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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Übertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine Eisenbahn von Pruntrut nach Laufen (Lützelthalbahn).

(Vom 13. März 1900.)

Tit.

Durch Bundesbeschluß vom 16. Dezember 1895 (E. A. S. XIII, 429) erhielten die Herren Dr. H. Stumm in Basel als Präsident und B. Häner in Kleinlützel als Sekretär des Lützelthalbahnkomitees die Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Pruntrut nach Laufen. Die in Art. 5 angesetzte Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen und der Gesellschaftsstatuten wurde seither durch Bundesratsbeschluß vom 28. Januar 1898 (E. A. S. XV, 36) erstreckt und lief am 16. Dezember 1899 ab. Am 9. November 1899 richtete Herr Ingenieur W. Hetzel in Basel eine Eingabe an den Bundesrat, des Inhalts, er sei vom Lützelthalbahnkomitee beauftragt, das Projekt weiter zu verfolgen und stelle daher das Gesuch, es möchte die Frist nochmals um zwei Jahre verlängert werden. Zur Begründung führte er folgendes an : Schon im Jahr 1866 habe er mit Herrn Eugen Froté zusammen Studien über ein Bahnprqjekt durch das Lützelthal gemacht. Am 11. April 1895 habe er dann, in Verbindung mit dem Präsidenten und dem Sekretär des Lützelthalbahnkomitees, welches die Gemeinden Pruntrut, Laufen, Alle, Kleinlützel und Roggenburg vertrat, das Konzessionsgesuch eingereicht. Heute noch gelte, was damals schon betont wurde, nämlich, daß die Lützelthalbahn einerseits den durchgehenden Verkehr von Paris nach der Schweiz und anderseits den Lokalverkehr der beiden Thalschaften (Ajoie- und

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Lützelthal) zu mehren bestimmt sei. Ehe die Jurabahn durch die; Berge von St. Ursanne ging, sei der Verkehr in den beiden Thälern viel fréquenter gewesen. Die Eisenindustrie von G-roßliitzel blühte, Spritfabriken und andere Etablissemente seien entstanden, konnten sich aber mangels einer Bahnverbindung nicht halten. Die beiden Thalschaften und die umliegenden Orte, die vielen Meiereien, die großen Höfe, Sägereien und Mühlen wollen nun unter Anstrengung aller finanziellen Kräfte und fremder Hülfsmittel dem sie ruinierenden Übelstand abhelfen durch die Schaffungeiner Lützelthalbahn. Dazu komme heute noch ein neues Normalbahnprojekt, eine Fortsetzung dieser Lützelthalbahn von Laufen nach Erschwil-Reigoldswil zur projektierten Wasserfallenbahn nach dem Innern unseres Landes. Es sei dies ein weiteres Moment zur .Begründung des Fristverlängerungsgesuches.

Die Eingabe trug den Vermerk : ^Mit obigem einverstanden : Namens des aufgelösten Lützelthalbahnkomitees, der ehemalige Präsident: Dr. H. Stumm." Daraus schien hervorzugehen, daß nicht nur die Frist verlängert, sondern auch die Konzession auf Herrn Hetzel übertragen werden sollte. Zur Abgabe einer deutlicheren Erklärung eingeladen, brachte dann Herr Hetzel unterm 17. November 1899 noch die unterschriftlichen Bescheinigungen der ehemaligen Mitglieder des Lützelthalbahnkomitees bei, daß sie mit der Übertragung der Konzession auf den Namen des Herrn Hetzel einverstanden seien.

Sowohl der Regierungsrat von Solothurn als derjenige von Bern erklärten, keine Einwendungen zu erheben, und da auch unserseits kein Grund besteht, dem Gesuche um Übertragung und um Fristverlängerung entgegenzutreten, so empfehlen wir Ihnen den nachstehenden Beschlußentvvurf zur Annahme.

Wir benützen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 13. März 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates.^ Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Übertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine Eisenbahn von Pruntrut nach Laufen (Lützelthalbahn).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. zweier Eingaben des Herrn W. Hetzel, Ingenieur in Basel, vom 9. und 17. November 1899; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 13. März 1900, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 16. Dezember 1895 (E. A. S. XIII, 429) den Herren Dr. H. Stumm in Basel als Präsident und E. Häner in Kleinlützel als Sekretär des Lützelthalbahnkomitees erteilte Konzession einer Eisenbahn von Pruntrut nach Laufen (Lützelthalbahn) wird auf Herrn W. Hetzel, Ingenieur in Basel, übertragen, unter gleichzeitiger Verlängerung der in Art. 5 angesetzten Frist zur Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen und der Gesellschaftsstatuten bis zum 16. Dezember 1901.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Übertragung der Konzession und Fristverlängerung für eine Eisenbahn von Pruntrut nach Laufen (Lützelthalbahn). (Vom 13. März 1900.)

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