759

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarisch Anzeigen.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brot und Fleisch für den Vorkurs der diesjährigen Herbstmanöver der VII. Division mit Inbegriff eines Teiles der nicht im Divisions verbände stehenden Truppen des III. Armeecorps werden hiermit für folgende Waffenplätze zur Konkurrenz ausgeschrieben: Aadorf-Elgg, Wil,Rickenbach-Wylen,, Wängi, Mönchwylen-St. Märgrethen, Lommis-Weingarten, Bronshofen-Trungen, Tcbel-Degerschen, Affeltrangen-Zezikon, Obemzml-Bichwü, Niederuzwil, Nieder ml-Oberbüren, Niederhelfenschwil, ZwcJcenried-Lenggenwil, Zuzwil-Ziüberwangen.

Für Ochsenfleisch und für Kuhfleisch sind die Offerten getrennt zu halten.

Die Lieferungsvorschrif'ten können beim Unterzeichneten bezogen werden.

Die Angebote sind frankiert, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot" oder ,,Fleisch" bis zum 3. August 1900 ebenfalls dem Unterzeichneten einzureichen.

B e r n , den 16. Juli 1900.

Der Kriegskommissär der VII. Division: Totaler, Major.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brot und Fleisch für den Vorkurs der diesjährigen Herbstmanöver der VI. Division mit Inbegriff eines Teiles der nicht im Divisionsverbande stehenden Truppen des III. Armeecorps werden hiermit für folgende Waffenplätze zur Konkurrenz ausgeschrieben:

760

Oberwinterthur, Seebach, Uster, Wetzikon, Pfäffikon, Fehraltorf, Russikon, Illnau, Weisslingen-Theilingen, Lindau-Tagelschwangen, Dübendorf, Wallisellen, Wangen, Nänikon, Volketschwil, Fällanden, Bülach und Rapperswil.

Für Ochsenfleisch und für Kuhfleisch sind die Offerten getrennt zu halten.

Die Lieferungsvorschriften können beim Unterzeichneten bezogen werden.

Die Angebote sind frankiert, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot", beziehungsweise ,,Angebot für Fleisch", bis zum 3. August 1900 ebenfalls dem Unterzeichneten einzureichen.

W i n t e r t h u r , den 16. Juli 1900.

Der Kriegskommissär der VI. Division: J. Kaufmann, Major.

Herbstübungen des III, Armeecorps, Über die Lieferung von Inländischem Schlachtvieh an die Corpsverpflegungsanstalt III in Rapperswil wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Schlachtvieh" bis zum 10. August 1900 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 20. Juli 1900.

Lieferung von Lärchenholz.

Die Lieferung von Lärchenholz bester Qualität von zusammen ca. 175 m3, auf Maß geschnitten wird anmit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Lieferungsbedingungen und Holzliste können, solange Vorrat reicht, beim eidg. Geniebureau in Bern bezogen werden.

Die Angebote sind bis spätestens 15. August verschlossen mit der Aufschrift ,,Eingabe auf Lärchenbolz" an den Unterzeichneten zu senden.

B e r n , den 16. Juli 1900.

Der Waffenchef des Genie.

761

Weizenaustausch.

Das Oberkriegskommissariat hat die Absicht, in nächsten Herbste die Weizenvorräte der schweizerischen Militärverwaltung gegen solche neuster Ernte ganz oder teilweise umzutauschen.

Interessenten sind eingeladen, in dieser Angelegenheit mit der unterzeichneten Amtsstelle in Verbindung zu treten, das bezügliche Pflichtenheft sofort zu erheben und im geeigneten Momente Offerte a einzureichen.

B e r n , Ende Juli 1900.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Zimmer-, Dachdecker- (Schiefer und Holzcement) Spengler- und Glaserarbeiten für das Postgebäude in Herisau werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Vorausmaße und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebändes in Herisau zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Herisau" bis und mit dem 7. August nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

Bern, den 24. Juli 1900.

Stellen-Ausschreibungen.

Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse: Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an :

Instruktor I. Klasse der Verwaltungstruppen.

Die gesetzlichen.

Fr. 4200 bis 6000.

15. August 1900.

Militärdepartement.

762

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung : Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Techniker der Kriegsmaterialverwaltung, technische Abteilung.

Offizier der schweizerischen Armee mit mechanisch-technischer Bildung. Kenntnis von 2 Landessprachen.

Fr. 3500 bis 4500.

15. August 1900.

Militärdepartement.

Kanzlist II. Klasse des eidgenössischen Generalstabsbureaus.

Allgemeine Bildung.

Schöne Handschrift.

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Fr. 1500 bis 3500.

10. August 1900.

Militärdepartement.

Kanzlist II. Klasse des Kriegskommissariates in Thun.

Offizier der Schweiz. Armee. Kenntnis der zwei Hauptlandessprachen.

Fr. 1500 bis 3500.

18. August 1900.

Militärdepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollvencaltmig.

Vakante Stelle: Chef der III. Abteilung (Handelsstatistik) der Oberzolldirektion.

Erfordernisse: Gute allgemeine Bildung, tüchtige volkswirtschaftliche Kenntnisse, Besitz der schweizerischen Landessprachen.

763

Besoldung :

Fr. 5000 bis 7000.

Anmeldungstermin : 8. August 1900.

Anmeldung an:

Bemerkungen:

Oberzolldirektion, welch«! auch über die Obliegenheiten der Beamti.ng Auskunft erteilen wird.

Erwünscht sind ferner Kenntnis des Zollwesens, der kommerziellen und verkehrstechnischen Praxis und der statistischen Arbeiten.

Vakante Stelle:

Einnehmer beim Hauptzollamt Bouveret.

Erfordernisse: Besoldung:

Kenntnis des Zolldienstes.

Fr. 3500 bis 4200.

Anmeldungstermin: 11. August 1900.

Anmeldung an:

Zolldirektion in Lausanne.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portofrei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnis! le beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihr n Namen und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 14. August 1900 bei der Kreispostdirektion in Basel.

2) Briefträger in Zürich. Anmeldung bis zum 14. August 1900 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

3) Posthalter in Dietfurt (St. Gallen). l Anmeldung bis zum H. August ,, ,, ,, ,, , / > · 1900 bei der Kreispostdirektion 4) Briefträger m Goßau (St. Gallen). J in gt Gallen.

6) Postcommis in Chur. Anmeldung bis zum 14. August 1900 bei der Kreispostdirektion in Chur.

6) Telegraphist in Speicher (Appenzell A.-Kh.). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. August 1900 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

764 1) Zwei Bureaudiener und Packer "\ beim Hauptpostbureau Lausanne.

Anmeldung bis zum 7. August _ , , . ,, , } 1900 bei der Kreispostdirektion 2) Packer beim Hauptpostbureau in Lausanne.

Lausanne.

J 3) Paket- und Mandatträger in Langenthal. Anmeldung bis zum 7. August 1900 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postcommis in Zug. Anmeldung bis zum 7. August 1900 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Posthalter in Mitlödi (Glarus).

l Anmeldung bis zum 7. August 6) Posthalter in Speicher (Appen> 1900 bei der Kreispostdirektiou zeli A.-Rb..).

J in St. Gallen.

7) Postcommis in Chiasso. Anmeldung bis zum 7. August 1900 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

8) Télégraphiât in Vaulion (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 4. August 1900 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

9) Chef des Telegraphenbureaus in St. Gallen. Anmeldung bis zum 7. August 1900 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 31.

Bern, den 1. August 1900.

IL Réglemente und Tarifvorschriften.

B. Verkehr mit dem Auslande.

613.

(31/1900) Teil I, Abteilung A, der Tarife für den schweizerisch-italienischen Güterverkehr, vom 1. Mai 1899.

Ergänzung der Zusatsbestimmungen.

Am 1. September 1900 tritt zu Art. 6c des oben bezeichneten Tarifteils folgende neue Zusatzbestimmung in Kraft.

,,(l a). Bei Sendungen nach Orten mit Bahnhöfen verschiedener Bahnverwaltungen oder nach Orten mit verschiedenen Bahnhöfen einer und der.selben Verwaltung ist die genaue Angabe der Empfangsbahn, beziehungsweise der Empfangsstation unerläßlich. In Ermangelung dieser Angaben werden die Sendungen in dem für die Bedienung des Ortsverkehrs vorgesehenen, im Teil II des Tarifes angegebenen Hauptbahnhof zur Verfügung des Empfängers gestellt."

Die hierwegen nötigen Ergänzungen des Teils IIB werden auf den 1. September 1900 auf dem Tarifwege durchgeführt.

Ludern, den 28. Juli 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

B. Verkehr mit dem Auslande.

<611. (31/1900) Personen- und Gepäcktarif P L M-- Schweiz via Gotthard, vom 15. Februar 1899.

Neuauflage.

Mit 1. September 1900 tritt eine Neuauflage des obigen Tarifes in Kraft.

.Zürich, den 30. Juli 1900.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

275

C. Transitverkehr.

(31/1900) Französisch-deutscher Personen- und Gepäckverkehr, Teil II, Heft A, vom 1. Mars 1898.

615.

Folgende neue Taxen sind am 20. Juli 1900 in Kraft getreten.

dadurch aufgehoben und ersetzt:

a60 1 S a W

Die entsprechenden Taxen im Tarif werden

Einfache Fahrt Paris von und nach

1

&

Hin- und Rückfahrt

Für alle Züge I

II

i/n m

Km.

I

i II

i/n , in

Gepäck pro 1 10 kg. i

Klasse

276

Freiburg i/B.

über [Neuenburg - Banzenheim - Mül·vr-ni, · 1 hausen-Altmünsterol 570 Mullneim ·: der BaseHMülhausen-Altmünsl \terol oder Delle oder Offenburg- Appenweier-Straßburg-Avricourt

.1l Mk. 52.-- 35.50 49.-- 23.60 77.80 55.90 73. 30;37. 30 --.47 1. 50 Fr. 64.30 43.95 60.55 29.20 96.30 69.20 90.65 46. 15 --.59 1.84 Mk.

Fr.

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* GepUcfctaxe über AltmünsteroJ.

~* Gepücktixe über Avricourt.

Müllheim i/B.

541 Neuenburg - Banzenheim - Millhausen - Alt- "j münsterol 1 Mk. 49.20 33.60 47.-- -- , _rÎTjpl, 'f Mülhausen-Altmünsterol | Fr. 60.85 41.50 58.10 nn«*î* 1 uuci JJaaci \ 5 -.-. _ .

;1 l oder Delle

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--.36 1.50 -.45 1.84 !

;

Bern, den SI. Juli 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

616.

(31/i9oo) Rheinischer Personentarif

Nr. 1.

Mit Gültigkeit vom 1. August 1900 ist ein neuer Tarif erschienen, wodurch die beiden rheinischen Tarife (I. und II. Teil) vom 1. Oktober 1890 nebst Nachträgen und Dienstanweisungen aufgehoben werden.

Karlsruhe, den 21. Juli 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

(81/i9oo) Tarif für den rheinischen Personen- und Gepäckverkehr. Neuausgabe.

617.

Am 1. August 1900 tritt ein neuer Tarif für den rheinischen Personenund Gepäckverkehr in Kraft. Die durch denselben zur Einführung kommenden neuen Fahrkarten, deren Preise für einige wenige Verbindungen um ein Geringes erhöht sind, weisen gegenüber den derzeitigen Fahrkarten eine erweiterte Benutzbarkeit auf durch Einbeziehung neuer Verkehrswege und Zusammenlegung von für verschiedene Wege getrennt aufliegenden Karten zu einem über alle in Betracht kommenden Bahnlinien gültigen Fahrscheinhefte.

Einige ungangbare Fahrkarten kommen am gleichen Tage zur Einziehung.

Nähere Auskunft durch unser Tarifbureau hier.

Strassburg, den 26. Juli 1900.

tteneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

618.

>

(31/i9o<0 Interner Gütertarif der Schweiz. Seethalbahn.

Neiiausgabe.

Mit Gültigkeit vom 1. September 1900 tritt ein neuer Tarif für den internen Güterverkehr der S T B in Kraft, wodurch der bisherige Tarif vom 1. Oktober 1895 samt dessen Nachträgen I und II aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare des neuen Tarifes können vom 20. August 1900 an zum Preise von 80 Cts. pro Exemplar bezogen werden.

Hochdorf, den 20. Juli 1900.

Direktion der Schweiz. Seethalbaun.

277

(3l/1900) Reexpeditionstarif für Miihlenfabrikate Brunnen Lagerhaus, vom 1. Juni 1897.

619.

etc. ab

Auf 1. September 1900 erscheint eine Neuauflage des vorstehend bezeichneten Tarifes, enthaltend verschiedene neue Taxen, darunter solche für die Schweiz. Seethalbahn, die Pont-Brassus-Bahn und die Regionalbahn Pruntrut-Bonföl.

Der neue Tarif kann vom 15. August 1900 an zum Preise von 20 Cts.

das Stück bei unserem kommerziellen Bureau bezogen werden.

Luzern, den 31. Juli 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

(31/1900) Ausnahmetarif Nr. 6 für Getreide etc.; Anhang für Basel SCB --- Central- und Westschweiz, sowie GB, vom 21. Juli 1899. Nachtrag I.

Mit 1. September 1900 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag l in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basel, den 31. Juli 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

620.

(31/1900) Tarif für den internen Güterverkehr der Neuenburger Jurabahn, vom 15. Juni 1898. Aufnahme von ,,PitchPine"- und ,, Yellow-Pine-Holz" in den Ausnahmetarif Nr. 40.

Mit 15. August 1900 werden Pitch-Pine- und Yellow-Pine-Holz unter die Holzarten aufgenommen, welche dem internen Ausnahmetarif Nr. 40 der Neuenb urger Jurabahn zugewiesen sind.

Neuenburg, den 31. Juli 1900.

Direktion der Neuenburger Jurabahn.

621.

Rückvergütungen.

31/1900)

622. (

Rückvergütung auf Transporten von Konstruktionseisen Basel -- Luzern.

Für den Transport von Eisen zu Konstruktionszwecken im Gesamtgewicht von cirka 250 Tonnen in Ladungen von mindestens 10 000 kg. pro zweiachsigen Wagen bewilligen wir auf der Strecke von Basel S C B nach Luzern die ermäßigte Taxe von 58 Cts. pro 100 kg. auf dem Wege nachträglicher Rückerstattung gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe nach Luzern und gegen Nachweis des Versandes des entsprechenden Quantums der erstellten Konstruktionen von Luzern nach dem Verwendungsorte.

Basel, den 31. Juli 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

278

B. Verkehr mit dem Auslande.

31/1900)

623. (

Teil III, Hefte 1--4, der österreichisch-ungarischschweizerischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898.

Berichtigung.

Die Frachtsätze d e r Serie I b (Malz) nach Äugst, Möhlin, Mumpf 1. Januar 1900, sind unrichtig und treten mit 31. Dezember 1900 außer Kraft.

Die vom 1. Januar 1901 an gültigen Taxen befinden sich in den betreffenden Haupttarifen, und zwar in Heft l auf den Seiten 40 und 54, in Heft 2 auf Seite 46, in Heft 3 auf den Seiten 46 und 47 und in Heft 4 auf Seite 37.

Zürich, den 24. Juli 1900.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

624. (31/1900) Teil II, Heft 2, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit V8 B), vom 1. Dezember 1899.

Nachtrag L Mit 1. September 1900 tritt ein Nachtrag I in Kraft, welcher Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif enthält. Soweit Taxerhöhungen eintreten (Ausnahmetarif Nr. 3, Obst, frisches), bleiben die bisherigen Frachtsätze noch bis 1. Dezember 1900 gültig.

St. Gallen, den 30. Juli 1900.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

625. (31/1900) Teil II der bayerisch-schweizerisch-elsässisch-südbadischen Gütertarife, vom 1. Mai 1900. Taxermässigungen.

Vom 15. August 1900 an kürzen sich die Frachtsätze für eine Anzahl der auf Seite 128--157 des obgenannten Tarifs verzeichneten bayerischen Stationen um die eingerechneten, nunmehr in Wegfall kommenden Vizinal-, beziehungsweise Lokalbahnzuschläge.

Die betreffenden bayerischen Stationen, sowie die jeweiligen Taxkürzungsbeträge können bei unserm Gütertarif bureau oder bei unsern am Tarif beteiligten Stationen Basel, Schaffhausen, Singen und Konstanz in Erfahrung gebracht werden.

Zürich, den 31. Juli 1900.

« Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

279

626.

(31/1900) Teil II, Heft l, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit NO B und Sihlthalbahn), vom 1. Juni 1899.

Teil II, Heft 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit S C B und weiter), vom 1. Januar 1900.

Taxermässignng.

Mit Gültigkeit vom 15. August 1900 an werden die in obigen Tarifheften enthaltenen Anstoßtaxen für die bayer. Staats-Lokalbahn-Stationen Hirschau und Schnaittenbach auf die nachstehenden Beträge ermäßigt:

Namen der 'Verbandsstationen

Knotenstation, an deren Frachtsätze die nebenstehenden Beträge anzustossen sind

Stückgut

Wagenladungen

'S s Klasse Spécial- Allg. Kl.

\ä tarif A B

1 2

a

b

Specialtarife

T

6

II II I a ö 'a V

Taxen fllr 100 Kilogramm in Centimes

Hirschau Schnaittenbach

Amberg

49

»

59

11

10 11 7 7 5 25 25 17 17 15 14 30 30 22 22 19 16 14 12 14 10 10 6

Demgemäß werden die in Abschnitt IV, Ziffer l und S, des Nachtrags I zum Tarif heft l und in Ziffer 3 der Vorbemerkungen auf Seite 14 des Tarifheftes 3 angeordneten Kürzungen der Taxen des Specialtarifs EI 6 für Hirschau und Schnaittenbach hinfällig.

Zürich, den 31. Juli 1900.

Direktion der Schweiz. Mordostbahn.

627.

(31/1900) Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in Wagenladungen ans Italien nach der Schweiß, vom 1. Januar 1899.

Neuauflage.

Mit Beziehung auf die Publikation unter Ziffer 500 in Organs, vom 13. Juni 1900, teilen wir mit, daß die Neuauflage bezeichneten Ausnahmetarifes am 1. September 1900 in Kraft 15. August 1900 an zum Preise von 30 Cts. das Stück bei merziellen Bureau bezogen werden kann.

Nr. 24 dieses des vorstehend tritt und vom unserem kom-

Luzern, den 31. Juli 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

280

(31/1900) Teil II, Heft 5, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife, vom 1. November 1894.

Ergänzung.

Für den Transport von Zink des Specialtarifs I in Wagenladungen von 10 000 kg., oder für dieses Gewicht pro verwendeten Wagen zahlend, treten mit Gültigkeit vom 15. August 1900 an die nachstehenden Frachtsätze in Kraft: Cts. pro 100 kg.

Antonienhütte nach und von Alt-Solothurn 730 ,, ,, ,, Bern 760 ,, ,, ,, Biel (Bienne) 753 ,, ,, ,, Burgdorf 739 ,, ,, ,, Fribourg (Freiburg) . . . .

791 ,, ., ,, ,, Genève (Genf) 896 "" ,, ,, Luzern 698 ,, ,, ,, Neuchâtel 781 ,, ,, ,, ,, Chaux-de-Fonds 779 ,, ,, ,, ,, Lausanne 849 Basel, den 31. Juli 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

628.

(31/1900) Ausnahmetarif für Getreide etc. Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, vom 21. Juli 1899.

Nachtrag L Mit 1. September 1900 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I in, Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Basei, den 31. Juli 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbalm.

629.

630.

(31/1900) Ansnahmetarif Nr. 14 für Steinkohlen etc. Saargruben etc. --· Central- und Westschweiz, vom 1. April 1899.

Taxer höhung en.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung sub Ziffer 476 in Nr. 23 des Publikationsorgans, vom 6. Juni 1900, teilen wir mit, daß mit Gültigkeit vom 1. September 1900 an die Schnittfrachtsätze B der Schweiz. Seethalbahn auf Seite 8 des Tarifes auf folgende Beträge erhöht werden: Ballwil Beinwil Birrwil Boniswil-Seengen Eschenbach Hitzkirch Hochdorf Basel, den 31. Juli 1900.

Cts.

Cts..

60 50 49 46 59 54 59

Lenzburg-Stadt 41 Mosen 52 Niederhallwil-Dürrenäsch . . 45 Niederlenz 41 Reinach-Menziken . . . . 5 2 Seon 44

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

281

C. Transitverkehr.

31/1900)

631. (

Teil II, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898. Neuausgabe

Am 1. September 1900 tritt eine zweite Auflage des oben bezeichneten Tarifteiles in Kraft, womit die neuen, die erhöhte Staatssteuer enthaltenden Frachtsätze für die italienischen Strecken veröffentlicht werden.

Die Neuauflage kann gegen Ende August zum Preise von Mark 1. 40 das Stück bei der Drucksachenkontrolle der elsaß-lothringischen Bahnen in Straßburg oder bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 31. Juli 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

032.

(31/1900) Gütertarif Baden -- Pfeils.

Heft 8. Nachtrag X.

Dio durch Nachtrag X zum Gütertarif Baden - Pfalz, Hef't 8, mit Gültigkeit vom 1. März 1900 eingeführte Ergänzung des Artikelverzeichnisses des Ausnahmetarifs Nr. 40 - Aufnahme der Artikel Buchweizen, Hirse und Mais · · wird mit Gültigkeit vom 1. August 1900 wieder aufgehoben. Auf den gleichen Zeitpunkt werden für die Beförderung der genannten Artikel von Ludwigshafen a. Rh. und Speyer nach Basel (Badische Bahn) transit im Transittarif für Güter, die von einem belgischen oder holländischen Hafen zu Schiff nach Ludwigshafen a. Rh. und von da nach badischen Stationen weiterbefördert werden, ermäßigte Frachtsätze eingeführt.

Karlsruhe, den 25. Juli 1900.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

633.

(31/1900) Tarifheft 7 des südwestdeutschen Verbandsgütertarifes. Ergänzung.

Die im Tarif heft 7 des südwestdeutschenVerbandsgütertarifes vorgesehene Ladestelle Horst ist vom 15. Juli 1900 ab mit den gleichen Tarifentfernungen durch die neu eröffnete Haltestelle Michelbach ersetzt worden ; letztere dient allgemein dem Wagenladungsgüterverkehr.

Karlsruhe, den 20. Juli 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

282

,,634. (31/1900) Ausnahmetarif Nr. 30 für Garne etc. im süddeutschen Donau-Umschlagsverkehr nach Passali Donaulände transit.

Mit Wirkung vom 20. Juli 1900 wird die diesseitige Station Konstanz in den Ausnahmetarif Nr. 30 für Garne, auch Twifte (Baumwollgarne) aus vegetabilischen Stoffen, des süddeutschen Donau-Umschlagsverkehrs nach Passau Donaulände transit einbezogen.

Nähere Auskunft erteilt die Station Konstanz, sowie die übrigen Verbandsstationen.

Karlsruhe, den 23. Juli 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

635. (31/1900) Aasnahmetarif für Düngemittel und Rohmaterialien der Kunstdüngerfabrikation.

Neuausgabe.

Am 1. August 1900 tritt eine Neuausgabe des Ausnahmetarifs für Düngemittel und Rohmaterialien der Kunstdüngerfabrikation, vom 1. Mai 1897, in Kraft, durch welche die Ausgabe vom 1. Mai 1897 ihre Gültigkeit verliert.

Die Neuausgabe umfaßt in der Hauptsache die Änderungen, welche zu dem Ausnahmetarif seit dem 1. Mai 1897 eingeführt sind. Außerdem sind die Artikel Knochengries, entleimter, Knochenschrot, entleimtes, Mülldünger, sowie Dungfedern (Abfälle der Bettfedernfabrikation) in den Abschnitt I, l, A, des Tarifs (Frachtsätze des Specialtarifs III) neu aufgenommen und ist die Bezeichnung des Artikels ,,Schlempekompostdünger etc." in derselben Weise geändert worden, wie dies in der Güterklassifikation des deutschen Eisenbahngüteirtarifs, Teil I, B, durch den Nachtrag I zu diesem geschehen ist.

Strassburg, den 20. Juli 1900.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Karlsruhe, den 21. Juli 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

636. (31/1900) Heft 5 des südwestdeutschen Nachtrag XII.

Verbandsgütertarifes.

Mit dem 1. August 1900 tritt der Nachtrag XII zum Heft 5 des Verbandsgütertarifs in Kraft, welcher besondere Bestimmungen und Frachtsätze für Wagenladungsgüter im Wasserumschlagsverkehr der Station Strassburg nach und von Konstanz, Schaffhausen (bad. Bahn), Singen und Waldshut, sowie der Station Kehl nach und von Basel enthält.

Srassburg, den 20. Juli 1900.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

283

637.

(31/1900) Heft 3 des ost-mittel-südwestdeutschen bandsgütertarifes. Nachtrag VI.

Verbands-

Mit dem 1. August 1900 kommt zu dem Heft 3 des ost-mittel-südwestdeutschen Verbandsgütertarifs der Nachtrag VI zur Einführung. Der Nachtrag enthält u. a. direkte Entfernungen und Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen Avolsheim, Meisenthal und Mutzig, Algringen, DeutschOth, Deutsch-Oth (Villerupt), Düdelingen Werk und Gandringen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen und der Wilhelm-Luxemburg-Bahn.

Strassburg, den 25. Juli 1900.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Ausnahmetaxen.

31/1900)

38. ( Frachtermässigung für die Beförderung von Fohlen nach den Remontemärkten im innern badischen Verkehr etc.

Mit sofortiger Gültigkeit wird für die Beförderung von Fohlen nach den Remontemärkten im inneren badischen Verkehr, sowie im Verkehr badische Staatseisenbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb eine Frachtermäßigung in der Weise gewährt, daß für die Hinbeförderung zum Markte die volle Fracht erhoben wird, die Rückbeförderung der von der Remonteankaufskommission nicht angekauften Fohlen an die Aufgabestation dagegen frachtfrei erfolgt, wenn durch eine Bescheinigung des bei den Remontemärkten anwesenden technischen Sachverständigen in Pferdezuchtangelegenheiten beim Ministerium des Innern, dessen Stellvertreter oder des betrettenden Bezirkstierarztes nachgewiesen wird, daß die Fohlen auf dem Markte .zum Verkauf ausgestellt gewesen, aber unverkauft geblieben sind.

Karlsruhe, den 18. Juli 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischenStaatseisenbahnen..

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 26. Juli 1900 :.

422. Nachtrag VI zum Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. im südwestdeutsch-ostschweizerischen Verkehr.

423. Entwurf III des südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarif heftes II B.

284

Genehmigt am 28. Juli 1900: 424. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für Getreide etc. im Verkehr Basel bad. Bahnhof transit -- Central- und Westschweiz, mit Vorbehalt.

425. Neue Personen- und Gepäcktaxen für den Verkehr Freiburg i/B.

n ,,r ni · ./r.

T. · · Petit-Croix oder und Müllneim i/ß. -- Paris via --=---, ,, ' Basel-Delle.

426. Neuauflage des Plakattarifes der GB für Sonntags-, Lust- und Rundfahrtbülete zu ermäßigten Preisen.

427. Neuausgabe des Tarif spécial commun international d'exportation P. V. Nr. 411 für Steine etc. im französisch-schweizerischen Verkehr, mit Vorbehalt.

428. Entwurf II eines Tarifes für die direkte Beförderung von Eilgut zwischen London und italienischen Stationen via Antwerpen-Basel--=^ r Pino.

429. Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in Vollen Wagenladungen aus Italien nach der Schweiz via G B, mit Vorbehalt.

430. Neuausgabe eines Reexpeditionstarifes für Mühlenfabrikate etc. ab Brunnen Lagerhaus, mit Vorbehalt.

431. Neue Gütertaxen für den Verkehr S T B-Stationen -- Pino transit und Chiasso transit, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 31. Juli 1900: 432. Interner Gütertarif der STB, mit Vorbehalt.

433. Ergänzungen zu den Verzeichnissen der zusammenstellbaren Fahrscheinhefte des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen, mit Vorbehalt.

434. Ergänzung des Teiles II, Heft 5, zweite Abteilung, der norddeutschschweizerischen Gütertarife.

435. Taxermäßigungen im Teil II der bayerisch-schweizerisch-elsäßischsiidbadischen Gütertarife.

436. Taxermäßigungen im Teil II, Hefte l und 3, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife.

437. Ergänzung des internen Ausnahmetarifes der J N Nr. 40 für Holz etc.

438. Nachtrag I zum Anhang des allgemeinen schweizerischen Ausnahmetarifes Nr. 6 für Getreide etc. für den Verkehr mit Basel S C B.

439. Taxerhöhungen im Ausnahmetarif Nr. 14 für Steinkohlen etc. im Verkehr Saargruhen -- Central- und Westschweiz.

440. Ergänzung des sächsisch-preußisch-südfranzösischen Gütertarifs.

441. Teil H, Abteilung B, der deutsch - italienischen Gütertarife, enthaltend die Tariftabellen für die italienischen Bahnstrecken.

442. Ausnahmetaxen für den Transport von Fischen in 10000 kg.Ladungen Belgien -- Italien.

443. Rückvergütung für den Transport von Eisen zu Konstruktionszwecken in Ladungen von 10 000 kg. ab Basel S C B nach Luzern.

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2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 1900 die Direktion der Neuenburger Jurahahn anläßlich des in La Chaux-de-Fondä stattfindenden eidgenössischen Turnfestes ermächtigt, für Güter, die ihr am 3. und 4. August zum Transport in gewöhnlicher Fracht übergeben werden, die reglementarische Lieferfrist um zwei Tage zu verlängern.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Juli 1900 die Direktion der Jura-Simplon-Bahn ermächtigt, eine Äuschlagsfrist von je 24 Stunden zu den reglementarischen Lieferfristen für alle gewöhnlichen .Frachtgüter in Anrechnung zu bringen, welche von der am 4. und 7. August 1900 anläßlich des eidgenössischen Turnfestes in La Chaux-de-Fonds für die Linie Sonceboz -- Chaux-de-Fonds angeordneten Einstellung des Gilterdienstes betroffen werden.

Viehseuchenpolizei. Das am 25. Oktober 1899 erlassene Verbot der Einfuhr von Klauenvieh aus Deutschland (Publikationsorgan Nr. 44/99, pag. 362) ist vom schweizerischen Bundesrat aufgehoben worden. Die Einfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen aus diesem Lande wird daher vom 6. August 1900 an wieder gestattet. Bezüglich der Einfuhr von Schweinen gelten die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 17. Juli 1896.

Berichtigung. In der Publikation 605 in Nr. 30/1900 des Publikationsorgans soll es unter Titel Jura-Simplon-Bahn anstatt ,,Genf transit ·· Bauet" .heißen: ,,Genf transit -- Biel".

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