165

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Anschaffung von tragbarem Zeltmaterial.

die

(Vom 12. April 1900.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen unter nachstehender Begründung und unter Hinweis auf die Akten zu beantragen, uns die nötigen Kredite zu gewähren zur Anschaffung eines tragbaren Zeltmaterials für die Infanterie des Auszuges und der Landwehr I. Aufgebotes, sowie für die Gebirgsartillerie, die Geniehalbbataillone und die Telegraphencompagnien des Auszuges.

Die Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes der Truppen im Felde und damit auch der Kraft und Schlagfähigkeit des Heeres hängt nicht zum mindesten davon ab, daß der Mann im Zustande der Ruhe so viel als möglich gegen die Unbilden der "Witterung geschützt sei. In Zeiten höchster Anspannung der Kräfte, besonders unmittelbar vor und nach entscheidenden Kämpfen müssen große Truppenmassen auf einem verhältnismäßig engen Räume in ihren Ruhestellungen zusammengehalten werden, um fortwährend kampfbereit zu bleiben. Da ist oft jede Ortsunterkunft für die Hauptmassen ausgeschlossen oder könnte nur gegen Preisgabe wichtiger, oft entscheidender taktischer Vorteile erkauft werden, und es bleibt gegen die Witterungseinflüsse kein anderer Schutz möglich als durch Material, welches die Truppe bei sich hat.

Schon im Altertum wurden von den Heeren Zelte auf Wagen und Tragtieren mitgeführt und bis gegen das Ende des vorigen

166 Jahrhunderts gehörte zu jeder Armee eine vollständige Zeltausrüstung. Als aber im Laufe der Kriege der französischen Revolutionszeit an die Stelle der kleinen Söldnerheere des 18. Jahrhunderts die Volksheere mit mehr als fünffachen Streiterzahlen traten und an Stelle eines methodischen Positionskrieges ein mit rücksichtslosestem Krafteinsatz geführter Bewegungskrieg, vermochte die Zeltausrüstung nicht mehr mit dem Anwachsen der Heere Schritt zu halten und noch weniger würde es möglich geblieben sein, das Nachkommen der Zeltwagen mit den raschen Bewegungen der Heere in Einklang zu bringen.

Die Zelte kamen also in Wegfall. Die Feldzüge jener Zeit weisen aber nicht umsonst außergewöhnliche Abgänge durch Krankheiten in den Heeren auf, bei weitem größere als durch die Wirkung der Waffen ! Im deutsch-französischen Kriege führten die Franzosen teils ein wenig praktisches Schirmzelt, teils Wolldecken ; die deutschen Truppen aber empfanden schwer (wenn auch anderer günstiger Umstände wegen nicht im vorerwähnten Maße) den Mangel an jeder Art Lagermaterial, so daß es nach dem Kriege eine der ersten Sorgen ihrer Heeresverwaltung wurde, die Lösung dieser wichtigen Frage auf das eingehendste zu studieren.

Jenen Erfahrungen steht nun für uns die fernere Thatsaehe zur Seite, daß infolge der allgemeinen Kulturfortschritte die Lebenshaltung aller Schichten und Berufsarten des Volkes sich in Beziehung auf Kleidung und Obdach gehoben hat und die Abhärtung früherer Generationen vielfacher Verweichlichung gewichen ist und daß unser Milizheer auch derjenigen Abhärtung und gymnastischen Durchbildung entbehrt, welche die Heere mit mehrjähriger Dienstzeit ihren jungen Kriegern geben können.

In verschiedenen Armeen, so in der englischen und türkischen, hat eine Ausrüstung mit Zelten immer bestanden. In der französischen Armee wurde noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein tragbares Schirmzelt eingeführt, mit welchem bei uns in den 60er Jahren Versuche gemacht wurden, in deren Folge einige größere Anschaffungen stattfanden. Dieses Leimvandzelt bewährte sich aber wenig, da es nicht wasserdicht war, dabei den Mann bedeutend belastete, und weil das Aufschlagen, und Abbrechen so viel Zeit und Übung erforderte, daß ermüdete Truppen oft auf den Gebrauch der Zelte verzichteten, selbst nachdem sie dieselben mitgetragen
hatten. Die Eidgenossenschaft besitzt noch etwa 3000 dieser Zelte, die aber durch die langjährige Lagerung morsch geworden sind und höchstens noch als Reserve- und Schulmaterial verwendbar sein dürften.

167 Den Schutz des lagernden Soldaten gegen die Einflüsse von Klima und Witterung suchte man sich in der Folge durch die Ausrüstung der Truppeneinheiten mit Wolldecken, sogenannten ^Biwakdecken1'', zu sichern. Die Anschaffungen begannen infolge Bewilligung eines entsprechenden Kredites im Voranschlag für das Jahr 1882.

Als im Jahre 1888 der Vorrat auf eine genügende Höhe angewachsen war, wurden die Biwakdecken an die Kantone als Bestandteil der Corpsausrüstung ihrer Infanterie-Truppeneinheiten übergeben und im folgenden Jahre, 1889, auch die für die Ausrüstung der Specialwaffen nötige Zahl an die kantonalen Zeughäuser abgeliefert. Allein die Erfahrungen an den Truppenzusammenzügen führten das Militärdepartement zu der Überzeugung, daß das Nachführen der Biwakdecken auf den Corpsfuhrwerken in ·einem Mobilmachungsfalle unmöglich sein werde. Deshalb wurden von 1893 an keine weiteren Anschaffungen mehr beantragt, obgleich die Truppenbestände durch die steigenden Ergebnisse der Rekrutierung beständig anwuchsen und damit der Bedarf an Lagerausriistung sich vermehrte.

Im Laufe der 90er Jahre hat sich der Bestand der Infanteriebataillone auf durchschnittlich 900 Mann gehoben und 1897 ist durch das ,,Gesetz betreffend die Neuordnung der Landwehrtruppen der Infanterie11 ein erstes Aufgebot in der Landwehr dieser Waffe geschaffen worden, welches die Feldarmee verstärken soll und daher auf vollkommen gleichem Fuß auszurüsten ist wie der Auszug.

Wollte man nun grundsätzlich bei der Ausrüstung mit Biwakdecken bleiben, so würden nach den heutigen Beständen der Infanterie Neuanschaffungen von etwa 33,000 Stück in einem Kostenbetrage von Fr. 396,000 notwendig sein. Eine Folge der Vervollständigung dieser Deckenausrüstung würde sodann sein, daß die Corpsfuhrwerke der Infanteriebatallone in Auszug und Landwehr I. Aufgebotes um mindestens eines vermehrt werden müßten, um den vermehrten Bedarf an Decken (dem stärkeren Ausrückungsstande der Truppe entsprechend) nachführen zu können, und zwar ohne daß darum die übrigen Corpsfuhrwerke erleichtert werden könnten. Der Troß der Feldarmee erhielte dadurch einen Zuwachs um 140 Fuhrwerke, 140 Trainsoldaten und 280 Zugpferde.

Die V o r t e i l e , welche die im Gebrauche stehenden ^Bivvakdecken1-11 der Truppe bieten, liegen darin, daß sie bei nicht allzu nassem Wetter gegen
Kälte Schutz gewähren, daß ihre Benutzung keinerlei Instruktion erfordert und daß sie auch Lagerplätze und Zahl der Truppen der feindlichen Beobachtung auf weniger große Entfernung verraten als die Zelte früherer Zeiten, sowie daß die Decken auch im Kantonnement gebraucht werden können.

168

Die Ü b e l s t ä n d e dagegen, die sich beim Massengebrauche der Biwakdecken überall gezeigt haben, liegen einesteils in ihrem Gewichte, andernteils darin, daß sie in vielen Fällen den erwarteten Schutz gar nicht gewähren können. W e g e n i h r e s Gewichtes m ü s s e n d i e B i w a k d e c k e n a u f W a g e n n a c h g e f ü h r t w e r d e n . Bei Regenwetter einmal gebraucht, nehmen diese Decken so viel Wasser auf, daß sich ihr Gewicht verdoppeln kann, und da sie nur sehr langsam wieder trocknen, bleiben sie einige Zeit geradezu unbrauchbar, trotzdem sie nun die Corpsfuhrwerke so überlasten, daß Vorspann oder Aushülfe mit Requisitionsfuhrwerken notwendig wird ; eine Aushülfe, die aber schwerlich bei Massenbedarf je rechtzeitig zur Hand wäre.

Die Schwierigkeiten, mit den Corpsfuhrwerken den Truppen in ihre Nacht ruhestell ungen nachzufolgen, vergrößern sich bis zur schließlichen Unmöglichkeit, je größer die Massen sind und je schneller sie sich bewegen, je schlechter das Wetter und je gebirgiger das Gelände ist, so daß die I n f a n t e r i e i h r e D e c k e n gerade dann nicht haben wird, wenn sie ihrer tun n o t w e n d i g s t e n b e d ü r f t e . Es wird heute als die erste Bedingung vollkommener Manövrierfähigkeit einer Infanterie angesehen, daß sie in gespannten Kriegslagen einige Tage ohne ihren Train leben könne. Die Nahrungsfrage kann dabei durch mitgetragene Konserven und Requisition gelöst werden, die Lagerung aber darf nicht an Rücksichten auf Ortsunterkunft gebunden sein, sondern muß allein sich nach der strategisch und taktisch vorteilhaftesten Gruppierung der Massen richten können. Die Truppe muß also ohne Beeinträchtigung ihres Gesundheitszustandes bei jedem Wetter und in jeder Höhenlage lagern können.

Daß dies auch für diejenigen Genietruppen zutrifft, welche der Infanterie in jedem Gelände folgen müssen, und für die Gebirgsartillerie, die überhaupt nicht mit fahrbahren Straßen rechnen darf, dürfte nicht besonders zu erörtern notwendig sein.

In Anbetracht nun des geringen Nutzens, welchen diesen Anforderungen gegenüber die Biwakdecken gewähren, und der vielen Nachteile und Schwierigkeiten, mit denen ihr Nachtransport verbunden ist, können wir eine Vervollständigung dieser Lagerausrüstung entsprechend einem heutigen Ausrückungsstand der Truppen nicht empfehlen, sondern
müssen Ihnen beantragen, die Deckenausrüstung der Infanterie-Truppeneinheiten auf ein Minimum einzuschränken und durch Magazinierung eine Reserve für besondere Bedürfnisse aufzusparen. Als Lagerschutz des Infanteriesoldaten

169 aber beantragen wir Ihnen, nach einem neuen zweckmäßigen Modell ein tragbares Zelt einzuführen, welches den Anforderungen des Feldes in befriedigendster "Weise entspricht.

In allen Armeen der uns umgebenden Staaten sind in den letzten Jahren nach längeren und umfassenden Versuchen solche tragbare Zelte eingeführt worden, die leicht genug sind, um vom Manne ohne Nachteil nachgetragen werden zu können. Sie sind wasserdicht und ohne Schwierigkeit in kürzester Zeit aufzuschlagen und abzubrechen. Deutsche und russische Winterversuche, deren Ergebnisse veröffentlicht wurden und die bei sehr starker Kälte stattfanden, haben sodann übereinstimmend ergeben, daß im Innern der Zelte, welche bei kaltem Wetter geschlossen werden können, sich die Temperatur durch die körperliche Wärme der Insassen rasch so weit hebt, daß sie ganz erträglich wird. Die schweizerischen Offiziere, welche Manövern bei Nachbararmeen beigewohnt haben, sprechen sich seit Jahren übereinstimmend sehr günstig über die Brauchbarkeit dieser tragbaren Schirmzelte aus und unser Militärdepartement hat zahlreiche Versuche bei unseren eigenen Truppen mit verschiedenen schweizerischen und ausländischen Modellen in der Ebene wie im Hochgebirge vornehmen lassen. Den Abschluß derselben bildete ein Versuch mit 1600 Schirmzelten, die im Jahre 1898 auf die acht Divisionskreise verteilt und dort, sowie auch am St. Gotthard und in St. Maurice gründlich erprobt wurden. Alle diese Versuche hatten ein höchst befriedigendes Resultat. Das Ergebnis dieser Vorstudien und Versuche ist nun, daß das in der deutschen Armee eingeführte Muster sich weitaus am besten bewährt hat und mit einigen unwesentlichen Verbesserungen von der schweizerischen Landesverteidigungskommission einstimmig zur Einführung empfohlen wird.

Dieses Zelt besteht aus ,,Zelteinheiten"1, von denen jeweilen eine von einem Manne auf dem Tornister getragen wird.

Die Zelteinheit besteht aus einem Stück leichten, wasserdichten, braunen Baumwollzwirnstofls in quadratischer Form mit 1,65 m. Seitenlänge, Knöpfe und Ösen aus Aluminium; einem dreiteiligen Zeltstab aus Eschenholz mit starken Aluminiumgarnituren ; zwei Zeltpüöcken aus leichtem halbrundem Flußeisenblech und einer Zeltleine aus Kernhanf von 2 m. Länge. Durch zwei festangenähte Bänder kann das Zelttuch vom Mann um den Hals befestigt und
auch als Regenmantel getragen werden, was besonders fiir Schildwachen von Vorteil sein wird.

Diese Zelteinheit wird in der Weise mitgetragen, daß das Zelttuch in einem schmalen Streifen in der Länge des gerollten

170

Mantels zusammengelegt und über denselben auf den Tornister geschnallt wird, die drei Zeltstäbe in der Mitte des Zelttuches mit eingewickelt und die beiden Pflöcke mit der Zeltleine in der äußeren Tornistertasche untergebracht werden. Der Mantel wird auf diese Weise gleichzeitig gegen das Naßwerden geschützt. Das Gesamtgewicht beträgt annähernd l Va Kilogramm.

Die Zelteinheiten können in beliebiger Zahl zu Zelten von beliebiger Größe zusammengesetzt werden. Das kleinste Zelt braucht zwei Einheiten und bietet dann Unterkunft für drei Mann. Es genügt daher, wenn für je drei Mann zwei Zeiteinheiten mitgeführt werden, um die ganze Truppe in Zelten unterzubringen. Dadurch ist es möglich, in der Infanterie die Träger des tragbaren Schanzzeuges von der Mehrbelastung mit dem Zeltmaterial auszunehmen.

Die Belastung der Mannschaft, welche Zelte oder Schanzzeug trägt, wird dadurch gerade ausgeglichen und hält sich im Durchschnitt innerhalb des anläßlich der Einführung der neuen Infanteriepackung festgesetzten Maximalgewichtes von 27 Kilogrammen und unter der Belastung des Infanteristen unserer Nachbararmeen.

Die Ausrüstung mit Zeltmaterial wird daher im Verhältnis von je zwei Zelteinheiten auf drei Mann des Mobilmachungs-Sollbestandes der Infanterie berechnet und es sollen auf diese Weise ausgerüstet werden : Die 141 Infanteriebataillone des Auszuges und der Landwehr I. Aufgebotes, die 4 Gebirgsbatterien, die 8 Geniehalbbataillone und die 4 Telegraphencompagnien.

Der B e d a r f stellt sieh demzufolge auf: a. Je 580 Einheiten für die Infanteriebataillone Total 81,780 Einheiten b. Je 120 Einheiten für die Gebirgsbatterien ,, 480 ,, c. Je 260 Einheiten für die Geniehalbbataillone ,, 2,080 ,, d. Je 100Einheiten für die Telegraphencompagnien ,, 400 ,, Total 84,740 Einheiten Die K a v a l l e r i e kann auf eine Lagerausrüstung überhaupt verzichten, da für sie Ortsunterkunft die Regel bildet.

Die ü b r i g e n T r u p p e n g a t t u n g e n behalten die Biwakdecken als Korpsmaterial und es sind solche auch den höheren

171

Stäben normal zuzuteilen. Für die Feld- und Positionsartillerie, die Kriegsbrückenabteilungen und die Sanitätstruppen ist auf den Fuhrwerken, von welchen sich diese Truppen nie zu trennen haben, die Biwakdecke nicht nur leicht mitzuführen, sondern es wird sich für die Truppe auch fast immer Ortsunterkunft finden, und zwar .um so eher, als die Infanterie nicht mehr in gleichem Maße auf solche angewiesen sein wird.

Daneben erscheint es als wünschenswert, daß den Infanteriebataillonen und Geniehalbbataillonen eine beschränkte Anzahl Decken (jenen et.wa 100, diesen 40), als Corpsmaterial belassen werde, zur Ausstattung der Krankenzimmer, der Wacht- und Arrestlokale.

Es würden demzufolge noch etwa 40,000 Biwakdecken bei der Truppe verbleiben, für den Rest der im ganzen noch verfügbaren Biwakdecken, 80,000 Stück, ergäbe sich folgende Verwendung : 1. Bis die mehrere Jahre dauernde Durchführung der Ausrüstung mit Zeltmaterial vollzogen wäre, würde den Truppen, welche im ersten Jahre noch kein Zeltmaterial erhalten, eine vollständige DeckenausrUstung sichergestellt werden.

2. Nach Maßgabe der Zeltanschaffungen würden später aus dem allmählich verfügbar werdenden Deckenmaterial weitere Bedürfnisse an Lagermaterial gedeckt werden : Für die Landwehr II. Aufgebotes etwa 23,000 Decken, für die im Mobilmachungsfalle aufzustellenden Blannschaftsdepots et\va 30,000 Decken. Ein Rest von etwa 30,000 Decken wird als R e s e r v e dienen, zunächst für den Verbrauch beim Corpsmaterial und den Abgang an Kasernenmaterial, sodann um an Trappen abgegeben werden zu können, wo durch außerordentlich ungünstige Witterungs- und Unterkunftsverhältnisse dies sich notwendig und thunlich erweist, z. B. bei länger dauernder Besetzung von Stellungen im Hochgebirge, bei. Grenzbesetzungen, sowie auch bei Wiederholungskursen im Hochgebirge und bei besonders ungünstiger Witterung und Jahreszeit.

Die Kosten der A u s r ü s t u n g mit dem t r a g b a r e n Z e l t m a t e r i a l sind auf Fr. 10 bis 10.30 pro Zelteinheit zu veranschlagen. Mit dem höchsten Ansatz von Fr. 10. 30, der bei Massenanschaffungen wohl kaum bezahlt werden müßte, belaufen sie sich bei einem Bedarf von 84,740 Stück auf Fr. 873,000.

Bei dieser Summe ist jedoch zu berücksichtigen, daß die allerknappeste Vervollständigung der Deckenausriistung der Feldarmee, auch wenn von den Bedürfnissen der Mannschaftsdepots

172

und der Landwehr II. Aufgebotes im Mobilisierungsfalle ganz abgesehen wird, sich mit dem Jahre 1900 auf einen Bedarf von etwa 33,000 Stück im Kostenbetrag von Fr. 396,000 belaufen würde, so daß für die Zeltausrüstung als besondere Forderung die Summe von rund Fr. 477,000 bleibt, Die Anschaffung dieser Zeltausrüstung beantragen wir Ihnen auf vier Jahre zu verteilen in der Weise, daß jedes Jahr ein Armeecorps mit zugehöriger Landwehrbrigado ausgerüstet würde.

Demnach würden sich die Kredite, welche in den Voranschlag für die Anschaffung von Kriegsmaterial einzustellen wären, beispielsweise stellen auf: Fr. 206,000 im Jahre 1900 für das III. Armeecorps und die (iebirgsbatterien l und 2, ,, 206,000 im Jahre 1901 für das II. Armeecorps und die Gebirgsbatterien 3 und 4, ,, 245,346 im Jahre 1902 für das IV. Armeecorps und die Gotthardtruppen, .;1 215,476 im Jahre 1903 für das I. Armeecorps und die Besatzungstruppen von St. Maurice.

Fr. 872,822 im ganzen.

Indem wir Ihnen also beantragen, uns einen Gesamtkredit von Fr. 873,000 zu bewilligen, welcher auf vier Jahre im Voranschlag für Kriegsmaterialanschaffungen zu verteilen wäre, fassen wir die Begründung unserer Kreditforderimg nochmals zusammen wie folgt : 1. Die Feldausrüstung der Infanterie, Sappfiure und Gebirgsartillerie erfordert zur Erhaltung des Gesundheitszustandes der Truppen einerseits, ihrer Manövrierfähigkeit anderseits einen guten und tragbaren Lagerschutz, der die Bewegung und Lagerung der Truppe sowohl von der Ortsunterkunft wie vorn Nachfolgen ihrer Fuhrwerke in kritischen Tagen unabhängig macht.

2. Die bisher gebräuchlichen Biwakdecken genügen dieser Anforderung in keiner Weise.

3. Neueren technischen Erfindungen ist es gelungen, ein vorzügliches tragbares Zeltmaterial herzustellen, das bereits in unseren Nachbararmeen eingeführt ist, und das wir im Interesse der Feldtiichtigkeit unserer Armee nicht länger entbehren sollten.

173 Wir empfehlen Ihnen, Tit., unsere Vorlage aufs angelegentlichste und benützen den Anlaß, Sie unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 12. April 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Bingier.

174

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Anschaffung von tragbarem Zeltmaterial.

Die' B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates, vom vom 12. April 1900, beschließt: 1. Zur Ausrüstung der Infanterie des Auszuges und der Landwehr I. Aufgebotes, der Gebirgsartillerie, der Geniehalbbataillone und der Telegraphencompagnien des Auszuges mit tragbaren Schirmzelten ist dem Bundesrate ein Kredit von Fr. 873,000 bewilligt, welcher auf vier Jahre verteilt werden soll.

2. Dieser Beschluß tritt als dringlich sofort in Kraft.

-~K>-<-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Anschaffung von tragbarem Zeltmaterial. (Vom 12. April 1900.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1900

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.05.1900

Date Data Seite

165-174

Page Pagina Ref. No

10 019 217

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.