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Bekanntmachungen von

Departements» und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Schweizerisches Bundesgericht, T ersteigerung der elektrischen Strassenbahn Stansstad-Stans.

Gemäß Beschluß des Bundcsgerichts von heute findet die Versteigerung der elektrischen Straßenbahn Stansstad-Stans mit dem gesamten Betriebsmaterial Dienstag den 5. Juni 1900. nachmittags 2 Uhr, im Rathause zu Stans statt.

Die Steigerungsbedingungen liegen in der Kanzlei des Bundesgerichts in Lausanne, bei der Staatskanzlei des Kantons Unterwaiden nid dem Wald in Stans und bei dem Massaverwalter, Herrn Advokat Dominik Jost in Luzern, zur Einsicht auf.

Angebote werden nur von solchen Personen oder Gesellschaften angenommen, welche sich spätestens 10 Tage vor der Steigerung beim Bundesrate darüber ausgewiesen haben werden, daß sie für die zu übernehmenden pekuniären und sonstigen Verpflichtungen zureichende Garantie bieten.

Wer als Vertreter einer Drittperson bieten will, hat sich über ein bezügliches Mandat mindestens drei Tage vor der Steigerung beim Massaverwalter zu legitimieren.

L a u s a n n e , den 15. Mai 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts, Der P r ä s i d e n t :

Rott.

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Der Gerichtsschreiber: Merz.

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Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 5. Mai 1900 hat die Direktion der Ütlibergbahn das Gesuch gestellt um Bewilligung zur Verpfändung im I. Rang der 8,591 km. langen normalspurigen Bergbahn von Zürich-Selnau auf den Ütliberg, samt Zubehörden und Betriebsmaterial -- mit Ausschluß jedoch des der Bergliegenschaft zugehörenden vom Bahnareal ausgeschiedenen Maschinenhauses bei der Station Ütliberg -- im Sinne von Art. 9 des eidgenössischen Verpfändungsgesetzes vom 24. Juni 1874, für einen Betrag von Fr. 600,000, zum Zwecke der Sicherstenung eines zur Rückzahlung des auf den 30. April 1900 fällig gewordenen Anleihens zu verwendenden neuen Anleihens im gleichen Betrage.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 9. Juni nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die Verpfändung beim Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 25. Mai 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzlei.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1900

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30.05.1900

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186-187

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