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Schweizerisches Bundesblatt.

52. Jahrgang. L

Nr. 7.

14. Februar 1900.

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Druck und Expedition der Buchdruckerei Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession für eine Drahtseilbahn von Locarno zur Madonna del Sasso.

(Vom 13. Februar 1900.)

Tit.

Durch Beschluß vom 15. Oktober 1897 (E. A. S., XIV, 541) erteilten Sie den Herren Muschietti, Varenna und Rigola in Locamo die Konzession für den Bau und Betrieb einer Drahtseilbahn von Locamo zur Madonna del Sasso und setzten in Art. 5 die Frist zur Einreichung der vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, auf 18 Monate, vom Datum des Konzessionsaktes an gerechnet, fest. Diese Frist lief am 15. April 1899 ab, ohne daß die fraglichen Vorlagen eingereicht wurden, und ohne daß das Gesuch um Verlängerung der Frist gestellt wurde ; die Konzession erlosch somit.

Unterm 16. Dezember 1899 reichte Herr D. Rigola in Muralto namens der Konzessionäre das Gesuch ein, es möchte die Konzession auf die Dauer von zwei Jahren erneuert werden. Aus verschiedenen technischen und finanziellen Gründen sei das Projekt bisher nicht ausführbar gewesen. Da nun aber im Laufe des Jahres 1900 in Locarno-Muralto eine Wasserversorgung und ein Elektrizitätswerk eingerichtet werden, seien die Konzessionäre überzeugt, daß sich die Schwierigkeiten, welche der Ausführung ihres Projektes bisher entgegenstanden, heben lassen werden.

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. I.

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214 Der Staatsrat des Kantons Tessin, welchem das Gesuch zur Vernehmlassung mitgeteilt wurde, erklärte unterm 13. Januar abhin, daß er gegen die Erneuerung der Konzession nichts einzuwenden habe.

Auch unserseits liegt kein Grund vor, die Erneuerung zu verweigern, weshalb wir Ihnen empfehlen, dem Gesuche der Herren Muschietti und Konsorten durch Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes zu entsprechen.

Wir benützen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 13. Februar 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

215 ·(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Erneuerung der Konzession für eine Drahtseilbahn von Locamo zur Madonna del Sasso.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches der Herren Muschietti, Varenna und Rigola in Locamo vom 16. Dezember 1899; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 13. Februar 1900, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 15. Oktober 1897 (E. A.

'S. XIV, 541) den Herren Muschietti, Varenna und Rigola erteilte Konzession für eine Drahtseilbahn von Locamo zur Madonna del Sasso wird unter den gleichen Bedingungen und mit der Maßgabe erneuert, daß die vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen und die Gesellschaftsstatuten innerhalb zwei Jahren, vom Datum des gegenwärtigen Bundesbeschlusses an gerechnet, vorzulegen seien und daß der Rückkauf 30 Jahre nach der Betriebseröffnung und von da an je auf 1. Mai eines Jahres stattfinden könne.

2. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher mit dem Tage seiner Promulgation in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung der Konzession für eine Drahtseilbahn von Locarno zur Madonna del Sasso. (Vom 13. Februar 1900.)

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Jahr

1900

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

07

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.02.1900

Date Data Seite

213-215

Page Pagina Ref. No

10 019 087

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