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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Johann Surber, Stationsgehülfen in Stein b. S., und des Konrad Brühlmann, Weichenwärters in Zihlschlacht bei Bischofszell.

(Vom 6. Dezember 1900.)

Tit.

Das Bezirksgericht Bischofszell erklärte durch Urteil VOIR 16. Oktober 1900 die beiden Petenten schuldig der fahrlässigen Eisenbahngefährdung und verhängte in Anwendung des Art. 67 litt, b, des Bundesstrafrechte über jeden derselben eine Strafe vom zwei Tagen Gefängnis und Fr. 30 Geldbuße, eventuell weitere sechs Tage Gefängnis, unter Kostenfolge.

Die Verurteilten bestreiten nicht, daß sie, wie das urteilende Gericht angenommen, am Abend des 22. Mai 1900 als Stationsgehülfe resp. Weichenwärter der Nordostbahngesellschaft auf der thurgauischen Eisenbahnstation Bischofszell durch Fahrlässigkeit eine erhebliche Gefährdung des Eisenbahnbetriebes herbeigeführt haben. Surber hat unterlassen, eine von ihm für ein Wagenmanöver umgestellte Weiche wieder in vorschrifts- und ordnungsmäßige Lage zu bringen, und Brühlmann hat entgegen bestehender Dienstvorschrift diese Weiche nicht vor dem Eintreffen eines bestimmten Bahnzuges kontrolliert, was zur Folge hatte, daß dieser Zug auf eine Anzahl stille stehender Wagen auffuhr. Personen wurden dabei nicht verletzt und der entstandene Materialschade u blieb unbedeutend.

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Beide Petenten ersuchen um Nachlaß der Gefängnisstrafe, und da die Fahrlässigkeit keine grobe ist und beide Verurteilte bisher einen guten Leumund genossen haben, so entspricht die Gutheißung ihres Gesuches der Praxis der h. Bundesversammlung in Fällen vorliegender Art.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A nt r a g:

Es sei den Petenten die durch das Bezirksgericht Bischofszell unterm 16. Oktober 1. J. auferlegte Gefängnisstrafe von je zwei Tagen in Gnaden zu erlassen.

B e r n , den 6. Dezember 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Häuser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Johann Surber, Stationsgehülfen in Stein b. S., und des Konrad Brühlmann, Weichenwärters in Zihlschlacht bei Bischofszell. (Vom 6. Dezember 1900.)

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1900

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12.12.1900

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