25

# S T #

Kreisschreiben des

Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend den Abschluß einer Vereinbarung mit Belgien über die Rückleitung flüchtiger junger Leute.

(Vom 21. August 1900.)

Getreue, liebe Eidgenossen !

Nachdem Sie sich auf unser Kreisschreiben vom 31. Juli mit unserm Vorschlage ausdrücklich oder stillschweigend einverstanden erklärt und Belgien die Gegenseitigkeit zugesichert haben, so haben wir das von der belgischen Regierung vorgeschlagene Verfahren über gegenseitige Rücklieferung Minderjähriger, welche die Behörden der Heimat wegen eines Vergehens in eine Besserungsanstalt unterzubringen beschlossen haben, und die nach dem andern Lande entflohen sind, im Namen der ganzen Schweiz angenommen und die zukünftige Beobachtung dieser im allgemeinen Interesse liegenden Vereinbarung seitens der Kantone zugesichert.

Wir benutzen diesen Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidg.nossen, samt uns in Gottes Machtschutz zu empfehlen.

B e r n , den 21. August 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hauser.

Der I. Vizekanzler: Schatzmann.

--

?

·--

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kreisschreiben des Bundesrates an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend den Abschluß einer Vereinbarung mit Belgien über die Rückleitung flüchtiger junger Leute.

(Vom 21. August 1900.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1900

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.09.1900

Date Data Seite

25-25

Page Pagina Ref. No

10 019 339

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.