298

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1901, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen.

(Vom 9. Juni 1900.)

Tit.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1901, sowie für die Ausrüstungsreserven zu leistenden Entschädigungen zu unterbreiten.

A. Ausrüstung der Rekruten.

In der gesamten Rekrutenausrüstung tritt gegenüber dein Jahre 1900 keine Änderung ein, welche auf den Tarif von Einfluß wäre. Die Bekleidung bleibt dieselbe ; auch im Gepäck tritt -- soweit es die von den Kantonen zu liefernden Gegenstände betrifft -- nur die Änderung ein, daß nun auch die Kavallerie mit braunem Lederzeug auszurüsten ist. In der Tabelle I hiernach, welche die Art der Ausrüstung der Rekruten angiebt, hat sich daher gegenüber dem Vorjahre bloß die Fußnote geändert.

Die Entschädigungsansätze für einzelne Gegenstände dagegen müssen erhöht werden.

Tabelle I.

Zu Seite 298.

Persönliche Ausrüstung und Bewaffnung der Mannschaft des Bundesheeres pro 1901.

Tr uppeng? attuti g.

Gegenstand..

GewehrKanon 1ère Positionstragende Kavallerie. der Feldartillerie.

Infanterie.

artillerie.

Festungstruppen.

Fahrer und Train.

Genie.

Radfahrer, Sanität, vom Bunde Verwaltung.

ausgerüstet,

·

A. Ausrüstung.

T Käppi m i t Garnitur . . .

T Feldmütze m i t Einteilungskokarde T Waffenrock mit Achselklappen T Waffenrock m i t Achselschuppen T Bluse m i t Achselklappen (>J< Exerzierbluse) T Hosen für Fußtruppen, dunkelblaue # Gehhose für Radfahrer T Stiefelhosen, wovon 1 mit Tuchbesatz (nach der R.-Sch. erneuert) Fahrhose für Radfahrer * Lederhose, nach der Rekrutenschule mit Tuchbeaatz versehen T T Tuchreithose mit Besatz T Kaput (Mantel) [Mantelkragen] . . .

T Krawatte T Sporen (Unteroffiziere bei ihrer Ernennung, blanke) Paar T Tornister mit Hiilfstragriemen T Tornister mit abnehmbaren Hiilfstragriemen T Tornister T Tornister für Fahrer und Train .

.

.

T Tornister . .

T Kochgeschirr aus Aluminium T Kochgeschirr aus Stahlblech .

T Gamelle T ßrotsaek für Fußtruppen T Brotsack für Kavallerie und Train T Feldflasche mit Becher 2 .

T Mannsputzzeug ) . . .

Leibgurt (Train M./75) * Bcijonettscheidtaschc * Faschinenmessertasche (Train M./75) ,, * Tasche für Gcniesäbel und Bajonett .

.

.

. . . .

* Patrontaschen, zweiteilige * PatrQiienschluufen für 30 Patronen * Patronen baudolier für 10 Lader 8 ) . .

i * Säbelkoppel mit Schlagband für Kavallerie . .

# Säbelkoppel mit Schlagband für Fahrer 4 * . . . .

. . . .

# Putzzeugläschchen f ü r d i e Waffe } .

M Marschierschuhe nach Ordonnanz (cirka 1500 g.), Paar M Leichtere Marschierschuhe, Paar M Quartierschuhe aus' Leder oder Segeltuch, Paar .

M Stiefel ,(>{* liefert die Schäfte gratis), Paar M Socken, Paar . . .

M Hemden u n d Nastücher, Stück M Waschtuch, Stück

.

. . .

. . .

. . . .

. . . .

. .

1 1 \

(EBJ 2

1 1 1 1

1 1 1

1 1 1

1 1 1

1

1 2

1 2

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1 1 1

i 1 1

1 1 1

1 2

1 2

j 1 1

2 1

1 1

(1)

1

i

1

1

1

1 Spielleute

1

1 Spielleute

1

1 l1) 1

Gebirgsb.

1

1

Feldb.

1 1 i 1

1 1

1 1 \

1 1 1

\

1

1 1 1 1 1

1 1

1

1 1 1 1 Train

1 1 1 1

l 1 1 1

Train Sappeur 2 1

Sanität Verwaltung 1

1 2

1 1

1 _

l

i

i

-

i

1

!

1 1

|

i ; ·i

Fahrer

1

1 1

1 1

1 1 1

2

1 1 1

1 1

1

. . .

[1]

2

2

M./98 1 M./98 Spielleute M./75/98 M./75 M /75 1 . M./98 M./82 M./75 1 M./98 M./98 M./98 1 1 .

M /98 1 M./98 1 M./98 M./98 M./98 M./98 2 M./98 2 M./98 M /98 M./75 . .

1 1

1 1 (1)

2 2 1

1 2 2 1

120

60

2 2 1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

2 2 1

:

B. Bewaffnung.

* * * * * * * *

Gewehr mit Riemen Karabiner mit Riemen .

Revolver Dolchbajonctt mit Scheide (für Spielleute und Fouriere langes Modell) . . . .

Geniesäbel und Bajonett mit Scheiden, je Säbel, Kavallerie M./96, Fahrer M./75 Unteroffizierssäbel mit Lederseheide und wollener Quaste für höhere Unteroffiziere 7J Ofßzierssäbel mit Untoroftizierskoppel und wollener Quaste für ImlitMv, Unter* offiziere 7) .

1.

1

90 1

1B) 6 )

Sappeur 90

- { Übrige1 60 } : 6

) 1

~

l

Fahrer

1 1

1

1

Train

1

Sappeur 1

1

1 1

60 1

1

1

1

1

l ) 2

Trompeter erhalten einen getragenen Tornister aus der Reserve.

.

) Enthält: 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Büchse mit Schahfett, 50 g. Seife, 1 Kamm, 1 Nadelbücischen mit zweierlei Faden und 3 Nadeln, 4 große und 2 ideino U mtormknopie, b JJoscnknöpfc, l Sämischleder, 1 Baumwolllappen, 1 Flanelllappen, 2 ni. Schnur; für die Truppen mit gelben Knöpfen: 1 Knopfschere; für Artillerie, Train, Sanität und Verwaltung: 1 Trippelbürste und 13 Trippelbüchse; für Train: 1 Paar Stege mit 1 Doppelknopf.

) Mit 6 Taschen.

4 ) Enthält: 2 Waffenfettbiichsen, 1 Putzschnnr und 1 Patronenlagerreiniger.

5 ) Wachtmeister, Korporale und Reiter (Train ausgenommen).

e ) Feldweibel, Fouriere und Trompeter der Kavallerie und berittene Unteroffiziere und Trompeter der Artillerie und des Trains.

') Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere.

NB. Die mit T bezeichneten Gegenstände worden von den Kantonen angeschafft und nach Tarif vergütet; die mit * bezeichneten Gegenstände beschafft der Bund, ebenso die sogenannten Grarnituren für die Tornister und Brotsäcke (M./98); die mit M bezeichneten Effekten sind vom Mann zu liefern.

In den Ledergegenstäuden für Fahrer und Train sind noch Vorräte an schwaralederoen Ausrüstungsgegenständen vorhanden 5 os erhalten diese Rekruten im Jahre 1901 noch schwaralodeme Ausrüstung. Demgemäß ist der Tragriemen des Brolsackes für diese Rekruten ausnahmsweise aus Wichsleder zu erstellen. -- Die Vorräte für die Savallerierekruten und der Kriegsvorrat jedoch sollen den neuen Modellen entsprechend in naturbraunera Leder erstellt werden.

i

Tabelle U.

Tarif.

Gì- e g en s t and.

FUsiliere.

i Fr.

1

;

Käppi, nach Ordonnanz von 1888, mit Garnitur, für Kavallerie nach Ordonnanz von 1883 .

Feldmütze m i t Einteilungskokarde . . . .

Achselschuppen für Kavallerie, 1 Paar . .

Waffenrock m i t Achselnummern . . .

Bluse mit Achselnummern Tuchhosen, dunkelblaumeliert, für Fußtruppen Stiefelhosen für Kavallerie, wovon einemitBesatz Erneuerung dieses Tuchbesatzes (für 1 Paar) .

Reithosen mit Lederbesatz Tuchbesatz samt Aufnähen desselben Tuchhosen mit Besatz und Sous-pied Kaput mit Achselnummern Reitermantel mit Achselnummern Halsbinde Tornister, inkl. Ring für Schanzwerkzeug der Infanterie Gamelle Einzelkochgeschirr Brotsack Feldflasche Putzzeug für den Mann 2 Sporen, 2 Paar für alle Berittenen 3 . . . .

Garnituren für Tornister, Modell 1898 . . .

Garnituren für Brotsack, Modell 1898 . . .

Guiden · Dragoner und Schützen.

berittene Maximisten Fr.

Fr.

Kanoniere Gebirgsder Feld- artillerie.

artillerie.

Genie.

Sanität.

Verwaltung.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

9.25 4.35 -- 29. 20 18. 65

8.90 4.35

-- -- 38.90 6.55 27.30

-- __ 38.90 6.55 27.30

9.25 4.35 -- 29.70 18.65 30. 20 --

9 --

i 4.35 i -- 29. 20 18.65

Positionsartillerie.

Festungsartillerie.

Fahrer der Batterien.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

!

9.25 4.35 -- 29.20 18.65 30. 20 -- --

9.25 4.35 -- 29.20 18.65 30.20 -- --

9.25 4.35 -- 20 29.

18.65 30.20 -- --

9. 25 4.35 -- 29.20 18.65 30.20 -- --

9.25 4.35 --.

29.20 18.65

I

-- 29.70

-- 29.70

-- 29. 70

-- 29.70

Fr.

.

"°^"^T

Berittene Trompeter der Artillerie und des Train.

, Train.

Fr.

1

9.20 4.35 -- 29.15

4.35 -- 29. 55

30.20 -- --

30.20 -- --

9.15

,, , -- 29.05

-- 29.05

-- .70

-- . 70

24. -- *

24. -- !

4.50 4.75 3. -- 3.10

4.50 4.75 3. -- 3.20

2.50 --.25

2.50 -- .25

144.75

145. 20

18.-- 4.35 6. -- 28. 40* 18. 15 48.65 9.75 .

--

.

36. 45

19.-- 1.10

2.90 6.20 3. -- 3. 10 1.50

19.--

19.--

-- -- 38. 90 6.55 27.30

---

37.15

37.15

37.15

24. -- ! 23.-- 1.10

23. 1.10

1.10

6.20 3. 4.10 1.50 -- --

6.20 3. -- 4.10 1.50 --

210.--

4.75 3. -- 3.60

4.50 4.75 3. -- 3.60

2.90 4.75 3. -- 3.60

4. 50 4.75 3. 3.60

-- --.25

-- --.25

-- --.25

2.50 --.25

6.20 3. -- 4. 10 1.50 -- --

186. 45 4 153. 05

156. 45

154.85

163. 95

210. 25

-- --

9

-- -- -- 29.70

4.35 --

29.15 18. 65 30.20 -- -- --

29.05

24.-- ! 19.--

-- 187. 25

4.50 4.75 3.-- 3.20

2.90 4.75 3. -- 3.50

--

29. 15 18.65 30. 20 -- --

-- 29. 05

19.-- 1.10 4.75 3. -- 3.50

2.50 --.25

--

--

-.25

--.25

164. 05

153. 80

151.90

i Spielleute Fr. 1 weniger (Hülfstragriemen abnehmbar).

11 Das Waffenfett wird vom Band zum Gewehr, beziehungsweise Karabiner geliefert und fällt im Tarif außer Betracht. Beide Büchsen sind ini Zubehörtäschchen, beziehungsweise in der G'" Tasche des Patronenhandeliers unterzubringen. Die Truppen mit gelben Knöpfen erhalten eine Knopfschere (10 Cts.); Artillerie, Train, Sanität und Verwaltung: Trippelbürste undf Trippelbiicbse (40 Cts.); Train: 1 Paar Stege und 1 Doppelknopf (50 Cts.).

* Für Unteroffiziere: 2 Paar blanke Sporren gegen Rückgabe der lackierten; Tarifpreis 70 Cts. per Paar.

i 4 Für Maximisten Fr. 1. 40 mehr (Ärmelpatten 1. 05, Aufnähen derselben 35 Cts.).

Ì 1 1

2

; :

299

Die Preise der Schafwolle sind seit dem Jahre 1898 und namentlich im Jahre 1899 stark in die Höhe gegangen und liielten sich ziemlich stabil auf der eingenommenen hohen Stufe.

Die Wollvorräte früherer Jahre sind nun aufgebraucht und die Fabrikanten gezwungen, inskünftig die Militärtücher mit diesem teuern Rohmaterial zu fabrizieren. Dazu macht sich noch die Preissteigung der Kohlen fühlbar. Die schweizerischen Militärtuchfabrikanten sind übereingekommen, einheitliche Preise zu stellen, und haben den Anlaß benutzt, diese auf eine den vorerwähnten Umständen entsprechende Höhe zu bringen, welche die Ansätze des Grundtarifes von 1895 beträchtlich übersteigt. Nachdem die ersten Eingaben als zu hoch abgelehnt werden mußten, haben die Tuchfabrikanten, einem letzthin eingetretenen Wollabschlag folgend, ihre frühern Preise erheblich reduziert. Wir erachten die nach gründlicher Prüfung nun vereinbarten Preise für die Fabrikanten wie für die Konsumenten als annehmbar.

Nachstehend« Tabelle zeigt für die einzelnen Tuchsorten das Resultat der stattgehabten Verhandlungen und das Verhältnis der jetzigen Preise zu den bisherigen.

Tnchsorte für:

. G)

£ lt> " 5-

i*

CT O.

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'S £

5*

Vereinbarte Preise. | i Vorgeschlagene Vergütung.

«g fSo in u. o

G>

.2

f| °> a

m TM

Feldmütze

Fr. per Fr. per Fr. per Meter. Meter. Meter.

11.-- 10.45 9.90 10.-- 8. 50--9

Waffenrock, blau

11.--

Fr. per Fr. per

Meter.

»

grün

.

.

Meter.

i!i o> c t_ m

«S.

Meter.

0,15

Preisdifferenz per Meter.

Kleid.

Fr.

Fr.

1-- 1. 50 --.25

10.45

9.90 10.--

8.50

f Fusstruppen 1,45 i \Artillerie 1,40)

1.50

\ 2. 15 \ 2 . 10

. 11.-- 10.45

9.90 10.--

9_ .

rScbützea 1,45 i iKîvallrà 1,40J

1.--

f 1. 45 11.40

8. --

1,15

1.10

1.25

9.50

1,60

9.50

1,66

9.50

1,48

7.40

2,55

7.40

3,40

7.80

1,40

7.90

1,35

Beinkleider

10.--

Stiefelhosen

11.65

Tuchreithose

11.65

Reithose mit Lederbesatz . 11.65 Kaput

8.35

Mantel

8.35

Bluse, blau

10.55

srün

10.55

9.50 9 9.10 11.-- 10.35 10.50 11.-- 10.35 10.50 11.-- 10.35 10.50 8.-- 7.70 7.80 8. -- 7.70 7.80 9.50 8.70 8.80 9.50 8.70 8.80

1.60 l._ 1.-- ; 1.65!

j 1.50 \ --.40 --.40 1.35 1.-- 1.40 --.90 1.20

3CO

u £

301 Die Erhöhung des Tarifpreises nach vorstehenden Vorschlägen ergiebt folgende Mehrauslagen per Rekrut: für einen Füsilierrekruten Fr. 5. 90 ,, ,, Schützenrekruteu ,, 5. 20 ., ,, Rekruten der übrigen Fußtruppen Fr. 7. 25 bis ,, 7. 30 ,, ., Kavallerierekruten ,, 7. 40 ,, ,, Fahrer- oder Trainrekruten ,, 8. 25 Wir empfehlen diese Erhöhung der Tarifansätze pro 1901, ohne irgend welche Verbindlichkeit für später, zur Genehmigung.

Im weitern haben die Käppifabrikanten ein Gesuch um Erhöhung des Tarifpreises für die Käppi eingereicht, mit der Begründung, daß nach und nach ein erheblicher Aufschlag der Rohmaterialien eingetreten sei. Nach den bisher von den Kantonen bezahlten Preisen zu schließen, ist der Freisansatz für die heutigen Verhältnisse wirklich zu knapp und beantragen wir für die Käppi (,mit Ausnahme der Kavalleriekäppi) eine Erhöhung von 50 Cts.

per Stück.

Der bisherige Tarifansatz für die Mannsputzzeuge war ebenfalls knapp gehalten und muß nun, da ein Aufschlag der Bürstenwaren hinzukommt, ebenfalls erhöht werden. Wir beantragen, eine Erhöhung von 30 Cts. per Putzzeug. Die hiervor in Vorschlag gebrachten Tariferhöhungen ergehen unter Zugrundelegung der Rekrutenzahl von 1900 für die nächstjährige Rekrutenausrüstung eine Mehrauslage von cirka Fr. 135,000 gegenüber dem Jahre 1900.

B. Kriegsvorrat an neuen Ausriistungsgegenständen.

Unter Hinweis auf die Darlegungen in der Tarifbotschaft für das Jahr 1900 ist zu bemerken, daß im Frühjahr 1900 in den kantonalen Magazinen annähernd der vorgeschriebene Kriegsvorrat nach Art. 4 der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung vom 2. Juli 1898 vorhanden war, der nun verordnungsgemäß weiter fortgeführt werden soll.

Wir beantragen, für das Jahr 1901 die Ausrichtung der Entschädigung von 4 °/o der Tarifwertsumme dieses Vorrates pro acht Monate in gleicher Art wie bisher, in den Details gemäß den Bestimmungen der obgenannten Verordnung vom 2. Juli 1898.

Auch hier wird sich der erhöhte Tarifpreis im Verhältnis geltend machen.

302 C. Unterhalt der Ausrüstung in Händen der Mannschaft und der Reserve.

Unter Hinweis auf die Tarifbotschaft vom 3. Juni 1898 beantragen wir, wie im Vorjahre, die Ausrichtung von 12 °/o der Tarifwertsumme der Rekrutenausrüstung an diejenigen Kantone, welche den Bestimmungen der mehrgenannten Verordnung vom 2. Juli 1898 Folge geben, welch letztere für die Details maßgebend ist. Auch diese Entschädigung steigt im genannten Prozentverhältnis mit dem Tarif.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 9. Juni 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

303

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten und die Ausrüstungsreserven pro 1901 zu leistenden Entschädigungen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. Juni 1900, beschließt: Die vom Bunde an die Kantone pro 1901 auszurichtenden Entschädigungen werden festgesetzt wie folgt: 1. Für die Rekrueten Für einen Füsilier ,, ,, Schützen (Für die Spielleutc der Gewehrtragenden je l Fr. weniger.)

,, ,, Guiden und Dragoner ,, ,, berittenen Maximisten ,, ,, Kanonier der Feldartillerie ,, ,, Gebirgsartilleristen ,, ,, Positionsartilleristen ,, ,, Festungsartilleristen ,, ,, Fahrer der Batterien ,, ,, Trainsoldaten ; ,, ,, berittenen Trompeter der Artillerie und des Trains ,, ,, Geniesoldaten ,, Sanitätssoldaten ,, ,, Verwaltungssoldten

Fr. 144. 75 ,, 145. 20 ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

186. 45 187. 85 153. 05 156. 45 154. 85 163. 95 210. 25 210. --

,, 187. 25 ,, 164. 05 ,, 153, 80 151. 90

304

2. Für den Kriegsvorrat an neuen Stücken.

Für den gemäß Verordnung vom 2. Juli 1898 vorgesehenen Jahresvorrat an sämtlichen Ausrüstungsgegenständen ist den Kantonen wie bisher eine Geldzinsentschädigung von 4 °/o der Tarifwertsumme per 8 Monate auszurichten.

3. Für die Reserven an getragenen Stücken.

Für den Unterhalt wird gemäß der Verordnung vom 2. Juli 1898 eine Entschädigung von 12 % der Wertsumme der Rekrutenausrüstung festgesetzt. Die genannte Verordnung ist in Bezug auf die Details maßgebend.

Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.

-5*<>eg.-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die vom Bunde an die Kantone für die Ausrüstung der Rekruten pro 1901, sowie für die Reserven zu leistenden Entschädigungen. (Vom 9. Juni 1900.)

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Bundesblatt

Dans

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In

Foglio federale

Jahr

1900

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1900

Date Data Seite

298-304

Page Pagina Ref. No

10 019 237

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