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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 6. November 1900.)

Die Eröffnung des regelmäßigen Betriebes der Linie CarougeSecheron und Parc Plantamour-Boulevard du Théâtre der elektrischen Tramways in Genf wird auf den 7. November unter einigen Bedingungen gestattet.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. Dein Kanton G l a r u s an die Kosten der Ausführung dur nachstehend bezeichneten Bodenverbesserungen unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher kantonaler Beiträge, und zwar : a. für die Urbarisierung der Liegenschaften Gallati- und Brodzeindliberg, Eigentum von Heinrich Zimmermann in Riedern (0,6 ha., Kostenvoranschlag Fr. 3600), 25 %, im Maximum Fr. -900 ; fe. l'Or die Urbarisierung der Liegenschaft Benzingen des Jakob Reglinger in Matt (0,is ha., Kostenvoranschlag Fr. 900) 25 % im Maximum Fr. 225 ; c. für die Urbarisierung der Liegenschaft Meißerboden des Paulus Rhyner in Elm (0,38 ha., Kosten Voranschlag Fr. 2550) 25%, im Maximum Fr. (537. 50; (L für eine Wasserleitung auf der Alp Vorderdurnachthal der Gemeinde Rutti (Länge 523 m., Kostenvoranschlag Fr. 2025) 20 °/0, im Maximum Fr. 405) ; e. für die Urbarisierung des Gutes Voremwald des Fridolin Leuzinger in Beglingen (l,os lia., Kostenvoranschlag Fr. 1400) 25 °/o, im Maximum Fr. 350 ; /'. für die Urbarisierung der Liegenschaft Winden des Melchior Pfeiffer in Beglingen (l,os ha., Kostenvoranschlag Fr. 1400) 25 °/o, im Maximum Fr. 350.

2. Dem Kanton B a s e l l a n d an die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Bodenverbesserungen unter der Voraussetzung mindestens ebenso hoher, von dritter Seite zu leistender Beiträge :

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a. für Räumungsarbeiten, sowie Erstellung einer Wasserleitung auf der Jungviehweide "auf Wald" der Bürgergemeinde Waldenburg (Kostenvoranschlag Fr. 1800) 20 % im Maximum Fr. !5(iO : /;. für eine Güterregulierung in Schönenbuch (24 lia., Kosteuvoranschlag Fr. 8000) 25 %, im Maximum Fr. 2000 ; c. für die Güterregulierung Weihermatte und Neumatt, Gemeinde Bückten (7,8 ha., Kostenvoranschlag Fr. 4000), 40%, im Maximum Fr. KiOO.

3. Dem Kanton A a r g a u an die Kosten der Ausführung einer Drainage im ,,Kohlerried" zu Schneisingen (Fläche l,M ha., Kosten Voranschlag Fr. 1200) unter der Voraussetzung eines ebenso hohen kantonalen Beitrages 25 °/o, im Maximum Fr. :500.

Der schweizerische Bundesrat ist auf die Beschwerde des E. Furrer in Hasle (Luzern) betreffend Kassation der Kirchgemeindeverhandlung in Hasle vom 13. Mai H)00 gestützt auf folgende Erwägungen nicht eingetreten: In Gemäßheit von Art. 189, Absatz 4, des Bundesgosetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 18915 hat der Bundesrat zu wiederholten Malen, zuletzt im Entscheid in Sachen Ch. Chappuis und Henri Rais vom 21. März I8H9 (Bundesbl. 1899, II, 245/246), festgestellt, es stehe ihm das Überprüfungsrecht einer kantonalen Entscheidung nicht zu, wenn nur Verletzung einer kantonalen Gesetzes-, Verordnungs- oder Reglementsvorschrift behauptet wird. Vorliegenden Falles rekurriert der Beschwerdeführer wegen Verletzung von Art. 17, Absatz 2, des luzernischen Wahlgesetzes, wonach bei der Ansetzung von Gemeindeversammlungen der Verhandlungsgegenstand anzuführen ist, sowie wegen Verletzung des Kirchgemeindebeschlusses vom 14. Dezember 1884, wonach Kirchensteuern je in den Jahren zu beziehen sind, in denen keine Staatssteuer bezogen wird. Daß es sich am 18. Alai bloß um eine ,,Abstimmung in Gemeindeangelegenheiten'" gehandelt hat, ist für die Kompetenzfrage irrelevant, da nach der konstanten Praxis des Bundesrates auch die Gemeindeabstimmungen unter den Begriff der ,,kantonalen Wahlen und Abstimmungen des Organisationsgesetzes fallen. Dagegen wird von den Beschwerdeführern in den beiden angeführten Richtungen weder eine Verletzung des Bundes- noch des kantonalen Verfassungsrechtes behauptet: aus diesem Grunde ist der Bundesrat

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zur Entscheidung über die aufgeworfenen Rechtsfragen nicht zuständig.

(Vom 10. November 1900.)

Mit Rücksicht auf die Ergebnisse an der Rekrutierung pro 1901 sind 800 Infanterierekraten weniger in das Budget 1901 einzustellen.

Der Posten für Unterricht vermindert sich daher um Fr. 125,400, der Posten für Bekleidung um Fr. 129,780.

Sodann wird ein vorgesehener Radfahrerwiederholungskurs nicht stattfinden. Infolgedessen ergiebt sich eine Kostenverminderung von Fr. 20,800.

Oberst Heinrich Vögelin in Zürich wird die nachgesuchte Entlassung aus der Wehrpflicht, unter Verdankung der geleisteten Dienste, erteilt.

Hauptmann Arnold H a l t e r in Grüneck-Müllheim wird zum Adjutanten des Schützenbataillons Nr. 7 ernannt.

Die riachgenannten Genie Wachtmeister, welche di« diesjährig«!

Geiiieoffizierbildungsschule mit Erfolg bestanden haben, werden zu Lieutenants der Genietruppen ernannt : Gfutzwiller, Ernst, von Therwil, in Oberwil : Waltlier, Hans, von Mett, in Wangen a/A.: Thnraherr, Gustav, von Oberrict, in Genf; Bollirei*, Otto, von Grontcnschxvil, in Zürich: Maier, Karl, von Schat'fhausen, in Neu-Arleslieim ; Hörnlimann, Rudolf, von Sirnach, in Hern ; Bezzola, Jakob, von und in Zernez; Schauen berg, Ernst, von Zofingen, in Beni : Frutiger, Hans, von und in Oherhofen ; Montandon, Arthur, von Brèvi no, in Vevey : Meybohm, Hermann, von und in Zürich: Rusconi, Ettore, von und in Bellinzona ; Müller, Theodor, von Rumikon, in Basel ; Guldin, Adolf, von Mels, in St. (fallen.

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In die eidgenössische Schützungskommission für eine elektrische Straßenbahn von Aarau nach Schöftland werden ernannt: Als II. Mitglied: Herr Zweifel, Ständerat in Linthal; als 1. Ersatzmann : Herr Gisi, Nationalrat in Solothurn, und als 2. Ersatzmann : Herr Portmann, Großrat in Wolhusen.

(Vom 18. November 1900.)

An die auf Li. Dezember 1900 in Brüssel anberaumte zweite Session der Konferenz der internationalen Union zum Schutze des gewerblichen Eigentums werden vom Bundesrate die Herren schweizerischer Generalkonsul Jules Borei in Brüssel und Professor Dr. R. von Salis in Zürich abgeordnet.

Der Bundesrat hat für die am Dezember 1900 beginnende ordentliche Wintersession der Bundesversammlung folgendes Traktandenverzeichnis festgestellt : Wahlaktenprüfung.

Wahl des Bundespräsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrates.

Bundesgericht, Neubestellung.

a. Wahl der 16 Bundesrichter und der 9 Suppleauten.

b. Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten.

Wahl der Geschäftsprüfungskommissionen pro 1900.

Geschäftsverkehr zwischen den eidgenössischen Räten.

Nationalratsreglement.

Ständeratsreglement.

Haager Konferenz.

Erleichterung der Einbürgerung.

Bericht betreuend Abstimmung über die Doppelinitiative.

Korrektion der Großen Simme.

Turtmannbach und Kummengraben, Korrektion.

Korrektion der Biber.

Bundeshaus Mittelbau.

Meteorologische Centralanstalt, Kredit.

Auslieferungsvertrag mit den Vereinigten Staaten von Amerika.

Abänderung von Art. 67 des Bundesstrafrechts.

Rekurs Chaperon und Genossen.

Rekurs der Zürcher Regierung (Kochfettfabrikanten).

Rekurs Jahn.

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Beschwerde Gally-Jenny.

Begnadigungsgesuche : a. Champion.

b. Nilli-Äschlimann.

c. Rellstab.

d. Bloch.

e. Gebrüder Furger.

Militärpflichtersatz.

Tragbares Zeltmaterial.

Militärversicherung.

Entschädigungsbegehren Killer.

Entschädigungsbegehren Pasteur.

Budget für das Jahr 1901.

ßankgesetz.

Nachtragskredite pro 1900, HI. Serie.

Rechnungskaminer.

Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung pro 1899.

Betriebsbudget der Alkoholverwaltung pro 190J.

Lohnzahlung ; Arbeitszeit an Samstagen ; internationaler Arbeiterschutz.

Lohn- und Anstellungsverhältnisse der eidgenössischen Arbeiter.

Gesuch von Zündholzfabrikanten.

Eisenbahngeschäfte : . «. Davos-Filisur.

b. Freiburg-Heitenried.

c. Freiburg-Plaffeyen.

d. Fristverlängerungen.

e. Reinach-Menziken-Münster.

f. Ürikon-Hinwil-Bauma.

g. Lausanne-Moudon.

li. Neuenburg (Place Pury)-Peseux-Gorcelles.

·i. Grindelwald-Ofni.

Postulat betreffend Unterstützung der Nebenbahnen.

Arbeitszeit beim Betriebe der Transportanstalten.

Tarifgesetz.

Zeitungstransporttaxe.

Postgebäude in Chur.

Reorganisation der Telegraphenverwaltung.

Elektrische Anlagen.

Motion Decurtins.

Motion Joos.

592 Motion Gobât.

Motion Munzinger.

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

^Wahlen.

(Vom 10. November 1900.)

Post- und Eisenbalmdepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Zürich: Herr Karl von Arx, von Stüßlingoii (Solothurn), Postcommis in Ölten.

,, Berthold Künzler, von Walzenhausen, Postaspirant in Chur.

Telegraphenverwaltung.

TélégraphiâtinLangenthal: Herr Robert Obrist, von Riuiken (Aargau), Telegraphist in Zürich.

Telegraphist in Thun : .n Heinrich Windler, von Schlattingen (Thurgau), G-ehülfe auf dem Materialbureau der Telegraphendirektion in Bern.

,, Ernst Nußbaum, von Großhöchstetten (Bern), Telegraphist in Montreux.

(Vom 13. November 1900.)

Post- und

Eisenbafmdepartement.

Post V e r w a l t u n g .

Herr Johann Bangerter, von "Weugi bei Büren(Bern), Postaspirant in Basel.

Postcommis in Bern: ,, Allenbach, Emil, von Frutigen, Postaspirant in Bern.

Postcommis in Basel :

Herr Bovey, Heinrich, von Romane!

s. Lausanne, Postaspiranl in Freiburg.

Haldemann, Fritz, von Eggiwil, Postaspirant in Bern.

Haußener, Karl, von Rüeggisberg, Postaspirant in Bern.

Hirsbrunner, Alfred, von Öurniswald, Postasj)irant in Bern.

Klopfenstein, Ernst, von Laupen, Postaspirant in Bern.

'Künsch, Fritz, von Niedergraßwil, Postaspirant in Basel.

Notier, Johann, von Boswil, Postaspirant in Bern.

Rickli, Ernst, von ßützberg, Postaspirant in Bern.

Rupp, Paul, von Signau, Postaspirant in Basel.

Studer, Rudolf, von Langnau, Postaspirant in Bern.

Wagner, Robort, von WallisvvilWangen, Postaspirant in Zug.

Postcommis in Delsberg : Emil Philipj), von Delsberg, Postaspirant in Delsberg.

Posthalter in MontreuxPlanches: Frl. Angele Martin, von Massongex (Wallis), Postaushell'erin in Aloutreux-Planches.

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