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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Fortsetzung von Versuchen für die Neubewaffnung der Artillerie.

(Vom 13. März 1900.)

Tit.

Am 27./30. Juni 1898 haben Sie zum Zwecke der Fortsetzung der Versuche für die Neubewaffnung der Artillerie einen Kredit von Fr. 300,000 bewilligt, gestutzt auf unsere Botschaft vom 13. Juni 1898.

Gemäß dieser Botschaft wurde eine Batterie Kruppscher Geschütze nebst Munition angeschafft und im Jahr 1899 in verschiedenen Kursen der Artillerie verwendet. Zweck dieser Versuche war nicht nur, den Wert des betreffenden Materials zu erproben, sondern überhaupt den taktischen Wert der Schnellfeuergeschütze gegenüber dem bisherigen Material festzustellen.

Leider ergaben die letztjährigen Versuche in keiner dieser Richtungen ein bestimmtes Resultat. Das Material befriedigte zwar im allgemeinen und es sind verschiedene in der Presse verbreitete ungünstige Beurteilungen desselben unrichtig. Wenn die Ergebnisse mit dem Versuchsmaterial nicht nach allen Richtungen vollständig befriedigten, so liegt der Grund darin, daß die Dauer der Kurse, in denen das Material erprobt werden mußte, viel zu kurz war, um Cadres und Mannschaft so auszubilden, daß ein richtiger Vergleich zwischen neuem und altem Material möglich gewesen wäre. Diese ungenügende Ausbildung ermöglichte es dann auch nicht, den Wert der Schnellfeuerkanonen so sicher festzustellen, daß die Kommission für Neubewaffnung der Artillerie sich ent-

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schließen konnte, die Versuche abzuschließen und dem Militärdepartement endgültige Anträge zu stellen. Es beantragt daher die Kommission Fortsetzung der Versuche und zwar in erster Linie mit dem im Verlaufe der bisherigen Versuche in seiner Art auf einen hohen Grad der Vollkommenheit gebrachten Material.

Mit Bewilligung des Militärdepartementes hat die Kommission die Zeit seit Abschluß der letztjährigen Versuche dazu benützt, sich noch einmal zu vergewissern, ob das Kruppsche Material nicht durch neuere Konstruktionen überholt sei. Sie hat sich jedoch hiervon durch Versuche mit mehreren Geschützen anderer Systeme im Februar dieses Jahres nicht überzeugen können. Sie ist im Gegenteil in ihren bisherigen Anschauungen bestärkt worden, die dahin gehen, daß einer über ein bestimmtes Maß gehenden Feuergeschwindigkeit, die nur bei komplizierten Einrichtungen möglich ist, kein entscheidend taktischer Wert beizulegen, sondern einem beweglichen und einfachen Material der Vorzug zu geben sei. Als dem Kruppschen vielleicht ebenbürtiges Material hat sich bei den letzten, freilich nicht sehr ausgedehnten Versuchen ein Geschütz, Konstruktion Cockerill-Nordenfelt, erwiesen und beantragt die Kommission, die Versuche im Jahr 1900 auch mit einer Batterie solcher Geschütze durchzuführen, um den Behörden bei der Auswahl des Materials möglichst allseitige Versuchsresultate zur Verfügung zu stellen.

Zur gründlichen Erprobung des Materials, sei es nur des bisherigen Versuchsm'aterials, oder auch einer noch zu beschaffenden Batterie, muß ein besonderer Versuchskurs in der Dauer von 4 Wochen mit Cadresvorkurs von 4 Tagen angeordnet werden.

Die Mannschaft für die Geschützbedienungen muß aus Freiwilligen "bestehen, während die Bespannungen zum großen Teil, wenn nicht ganz, von einigen ihren Wiederholungskurs absolvierenden Traindetachementen geliefert werden können. Die Kosten des Versuchskurses ohne Munition belaufen sich auf Fr. 12,000, sofern noch eine zweite Versuchsbatterie angeschafft wird ; auf Fr. 5000, sofern die Versuche nur mit der Kruppschen Batterie durchgeführt werden. Die Kosten für Munition betragen im erstem Falle Fr. 150,000, im zweiten Fr. 70,000. Die Anschaffung des filicine zweite Batterie nötigen Materials unter Benützung von bereits vorhandenem beträgt 64,500.

Die Anschaffung einer zweiten Batterie und die Erprobung derselben im Versuchskurs bedingt also eine Gesamtmehrausgabe von Fr. 152,000.

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Außer den Versuchen mit Batterien im Versuchskurs sind noch besondere Versuche notwendig, um die Modelle für die Munition und einzelne Konstruktionsdetails des Materials festzustellen. Für diese Versuche wie für die allgemeinen Versuchskosten und Sitzungen der Kommission sind ca. Fr. 14,000 zu rechnen.

Wie aus den Akten ersichtlich ist, hat die Kommission auch das Studium der Feldhaubitzen begonnen ; die Fortsetzung desselben bedingt eine Ausgabe von Fr. 120,000.

Die Kredite für die Fortsetzung der Versuche sollten im Laufe der März-Session bewilligt werden, wenn der Versuchskurs im Herbst abgehalten werden soll ; ist das nicht möglich, so würde ein ganzes Jahr unbenutzt verstreichen.

Der Bericht über die bisherigen Studien und Versuche und die detaillierten Angaben über den Versuchskurs samt Kostenberechnung des Versuchskurses und der Material- und Munitions* anschafFungen können mit Rücksicht auf den diskreten Charakter der Angelegenheit nicht veröffentlicht werden, stehen aber den Kommissionen der Räte zur Verfügung.

Wir rekapitulieren summarisch die durch Durchführung der beantragten Versuche bedingten Ausgaben: 1. Anschaffung einer Versuchsbatterie mit Geschützen System Cockerill-Nordenfelt und Durchführung der Versuche mit zwei Batterien in einem besondern Versuchskurs Fr. 240,000. -- 2. Versuche mit Feldhaubitzen ,, 120,000. -- Total

Fr. 360,000. --

Von dem im Juni 1898 bewilligten Kredit von Fr. 300,000 verbleibt eine Kreditrestanz von Fr. 78,000, deren Übertragung auf das Jahr 1900 wir Ihnen beantragt haben.

(Nachtragskredite I. Serie 1900) Zur Durchführung der Versuche im Februar dieses Jahres und Bezahlung von im Jahr 1899 zu Versuchen bestellten Materials und Munition im Betrage von ca. Fr. 18,000 waren wir gezwungen, bereits die Bewilligung zur Anweisung auf die Kreditrestanz zu erteilen, so dass noch Fr. 60,000 aus obigem Kredit nach Bewilligung der Kreditübertragung disponibel bleiben und nur eine Kreditbewilligung von Fr. 300,000 beantragt werden muss.

Wird die Durchführung der Versuche mit zwei Batterien verschiedener Geschützsysteme nicht für notwendig erachtet, so würde sich die neue Kreditforderung auf Fr. 148,000 reduzieren.

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Wir bemerken noch ausdrücklich, dass die Durchführung der Versuche mit starker Munitionsdotierung notwendig ist, um über die in taktischer und auch in finanzieller Beziehung hochwichtige Frage der Organisation der zukünftigen Batterien zu 4 oder zu 6 Geschützen zu entscheiden.

Gestützt auf diese Ausführungen beehren wir uns, bei Ihnen die Annahme des nachfolgenden Bundesbeschlusses zu beantragen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 13. März 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riiigier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

die Bewilligung eines Kredites für die Fortsetzung der Versuche fUr Neubewaffnung der Artillerie.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 13. März 1900, beschließt: Art. 1. Dem Bundesrat wird zum Zweck der Fortsetzung der Versuche für Neubewafinung der Artillerie ein Kredit im Betrage von Fr. 300,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und der Bundesrat mit dessen Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Fortsetzung von Versuchen für die Neubewaffnung der Artillerie. (Vom 13. März 1900.)

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