751

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrates, (Vom 20. November 1900.)

Zu Lieutenants der Festungsartillerie werden ernannt: 1. Paillard, Robert, von Ste. Croix, in Basel; 2. Correvon, René, von Cuarny, in Reichenbach; 3. Jaccard, Ernest, von Ste. Croix, in Yverdon.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. Dem Kanton S c h w y z an die Kosten der Ausführung der nachstehend bezeichneten Drainageprojekte unter der Voraussetzung von mindestens ebenso hohen, von dritter, unbeteiligter Seite zu leistenden Beiträgen : a. für die Drainage der Liegenschaft Oberrtiti und Umgebung in Rothenthurm (Fläche 5,22 ha., Kostenvoranschlag Fr. 5450) 15%, im Maximum Fr. 817; b. für die Drainage der Liegenschaft Raffeln, Eigenturn von Meinrad Kälin in Einsiedeln (Fläche 8,20 ha., Kostenvoranschlag- Fr. 3500), 30 %, im Maximum Fr. 1050.

2. Dem Kanton B e r n an die Kosten für Schwellenbauten am rechten Ufer der Aare längs der Rappenfluh bei Aarberg(Kostenvoranschlag Fr. 20,500) 40%, im Maximum Fr. 8200.

3. Dem Kanton T h u r g a u «. an die Kosten für die Korrektion und Verbauung des SchOnholzersweilerbache auf Gebiet der Gemeinden Buhwil und Schönholzersweilen (Kostenvoranschlag Fr. 80,000) 40 %, im Maximum Fr. 32,000 ; b. an die Kosten für die Korrektion des Buhweilerbaches (Kostenvoranschlag Fr. 60,000) 40 %, im Maximuni Fr. 24,000.

4. Dem Kanton T essin an die Kosten für Aufforstungsund Verbauungsarbeiten in der Gemeinde Arbedo: a. 70 % für die Anpflanzung von Schutzwaldungen (Kostenvoranschlag Fr. 10,500) = Fr. 7350; b. 50 °/o für Verbauungs- und Umzäunungsarbeiten (Kosten Voranschlag Fr. 9500) = Fr. 4750.

752 (Vom 23. November 1900.)

Herrn Franz F l u r y , von Klein-Lützel (Solothurn), wird die nachgesuchte Entlassung von der Stelle eines Kanzlers und Vizekonsuls bei der schweizerischen Gesandtschaft in Buenos Ayres unter Verdankimg der geleisteten Dienste erteilt. -- Das schweizerische Vizekonsulat in Buenos Ayres wird aufgehoben.

Zum Sekretär der schweizerischen Gesandtschaft in Buenos Ayres wird Herr Dr. jur. H. S c h r e i b e r , von Thusis, zur Zeit Sekretär des Naturalisationsbureaus ernannt.

Die Testamentsvollstrecker des am 5. April ds. Js. in Nervi verstorbenen Herrn J. H. H ü b e r, von Hausen, Kanton Zürich, haben aus dessen Nachlaß dem eidg. Polytechnikum ein Legat von Fr. 50,000 zugewendet mit folgenden Bestimmungen: 1. Das K a p i t a l bleibt unantastbar und untersteht unter dem Namen ,, H u b e r - S t i f t u n g " der Aufsicht und Verwaltung des eidgenössischen Schulrates.

2. Die jährlichen Z i n s e der Stiftung sollen folgende Verwendung finden : 3 /5 (drei Fünftel) zur Unterstützung bedürftiger Studierender auf den botanischen Exkursionen, ein allfälliger Überschuß nach freiem Ermessen im Interesse der Botanik ; 2 /5 (zwei Fünftel) zur Unterstützung von Studierenden auf wissenschaftlichen Exkursionen von denjenigen Abteilungen, welche für diesen Zweck keine Fonds zur Verfügung haben.

Der Bundesrat erklärt unter bester Verdankung die Annahme der Schenkung.

Die Generaldirektion der Union Helvetia in Luzern stellt das Begehren, es möchte Artikel l des Bundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken auf die Gastwirtschaft ausgedehnt werden, so daß namentlich die Hotels im Sinne genannten, Artikels als industrielle Anstalten angesehen und haftpflichtig erklärt werden könnten.

Der Bundesrat ist auf das Gesuch, soweit es auf eine Erweiterung des Bundesgesetzes vom 26. April 18767 abzielt, zur

753 Zeit nicht eingetreten, und hat es den Petenten überlassen, ihr Begehren gegebenenfalls bei einer spätem Gesamtrevision dieses Gesetzes vorzubringen.

Im übrigen wird in der Antwort auseinandergesetzt, daß weder Atikel l des Fabrikgesetzes noch das erweiterte Haftpflichtgesetz vom 26. April 1887 auf dieses Gewerbe Anwendung finden könne.

Das allgemeine Bauprojekt der ßhätischen Bahn für die Linie Reichenau-Ilanz, zwischen km. 0,eoo und 19,444, auf dem Gebiete der Gemeinden Bonaduz, Tamins, Trins. Versam, Valendas, Kästris und Ilanz, wird unter einigen Bedingungen genehmigt; ebenso das allgemeine Bauprojekt der elektrischen Schmalspurbahn Vevey-Blonay-Chamby für die Strecke von km. 0.» bis 8,7 (ChambyJ."

(Vom 27. November 1900.J Der Bundesrat hat dem Komitee der Association internationale pour la protection légale des travailleurs bis auf weiteres einen jährlieben Bundesbeitrag von Fr. 8000 zugesichert, unter Vorbebalt der jeweiligen Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte.

Der genannte Beitrag ist ausschließlieh für die direkten Kosten des Office international du travail, mit Sitz in der Schweiz, zu verwenden.

Dem Bundesrat ist alljährlich, das Budget, die Rechnung und der Rechenschaftsbericht des Amtes zuzustellen.

Ebenso sind ihm alle übrigen Veröffentlichungen des Amtes und des Komitees in einer angemessenen Zahl von Exemplaren unentgeltlich zu übermitteln.

Der Bundesbeitrag wird nur unter der Bedingung ausgerichtet, daß das Office international einen neutralen Charakter habe, und daß seine Funktionäre ihre Zeit ausschließlich dem Amte widmen.

Das Industriedepartement ist bevollmächtigt, den Vertreter der Bundesbehörde im internationalen Komitee (Art. 7, Absatz 3, der Statuten) /u bezeichnen.

Der Bundesbeitrag wird pro rata temporis von dem Zeitpunkte an, wo das Office international seine Funktionen ausübt, ausgerichtet.

754

Der schweizerischen Vereinigung zur Förderung des internationalen Arbeiterschutzes wird pro 1901 zum Zwecke der Bezahlung ihres Beitrages an die Association internationale ein Beitrag von Fr. 1000 bewilligt.

Vom schweizerischen Männerchor und Grütliverein in Scrans (Pennsylvanien, Vereinigte Staaten von Nordamerika) ist dem Bundesrat der Ertrag einer Kollekte im Betrage von 10 Dollars VM gunsten der eidgenössischen Winkelriedstiftung zugekommen.

Der Bundesrat hat dieses Geschenk angemessen verdankt.

Die nachgenannten Unteroffiziere der Artillerie und Infanterie, welche die diesjährige Artillerie-Offizierbildungsschule mit Erfolg bestanden haben, werden zu Lieutenants der Artillerie (eidgenössische Batterien) ernannt : «. Zu Lieutenants der Feldartillerie (Batterien) : 1. Steiger, Moritz, von und in Bern, Einteilung: Batterie 51; '2. Moll, Arthur, von Winznau, in Zürich, Batterie 52; ·Ì. Hartmann, Hans, von und in Zürich, Batterie 55.

b. Zu Lieutenants der Gebirgsartillerie : l. Forster, Max, von St. Grallen, in Zürich, Gebirgsbatterie 3 ; '2. Schmaßmann, Julius, von Bückten, in Bern, Gebirgsbatterie 3.

Über die an eidgenössiche Truppen abzugebenden Exerzier.und Arbeitskleider wird eine Verordnung erlassen.

755

Wahlen.

(Vom 23. November 1900.)

Finanz- und Zottdepartemeitt.

Zollverwaltung.

Kassagehülfe beim Zollamt Genf, Bahnhof-Gr. V. : Herr Candeveau, John, von Genf.

(Vom 27. November 1900.)

Milüärdepartement.

Kanzlist II. Klasse des Kriegskom missariates Thun : Herr Verwaltungsoberlieuteuant August Convers, von Ballens.

Post- und Eisenbalindepartement.

Postverwaltung.

Postdienstchef in Genf: Herr Jacques Schelling, von Bottighofen (Thurgau), Postcommis in Genf.

Postcommis in Genf: ,, Auguste Gay, von Céligny(Genf), Postaspirant in Genf.

Telegraphenverwaltuug.

Telephongehülfe H. Klasse in Luzern : Herr Fritz Humm, von StrengelbacL (Aargau), Telegraphist in Lausanne.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1900

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.11.1900

Date Data Seite

751-755

Page Pagina Ref. No

10 019 416

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.