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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Fertigstellung des Fohlendepots in Avenches.

(Vom 5. Juni 1900.)

Tit.

Mit Bundesbeschluß vom 1. Juli 1898 wurde für die Erwerbung des für ein Fohlendepot in Avenches notwendigen Grundstücks, für die Einzäunungen, sowie die pro 1899 notwendigen Bauten ein Kredit von Fr. 372,000 bewilligt.

Als wir mit unserer Botschaft vom 13. Juni 18981) diesen Kredit verlangten, war die Größe der zu erwerbenden Grundstücke, sowie der dafür zu zahlende Preis nicht genau bekannt, weil ein Teil davon auf dem Wege der Expropriation und das darauf stehende Holz nach dem Ergebnis einer unparteiischen Schätzung erworben werden mußte. Ferner wurde, statt dem ursprünglich für eine Hengstfohlenweide in Aussicht genommenen, östlich der Straße Avenches-Villars, zwischen den beiden Armen der Broye gelegenen Teile der Longs-Prés, das der Gemeinde Avenches gehörende Paquis ct gekauft, wofür wir mit unserer Botschaft vom 18. April 18993) Ihre Genehmigung verlangten und erhielten.

Auch heute noch ist es nicht möglich, die Kosten des Erwerbes der Longs-Prés ganz genau anzugeben, weil infolge Krankheit >) Bundesblatt 1898, Bd. III, Seite 733.

) Bundesblatt 1899, Bd. II, Seite 573.

2

257 und Todesfall des betreffenden kantonalen Beamten noch nicht alle Kaufverträge gefertigt sind. Die Fläche mißt 102 ha. 5738 m8, und die Ankaufssumme, inklusive der noch ausstehenden Expropriations- und Notariatskosten wird auf . . Fr. 180,000. -- veranschlagt.

Das ,,Paquisa mißt 428,410 m2, und kostet inklusive die darauf stehenden Bäume , . . ,, 76,506. 65 Zusammen für L a n d e r w e r b

Fr. 256,506. 65

oder Fr. 43,493. 85 weniger als in unserer Botschaft vom 13. Juni 1898 veranschlagt.

Dazu kommen dann noch die Kosten für Ankauf, Fracht und Ausstreuen von 13 Wagenladungen Handelsdünger, laut unserem Geschäftsbericht pro 1898 nebst Verschiedenem Fr. 8855. 70. Da diese Düngung für eine Reihe von Jahren berechnet ist, konnte damit nicht die Betriebsrechnung des betreffenden Jahres belastet werden.

Für die notwendigsten Bauten zur Unterbringung der Fohlen in den Longs-Prés berechneten wir vorläufig 1 ) für das Jahr 1898/99 einen Betrag von Fr. 50,000, in der Meinung, es werden eine Anzahl Ställe, ähnlich den Barackenställen des Remontendepots auf dem Beundenfeld bei Bern, genügen. Es wurde indes eine andere Bauart gewählt, die Raum für mindestens 120 Fohlen und 200 Stück Rindvieh, für das nötige Futter und Unterkunft für das Wärterpersonal gewährt. Da das Rindvieh nur über die Weidezeit gemietet ist, ist der für dasselbe bestimmte Raum so eingerichtet, daß er im Winter für die Bewegung der Fohlen benützt werden und damit eine besondere Reitbahn oder ein Laufraum erspart werden kann.

Die Kosten dieser Baute belaufen sich, mit Einschluß der Erdauffüllung, die auf diesem flachen Bauterrain nötig war und einen bedeutenden Betrag beansprucht, auf . . . Fr. 112,295 Im Herbste 1898 mußte zur Unterbringung des Düngers und nachher der Arbeitshengste ein S c h u p p e n erstellt werden mit einem Kostenaufwand von ,, 1,224 Die Ställe für die Hengstfohlen im Paquis werden kosten .,, 35,000 Zusammen Kosten der H o c h b a u t e n ') Bundesblatt 1898, Bd. III, Seite 742.

Fr. 148,519

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Dio W a s s e r l e i t u n g von Avenches bis zu dem Fohlenstalle in den Longs-Prés und die H y d r a n t e n a n l a g e kosteten Fr. 16,208 Die E i n z ä u n u n g e n auf den Longs-Prés kosteten infolge höherer Einheitspreise und weil zur Sicherung der Fohlen auch längs des Broyekanals ein Zaun erstellt wurde . . Fr.» 9,453 Die Zäune für die Hengstfohlenweide im Faquis werden kosten ,, 17,300 Zusammen Kosten der E i n z ä u n u n g e n

Fr. 26,753

Laut Vertrag mit der Gemeinde Avenches muß der längs des ,,Paquis"1 die Grenze bildende K a n a l gerade und tiefer gelegt werden. Der Aushub dient zur Auffüllung des Bauplatzes für die Hengstfohlenställe. Kosten Fr. 5,000 Von der Straße Avenches-Villars bis zu den Fohlenstallungen in der Mitte der Longs-Prés ist zur Erleichterung des Verkehres, sowie zur Schonung der Weide die Erstellung eines cirka 750 m. langen S t r ä ß c h e n s notwendig, wofür wir einen Betrag in 'Aussicht nehmen von ,, 5,500 Zusammen für K a n a l - und S t r a ß e n b a u t e n

'

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Fr. 10,500

Für das Fohlendepot sind somit folgende Beträge notwendig : Für Landerwerb Fr. 256,506. 65 Für Düngung und Verschiedenes . . . ,, 8,855. 70 Für die Hochbauten ,,' 148,519. -- Für die Wasser- und Hydrantenleitung . ,, 16,208. -- Für die Einzäunung ,, 26,753. -- Für die Erstellung des Kanales und der Straße ,, 10,500. -- Zusammen

Fr. 467,342. 35

Es sind deshalb außer den im Jahre 1898 vorläufig bewilligten ·Fi\ 372,000 noch nötig Fr. 95,342. 35 oder rund Fr. 95,500.

Der für das Fohlendepot bestimmte Grundbesitz des Bundes in Avenches im Umfange von 145,5 ha. wird somit nach Fertigstellung aller Bauten und Einrichtungen auf Fr. 3211 per Hektare zu stehen kommen. Davon fallen auf die Erstellungskosten der Hochbauten per Hektare Fr. 1021 oder 32 % der Gesamtkosten.

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Es dürften wohl wenige landwirtschaftliche Betriebe in unserem Lande zu finden sein, die durch das in den Gebäuden festgelegte Kapital so wenig belastet sind, wie dies beim Fohlenhof des Bundes der Fall ist.

Auf den hundert Hektaren der ,,Longs-Prés"' weideten im verflossenen Jahre 60 drei- und vierjährige Pferde, sowie 100 Rinder, und es wurden noch cirka 1000 q. Heu geerntet. Infolge der nun zur Wirkung kommenden Düngung und Kleegrassaat ist der Ertrag des laufenden Jahres ein bedeutend höherer, und er wird sich noch mehr steigern, wenn der Dünger von dem nächstens zu eröffnenden Hengstendepot auf dem von Natur aus sehr guten Bo^en zur Verwendung kommt.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 5. Juni 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Kredites fllr die Fertigstellung des Fohlendepots in Avenches.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 1900, beschließt: 1. Es wird für die Fertigstellung des schweizerischen Fohlendepots in Avenches ein Kredit bis auf Fr. 95,500 bewilligt.

2. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlich und als dringlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für die Fertigstellung des Fohlendepots in Avenches. (Vom 5. Juni 1900.)

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