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Schweizerisches Bundesblatt.

52. Jahrgang. I.

Kr. 8.

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2l. Februar 1900.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1899.

Tit.

Gemäß Art. 102, Ziffer 16, der Bundesverfassung haben wir die Ehre, Ihnen hiernach über unsere Geschäftsführung im Jahre 1899 Berieht zu erstatten.

A. Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

L Finanzbureau Personelles.

Im Bestände des Personals sind währund des Berichtsjahres keine Veränderungen eingetreten.

Gesetzgebung und Postulate.

Ausführungsgesetz su Art. 39 B.-V. (Banknotenmonopol)..

In unserm letztjährigen Geschäftsbericht haben wir der Bundesversammlung Kenntnis gegeben von der Bestellung einer größern Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. I.

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Expertenkommission, welcher die Aufgabe zufiel, unter Berücksichtigung des verworfenen Gesetzes, der Eingabe des schweizerischen Handels- und Industrievereins und verschiedener weiterer eingereichter Projekte, die Hauptgrundsätze, welche in einem neuen Entwurfe Platz greifen sollten, in gutachtlicher Weise festzustellen.

Die Beratungen der Gesamtexpertenkommission verteilten sich auf die Zeit vom 9. Juli bis 24. November 1898.

Ein auf Grundlage dieser Beratungen von unserm Finanzdepartement ausgearbeiteter Vorentwurf wurde im Februar des Berichtsjahres noch einer engern Expertenkommission, bestehend aus den Herren Nationalrat Dr. Cramer-Frey, Nationalrat Hirter, Ständerat Scherb und Bankdirektor Dr. Julius Frey, unterbreitet und die weitere Behandlung so gefördert, daß der Bundesrat im Falle war, die neue bereinigte Gesetzesvorlage am 24. März den zum voraus bestellten parlamentarischen Kommissionen zu übergeben.

Die nationalrätliche Kommission behandelte den Entwurf in den Tagen vom 19. bis 22. April.

Die sämtlichen Protokolle dieser verschiedenen Voriustanzeu sind in der Bundesversammlung zur Austeilung gelangt, so daló auf dieselben hier einfach verwiesen worden kann.

Der Nationalrat seinerseits hat den neuen Entwurf im Laute der Junisession durchberaten und in der Schlußabs'timmung von» 23. Juni mit 82 Ja gegen 23 Nein und 30 Enthaltungen angenommen.

Auch die standerätliche Kommission hat sich rechtzeitig zur Beratung des Entwurfes versammelt, beantragte aber, auf die Behandlung des Gegenstandes in der Dezembersession nicht einzutreten, was auch vom Rate beschlossen wurde.

Damit ist die Bereinigung des Bankgesetzes wieder in das Jahr 1900 hinüber verlegt worden. Rücksichten für die Versicherungsgesetze und andere Opportunitätsgründe haben diesen Ausgang herbeigeführt; der Bundesrat seinerseits hat nicht ermangelt, im Ständerate die Erklärung abzugeben, daß er nach wie vor von der Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Zustände im Notenwesen und der Dringlichkeit der Errichtung einer centralen Notenbank überzeugt sei und die Verantwortlichkeit für diese Verzögerung ablohnen müsse.

235 Verordnung über die Unvereinbarkeit anderweitiyer Stellen und Berufe mit eidgenössischen Anstellungen.

Die am 9. Februar 1897 vom Bundesrate in Ausführung des neuen allgemeinen Besoldungsgesetzes über diesen Gegenstand erlassene Verordnung ist unterm 21. Februar 1899 durch eine neue ersetzt worden (A. S. n. F. XVII, 64).

In der aufgehobenen Verordnung war die Stelle eines Direktors oder Verwaltungsrates einer Erwerbsgesellschaft, sowie die aktive Bethätigung an einer industriellen Unternehmung überhaupt als mit einer eidgenössischen Anstellung schlechterdings unvereinbar erklärt worden, während nunmehr der Bundesrat auf Antrag dos betreffenden Departementsvorstehers bezüglich der Übernahme von Verwaltungsstellen eine Ausnahme in solchen Fällen gestatten kann, wo es sich um lokale Bestrebungen von vorwiegend gemeinnütziger Art handelt und ein Nachteil für den eidgenössischen Dienst als ausgeschlossen erscheint.

Die übrigen Änderungen sind nur redaktioneller Natur.

Postulate.

Im verflossenen Jahre sind unter anderai folgende drei Postulate angenommen worden, mit denen sich das Firianzdepartement speciell zu befassen haben wird, nämlich: 1. das Postulat betreffend Reiseentschädigungen der Mitglieder der Bundesversammlung ; 2. die erheblich erklärte Motion des Herrn Ständerat Richard bezüglich der Erhöhung der Besoldung des I. Vizekanzlers ; 3. das Postulat betreffend Erstellung rationellerer Einrichtungen für die Münzstätte und die Wertzeichenfabrikation.

Diese drei Postulate jüngsten Datums -- das erstere rührt aus der Oktobersession her, die beiden ändern stammen aus der Dezembersession -- werden voraussichtlich im Jahre 1900 ihre Erledigung finden.

Münzwesen.

BundesratsbescJiluß

betreffend Verbot der Einfuhr Süberscheidemilnsen.

der ituUenixchen

Laut Art. 14 des Pariser Münzübereinkommeus vom 15. November 1893 (A. S. n. F. XIV, 195) ist mit Rücksicht auf die

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ebenfalls in diesem Vertrage enthaltene Bestimmung, daß Italien nach vollzogener Rücknahme seiner Silberscheidemünzen nicht mehr gehalten sein werde, die ihm von den Kassen der ändern Länder zugesandten italienischen Silberscheidemünzen auszuwechseln, den übrigen Staaten der lateinischen Münzunion das Recht eingeräumt worden, die Einfuhr dieser Münzen zu verbieten. Es hat denn auch die Bundesversammlung schon unterm 29. Juni 1894 dem Bundesrate die Ermächtigung erteilt, die Einfuhr der italienischen Silberscheidemünzen bei Strafe der Konfiskation zu verbieten und alle hierauf bezüglichen Verfügungen zu erlassen, und dieser Bundesbeschluß wurde, weil dringlich, sofort in Kraft erklärt CA. S. n. F. XIV, 283).

Der Bundesrat sah jedoch vom Erlasse eines sofortigen Einfuhrverbotes ab, weil Italien die ihm von den übrigen Unionsstaaten zurückgestellten Silberscheidemünzen in seine Kassengewölbe einschloß und in der -internen Cirkulation durch kleinere Noten von 1 und 2 Lire ersetzte. Zu dieser Maßregel wurde Italien trotz der allmählich eingetretenen Besserung seiner Valuta durch den Art. 18 des obcitierten Übereinkommens vom Jahre 1893 bestimmt, wonach für den Fall der Kündigung der Mün/,\mion die gemäß Art. 7 des lateinischen Münzvertrages von 1885 jedem Staate auferlegte Verpflichtung, seine Silberscheidemünzen während eines Jahres zurückzunehmen, auch für Italien wieder in Kraft treten sollte.

Nachdem nun aber durch Annahme des Zusatzprotokolls vom 15. März 1898, über dessen Zustandekommen und Inkrafterklärung wir noch im letztjährigen Geschäftsberichte berichtet haben, Italien dieser Verpflichtung enthoben wurde, und es sich anschickte, seine Silberseh eidem ünzen wieder in Umlauf zu setzen, war die Gefahr einer neuen Infiltricrung dieser Münzen in unser Land nahe gerückt.

Der Bundesrat entschloß sich deshalb, von der ihm schon im Jahre 1894 erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen und verbot unterm 21. Februar 1899 die Einfuhr der italienischen Silberscheidemünzen von Fr. 2, Fr. l und 50 Rappen vom 1. März 1899 hinweg bei Strafe der Konfiskation (A. S. n. F. XVII, 67). Dabei wurde das mit der Durchführung dieser Maßregel beauftragte Finanz- und Zolldepartement angewiesen, eine chicanüse Behandlung der Reisenden soviel als möglich zu vermeiden.

Über den Vollzug des Einfuhrverbots wird unter Abschnitt B.

Zollverwaltung, berichtet.

237 Anfertigung von Bundeskassenscheinen.

Wir beehren uns, in nachfolgendem der Bundesversammlung Bericht zu erstatten über die bereits im Jahre 1887 begonnene, aber erst im Berichtsjahre vollständig durchgeführte Operation der Anfertigung von Bundeskassenscheinen in Stücken von 5, 10 und 20 Franken und im Nominalbetrage von 30 Millionen Franken.

Es mag auf den ersten Blick etwas befremdlich erscheinen, daß im gleichen Momente, wo der zweite Gesetzentwurf betreffend Errichtung einer centralen Notenbank die Beratung in einem Rate bereits passiert hat, der Bundesrat diese Erstellung von Kassenscheinen zu einem Abschluß brachte ; aber die nachfolgenden Ausführungen mögen zeigen, daß der Bundesrat keineswegs aus Liebhaberei oder in ungerechtfertigter Eile, sondern im Bewußtsein einer schwer auf ihm lastenden Verantwortlichkeit gehandelt hat.

Vor allem sei uns gestattet, darauf hinzuweisen, daß Bundesbanknoten und Staatskassenscheine ganz verschiedene Dinge sind und wesentlich verschiedenen Zwecken zu dienen haben. Die centrale Notenbank bedarf der Banknote, um in normalen Verhältnissen ihrer Hauptaufgabe -- den Geldumlauf des Landes zu regeln und den Zahlungsverkehr zu erleichtern -- gerecht zu werden und insbesondere den in ungezählte Millionen ansteigenden Diskontovorkehr zu bewältigen. Die in Aussicht genommenen unverzinslichen Kassenscheine hingegen sind bestimmt, in anormalen ^eitverhältnissen als Surrogat für das sich zurückziehende Hartgeld zu dienen; sie sind bestimmt, im allgemeinen Verkehre eine Lücke auszufüllen, insbesondere aber auch für deu Bund als Zahlmittol bei längern Truppenaufgeboten oder gar kriegerischen Verwicklungen verwendet zu werden.

So macht auch der Art. 39 der Bundesverfassung einen Unterschied zwischen Banknoten und ,,ändern gleichartigen Geldzeichen".

Der Bund behält sich zwar in beiden Fällen das ausschließliche Recht zur Ausgabe vor ; aber er überträgt der centralen Notenbank dieses Recht nur mit Bezug auf die Banknoten, das Recht zur Ausgabe anderer gleichartiger Geldzeichen, d. h. eben von unverzinslichen Kassenscheinen behält er in seiner Hand.

Mit den Vorbereitungen zur Anfertigung solcher Kassenscheine haben sich Bundesrat und Bundesversammlung zum erstenmal in den Jahren 1887--1889 beschäftigt. Inbegriffen in den Nachtragskrediten für das Jahr 1887 verlangte der Bundesrat mit Botschaft vom 13. Juni 1887 einen Kredit von Fr. 30,000 für die Anfertigung von ,,Staatsnoten1', unter folgender Begründung:

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.^Infolge der unsi ehern politischen Lage in den ersten Monaten des Jahres haben wir uns auch mit der Frage über die Verhältnisse der metallenen und fiduziären Cirkulationsmittel unseres Landes im Falle des Eintritts von kriegerischen Verwicklungen beschäftigt und sind dabei zu der Ansicht gelangt, daß unter Umständen die Ausgabe von Staatsnoten im Interesse der Erhaltung der Umlaufsmittel im allgemeinen und als Ersatz des fehlenden Hartgeldes im besonderen geboten erscheinen dürfte.

.,Wir glaubten, vorerst nur die eventuelle Ausgabe von Staatsiioten in Abschnitten von 5, 10 und 20 Franken in Aussicht nehmen zu sollen, und zwar haben wir den Gesamtbetrag einstweilen auf 30 Millionen Franken -- je 10 Millionen Franken für jede Notengattung -- festgestellt. Die Erstellung der Druckplatten und die Herstellung der Papiere, welche ungefähr vier Monate Zeit erfordern, haben wir den beiden englischen Häusern, welche schon die Platten und das Papier für die schweizerischen Banknoten lieferten, übertragen. Ein Teil der dekorativen Zeichnungen für die Noten wurde von Herrn Kunstmaler Dr. Stückelberg in Basel ausgeführt. Die gesamten diesfallsigen Kosten werden sich auf ungefähr Fr. 30,000 belaufen. Vom Drucke der Noten soll bis auf weiteres abgesehen werden.a Wir machen jetzt schon darauf aufmerksam, daß in dieser Kostenaufstellung nur Anfertigung von Platten und Anschaffung von Papier, nicht aber auch die Druckkosten berücksichtigt waren.

Dieser Kredit wurde von der Bundesversammlung bewilligt, aber nicht ohne einige, die konstitutionelle Seite der Frage berührendeBemerkungen. Das Protokoll des Nationalrates vom 30. Juni 1887 enthält hierüber folgenden Passus: .,,Bei III. Banknotenkontrolle erhebt sich Herr Kaiser aus.Solothurn dagegen, daß der Bundesrat als solcher zur Ausgabe von, Staatsnoten kompetent sei. Er will zwar die diesfalls gemachten vorbereitenden Schritte nicht tadeln, den Kredit aber immerhin nur unter dem Vorbehalt gutheißen, daß damit die Entscheidungsbefugnis der einzig kompetenten eidgenössischen Räte in keiner Weise präjudiziert sein solle.

.^Namens des Bundesrates giebt der Chef des Finanzdepartements, Herr Bundesrat Hammer, die Erklärung ab, daß der Bundesrat jedenfalls den Druck und die Ausgabe der Banknoten bezw. Staatskassenscheine nicht anordnen werde, ohne mit dem hierfür nötigen Kreditbegehren an die Räte gelangt zu sein, so daß diese Gelegenheit genug haben würden, sich in der Sache selbst

239 auszusprechen. Es sei auch selbstverständlich, daß nur die Bundesversammlung den Zwangskurs zu beschließen kompetent sei.a In der Staatsrechnung des Jahres 1887 figurierte denn auch unter III. Banknotenkontrolle, g, eine erste Ausgabe von Fr. 2232. 10 für die Anfertigung von eidgenössischen Staatsnoten, in derjenigen von 1888 unter dem gleichen Titel Fr. 12,270. 80. Während der erste Posten unbeanstandet passierte, gab der zweite insofern Anlaß zu einer formellen Beanstandung, als auf den Antrag der Staatsrechnungsprüfungskommission pro 1888 der Nationalrat am 12. Juni l889 beschloß, daß diese Ausgabe nicht unter 111. Banknotenkontrolle gehöre, sondern hierfür ein neuer Abschnitt VIII einzustellen sei.

Auch dieses Mal wurde die Diskussion benutzt, um den Bundesrat daran zu erinnern, daß er seine Kompetenzen in dieser Angelegenheit nicht überschreiten möchte, und irren wir nicht, so war es Herr Nationalrat Dr. Sulzer, welcher folgenden Vormerk am Nationalratsprotokoll veranlaßte: ,,Mit Berufung auf das Protokoll des Nationalrates vom 30. Juni 1887 wird neuerdings die Erwartung ausgesprochen, daß der Bundesrat nicht zur Anfertigung und A u s g a b e von StaatskassenScheinen oder Wertpapieren ähnlicher Art schreite, ohne vorher die Bewilligung der Bundesversammlung eingeholt zu haben.a Währenddem nun allgemein der Glaube verbreitet ist, daß im Bedürfnisfalle alles zum sofortigen Drucke bereit liege -- Druckplatten, Pressen, Papier u. s. w. -- haben wir leider zu konstatieren, daß die Angelegenheit seit 1888 ruhen geblieben ist.

Es fehlten gänzlich die Reproduktionsplatten, welche in größerer Anzahl vorhanden sein müssen, wenn die Auflage rasch erstellt werden muß ; es fehlte namentlich auch das Papier, welches für solche Scheine besonders hergerichtet sein muß. Unsere Situation ist also die, daß, wenn heute oder morgen eine finanzielle Krisis eintreten würde, wir vielleicht ein halbes Jahr warten müßten, ehe wir uns unserer Kassenscheine bedienen könnten, und auf wen würde die Verantwortlichkeit zurückfallen ? Auf niemand anders als auf den Bundesrat und in erster Linie auf das Finanzdepartement, weil wir die Bundesversammlung im Glauben gelassen hätten, daß wir nur unsere Pressen in Bewegung zu setzen brauchen, um von einem Tage zum ändern solche Kassenscheine bereit zu halten.

Unter solchen
Umständen hielt es der Bundesrat für in seiner Pflicht liegend, rasch zu handeln und in aller Stille und ohne unsere Bevölkerung unnötigerweise zu allarmieren, das zu vollenden, was im Jahre 1887/1888 mit Approbation der Bundesversammlung

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begonnen worden, aber seither liegen geblieben ist. Wir wollten zu diesem Zwecke namentlich auch Umgang nehmen von einem neuen Kreditbegehren, welches gänzlich hätte mißverstanden werden können.

Wir glaubten ferner, daß man bei der Erstellung der Reproduktionsplatten und Bereithaltung des Papieres für die Kassenscheine nicht stehen bleiben, sondern gleichzeitig den Druck der Kassenscheine, m i t A U H n ah mo d e r F a k s i mi l ou n t ersch i fte n , vornehmen sollte. Wollte man hiermit warten, bis die Krisis ausgebrochen ist, so müßte jetzt schon eine ganz unverhältnismäßig große Anzahl von Druckplatten erstellt werden, um rasch eine genügende Anzahl von Kassenscheinen zur Verfügung zu haben, währenddem bei dem von uns in Aussicht genommenen Verfahren die maschinelle Arbeit des Beidruckes der Unterschriften, wie es gegenwärtig mit den Banknoten geschieht, in kürzester Frist bewältigt sein wird.

Eine genaue Ausrechnung durch Sachverständige hatte ergeben, daß, selbst wenn man die doppelte Anzahl von .Reproduktionsplatten erstellt hätte, die Anfertigung des Papieres cirka ein Monat, und der Druck selber mindestens 80 Tage in Anspruch genommen haben würde.

Damit liegt auf der Hand, daß wir viel zu spät mit unseren Kassenscheinen kämen, wenn wir erst nach ausgebrochener und unerträglich gewordener Krisis mit dem Druck solcher Kassenscheine beginnen wollten, denn der Schritt zur Ausgabe solcher Kassenscheine, also zu einer partiellen Einführung von Papiergeld, ist ein so folgenschwerer und geeignet, dem Kredite eines Landes einen so schweren Stoß zu versetzen, daß man mit demselben bis zum äußersten Momente zurückhalten wird. Ist aber diese Maßregel einmal zur unabweisbaren Notwendigkeit geworden, so müssen, soll anders dieselbe wirksam sein, diese Kassenscheine zur sofortigen Ausgabe bereit liegen. Wir entschlossen uns deshalb zur sofortigen Anfertigung dieser Kassenscheine, immerhin mit dem Vorbehalte, daß die U n t e r s c h r i f t e n , w e l c h e diese K a s s e n s c h e i n e allein zur (Zirkulation fähig inaction, erst d a n n bei g ed r u c k t w e r d e n , w e n n die, n ö t i g e n f a l l s a u ß e r o r d e n t l i c h einzuberufende, Bundesv e r s a m m l u n g d i e B e w i l l i g u n g z u r Ausgabe d e r Kassens c h e i n e e r t e i l t haben werde.

Denn darin liegt ja der Kernpunkt der frühern Beschlüsse der Bundesversammlung, daß kein Bundeskassenschein ohne die Zustimmung beider Räte in Umlauf gesetzt werden dürfe.

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Von all diesen Erwägungen geleitet, und mit diesem Vorbehalte beschloß der Buudesrat unterm 11. April 1899 die Durchführung der vor 11 Jahren begonnenen Operation, und zwar ;uif der frühern Basis von 2,000,000 Kassenscheinen à Fr. 5 ...

Fr. 10,000,000 1,000,000 ,, ,, r 10 10,000,000 500,000 ,, ,, ,, 20 . . . ,, 10,000,000 somit 3,500,000 Kassenscheine im Nominalbeträge von

Fr. 30,000,000

Es gelang uns, mit einer einheimischen leistungsfähigen und durchaus vertrauenswürdigen Firma, der Verlagsanstalt Benzige]1 & Cie. (A.-G.) in Einsiedeln, einen Vertrag abzuschließen, durch welchen dieses Haus sieh verpflichtete, die Anfertigung der nötigen Reproduktionsplatten, die Beschaffung des benötigten Papieres, den Druck der S1^ Millionen Kassenscheine und die Numerierung mit Ablieferung bis längstens 31. Dezember 1899 urn die Pauschalsumme von Fr. 100,000 zu übernehmen. Dazu kommen noch . . . . ,, 2,000 für Kartons und Kisten zur Aufbewahrung.

Totalausgabo

Fr. 102,000

Die Auftragnehmer sind ihrer Verpflichtung innert vereinbarter Frist und nach allen Richtungen befriedigend pünktlich nachgekommen.

Die Bundeskassenscheine im Format von 7,5/11,5 Centimeter für die Fünffrankenscheine 8 /l3 Centimeter für die Zehnfrankensclieine 9 /14,r> Contimcter für die Zxvanzigfrankenseheinc und mit dem Texte : Die eidgenössische Staatskasse zahlt dem Überbringer Fünf*) Franken in gesetzlicher Barschaft.

Bern, den Finanzdepurteinent :

*) bezw. Zebu, Zwanzig.

Staatskasse :

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wind fertig erstellt bis auf die seiner Zeit beizudruckenden Unterschriften. Sie liegen bestens sortiert und wohlverpackt in dem feuerfesten Gewölbe der Verlagsanstalt Benziger & Cie., bis die zu deren Aufnahme im Tiefparterre des Bundeshauses Westbau bestimmten, durch Wegzug des Staatsarchivs freigewordenen Räumlichkeiten baulich hergerichtet sein werden, womit die Bautendirektion beiiu ('tragt ist.

Zur möglichst gleichmäßigen Berücksichtigung der verschiedenen Landesteile haben wir dafür Sorge getragen, daß von diesen Scheinen erstellt wurden: 3 /8 jeder Kategorie in deutscher, 2 /s ., ., .., französischer und 1 /s .n ,, ., italienischer Sprache.

Die Kosten haben wir vorderhand aus dem Münzreservefonds bestritten, und wir glauben auch, sie dürfen, ohne dem Bundesgesetze über das eidgenössische Münzwesen vom 7. Mai 1850 einen allzu großen Zwang anzuthun, definitiv so verrechnet werden.

Würde die hohe Bundesversammlung diese Auffassung für unzulässig halten, so stünde nichts im Wege, durch einen speciellen Bundesbeschluß das Münzregalgesetz zu erweitern, oder endlich diese Ausgabe zu Lasten der laufenden Rechnung überzutragen.

Wir hoffen, daß auch die hohe Bundesversammlung das durch die Verhältnisse diktierte Vorgehen des Bundesrates nachträglich gutheißen wird.

Submissionswesen.

Anläßlich eines Specialfalles ließ der Bundesrat im Frühjahr 1897 feststellen, wie bezüglich der Submissionen in den verschiedenen Departementen vorgegangen werde, und beauftragte unterm 31. März 1897 das Finanzdepartement mit der Prüfung der Frage, ob nicht über die Vergebung von Lieferungen und Arbeiten bei allen Zweigen der Bundesvcrwaltung bestimmte einheitliche Vorschriften aufgestellt werden sollten.

Während das Finanzdepartement mit der Prüfung dieser Angelegenheit beschäftigt war, übermittelte mit Cirkularschreiben vom 22. Februar 1899 der schweizerische Gewerbeverein, welcher sich schon seit längerer Zeit mit dem nämlichen Gegenstande befaßt hatte, eine Broschüre, in der das Ergebnis seiner Untersuchungen und seine Vorschläge in 14 Thesen für die Reform des Submissionswesens niedergelegt sind. Er empfahl diese Vorschläge

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zur Annahme und erbat sich die Rückäußerung der betreffenden Behörden.

Es ist ungemein schwer, Vorschriften aufzustellen, durch welche das Submissionswesen für alle Verhältnisse der Bundesverwaltung als geordnet erscheinen würde. Bewegt sich ein& solche bundesrätliche Verordnung nur in ganz allgemeinen Sätzen, so wird sie sicherlich ihren Zweck verfehlen. Beabsichtigt man, ins Detail einzutreten, so gelangt man sofort zur Überzeugung, daß die Verhältnisse in den einzelnen Departementen und Verwaltungsabteilungen so verschiedenartige sind, daß von einer allgemein gültigen Verordnung gar keine Rede mehr sein kann.

Der Bundesrat antwortete deshalb unterm 19. September 1899 dem Gewerbeverein, daß er bedaure, nicht in der Lage zu sein, für die gesamte Bundesverwaltung allgemein gültige Vorschriften betreffend das Submissionswesen aufzustellen, daß er aber nicht unterlassen habe, den sämtlichen Departemeaten anzuempfehlen, die vom schweizerischen Gewerbeverein gemachten Vorschläge soviel als möglich und soweit mit den speciellen Verhältnissen einer Verwaltung vereinbar, zu berücksichtigen. Dabei wurde aber auch dem genannten Vereine mitgeteilt, gegenüber welchen Vorschlägen der Bundesrat glaubte, sich von vornherein ablehnend verhalten zu sollen. Dieselben betreffen hauptsächlich folgende Punkte : Kenntnisgabe der eingelangten Eingaben an sämtliche Offerenten, Verbot des Auf- und Absteigerns von Voranschlagspreisen, vertragliche Regelung der Taglohnarbeiten und der dazu gehörigen Materiallieferungen, Mchtberücksichtigung der Angebote unter 90 % des Durchschnittsbetrages aller Angebote.

Versicherung der eidgenössischen Beamten und Angestellten gegen Unfall.

Veranlaßt durch einen Specialfall lud der Bundesrat im Laufe des Monats Juli 1897 sämtliche Departemente, mit Ausnahme desjenigen des Militärs, ein, Bericht zu erstatten, ob, wo und welche Beamte und zu welchen Bedingungen von Amtes wegen gegen Unfall versichert seien. Die verlangten Berichte wurden im Juli und August 1897 eingereicht und hierauf die ganze Angelegenheit dem Finanzdepartement überwiesen.

Während dasselbe sich mit dem Studium der Frage beschäftigte, gingen einzelne Verwaltungen selbständig vor und verlangten Kredite für die Versicherung ihres Personals. Infolgedessen

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kam dieser Gegenstand auch in den eidgenössischen Räten zur Sprache, und es bemerkte am 9. Dezember 1897 der Berichterstatter der nationalrätlichen Budgetkommission, daß für alle Beamte, welche bei ihrer Diensterfüllung gewissen Gefahren ausgesetzt sind, in gleicher Weise Vorsorge getroffen werden sollte und nicht bloß für einzelne, daß aber die Versicherungssumme für einen fünffachen Betrag der Jahresbesoldung etwas hoch erseheine.

Da aber zu gleicher Zeit die Beratung der Gesetze betreffend die allgemeine Kranken- und Unfallversicherung ihrem Abschlüsse nahe war, so empfahl es sich, mit der Behandlung der Frage der Unfallversicherung der Beamten und Angestellten der Centralverwaltung zuzuwarten, bis man genau wußte, inwieweit dieselben vom Gesetzgeber in die obligatorische Versicherung einbezogen würden. Nachdem nunmehr der Text der Versicherungsgesetze endgültig festgestellt und darin dem Bundesrate mit Bezug auf die Unterstellung der eidgenössischen Beamten und Angestellten unter diese Gesetze ein ziemlich weiter Spielraum gelassen worden ist, schien es angezeigt, den Gegenstand wieder an die Hand zu nehmen.

Nach Einsicht eines einläßlichen Berichtes des Finanzdepartements vom 31. Dezember 1899, den wir zur Verfügung der Goschäftsprüfungskommission halten und auf den wir der Kürze halber hier verweisen, faßte der Bundesrat in Genehmigung der Anträge dos Finanzdepartements unterm 23. Januar 1900 folgenden Beschluß: 1. Es ist grundsätzlich für alle Beamte und Angestellte der Centralbundesverwaltung, welche bei ihrer Diensterfüllung gewissen Gefahren ausgesetzt sind, eine Selbstversicherung gegen Unfall einzurichten.

Die Versicherungssumme für den Todesfall oder den Fall gänzlicher Invalidität soll das Fünffache des Jahreseinkommens nicht übersteigen. Die Frage, ob die Versicherung auf dienstliche Unfälle beschränk! werden soll, wird noch offen gelassen.

2. Das Industriedepartement wird beauftragt, diesbezügliche Vorschriften unter thunlich Berücksichtigung der vom Finanzdepartement gemachten Anregungen beförderlich auszuarbeiten und dem Bundesrat behufs definitiver Beschlußfassung vorzulegen.

3. Die gegenwärtig mit privates Versicherungsgesellschaften bestehenden Vorträge betreffend Versicherung von Beamten und Angestellten der Centralbundesverwaltun gegen Unfall sind auf den nächstmöglichsten Termin zu kündigen, eventuell nur je für

245 ein Jahr und höchstens im fünffachen Betrage der Jahresbesoldung zu erneuern.

Dabei hat es allerdings die Meinung, daß die weitern Beschlüsse des Bundesrates in Vollziehung von Ziffer 2 erst nach der Abstimmung über die Versieherungsgesetae erfolgen sollen.

Münzkommissariat.

Dein Münzkommissariat wurden im Berichtsjahre l'I 8 Miinxwerke zur Kontrollierung unterbreitet, nämlich : 60 Münzwerke Goldmünzen, 8 .,, Silberscheidemünzen, 25 ., Nickelmünzen, 25 ...

Kupfermünzen.

Die Untersuchung dieser Münzwerke ergab nachstehende Resultate : Münzsorte.

Zwanzigfrankenstücke Einfrankenstücke . .

Ilalbfrankenstdcke Zwanzigrappenstückc Zehnrappenstücke Fünfrappenstücke. .

Zweirappenstücke Einrappenstücke . .

Mittlerer Feingehalt.

«/»,,

Mittleres Gewicht.

gr-

900,03 835,9 835,2 -- -- -- -- --

6,4509 4,985 2,499 4,005 3,016 2,001 2,500 1,489

Abweichuiigen im Feingehalt im Gewichb mehr. weniger.

weniger mehr.

%o gr.

·/«.

»r-- -- 0,03 0,0007 -- - · 0,9 0,015

0,2 -- -- -- --

--

-- --

-- --

--

0,005 0,016 0,001

0,001 --.--

0,011

Bei zwei Münzwerken Zwanzigfrankenstücken fiel bei der ersten Feingehaltsprobe je eines der drei Resultate außerhalb der gesetzlichen Fehlergrenze, weshalb gemäß Kontrollreglement eine /.weite Probe vorgenommen werden mußte, welche dann die Richtigkeit des Feingehalts nach gesetzlicher Vorschrift ergab. Alle andern Mimzwerke araben zu keiner Beanstandung Veranlassung.

Für das Nähere über die Münzfabrikation wird auf den Bericht der Münzverwaltung verwiesen.

Waffenplätze.

Thun.

Die Heuernte war in quantitativer Beziehung eine; sehr reichliche ; dagegen litt die Qualität unter der andauernden rognerischen Witterung im Vorsommer, welche auch der Einheimsung nicht unerhehlichc Schwierigkeiten in den Weg stellte.

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Emd gab es in großer Menge und von vorzüglicher Qualität.

Leider mußten wegen Platzmangel viel zu große Quantitäten auf die gleichen Stöcke gebracht werden, wodurch bekanntlich die Gefahr der Selbstentzündung viel größer wird. Trotz dicker Zwischenlagen von Stroh verkohlte ein Stock von cirka 120 Ster (20 Klafter) so vollständig, daß derselbe zur Verfütterung an die Viehware ganz wertlos blieb, was für die Liegenschaftsverwaltung einen Ausfall von beinahe Fr. 800 zur Folge hatte.

Die Gesamtfutterproduktion des Waffenpkitzes im Berichtsjahre beträgt 3360 Ster (560 Klafter). Darin ist das öffentlich versteigerte Streugras nicht inbegriöen. Der diesjährige Verkaufspreis an die Winterküher beträgt Fr. 6. 33 per Ster (Fr. 38 per Klafter) gegen 6. 66 per Sler (Fr. 40 per Klafter) im Vorjahre.

Unverkauft sind gegenwärtig noch ungefähr 420 Ster, von denen ein Teil außerhalb des Futtermagazins an der Steghalde wegen des schon erwähnten Mangels an Platz; unter einem Vordachc untergebracht werden mußte, was natürlich den Wert desselben sehr beeinträchtigte.

Durch den nunmehr von der Bundesversammlung bewilligten Bau einer neuen Scheune in Übeschi wird ·diesem Übelstande abgeholfen werden.

Die Witterung im Frühjahr 1899 war der Entwicklung sämtlicher Getreidekulturen außerordentlich günstig, so daß sich die sonst durchschnittlich ziemlich schwachen Saaten in ganz ungewohnter Weise entwickelten und bestockten, ja zum allergrößten Teil zu üppig wurden, was dann leider ein ziemlich frühes Lagern zur Folge hatte. Überdies wurde ein Teil des Weizens noch durch Hagelwetter vernichtet; glücklicherweise war derselbe versichert, und es bezog von daher die Liegenschaftsverwaltung eine Entschädigung von Fr. 840. Das frühzeitige Lagern des Getreides beeinträchtigte aber nicht nur den Körnerertrag, sondern machte auch großenteils die Qualität des Strohs zu einer minderwertigen.

Der Gesamtertrag an Garben belief sich auf 32,800 Stück.

Der Ausdrusch ergab: Weizen 16,600 kg. I. Qualität, 2400 kg.

II. Qualität, Roggen 8700 kg. I. Qualität, Hafer 8000 kg.

Hiervon gelangten im Berichtsjahre zum Verkaufe : Weizen I. Qualität 13,200 kg., Roggen 7500 kg.

Zur Saat wurden bestimmt : Weizen 3400 kg., Roggen 1200 kg.

Es muß noch erwähnt wenden, daß auch beim Getreide ein ganz bedeutendes Zurückgehen der Preise zu verzeichnen ist, was aus folgenden Zahlen hervorgeht :

247 Getreidearten: 1897.

Preise per q. im Jahre 1898.

1899.

Weizen Fr. 24 Fr. 20 Fr. IS Roggen ,,18 ,, 16 ,, 14 Sämtlicher produzierter Hafer wird nach Vorwegnahme des zur Aussaat bestimmten Quantums zur Fütterung der Pferde der Liegenschaf'tsverwaltung verwendet ; der Körnerertrag blieb gegenüber den ändern Arten infolge der sehr ungünstigen Witterung während der Blüteperiode ziemlich zurück.

Die Kartoffeln ergaben eine ganz außergewöhnlich reiche Ernte von ausgezeichneter Qualität. Leider hält es schwer, dieselben zu annehmbaren Preisen zu verwerten. Während im Herbst 1898 16,900 kg. verkauft werden konnten, sind bis heute bloß rund 12,000 kg. abgesetzt worden, so daß noch 14,000 kg. der Vorwendung harren, und während im Vorjahre der q. zu Fr. 8 verkauft werden konnte, galt er im Berichtsjahre zuerst Fr. 5, dann Fr. 4. 50 und zuletzt nur noch Fr. 4. Eine Preiserhöhung ist nicht zu gewärtigen.

Über den Pferdebestand kann günstiger Bericht abgegeben werden ; es sind weder Verluste noch hartnäckige Krankheiten zu melden.

Ungefähr das nämliche kann von dem Allmendbesatz gesagt werden ; ein einziges Stück Vieh, das noch gegenwärtig in tierärztlicher Behandlung steht, verursachte etwelche Mühe und Kosten.

Kurz vor Jahresschluß drohte der Liegenschaftsverwaltung ein großes Unglück. Am 25. Dezember, um 7 Uhr abends, brach in dem bereits erwähnten Futterstock in der Scheune an der Stcghalde infolge Selbstentzündung Feuer aus. Dasselbe konnte glücklicherweise, dank der rasch herbeigeeilten Hülfe aus dem Dorfe Thierachern und der Umgebung, bewältigt werden, bevor es größere Dimensionen annahm. Imuierhin betrug der Schaden cirka Fr. 800, welcher jedoch durch die Mobiliarversicherung gedeckt ·wurde.

Infolge der Einmündung der Burgdorf-Thun-Bahn sah sich die Centralbahn genötigt, vom Bunde die Abtretung von 113 m 2 Kasernenareal beim Bahnhof Thun zu verlangen. Da man sieh über den Kaufspreis nicht einigen konnte, wurde der Entscheid von den Parteien ohne vorheriges Vorverfahren dem Bundesgerichte übertragen, welches die von der Bahngesellschaft zu leistende Entschädigung auf Fr. 22 per m 2 festsetzte, entgegen der ursprünglichen Offerte und dem Gutachten der eidgenössischen Scbatzungskommission, welche auf bloß Fr. 15 gegangen waren.

248 Scbließlic'h sei noch bemerkt, daß ein Gesuch der Emwohnergerneindc Amsoldingen um Leistung eines Beitrages an den Wegunterhalt vom Finanzdepartemeut, weil den Voraussetzungen des IBundesbesehlusses vom 22. Dezember 1885 nicht entsprechend, abschlägig beschieden wurde.

Herisau-St. tìallen.

Dank der günstigen Witterung und der dieses Jahr zum erstenmal versuchsweise vorgenommenen Düngung mittelst Jauche konnte schon Ende April mit der Atzung begonnen werden. Die Zahl der y.ugelassenen Stücke Vieh belief sich anfangs auf 100, stieg jedoch bis Ende Mai auf 130. Infolge der starken Inanspruchnahme der Allmend durch die zweite Rekrutenschule während des ganzen Monats Juni und des für den Graswuchs ungünstigen Wetters mußte dann der Besatz successive um 40 Stück reduziert ·werden, liei der darauf eintretenden Trockenheit im Juli und August verdorrte das Gras in solchem Maße;, daß das Vieh nur mehr spärlich Nahrung fand und zu dem vorhandenen Dürrfutter gegriffen werden mußte. Ende August bis Mitte September verließ dann das meiste Vieh die Weide. Die diesjährigen Einnahmen aus dem Allmendbesatz beliefen sich auf die bis dato noch nie erreichte Summe von Fr. 9188. 67.

Wie in frühem Jahren wurden die Bodenerträgnisse der weiter hinten liegenden und in Regie betriebenen Grundstücke auf dein Wege der amtlichen Steigerung verwertet. Der Erlös blieb hinter den Erwartungen zurück, einesteils weil wegen den Schießübungen der zweiten Rekrutenschule mit dem Einheimsen des Heues zugewartet werden mußte, bis dasselbe überreif geworden war und weil das Enid in den heißen Sommermonaten verdorrte, andernteils, weil aus militärischen Rücksichten mehrere Jucharten des besten Landes gegen ein Stück Wald bei der Kantine eingetauscht worden sind. Dieser Tausch war vom Standpunkte des landwirtschaftlichen Betriebes aus kein günstiges Geschäft. Der Obstertrag war ebenfalls ein geringer.

Die Liegensehaftsverwaltung beschäftigt nur einen einzigen ständigen Arbeiter, und nur in dringenden Fällen werden einige wenige Aushülfsarbeiter vorübergehend beigezogen.

Die Mieter sind die nämlichen geblieben wie im Vorjahre und sind ihren Verpflichtungen voll und ganz nachgekommen.

Mit Ausnahme eines einzigen, dem wegen Nichterfüllung seiner Pflichten gekündigt werden mußte, bewirtschaften die Pächter am

249

Hafriersberg die ihnen iibergebenen Güter zur Zufriedenheit der Liegenschaftsverwaltung, obschon die meisten Verträge ihrem Ende zugehen.

Nennenswerte Anschaffungen an Mobiliar wurden keine gemacht.

Störungen im Betriebe fanden keine statt, der Gesundheitszustand des Viehs war ein vortrefflicher und die gute Witterung während des Sommers begünstigte das Einheimsen der Früchte, des Futters und der Streue, so daß hinsichtlich des Betriebes das verflossene Jahr im allgemeinen als ein günstiges bezeichnet werden kann.

Frauenfeld.

Der schon letztes Jahr als recht befriedigend bezeichnete Zustand des Schießplatzes hat sich im Laufe des Berichtsjahres nicht verändert, woran, nebst der nicht sehr starken Benutzung, wohl hauptsächlich die trockene Witterung schuld ist; es konnte daher auch dieses Jahr ein guter Teil des zum Unterhalt des Schießplatzes bestimmten Kredites zum Überkiesen und Verbessern der schlechten Stellen auf der sogenannten kleinen Allmend verwendet werden.

Der Unterhalt der längs der Grenzen der großen und der kleinen Allmend gesetzten Bäume verursachte dieses Jahr verhältnismäßig ziemlich große Kosten, da eine größere Zahl Bäume, wohl meistens infolge böswilliger Beschädigungen, abgestorben und daher zu ersetzen waren.

Das Einwerfen und Eindecken des Bettes des früheren Langdorfer-Dorfbaches ist im Frühjahr ausgeführt worden, so daß nunmehr das bisher den Schießplatz quer durchschneidende lästige Bewegungshindernis definitiv beseitigt ist.

In den Bundes Waldungen wutden gemäß dem Voranschläge einige ältere Holzbestände geschlagen, sowie die Durchforstungen fortgesetzt. Diese Nutzungen lieferten cirka 101 Festmeter Nutzholz und cirka 60 Festmeter Brennholz, welche im Frühjahre auf öffentliche Versteigerung gebracht worden sind.

Voraussichtlich können nun für längere Zeit keine großem Holznutzungen mehr, wohl aber periodisch wiederkehrende Erträge aus den Durchforstungen und Räumungen bezogen werden.

Die im Vorjahre kahl abgeholzten Flächen, cirka zwei Hektaren, wurden dieses Jahr mit cirka 5500 Laubhölzeru und cirka 650 Weißtannen aufgeforstet; im weitem wurden einige kleinere Plätze, sowie die Lücken in den früheren Kulturen vervollständigt Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. I.

19

250 lind ausgebessert. Im ganzen sind 8*270 Pflänzlinge verwendet worden.

Die Räumungen von Weichhölzern und Unkräutern in den von den früheren Besitzern vernachlässigten jungen Anwüchsen wurden ebenfalls fortgesetzt ; sie erforderten wieder viel Arbeit und Kosten, welche sich indes durch die Steigerung des Nachwuchses in den betreffenden Beständen wohl lohnen werden.

Bière.

Bei diesem Waffenplatz besteht das eigentümliche Verhältnis, daß derselbe drei verschiedenen Besitzern angehört, nämlich dein Bund, dem Kanton Waadt und der Gemeinde Bière. Der vom Bund im Jahre 1884 erworbene, am südlichsten gelegene Teil wird vom Vorsteher des Kriegsdepots Bière verwaltet. Diese Liegenschaft kann nur als Weideland bewirtschaftet werden ; ein erstmaliger Weidgang rindet statt im Frühjahr, bevor das Vieh aus der dortigen Gegend auf die Berge des nahen Jura getrieben wird, und ein zweiter im Herbst, nachdem dasselbe von dorten zurückgekehrt ist.

Sc'hiensplatz im Sand.

Unterm 9. Dezember 1899 hat die Bundesversammlung die Errichtung einer Filiale des Kavallerieremontondepots auf diesem Schießplatze beschlossen und hierfür einen Kredit von Fr. 545,000 eröffnet, wovon bereits Fr. 300,000 in den Voranschlag pro 1900 eingestellt worden sind. Außerdem wurde für die Wasserversorgung ein Betrag von Fr. 50,000 bewilligt.

Mit Rücksicht hierauf wurden die bestehenden Pachtverträge nur für ein Jahr erneuert mit dem Zusätze, daß, falls durch die Errichtung der obgenannten Anstalt den Pächtern ein Teil des Pachtobjektes weggenommen würde, denselben ein dem entgangenen Nutzen entsprechender Abzug gewährt werden soll.

Im Berichtsjahre hat das Finanzdepartement über die dein Bunde angehörenden Waldungen durch einen Fachmann einen Wirtschaftsplan erstellen lassen, welcher gegenwärtig vom eidgenössischen Oberforstinspektorat geprüft wird. Der im Laufe des Winters 1899/1900 stattfindende Holzschlag wird neben cirka 100 Stämmen,'die sich zu Telegraphenstangen eignen werden, etwas Bauholz, umfassen.

251 Papiermühlebesitzuny in

Worblaufen.

Die im Jetztjährigen Geschäftsberichte erwähnteil notwendigen Reparaturen an den baufälligen Gebäulichkeiten sind in diesem Jahre zum weitaus größten Teile ausgeführt worden, nachdem die Bundesversammlung den hierzu nötigen Kredit in der I. Serie der Nachtragskredite für das Jahr 1899 im Betrage von Fr. 13,600 bewilligt hatte.

Da eine weitere Verwendung dieser Besitzung zu Wirtschaftszwecken völlig ausgeschlossen ist, wurde die übrigens baufällige Kegelbahn auf Abbruch verkauft, wobei jedoch die Siegel für die Ausbesserung der Bedachung der übrigen Gebäulichkeiten vorbehalten wurden/ Aus dem nämlichen Grunde ist der Ziergarten hinter dem ehemaligen Wirtschaftsgebäude aufgehoben und der ·dadurch verfügbar gewordene Platz dem Pächter zur Verfügung gestellt worden, der dort wahrscheinlich einen Gemüsegarten anlegen wird. Der Erlös aus den verkauften Bäumen und Sträuchern, sowie derjenige aus dem abgebrochenen Kegelbahngebäude wird unter den diesjährigen laufenden Einnahmen dieser Liegenschaft figurieren.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Im Berichtsjahre sind folgende Änderungen im'Personalbestände ·zu verzeichnen : a. Am 2. März verstarb Herr Revisor Prélaz, Edmund von Givrins (Waadt). Prélaz, früher Fachrevisor für die Rechnungen der Telegraphenverwaltung, mußte im Jahre 1894 in dieser Eigenschaft wegen vieler Krankheiten, welche eine starke Reduktion Seiner Arbeitsfähigkeit zur Folge hatten, ersetzt werden. Von da ab leistete er Aushülfsdienste. Mit Rücksicht auf den letztern Umstand wurde als Ersatz dieses Beamten nur ein Revisionsgehülfe, anstatt ein Revisor, gewählt, und zwar : Herr Farquet, Jules, von Chàmoson (Wallis), früher Kontrollbeamter der JuraSimplon-Bahn.

b. Am 21. November suchte Herr Revisor Kurz, Ernst, von Worb, beim Chef der Finanzkontrolle um einen halbtägigen Urlaub nach, angeblich wegen dringenden Privatangelegenheiten in Thun. Die Erlaubnis hierzu wurde ihm erteilt. Kurz kehrte von diesem Urlaub nicht mehr zurück. Unterm 28; November strich

252 ihn der Bundesrat aus der Liste der Beamten, gestützt auf Art. 37 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit der eidgenössischen Behörden und Beamten vom 9. Dezember 1850.

Kurz hat seine Geschäfte auf der Finanzkontrolle in geordnetem Zustande hinterlassen ; dagegen mußte er von der eidgenössischen Militärverwaltung wegen Nichtablieferung eines Rechnungssaldos als Quartiermeister des V. Artillerieregiments strafrechtlich verfolgt werden.

Die Neubesetzung der frei gewordenen Stelle erfolgt im Jahre 1900»

Kontrollierung der Budgetkredite.

Die Visa- oder vorgängige Kontrolle, welche den Zweck hat,, zu vermeiden, daß die von der Bundesversammlung bewilligten Budget- und Nachtragskredite überschritten werden, ist gegenüber den zahlungsanweisenden Behörden in korrekter Weise gehandhabt worden. Für jedes Zahlungsmandat mußte der erforderliche Kredit vorhanden sein. Weder Überschreitungen von Budgetansätzen, noch Kreditübertragungcn und ebensowenig Zahlungsanweisungen für Ausgaben, für welche das Budget keine Deckungsmittel enthielt, wurden seitens der Finanzkontrolle zur Zahlung auf die Bundeskasse visiert. Alle dahin tendierenden Zahlungsmandate wurden mit den entsprechenden Erläuterungen dem Finanzdepartement zur Kenntnis und Prüfung vorgelegt, worauf diese Behörde in jedem Falle entschied, ob das Mandat das Visum der Finanzkontrolle passieren dürfe oder reftisiert werden müsse.

Die Wahrnehmung, · daß erst nach Jahresschluß eine größere Anzahl von Kreditüberschreitungen vorgekommen ist, für welche nur noch im Staatsrechnungsberichte um Indemnität nachgesucht werden konnte, und daß darunter auch eine Anzahl von Posten sich befanden, welche bei einer richtigen Behandlung durch dieAbteilungschefs noch den Nachtragskrediten III. Serie in der Dezembersession hätten einverleibt werden können, hat den Bundesrat veranlaßt, auf den Antrag seines Finanzdepartements durch ein Cirkularschreiben die bereits bestehenden Vorschriften in Erinnerung zu bringen und teilweise zu verschärfen.

Die erteilten Weisungen gehen dahin : ,,1. daß es absolut unzulässig ist, Ausgaben zu dekretieren, für welche kein Budgetkredit vorhanden, oder nicht wenigstensm dringlichen Fällen ein vorläufiger Vorschußkredit beim Bundesrat ausgewirkt worden ist;

253 .,'2. daß unter keinen Umständen die Abteilungschefs berechtigt sind, irgend welche Ausgaben, welchen nicht ein erteilter Kredit zu Grunde liegt, ohne die ausdrückliche vorgängige Bewilligung durch den Departementschef zu veranlassen ; ,,3. daß Nachtragskreditbegehren so rechtzeitig dem Departementschef und von diesem dem Bundesrat einzureichen sind, daß sie in der jeweiligen nächstbevorstehenden Session der Bundesversammlung und spätestens im Monat Dezember vorgelegt werden können ; -,4. daß Indemnitätsgesuche für Kreditüberschreitungen anläßlich des Berichts zur Staatsrechnung nur in solchen Fällen zulässig sind, wo die rechtzeitige Einreichung eines Nachtragskreditbegehrens durch besondere Verhältnisse ausgeschlossen Kontrollierung der Bundeskasse.

Außer der täglichen Kontrollierung der Eintragungen in den Kassenbüchern wurden die Bestände der Bundeskasse und ihrer Hülfskassen -- Militär- und Alkoholkasse -- zwölfmal in ordentlicher und einmal in unvermuteter Weise revidiert. Die Buchführung ist Stetsfort in Ordnung befunden worden und desgleichen haben bei den Kassenstürzen Sollbestand und wirklich vorgefundener Kassenbestand jeweilen Übereinstimmung ergeben.

Revision der Rechnungen.

Der Revision der Finanzkontrolle unterliegen sämtliche Rechnungen und Belege der Bundesverwaltung und dieser zur Aufsicht unterstellten Administrationen. Die endgültige Genehmigung der Rechnungen durch den Bundesrat tritt erst ein, wenn sie diese Prüfung anstandslos passiert haben, oder wenn die dabei aufgestellten Revisionsbemerkungen erledigt sind.

Die Finanzkontrolle empfängt die Rechnungen von den ì-echnungslegenden Verwaltungen direkt und prüft sie namentlich dahin, ob in den Einnahmen und Ausgaben Abweichungen von Oesetzen, Bundesbeschlüssen, bundesrätliehen Vorschriften oder 'allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen oder, ob arithmetische und formelle Fehler vorgekommen sind. In allen diesen Beziehungen ist die Finanzkontrolle berechtigt und verpflichtet, den Rechnungslegern gegenüber in Form von Revisionsprotokollen Bemerkungen zu machen oder von ihnen Aufklärung zu verlangen. Die Finanzkontrolle verfaßt die Revisionsprotokolle nach freiem Ermessen.

254

Das Finanzdepartement tritt nur da als Kontrollinstanz auf, wc> Anstände zwischen Verwaltungen und der Finanzkontrolle nicht gehoben werden können und daher diesem zum Entscheide vorzulegen sind. Entstehen Differenzen zwischen Departementen und dem Finanzdepartement, so entscheidet in letzter. Instanz der Bundesrat.

Anschließend an diese Erläuterungen stellt sich das Revisionsgeschäft in Ziffern ausgedrückt, im Berichtsjahre wie folgt dar: Revisionsbemerkungen und Anfragen wurden seitens der Finanzkontrolle im ganzen aufgestellt 935.

Davon wurden von den rechnungsiegenden Verwaltungen als richtig anerkannt und den bezüglichen Bemerkungen Folge gegeben 630 Infolge genügender Auskunft konnten von der Finanzkontrolle fallen gelassen werden 189 Wegen Differenzen oder mangels Kompetenz mußten dem Finanzdepartement zur Entscheidung überwiesen werden 36 Anstände.

Von demselben wurden fallen gelassen l Ausgleiche zwischen den beteiligten Departementeu und dem Finanzdepartement kamen /.u stände 15 In letzter Instanz erledigte der Bundesrat . . . .

20 Zur Zeit der Berichterstattung sind noch pendent . .

80 Total wie oben

935

Hinsichtlich der Ablieferungstermine der Rechnungen zur Oberrevision wurden die Fristen nicht von allen Verwaltungen richtig 'eingehalten, was insofern unzukömmlich ist, als einem Bundesbeschlusse vom 23. Juni 1894 zufolge alle Rechnungen eines Verwaltungsjahres, definitiv revidiert, den Prüfungskommissionen der eidgenössischen Räte schon bis anfangs Mai des kommenden Jahres zur Durchsicht und Prüfung vorgelegt werden müssen.

In Bezug auf die Details der bei der Rechnungsrevision aulgestellten Bemerkungen und Anfragen und der Erledigung derselben muß der Kürze halber auf die Revisionsprotokolle verwiesen werden, welche die Finanzkontrolle zur Verfügung der Staatsrechnungsprüfuugskommissionen hält. Beispielsweise sei hier folgender Fall angeführt: Die Einstellung von Civilbedienten bei den Truppeneinheiten der Artillerie infolge Mangel an Trainsoldaten ist im Verwaltungsreglement nicht vorgesehen, von einzelnen Kommandanten aber

255

angeordnet und für die betreffenden Offiziere die Bedientenentsehädigung ausgesetzt worden.

Die Berechtigung zum Bezüge der Bedientenentschädigung wurde vom Finanzdepartement bezweifelt, vom Militärdepartement dagegen festgehalten, der Anstand kam daher vor den Bundesrat, welch letzterer diesbezüglich folgenden Entscheid fällte: ,,Es wird grundsätzlich festgestellt, daß in Fällen, wo keine Soldaten zur Verwendung gelangen können, Civilbediente eingestellt werden dürfen, in der Meinung indessen, daß dann den betreffenden Offizieren nur das an diese effektiv Bezahlte zu vergüten sei."

Ausserordentliche Kassen- und Bücherrevisionen.

Im Berichtsjahre wurden folgende eidgenössische Kassen einmal unvermutet revidiert: Sämtliche Hauptzoll- und Kreispostkassen, Munitionsfabrik, Konstruktionswerkstätte, Pferderegieanstalt, mit Hengstendepot, Fohlendepot, Transportkasse und Artilleriebundespferde, Centralpulververwaltung, Polytechnikum, Bundesgericht, Verwaltung der Betreibungsformulare, Landesmuseum, Munitionsdepot, Kavallerieremontendepot, Pulverbezirke, Kriegspulverfabrik, Befestigungsbureau, Festungsverwaltungen St. Gotthard und St. Maurice, Liegenschaf'tsverwaltungen Thun und Herisau, Alkokoldepots Delsberg, Burgdorf und Romanshorn, Handelsamtsblatt, Amt für Goldund Silberwaren, Landesbibliothek, Amt für geistiges Eigenturn, Material v er waltung der Bundeskanzlei, sowie die Einnahmestellen der Bundeskanzlei für Drucksachen und Legalisationsgebühren.

Das Ergebnis dieser Revisionen war ein befriedigendes.

Nähern Aufschluß hierüber erteilen die bezüglichen Protokolle, die bei der Finanzkontrolle zur Disposition der Rechnungsprüfungskommissionen liegen.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Den vom Finanzdepartement erlassenen Verfügungen entsprechend, vollzogen sich in prompter Weise die Ablieferungen der eingelösten Obligationen und Coupons seitens der Bundeskasse an die Finanzkontrolle und die daherige Verifikation durch letztere.

Die bezüglichen umfangreichen Kontrollarbeiten geben zu besondern Aussetzungen nicht Anlaß.

Eine ganz erhebliche Geschäftsanhäufung erwuchs der Finanzkontrolle durch den Bundesbeschluß vom 28. Juni 1899 betreffend

256 den um tausch von schweizerischen Eisenbahnobligationen gegen die neuen S1/^ % Bundesbahuobligationen, indem dieser Umtausch interimistisch, d. h. bis zur Bestellung der Bundesbahnverwaltung dem Finanzdepartement übertragen wurde.

Über die Einschreibungen und Übertragungen auf den Obligationen und Rententiteln selbst, sowie die Ausstellung von Depotcertiflkaten gegen Deponierung der Titel (mit und ohne Couponbogen) bei der Wertschriftenverwaltung geben die nachstehenden Übersichten Auskunft.

Einschreibungen und Übertragungen erfolgten : Anleihen von lnhaber aut Namen.

Namen auf Inhaber.

Namen auf Namen.

Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000

1889 3 V* % l -- 4 -- -- 2 1890 3 »/o 10 6 43 58_ --_ -- 11 6 47 58~ --" 2 '"" Total 124 Titel.

An DepotcertiHkaten wurden ausgestellt für Titel des An"loihens : 3% v o n 1890: 6 Certiükate für Fr. 7200 Reute ·(Fr. 240,000 Kapital) mit 32 Titeln à Fr. 150 Rente und « Titeln à Fr. 300 Rente, ohne Couponsbogen.

3 % v o n l 8 9 7. Es wurden im Berichtsjahre keine CertiKkate vorlangt.

S1/* % B u n d e s b a h n a n l e i h e n von 1899.

11 Certifikate für Fr. 970,000 Kapital mit 970 Titeln o h n e Couponbogen und 27 Certifikate für Fr. 1,429,000 Kapital mit 1429 Titeln m i t Couponsbogen.

An Depotcertifikatcn wurden zurückgezogen und die bezüglichen Titel den Inhabern wieder zugestellt: 3% von 1890: 5 Certifikate für Fr. 13,650 Reute (Fr. 455,000 Kapital) mit 53 Titoin ;i Fr. 150 Rente und 19 Titeln à Fr. 300 Rente.

3% von 1897: 3 Certifikate für Fr. 284,000 Kapital mit 284 Titeln.

Total Ein- und Ausgang: 3% Anleihen von 1890 3% ,, ,, 1897 3 T /2% Bundesbahnanleihe 1899 Zusammen

Certifikate.

Titel.

11 3 __3S 52

112 284 2399 2795

.

257

Verifikation der Inventarbestände an Ort und Stelle.

Im Berichtsjahre sind folgende örtliche Inventarrevisione» vorgenommen worden : Btmdeskanzlet.

'1. Materialverwaltung.

Departement des Innern.

2. Mobiliarbestände im Telegraphengebäude in Bern.

portement.

3. Schul- und Verkaufsmunition auf dem Waftenplatz Luzern, 4. Schul- und Verkaufsmunition in der Munitionsdepotftliale in Altdorf, 5. Pulverdepot in Bellinzona, 6. Armeemagazin Thun, 7. Sanitätsdepot Flüelen, inklusive Vorräte an Fleischkonserven, 8. Lagerhaus Brunneti, 9. Lagerhaus Ölten, 10. Lagerhaus Aarau, 11. Weizenvorräte in Bern.

Finanz- und Zolldepartement.

12. Münzstätte (Wertzeichen).

Pont- und Eisenbahndepartement.

1*4. Oberpostdirektion in Bern (Materialbureau), 14. Postbureau Biel (Fuhrwesenmaterial und Mobiliar), 15. Kreispostdirektion Neuenburg (Fuhrwesenmaterial, Mobiliar und Wertzeichen), 16. Postbureau Yverdon (Fuhrwesenmaterial und Mobiliar), 17. Postbureau Nyon (Fuhrwesenmaterial und Mobiliar), 18. Kreispostdirektion Genf (Fuhrwesenmaterial, Mobiliar und Wertzeichen), 19. Kreispostdirektion Lausanne (Fuhrwesenmaterial, Mobiliar und Wertzeichen), 20. Telegraphendirektion in Bern (Materialbureau bezvr. Centralmagazin), 21. Telegraphenbureau und Telephoiicentralstation in Frauenfeld, 22. Telegraphenbureau undTelephoncentralstation in Romanshorn, 23. Telegraphenbureau und Telephoncentralstation in Rorschach,

24. Telegrapheubureau und Telephoncentralstution in Wyl, 25. Telegraphenbureau und Telephoncentralstation in St. Galleu, 26. ïelégrapheninspektion in St. Gallen (Mobiliar und Lipienbauvorratsmaterial).

Die Inventarrevisionen werden nicht unvermutet vorgenommen, sondern gemäß den bestehenden Bestimmungen erst nach vorheriger Verständigung über den geeigneten Zeitpunkt mit den betreffenden Departementen. Die Verifikation konstatierte da und dort kleinere Differenzen zwischen dem Sollbestande und den wirklich "vorgefundenen Gegenständen und Materialien.

In Ansehung der Details der Verifikationen und der Erledigung der dabei gemachten Ausstellungen wird auf die aufgenommenen Protokolle und die bezüglichen Beantwortungen und Verfügungen der Oberbehörden verwiesen, welche die Finanzkontrolle zur Verfügung der Rechnungsprüfungskommissionen hält.

Beaufsichtigung des Verkehrs beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Die Revision der Bücher, sowie die Kontrollierung der Bestünde und Mutationen der unter der Verwaltung des Inspektorats der schweizerischen Emissionsbanken liegenden neuen und defekten Banknoten, des Notenpapiers, der Clichés etc. geschah durch den Delegierten der Finanzkontrolle in der bisherigen Weise und giobt zu besondern Bemerkungen nicht Anlaß.

Wechsel.

Ks wurden diskontiert und passierten die hierseitige Kontrolle: Fr. 3,042,318. 60 zu 3Y ·n ·n ·n ·n vi ·n ..

·n

O.L (,OUO.

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100,000.

2,248,342. 10 301,547. 60 375,000. -- 340,000. -- 100,000. -- 350,000. --

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4

4'/s 4V4

43/8

4Vs 5

Total Fr. 7,674,511. 80 Das mittlere Anlagekapital beträgt Fr. 1,718,594. 72; der Uurchsehnittsertrag, auf die Bauer dei1 Anlage berechnet, beläuft sich somit auf 4,oä27s °/0>

259

Der von der Finanzkontrolle festgestellte Portefeuillebestand war folgender: am 1. Januar . . Fr. 3,107,959. -- ,, 1. Februar . ,, 5,066,606. 60 ., 1. März . . ,, 4,485,838. 50 .', 1. April . . ,, 2,764,106. 60 ., 1. Mai . . . ,, 1,146,242. 10 ., 1. Juni . . fl 1,292,242. 10 ., 1. Juli . . . ,, 497,242. 10 ,, 1. August . . ,, 1,120,333. 35 ,, 1. September . ,, 500,000. -- l 1. Oktober . ,, 450,000. -- "n 1. November . ,, 450,000. -- ., 1. Dezember . ,, 450,000. -- ,, 31. Dezember . ,, 3,823,622. 10 Der Rückgang des Wechselportfeuilles gegenüber frühereit Jahren erklärt sich hauptsächlich aus dem Umstände, daß das Finanzdepartement alle verfügbaren Gelder zum Ankauf von 3J/2 % Kisenbahnobligationen verwendete.

Anläßlich der Revision der Bundeskasse wurde stets auch der Bestand des von der Bundeskasse verwalteten Wechselportefeuilles aufgenommen; es ergab sich hierbei Übereinstimmung mit den oben angeführten Portefeuillebeständen.

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

Alle in den Titelbeständen der Wertschriften, Specialfonds, Depots und Kautionen sich ergebenden Mutationen sind der Aufsicht der Finanzkontrolle unterstellt; zu diesem /wecke führt letztere die nötigen Bücher, um jederzeit über den Sollbestand der verschiedenen Titelgattungen Auskunft geben zu können. Die daherigen Arbeiten sind im wesentlichen folgende : Die in den Wertschriften und Specialfonds vorgenommenen An- und Verkäufe stützen sich jeweilen auf schriftliche Verfügungen des Finanzdepartements und unterliegen die bezüglichen Bordereaux vor deren Verrechnung dem Visum der Finanzkontrolle, so daß diese Amtsstelle von erfolgten Mutationen auf dem Laufenden gehalten ist. Auf Grund der von der Finanzkontrolle! über alle Titelbestände unabhängig geführten Lagerbücher wurde die genaue Nachzählung sämtlicher Titel und Couponsbogen vorgenommen, -wobei sich keine materiellen Differenzen ergaben. Über alle Schrankverhandlungen erstellte dio Finanzkontrolle die bezüglichen detaillierten Verbale, welche vom Finanzdepartement und der Wert-

260 Schriftenverwaltung mitunterzeichnet wurden, d. h. von denjenigen Amtsstellen, welchen die drei verschiedenen Schrankverschlüsse anvertraut sind.

Über den richtigen und rechtzeitigen Eingang der fälligen Zinse und des Ertrages von verkauften oder ausgelosten Titeln wurde genaue Kontrolle geführt und ist dabei der prompte Eingang der Guthaben zu verzeichnen.

Über die Bankdepositen führt ebenfalls die Finanzkontrolle Buch, verifiziert die bezüglichen halbjährlich einlaufenden Rechnungsauszüge und erteilt Décharge.

III. Bankuotenkontrolle.

Der vorliegende Bericht giebt einen Überblick über deu s i e b z e h n t e n Jahrgang des Bestehens und der Wirksamkeit des Inspektorates der schweizerischen Emissionsbanken, dem laut Gesetz vom 8. März 1881 die Bundeskontrolle über das schweizerische Banknotenwesen übertragen ist. Es hält sich derselbe hinsichtlich Bearbeitung und Gruppierung des Stoffes annähernd an die bisher gewohnte Anordnung und Reihenfolge.

Banken mit hinfälliger Emission.

Von den sieben Banken, die vor dem Inkrafttreten des Banknotcngesetzes auf die «'eitere Notenausgabe verzichtet haben, sind gegenwärtig noch sechs, deren Notenconto noch offen steht, indem die Ancienne Banque Cantonale Neuchàteloise den ihrigen am 30. Juni 1897 liquidiert hat.

Gemäß den von diesen sechs Instituten erhaltenen Ausweisen beziffern sich die pro Ende der Jahre 1898 und 1899 noch ausstehenden Noten ihrer Emissionen auf folgende Beträge : 1898.

1899.

Fr.

Fr.

Eidgenössische Bank 55,400 55,350 Bank in Glarus 29,430 29,230 Leihkasse in Glarus 2,720 2,720 Bank für Graubünden 7,780 7,710 Banque populaire de la Broyé 840 840 Caisse hypothécaire du canton de Fribourg 2,960 2,960 ~9~9,Ï3098,810

Im Berichtjahre sind von diesen Banken also noch für Fr. 320 ihrer Noten eingelöst worden gegen Fr. 110 im Vorjahre.

261

Die vorstehenden Cirkulationsziffern sind in den Angaben der folgenden Kapitel und in den statistischen Tabellen nicht inbegriffen, da die vom Inspektorat der Emissionsbanken regelmäßig veröffentlichten Zusammenstellungen von Wochen- und Monatsausweisen, die der übrigen Berichterstattung zu Grunde liegen, nur die gegenwärtig noch bestehenden Notenbanken betreffen.

Stand der Emissionsbanken.

Am Schlüsse des Vorjahres 1898 bestanden 35 Emissionsbanken mit einem einbezahlten Kapital von Fr. 169,775,000 und einem Gesamtbetrag von Fr. 229,250,000 autorisierter und Fr. 228,850,000 effektiver Notenemission.

Über den diesjährigen Stand unserer Noteninstitute giebt die im Anhange folgende Tabelle I Aufschluß.

Aus derselben ist ersichtlich, daß sich die Zahl der Banken um eine vermindert hat, das eingezahlte Kapital dagegen auf Fr. 174,975,000 und die bewilligte Emission auf Fr. 229,500,000 angestiegen sind, wovon Fr. 228,900,000 effektiv emittiert waren.

Die Verminderung der Zahl der Banken ist ' durch die Banque de Genève herbeigeführt worden, die mit Schreiben vom 18. April 1899 auf ihr Notenemissionsrecht verzichtet und gemäß offizieller Publikation vom 16. Mai an diesem Tage aufgehört hat.

Emissionsbank zu sein. Diese Verzichtleistung bewirkte einen Ausfall von Fr. 2,500,000 eingezahltem Kapital und Fr. 5,000,000 bewilligter Notenemission.

Dagegen haben von den noch bestehenden Emissionsinstituten ihr Kapital erhöht: Die Bank in Schaffhausen um Fr. 500,000 ,, Banque de l'Etat de Fribourg um . . . .

,, 6,000,000 ., Zuger Kantonalbank um ,, 1,200,000 Total

Fr. 7,700,000

und sind durch den Bundesrat im Laufe des Jahres an erhöhungen neu bewilligt worden : Am 17. Januar der Zuger Kantonalbank . . . Fr.

Am 9. Februar der Banque cantonale fribourgeoise ., Am 4. April der Aargauischen Bank . . . . .fl Am 2. August der Bank in Schaffhausen . . . .', Total

Emissions2,000,000 250,000 2,000,000 1,000,000

Fr. 5,250,000

Tabelle I.

Banknotenkontrolle.

Stand

Zu Seite 261.

der

Ordnungsnummer.

schweizerischen Emissionsbanken anf 31. Dezember 1899.

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

Firma.

Fr.

1 2 3

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Fr.

Effektive Emission auf Jahresschluß.

Deckungsart.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

Fr.

Kantonsgarantie.

idem.

idem.

St. Gallische Kantonalbank . .

St. Gallen Basellandschaftliche Kantonalbank .

Liestal Kantonalbank v o n Bern . .

. . .

. . . Bern Zweig anstalten : Thun , Burgdorf, Langenthal , Biel, St. Immer.

4 Banca cantonale ticinese Bellinzona Zweiganstalten: Locamo, Lugano, Mendrisio.

5 Bank in St. Gallen St. Gallen 6 Crédit agricole et industriel de la Broyé .

.

. . Estavayer 7 Thuraauische Kautoualbank Weinfelden Zweiganstalten : Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bischofszell.

8 Aargauische Bank Âarau 9 Toggen burger Bank . . . .

Lichtensteig Zweig anstalten : Rorschach, St. Gallen.

10 Banca della Svizzera italiana Lugano Zweiganiìtalten : Locamo, Mendrisio.

11 Thurgauische Hypothekenbank .

.

Frauenfeld Zweiganatalten : Romanshorn, Kreuzungen.

12 Graubündner Kantonalbank Chur 13 Luzerner Kantoualbank Luzern Zweig anstalten: Willisau, Schüpfheim, Sursee.

i 14 Banque du Commerce Genf ' 15 Appenzóll A.-Rh Kantonalbank Herisau Bank i n Basel . .

.

.

.

.

. Basel 1 17 18 Bank in Luzorn . .

Luzern ZürchiT Kantonalbank Zürich 1 21 Zweiganstalten; Winterthur, Affoltern a/A., Rüti, [Ister, Andel fingen, Bfilach, Borgen, -Bauma, Meilen, Dielsdorf.

23 Bank in Schiiffhausen Schaffhauseu Banque cantonale f'ribouru'eoise · Freiburg i 24 26 Banque cantonale vaudoise Lausanne | 27 Ersparniskasse des Kantons Uri Altdorf 28 Kantonale Spar- u n d Leihkasse v o n Nidwaiden . . . . Stans 30 Banque cantonale neuchâteloise Neuenburg Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, Locle.

31 Banque commerciale neuchâteloise · Neuenburg 32 SchafFhauser Kautonalbank .

.

Schaffhausen 1 33 Glarner Kantonal bank .

.

Glarus 1 34 Solothui'ner Kantonalbank Solothurn Zweiganstalten: Ölten, Balsthal.

| 35 Ob waldner Kantonal bank Sarnen i 36 Kantonalbank Schwyz Schwyz 37 Credito Ticinese .

. . .

Locamo Zweiganstalten: Lugano, Bellinzona.

38 Banque de l'Etal de Fribourg . . .

Freiburg 39 Zuger Kantonalbank .

. .

.

Zug 40 Banca Popolare di Lugano Lugano

7,000,000 3,000,000 10,000,000

20,000,000

14,000,000 2,000,000 20,000,000

1,625,000

2,000,000

2,000,000

9,000,000 700,000 5,000,000

18,000,000 1,000 000 5,000,000

18,000,000 1,000,000 5,000,000

6,000,000 4,500,000

6,000,000 1,000,000

6,000,000 1,000,000

idem.

Wertschriften.

1,000,000

2,000,000

2,000,000

idem.

8,000,000

1,000,000

1,000,000

idem.

2,000,000 3,000,000

4,000,000 6,000,000

4,000,000 0,000,000

12,000,000 2,000,000 12,000,000 6,000,000 20,000,000

24,000.000 3.000,000 24,000,000 5,000,000 30,000,000

24,000,000 3,000,000 24,000,000 5.000,000 29,400,000

Wechsel-Portefeuille.

Kautonsgarautie.

Weclisel-Portefeuille.

Wertschriften.

Kautousgarantie.

3,000,000 2.400,000 12,000,000 750,000 500,000 4,000,000

3,500,000 1,250000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

3,500,000 1,250,000 12.000.000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

Wertschriften.

idem.

Kantonsgarantie.

idem.

idem, idem.

4,000,000 1,500,000 1,500,000 5,000,000

8,000,000 2,500,000 2,500,000 5 000 000

8 000.000 2.500,000 2,500,000 5 000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kanton?garantie.

idem.

idem.

500,000 1,500,000 1,500,000

1 000 000 3 000 000 2,250 000

1,000,000 3,000 000 2,250,000

idem.

idem.

Wertschriften.

21,000,000 2,000,000 1,000.000

5,000,000 3,000,000 2,000.000

5,000,000 3,000,000 2,000,000

Kantonsgarantie.

idem.

Wertschriften.

Total

174,975.000

229,500,000

228,900,000

14,000,000 2,000,000

Wertschriftüu.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschrifteu.

Kautonsgarantie.

Kantonsgarantie.

idem.

262 An der Gesamtemissionssumnie von 229Vâ Millionen partizipierten : 11 Banken mit 1 -- 2 Millionen, ,, 2- 5 12 ,, ·n ,, 5-10 4 ,, V) ,, 10-20 n 3 -n ' und ,, 20--25 » ,, 1 Bank 30 VI Die einzelnen Emissionsbeträge bewegen sich also wie im Vorjahre zwischen 1 Million und 30 Millionen.

Die Maximalgrenze der zu bewilligenden Emissiönssumme, d. ' h. der doppelte Betrag des eingezahlten Kapitals, wurde im Berichtjahre von 15. Banken erreicht gegen 16 im Vorjahre.

Nach der Deckungsart für den nicht durch Barschaft garantierten Teil der Notenemission ausgeschieden, zerfallen die auf Jahresschluß noch bestehenden 34 Emissionsbanken in folgende ·drei Kategorien : I« D e c k u n g d u r c h K a n t o n s g a r a n t i e .

20 Banken mit einem einbezahlten Kapital von zusammen Fr. 108,250,000 und einer Notenemission von Fr. 134,500,000, gleich 62 %, resp. 59 % des Gesamtbetrages.

IL Deckung durch Hinterlage

von Wcrtschriften.

10 Banken mit einem einbezahlten Kapital von Fr. 29,725,000 und einer Notenemission von Fr. 21,000,000, gleich 17%,-resp.


III. Deckirn-g 'du?reh V e r p f ä n d u n g d e s W e c h s e l portefeuilles.

(Mit beschränktem Geschäftsbetrieb).

4 Banken mit einem einbezahlten Kapital von.Fr. 37,000,000 und einer Notenemission von Fr. 74,000,000, gleich 21 %, resp.

32 % des Gesamtbetrages.

Der prozentuale Anteil der drei Kategorien bezifferte sich nach gleicher Reihenfolge im Vorjahre auf 60, 17 und 23 °/0 für das einbezahlte Kapital und 57, 9 und 34 % für die effektive Emission.

263 Die Prozentsätze haben sich also im 'Berichtjahre sowohl \i\ betreff des Kapitals als der Emission auf Rechnung der III. Kategorie /u gunsten der 1. Kategorie verschoben, was vom Standpunkt der richtigen Notenbanktechnik aus zu bedauern ist.

Bei den kantonalen Depositenämtern waren anj 31. Dezember 1898 seitens der 10 Banken mit Wertschriftenhinterlage ari Werttiteln zur Deckung der 60 °/o ihrer Emission deponiert : Titel.

Schätzungswert.

Stückzahl.

Fr.

Es wurden zurückgezogen und dagegen neu hinterlegt Stand am 31. Dezember 1899

11,432 12,024,419 1,264' 2,470,038 "l0,168 , 9^554,381 2,401 3,072,945 . . . . .12,569 12,627,326

1

Über diese Mutationen wurden 53 Verbalprozesse aufgenommen gegen 26 im Vorjahre.

Die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb, welche die Garantie der 60 o/o ihrer Emission durch Verpfändung des Wechselportefeuilles leisten, wiesen an den Tagen der bei ihnen vorgenommenen Inspektionen folgende Gesamtbestiihde auf: SchweizerWechsel.

AuslandWechsel.

FaustpfandWechsel.

_ . .

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

. . 44,377,275 340,730 18,227,719 «2,945,724 . . 36,880,792 1,436,988 17,393,580 . 55,711,360 Der starke Rückgang im letzten Jahre, rührt vom Ausfall der Banque de Genève her, die während der Berichtperiode auf ihr Emissionsrecht verzichtet hat.

1898 1899

Notenemission.

Die effektive Notenemission setzte sich auf Jahresende ' 1899 : zusammen wie folgt : 16,142 Noten à Fr. 1000 = Fr. 16,142,000 oder 7,, «/o 60,246 ,, ,, ,, 500 = ,, 30,123,000 ,, 13,2 °/o.

1,296,978 ,, ,, ., 100 = ,, 129,697,800 ,, 56,» % 1,058,744 ,, ,, ,, 50 = ,, 52,937,200 ^ _23,> °/o 2,432,110 Noten = Fr. 228,900,000 oder 100% Die großen Abschnitte von Fr. 500 und Fr. 1000 repräsentieren 20 % des Gesamtwertes sämtlicher Abschnitte gegen 21 °/o

264

im Jahre 1898.

nahme von

Gegenüber dem Vorjahre crgiebt sich eine Zu-

574 Noten 12,618 ,, dagegen eine Abnahme von 1601 Noten 440 .,

:

,\ ,,

50 Franken 100 ,,

à 500 Franken à 1000 ,,

Zurückgerufene Noten.

Die Banken haben an die Staatskasse seiner Zeit einbezahlt: Fr.

für ausstehende Noten alten Typus 1,739,490. 07 ,, ,, ,, neuen Typus (Inbegriffen von der Banque de Genève im Mai 1899 einbezahlte Fr. 2,520,000) 3,987,550. -- Total 5,727,040T 07 Von der eidgenössischen Staatskasse wurden dagegen eingelöst bis zum 31. Dezember 1898: Fr.

an Noten alten Typus für . .

936,113. 65 ,, ,, neuen Typus für . . 1,263,900. -- 2,200,013. 65 und im Berichtsjahre 1899 : Fr.

an Noten alten Typus für . . . '. .

5,240 an Noten neuen Typus f ü r . . . " . . 2,048,000*) 2,053,240. -- Bis Ende 1899 sind im ganzen eingelöst worden 4,253,253. 65 Es bleiben somit solche Noten noch einzulösen für 1,473,786. 42 wovon für Fr. 798,136. 42 Noten alten Typus und ,, 675,650. -- Noten neuen Typus Fr. 1,473,786. 42 *) Wovon Fr. 2,005,550 Noten der Banque de Genève.

265

Von dieser Summe wurden in den Jahren 1886 und 1888 Fr. 637,063. 45 dem schweizerischen Invalidenfonds einverleibt, der Rest von Fr. 836,722, 97 bildet den Blichsaldo boi der eidgenössischen Staatskasse auf den 31. Dezember 1899.

Vom Tage der Einzahlung des Gegenwertes an die eidgenössische Staatskasse an, erscheinen die zurückgerufenen Noten nicht mehr in den Ausweisen über die Notencirkulation der Emissionsbanken.

Gemäß Art. 9 des Réglementes vom 13. Oktober 1885 sind auch am Schlüsse dieses Berichtsjahres die von der eidgenössischen Staatskasse während der Berichtsperiode eingelösten Noten alten und neuen Typus durch Feuer zerstört worden.

Anfertigung von Banknoten.

Am 1. Januar 1899 waren auf Rechnung vorjähriger Bestellungen noch zu liefern : 24,000 Formulare à 50 Franken 15,000 ,, ,, 100 ,, und im Laufe des Berichtsjahres sind dem Inspektorate neu bestellt worden : 190,000 Notenformulare à 50 Franken 256,000 ,, ,, 100 ,, 11,050 ,, ,, 500 ,, 2,700 ,, ,, 1000 ,, zusammen 459,750 Notenformulare in einem Gesarntnominalwerte von Fr. 43,325,000 gegen789,550 Notenformulare und Fr. 77,200,000 Nominalwert im Vorjahre.

Es mag auffallen, daß die Gesamtzahl der Bestellungen des Jahres 1899 gegen diejenige des Vorjahres 1898 urn ein Bedeutendes zurückgeblieben ist. Auf einer bloßen Zufälligkeit wird diese Erscheinung kaum beruhen ; wir dürften im Gegenteile nicht fehl gehen, wenn wir diese Zurückhaltung der Banken mit dem Stande der Centralbankfrage in engste Verbindung bringen. Wir stehen eben wie 1896 wiederum vor einem wichtigen Etappenpunkte unseres Notenwesens. Im Februar 1897 hatte die Abstimmung über das Bundesbankprqjokt stattzufinden, und es wurden Notenformulare bestellt : Im Jahre 1895 . . . 344,400 Stück ,, ,, 1896 . . . 330,500 ,, and nach dem verneinenden Volksvotum vom 28. Februar 1897 : Im Jahre 1897 . . . 694,350 Stück ,, ,, 1898 . . . 789,550 ,, Bundesblatt. ,52. Jahrg. Bd. I.

20

266

Je nachdem der Entscheid über die Nationalbankvorlage ausfallen wird, werden wir auch für das laufende Jahr mit einer größern oder kleinern Ziffer zu rechnen haben.

Da schon Ende 1898 keine Vorräte in 50 und 100 FrankenNotenpapier mehr vorhanden waren, mußte auf Neuanschaffung Bedacht genommen werden. Schon im Vorjahre eröffnete Unterhandlungen führten zu einem neuen Vertragsabschluß mit dem bisherigen Lieferanten, der Firma T. H. Saunders & Cie. in London.

Die daherigen Bezüge erstreckten sich auf das Papier für : 500,000 Noten à 50 Franken und 500,000 ,, à 100 ,, An Kupferdruckblanketten wurden durch die Verlagsanstalt Benziger & Cie. A.-G. in Einsiedeln im Laufe des Berichtsjahres angefertigt : 237,384 Stück zu Noten à 50 Franken 237,984 ,, ,, ,, ,, 100 ,, zusammen 475,368 Stück gegen 1,148,000 Stück im Jahre 1898.

Von den uns durch die genannte Firma Benziger & Cie. abgelieferten Kupferdruckblanketten wurde nur ein Teil zum ty\>ographischen Drucke weiter begeben, so daß als Vorrat für das Jahr 1900 noch verbleiben: 87,380 Formulare zu Noten à 50 Franken 87,980 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 175,360 Formulare.

Der von der Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern ausgeführte typographische Druck erstreckte sich auf 360,092 Formulare zu Noten à 50 Franken 426,980 ,, ,, ., ., 100 ., 64,626 ,, ,, ,, ; 500 ; 851,698 Formulare gegen 574,420 Formulare im Jahre 1898.

Das nämliche Institut besorgte den Text-, Serien- und Nummerridruck von 214,000 Formularen zu Noten à 50 Franken 271,000 ,, ,, ,, ,, 100 11,050 ., ., ,, ,, 500 2,700 -l ; ,, ,, 1000 zusammen 498,750 Formulare gegen 792,550 Stück im Vorjahre.

267 Das Inventar pro 31. Dezember 1899 erzeigt an unbedrucktem Papier einen Bestand von 250,000 Stück zu Noten à 50 Franken 250,000 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 55,000 ,, ,, ,, ,, 1000 ,, In den Kassen des Inspektorates befanden sich auf Jahresschluß, an, bis zum Textdruck fertig erstellten Notenblanketten : 232,640 Stück zu Noten à 50 Franken 203,248 ,, ,, ,, fl 100 ,, 66,042 ,, ,, ,, ,, 500 ,, 16,734 ,, .,, ,, ,, 1000 ,, zusammen 518,664 Stück gegen 172,212 Stück im Vorjahre.

Ganz fertige, d. h. auf vorangegangene Bestellung mit den Firmen der Banken bedruckte, mit Text-, Serien- und Nummerndruck versehene, zur Abgabe an die Banken bereite Notenformulare waren auf Jahresschluß vorhanden : 186,254 Stück à 50 Franken 164,994 ,, ,, 100 ,, 22,870 ,, ,, 500 ,, 4,138 ,, ,, 1000 ,, 378,256 Stück gegen 442,003 Stück im Jahre 1898.

Falsche Noten.

Es sind im Laufe des Berichtsjahres keine Fälschungen von schweizerischen Noten zur Kenntnis der Behörde gelangt.

Defekte Noten.

Im Laufe des Jahres sind dem Inspektorate seitens der Emissionsbanken 536 Sendungen annulierter Noten zugegangen.

Diese Sendungen umfaßten zusammen : 221,266 Stück à 50 Franken 269,362 ., ,, 100 ,, 13,137 ; ,, 500 ,, 4,841 ,, ,, 1000 ,, Total 508,606 Stück im Nominalwerte von Fr. 49,409,000.

Im Vorjahre bezifferte sich die Ablieferung auf 534 Sendungen, enthaltend zusammen 537,267 Stück im Nominalwerte von Fr. 52,954,700.

268

Seit Inkrafttreten des Banknotengosetzes sind dem Inspektorato an Noten neuen Typus, teils zum Austausch gegen neue Notenformulare, teils behufs Reduktion oder infolge gänzlicher Aufgabe von Emissionen, von den Banken insgesamt zur amtlichen Vernichtung eingesandt worden: 1,741,964 Stück ù 50 Franken 1,622,730 ., ., 100 ,, 87,473 ; ; 500 ,, 30,265 ,, ,, 1000 ,, Total 3,482,432 Stück im Nominalworte von Fr. 323,372,700.

Gemäß der seiner Zeit mit Cirkular vom 21. Juni 1888 vom Finanzdepartement erhaltenen Weisung, haben die eidgenössische Staatskasse, die schweizerischen Hauptzoll- und Kreispostkassen behufs anhaltender Erneuerung und Auffrischung des Notenumlaufes im Berichtsjahre wiederum nach Möglichkeit beschmutzte und defekte Noten aus dem Verkehr zurückgezogen, um dieselben zum Umtausch gegen neue Notenformulare den Banken vorzuweisen.

Es beläuft sich deren Gesamtbetrag auf Fr. 12,566,550 gegen Fr. 11,940,350 im Vorjahre.

Nach gesetzlicher und reglementarischer Vorschrift wurden vom Inspektorat, unter Aufsicht der Finanzkontrolle und im Beisein eines beeidigten Notars, im Laufe des Berichtsjahres in vier Malen an defekten Noten neuen Typus d u r c h F e u e r v e r nichtet: 221,266 Stück à 50 Franken 269,362 ,, ,, 100 ,, 13,137 ., ., 500 ., _ 4,841 ,, ; 1000 ,, Total 508,606 Stück Noten im Gesamtnominalwerte von Fr. 49,409,000.

Diese Notenvernichtungen bildeten den Gegenstand von 536 Verbalprozessen.

Im Vorjahre 1898 waren 537,267 Stück Noten im Gesamtnominalwerte von Fr. 52,954,700 vernichtet worden, die die Aufnahme von 534 einzelnen Verbalprozessen verursacht hatten.

Zu Ende des Berichtsjahres befanden sich keine defekten Noten mehr im Verwahrsam des Inspektorates.

282 Tabelle III bringt für die letzten acht Jahre Cl892--1809) den J a h r e s d u r c h s c h n i t t der G e n e r a l m o n a t s b i l a n z e n der Emissionsbanken.

In diesen Bilanzen erscheinen alle Banken zusammen als Einheit, und die Rechnungen der Banken unter sich und ihren Filialen sind kompensiert, d. h. es kommen nur die Saldi zur Geltung.

Das Gleiche ist der Fall mit den Gesellschaftsconti, indem Schulden und Guthaben der Banken gegenseitig ausgeglichen sind. Die Bilanzen repräsentieren demgemäß ausschließlich die eigenen Gelder der Banken, ihre Schulden und Guthaben gegenüber Dritten, ihre Kassa- und Portefeuillebestände.

Die k u r z f ä l l i g e n S c h u l d e n , d. h. die in Händen Dritter befindlichen Noten und die übrigen kurzfälligen Schulden zusammen haben im Berichtsjahre eine weitere Steigerung von cirka 6 x /2 Millionen gegenüber dem Vorjahre erfahren. An dieser Zunahme participieren die Noten in Händen Dritter mit 5,9 Millionen und 0,6 Millionen entfallen auf die übrigen Posten. Während die kurzsichtigen Schuldscheine und die Diversen den vorjährigen Betrag nur unbedeutend überschreiten, weisen die Korrespondenten eine Zunahme von 3,« Millionen, die Giro- und Check-Conti eine solche von cirka 2 Millionen auf. Die Kontokorrent-Kreditoren dagegen bleiben um cirka 5,a Millionen hinter dem vorjährigen Betrage zurUck.

Rechnen wir zu den kurzfälligen Schulden noch denjenigen Teil der unter ,,Schulden auf Zeittt eingestellten Sparkassaeinlagen hinzu, der innert acht Tagen rückzahlbar ist und im Durchschnitt der letzten fünf Jahre 23.8 %j somit fur das Janr 18Ö9 cirka 68 Millionen beträgt, so erhalten wir ohne die Wechselschulden einen Gesamtbetrag von 418,6 und mit diesen einen solchen von 439,6 Millionen Franken.

Der Betrag der W e c h s e l s c h u l d e n erzeigt gegenüber dem vorjährigen Stande einen Rückgang von 3,2 Millionen, wovon 2,6 Millionen auf die Tratten und 0,6 Million auf die Eigenwechsel entfallen.

Die S c h u l d e n a u f Z e i t haben sich im Total gegenüber dem Vorjahre um 73,i Millionen vermehrt. An diesem Zuwachs sind beteiligt: Die Kontokorrent-Kreditoren mit 20,3 Millionen, die Obligationen und ändern Schuldscheine mit 45,7 Millionen, die festen Anleihen mit 7,5 Millionen, während die Sparkassa-Einlagen einen Rückgang von */2 Million erzeigen.

Banknotenkontrolle.

Tabelle II.

General- Situation

Zu Seite 269.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1899.

"-- --

1899.

Emission.

AusEffektive gewiesene Cirkulation.

Cirkulation.

Notenreserve.

Gesetzliche Ungedeckte Bardeckung Verfügbare Cirkulation. (40 °/o der Barschaft.

Zirkulation).

Total Barvorrat.

Noten anderer Emissionsbanken.

Übrige Kassabestände.

1

222,703 219,966 216,286 214,556 211,995 209,779 206,589

210,009 202,990 195,257 197,224 194,318 188,460

18,841 25,670 32,962 30,664 32,706 37,745

104,418 96,378 87,338 90,309 87,748 81,610

184,695

37,940

77.470

30.

36,712 35,181 34,413 33,083 29,740 17,375 21,462 22,525 23,328 17044 23,766 25,836 30,059 31,866 30,653 33,036 32.394 32,565 22,156 27,943 27,924 28,264 23,296 22,093 23,190 26,111 27,719 22,015 23,923 24,796 24,912 15,508 14,461 15,198 16,936 ' 16,849 14,976 13,496 20,394 25,165 24,604 29,093 26,341 21,811

77,964 79,433 80,208 81,701 83,821 96,795 92,106 90,978 89,348 100,411 95,181 92,214 86,972 85,213 86,526 83,476 83,475 82,396 97,306 91,195 90,887 90,029 94,849 96,342 95,193 92,239 90,951 97,565 95,972 93.785 93,235 104,929 105,154 103,288 101,379 103,294 106,524

229,500 229,376 228-871 228,705 228,480 228,752 228,900

184,966 185,930 203,788 186,720 204,739 188,181 205.131 190,065 213,322 202,154 211,734 198,141 211,797 197,686 210,854 196,606 216,046 207,568 201,632 215,089 213,664 1 199,584 210,099 ' 192,189 207,841 1 190.450 209,397 191,533 207,361 189,313 208,213 188,864 206,896 188,763 215,083 202,322 213,423 196,500 213,700 196,541 212,522 196,101 212,414 200,628 214,657 202,051 215,122 201,388 214,648 198,434 212,848 197,074 215,917 203,160 215,963 201,227 216,913 199,354 217,361 199,646 210,314 220,369 221,378 211,248 221,269 210,482 220,040 209,064 221,566 210,802 214.442 224,078 225,150 216,004 224,331 209,106 222,004 204,211 222,096 204,267 199,612 219,636 219,553 202,139 221,159 206,941 225,047 216.069

12,831

100,680 95,529 96,271 91,528 94,025 96,992 107,803

Durchschnitt Maxima Minima

221,846 229,500 219,529

214685 225,150 203,167

199,470 216069 184,695

25,376 37,940 12,831

92,852 107,866 77,470

1898.

Durchschnitt Maxima Minima

219,693 228,850 215,706

207,665 224478 197,380

194,140 216,542 183,169

25,553 35052 12,308

89,907 111,593 78,404

21.

28.

,, ,,

4.

11.

18.

25.

4.

11.

18.

25.

1.

8.

15.

22.

29.

6.

13.

20.

27.

3.

10.

17.

24.

1.

Februar ,, ,, ,, März ,, ,, April ,, ,, ,, ,, Mai ,, ,, ,, Juni ,, ,, ,, Juli

15.

,,

r

8. ,,

· 29.

H ' ,,»5. August 12.

,, 19.

,, 26.

,, 2. September

,« o?"

" ^' 30.

7. Oktober of

2128.

»

, ,,

4. November 11* 18.

25.

,, 2. Dezember 9.

£?· 23.

,,

228,850 228,660 228,219 227,888 227,024 226,205 222,635 221,678 221,111 221,133 221,264 219.805 219,529 219,603 220,211 219,934 224,612 225,398 225.420 222.248 222,316 222,186 222, H49 221,258 221,328 224,478 224,443 224,465 224,365 223,924 224,144 224,578 224,545 224,793 225,175 225,150 224,150 224,558 225,822 225,709 225.680 226,000 227,651 229,418

229 500

203,167 204,382

* 1899 Gold Fr. 96,577 == 90,6%. Silber Fr. 10,041 == 9,4 °/o.

107,866

89,081

16,510

87,986 86,514 85,822 84,798 83.912 82,635 81,267 81,753 81,515 81,895 82,053 85,329 84,694 84,719 84,341 86,418 86,036 85,465 84,039 83,136 83,759 82,945 83,285 82,759 86,033 85,369 85,480 85,009 84,966 85,863 86,049 85,859 85,139 86,367 86,385 86,765 86,944 88,147 88,551 88,508 88,016 88,626 89,631 90,060 89,732 88,802 88,839 87,854 87,821 88,464 90,019

18,626 21,405 21-093 21,772 22,938 24,590

109949 108,266

13.457 14.080 17,910 17,391 17,864 18,048 19,349 18,133 12,761 16,923 17,159 16,421 11,786 12,606 13,734 16,214 15,774 12,757 14,730 17,559 17,715 10,055 10.130 10,787 10,976 10,764 9,636 9,146 15,225 17,793 17,829 20,024 17,414 14,218 8,978

85,874

90,060 81,267

20,744 * 106,618 25,735 109,949 16,510 105,007

83,066 89,791 78,952

21,167 1 104,233 25,813 107,099 15,158 99,948

25,735 24,744 24,997 24.585 24,191 20,030 21,341 21,989 22,917 20,739 20,415 21,905 21,178 22,101 21,248 22,892 22,104 23,608 18,983 19,936 20,174 21,063 20,813 19,846 20,146 20,336 20.984 19.228 18,870 18,804 19,467 17,238 17,543 18,686 19,669 18,882 18,287 18,078 18,694 19,880 19,157 20.230 20,293 21,485 18,247

1899.

Prozente.

Zahlen in. Tausenden Franken.

7. Januar 14.

,,

Verhältnis Offizieller des Bar- Diskontosatz Schweiz.

vorrats zu der effektiven EmissionsCirkulation.

banken.

105,591 106,612 107,919 106,915 106570 106,850 107,225 107,002 106,497 106,512 106,480 106,244 105,359 106,035 106,708 107,258 107.157 106.451 107.370 105,217 105,237

105,007 105,837 105,389 106.367 105,016 105,305 105,654 106,072 105,779 105,709 106,195 106,195 106,123 105,595 105,255 105,569 106,411 105,385 106,094 107.194 107,685 107,508 107,918 108,138 108,426 108,682 107.996 108,084 108.114

12,694 16,976 21,029 17,332 17,677 21,319

21,894 18,201 18,452 17,068 16,558 15,066 11,168 13,593 14,111 14,248

8,478

1333 1332 1453 1239 1353 1442 1402 1436 1497 1432 1744 1663 2387 1603 1959 1427 1017 1590 1443 1426 1406 1733 1379 1404 1595 1607 1642 1722 1Ü94 1641 1723 1754 1995 2072 1599 1568 1681 1495.

50,3 52.5 55^3 54,2 54,8 56,7

2755

50,1

1381 1214 1282 1366 1333

58,1 57,8 57,3 57,0 56,6 55,9 52,1 53,5 54,0 54,6 51,6 52,8 53,8 54,7 55,3 54.8 55,9 55,8 56,4 51,9 53,6 53,7 54,1 52,7 52,3 52,7 53,5 53,8 52,0 52,3 53.0 53,3

5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 450 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4.50 4Ì50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4.50 5.00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,50 5,50

7. Januar.

14.

,, 2l.

,, 28.

,, 4. Februar.

11.

,,

18.

25.

4.

11.

18.

25.

1.

8.

15.

22.

29.

(i.

13.

20.

27.

3.

10.

l?24.

J.

8.

15.

,, März.

,, ,, ,, April.

,, ,, ,, ,, Mai.

,, , ,, Juni.

,, ,, l ,, Juli.

,, ,,

22.

; 29. 1

5. August.

12.

t, 19.

,, 26.

lji 2. September.

9.

,, 16.

,, 23.

l 30.

,, 7. Oktober.

14.

1251 1299 1371 1317 1647 1588 1520

50,2 50,9 51,5 51,0 50,3 50,1 51,9 53,2 52,9 54,1 53,5 53,1 50,1

15,215 21,894 8,478

1556 2755 1169

53,5 68,1 50,1

4,97 6,00 4,50

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

13525 19900 7,936

1650 2221 1278

53,7 57,2 48,5

4,31 5,00 4,00

1898.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

t 1898 Gold Fr. 93,581 = 89,8 >. Silber Fr. 10,652 = 10,2 %.

1169

6,00

21. ;

(1,00 (1,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00

28.

,,T) 4. November.

11.

,, 18.

,, 25.

li) 2. Dezember.

9.

_ Tl 16.

_ 23.

l

30. :

\

281 inocht. Ihr Vorsprang gegenüber 1898 beträgt 0,is%. Fassen wir zu diesen Resultaten ins Auge, daß das Mittel des schweizerischen offiziellen Diskontosatzes sich im Berichtsjahre unter demjenigen Deutschlands bewegte und sich demjenigen aller ändern Staaten mit Ausnahme Englands erheblich genähert hat, so darf daraus gefolgert werden, daß unsere Valuta in der abgelaufenen Berichtsperiode gegenüber Deutschland eher einige Punkte gewonnen, gegenüber England keine und gegenüber Frankreich eine nicht allzu bedeutende Einbuße erlitten habe. Wenn somit irn allgemeinen eine Besserung nicht erzielt worden ist, so hat doch die rückschreitende Bewegung etwas an Schärfe und Intensität eingebüßt. Es berechtigt dies zur Annahme, daß sich die schweizerische Zahlungsbilanz gegenüber dem Vorjahre wohl um etwas günstiger gestellt haben werde, aber auch, daß infolge der andauernd höhern Geldmiete dem Lande wieder mehr mobiles Kapital zugeflossen und daß durch die gesteigerten Zinssätze die ungesunde Bau-, Gründungs- und Spekulationsthätigkeit auf mannigfachen Gebieten etwas eingedämmt worden sei. Die Gewährung eines etwas lohnenderen Mietpreises an die Verwendung suchenden Gelder scheint somit sowohl für die ökonomische Lage als für die Valutaverhältnisse des Landes eher von Vorteil zu sein. Neben fortgesetzten und unermüdlichen Anstrengungen zur Hebung und Förderung der bekannten, natürlichen, unsere Wirtschaftsbilanz unmittelbar beeinflussenden Faktoren sind es aber vor allem aus die endliche Regulierung unseres metallenen und fiduziären Geldumlaufes und die Erleichterung des Zahlungsverkehrs, auf die wir unser Augenmerk zu richten haben. Unsere Emissionsbanken sind in ihrer Gesamtheit zu schwach, um gegenüber der überwiegenden Zahl kräftiger Kreditinstitute, die eben vorab ihre eigenen Interessen verfolgen, den Diskontomarkt beherrschen und reglieren zu können. Der, unsere Geld- und Kreditverhältnisse unterminierenden Spekulationsthätigkeit und den Auswüchsen des Geldmarktes vermögen sie, selbst wenn der gute und feste Wille immer und überall vorhanden wäre, nicht zu steuern, davon zeugt schon die Menge der in ihren Portefeuilles befindlichen Kreditwechsel, die unser ganzes Cirkulations- und Kreditsystem zum papierenen Kartengebäude gestalten, das ein kräftiger Windstoß in Form einer intensivem Krisis dem
Zusammenbruch entgegenführen könnte.

Sanierung und Abhülfe im Rahmen des Möglichen kann für diese Übelstände nur die nationale, nach einheitlichen Grundsätzen geleitete Emissionsbank mit Notenmonopol bringen.

Bundesblatt.

52. Jahrg.

Bd. I.

21

280

Im Jahr

Auf

London

Deutschland

Italien

1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899

Durchschnitt.

Minimum.

Maximum.

25,28

25,u 25,i9 25,io 25,07 25,os 25,i3 25,i8 25,i4

25,35

25,23

25,40

25,38

25,25

25,48

25,27 25,29

25,18 25,2i 25,i6 25,24 25,23

123,93 124,25 123,54 123,63 123,38

123,5i 123,7i 123,88

124,06 123,91 98,89 98,49 96,35 92,58 89,69 94,45

92,7i 95,oi 93,50 93,81

123,w 123,80 123,30 123,i5 123,i2 123,io 123,40 123,50 123,70 123,60 98,oo 96,0o 94,50 85,70 86,08 91,oo 88,40 94,oo 91,oo 92,25

25,42 25,43 25,27 25,38

25,25

25,3» 25,8s 25,37

124,75 124,05 124,05 124,25

123,0« 123,90 124.45

12403 124,62 124,25

QO ..

O*J jUU

99,So 97,co 96,35

93,,, 9(5,io 95,85

96,i5 95,65 94,55

Wie aus dieser Aufstellung ersichtlich, hat sich im Kursstand der Devisen London und Deutschland gegenüber dem vorjährigen Niveau eine kleine Wendung vollzogen. Im Jahre 1898 verfolgten sie vom Standpunkte der Schweiz aus noch steigende Richtung.

Diesmal sind sie im Durchschnitt des Berichtsjahres um eine kleine Fraktion, Deutschland um 0,15 % und England um 0,02 oder 0,os pro 4 £ (4 £ = annähernd 100 Fr.) hinter der Durchschnittsposition des Vorjahres zurückgeblieben. Italien erzeigt wiederum wie im Vorjahre einen Rückschritt von 0,19 °/o. Einzig die Devise Frankreich, hat die steigende Tendenz inné zu halten ver

279 zerische Statistik verzeigt seit dem Jahre 1873, also seit mehr als einem Vierteljahrhundert, keine so anhaltend hohen Diskontosätze mehr. In Frankreich, das sich vom März 1895 bis Oktober 1898, also während mehr als 3 Va Jahren, mit einem Satze von '2 °/o und von da an bis zum 7. Dezember 1899 mit einem solchen von 3 °/0 beholfen hatte, müssen wir bis zum Jahre 1888 zurückgreifen, um einer ähnlichen Steigernng des Geldmietpreises zu begegnen. In England, wo übrigens der auf 6 % geschraubte offizielle Banksatz von dem im offenen Markte praktizierten Privatsatze noch um ein volles Prozent überholt worden ist, sind seit dem Jahre 1890 ähnliche Verhältnisse nicht mehr dagewesen. In Deutschland bedeutet die Diskontorate von 7 °/o der höchste von der Reichsbank seit ihrem Bestehen je angewendete Satz. Brüssel und Amsterdam haben ebenfalls seit mehr als 10 Jahren solch hohe Sätze nicht mehr gesehen.

Politische und wirtschaftliche Faktoren haben sich im Berichtsjahre die Hand gereicht, um diese anormale und beängstigende Lage des Geldmarktes herbeizuführen. Der seit einigen Jahren, vorab in Deutschland, dann aber auch in der Schweiz, England etc., eingetretene gewaltige Aufschwung in Handel und Industrie hat einem enormen Kreditbedürfnisse gerufen, dessen Befriedigung auf die Geldverhältnisse von einschneidender Wirkungwar. Dazu gesellte sich im Oktober der Ausbruch des Transvaalkrieges, der durch denselben hervorgerufene Geldbedarf Englands, das Ausbleiben der Goldzufuhr aus Südafrika und die daaus resultierende Jagd nach dem Golde.

Folgende Zusammenstellung bringt die Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf Frankreich, London, Deutschland und Italien in den letzten 11 Jahren. (Mittlere Notierung der Plätze Basel, Genf und Zürich.)

G e l d k u r s für k ü r zf ä l l i g e Wechsel.

Auf

Frankreich

Im Jahr

1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899

Durchschnitt.

Minimum.

100,16

100,00

100,32

100,22

100,00

100,45

100,10 100,I3

99,85

100,31

99,90

100,89

100,04

99,89

100,20

Maximum.

100,10

99,85

100,84

100,24

99,85

100,18

100,35

100,00

100,09

100,36

100,12

100,71

100,49

100,22

100,80

278 Fassen wir diese Ziffern näher ins Auge, so ersehen wir.

daß von diesen Diskontoraten diejenige Deutschlands mit einem Satze von 5,04 °/o diesmal den höchsten Stand einnimmt. Während seit 1894 die Schweiz unausgesetzt den ersten Rang behauptet hatte, immer in kleinen Abständen unmittelbar gefolgt von Deutschland, so ist im Berichtsjahre das Gegenteil zu registrieren. Die Schweiz steht um 0,66 °/o, Deutschland um 0,77 % höher als im Vorjahre. Aber auch die ändern Länder sind mit ihren Sätzen in annähernd gleichen Sprüngen der steigenden Bewegung gefolgt.

Frankreich notiert mit seinem Durchschnittssatze von 3,oe °/V 0,86 %i Belgien mit 3,9i % 0,87 °/o und England mit 8,70 °/o 0,so % mehr als im Jahre 1898. Die größten Diskontosteigerungen gegenüber dem Vorjahre erzeigen somit während dieser Berichtspcriode Frankreich und Belgien.

Der lang andauernden Periode billigen Geldes ist eine Zeit gewaltiger Steigerung des Geldwertes gefolgt. Während in einzelnen Ländern, wie England, Deutschland und der Schweiz, die aufsteigende Bewegung eine mehr allmähliche und geregeltere war, indem schon die Vorjahre mit ihren successive steigenden Sätzen auf eine Wendung der Dinge vorbereiten konnten und dann insbesondere das Jahr 1898 wieder mit anhaltend kräftigerem Impulse in die sich verallgemeinernde Hausseströmung einsetzte, mußte für Belgien und Frankreich, die bis gegen die letzten Monate des Jahres hin, letzteres sogar bis in den Dezember hinein, ihre Diskontosätze auf einem relativ niedern Niveau gehalten hatten, die rapid und unaufhaltsam bis zur eigentlichen Geldkrisis sich verschärfende Situation überraschend wirken. Die ersten Anzeichen für das Eintreten gespannterer Verhältnisse gingen auf dem Kontinente von Berlin aus. Die Reichsbank begann bereits am 10. August den Reigen der Diskontoerhöhungen zu eröffnen mit Hinaufsetzung ihrer Rate von 4 ] /a auf 5 %. Mit der am 3. Oktober vorgenommenen weitern Erhöhung von 5 auf 6 °/o war das Signal zur allgemeinen Wettsteigerung gegeben. Ihr folgten teils am gleichen Tage, teils in kurzen Zwischenräumen die Englische Bank, die Belgische Nationalbank, die Niederländische Bank und im Dezember zweimal mit Erhöhungen von Va und l °/o die Bank von Frankreich, nachdem die Deutsche Reichsbank ihr bereits am L9. Dezember mit einer nochmaligen Hinaufsetzung ihres
Satzes von 6 auf 7 °/o (Lornbardzinsfuß 8 °/o) vorausgeeilt war. So sah sich denn die Jahreswende auf der ganzen Linie einer Situation gegenüber, wie sie seit einer langen Reihe von Jahren nicht mehr auf der Bildfläche des Geldmarktes erschienen war. Die schwei-

277

außen nachgebend, ihre Minimallimite neuerdings auf 51/2 % hinaufzusetzen. Trotz wenige Tage später erfolgter Erhöhungen der offiziellen Diskontoraten in Frankreich und Deutschland um je ein volles Prozent, in Frankreich von 31/2 auf 41/2 %, in Deutschland von 6 auf 7 %, und sehr gespannter Situation des englischen Geldmarktes glaubte das Diskontokomitee der schweizerischen Emissionsbanken nichtsdestoweniger, mit einem offiziellen Diskontosatze von 6 °/o und einem Minimalprivaatsatze von 51/2 % den Anforderungen des Jahresschlusses genügen zu können. Daß dies inmitten krisenhafter Verhältnisse auf den Hauptmärkten Europas und Amerikas ohne allzu große Schädigung unseres Geldstandes möglich war, darf wohl zum nicht geringen Teil dem Umstände zugeschrieben werden, daß in richtiger Würdigung der Lage sozusagen auf allen schweizerischen Plätzen in der letzten Dezemberwoche nicht mehr unter dem offiziellen Satze diskontiert worden ist. Es liegt übrigens auch die Annahme nahe, daß ein, in den letzten Monaten infolge der gesteigerten Geldmiotpreise eingetretener Rückfluß von bisher im Auslande festgelegter schweizerisch Kapitalien, die Situation begünstigt und gemildert habe.

Immerhin sah sich das neu antretende Jahr einem französischen Wechselkursstande von 100,65 und vermutlich geschwächten Kassabeständen gegenüber.

Wie alljährlich, bringen wir nachstehend eine Zusammenstellung des Jahresdurchschnitts der Diskontosätze der für unsere Geldverhältnisse hauptsächlich in Betracht kommenden Länder: J a h r e s d u r c h s c h n i t t der Diskontosätze Im Jahr

1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899

Schweiz.

2,91

%

3,18

·n

3,70 3,88 3,93 3,09 3,37 3,17 3,27 3,94

3,93 4,3, 4,97

r, -n 11 ·n ·n ·n n "n 11 n

Frankreich.

Deutschland.

3,oo °/o

3,40 %

3,io ·n 3,io ;i 3,oo ·n

3,33

·lt

3,68

3,00

3,76

r, ·n n n ..

·n

2,09

4,52

3,20

2,50

..

4,07

2,50

v>

3,i2 3,1l

2,io ·n 2,00 ·n 2,oo ~n 2,20 ·n 3. oc ·i

ffl

11

3,65

Ï)

3,81

n ·n

4,27 5,04

Belgi*m.

England.

3,06 3,27 3,51 3,20 3,00 2 ,70 2,83 3,00 2,60 2 ,85 3,00 3,04 3,D1

%

3,38 %

VI

3,80

T)

·li

3,56 4,55

·n 11

;i

3,33

;i

11

2,58

11

3,06

n ·n

2,12 2,00

·n

11

2,47

T)

n 11

2,63

·n 11 11

T:

3,25 3,78

11

276 Mit dem Monate August begannen im allgemeinon bereits die Verhältnisse auf dem Geldmarkte gespanntere zu werden. Die nahende Herbstcampagne mahnte die Banken zur Sammlung von Reserven und daher zur Zurückhaltung, was bei der im Berichtsjahr anhaltend äußerst regen Industriethätigkeit sich nicht mit aller gewünschten Leichtigkeit vollziehen ließ. Am 17. August wurde demzufolge der Privatsatz von 4 °/o auf 4 J /4 °/o erhöht und am 31. August folgte die Hinaufsetzung der offiziellen Rate von 41/u auf 5 %. Die im abgelaufenen Jahre überaus günstige Fremdensaison begann wohl, das Disagio unserer Valuta gegenüber Frankreich allmählich etwas zu mildern, von einer kräftigen Einwirkung auf den Geldmarkt aber war im allgemeinen selbst im September noch nichts zu verspüren, was wohl einzig und allein unsern gedrückten Valutaverhältnissen und dem damit zusammenhängenden Barexport zur Last gelegt werden muß. Am 28. September wurde der Privatsatz auf 48/4 % erhöht. In der ersten Oktoberwoche erfolgten Diskontoerhöhungen der Deutschen Reichsbank, der Bank von England, der Belgischen Nationalbank und der Niederländischen Bank, was das Diskontokomitoe bewog, am 5. Oktober den offiziellen Satz auf o'/ä °/o und den Minimaldiskontosatz auf 5 °/o festzusetzen. Allein schon bald erwiesen sich diese Sätze der sich rasch verschärfenden Situation gegenüber als unzureichend. Bereits zeigte sich verschiedenenorts Noteumangel. Das Mangelhafte unseres Notenbankwesens macht sich in solchen Momenten äußerst fühlbar : Keine vereinfachte Zahlung.smethode, keine Giroüberweisungen, keinen ausgebildeten Checkverkehr, dazu keine elastische Notenreserve, infolge schlechten Valutastandes allseitig ungenügende Barvorräte und die Zuleitungen von außen erschwert durch hohe Wechselkurse und erhöhte Diskontosätze ! Ringsum stehen die Sätze inn 1---2 °/o höher als zu entsprechender Zeit des Vorjahres. Die Devise Paris bekundet neuerdings Tendenz zum Steigen. Das Komitee erhöhte am 19. Oktober den offiziellen Diskontosatz auf (i % und den Privatsatz auf »Y« %· Dank diesen rechtzeitig getroffenen Vorkehren ist der Martinitermin diesmal ohne allzu empfindliche Schwierigkeiten vorübergegangen. Der gesamte Verkehr scheint sich nachgerade daran zu gewöhnen, sich rechtzeitig für die Beschaffung der daherigen Bedurfnisse vorsehen zu müssen. Infolge
der um Mitte November eingetretenen teilweisen Erleichterung sind die Banken mit ihrem Privatsatze den 23. November wiederum von 5Y'J % auf 51/* % zurückgegangen, doch nur um schon kurze Zeit nachher, d. h. am 14. Dezember, dem Drange der Verhältnisse von

275 So erfolgte denn schon am 26. Januar die Ermäßigung des Privatsatzes von 43/4 auf 4'/a %. Im Februar begannen endlich auch die fremden Devisenkurse merklich zu weichen, Choque Paris auf 100,eo--57. Nichtsdestoweniger beklagte sich sogar Zürich in diesem Momente noch über starke Barschaftsentnahmen seitens ausländischer Agioteure. Die Banque du Commerce in Genf giebt die ihr allein im Monat Januar durch den Bargeldimport erwachsenen Kosten auf Fr. 50,115 an. Am 9. Februar wurde der Privatdiskonto von 41/a auf 4 V* reduziert und am 25. Februar auf 4 °/o. Gleichzeitig erfolgte auch die Herabsetzung des offiziellen Satzes von 5 auf 4'/2 %, da auch in Deutschland und Frankreich ein leichterer Geldstand die Oberhand gewonnen hatte.

Trotz alsdann merklich belebterem Geschäfte im März und April und erneutem kräftigerem Anziehen des Pariserkurses, der sich hauptsächlich infolge der unausgesetzten, rastlosen Thätigkeit der Arbitrageure wiederum längere Zeit auf 100,os--70 zu behaupten vermochte, konnte doch während dieser Periode an den Sätzen festgehalten werden. Der Monat Mai brachte ziemliche Erleichterung. Während von der Pariser Börse eine lebhafte Thätigkeit gemeldet wurde, machte sich in Deutschland und in der Schweiz relative Geschäftsstille und sinkende Tendenz geltend, was das Diskontokomitee veranlaßte, mit dem Minimum des Privatsatzes am 25. Mai von 4 % auf 3% % zurückzugehen. Obwohl in den Monaten Juni und Juli verschiedene Faktoren, wie eine Reihe Anleihen von Banken, Gesellschaften und Gemeinwesen, für welche vorübergehend beträchtliche Barmittel aufzubringen waren, ferner Diskontoerhühungen in Deutschland, Bugland und Holland, sowie auch der noch beständig über 1/2 % Agio bedingende Stand des französischen Wechselkurses eine Erhöhung wenigstens des Privatdiskontosatzes wohl motiviert hätten, wurde dieser bis in die zweite Augustwoche auf seinem Tiefstande von 38/* % belassen. Erst eine nochmalige Erhöhung des Diskontosatzes der Deutschen Reichsbank veranlaßte unsere Banken am 10. August zu dessen Hinaufsetzung auf 4°/o. -- In diese Zwischenzeit fällt ein Konkordatsbeschluß, der als praktisches Ausgleichsmittel für die einer Minderzahl unserer Notenbanken durch die Spekulationsthätigkeit der Arbitrageure auferlegten Opfer besondere Beachtung verdient. Arn 3. Juni wurde nämlich in einer
Vereinigung sämtlicher Emissionsbanken in Lugano vereinbart, daß alle schweizerischen Notenbanken an den durch die Silberdrainage verursachten Wiederverproviantierungskosten mit l °/oo ihrer Emissionssummc jährlich partizipieren sollen.

274 bruar, in der gesehäftstlauesten Zeit des Jahres, allerdings annähernd den Betrag von 38 Millionen zu erreichen vermochte.

D i s k o n t o s a t z . Das Jahr 1899 steht unter dem Zeichen einer außergewöhnlich teuren Geldmiete. Die Notierungen des Inspektorates ergeben für den o f f i z i e l l e n D i s k o n t o s a t z schweizerischer Emissionsbanken einen Jahresdurchschnitt von 4,9? °/°5 d. h. die höchste Durchschnittsrate seit dem Jahre 1873, also seit 26 Jahren. Es überholt dieselbe den letztjährigen Durchschnitt von 4,3i % um 0,66 = 2/3 %· ^as Minimum beträgt 4,6o %, das Maximum 6%. Selbst der seit Frühjahr 1898 eingeführte M i n i m a l p r i v a t d i s k o n t o s a t z erreicht einen Durchschnittsstand von 4,4 % und läßt somit selbst seinerseits die vorjährige Durchschnittsrate des offiziellen Diskontosatzes um eine Fraktion hinter sich zurück. Seit dem Jahre 1894 ist der Diskonto in der Schweiz sozusagen anhaltend im Steigen begriffen.

Am kräftigsten markierte die aufsteigende Bewegung das Jahr 1896.

Ihm folgte -mit ebenfalls bedeutendem Sprunge das Jahr 1898, und die Konstellation der ausländischen Geldmärkte ließ zu Ende des Vorjahres mit Deutlichkeit erkennen, daß die Preissteigerung des Geldes ihren Höhepunkt noch nicht erreicht habe.

Die Diskontopolitik der Emissionsbanken, die im Berichtsjahre merklich zielbewußter und entschiedener gehandhabt wurde, hat auch auf die Stabilität der Sätze einen günstigen Einfluß ausgeübt.

Gegen fünf Modifikationen des offiziellen und 17 Modifikationen des Minimalprivatsatzes im Vorjahre hat das Jahr 1899 nur vier Veränderungen des offiziellen Satzes und 12 Veränderungen dei' Minimallimite zu verzeichnen, was für den gesamten kommerziellen Verkehr von unverkennbarem Vorteile ist, indem für dessen Transaktionen eine sicherere Basis gewonnen wird.

Das Vorjahr schloß mit einem offiziellen Diskoutosatz von 5 °/o und dem Minimalprivatsatz von 4:'/4 %. Wie gewohnt folgte der bedeutenden Anspannung des Jahresschlusses eine sich bis in das Frühjahr hineinziehende rückläufige Bewegung. Die Kassen füllten sich zwar infolge der anhaltenden und intensiven Silberdrainage nur langsam wieder, und auch der französische Wechselkurs behauptete hartnäckig noch längere Zeit, bis gegen Ende Januar hin, den hohen Stand von 100,75- Nichtsdestoweniger zwang der
leichtere Geldstand im Auslande und die auf den Markt drückende empfindliche Konkurrenz der nicht Noten emittierenden Kreditinstitute die Emissionsbanken zum Nachgeben.

273 den nicht durch Barschaft gedeckten Betrag der effektiven Notencirkulation zur Veranschaulichung bringen.

Deutlich illustriert wird das anhaltende Zurükweichen des Bardeckungsverhältnisses besonders durch folgende zwei Positionen : Die v e r f ü g b a r e B a r s c h a f t oder der Teil des Gesamtbarvorrates, welcher nicht durch gesetzliche Bestimmung als Notendeckung gebunden ist, repräsentiert diejenigen Barmittel, welche den Banken zur Begleichung ihrer übrigen kurzfälligen Verbindlichkeiten, in erster Linie aber zur Einlösung ihrer u n g e d e c k t e n N o t e n e i r k u l a t i o n zur Verfügung stehen. Eine auch nur annähernd normal zu nennende Situation müßte nun bei beständigem Anwachsen der ungedeckten Noteneirkulation zum mindesten eine proportionello Zunahme der verfügbaren Barschaft erzeigen. Das trifft aber auf unserer Tabelle nicht zu. Das Gegenteil ist der Fall. Die verfügbare Barschaft ist im Mittel des Jahres mit 20,7.

Millionen gegenüber dem vorjährigen Durchschnitt von 21,2 Millionen um ]/2 Million zurückgegangen, während die 'ungedeckte Noteneirkulation mit ihrem Jahresdurchschnitte von 92,9 Millionen den vorjährigen Durchschnittsstand von 89,o Millionen wiederum um drei Millionen überholt hat. Wäre das eine einmalige oder doch nur in großen Zwischenräumen wiederkehrende Erscheinung, so würden wir dieselbe keiner Beachtung würdigen, allein wir haben es hier mit einem sich einwurzelnden Übel, mit einem Symptom zunehmender Verschlechterung der Zahlungsbereitschaft zu thun, die an unseni großen Zahlungsterminen, wie Martini und Neujahr, bisweilen zu äußerst empfindlichen Kalamitäten mit krisenhaftem Anstriche ausartet.

Die N o t e n r e s e r v e (Betrug der in den Kassen der Emissionsbanken verbliebenen eigenen und ändern Noten) stellt sich irn Jahresdurchschnitt mit 25,4 Millionen gegen 25,o Millionen im Vorjahre neuerdings um einen Bruchteil schlechter, trotzdem auch im Berichtsjahre, wie wir unter Rubrik ,,Emission"1 und ,,Cirkulationa gesehen haben, die Vermehrung unserer üduziären Zahlungsmittel weitere nicht unbedeutende Fortschritte gemacht hat.

Die Bemerkungen, die wir an diese Wahrnehmung zu knüpfen hätten, sind die nämlichen, die wir schon zu wiederholten Malen an dieser Stelle zum Ausdruck gebracht haben, wir begnügen uns deshalb mit einem Hinweis auf das in
frühern Jahren und unter ,,Bardeckungsverhältnis"1 in diesem Berichte Gesagte.

Im Minimum ist die Position am Jahresschlüsse bis auf 12,s Millionen zurückgegangen, während sie im Maximum ani 18. Fe-

272 erschöpft. Durch eine vermehrte Zurückhaltung iii der Ausgabt) der Noten in Zeiten leichtern Geldstandes, wodurch eine etwas größere Elasticität in die Cirkulation gebracht und die bekannte nachteilige Einwirkung des dem Verkehr entbehrlichen Notenmaterials aut die Diskontosätze vermieden, sowie gleichzeitig aucli eine etwelche Remedur in der Verdrängung von Barschaft erzielt würde, wäre schon Bedeutendes gewonnen. Könnten sich überdies sämtliche unserer Notenbanken dazu entschließen, noch solidarischen1 an der Diskontopolitik des Diskontokomitees festzuhalten, sowie auf eine etwelche Höherhaltung ihrer Barbestände Bedacht zu nehmen, um angesichts ihrer alljährlich unverhältnismäßig wachsenden übrigen kurzfälligen Verbindlichkeiten sich eine etwas bessere Zahlungs* bereitschaft zu sichern, so wäre unseres Erachtens dasjenige erreicht, was in dieser Richtung billigerweise einer Vielheit von Emissionsbanken mit dazu so verschiedenartig gestalteten Geschäftskreisen zugemutet werden darf.

Doch vergeblich wird in unsern Berichten immer und immer wieder auf diese Schwächen unseres Notenwesens hingewiesen, die Mehrzahl der Banken ist für Maßnahmen nicht zu erwärmen, die ihnen einige Opfer auferlegen.

Was die Zusammensetzung der in den Kassen der Banken vorhandenen Barvorräte hinsichtlich des M ü n z m e t a l l s anbelangt, so hat sich im Berichtsjahre gegenüber dem Vorjahre eine in Anbetracht der heutigen Wertverhältnisse der beiden Edelmetalle günstige Veränderung vollzogen.

Unsere Tabelle weist den Gesamtbetrag der Barschaft aus als bestehend in: Fr. 90,557,000 in Gold = 90,«% und Fr. 10,041,000 in Silber = 9>4 %.

Im Vorjahre waren es : Fr. 93,581,000 in Gold = 89,8 % und Fr. 10,tt52,000 in Silber = 10,2 %.

Es haben sich somit die Prozentsätze der beiden Metallo neuerdings um den kleinen Bruchteil von 0,» % auf Rechnung des entwerteten Silbers zu gunsten des Goldes verschoben.

Wir bringen an dieser Stelle in Erinnerung, daß vorn Inspektorate auf Grundlage der von den Banken regelmäßig eingesandten Wochenausweisen alljährlich graphische Tabellen angefertigt werden, welche den jeweiligen Stand und die Fluktuationen der Gold- und Silhervorräte der Emissionsbanken, sowie

27l Den höchsten Stand vorzeigt die Tabelle mit Fr. 109,9 Millionen am 23. Dezember, dem Zeitpunkte, wo die Banken für die Bedürfnisse des Jahresschlusses sich zu rüsten hatten. Den kleinsten Totalbarbestand wies der 3. Juni auf mit 105 Millionen Franken.

Etablieren wir nun an Hand der uns durch die Tabelle gebotenen Zahlen das B a r d e c k u n g s v e r h ä l t n i s , d. h. das prozentuale Verhältnis zwischen dem Totalbetrag der vorhandenen Barschaft und der effektiven Notencirkulation, so erhalten wir ·einen Prozentsatz von 53,s, d. h. ein Resultat, welches die am Eingang des Kapitels skizierte Situation unserer Geldverhältnissc klar zum Ausdruck bringt. Das Jahr 1899 markiert neuerdings einen Rückschritt, indem es mit 53,s % hinter dem Prozentsatz des Jahres 1898 von 53,? °/o um einen Bruchteil zurückbleibt.

Nachstehend eine Aufstellung, aus welcher wir die seit 1892 anhaltende Verschlechterung des Deckungsverhältnisses unserer Emissionsbanken deutlich ersehen können : Effektive NotenTotaler Prozentsatz Jährl. Durchschnitt Jahr.

cirkulation Barvorrat des des in Millionen Fr.

iij Millionen Fr. Deckungsverhältnisses. Oiskontosatzes.

1892 149,56« 88,933 59,s 3,09 1893 154,056 89,413 58,0 3,37 1894 158,719 92,492 58,8 3,« 1895 167,913 93,649 55,8 3,27 1896 177,657 95,713 53,9 3,94 1897 185,795 99,975 53,8 3,92 1898 194,140 104,233 53,7 4,3i 1899 199,470 106,618 53,r, 4,97 Es treten uns hier die bekannten Erscheinungen entgegen: Beständige Zunahme der Notencirkulation und mangelnde Sorge für die Erhaltung genügender Barschaftsbestände seitens der Banken, trotzdem seit der ganzen Reihe von Jahren die Diskontosätze anhaltend im Steigen begriffen sind, der Mietpreis des G-eldcs somit ein zunehmend höherer war, und der den Banken aus dieser Situation resultierende ergiebigere Gewinn etwas größere Opfer in dieser Richtung wohl ermöglicht und gerechtfertigt hätte. Wir sprechen hier nicht von den durch die Silberdrainage stark mitgenommenen Instituten an der Wostgrenze unseres Landes, wohl aber von den meisten übrigen Emissionsbanken, die mit relativer Leichtigkeit ein mehreres für die Erhaltung gesünderer Cirkulationsund Valutaverhältnisse zu thun in der Lage wären. Mit der bloßen Entrichtung von l °/oo Notenkontrollgebühr an den Bund sind die Pflichten der Emissionsbanken der Allgemeinheit gegenüber nicht

270

der jeweilige einheitliche Diskontosatz der Emissionsbanken ersichtlich. Den Generaldurchschnitts-, den Maximal- und den Minimalpositionen sind die entsprechenden Positionen des Vorjahres zum Vergleiche angereiht.

Ein Vergleich der Ziffern der beiden Jahre ergiebt, daß das Berichtsjahr in jeder Beziehung in die Fußstapfen seines Vorgängers getreten ist und damit, wie alle letzteren Berichtsperioden, auch wiederum seinen Teil dazu beigetragen hat, unsere Umlaufsmittel immer mehr und mehr mit den, unsere Valuta und unsere Geld- und Kreditverhältnisse überhaupt aufs äußerste bedrohenden Geldsurrogaten zu durchsetzen.

Die b e w i l l i g t e E r n i s s i o n s s u m r n e ist im Durchschnitt von 2192/s auf 2251/« Millionen angewachsen und hat somit um nahezu sechs Millionen Franken zugenommen, trotzdem infolge Verzichtleistung der Banque de Genève auf ihr Emissionsrecht ein Ausfall von fünf Millionen Franken entstanden ist.

·Die e f f e k t i v e E m i s s i o n bleibt nur um cirka 1/a Million hinter der bewilligten Emission zurück, ihr Durchschnittsstand beträgt 224,s Millionen ; den Maximalstand erreichte sie am 11. November (Martiniepoche) mit 229,5 Millionen.

Die a u s g e w i e s e n e C i r k u l a t i o n (Betrag der thatsächlich von den Banken dem Verkehr übcrgebenen Noten, inklusive derjenigen eigener Emission, die sich in den Kassen der ändern Emissionsbanken befinden) erreichte im Berichtsjahre eine Durchschnittsziffer von 2142/3 Millionen gegen 2072/s Millionen im Vorjahre. Ihr Maximalstand entfällt mit 225,i Millionen ebenfalls auf den 11. November. Den Minimalstand erzeigt die Tabelle mit Fr. 203,2 Millionen auf den 25. Februar.

Auf die Einwohnerzahl des Landes verteilt, ergiobt sich pro 1899 auf den K o p f der B e v ö l k e r u n g ein durchschnittlicher Notenbetrag von Fr. 70. 45 gegen Fr. 68. 40 im Vorjahre. Das Betreffnis pro Einwohner hat sich seit Inkrafttreten des Banknotengesetzes verdoppelt.

In annähernd gleicher Progression bewegte sich die e f f e k t i v e C i r k u l a t i o n . Ihre üurchschnittsziffer beträgt 199,5 Millionen gegen 194 Millionen im Vorjahre. Das Maximum erreichte sie auf Jahresschluß mit 216 Millionen, am 18. Februar1 erzeigte sie einen Minimalstand von 1842/s Millionen.

Leider nicht in dem Maße hat sich der T o t a l b a r v o r r a t der Banken vermehrt. Sein Durchschnittsbetrag erreichte eine Höhe von 106,e Millionen gegen 104,2 Millionen im Vorjahre.

Banknotenkontrolle.

Tabelle IV.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1899.

Deckung von 60 % der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

Bardeckung: 40 % der Cirkulation.

(Art. 10 des Gesetzes.)

Datum

Banken.

Emission.

der

Weeliselportefeuille.

Cirkulation.

Inspektionen.

Id.

l Banca cantonale ticinese ' Credito ticinese | Banca popolare di Lugano Banca della Svizzera italiana I Bank in Schaffhauseo Thurgauische Hypothekenbank Thurgauische Kantonalbank Banque cantonale vaudoise Banque cantonale fribourgeoise Crédit agricole et industrie! de la Broye . .

Banque de l'Etat de -Fribourg . . . .

Zuger Kantonalbank Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden Luzerner Kantonalbank Obwaldner Kaatonalbank St. Gallische Kantonalbank Toggenburger Bank Appenzell A.-Rh. Kantonalbaak Graubündner Kantonalbauk Glarner Kantonalbank Zürcher Kantonalbank Banque du commerce Bank in Basel Banque commerciale neuchâteloise . . . .

Basellandschaftliche Kantonalbank . . . .

Aargauische Bank Banque cantonale neuchâteloise Solothurner Kantonalbank Schaffhauser Kantonalbank Bank in St. Gallen Bank in Luzern Banca cantonale ticinese Credito ticinese i · · Kantonalbank Schwyz Ersparniskasse des Kantons Uri .

Banca popolare di Lugano . . .

Banca della Svizzera italiana .

Kantonalbank v o n Bern . . . .

Bemerkung.

1./2. Mai 3. T) 4. ·n 5. ·n 16. ·n 17. ·n 18. ·n 23. ·n 24. r> 25. n 26. n 30. ·n 31. ·n 2. Juni 3. ·n 22. August 23.

7l 24.

fl 29.

30.

,, 1./2. September 13./15.

n 20./22.

n 26./2S.

·n 11. Oktober 12.

T) 18.

n 19.

24.

,, 8./10. November

21 m

l

23.

30.

,, 1. Dezember 12./13.

13./14.

,, 27.

Fr.

Fr.

l'r.

2,000,000 2,250,000 2,000,000 2,000,000 2,500 000 1,000,000 5,000,000 12,000,000 1,250,000 1,000,000 5,000,000 3,000,000 1,000,000 6,000.000 1,000,000 14,000.000 1,000,000 3,01)0,000 4,000,000 2,500,000 27,000,000

1,997,900 2,228,500 1,996,300 1,982,800 2,420,450 992.200 4,824,950 10,680,050 1,218,450 993,750 4,971,500 2,985,550 973,650 5,878,350 968250 13,963,950 975,950 2,977,150 3,926,900 2,475,300 25,159,550 22,756,450 23,291,600 7,906,550 1,978,100 5,281,700 7,967,150 4,932,600 2.476,600 17,952.800 4,964,650 1,990,100 2,238,600 2,977,450 1,467,750 1,996,900 1,977,550 19,688,900

8C 0,000 900,000 700,000 800,000 l,OC 0,000 400,000 1,500,000 4,800,000 480,000 373,000 2,OQO,000 345,000

24,000,000

24,000,000 8,000.000 2,000,000 5,500,000 8,000,000 5,000,000 2,500,000 18,000.000 5.000,000 2,000,000 2,250,000 3,000,000 1,500,000 2,000.000 2,000,000 20,000,000

Silber.

Centralstelle.

Total.

Fr.

Fr.

Fr.

100,000

500,000 20,000 27,000 180,000

675,000

400 000 2,400,000 400,000 5,600,000 400,000 1,200,000 l,6dO,000 900,000 12,000,000 9,600,000 9,300,000 3,200,000 8(110,000 2,190,000 3,2(j)0,000 1,900,000 9^0,000 7,200 000 2,000,000 800,000 900,000 950,000 600,000 775,000 800.000 8,000,000

40,000 300,000 10,000 100,000 212,871

250,000 25,000

Zu Seite 283.

800,000 900,000 800,000 800,000 1,000,000 400,000 2,000,000 4,800,000 500,000 400,000 2,000,000 1,200,000 400,000 2,400,000 400,000 5,600,000 400,000 1,200,000 1,600,000 1,000,000 12,000,000 9,600,000 9,600,000 3,200,000 800,000 2,200,000 3,200,000 2,000,000 1,192,871 7,200,000 2,000,000 800,000 900.000 1,200,000 600,000 800,000 800.000 8,000,000

DiskontoScbweizerWecbsel.

Fr.

IVerlsehrifteD' hiulerlage.

Wechsel auf das Ausland.

Wechsel mit Faustpfand.

Total.

Bnndesrätl.

Schatzungswert.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,231,540 1,350,470 1,201,170 1,202,950 1,501,075 629,730 751,420 611,725

603,790

12,669,927 10,878,886 6,583,911

700,510 600,000 5,385

2,224,900 9,259,705 723,755

15,595,337 20,738.591 7,313,051

Kantonsgaranfie.

Wertschriften.

n y> ·n il

Kantonsgarantie.

n Wertschriften.

·n Kantonsgarantie.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

n ·n

6,748,068

131,093

5,185,220 j| 12,064,381 3,000,789 1,219,175 1,350,525 1,201,480 1,203,255

Wechselportefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

·n Wertschriften.

n Kantonsgarantie.

Die obigen Zahlen enthalten nnr die Bestände der Hanptbank ohne Herbeiziehnng derjenigen der Zweiganstalten.

Kantonale Depositenämter.

Die Untersuchungen wurden vorgenommen: Am G.Mai und 24. November beim tessinischen, am 19. Mai bei dem thu>-"auisehen, am 27. Mai bei dem freibursischen, am 26. Au<*ust bei dem st. palli
Centralstelle der Konkordatsbanken.

Die am 1..2. September vorgenommene Inspektion ergab die genaue Übereinstimmung der Buchsaldi mit dem Efiektivbestand, Der Effektivbestand war zusammengesetzt aus: Fr. 2000000 in Gold in Silber

Total Fr. 2,000,000.

269 Bankausweise und wirtschaftliche Erscheinungen.

Die Ausweise, welche die Emissionsbanken dem Inspektorat regelmäßig einzureichen haben, sind folgende : a. Die Wochensituationen, welche den Ausweis über die Notencirkulation und die Kassabestände enthalten und denen eine Specifikation über den Bestand der Noten anderer Banken beigefügt ist.

Die Banken mit besckränktern Geschäftsbetrieb haben außerdem wöchentlich einen Specialausweis über den Bestand desWechsolportefeuilles und denjenigen der kurzfälligen Schulden und Guthaben einzureichen.

b. Die detaillierten Monatsbilanzen nebst einer Spezifikation des Notenaustausches mit den ändern Emissionsbanken während des Monats.

c. Die Jahresschlußbilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen samt Specialausweisen über die Notencirkulation, die kurzfälligen Schulden, den Wertsehriftenbestand, die eventuellen Verbindlichkeiten und die Verteilung des Reingewinnes.

Die Ausweise der Banken werden vom Inspektorat geprüft, zusammengestellt, statistisch verarbeitet und periodisch im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Banken erhalten Separatabzüge von allen auf das Banknotenwesen bezüglichen Veröffentlichungen.

Dem Inspektorat werden ferner die Ausweise der eidgenössischen Hauptkassen über die von denselben bei den Emissionsbanken vorgewiesenen defekten Noten regelmäßig zugesandt und von ihm zusammengestellt. Desgleichen erhält das Inspektorat die Wochenbilanzen einer Anzahl für die Schweiz besonderes Interesse bietender größerer Notenbanken des Auslandes und veröffentlicht im Handelsamtsblatt Auszüge aus denselben.

Wie alljährlich lassen wir am Schlüsse des Berichtes als Tabelle II die Generalsituation der Emissionsbanken folgen, d. h.

eine Zusammenstellung der von den Banken auf Ende jeder Woche des Berichtsjahres nach Maßgabe von Art. 43 des Banknotengesetzes und der bezüglichen Réglemente dem Inspektorate eingesandten, von diesem geprüften und regelmäßig veröffentlichten Wochenausweise. Aus ihr sind die Hauptpositionen der Banken und das in Prozenten ausgedrückte Bardeckungsverhältnis, sowie

Tabelle III.

Schweizerische Emissionsbanken.

Banknotenkontrolle

Zu Seite 282.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1892 bis und mit 1899.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken, nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1892: 34 Banken. 1893: 35 Banken. 1894 bis 1897: 34 Banken. 1898: 35 Banken und 1899: 34 Banken.

DPassiven.

.A. k t i v e n..

i 1 !

1892.

1893.

1894.

1895.

1896.

1897.

1898.

1899.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

65,947,277 22,890,646 11,987,017 12,539,650 1,775,231

64,298,657 25.190,191 8,039.429 Ili942,458 1,618,420

69,024,890 23,610,289 8,148,871 11.328,037 1,551,434

72,365,663 21,138,058 5,503,433 10,046,454 1,550,629

76,661,512 18,712,009 5,936,162 10,768,233 1,433,087

80,376,615 19,729.538 7.340,700 11,579,717 1,343,987

83.578,557 20,650,758 11,366,421 11,816,137 1,638,609

86,411,690 20,353,022 9,051,454 12,983,925 1,561,275

115,139,821

111,089,155

1)3,663,521

110,604,237

113,511,003

120,370,557

129,050,482

130,361,366

Kassa.

Gesetzliche Bardeckuog der Notencirkulation.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noteo.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Aûdere Kassabestäude.

3,386,832 25,009,261 2,311,024

3,219,923 24,718,036 2,313,089

2,123,840 29,487,266 2,256,264

2,885,794 25.836,531 2,507,395

2,770.944 19,085,286 2,506,937

2,712,318 23.229,654 2,335,652

4,857,111 26,067,965 2,724,919

Kurzfällige Guthaben.

3,750,278 Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert).

31,512,701 Korrespondenten-Debitoren.

2,957,391 Diverse.

30,707,117

30,251,048

33,867,370

31,229,720

24,363,167

28,277,624

33,649,995

38,220,370

141,789,788

150,700,399

150,333,289

163,119,329

157,781,155

160,669,576

164,714,561

161,844,777

16,913,887 47,759,408

22,850,565 42,737,394

19,188,998 42,796,569

15,565,783 43,501,485

13,930,898 39,613,416

14,738,927 37,183,908

17,970,378 41,828,206

206,163,083

216,288,358

212,318,856

222,186,597

21] ,325 469

212,592,411

224,513,145

Wechselforderungen.

Diskonto-Schweizer- Wechsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

18,521,552 Wechsel aufs Ausland.

44,982,932 Wechsel mit Faustpfand, Warrants uod Gantrödel.

225,349,261

105,570,430 85,056,454 346,859,195 137,151,080 3,603,690

112,771,710 91,931,622 377,315,276 136.513,508 2,666,330

113,361,978 96,128,934 408,653,812 149,269,385 1,135.877

127,447,026 102,520,807 459,645,083 148,270,876 2,063,088

140.869,528 108,960,035 500492,411 152.188,185 1,659,336

170,984.184 113,329.989 535,510,676 154,195,773 1,301,467

619,503,583

678,240,849

721,19S:446

768,549,986

839,946,880

904,169,495

975,322,089 1,051,801,558

8,601,939 4,141,270

8.595,950 3,732;369

8,196.351 3,876,090

7,873,823 4,491,526

7,398,757 4,738,035

7,058,657 4,453,009

7,748,979 2,449,962

12,743,209 11,550,000

12,328,319

12.073,041

11,511,666 10375,187

10,198,941

11,550,000

12365,349 11550,000

12,136,792 !

11,550.000

996,106,813

1,059,747,729

1,104,671,234

1,156,485,889

Bern, Jan uar 1900.

Noten in Cirkulation (in Händen Dritter) . .

Eigene und andere Schweizernoten in Kassa

Kurzfällige Schulden.

Kurzsichtige Schuldscheine aller A r t . . . .

1898.

1897.

1896.

1895.

1894.

1893.

1892.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

203,045,300

197,130,255

180,885,546

189,361,820

170,867,704

161,234,188

156,843,613

152,328,542 24,526.667

22,035,379

23,182,558

18,920,417

16,704,395

15,549,887

19,476,908

19,981,887

225,080,679

220,312,813

208,282,237

197,589,941

186,417,591

180,711,096

176,825,500

176,855,209 '

23,573,665 4,106,866 13,580,017 105,786.165 493,834

21,558,585 4,024 453 9,910,612 110,964,372 475,526

21,919,972 3,978,108 11.989,333 90,306,197 498,033

20,413,557 4,888,725 6,900,456 80,598,247 409,558

22,581,859 5,902,695 8,747,097 88,883,067 339,810

19,819,674 5,457,949 7,031,284 82,933,770 363,689

19,742,136 4,473,031 8,007,136 75,266,072 434,147

19,844,196 3,691.760 5,444^467 69,048,577 487,286

147,540,547

146,933,548

128,691,643

113,210,543

126,454,528

115,606,366

107,922,522

98,516,286

5.607,222 15,374,771

6,259,532 17,956,699

6.223,923 17,786,076

5,628,387 17,725,324

3,738,829 14,278,611

2,541,800 12,298,277

1,699,312 12,547,728

2.320,794 : 10,237,970 ·

20,981,993

24,216,231

24,009,999

23,353,711

18,017,440

14,840,077

14,247,040

12,558,764

63,547,503 280.617.039 ·489,454,071 17,100.807 430,520

43,197,144 281,182.856 443,723.299 9,576,766 321,303

35,411,517 272.249,113 409,392,717 8,801,625 363,479

34.242,607 256,450,675 386,858,170 7,379,283 503,551

33,474,738 217,209,444 380,410,586 5,337,750 099,290

33,044,303 203,213.829 358,576,825 5,551,107 698,749

32,208,880 184.413,605 343.559,753 5,912,333 763,685

30,044.903 '· 169,631,132 321.315,618 5,671,333 7S3,550 '

851,149.940

778,001,368

726,218,451

685,434,286

637,031,808

601,084,813

566,858,256

527,446,536

3,369,479 34.468,676 173,587,854

3,074,781 32,550,021 107,645,890

2,728,639 29,981,843 157,008,941

3,445,486 29,120,427 149,128,917

2.556,394 27,401,878 147.056,250

2,165,168 26,417,881 152,295,833

2,110,462 26,058,949 154,175,000

1,981,204 25.593,814 141,600,000

211,426,009 11,395,479

203,270,692 11,637,444

189,719,423 10.375:1S7

181,694,830

177,014,522 11,550,000

180,878,882 11,550,000

182,344,411

12,279,416

169.180,018 11.500,000

1, 287,296,940 i 1,213,562,727

1,156,485,889

1,104671,234

1.059,747,729

j : ' '

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert)

96,666,341 81,660,938 315,991,449 122,595,758 2,589,097

i i i

Notenemission.

1899.

12,279,416 1

206,440,643 127,969,054 570,954,537 145,601,340 835,984

Feste Anlagen und Gesellschafts-Conti.

7,891.559 Mobilien und Immobilien.

2,555,054 Komniandilen uud Beteiligungen.

Gesellschafts-Cinni (kompensiert).

10,446,613 11,395,479

11,637.444

1,213,562,727 i 1,2S?.-296,940 1,384 372 096 ,467,574,647

i

Andere Forderungen auf Zeit.

Koatokorren t- Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

Hyputhekaranlageu alier Art.

Effekten (öfTentlii-he Wertpapiere).

Liquidationen, Kestanxcu und Diverse.

Ausstehendes Kapital.

Wechselschulden.

Tratten und Acceptationen Andere Schulden auf Zeit.

Obligationen und andere Schuldscheine . . .

Gesellschafts-Conti und eigene Gelder.

Ordentlicher und außerordentlicher Reservefonds

Ausstehendes Kapital

1,467,574,647 jl,3S4,372,096

1

|

i

:

11,550,000

996.106.813 1 1

283 In den A k t i v e n weisen die k u r z f ä l l i g e n G u t h a b e n «ine Zunahme von 4,s Millionen auf, die in ihrer Gesamtheit auf die Korrespondenten-Debitoren entfällt, indem die Emissionsbanken und Zweiganstalten um cirka l Million zurückgegangen sind und die Diversen nur eine unwesentliche Vermehrung erzeigen.

Unter den W e c h s e l f o r d e r u n g e n , die in ihrem Total nur um 8/io Million zugenommen haben, halten sich die DiskontoSchweizer-Wechsel mit einer Verminderung von cirka 3 Millionen und die Wechsel mit Faustpfand mit einer Vermehrung von cirka 3 Millionen die Wage, während somit die Ausland-Wechsel allein die erwähnte Gesamtzunahme repräsentieren.

Wenn das Kapitel ,,Wechselforderungen" eine verhältnismäßig nur geringe Vermehrung aufzuweisen hat, so ist nicht außer acht zu lassen, daß die Verzichtleistung der Banque de Genove auf ihr Noteuemissionsrecht im Berichtsjahre einen merklichen Ausfall verursacht hat.

Die stärkste Zunahme nnter den Aktiven erzeigen wie immer die Ä n d e r n F o r d e r u n g e n auf Z e i t mit 76,6 Millionen. Die bedeutendsten Quoten an diese Vermehrung liefern die Kontokorrent-Debitoren und die Hypothekaranlagen aller Art mit 35,s .und 35 Millionen. Einen Zuwachs von 14,e Millionen weisen auch die Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit auf, während die Effekten und die Liquidationen und Restanzen hinter ihrem vorjährigen Stande zurückbleiben, erstere um 8,5 Millionen, letztere um 0,s Million.

Das Verhältnis zwischen den eigenen und den fremden Geldern ist der rückläufigen Bewegung der Vorjahre gefolgt, indem es neuerdings von 17,4 % au^ 17,o % gesunken ist.

Gesetzgebung über das Banknotenwesen.

In Bezug auf dieses Kapitel verweisen wir auf das unter dem «inleitenden Abschnitte des Geschäftsberichtes des Finanzdepartements ,,Gesetzgebung und Postulatea Gesagte.

Inspektionen. Beziehungen zu den Banken. Interventionen.

Wie alljährlich, folgt am Schlüsse als Tabelle IV eine übersichtliche Zusammenstellung der bei den Emissionsbanken, den kantonalen Depositenämtern und der Centralstelle der Konkordats-.

284

bànken vorgenommenen Inspektionen, von deren Daten und Ergebnissen.

Besondere Wahrnehmungen sind keine zu verzeichnen, die' Resultate waren durchwegs befriedigende und die Beziehungen zwischen der Behörde und den Banken gute.

Verspätungen in der Einreichung von Rechnungsausweisen kamen auch im laufenden Jahre noch bisweilen vor, doch ist im allgemeinen der gute Wille vorhanden, den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen nachzuleben.

Bei den Depositenämtern hat im Laufe des Berichtjahres ein ziemlich reger Austausch von Wertschriften stattgefunden. Infolge' der sehr fühlbaren Kursrückgänge auf den für die Notendeckung nach Maßgabe des Gesetzes in Betracht kommenden Anlagepapieren sah sich das Finanzdepartement veranlaßt, auf den meisten der hinterlegten Titel Reduktionen der Schatzungskursevorzunehmen, was die zahlreichen Mutationen zum Teil erklärlich, macht, da fast alle Banken mit Wertschriftenhinterlage nicht unbedeutende Nachdeckungen zu leisten hatten.

Unter den neu deponierten Fonds war erklärlicherweise der 4 °/oige Typus ziemlich vorherrschend, was mit Bezug auf die, Liquidität der Depots nicht ganz belanglos ist.

Wir haben an dieser Stelle eines Vorfalles zu erwähnen,, bei welchem das eidgenössische Finanzdepartement zwischen einer Emissionsbank und einem Noteninhaber zu intervenieren hatte.

Dem Bundesrat wurde am 15. Februar 1899 von Genf aus eine sich auf Art. 26 und 28 des Banknotengesetzes von 1881 stützende, amtsgerichtlich ausgefertigte Protesturkunde gegen die Banque de Genève zugestellt, durch welche das Institut der Verletzung von Art. 21 citierten Gesetzes beschuldigt wurde.

Die nähern Umstände der Angelegenheit sind folgende: Wie bekannt, werden die Kassen unserer westschweizerischen.

Notenbanken seit einigen Jahren, d. h. seit der Zeit, da der hoh& französische Wechselkurs den spekulativen Silberexport begünstigt, tagtäglich von einem Publikum belagert, das zum kleinsten Teile der regelmäßigen Kundschaft der betreffenden Banken, wohl aber einer Kategorie von Leuten angehört, die sich die Ausbeutung unserer Emissionsbanken zum lukrativen Geschäfte gewählt haben..

Töss-Korrektion. (Stand auf Ende 1898.)

Bezeichnung der Bauten.

1. Erneuern und Unterbauen der Längswuhre . . . .

3. Pflastern, Steinvorlagen, Kunstbauten 4. Vollständige Durchführung der Korrektion auf 7,6 km.

5. Weitere Ausdehnung der Korrektion: a. Freienstein .

b. Quellengebiet c. Unterhalb Blindensteg 6. Ergänzungen an den Zuflüssen oberhalb Steg, Steinenbach Tobelbach . .

.

.

.

.

7. Vermarchung .

.

.

8. Vorarbeiten . .

. .

. .

. .

9. Verbauung von Uferbrüchen 10. Pflastern konkaver Ufer

Ausgeführt nach Devis 1891.

Ausgeführte Mehrarbeiten (in Devis 1891 nicht berücksichtigt),

Noch auszuführende Arbeiten von Devis 1891.

Ergänzungsarbeiten.

Neu.

Total.

c+ c=

a.

6.

C.

d.

c.

f.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

· Devis 1891.

432,500 319 100 113,400 375,000

432,500 263,000 105,000 355,000

64,900 41,000 5,000

22,000 40,000

22,000 35,000

3,000

116 000 12,000 100 000

95,000 10,000 90,500

1,530,000

1,408,000 d = 122,000 1,530,000

56 100 8,400 20,000

141 000 38,000

64,900 182 000 43,000

5 000

8 000

6,000

6 000

75 800

85 000

58 000 19,000 350,300

70 100 73,000 368,000

693,100

900,000

5,000 9,200 12,100 54,000 17,700 206,900

21 000 2 000 9,500

122,000

285

Von diesen Personen werden nun zur Erreichung ihres Zieles .allerlei Manipulationen und Kniffe angewendet, gegen welche sich die Banken nach Möglichkeit durch Gegenmaßregeln ^u schützen suchen, ohne im großen und ganzen viel ausrichten zu können, weil sie eben einerseits die Ungunst der Verhältnisse gegen sich haben und anderseits das Banknotengesetz ihrer Bewegungsfreiheit -enge Schranken zieht.

Der, der erwähnten Kategorie von Spekulanten angehörende ausländische Kläger hatte der Banque de Genève Donnerstag den .9. Februar, vormittags 11 Uhr 50 Minuten, Noten schweizerischer Emissionsbanken zur Zahlung vorgewiesen. Die Bank, anstatt dem Verlangen des Vorweisers auf sofortige Zahlung zu entsprechen, machte Gebrauch von der Frist, welche Art. 21 des Banknotengesetzes für die Einlösung von Noten anderer Banken der einlösenden Stelle gewährt, indem sie demselben statt der gewünschten Barschaft einstweilen nur eine Empfangsbescheinigung für die Noten aushändigte und ihn für die Inempfangnahme des Gegenwertes auf drei Tage (vier Tage mit dem dazwischen liegenden Sonntag, der aber nach Gesetz außer Berechnung fällt) .später verwies. Bis dahin war die Bank in ihrem Rechte. Am 13. Februar, 11 Uhr 50 Minuten, hingegen hätte die Auszahlung erfolgen sollen. Nun erklärte aber der Kläger, sich zu dieser Zeit ins Kassalokal der Bank behufs Inempfangnahme des Gegenwertes der deponierten Noten verfügt und vergeblich bis 3 Uhr nachmittags gewartet, sich auch Dienstag den 14. Februar, vormittags, nochmals eingefunden zu haben, ohne Zahlung erlangen zu können, was ihn veranlaßte, Protest erheben zu lassen. Aus dem Wortlaute der vom 14. Februar datierten Protesturkunde geht des weitern hervor, daß ein Amtsgerichtsweibel seinerseits sich an diesem Tage im Domizil der Bank zum Zwecke der Entgegennahme des Gegenwertes der ihm vom Kläger überlassenen Empfangsanzeige präsentiert, jedoch wie dieser vom Kassier die Antwort erhalten hatte, er sei bereit zu zahlen, sobald die, an dem für die Noteneinlösung bestimmten Schalter sich befindende Person ihn nicht mehr beschäftigen werde.

Das eidgenössische Finanzdepartement, dem die auf die Angelegenheit bezüglichen Aktenstücke vom Bundesrat überwiesen ·wurden, hat Herrn Banknoteninspektor Sandoz mit einer provisorischen Untersuchung der Sache betraut mit der Weisung, die Thatsachen an Ort und Stelle zu prüfen.

In erster Linie handelte es sich für die Bundesbehörde darum, sich darüber zu vergewissern, ob die Bank seither ihrer

286 Verpflichtung, die, den Gegenstand der Protesterhebung bildende Barsumme dem Kläger, bezw. seinem Mandatar auszuzahlen,, nachgekommen sei, um gegenteiligen Falls die nötigen Maßnahmen treffen zu können, den seitens des Klägers zur Einlösung vorgewiesenen Noten die gesetzlich vorgeschriebene Rückzahlung durch Baarschaft zu sichern. Sodann war die Bank auf die gesetzliche Unhaltbarkeit ihres Vorgehens vis-à-vis den Noteninhabern aufmerksam zu machen und dahin zu wirken, daß in Zukunft ähnliche Vorfälle sich nicht mehr ereignen.

Der Beauftragte konnte sich bei seiner Ankunft in Genf sofort davon überzeugen, daß die fragliche Quittung von der Bank eingelöst worden war und die Angelegenheit sich bis auf den seitens der klägerischen Partei gemachten Vorbehalt betreffend den Kostenpunkt geordnet fand. Seitens der Bank wurde die Zusicherung gegeben, daß sie andere Einrichtungen treffen werde, um für die Zukunft ähnliche Vorkommnisse zu vermeiden.

Damit konnte die Angelegenheit als für die Bundesbehördeerledigt betrachtet und von weitern Maßnahmen abgesehen, werden.

Ein ähnlicher Zwischenfall trug sich am 26. April bei der Banque du Commerce in Genf zu, hervorgerufen durch die nämliche Persönlichkeit und unter ganz analogen Umständen. Auch in diesem Fall ließ der Kläger die Noten protestieren, da aber auch hier noch am nämlichen Tage Zahlung erfolgte, hatte die.

Kontrollbehörde keine Veranlassung, einzuschreiten.

Personelles.

Änderungen im Personalbestand des Inspektorates Emissionsbanken sind im Berichtjahre keine zu registrieren.

der

IV. Staatskasse.

Personelles.

Herr August W i l d b o l z , seit 1875 Kassagehulfe, ist am 29. September abbin verstorben ; dessen Stelle wurde bis heute nicht wieder besetzt.

287 Münzauswechslungsdienst.

Die Schwierigkeiten, mit welchen die Staatskasse auf diesem Gebiete stets zu kämpfen hat, waren im Berichtsjahre noch größer als im Vorjahre, namentlich infolge des außerordentlichen Fremdenverkehrs und der Einberufung einer größern Anzahl Mannschaften zu den Armeecorpsübungen.

Es wurde im ganzen 1611 Begehren im Betrage von Fr. 3,395,548.18 entsprochen. Die Auswechslungen am Schalter betrugen .,, 360,000. -- Total

Fr. 3,755,548.18

Zur Bewältigung dieser Begehren stunden der Staatskasse folgende Beträge zur Verfügung: Fr. 352,000.-- Vorrat auf 1. Januar; ., 600,000. -- in Einfranken- und Fünfzigrappenstücken neiien schweizerischen Gepräges ; ,, 260,000. -- Billonmünzen ; ,, 192,709. 70 in 317 Malen am Schalter eingewechselte Silberscheidemünzen ; ,, 1,400,000. -- welche durch die gefällige Vermittlung unseres Ministers in Paris von der Bank von Frankreich erhältlich gemacht werden konnten ; ., 130,000. -- von Italien zurückgesandte Silberscheidomünzen; ,, 140,000. -- welche gegen abgenutzte französische Fünffrankenthaler ausgewechselt wurden ; ,, 73,950. -- Sendung der Hauptkasse der Centralbahn in Basel -- von den ändern Eisenbahngesellschaften war nichts erhältlich ; ,, 250,000. -- übermittelt von dem Güterbahnhof Bern.

Fr. 3,398,659. 70 Unser Vorrat auf 1. Januar 1900 beträgt Fr. 482,600; es folgt hieraus, daß wir von'den Kreispost- und Zollkassen nur etwa Fr. 125,000 beziehen konnten, was sich aus dem Umstände erklärt, daß dieselben ebenfalls fortwährend vom Publikum in Anspruch genommen werden.

Unter Hinzurechnung des Kontingents pro 1900, mit dessen Ausprägung die eidgenössische Münze soeben beschäftigt ist, beläuft sich unser Vorrat für das angetretene Jahr auf rund eine

288 Million, ein Betrag, der um so kleiner 'erscheint, als man annehmen muß, daß unsere Bezüge im Jahre 1899 den in den Filialen der Bank von Frankreich vorhanden gewesenen Stock von schweizerischen Silberscheidemünzen erschöpft haben.

Der der fortwährenden Silberdrainage zuzuschreibende Mangel an Fünffrankenthalern hat viel dazu beigetragen, den Zahlungsverkehr zu einem schwierigen zu gestalten. Zu Anfang Oktober war die Not so groß, daß sich die Staatskasse genötigt sah, einen Betrag von Fr. 500,000 anzuschaffen, um den allernotwendigsten Bedürfnissen der verschiedenen Verwaltungen genügen zu können ; es versteht sich von selbst, daß derartige Anschaffungen, sowie die Bezüge von Silberscheidemünzen aus dein Auslande erhebliche Kosten verursachen. Wie bisher hat die Kasse offenbar übertriebene Auswechslungsbegehren reduziert und es ist ihr gelungen, ohne Anstände auszukommen. Dagegen scheinen die beschädigten Münzen sieh zu vermehren und man wird wahrscheinlich Maßregeln ergreifen müssen, um diesem Unfug wirksamer zu steuern. Wenn es sich nur um zufällig beschädigte Münzen handeln würde, so könnte der Staat dieselben ohne weiteres zurücknehmen und aus der Girkulation entfernen, aber es giebt Leute, welche sich eine Specialität daraus machen, unsere Münzen zu verunstalten und sie nachher wieder in Umlauf zu setzen, was dann zu unangenehmen Streitigkeiten führt, indem die öffentlichen Kassen solches Geld nur unter Abzug der Umprägungskosten annehmen. Schon während des Berichtsjahres hat die Staatskasse für Fr. 10,600 beschädigte Münzen zurückziehen können, es ist dies aber nur ein kleiner Bruchteil des sich noch in Cirkulation befindenden Betrages.

Das neugeprägte Gold konnte ähnlich wie letztes Jahr in den Verkehr gebracht werden, jedoch mit dem Unterschiede, daß infolge Mangels an Fünffrankenthalern mehrere hunderttausend Franken auch im Truppenzusammenzug zu Zahlungen verwendet wurden.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

Laufende Kasse In dieser Summe sind inbegriffen Fr.

250,900 eingelöste, noch nicht verrechnete Obligationen und Coupons und ein Vorschuß von Fr. 119,422. 95 an die Eisenbahnverwaltung.

Übertrag

Fr. 4,081,437

Fr.

4,081,437

289

Gewölbe:

Übertrag Fr.

4,081,437

1. Schweizerische, zur Umprägung bestimmte Fünffrankeuthaler . . . . F r . 165,000 2. Silberscheidemünzen . . . ,, 344,000 3. Billonmünzen (worunter Fr.

12,000 zur Einschmelzung bestimmte Nickelmünzen) . . ,, 32,000 D e p o t k a s s e : Neues Schweizergold

. . . .

,, 541,000 ,, 10,000,000 Fr. 14,622,437

V. Wertschriftenrerwaltung.

Personelles.

Durch Bundesratsbeschluß vom 24. Juli ist das Finanzdepartement beauftragt worden, bis zur Anhandnahme der bezüglichen Operationen durch die Organe der zukünftigen Bundesbahnverwaltung den Umtausch von 872 % Obligationen der im Rückkauf inbegriffenen Hauptbahnen gegen 3'/a °/° Bundesbahnobligationen, sowie den Ankauf von Obligationen der fünf Hauptbahnen vorzunehmen.

Die Ausführung dieses Auftrages hat der Wertschriftenverwaltung eine so starke Arbeitsvermehrung gebracht, daß die Anstellung eines Gehülfen nicht mehr umgangen werden konnte.

Diese Stelle wurde denn mit dem Monat September besetzt und zwar einstweilen nur provisorisch und zu Lasten der Bundesbahnverwaltung.

Erwerbung von schweizerischen Eisenbahnobligationen und Aufnahme eines Staatsanleihens zum Zwecke der Eisenbahnverstaatlichung.

(Bundesboschluß vom 28. Juni.)

Über den bisherigen Verlauf des Vollzuges dieses Bundesbeschlusses wird im Zusammenhang mit den übrigen Vorkehren und Verhandlungen betreffend die Eisenbahn Verstaatlichung unter Abschnitt ,,Eisenbahndepartement, Administrative Abteilung" eingehend Bericht erstattet. Indem wir auf dortseitigen Bericht zu verweisen uns erlauben, beschränken wir uns an dieser Stelle darauf, nur über den bezuglichen Verkehr bei der Wertschriftenverwaltung in seinen Hauptziffern zu rapportieren.

290 Der Umtausch von S1/« % Obligationen der schweizerischen Hauptbahnen gegen S1/^ % Schweizerische Bundesbahnobligationen betrug auf Jahresschluß Fr. 51,072,000, und zwar wurden bis zur Fertigstellung der definitiven Titel für Fr. 47,540,000 InterimsScheine ausgegeben, deren Rückzug hinwieder bis zur Drucklegung dieses Berichtes nahezu hat vollendet werden können.

Die Ankäufe von 3^2 % un(^ 4 % Obligationen der Hauptbahnen beliefen sich auf Fr. 11,976,000 Nominalkapital.

Im fernem mag hier noch Erwähnung finden, daß sowohl die Überwachung der Fabrikation der 200,000 Obligationen des Bundesbahnanleihens, sowie die Abnahme derselben von der Druckerei in der Aufgabe der Wertschriftenverwaltung gelegen hat.

Wertschriften des Bundes und der Specialfonds.

Die im Vorjahre eingetretene allgemeine Anspannung auf dem Gebiete des Geldmarktes hat sich im Berichtsjahr noch "weiterhin verschärft, und es zeigte sich infolgedessen genugsam Gelegenheit, verfügbare K a p i t a l i e n zu wesentlich vorteilhaftem Bedingungen a n z u l e g e n , als dies seit Jahren der Fall war. Die Finanzverwaltung hätte sich denn auch gerne diese günstigen Konjunkturen zu Nutzen gezogen, um sowohl das eidgenössische Wertschrifteninventar, wie auch dasjenige der Specialfonds speciell mit dem neuen Typus der verschiedenen zur Emission gelangten 4 °/o kantonalen Anleihen einigermaßen zu ergänzen. Aus zwei Gründen war dies jedoch nur in ganz bescheidenem Maße möglich. Einmal ist, wie bekannt, ein großer Teil unserer Kapitalien noch auf Jahre hinaus in niedrig verzinslichen Anlagen investiert, welche, soweit sie hierfür überhaupt in Betiacht kommen könnten, dermalen nur mit großen Kurseinbußen zu liquidieren wären ; sodann mußten die eigenen disponibeln Mittel sowohl, als die temporär beschafften fremden Gelder hauptsächlich in den Dienst der Eisenbahnverstaatlicbung gestellt werden. Außer zweier Posten der erwähnten 4 °/o Kantonsobligationen und je einem Posten 38/4 %?

4 % und 4'/4 % Bankobligationen beschränkten sich die Erwerbungen ausschließlich auf 872 % un(^ 4 % Obligationen der schweizerischen Hauptbahnen, und zwar zum Teil für Rechnung des eidgenössischen Wertschrifteninventars, zum Teil für die Eisenbahnfondsrechuung und die Bundesbahnverwaltung.

In ausländischen Staatsfonds haben keine Ankäufe stattgefunden; ebenso wurden auch Darlehen auf Hypothek nicht gemacht.

291 Für die im Laufe des Jahres kündbar gewesenen 3 '/a % und B3/* % Kantons- und Bankobligationen mußten mit Rücksicht auf die bereits erwähnte anderweitige Zweckbestimmung unserer Gelder die zumeist anerbotene K o n v e r s i o n in 33/* % oder in 4 °/o Titel nahezu durchwegs ausgeschlagen und die R ü c k z a h l u n g " verlangt werden.

Auf den Hypothekartiteln sind Zins- und Amortisationszahlungen richtig eingegangen und Verluste nicht zu verzeigen.

Der Conto ,,Titel aus der Liquidation der Walliserbank" hat eine Abzahlung von Fr. 300 inklusive Fr. 150 frühere Abschreibung erhalten.

Ungerechnet die Ankäufe von Obligationen der Hauptbahnen und den Umtausch solcher Titel betrug der Wertschriftenverkehr im Berichtsjahre: im Eingang Fr. 24.584,800. -- im Ausgang ,, 28^034,245. 82 Total Fr. 52,619,045. 82 in welchen Zahlen allerdings die zwischen dem eidgenössischen Wertschrifteninventar und den Specialfonds, inklusive Eisenbahnfonds, stattgehabten Transaktionen, wie solche durch die obenerwähnten Rückzahlungen von 3 l /2 % und 33/
Hinsichtlich aller Details über die Bestände des allgemeinen Wertschrifteninventars, sowie derjenigen der Specialfonds, inklusive Eisenbahnfonds, muß hier, wie gewohnt, auf die im Bericht zur eidgenössischen Staatsrechnung enthaltenen Inventare verwiesen werden.

Bankdepositen.

Auf Grund von Art. 7 des Bundesgesetzes vom 10. April 1891, betreffend die Anlage eidgenössischer Staatsgeldor, waren zu Anfang des Jahres 27 schweizerische Bankinstitute mit einer Gesamtsumme Fr. 10,600,000 bei der ßundeskasse accreditiert.

Gemäß den seit dem Jahre 1894 bestehenden Bedingungen wird der Zinsfuß für diese Bardepots durch den offiziellen Diskontosatz schweizerischer Emissionsbanken reguliert, und es beträgt derselbe jeweilen l % weniger als der letztere. Nachdem der offizielle Diskonto mit dem 19. Oktober auf 6 °/o gestiegen war, nahmen zwei Banken Veranlassung, auf den ihnen eingeräumten

292 Kredit zu verzichten, da ihnen die Zinsbedingungen nicht mehr konvenierten. Unsere diesbezüglichen Guthaben betrugen auf Jahresschluß Fr. 1,911,000 gegen Fr. 3,163,000 im Vorjahre.

Das Guthaben der Bundeskasse bei den für den Dienst der eidgenössischen Anleihen accreditierten zwei Pariser Bankfirmen betrug auf Ende des Jahres Fr. 1,211,000.

Prüfung der Anlagewerte.

Nach Vorschrift des Art. 8 des oben citierten Bundesgesetzes vom 10. April 1891 hat das Finanzdepartement dem Bundesrat allmonatlich über die stattgehabten Veränderungen in den Beständen der Wertschriften des Bundes und der Specialfonds, der Bankdepositen, des Wechselportefeuilles und der Kasse Bericht erstattet.

Die an gleicher Stelle vorgesehene alljährliche Prüfung der Anlagewerte und deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften durch den Bundesrat wurde von uns in der seit einigen Jahren üblichen Weise, d. h. an der Hand der vom Finanzdepartement vorgelegten Inventare und ohne Zuziehung einer fachmännischen Expertise vorgenommen.

Winkelriedstiftung.

Die Stiftung erhielt aus den Erträgnissen von Verlagsrechten verschiedener Schriften Gottfried Kellers weiterhin einen Betrag von Fr. 8,053. -- Von der schweizerischen philanthropischen Gesellschaft in Buenos-Ayres wurden bezahlt, an Zins und Amortisation, II. Rate (s. Bericht pro 1898) ,, 3,086. 55 An Legaten sind eingegangen: Von Herrn W. Hartmann, gew. Schlosser in Zürich ,, 100. -- Von Herrn J. Pfister-Billeter von Männedorf, wohnhaft gewesen in Zürich 1,000. -- fl Verschiedene kleinere Geschenke betragen . . ,, 268. 41 Total der Zuwendungen

Fr. 12,507. 96

Schulfonds.

Anläßlich der Feier des 70. Geburtstages von Herrn Professor Dr. Gustav Zeuner, in Dresden, Lehrer am eidgenössischen Poly-

293

technikum von 1855 bis 1871, ist eine Sammlung veranstaltet worden, deren Ertrag ihm zu einer Siftung nach seinem Gutfinden überwiesen worden ist. Herr Professor Zeuner hat nun dem eidgenössischen Polytechnikum den Betrag von 6000 Mark, ergebend Fr. 7412, für eine ,,Zeunerstiftunga -- Unterstützung bedürftiger Schüler durch Stipendien -- übermittelt, welche Stiftung dem Schulfonds, als Unterabteilung desselben, einverleibt worden ist.

Kautionen und Depots.

Gemäß Art. 5 der Verordnung vom 25. Januar 1895 obliegt der Wertschriftenverwaltung die Überwachung dieser Hinterlagen zwecks Wahrung der fiskalischen Interessen des Bundes. Mit Rücksicht auf den starken Kursrückgang, welchen die hier in Betracht fallenden Wertpapiere (Obligationen) nahezu durchwegs erlitten, mußten für eine große Anzahl Kautionen Ergänzungshinterlagen von den betreffenden Deponenten einverlangt werden.

Die Inventare auf Jahresschluß erzeigen folgende Bestände : Kautionen Fr. 7,930,781. 40' Depots ,, 17,389,200. -- Fr. 25,319,981. 40 ,, 25,038,979. 40

gegenüber dem Vorjahre Vermehrung

Fr.

281,002. --

Verschiedenes.

Das nach Vorschrift von Art. 7 und 12 der oben citierten Verordnung vom 25. Januar 1895 jeweilen vor Jahresschluß vorzunehmende A b t r e n n e n der C o u p o n s für das folgende Jahr und die V e r i f i k a t i o n sämtlicher Wertschriftenbestände durch die Finanzkontrolle haben wegen den der Abteilung zugewiesenen Arbeiten für die Bundesbahnverwaltung in der vorgeschriebenen Zeit nur zum Teil ausgeführt werden können.

Es haben im Berichtsjahr 39 V e r h a n d l u n g e n im Wertschriftengewölbe stattgefunden, bei welchen 414 Geschäfte, 192 betreffend Wertschriften und Specialfonds und 222 betreffend Kautionen und Depots, erledigt wurden. Bei diesen Verhandlungen waren vorschriftsgemäß vertreten der Vorsteher des Finanzdepartements, die Finanzkontrolle und die Wertschriftenverwaltung, welche Stellen auch die von der Finanzkontrolle verwahrten Proto-kolle unterzeichneten.

294

Inventar.

u. Wertschriften, deren Aufbewahrung und Wertschriftenverwaltung obliegt : Eidgenössische Wertschriften . . . . Fr.

Specialfonds (ohne Eisenbahnfonds) . . ,, Eisenbahnfonds _,, gegenüber .dem Vorjahre

. . . .

Vermehrung

Verwaltung der 32,091,853. 60 29,872,705. 70 63,976,919. 15

Fr. 125,941,478. 45 ,, 119,604,584. 27 Fr.

6,336,894. 18

b. Wertschriften, von welchen nur die Aufbewahrung und Überwachung dieser Abteilung obliegt: Kautionen und Depots Fr. 25,319,981. 40 Total der Wertschriftenbestände auf Ende 1899 gegenüber dem Vorjahre Vermehrung

Fr. 151,261,459. 85 ,, 144,643,563. 67 Fr.

6,617,896. 18

Für Rechnung der Bundesbahnverwaltung liegen hierorts ferner in Verwahrung und Verwaltung: Umgetauschte 3 '/a % Obligationerl der Hauptbahnen Fr. 51,072,000. -- Angekaufte 4 % Obligationen derselben ,, 1,749,000. -- Unbegebene Titel des 3*/2 °o Bundesbahnanleihens ,, 148,928,000. -- Total Fr. 201,749,000. --

Tl. Münzverwaltung.

Allgemeines.

Beim Personalbestand der eidgenössischen Münzstätte trat im Berichtsjahre keine nennenswerte Änderung ein. Die Abteilung Münzfabrikation beschäftigte 12 Arbeiter und l Arbeiterin, die Abteilung Wertzeichenfabrikation 5 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen, zusammen 21 Personen.

Von Anfang Mai bis Mitte Juni mußte der Betrieb der Münzfabrikation unterbrochen werden, infolge der Installation eines neuen Dampfkessels und der dadurch bedingten Umänderungen an unsern Anlagen.

295 Münzprägungen.

Im Voranschlag für das Berichtsjahr waren zur Prägungvorgesehen : 400,000 Zwanzigfrankenstücke, 400,000 Einfrankenstücke, 400,000 Halbfrankenstücke, 500,000 Zwanzigrappenstücke, 500,000 Zehnrappenstücke, 1,500,000 Fünfrappenstücke, 1,000,000 Zweirappenstücke, 1,500,000 Einrappenstücke.

Diese Prägungen wurden alle bis zu Ende des Jahres fertig ausgeführt, mit Ausnahme der Goldprägung, bei welcher nach Erstellung von 300,000 Stück Zwanzigfranken ein Abbruch erfolgen mußte, da hauptsächlich infolge des ausgebrochenen, englischsüdafrikanischen Krieges Barrengold nur sehr schwierig und /u außerordentlich hohen Preisen hätte beschafft werden können.

Die Einstellung der Goldprägung aus Gründen allzugroßer Prägeverluste kann um so eher gutgeheißen werden, als kein besonderer Nachteil im Verzüge liegt, und der Ausfall bei weniger verlustbringenden Preisen immer wieder nachgeholt werden kann.

Unsere Emission in Gold hat auf Ende des Jahres 1899 den Betrag von 57 Millionen Franken erreicht, bestehend in 2,850,000 Zwanzigfrankenstücken.

Die Zwanzigfrankenplättchen zu der diesjährigen Goldprägung stellte die Münzstätte wieder selbst her, wobei das dazu verwendete Feingold im Durchschnitt auf Fr. 3467. 32 per kg. zu stehen kam, Fr. l. 61 billiger als letztes Jahr, und Fr. 2. 68 unter dem budgetierten Preise. Der höchstbezahlte Preis betrug Fr. 3473. 84, der niedrigste Fr. 3464. 29 per kg. Feingold.

Die Erstellungskosten eines diesjährigen Zwanzigfrankenstückes kommen zu stehen wie folgt: Ausgaben für l Stück ohne Fabrikationskosten . . Fr. 20,m Fabrikationskosten per Stück 0,075 fl Total der Erstellungskosten per Stück Fr. 20,2o» Ein Stück von 1898 stellte sich auf ,, 20,2i?

was einen Minderbetrag von Fr. 0,oos für ein diesjähriges Stück ergiebt und seinen Grund in dem dies Jahr etwas billigeren Goldankaufspreise hat.

Die im Berichtsjahre geprägten Silberscheidemünzen bilden den dritten Fünftel der laut Abkommen der Münzbundstaaten

296 vom 29. Oktober 1897 uns bewilligten und auf 4 Jahre zu verteilenden Neuprägung von 3 Millionen Franken. Die Plättchen zu diesen Münzen stellte die Münzstätte ebenfalls selbst her; den Ankauf des dazu benötigten Edelmetalls in Feinsilberbarren besorgte wie gewöhnlich das Finanzdepartement. Der durchschnittlich für das Feinsilber bezahlte Preis beträgt Fr. 101. 53 per kg.

gegen Fr. 97. 19 im Vorjahre; der höchste Preis per kg. Feinsilber wurde bezahlt mit Fr. 102.11, der niedrigste mit Fr. 101. 30, budgetiert waren Fr. 110. Ein fertiges Einfrankenstück kommt zu stehen auf Fr. 0,426os gegen Fr. 0,4m im Vorjahre, und ein Halbfrankenstück auf Fr. 0,2iso4 gegen Fr. 0,2087 im Vorjahre.

Die Reinnickelmünzplättchen für die Zwanzigrappenstücke konnten zu Fr. 5. 48 per kg. franko Bern beschafft werden gegenüber Fr. 5. 75 im Vorjahre, die legierten Nickelmünzplättchen für die Zehn- und Fünfrappenstücke zu Fr. 3.19 gegen Fr. 3. li> und Fr. 3.19 im Vorjahre, die Kupfermünzplättchen für die Zwei- und Einrappenstücke zu Fr. 2. 30 gegen Fr. 2. 24 per kg.

im Vorjahre. .

Über die Verwendung der zu den Prägungen beschafften Metalle ' giebt die nachfolgende Aufstellung Aufschluß.

1. Feingold.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankäufe in Barren .

Altes Geld von der Staatskasse

kg.

8,3891».

,,

l,750,ooooo

y,

0,4680»

kg. l,758,86740i

Ausgang : 300,000 Zwanzigfrankenstücke kg. 1,935.2870 * 90%ooo Fabrikationsabgang 0,i °/oo Vorrat nach der Prägung

kg.

0,1756».

,,

16,92360

kg.

2. Feinsilber.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankäufe in Barren Altes Geld von der Staatskasse

1,741,7683»

.n

kg-

1,758,86740

52,222

,,

2,176,603:

,,

432,597

kg.

2,661,42*

297

Ausgang : 400,000 Einfrankenstücke kg. 1,994,20? à 835,9 Tausendstel 400,000 Halbfrankenstücke kg. 999,57o à 835,2 Tausendstel . .

Fabrikationsabgang 2,35 %° zu Medaillen verwendet Vorrat nach der Prägung 3. Kupfer.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Stangen Ausgang : Zur Goldlegierung verwendet Zur Silberlegierung verwendet Zu Medaillen verwendet Vorrat nach den Prägungen 4. Reinnickelmümspläüchen.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Zwanzigrappenplättchen Verdorbene Zwanzigrappen von der Staatskasse Ausgang : 500,000 Zwanzigrappenstücke Vorrat nach der Prägung 5. Legierte Niclcelmünsplättclien.

Eingang : Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Zehn- und Fünfrappenplättchcn .

Verdorbene Fünf- und Zehnrappenstücke von der Staatskasse .

ko·n ·n

834,840 5,88!)

0,217

11

kgr kg.

11

153,51!)

2,661 ,422

kg-

162,600 743,000 905,6oo

kg-

191,761

·n ti 11

421,402

kg.

905,600

11

3,200 289,237

kg.

27,025



1,999,03.-,

kg-

2,031,410

kg.

2,002,501 28,909 ·n kg. ~2,03Vio

kg.

7)

kg-

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. I.

1 ,666,957

101,«!

4,511,668

4,629,269

22

298

Ausgang : 500,000 Zehnrappenstucke 1,500,000 Fünfrappenstücke Vorrat nach der Prägung

6. Kupfermünspläüchen.

Eingang Vorrat vom letzten Jahre Ankauf in Zwei- und Einrappenplättchen .

Verdorbene Zwei- und Einrappenstücke von der Staatskasse Ausgang : 1,000,000 Zweirappenstücke 1,500,000 Einrappenstücke Fabrikationsabgang (Siedabgang) 5,8 %o Vorrat nach der Prägung

.

kg.

., ,

1,508.

3,00l!

119

kg.

4,629,

kg.

,,

201,soi 4,735,r,oo

,,

2,97»

·kg.

4,940,

kg.

.,, ., .,

2,499, 2,234, 25, 181,

kg.

4,940,

Laboratorium.

Von sämtlichen zu Münzzwecken eingegangenen Metallen, von den Metallen in Fabrikation und von den fertigerstellten Münzen wurden in unserm Laboratorium im Laufe des Jahres im ganzen 410 Analysen auf Gold und 113 auf Silber ausgeführt; daneben fanden periodisch Untersuchungen statt von Münzplattchen aus Reinnickel, Kupfernickcl und Bronze. Die Gold- und SilberAnalysen verteilen sich auf 189 Analysen von Goldbarren, 161 ,, ,, Tiegelgüssen bei Goldschmelzungen, 60 ., ,, fertigen Goldstücken, 16 ,, ,, Silberbarren, 88 ,, ,, Tiegelgüssen bei Silberschmelzungen, 9 .n ,, geprägten Silbermiinzen.

Bei den Barren ergaben die Resultate dieser Proben durchwegs genaue Übereinstimmungen mit den Angaben der Lieferanten, und bei den Tiegelproben und den Proben von fertigen Münzen die Richtigkeit der Legierung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Der hierorts gefundene durchschnittliche Feingehalt betrug

299 bei den Zwanzigfrankenstüeken 900,o2« Tausendstel ,, ,, Einfrankenstücken 835,9 ,, ,, ,, Halbfrankenstücken 835,2 .n Wir kamen in diesem Jahr außerdem auch mehrfach in den Fall, bei Falschmünzerprozessen für amtliche Stellen analytische Untersuchungen von Falsifikaten vorzunehmen und bezügliche Gutachten auszufertigen.

Wertzeichenfabrikation.

Diese Abteilung unserer Fabrikation umfaßt bekanntlich die Verarbeitung der uns von der Post gelieferten, bedruckten Markenbogen zu gebrauchsfertigen Postmarken ; das Bedrucken der Bogen besorgen Privatetablissemente. Die von uns fertig erstellten Marken werden dann in wöchentlichen Bezügen nach Bedarf an die Postverwaltung abgeliefert.

Im Berichtsjahre nun ist dieser Bedarf wieder ganz enorm gewachsen, von 212,4 Millionen Stück im Vorjahre auf 243,» Millionen Stück, also um volle 31 Millionen, ein Zuwachs, wie er, mit Ausnahme im Vorjahre, kaum je zur Hälfte bis jetzt erreicht wurde. 1898 betrug die Zunahme 22 Millionen Stück. Von den diesjährigen 243,4 Millionen fallen auf die Taxmarken 4,a und auf die Frankomarken 239,2 Millionen Stück. Letztere verteilen sich auf die einzelnen Taxwerte und verglichen mit 1898 wie folgt: Taxwert 2 Cts.

3 Cts. 5 Cts.

10 Cts.

12 Cts. 15 Cts.

Millionen Rtttck

1899 1898 . . . .

Vermehrung 1899

.

.

34,7 33,6 l,i

Taxwert 20 Cts.

0,6 0,e -- 25 Cts.

84,4 65,8 18,8

68,4 61,6 6,8

30 Cts.

40 Cts.

3,e 3,2 0,2

4,8 4#_ 0,6

50 Cts.

l Fr.

Millionen Stlick

1899 4,8 25,1 3,2 4 3,8 2 1898 5,6 21,8 2,8 4,8 3 2,6 Vermehrung 1899 --0,8 3,s 0,i -- 0,8 0,8 --0,6 In welchem Verhältnis der Postmarkenverbrauch in den letzten zehn Jahren überhaupt gewachsen ist, erhellt aus der nachfolgenden Zusammenstellung der Bezüge durch die Postverwaltung : 1890.

1891.

1892.

1893.

1894.

1895.

1896.

1897.

1898.

1899.

Millionen Stück

121

135

144

145,c 148

157,4 174,2 190,4 212,4 243,4

300

Wir unterlassen es diesmal, im Hinblick auf diesen stets sich steigernden Bedarf neuerdings ausführlich auf die Unzulänglichkeit der uns für die Wertzeichenfabrikation zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten hinzuweisen. Die Frage eines Neubaues ist ja jetzt im Fluß, und bis zu deren Erledigung werden wir uns, so gut es geht, zu behelfen suchen.

Nebenarbeiten.

Die von uns im Berichtsjahre ausgeführten Nebenarbeiten sind ziemlich belanglos, und betreffen Auffrischen von Stempeln zum Drucke von Postmarken, Anfertigen von Zollstempeln und einiger silberner und bronzener Medaillen für Behörden und Vereine.

Falsche Münzen.

Wir kamen in diesem Jahr mehr wie sonst in den Fall, uns mit der Untersuchung von Falsifikaten zu beschäftigen. Es betrai' dies .fast durchwegs die bekannten, durch Guß hergestellten Nachahmungen von Silbermünzen aus Zinn, vornehmlich die Fälschung ausländischer Fünffrankenthaler. Von letztern enthielten jedoch mehrere auch einen großem Prozentsatz Silber, waren aber daneben derart plump hergestellt, daß wir zu besondern Maßnahmen keine Veranlassung fanden. Fälschungen von Goldstücken oder Nickelmünzen sind äußerst selten, und es kamen uns in diesem Jahr keine solchen zu Gesicht.

B. Zollverwaltung.

1. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Im Berichtsjahre erreichten die Gesa m t r o h e i n n a h m e n der Zollverwaltung die Summe von . . . Fr. 51,091,754. 31 gegenüber einer Gesamteinnahme von . . ,, 48,807,512. 65 pro 1898. Es ergiebt sich somit pro 1899 eine M e h r ei n n ah m e von Fr.

2,284,241. 66

301 Dieser Totaleirmahme an Zollerträgnissen steht eine Totalausgabe im Betrage von Fr. 4,495,053. 64 gegenüber.

Im Voranschlag von 1899 war eine Gesamtausgabe von ., 4,828,200. -- Ausgabenersparnis Fr.

333,146. 36 Rechnet man hierzu den Ertrag der Gesamtroheinnahmen pro 1899 mit ,, 51,091,754. 31 so ergiebt sich eine Totalsumme von . . Fr. 51,424,900. 67 Im Voranschlag pro 1899 war als Gesamtertrag der Zölle ein Betrag von . . . ,, 47,500,000. -- angenommen. Das Rechnungsresultat des Berichtsjahres stellt sich somit inkl. Ausgabenersparnis um Fr. 3,924,900. 67 günstiger als budgetiert.

Für nähere Angaben iiher die Ursachen der V e r m e h r u n g der Einnahmen gegenüber dem Vorjahre verweisen wir auf unsern Bericht zur Staatsrechnung pro 1899, Abteilung Zollverwaltung.

II. Gesetze, Verordnungen, Verträge.

A. Zollwesen, 1. A n w e n d u n g des Z o l l t a r i f e s. Die im Laufe des Berichtsjahres gemachten Erfahrungen betreffend die Anwendung der Positionen des Zolltarifes veranlassen uns zu den nachstehenden Bemerkungen : A b f a l l z u c k er. Während der raffinierte Zucker in Hüten, Platten, Blöcken etc. einem Zollansatze von Fr. 9 per 100 kg.

unterliegt, bezahlt der Abfallzucker nur Fr. 7. 50 per q., was für eine Wagenladung von 10,000 kg. eine Differenz von Fr. 150 ausmacht. Als Abfallzucker wird nur der beim Schneiden von Zucker zu regelmäßigen oder unregelmäßigen Würfeln sich ergebende natürliche Abfall betrachtet. Nun wurde aber die Wahrnehmung gemacht, daß gewisse Zuckerraffinerien sich darauf verlegten, durch Zerschlagen von Broten, Platten etc. eine dem natürlichen Abfallzucker in Form und Aussehen der Stücke ähnliche Ware eigens zu fabrizieren, um die Anwendung des Zollansa'zes von Fr. 9 per q. für raffinierten Zucker zu umgehen.

Unsere Zollverwaltung hat sofort gegen diesen Mißbrauch Maßregeln ergriffen, und es steht zu hoffen, daß solche Versuche sich in Zukunft nicht wiederholen werden.

302 Ne u er W ein in F ä s s e r n , R e s e r v o i r w a g e n etc. Bei der Einfuhr von neuem Wein mit vollem Hefegehalt, also von solchem Wein, der von der Trotte weg nach dem Pressen tale quale zum Transport gelangt, wird bei der Verzollung zur Einfuhr, sofern dieselbe spätestens bis Ende November eines jeden Jahres erfolgt, ein Abzug von 6 % des Gesamtgewichtes gestattet.

Diese Bestimmung hat im Verlaufe der Zeit insofern zu Mißbräuchen geführt, als seitens verschiedener Firmen der Versuch gemacht wurde, neuen'Wein ohne die Hefe oder nur mit einem Teil derselben einzuführen, mit dem Begehren um Gewährung des Abzuges von 6 %. Auch gegen diesen Mißbrauch sind seitens unserer Zollverwaltung die geeigneten Vorkehren getroffen worden.

T r o c k e n b e e r e n zur W e i n b e r c i t u n g . Gemäß Bestimmung des Zolltarifs unterliegen zur Weinbereitung dienliche getrocknete Weintrauben einem Zollansatze von Fr. 20 und überdies einer Monopolgebühr von Fr. 4. 20 per q. brutto, Tafeltrauben dagegen einem Zollansatz von bloß Fr. 3 per q. ohne Monopolgebühr. Es ist nun im verflossenen Jahre die Wahrnehmung gemacht worden, daß getrocknete Weintrauben, welche zur Fabrikation von Trockenbeerwein bestimmt waren, unrichtigerweise als Tafeltrauben deklariert wurden, um auf diese Weise den Zoll von Fr. 20 plus Monopolgebühr von Fr. 4. 20 zu umgehen. Wir befassen uns mit der Ergreifung weiterer Maßregeln zur Verhütung dieses Mißbrauches.

S o h l e n l e d e r ; mißbräuchliches Zerschneiden.

Sohlenleder, sowie Sattlerleder bezahlen einen Zoll von Fr. 16 per q., 'während Abfallleder (Kopf- und Bauchleder) zu Fr. 8 per q.

zuzulassen ist. Seitens mehrerer Importeure wurde nun beim Zerschneiden (Crouponieren) der gegerbten Häute der Versuch gemacht, noch einen Teil des Kernleders am Abfalle zu belassen, um auf diese Weise den für Kernleder, bezw. Sohlenleder auf Fr. 16 festgesetzten Zoll zu umgehen. Unsere Zollverwaltung sah sich daher veranlaßt, gegen diese unerlaubten Praktiken einzuschreiten.

F e t t l a u g e n m e h l . Unter der Bezeichnung Fettlaugenmehl, Waschpulver u. dgl. werden seit Jahren Produkte eingeführt, welche als Ersatz für Seife angepriesen werden. Diese Fabrikate enthalten mehr oder weniger Seife, und es ist mit Rücksicht hierauf von unserer Zollverwaltung die Bestimmung getroffen worden,
daß Fettlaugenmehl und sogen. Waschpulver mit mehr als 15°/o Gehalt an wasserfreier Seife je nach Verpackung als Seife zu Fr. 5 bezw.

Fr. 40 (Tarif Nr. 474/75) per q. zu vorzollen seien. Gleichartige Produkte mit höchstens 15% Seifengchalt bezahlen je nach der

303

Verpackung Fr. 1. 25 bezw. Fr. 2. 50 per c|. nach Nr. 76/77 des Gebrauchstarifes.

S c h w e i n e s c h m a l z . Während nicht genannte Speisefette einem Zollansatze von Fr. 10 per q. unterliegen, zahlt reines Schweineschmalz bloß Fr. 5 per q. Im Verlaufe des Berichtsjahres ist bei Revision solcher Sendungen die Wahrnehmung gemacht worden, daß Schweineschmalz öfters durch einen Zusatz von Baumwollsamenöl (cottonoil, cottonstearin) verfälscht wird. In solchen Fällen wurde jeweilen das Strafverfahren wegen Zollübertrctung eingeleitet.

O l i v e n ö l . Wie in früheren Jahren, so wurden auch im Berichtsjahre bei Revision von als Olivenöl zu Fr. l per q. deklarierten Sendungen Fälschungen mit Sesamöl (Zoll Fr. 20 per q.)

entdeckt und als Zollübertretung mit verschärfter Buße bestraft.

A n g e t r i e b e n e B l u m e n z w i e b e l n . Blumenzwiebeln und Pflanzenknollen unterliegen gemäß Bestimmung des Zolltarifcs einem Zollansatze von Fr. 50 per q., lebende Pflanzen dagegen einem solchen von bloß Fr. 1. Bei Anlaß von Reklamationen wegen Verzollung von Blumenzwiebeln mit Trieb zu Fr. 50 per q.

wurde der Entscheid getroffen, daß solche den lebenden Pflanzen zu Fr. l per q. gleichzustellen seien.

2. S i m p l o n l i n i e ; B e z e i c h n u n g der s c h w e i z e r .

Z o l l ä m t e r . Vom 18.--22. September 1899 fand in Bern eine Konferenz von Delegierten der Schweiz und Italiens statt zur Besprechung der Fragen betr. den Anschluß dei- schweizerischen und italienischen Eisenbahnen am Sirnplon. Am 22. September 1899 wurde zwischen den beiderseitigen Delegierten unter Ratifikationsvorbehalt der Entwurf zu einer Übereinkunft vereinbart, welcher mit Bezug auf die schweizerischen Zollverhältnisse folgende hauptsächlichen Bestimmungen enthält: I. Die schweizerische Zollabfertigung bei der Einfuhr aus Italien, sowie bei der Ausfuhr nach Italien und beim Transit findet in Brig statt; dagegen wird die Zollabfertigung der Postund Fahrpoststücke, sowie diejenige des Reisendenverkehrs von schweizerischem Zollpersonal in Domodossola vorgenommen.

H. Die für die Zollbehandlung der Postcolli und des Reisendonverkehrs in Domodossola erforderlichen Lokalitäten sind von der Verwaltung der italienischen Mittelmeerbahn unentgeltlich zur Verfügung nu stellen.

III. Vor der Eröffnung der Eisenbahnlinie über den Simplon ist betreffend die Regelung der Formalitäten über die Zollbehandlung der Abschluß einer Specialkonvention vorgesehen.

304

Die Ratifikationen der unterm 22. September 1899 verein barten Konvention sind zur Zeit noch ausstehend.

3. N e u e Z o l l k a r t e 1899. Im Berichtsjahre wurde eine Neuauflage der schweizerischen Zollkarte veranstaltet. Auf dieser neuen Karte sind außer den sämtlichen schweizerischen Zollstellen auch die ausländischen Zollämter an der Schweizergrenze eingezeichnet, so daß die Karte dadurch wesentlich an Wert gewonnen hat. Die fragliche Karte hat namentlich bei Speditions- und Handelsfirmen, sowie auch bei Radfahrern zahlreichen Absatz gefunden.

4. I n s t r u k t i o n für die Verzollung der Post- und Fa h r p o s t s t ü c k e . Gemäß Bestimmung von Art. 23, letztes Lemma des Bundesgesetzcs vom 28. Juni 1893 über das Zollwescn (A. S. n. F. XIII, 692), gelten für die Verzollung von Postsendungen besondere, durch den Bundesrat zu erlassende Bestimmungen. Im Verlaufe des Berichtsjahres hat sich die Zollverwaltung mit der Postverwaltung in Beziehung gesetzt, behufs Aufstellung des Entwurfes zu einer neuen Instruktion für die Zollbohandlung der Postund Fahrpoststücke. Die weitere Behandlung dieses Geschäftes fällt nicht mehr in das Berichtsjahr.

5. Über die Vollziehung des von uns unterm 21, Februar beschlossenen V e r b o t e s d e r E i n f u h r i t a l i e n i s c h e r Silbers c h e i d e m ü n z e n ist von der Oberzolldirektion eine besondere Instruktion zu Händen der Zollämter erlassen worden.

Es sind im Laufe des Berichtsjahres den Oberzollbehörden keinerlei Meldungen zugekommen, nach welchen seitens dos Zollpersonals Widerhandlungen gegen das Verbot der Einfuhr italienischer Silberscheidemünzen konstatiert worden wären.

6. Unterm 21. März 1899 ist von unserm Zolldepartement in Ersetzung des bisherigen provisorischen ein definitives R e g u l a t i v b e t r e f f e n d d i e A n s t e l l u n g v o n Z o l l g o h ü l f e n I I . Klasse, sowie botreffend die Beförderung von Gehülfen II. Klasse zu solchen I. K l a s s e und von G e h ü l f e n I.Klasse, Kassa- und K o n t r o l l g e h ü l f e n zu K o n t r o l l e u r e n erlassen worden.

Neben den allgemeinen Bestimmungen über die Anforderungen und Prüfungsmaterien der verschiedenen Rangstufen enthält das Regulativ auch besondere Bestimmungen über das Prüfungsverfahren und die Notenerteilung, sowie über das Verfahren, welches bei Beförderung von Gehülfen II. Klasse zu solchen I. Klasse und von Gehülfen I. Klasse, Kassa- und Kontrollgehülfen zu Kontrolleuren zu befolgen ist.

305 7. Durch Beschluß vom 3. März bezw. 27. Dezember haben wir auch C a l c i u m c a r bid und g e k ä m m t e W o l l e unter diejenigen Warengattungen eingereiht, welche bei einem Gewichtsminimum von 500 kg. mit Geleitschein auf l Jahr (Partiegeloitschein) abgefertigt werden können. (Art. 57 der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz vom 12. Februar 1895, A. S. n. F., XV, 22.)

8. Das in unserm letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte, vom 1. Januar 1899 an versuchsweise eingeführte vereinfachte Zollb e h a n d l u n g s v e r f a h r e n für F a h r r ä d e r von solchen Radfahrerverbänden, welche sich der Zollverwaltung gegenüber für ihre Mitglieder haftbar erklären, hat sich in der Praxis bewährt, ohne daß bis jetzt Mißbräuche hätten konstatiert werden können. Dieses Verfahren, welches sowohl von der Touristenwelt, als auch von den Zollämtern gegenüber der früher praktizierten zollvermerklichcn Behandlung als eine sehr bedeutende Erleichterung empfunden wird, bleibt daher auch weiterhin bestehen.

9. Im zollfreien V e r e d l u n g s v e r k e h r , Grenzverkehr und Stickereiverkehr mit Vorarlberg nicht inbegriflen, waren am Ende des Berichtsjahres 296 Firmen im Besitz einer Bewilligung für aktiven und 446 Firmen für passiven Verkehr; unter den ersteren befinden sich 86, denen der zollfreie Transitveredlungsverkohr bewilligt ist, unter den letztem 167, welche eine Bewilligung im passiven Stickereiverkehr mit Deutschland besitzen.

10. Gegen die in unserm letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte bundesrätliche Schlußnahme, zufolge welcher die in Zusatzartikel l zum H a n d e l s v e r t r a g mit Ö s t e r r e i c h - U n g a r n vorgesehene Zollbefreiung nur für diejenigen in diesem Artikel genannten Produkte zulässig sein soll, welche von Bewohnern der schweizerischen Grenzzone für den täglichen Bedarf eingeführt werden, mit Ausschließung derjenigen, welche für den Handel bestimmt sind und daher als zollpflichtig erklärt werden, hat Österreich die Einrede erhoben, daß nach dem Wortlaute der Einleitung zu den Zusatzartikeln des Vertrages (de procurer au commerce des districts limitrophes les facilités . . . ) die gegenseitige Einfuhr der betreffenden Produkte für den handelsgemäßon Weiterverkauf durch Handelsfirmen nicht ausgeschlossen sei.

Wir haben dieser Einrede entgegengehalten, daß nach
dorn Wortlaute der Einleitung zu den Zusatzartikeln für den Handel der Grenzgebiete nur jene Erleichterungen gewährt werden, welche die Bedürfnisse des täglichen Verkehrs erfordern (qu'exigent les besoins journaliers), was nach hierseitiger Auffassung eine ausdrückliche Beschränkung der Zollfreiheit auf solche Produkte be-

306

deute, welche Bewohner des einen Gebietes voti Bewohnern des ändern Gebietes zu ihrem eigenen Gebrauch beziehen, denn wenn bei Abschluß des Vertrages die Absicht bestanden hätte, in den Grenzgebieten einen eigentlichen auf dem Vorteile der Zollbefreiung beruhenden unbeschränkten Handelsverkehr mit den betreffenden Produkten aufkommen zu lassen, so würde jener beschränkende Zusatz nicht hinzugefügt worden sein.

Übrigens scheine auch auf selten Österreichs die Auffassung zu bestehen, daß ein Weiterverkauf von im Grenzverkehr zollfrei eingefilhrten Waren nicht statthaft sei, indem nach der Ministerialverordnung vom 18. Dezember 1893 betreffend die Statistik des auswärtigen Handels unter Grenzverkehr der wechselseitige Binund Ausfuhrverkehr zwischen Bewohnern anstoßender Grenzbezirke mit Waren und Gegenständen zu verstehen sei, die für ihren oder ihrer Familie Lebensbedarf bestimmt sind, oder zum persönlichen Gebrauch derselben, zum Betriebe ihrer eigenen Hausindustrie, eigenen bäuerlichen Landwirtschaft oder ihres eigenen Kleingewerbes dienen.

Nach dieser Klarstellung ist unsere Maßnahme nicht weiter beanstandet worden.

11. Durch Schlußnahme vom 27. Januar haben wir -verfügt, daß d i e a u s G r i e c h e n l a n d e i n g e f ü h r t e n M a l v a s i e r u n d M u s k a t e l l e r w e i n e in F ä s s e r n auf Grund der Meistbegünstigungsklausel bei der Einfuhr in die Schweiz der gleichen Vergünstigung teilhaftig sein sollen, welche im Vertrage mit Italien (Schlußprotokoll, Ziff. H, 5, IV) den italienischen Specialitäten gleichen Namens eingeräumt sind. Infolgedessen werden auch die aus Griechenland eingeführten Weine genannter Art bis auf 18° Alkoholgehalt ohne Monopolgebühr und Zollzuschlag zugelassen.

B. Alkoholgesefz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen und alkoholhaltigen Erzeugnissen sind durch die Zollämter Fr. 715,390. 62 erhoben worden, gegenüber Fr. 721,045. 86 im Vorjahre.

C. Sanitäts- und Viehseuchenpolizei, Reblaus, Mass und Gewicht, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Zündhölzchen, Regale.

Durch die Zollorgane verzeigt wurden 27 (1898: 34) Straffälle wegen Übertretung der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften,

307

7 Fälle von Verletzung des Pulverregals, je l Fall Widerhandlung gegen die Vorschriften betreffend die Reblaus und Verletzung des Salzr égals.

Wegen ungesetzlicher Eichzeichen wurden 18 (1898: 26) Sendungen von Glaswaren bei den Eintrittszollämtern beschlagnahmt und den zuständigen Kantonsbehörden überwiesen.

Die Zustände im Kanton Tessin mit Bezug auf die Handhabung der eidgenössischen Gesetze über Jagd, Vogelschutz und Fischerei sind nicht besser geworden. Von den in diesem Kanton stationierten eidgenössischen Grenzwächtern wurden im Berichtsjahre 69 (1898: 18) Übertretungen betreffend Jagd und Vogelschutz und 41 (1898: 20) Übertretungen betreffend Fischerei verzeigt.

Auf ihren Streiftouren haben die Grenzwächter auch im Berichtsjahre eine Anzahl verbotener oder in verbotener Zeit heimlich gelegter Fischernetze (73 Stück, wovon die meisten im Luganersee und dessen Zuflüssen) zerstört und wiederum über 13,000 Fallen und sonstige Fangvorrichtungen für kleine Vögel an den Bergabhängen des Malcantone, des Val Colla, des Monte Caprino und im Maggiathale beseitigt.

Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes betreffend die Fabrikation und den Vertrieb von Zündhölzchen vom 2. November 1898 hatte sich der Zolldienst insofern zu befassen, als vom 1. Juni 1899 an die Einfuhr von Zündhölzchen und Streichkerzchen mit gelbem Phosphor und von gelbem Phosphor verboten war.

Wegen Widerhandlung gegen dieses Verbot sind seitens der Zollämter 5 Anzeigen eingereicht worden, welche durch die zuständigen kantonalen Behörden ihre Erledigung gefunden haben.

Da für die Durchfuhr von mit gelbem Phosphor hergestellten Zündhölzchen keine beschränkenden Gesetzesbestimmungen bestehen, ist zur Verhütung der fraudulösen Einfuhr solcher Zündhölzchen mittelst Substituierung angeordnet worden, daß dergleichen zur Transitabfertigung angemeldete Sendungen unter zollamtliche Verbleiung gelegt werden.

Es ist die Frage entstanden, ob im Hinblick auf die Bestimmungen desZündhölzchongesetzes die Verhaftung von Schmugglern verbotener Zündhölzchen, welche keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, und für die Buße nicht Sicherheit leisten können, durch die Grenzwachtorgane statthaft sei, in Anbetracht, daß die Inhaftnahme auf Grund von Art. 57 des Zollgesetzes nur für Zollübertretungen vorgesehen ist, während der Zündhölzchenschmuggel sich als Widerhandlung gegen das Zündhölzchengeset/, qualifiziert.

308 Da die Übertretung dieses Gesetzes der Beurteilung durch die kantonalen Behörden unterliegt und Art. 57 in casu nicht anwendbar ist, so mußte die Kompetenz der Jnhaftsetzung den Zollorganen abgesprochen werden, dagegen wurde denselben empfohlen, solche Individuen im Betretungsfalle den kantonalen Behörden zu weiterer Verfügung zuzuführen.

III.

Zolleinuahmeii.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgeirubriken.

1899.

1898.

Differenz 1899.

Fr.

Fr.

Fr.

Kinfuhrzölle 50,578,683. 71 48,314,099. 15 + 2,264,584. 5(> Ausfuhrzölle 133,529. 30 120,830. 55 + 12,698. 75 Statistische Gebühren . .

149,258. 75 154,134.18 -- 4,875. 43 Niederlags- u. Waggebiihren 21,627. 63 22,610. 17 -- 982. 54 Bußenanteile und Ordnungsbußen 14,309. 75 17,779. 99 -- 3,470.24 Untermieten 44,087. 70 + 46,149. 43 2,061. T:'> Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Tabellen, Zolltarifen, Formularen, etc 100,780. 09 80,470. 91 + 11,309. IH 2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

47,415. 65 44,500. -- + 2,915. 65 Gesamttotal 51,091,754. 31 48,807,512. 65 + 2,284,241. 66

B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen 1899.

1898.

Fr.

Fr.

l. Zollgebiet Basel . . . 18,931,360. 70 18,423,957. 45 u. n Schaffhausen 11,673,982. 86 10,891,380. 36 in.

Chur . . . 4,909,289. 21 4,525,604. 79 » IV.

Lugano . . 4,748,781. 37 4,349,609. 20 » v.

Lausanne 3,170,891. 51 3,338,230. 70 » VI.

Genf . . . 7,460,774. 26 7,080,095. 97 H Total 50,895,079. 91 48,608,878. 47 Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und der Beitrag der Alkoholverwaltuny 196,674.40 198,634. 18 Gesamttotal 51,091,754. 31 48,807,512. 65

Zollgebieten.

Differenz 1899.

Fr.

+ + + +

507,403. 25 782,602. 50 383,684. 42 399,172. 17 167,339. 19 + 380,678. 29 + 2,286,201. 44

-- 1,959.78 + 2,284,241. 66

309 C. Verzeichnis derjenigen Zollämter, welche im Jahre 1899 über Fr. 100,000 Zolleinnahmen zu verzeichnen haben.

1. Romanshorn Fr. 6,481,441 5,390,227 2. Basel, Centralbahn P. V 11 4,946,486 3. Genf, Bahnhof P. V 11 4. Basel, badische Bahn n 3,330,485 5. Basel, Centralbahn, Wolf n 3,307,197 6. Buchs, Bahnhof 11 2,318,451 7. Chiasso, Bahnhof P. V ·n 2,189,832 8. Pruntrut 11 2,144,562 9. Basel, badische Bahn, Post ii 1,626,255 10. Luino, Bahnhof 11 1,563,070 11. Basel, badische Bahn, Rangierbahnhof n 1,329,111 12. Waldshut 11 1,185,229 13. Singen 11 1,171,545 14. St. Margrethen, Bahnhof 11 1,050,002 15. Schaffhausen, Bahnhof 11 1,013,620 813,657 16. Vallorbe, Bahnhof 11 17. Basel, Centralbahn G. V 768,031 ·n 734,427 18. Verrières, Bahnhof.

11 19. Genf, Rive Entrepôt 710,534 11 20. Zürich, P. V 636,754 11 21. St. Gallen, Mederlagshaus 623,283 n 601,735 22. Konstanz 11 23. Genf, Cornavin Entrepôt .

597,715 11 24. Rorschach 583,179 11 25. Chiasso, Bahnhof G. V 509,197 11 26. Genf, Bahnhof G. V 490,861 VI 459,122 27. Locle, Bahnhof n 28. Lausanne, Entrepôt .

399,326 VI 273,824 29. Vevey, Entrepôt .

a.

11 30. Lisbüchel 265,652 11 31. Moillesulaz 243,663 32. Luzern .

239,844 33. Genf, Eaux-Vives 218,830 11 34. Basel, Niederlagshaus 179,801 11 141,825 35. Morges . . ". °. '. '. . '. . .

11 36. Chiasso, Straße 139,671 11 37. Castasegna 138,975 vi 38. Kreuzungen 129,151 11 Übertrag

Fr. 48,945,570

310 Übertrag

Fr. 48,945,570 ,, 126,587 ,, 122,852 ,, 108,912

Total 41 Zollämter

Fr. 49,304,921

39. Bouveret 40. Emmishofeii 41. Locamo

Der Rest der Gesamtroheinnahmen mit Fr. 1,786,833. 31 verteilt sich auf die übrigen 226 Zollämter.

Eine Vergleichung dieser Tabelle mit derjenigen des Vorjahres ergiebt, daß die Zahl der Zollämter, welche über Fr. 100,000 Jahreseinnahmen haben, von 39 auf 41 angewachsen ist; neu hinzugekommen sind Bouveret und Emmishofen. Die Anzahl derjenigen Zollämter, welche eine Einnahme von über l Million haben, ist sieh mit 15 gleich geblieben, nur hat das Zollamt VallorbesBahnhof seinen 15. Rang an Schaff hausen-Bahnhof abtreten müssen, indem die Einnahmen des letztern gegenüber 1898 um rund Fr. 470,000 gestiegen, diejenige des erstem dagegen um Fr. 190,000 zurückgegangen sind. Eine bedeutende Vermehrung der Einnahmen gegenüber dem Vorjahre hat auch das Zollamt Luzern aufzuvveisen.

IY. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1899 folgenden Personalbestand :

verfügte die Zollverwaltung über Beamte. Angestellte.

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen (Verwaltung, Inspektorat, Handelsstatistik) . . .

6 Gebietsdirektionen 58 Hauptzollämter i 209 Nebenzollämter j

38 68 ,,,<-.

4by

l 13 ,,<,«

Mi)

Anmerkung. Von den Nebeuzollämteru sind 116 durch Civilpersonen besetzt, wahrend 93 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Grenzwachtcorps mitgezählt sind.

46 Zollbezugsposten

'

--

17

575

316

Anmerkung. Von diesen werden 15 durch Civilpersonen, 2 durch kantonale Landjäger und 29 durch eidgenössische Grenzwächter besorgt ;· letztere sind hiernach mitgezählt.

- ·

Übertrag

311 Übertrag Grenzwachtcorps : Grenzwachtchefs u n d Grenzwachtoffiziere .

Unteroffiziere und Grenz Wächter

.

Beamte. Angestellte.

575 316

.

9 --

-- 799

Zusammen

584 584

1115 1106

Vermehrung im Jahre 1899

--

Bestand auf 31. Dezember 1898

Während des Berichtsjahres sind 83 Mann ausgetreten, und zwar : 19 infolge Todesfall (worunter 3 Grenzwächter), 46 infolge Demission (worunter 34 Grenz Wächter), 18 infolge Wegweisung (sämtlich Grenzwächter).

Außer den 34 Mann, welche aus dem Grenzwachtcorps ausgetreten sind, wurden 19 zu ändern Funktionen bei der Zollverwaltung ernannt : nämlich : 2 als Civileinnehmer bei Nebenzollämtern, 17 als Zollaufseher.

Im Berichtsjahre waren 106 Beamte und 32 Angestellte der Zollverwaltung in den Militärdienst einberufen, Waffoninspektionen nicht Inbegriffen; davon hatten 72 Beamte und 14 Angestellte an den Herbstmanövern des I. Armeecorps und der Manöverdivision teilzunehmen.

Die Absenzenregister erzeigen für das gesamte Zollpersonal der sechs Zollgebiete einen Ausfall von 14,151 Diensttagen, nämlich 4587 wegen Urlaub, 6045 wegen Krankheit und 3519 wegen Militärdienst, bei der Grenzwachtmannschaft 4509 Diensttage, nämlich 1141 wegen Urlaub, 3368 wegen Krankheit.

Von 44 Gehülfen II. Klasse, welche sich zur Prüfung behufs Beförderung in die I. Gehülfenklasse gestellt hatten, haben 35 = 79% (1898: 67%) diese Prüfung mit Erfolg bestanden.

Durch Todesfall hat die Zollverwaltung zwei verdiente Beamte verloren.

Am 14. Dezember ist Herr Franz Fehr, Direktor des I. Zollgebietes in Basel, nach längerer Krankheit im Alter von 75 Jahren gestorben. Am I.Februar 1850, als dem Tage der Inkraftsetzung des infolge der Bundesverfassung von 1848 erlassenen ersten Zollffesetzes, trat Herr Fehr in den Zolldienst und seit Februar 1868, O

7

l

also während nahezu 32 Jahren, bekleidete or die Stelle eines Direktors des I. Zollgebietes. Bis wenige Monate vor seinem

312 Lebensende körperlicher und geistiger Rüstigkeit sich erfreuend, hat derselbe mit großer Pflichttreue und praktischem Geschick seines Amtes gewaltet.

Am 26. Dezember starb Herr Ed. Peyer im Hof, I. Revisor der Abteilung Handelsstatistik der Oberzolldirektion, im Alter von 66 Jahren. Derselbe hat der Zollverwaltung seit 1867 angehört und bekleidete seit 1872 eine Revisorenstelle bei der Oberzolldirektion, welche 1885 in eine solche der neu kreierten handelsstatistischen Abteilung umgewandelt wurde. Den Obliegenheiten seines Amtes ist Herr Peyer stets mit großer Gewissenhaftigkeit nachgekommen.

V. Oberzolldirektion.

Der Geschäftsgang der Oberzolldirektion war im Berichtsjahre ein normaler. Besondere Bemerkungen sind daher unter dieser Rubrik nicht vorzubringen.

VI. Zollgebietsdirektionen und Zollämter.

Abgesehen von einer andauernden Geschäftszunahme geben auch die /Ollgebietsdirektionen zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß.

Die Revisionsarbeiten derselben befinden sich zeitweilig im Rückstande, infolge der Einberufungen in den Militärdienst, Krankheiten und Urlaube, indem die bei den Zollämtern entstehenden Lücken zumeist durch das Personal der Gebietsdirektionen ausgefüllt werden müssen.

Mit Bezug auf den Stand der pro 1899 budgetierten Zollhausbauten verweisen wir auf Abschnitt Bauwesen des Departements des Innern.

Dem Vorsteher des Zolldepartements ist zur Kenntnis gelang!, und durch amtliche Untersuchung bestätigt worden, daß anläßlich der letzten Nationalratswahlen auf die Initiative des Generalvorstandes des Verbandes eidgenössischer Beamter und Angestellter Wahlagitation durch Verteilung v on Flugblättern zu gunsten einzelner Kandidaten während der Dienststunden und in den Arbeitsräumen der Verwaltung getrieben wurde.

Weit entfernt, die Beamten und Angestellten in der Ausübung ihrer politischen Rechte und an reger Beteiligung bei Wahlen und Abstimmungen verhindern zu wollen, ließ der Vor-

313 Steher des Zolldepartements, im Einvernehmen mit demjenigen des Post- und Eisenbahndepartements, dem Zollpersonal eröffnen, daß es eine derartige persönliche Wahlpropaganda in den Dienstlokalen und während der Dienststunden im Dienste irgend einer Partei für unstatthaft erachte. Wenn der Verband eidgenössischer Beamter und Angestellter als solcher für gut finde, in eine Wahlagitation einzugreifen, so möge er, wie andere Vereinigungen, öffentliche Versammlungen anordnen, seine Wahlaufrufe und Flugblätter per Post an die Wähler versenden oder in die Häuser vertragen lassen.

Infolge des notwendig gewordenen Umbaues des Centralbahnhofes in Basel muß das bisherige eidgenössische Niederlagshaus nach dem Wolf verlegt werden. Bei diesem Anlasse hat die Basler Handelskammer im Namen der dortigen Interessenten eine Vergrößerung, sowie eine teilweise Umgestaltung des bisherigen Niederlagshauses verlangt. Die infolgedessen mit der Direktion der schweizerischen Centralbahn über den Bau eines neuen Niederlagshauses gepflogenen Unterhandlungen konnten im Berichtsjahre nicht mehr zum Abschluß gebracht werden.

Da das neue Zollgebäude für Unterbringung des Nebenzollamtes Allschwyl bei Basel an die äußerste Grenze zu stehen kommt, so ergab sich die Notwendigkeit, auf der Südseite des Dorfes, an der Straße nach Neuweiler (Elsaß) einen Zollbezugsposten zu errichten. Derselbe wird auf 1. April 1900 eröffnet werden.

Die Zollämter Rheinfelden, Burgfelden, Wiesenbrücke, Kleinhüning und Hörn wurden für die Einfuhr von Blumentopfgewächsen im Grenzverkehr geöffnet.

Ein Individuum, das sich geweigert hatte, dem GrenzwächterEinnehmer des Nebenzollamts Kleinlützel (Solothurn) die statistische Gebühr zu entrichten und sich au demselben thätlich vergriff, wurde vom zuständigen solothurnischen Amtsgericht zu l Monat Gefängnis und den Kosten verurteilt.

Mit Rücksicht auf die große Entfernung dos Güterbahnhofes vom Hauptbahnhof wurde das im Jahre 1897 im Bahnhof Zürich errichtete Hauptzollamt in zwei Hauptzollämter Zürich Güterbahnhof und Zürich Eilgut, getrennt, von denen das erstere den Frachtgüterverkehr, das letztere den Eilgutverkehr, einschließlich Reisendengepäck, abzufertigen hat.

Die beiden seit 1877 bezw. 1884 bestehenden Holztransit lager Romanshorn (Nadelholz- und Eichenbretter, Fußholz, Latten) Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. I.

23

314

und Buchs (gesägtes und abgebundenes Bauholz, Bretter, Latten, Schindeln und Robstecken) sind auf Ende des Berichtsjahres aufgehoben worden, gestützt auf die Thatsache, daß diese Lager nicht mehr dem internationalen Zwischenhandel dienen wie früher, sondern daß bloß noch ein verhältnismäßig kleiner Teil des zollfrei lagernden Holzes zur Wiederausfuhr gelangt, die Voraussetzungen, die s. Z. die Transitlagerung rechtfertigten, mithin nicht mehr vorhanden sind.

Die in unserm Jahresbericht pro 1897 erwähnte Einrichtung eines ambulanten Zolldienstes auf den Schiffskursen 45 Friedrichshafen-Romanshorn, 57 Friedrichshafen-Rorschach und 87 LindauRorschach während der Fremdcnsaison, ist im Berichtsjahre auch für Kurs 53 Friedrichshafen-Rorschach in Anwendung gebracht worden, und wird von 1900 an auch für den Schiffskurs 75 LindauRomanshorn eingeführt, nachdem, die (ieneraldirektion der k. bayer.

Staatseisenbiihnen sich von der Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung überzeugt hat.

Der Zolldienst auf den Dampfschiffen des Langeu- und des Luganersecs hat zur Einleitung von Verhandlungen behufs vertragsmäßiger Regulierung mit Italien Veranlassung gegeben. Das Nähere hierüber ist in Abschnitt Politisches Departement enthalten.

In Buchs wurden gegen Ende des Berichtsjahres neue Lokale für die Zollabfertigung der Postsendungen in dem auf dem Bahnhofarcal daselbst von den Vereinigten Schweizerbahnen erstellten neuen Postgebäudc bezogen.

Der Zollbezugsposten La Rosa am Bernina wurde mit Rücksicht auf den Verkehr von und nach dem Livignothale CI tau on) in ein Nebenzollamt umgewandelt.

Lokal-Erweiterungen, welche wir gestützt auf Art. 17 des Zollgesetzes von der Direlttion der J. S. für den Zolldienst in den Grenzbahnhöfen Vallorbe und Verrières verlangt hatten, sind von der genannten Bahnverwaltung zu unserer Befriedigung ausgeführt worden.

Einem Begehren unserer Zollverwaltung um Erweiterung und zweckmäßiger Einrichtung der Bureau- und Revisionslokalitäten des schweizerischen Zollamts in Konstanz hat die Generaldirektion der Großh. Badischen Staatseisanbahnen in sehr entgegenkommender Weise entsprochen.

In der Nacht vom 7. auf den 8. März wurde auf dem Zollamt Bouveret die Geldkiste, welche Fr. 725 enthielt, gestohlen und aus den erbrochenen Schubladen des Schreibpultes ein Betrag von

315

cirk Fr. 20 entwendet. Die sofort angehobene gerichtliche Untersuchung in betreff der Thäterschaf blieb erfolglos. Am Morgen des 17. März wurde dann die Kiste wieder in dem an das Zollbureau anstoßenden B e visionslokal vorgefunden; dieselbe zeigte keine Spuren äußerer Gewalteinwirkung und auch der Inhalt war intakt. Der Fall selbst blieb, ungeachtet eifriger Nachforschungen seitens der Gerichtsbehörden, unaufgeklärt. Auf Ansuchen der Zollverwaltung hat die Bahnverwaltung (J.-S.) die nötigen Sicherheitsmaßregeln getroffen, um ähnlichen Vorkommnissen für die Zukunft vorzubeugen.

Infolge der Verlegung des bis 1892 in Corsier (Genf) bestandenen Nebenzollamtes nach Anières (s. Geschäftsbericht 1892) und der daherigen Schließung der von Corsier nach der französischen Ortschaft Veigy-Foncenez führenden Straße für den Vorkehr mit zollpflichtigen Waren waren die Bewohner dieser Ortschaft genötigt, den Umweg über Anières zu machen. Auf Ansuchen der beteiligten Bevölkerung hat nun das Zolldepartement jene Verbindung für den zollpflichtigen Verkehr wieder geöffnet und bei Veigy auf schweizerischem Gebiete einen Zollbezugsposten errichtet.

VII. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtcor hatte am Schlüsse des Berichtsjahres folgenden Bestand: Grenzwachtchefs und Offiziere.

I. Zollgebiet II.

III.

IV.

V.

VI.

Zusammen

Unteroffiziere.

2 1 1 1 1 3

10

9

Grenzwächter

*

- Seinen.

Zahl der Posten.

58 50 37 42 55 53

5 3 7 11 10

139 84 60 82 187 201

10 4 3 6 10 9

46

753

42 ') 295

799 1

Z hl

) Inbegriffen die in Genf stationierte mobile Sektion.

316

Bestand am Schlüsse des Vorjahres : Grenzwachtche und Offiziere 10 Unteroffiziere und Grenzwächter 801 somit eine Verminderung um l Grenzwachtchef und 2 Mann.

Außer der persönlichen Bewaffnung der Grenzwächter, bestehend aus Seitengewehr und Revolver, besitzt jeder Posten eine seinem Mannschaftsbestande entsprechende Anzahl Repeterkarabiner System Vetterli, nebst Munition für den Fall ernsterer Vorkommnisse. Der Umstand nun einerseits, daß die Mehrzahl der aus allen Truppengattungen rekrutierten Grenzwächter mit der Handhabung des Revolvers noch nicht genügend vertraut und anderseits, daß die jüngere Mannschaft nie auf den Vetterlikarabiner eininstruiert worden ist, hat unsere Zollverwaltung veranlaßt, besondere Schießübungen, verbunden mit Instruktion über Kenntnis lind Behandlung der Handfeuerwaffen des Grenzwachtcorps, anzuordnen. Diese eintägigen Übungen fanden in kleineren Abteilungen unter Leitung von Grenzwachtoffizieren statt und wurden zugleich benutzt zur Auffrischung der militärischen Instruktion über Disciplin, militärischen Anstand, Soldatenschule und teilweise auch Zugschule, letzteres mit Rücksicht auf die etwa vorkommende Besamtnlung größerer Abteilungen bei besonderen Anlässen. Diese Instruktionskurse, welche ohne Beeinträchtigung des Grenzwachtdienstes in allen Zollgebieten das V. (Lausanne) ausgenommen, durchgeführt wurden, waren ungeachtet ihrer kurzen Dauer von anerkanntem Nutzen, nicht sowohl für die jüngere, als namentlich auch für ältere Mannschaft, so daß die Absicht besteht, auch in Zukunft einen solchen Schieß- und Instruktionstag alljährlich anzuordnen.

Der im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte Versuch, die im Mannschaftsbestande des bernischen Jura entstehenden Lücken durch Rekruten zu ersetzen, die im Rekratendepot des VI. Gebietes (Genf) ausgebildet worden sind, hat sich nicht bewährt, und ist daher wieder aufgegeben worden. Dagegen wird gegenwärtig der Versuch gemacht, Grenzwächterrekruten des IV. Zollgebiets (Tessin), welche der französischen Sprache genügend mächtig sind, im genannten Depot ausbilden zu lassen.

In Bonfol (Borner Jura) stationierte Grenzwächter wurden im Laufe des Monats September an einem Abend von einer mit Stöcken und Messern bewaffneten Bande übelbeleumdeter Burschen des genannten Dorfes angegriffen, wobei einer der Grenzwächter eines dieser Individuen, welches mit offenem Messer auf ihn eindrang, ins Knie schoß. Das Kriegsgericht der II. Division, welches

317

den Fall zu beurteilen hatte, sprach den Grenzwächter frei, indem anerkannt wurde, daß er sich in der Notwehr befunden hatte.

In der zu Anfang November bezogenen neuen Grenzwächterkaserne in Kreuzungen ist das Grenzwachtpersonal in jeder Hinsicht gut untergebracht. Die Kaserne kann der speeiellen Grenzverhältnisse wegen, die neben den noch unerfahrenen Kekruteu auch dienstkundige Grenzwächter erfordern, nicht ausschließlich als Rekrutendepot dienen, wie dies in der Grenzvvächterkaserno in Chêne (Genf) der Fall ist. Daß auch ältere ledige Grenzwächter an die Kasernenordnung gewöhnt werden, ist übrigens für diese Mannschaft, die in der Folge wieder kleinern Posten zugeteilt wird, Ton unverkennbarem Vorteil.

Infolge ungeschickter Manipulation mit dem geladenen Revolver wurde ein Grenzwächterrekrut des Postens Kreuzungen durch einen Schuß getötet. Ein Grenzwächter des Postens Bouveret ist an den Folgen eines Sturzes gestorben. Den Hinterlassenen b'eider Grenzwächter wurde außer dem Gehaltsnachgenuß eine angemessene Entschädigung zuerkannt.

Infolge Rücktrittes des bisherigen Chefs der Grenzwachtaliteilung in den Kantonen Waadt und Wallis ist nun das gesamte Grenz wach tcorps des V. Zollgebiets (Waadt, Wallis, Neuen bürg) einem einzigen Grenzwachtchef unterstellt.

Die im V. Zollgebiet bestandene mobile Sektion (Grenzwächter in Civil), welche zur Zeit des Zollkrieges mit Frankreich gute Dienste geleistet hat und seither zur Verstärkung von Posten und zur Überwachung schmuggelverdächtiger Grenzpuukte verwendet wurde, ist aufgehoben worden. Die betreffende Mannschaft ist, nunmehr denjenigen Posten, zu deren Verstärkung während der Saison sie jeweilen abkommandiert war, definitiv zugeteilt.

Gegen einen Grenzwächter-Rekruten im berniscben Jura, welcher nach wiederholter Bestrafung wegen kleinerer Dienstvergehen als unbrauchbar aus dem Grenzwachtdienst entlassen werden mußte, ist von Seiten seines Sektionschefs Klage eingereicht worden, daß derselbe noch während seiner Dienstzeit gegen letzteren Drohungen ausgestoßen und einem übelberüchtigten Individuum Versprechungen gemacht habe, für den Fall, daß dasselbe den Sektionschef bei einer nächtlichen Diensttour überfalle und mißhandle. Auf erfolgte Klage hin wurde der Betreffende von der kantonalen Gerichtsbehörde zu 60 Tagen Gefängnis, Fr. 40 Buße und zur Bezahlung der ergangenen Kosten verurteilt.

Wegen Beschimpfung von Grenzwächtern durch Zollpflichtige wurde in mehreren Fällen gerichtliche Klage erhoben.

318 YHI. Straffalle.

A. Zollübertretungen.

Auf Ende 1898 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind

53 Straffälle 133T ,,

Total 1899 1390 Staffililo im Vorjahr 1898 1463 ,, Verminderung pro 1899

73 Straffälle

Diese Zolliibertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: «. durch Verzicht auf die Verfolgung 36 b. durch erfolgte freiwillige und unbedingte Unter/iehung seitens der Straffälligen 1320 c. durch gerichtlichen Spruch : 7Ai gunsten der Verwaltung (i xu uncrunsten der Venvaltuna; -- Total

1362

Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt : vor Gericht anhängig bei der Verwaltung pendent

4 24 Total

1899

Es betragen : Fr.

1. die umgangenen Zollgebühren . . 12,590.23 2. die eingegangenen Zollbußen . . . 27,019. (i(> 3. Der Anteil der Zollverwaltung .

9,008.45

1898

1390

Differenz

Fr.

Fr.

12,574.02

+

16.21

39,904. 99

-- 12,885. 33

12,381.65

--

3,373.20

B. Durch das Zollpersonal verzeigte und von der Zollverwaltung liquidierte Übertretungen des Alkoholgesetzes.

Auf Ende 1898 unerledigt geblieben neu hinzugekommen

. . .

Total im Vorjahr 1898 Verminderung 1899

7 Straffälle 31 ,, 38 Straffälle 47 ,, 9 Straffälle

Es betragen: 1. die umgangenen Monopolgebühren .

2. die eingegangenen Bußen . . . .

3. der Anteil der Zollverwaltung . . .

1899

Fr.

1898

Differenz

Fr.

Fr.

535. 41

628.99

--

93.58

1,525.45

2,450.75

--

925.30

508. 57

817.02

--

308. 45

Im letztjährigen Geschäftsbericht haben wir unter Ziff. 4 den Fall erwähnt, daß ein Spezierer in der Nähe des Zollpostens La Cure sich der Vornahme einer Haussuchung durch die Grenzwaehtorgane mit Gewalt widersetzt hatte und daß infolgedessen eine Strafklage bei den waadtländischen Gerichten eingereicht worden ist, die im vorigen Jahre noch nicht zur Aburteilung gelangt war.

Der Angeschuldigte hatte sich zu der Gerichtsverhandlung nicht eingefunden und wurde zu sechsmonatlicher Gefängnisstrafe und den Kosten verurteilt. Da er französischer Staatsangehöriger und auf französichem Gebiet wohnhaft ist, so konnte dieses Urteil jedoch nicht vollzogen werden. Dagegen wird, wenn er sich innert zwei Jahren nicht stellt oder festgenommen werden kann, \ on der waadtländischen Behörde seine Ausweisung verfugt werden, ^ äs für ihn als Grenzanwohoer immerhin eine empfindliche) Strafe wäre.

Von den im Berichtsjahre zur Anzeige gelangten Schinuggelfällen mögen folgende besondere Erwägung finden : 1. Der Grenzwachtmannschaft in Campocologno war bekannt geworden, daß versucht werden sollte, einen größeren Transport Schweine über die hochgelegene Alp Lnghina einzuschmuggeln, weshalb eine sorgfältige, andauernde Bewachung der in Betracht kommenden Bergübergänge angeordnet wurde. Am ß. Mär/,, abends nach 7 Uhr, stießen die zwei den Frantalonapaß bewachenden Grenzwächter auf vier Schmuggler, welche zehn Schweine vor sich hertrieben und als sie sich entdeckt sahen, sofort flüchteten, unter Zurücklassung der Schweine, die von den Grenz Wächtern abgefangen wurden. Während nun einer der Grenzwäehter die weit entfernten Kameraden herbeirief, kehrten die Schmuggler zurück, um sich der Schweine wieder zu bemächtigen, wobei zwischen denselben und dem einzig zurückgebliebenen Grenz wach ter Schüsse gewechselt wurden, die jedoch bei der eingetretenen Dunkelheit keinen Schaden anrichteten. Da der Grenzwäehter sich nicht einschüchtern ließ und die Kameraden bald anrückten, so blieb es bei

320 der Beschlagnahme. Die Grenzwächter mußten mit den Tieroß eine sehr kalte Nacht im Freien zubringen und gelangten erst am folgenden Vormittag um 11 Uhr nach mühsamem Marsche nach Campocologno zurück. Von den Schweinen sind unterwegs aus Müdigkeit und Kälte fünf Stück verendet, ein weiteres ist am folgenden Tag umgestanden. Die vier übriggebliebenen wurden vorsteigert und erzielten einen Erlös von Fr. 280, von dem die Grenzwächter den wohlverdienten Verleideranteil erhielten. Die Tliäterschaft ist unbekannt geblieben und hat nicht 7,111- Verantwortung gezogen werden können.

2. Die bestehenden Tramwayverbindungen zwischen Genf und dem benachbarten französischen Gebiet werden namentlich von Frauenspersonen gelegentlich dazu benutzt, um zollpflichtige Waren unter den Kleidern oder unter den Sitzen versteckt unverzollt einzubringen. Das Zollpersonal ist zwar angewiesen, diesem Schmuggel besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und in der Weise entgegenzutreten, daß verdächtige Frauenspersonen durch hierzu bestimmtes weibliches Aufseherpersonal untersucht werden, indessen scheint doch mitunter das unentdeckte Durchkommen zu glücken. Einer Negotiantin in Genf war es auf diese Weise gelungen ein größeres Quantum Parfumerie etc. einzuschmuggeln, für welches sie an Zoll- und Monopolgebühren zusammen Fr. 113. 20 zu entrichten gehabt hätte. Sie konnte sich jedoch ihres Gewinnes nicht lange freuen, denn kaum hatte sie die Ware in ihr Magazin verbracht, als die Grenzwachtorgane, die von der Sache Kenntnis erhalten hatten, sich bei ihr meldeten und die sämtliche geschmuggelte Ware mit Beschlag belegten. Sie mußte sich entschließen, die vom Zolldepartement ausgesprochene empfindliche Buße, sowio die umgangenen Gebühren zu entrichten, nach deren Bezahlung die Ware ihr wieder ausgeliefert wurde.

"o^Auch der 15jährige Knabe eines Dienstmannes in Genf hatte versucht, unter seinem Sitz im Tramway versteckt, ein Quantum Parfumerie unverzollt einzubringen, was bei der Zollrevision entdeckt wurde. Da weder der Fehlbare, noch sein Vater die ausgesprochene Buße bezahlten, so wurden dieselben dem Richter überwiesen, der Vater im Hinblick auf die Bestimmung von Art. 24 des Fiskalstrafgesetzes vom 30. Juni 1849, wonach Eltern für die Kinder civilrechtlich haftbar sind, insofern sie das Aufsichtsrecht nicht gehörig gehandhabt haben. Das Gericht ließ das jugendliche Alter des Angeschuldigten als Milderungsgrund gelten und verurteilte denselben zur Bezahlung der umgangenen Gebühren,

321

sowie des zweifachen Betrages derselben als Buße mit eventueller Umwandlung in entsprechende Gefängnisstrafe. Der Vater wurde eivilrechtlich haftbar erklärt und hat dann auch die Buße bezahlt.

3. Von den Grenzwachtorganen in Genf war eines frühen Morgens im Monat September bemerkt worden, daß eine Kiste, die hinter einer Hecke an der Straße von Troinex nach Carougc gelegen hatte, und in der Nacht über die Grenze geschmuggelt worden sein muß, auf ein Fuhrwerk geladen wurde, mit dem der Fuhrmann im Galopp davoneilte, bevor das Grenz wächterpersonal zur Stelle sein konnte. Letzterem gelang es jedoch zu ermitteln, daß die Kiste im Tramwaydepot in Carougc abgeladen worden war, von wo dieselbe noch gleichen Tags von einem Dienstmann abgeholt wurde, der sie nach Genf brachte und daselbst in dem Hausgang eines größeren Warengeschäftes ablud. Dort wurde die Kiste beschlagnahmt und gegen den Eigentümer des Warenmagazins, der nach der Aussage des Dienstmanncs ihm den Auftrag gegeben hatte, die verdächtige Kiste in Carougc abzuholen, das Strafverfahren wegen Zollumgehung eingeleitet. Die Grenzwachtorgane hatten es vorsichtigerweise vermieden, vorher einzuschreiten, um den richtigen Adressaten ermitteln und verantwortlich machen zu können. Die Kiste, die noch mit dem Blei des Versenders in Paris und der bahnamtlichen Etikette der P.-L.-M. versehen war, enthielt ein größeres Quantum Spielkarten, wofür der Zoll Fr. 57. 60 betragen hätte.

Da der Adressat der Sendung sich dem Strafentscheid des Zolldepartements nicht unterzog, so erfolgte die Überweisung des Falles an das zuständige Gericht, welches den Angeschuldigten zu einer Buße vom zwölffachen Betrag des umgangenen Zolles und zu den Kosten verurteilte ; dazu hatte er noch den einfachen Zoll y,u entrichten, wogegen ihm die beschlagnahmte Ware ausgeliefert wurde. Wenn er sich dem administrativen Strafentscheid, welcher ebenfalls auf den zwölffachen Betrag des umgangenen Zolles lautete, unterzogen hätte, so wäre er besser davongekommen, indem ihm in diesem Falle der Nachlaß eines Drittels bezw. Viertels der Buße gemäß Gesetz hätte bewilligt werden können.

4. Ein junger Bursche von Le Brassus, Sohn vermöglicher Eltern, fuhr, von französischem Gebiet herkommend, mit einem bespannten Wagen im Galopp, johlend, beim dortigen Zollamt vorbei, ohne den Haltrufen des
Zollpersonals irgendwelche Beachtung zu schenken. Da er auf diese Weise sein Fuhrwerk der zollamtlichen Kontrolle entzogen hat, so wurde ihm gemäß Art. 58 des Zollgesetzes eine Ordnungsbuße von Fr. 30 auferlegt. Zur

322

Bezahlung derselben aufgefordert, antwortete er, daß er nichts besitze und nicht bezahlen könne. Auch die angehobene Betreibung hatte keinen Erfolg. Die Zollverwaltung hat sich daher einen Verlustschein erwirkt, mit Hülfe dessen sie den Betreffenden früher oder später zur Erkenntnis bringen zu können hofft, daß er sich über gesetzliche Einrichtungen nicht ungestraft hinwegsetzen darf.

5. Die Grenzwächter der neuenburgischen Grcnzwachtposten iü Ccrneux und Les Queues bemerkten eines Tages, nach einer regnerischen Nacht, frische Fußspuren eines Rindes, welche in dem aufgeweichten Boden direkt ab französischem Gebiet nach der Stalluug eines an der Grenze auf ueuenburgischem Boden wohnhaften Viehbesitzers führten. Infolge dieser Wahrnehmung begaben sich die Grenzwächter gleichen Tages in Begleitung des Gemeindepräsideriten in seine Stallung, um nach dem geschmuggelten Rind Haussuchung vorzunehmen. In der That fanden sie daselbst ein Stück Vieh, das noch mit Straßenkot bespritzt war und dessen Hufe zu den vorhandenen Spuren genau paßten. Der Eigentümer bestritt indes, daß dieses Rind von Frankreich eingeschmuggelt worden sei und behauptete, daß er dasselbe am vorhergehen den Tage von einem Verwandten gekauft habe. Er wies auch einen Gcsundheitsschein vor, der indessen auf das betreffende Rind nicht paßte. Bei dieser Sachlage wollten die Grenzwächter zur Beschlagnahme des Rindes schreiten, wobei sich der Vichbositzer mit Gewalt widersetzte und mit Hülfe eines auf französischem Gebiete wohnenden Nachbars sich an den Grenzwächtern thätlich verging.

Einer der Grenzwächter erhielt einen Fußtritt ins Gesicht, der ihn für längere Zeit dienstunfähig machte. Schließlich gelang es der Grcnzwachtmannschaft doch, das Stück Vieh in ihre Gewalt zu bekommen.

Da der Angeschuldigte sich dem Strafentscheide der Administrativbehörde nicht unterzog, so wurde er dem neueriburgischen Gerichte zur Aburteilung überwiesen, welches ihn trotz der vorliegenden dringenden Verdachtsmomente von der Anschuldigung wogen Zollumgelmng freisprach. Gegen dieses Urteil ist Kassationsklage beim Bundesgericht eingereicht worden, da verschiedene im gerichtlichen Verfahren vorgekommene Fehler hierzu Anlaß boten.

Das Urteil steht noch aus, wie auch die Klage des Grenzwachtpersonals wegen Mißhandlung noch nicht zur Aburteilung gelangt ist.
6. Eine Sehmugglerbande hatte bei La Rasse (Neuenburg) den günstigen Moment ausgekundschaftet, wo die dienstthuenden Grenzwächter des Postens sich auf entfernte Beobachtungspunkte

323

begeben hatten, um lO'/a Uhi1 nachts eine Kuh über die Zollstraße einzuschmuggeln. Der Plan wurde jedoch durch den Postenchef vereitelt und das Tier beschlagnahmt, während die Begleiter desselben auf französisches Gebiet entweichen konnten. Durch die von der kantonalen Behörde eingeleitete Untersuchung wegen Übertretung der sanitätspolizeiliehen Vorschriften konnten jedoch die Beteiligten eruiert werden, und es wurden [dieselben, sechs Personen, worunter ein mit den Zollgesetzen schon mehrmals in Konflikt gekommener Bewohner von La Rasse und fünf Individuen französischer Herkunft, durch das Polizeigericht in La Chaux-deFonds zu einer Buße von je Fr. 50 mit solidarischer Haftbarkeit verurteilt. Gestützt auf dieses Urteil konnte dann auch das Zollstrafverfahren, welches vorher gegen Unbekannte (Art. 27 des Fiskalstrafgesetzes) hatte eingeleitet werden miisseu, gegen dio nämlichen Persönlichkeiten durchgeführt werden.

*ov

IX. Zollabfertigungen.

Die Zahl der Abfertigungen beträgt: f u j AH iGattung der Abfertigung

Einfuhr Ausfuhr Geleitscheine . . . .

Durchfuhr Freipàsse Niederlagsscheine . . .

Total Hierzu kommen die statistischen Coupons .

Gesamttotal

Anzahl der Abfertigung H pr(f ,8 98

pf0 ]89g

Differenz ^ ,899

5,453,080 1,653,493 660,528 525,347 770,662 18,033 9,081,143

4,409,39(5 1,505,294 507,441 439,398 620,295 14,339 7,496,163

+1,043,684 -f 148,199 -j- 153,087 -j85,949 -j- 150,367 -j3,694 +1,584,980

570,377 9,651,520

558,304 8,054,467

-f12,073 -(-1,597,053

Auf die einzelnen Zollgebiete verteilen sich die Abfertigungen wie folart: 1899

I. Zollgebiet Basel .

3,Ü48,(>02 Schaffhausen 1,507,876 11.

·n Chur .

891,816 III.

·n Lugano .

1,022,294 IV.

·n 657,525 V.

Lausanne ·n Genf . . . 1,953,030 VI.

îi Total 9,081,143

1898

2,617,775 1,257,454 732,560 650,832 534,538 1,703,004 7,496,163

Differenz

1899

430,827 250,422 159,256 371,462 122,987 250,026 +1,584,980 + + + + + +

324 Aus den vorstehenden Zahlen ist ersichtlich, daß die Zahl der Zollabfertigungen im Jahre 1899 um cirka 17,s % gegenüber dem Vorjahre zugenommen hat.

X. Handelsstatistik.

Jahresband und Jahresbericht 1898 sind am 12. August, beziehungsweise in französischer Ausgabe am 1. September 1899 erschienen.

Die provisorische Zusammenstellung des Specialliandels konnte bereits am 15. Februar 1899 zur Ausgabe gelangen.

Die handelsstatistischen Jahresziffern pro 1899 sind noch nicht bereinigt; in den drei ersten Quartalen betrug die Gesamteinfuhr rund Fr. 793 Millionen gegen Fr. 760 Millionen im gleichen Zeiträume des Jahres 1898 und die Gesamtausfuhr von Fr. 575 Millionen gegen Fr. 523 Millionen im Vorjahre, so daß für das Jahr 1899 auf eine bedeutende Zunahme des schweizerischen Außenhandels geschlossen werden kann.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1899.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1900

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.02.1900

Date Data Seite

233-324

Page Pagina Ref. No

10 019 092

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