243

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Leuk (Station J.-S.) nach Leukerbad.

(Vom 29. Mai 1900.)

Tit.

Durch Beschluß vom 6. Oktober 1899 (E. A. S. XV, 681) erteilte die Bundesversammlung den Herren Zen Ruffinen und Mithafte die Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Schmalspurbahn von L e u k (Station J.-S.) nach L e u k e r b a d .

In Art. 13 dieses Beschlusses wurde die Bestimmung aufgenommen, daß die Beförderung von Personen im Sommer täglich mindestens sechsmal und im Winter mindestens dreimal erfolgen solle, daß aber auf der Strecke Leuk (Stadt) -- Leukerbad der Betrieb auf die Sommersaison beschränkt werden könne.

Mittelst Eingabe vom 17. März 1900 teilten die Konzessionäre dem Eisenbahndepartement mit, die Bestrebungen, das Unternehmen zu finanzieren, seien bisher an der lästigen Konzessionsbedingung geseheitert, daß im Winter der Betrieb zwischen Leuk (Station 3.-S.)

und Leuk (Stadt) aufrecht erhalten werden müsse. Das Komitee der Konzessionäre habe daher den Behörden der Gemeinde Leuk und des Kantons Wallis die Frage vorgelegt, ob sie sich mit der Einstellung des Betriebes auf der g a n z e n Linie während des Winters einverstanden erklären könnten. Von beiden Seiten habe das Komitee eine zustimmende Antwort erhalten, weshalb es nun

244

die Bundesbehörden ersuche, in eine entsprechende Ä n d e r u n g d e r K o n z e s s i o n einzuwilligen.

Die Eingabe schloss mit der Bemerkung, daß es, wenn dem Gesuche entsprochen würde, möglich wäre, für die Sektion Leuk (Station) -- Leuk (Stadt) statt des Adhäsionssystems das Zahnradsystem anzuwenden, was eine beträchtliche Kürzung des Tracés und Verminderung der Kosten im Gefolge hätte.

Dem Gesuche lag ein Auszug aus dem Protokoll des Municipalrates von Leuk (Stadt) bei, wonach diese Behörde unterm 17. Dezember 1899 beschlossen hat, ,,auf den im Konzessiousgesuche der Herren Oskar Zen Ruffinen, L. Willa, Ingenieur Schenk und Konsorten, vom 6. Oktober 1898, vorgesehenen Winterdienst zwischen Souste und Leuk provisorisch zu verzichten. Sollte sich mit der Zeit die Rentabilität der Bahn Souste-Leukerbad derart gestalten, daß den Aktionären eine D u r c h s c h n i t t s d i v i d e n d e von 5°/o ausbezahlt werden könnte, behält sich der Rat vor, auf Grund des Konzessionsgesuches den erwähnten Winterdienst Souste-Leuk zu verlangen." Ferner legte das Komitee ein Schreiben des Departementes der öffentlichen Arbeiten des Kantons Wallis vor, aus welchem sich ergab, daß der Staatsrat beschlossen habe, den gleichen Standpunkt einzunehmen.

Das Gesuch wurde, wie üblich, der Kantonsregierung zur Vernehmlassung mitgeteilt, worauf sie sich unterm 28. März dahin aussprach, daß sie ebenfalls mit der Einstellung des Winterbetriebes auf der Strecke Leuk (Station) -- Leuk (Stadt) einverstanden sei, s o l a n g e die den A k t i o n ä r e n a u s g e r i c h t e t e D i v i d e n d e 5% nicht übersteige.

Wir haben keinen Anlaß, entgegen den zustimmenden Erklärungen dieser beiden Behörden zu verlangen, daß am bisherigen Wortlaut festgehalten werde. Dagegen können wir dem Vorbehalt, an welchen die Einstellung des Winterbetriebes geknüpft werden soll, weder in der Fassung des Beschlusses des Muncipalrates von Leuk, noch in derjenigen, die ihm der Staatsrat von Wallis gegeben hat, zustimmen. Wenn nämlich die Einführung des Winterbetriebes auf der Strecke Leuk (Station J.-S.) -- Leuk (Stadt) von der Höhe der D i v i d e n d e n abhängig gemacht würde, so hätte es die Generalversammlung der Aktionäre, welche ja alljährlich die Dividende bestimmt, in der Hand, diese Einführungunter Umständen hinauszuschieben. Es sollte vielmehr auf die Höhe des R e i n e r t r a g e s abgestellt werden, und zwar dürfte «s sich empfehlen, die Einstellung des Winterbetriebes nur für

245

so lange zuzulassen, bis die Unternehmung während drei aufeinanderfolgenden Jahren einen Reinertrag von mindestens fünf Prozent abgeworfen hat.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlußentwurf zur Annahme und benützen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. Mai 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Rlngier.

Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. IH.

17

246

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Aenderung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Leuk (Station J.-S.) nach Leukerbad.

:

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht

1. eines Gesuches der Konzessionäre einer elektrischen Eisenbahn von Leuk (Station J.-S.) nach Leukerbad, vom 17. März 1900; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1900, beschließt: 1. Die durch Bundesbeschluß vom 6. Oktober 1899 (E. A. S.

XV, 681) den Herren Zen Ruffinen und Willa in Leuk, R. Varonier in Varone und P. Schenk in Bulle erteilten Konzession für den Bau und Betrieb einer elektrischen Schmalspurbahn von Leuk (Station J.-S.) nach Leukerbad wird im Art. 13 dahin geändert, daß der Betrieb auch auf der Strecke Leuk (Station J.-S.)

-- Leuk (Stadt) auf die Sommermonate beschränkt werden kann, solange die Bahnunternehmung nicht während drei aufeinanderfolgenden Jahren einen Reinertrag von mindestens fünf Prozent abwirft.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher mit dem Tage seiner Promulgation in Kraft tritt, beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Aenderung der Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Leuk (Station J.-S.) nach Leukerbad.

(Vom 29. Mai 1900.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1900

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.06.1900

Date Data Seite

243-246

Page Pagina Ref. No

10 019 224

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.