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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarisch Anzeigen.

Lieferung der Uniformen für die eidg. Grenzwächter.

Die Lieferung der Uniformen für die eidgenössischen Grenzwächter sämtlicher 6 Zollgebiete ' wird infolge Ablaufs der bisherigen Lieferungsverträge für eine 3jährige Lieferungsperiode, 1. Januar 1901 bis 31. Dezember 1903, zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Die Lieferungsbedingungen, sowie die Vorschriften über die Anfertigung dieser Uniformen, können bei der Oberzolldirektion und bei den Zollgebietsdirektionen in Basel, Schaffhausen Chur, Lugano, Lausanne und Genf eingesehen werden.

Angebote inländischer Konfektionsgeschäfte, sowohl für die Gesamtlieferung als auch für einzelne Zollgebiete, sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Lieferungsangebot für Grenzwächteruniformen bis 20. Oktober nächsthin der unterzeichneten Direktion einzureichen.

B e r n , den 1. Oktober 1900.

Eidg. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Über die Lieferung von Hafer wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Bezügliche Vorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Hafer" bis zum 15. Oktober 1900 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 22. September 1900.

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Konkurrenzeröffnung.

Die Bildhauerarbeiten für das Postgebäude in Zug werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebäudes am Schanzengraben in Zug zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsoft'erten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für das Postgebäude Zug" bis und mit dem 11. Oktober nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauteil.

B e r n , den 29. September 1900.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Schreinerarbeiten, 2. Teil, für das Bad- und Tröcknegebäude des Fort Savatan bei St. Maurice werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Vorausmaß und Bedingungen können von schweizerischen Bewerbern von Montag den 8. Oktober an auf dem eidgenössischen Baubureau in St. Maurice oder im Bundeshaus Ostbau in Bern, Zimmer Nr. 158, eingesehen werden.

Offerten sind bis 18. Oktober verschlossen, frankiert und mit der Aufschrift ,,Schreinerarbeiten für Badgebäude Savatan" an unterzeichnete Stelle einzusenden.

B e r n , den 2. Oktober 1900.

Eidg. Geniebureau, Abteilung fUr Befestigungsbauten.

Die Schreinerarbeiten für das Vegetationshaus der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (Bundeshaus Westbau, Zimmer Nr. 97) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Versuchsanstalt Liebefeld" bis und mit dem 15. Oktober nächsthin franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bunten.

B e r n , den 4. Oktober 1900.

118 Die Gipserarbeiten und die Erstellung von Stahl- und Holzrollladen für das Postgebäude in Zug werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Baubureau des Postgebäudes am Schanzengraben in Zug zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Zug" bis und mit dem 18. Oktober nächsthin franko einzureichen an die

Direktion der eidg. Bauteil.

B e r n , den 6. Oktober 1900.

Stellen-Ausschreibungen, Militärdepartemente.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin: Anmeldung an:

Kanzlist II. Klasse des Kriegskommissariates in Thun.

Offizier der Schweiz. Armee, Kenntnis der zwei Hauptlandessprachen.

Bis auf Fr. 3500.

20. Oktober 1900.

Mi litärdepartement.

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vakante Stelle: Erfordernisse : Besoldung: Anmeldungstermin : Anmeldung an:

Kontrollgehülfe beim Entrepôt Rive in Genf.

Gehülfe I. Klasse gemäß Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 11. März 1898.

Fr. 3500 bis 4000.

13. Oktober 1900.

Zolldirektion in Genf.

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Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartement.

Abteilung Industrie.

Vakante Stelle:

Französischer Übersetzer II. Klasse.

Erfordernisse :

Beherrschung der französischen und deutschen Sprache, diejenige der italienischen ist erwünscht.

Besoldung: Fr. 4000 bis 5000.

Anmeldungstermin: 20. Oktober 1900.

Anmeldung an :

Schweiz. Industriedepartement.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Zwei. Postcommis beim Hauptpostbureau Lausanne. Anmeldung bis zum 23. Oktober 1900 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Briefträger, Bureaudiener und Packer in Herzogenbuchsee. Anmeldung bis zum 23. Oktober 1900 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Zwei Postcommis beim Hauptpostbureau Zürich. Anmeldung bis zum 23. Oktober 1900 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Briefträger in Lichtensteig. Anmeldung bis zum 23. Oktober 1900 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

ö) Postpacker und Bureaudiener in Chiasso. Anmeldung bis zum 28. Oktober 1900 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

6) TelegrapMst in Thun. Anmeldung bis zum 23. Oktober 1900 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

7) Telegraphist in Langenthal. Anmeldung bis zum 23. Oktober 1900 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

8) Telephongehülfe II. Klasse in Zürich. Anmeldung bis zum 23. Oktober 1900 beim Telephonchef in Zürich.

120 9) Telegraphist in Wülflingen (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200 liebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 23. Oktober 1900 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

1) Bureauchef beim Hauptpostl Anmeldung bis zum 16. Okt.

bureau Genf l 1900 bei del. Kreispostdirektion 2) Posthalter in Châtelaine (Genf). J in Genf.

3) Briefträger in Rivaz-St. Saphorin (Waadt), Anmeldung bis zum 16. Oktober 1900 bei der Kreispostdirektion in Lausaune.

4) Postcommis in Bern. Anmeldung bis zum 16. Oktober 1900 bei der Kreispostdirektion in Bern.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist seinerzeit erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Buchdruckerei Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 41.

Bern, den 10. Oktober 1900.

II. Réglemente und Tarifvorschriften.

C. Transitverkehr.

828.

(41/19oo) Teil I der österreichisch-ungarisch-französischen Gütertarife, vom 1. Juni 1890.

Streichung des Artikels Hornmehl.

Auf Seite 171 und 257 des obengenannten Tarifes wird mit Gültigkeit vom 10. Januar 1901 an der Artikel ,,Hornmehl -- Cornes pulvérisées" gestrichen.

Zürich, den 6. Oktober 1900.

Namens der Verbandverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

829. (41/19oo) Teil I, Abteilung B, der deutsch-französischen Verbandgütertarife (Verkehr über Elsass-Lothrinqen).

Nachtrag VII.

Am 15. November 1900 tritt der Nachtrag VII zu Teil I B (Tarifvorschriften und Warenklassifikation) in Kraft. Die Abgabe erfolgt unentgeltlich.

Strassburg, den 1. Oktober 1900.

Sie geschäftsführende Verwaltimg: Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

373

III, Personen- und Gepäckverkehr A. Schweizerischer Verkehr.

830. (41/19oo) Schweizerischer Gesellschafts- nnd Schulfahrtentarif vom 1. Januar 1811. Nachtrag V.

Am 1. November 1900 tritt zum genannten Tarif ein Nachtvag V in Kraft.

Luzern, den 9. Oktober 1900.

Direktion der Gotthardbahn, als Präsidialverwaltung des schweig. Einsenbahnverbandes

831. (41/19oo) Interner Tarif der Davos-Schatzalpbahn, vom 24. Dezember 1899.

Am 24. Oktober 1900 gelangen auf der Davos-Schatzalpbahn, persönliche Generalabonnements mit Photographie zur Taxe von Fr. 30 mit Gültigkeitsdauer von 30 Tagen zur Einführung.

Davos-Platz, den 9. Oktober 1900.

Betriebsleitung der Davos-Schatzalpbahn,

832. (41/19oo) Personen- nnd Gepäcktarif Tramelan

S,'S, B B,

B VT und FM.

Am 1. November 1900 tritt der obgenannte Tarif in Kraft.

Bern, den 5. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn

B. Verkehr mit dem Auslande.

833. (41/19oo) Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck nnd Hunden badische Bahn nnd E L B (im Transit über die badische Bahn) -- N 0 B, Bötzberbahn 0 B, V S B, 80 B, RhB etc., vom 1. November 1900.

Mit 1. November 1900 tritt der obgenannte Tarif in Kraft, wodurch nachstehende Tarife samt Nachträgen aufgehoben und ersetzt werden: 1. Personen- und Gepäcktarif badische Bahn -- N 0 B und Bötzberbahn vom 1. Juli 1882; 2. Gepäcktarif badische Bahn -- N O B und Bötzberbahn vom 1. Juli 1882 ; 3. Personen- und Gepäcktarif badische Bahn -- V S B, vom 1. Dezember 1883; 4. Personen- und Gepäcktarif badische Bahn -- GB, vom 1. Januar 1887; 5. Personen- und Gepäcktarif badische Bahn -- S 0 B, vom 15. Juni 1892.

Zürich, den 3. Oktober 1900.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

874

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

834. (41/19oo Tarif für die direkte Abfertigung von Vieh V S B, N OB, T TB und S OB -- MB.

Mit dem 1. November 1900 tritt ein Tarif für die direkte Abfertigung von Vieh, in Einzelsendungen zwischen Stationen der V S B, N 0 B, T T B und S 0 B einerseits und denjenigen der rhätischen Bahn anderseits in Kraft.

St. Gallen, den 9. Oktober 1900.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen

835. (41/19oo Gütertarif L H B und H W B -- Ostschweiz vom 1. Juni 1897. Nachtrag III.

Mit 1. November 1900 tritt zum Gütertarif L H B und H W B -- Ostschweiz, vom 1. Juni 1897, ein Nachtrag III in Kraft.

Zürich, den 3. Oktober 1900.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn

836., (41/19oo Gütertarif H WB -- S C B, A 8 B, STB, E B und B T B, vom 1. August 1895. Neuausgabe.

Mit 1. November 1900 tritt eine Neuausgabe des obgenannten Gütertarifs in Kraft, wodurch derjenige vom 1. August 1895 mit seinen Nachträgen I--III aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 9. Oktober 1900.

Direktorium der schireiz. Centralbahn.

837.

(41/19oo Gütertarif BOB -- Central- und Westschweiz vom 1. Januar 1900. Nachtrag II.

Mit dem 1. November 1900 tritt zum obgeannaten Gütertarif ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe enthält Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Bern, den 4. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

838.

(41/19oo Gütertarif Pont-Brassus-Bahn -- Central- und Ostschiveis, vom 15. Februar 1900. Nachtrag I.

Mit dem 1. November 1900 tritt zum obgenannten Gütertarif ein Nach trag I in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Bern, den 4. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

375

839. ( 41 /iooo) Gütertarif FM -- Central- und Westschweiz vom 1. Oktober 1898. Nachtrag L Mit dem 1. November 1900 tritt zum ungenannten Giltertarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zum Haupttarif.

Bern, den 4. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

840. (41/19oo Teil II, Heft B, der bayerisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit der Central- und Westschweiz),, vom 1. Januar 1900. Nachtrag II.

Mit 1. November 1900 tritt zum obgenannten Tarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend Änderungen und Ergänzungen des Haupttarifs und des zugehörigen Nachtrags I.

Soweit durch den neuen Nachtrag Taxerhöhungen eintreten, bleiben die entsprechenden bisherigen Taxen noch bis einschließlich 31. Januar 1901 in Kraft.

Zürich, den 9. Oktober 1900.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

841. (41/19oo Teil II, Abteilung A, Hefte l und 2, der schweizerisch-italienischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. Februar 1898. Neuausgabe.

Auf den 1. November 1900 werden die vorstehend bezeichneten Tarifhefte, enthaltend die Tariftabellen für die schweizerischen Strecken nebst Bestimmungen für deren Anwendung, und zwar Heft l für die Stationen der GB, S C B, N 0 B, V S B etc. und Heft 2 für die Stationen der J S etc.

neu aufgelegt, durch welche Neuausgaben die bisherigen Hefte l und 2 samt Nachträgen aufgehoben und ersetzt werden, mit Ausnahme einer Anzahl billigerer Taxen derselben, welche in dem in den neuen Heften näher bezeichneten Umfange noch für eine gewisse Zeit in Kraft bleiben.

Die beiden neuen Tarif hefte können vom 25. Oktober 1900 an bei unserm kommerziellen Bureau, sowie bei den übrigen beteiligten Verwaltungen bezogen werden, das Heft l zum Preise von Fr. 2 und das Heft 2 zum Preise von Fr. 1. 50 das Stück.

Luzern, den 4. Oktober 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

376

842. (41/19oo Teil II, Heft l, der Tarife für den niederländischen Güterverkehr mit Basel, Waldshut etc., vom 1. September 1885.

Aenderung.

Vom 1. Januar 1901 an findet die im Ausnahmetarif Nr. 5/A, erste Abteilung, litt, a (vide Seiten 24 und 25 des obgenannten Tarifs), für Basel vorgesehene Taxe von Mk. 2. 57 pro 100 kg. nicht mehr auf den Artikel ,,Käse" im allgemeinen, sondern nur noch auf ,,festen Käse" Anwendung.

Bern, den 9. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

8e3. (41/19oo Teil II, Heft 2 a, für den Güterverkehr belgische Seehäfen und Terneuzen transit -- Basel, vom 1. September 1896. Aendernng.

Vom 1. Januar 1901 an finden die Taxen des auf Seiten 8 und 9 des obgenannten Tarifes enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 7, Abteilung I, litt, e, nicht mehr auf den Artikel: ,,Käse" im allgemeinen, sondern nur noch auf ,,festen Käse" Anwendung.

Bern, den 9. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

844. (41/19oo Tarif commun de transit P. V. Nr. 300 nordfranzösische Seehäfen -- Basel S C B und badischer Bahnhof, vom 1. Januar 1897. Aendernng.

Vom 1. Januar 1901 an findet der auf Seite 29 des obgenannten Tarifs vorgesehene Ausnahmetarif Nr. 7/d nicht mehr auf den Artikel ,,Käse" im allgemeinen, sondern nur noch auf ,,festen Käse" Anwendung.

Bern, den 9. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

845. (41/19oo Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. Belgien -- Basel, vom 1. Dezember 1898.

Neuausgabe.

An Stelle des im Publikationsorgan Nr. 30/1900, sub Ziffer 602, gekündigten Tarifs tritt am 1. November 1900 für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks etc. von belgischen Stationen und Terneuzen nach Basel (Centralbahnhof und badischer Bahnhof), sowie Delle transit ein neuer Ausnahmetarif in Kraft.

Bern, den 8. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

877

846.

(41/19oo Ausnahmetarif für Steinkohlen etc. belgische Sttionen -- central- und westschweizerischen Stationen, vom 1. September 1890.

Neuausgaben

In Aufhebung und Ersetzung des im Publikationsorgan Nr. 30/1900, sub Ziffer COI, gekündigten Tarifs tritt am 1. November 1900 für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks etc. zwischen belgischen Stationen einerseits und den Stationen der central- und westschweizerischen Bahnen anderseits, ein neuer Ausnah metarif in Kraft.

Exemplare desselben können entweder direkt oder durch Vermittlung der Stationen bei den beteiligten Verwaltungen bezogen werden.

Bern, den 6. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

817. (41/19oo Tarif commun d'exportation für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks ab Ronchamp nach Basel transit, vom 5. April 1881.

Tarif commun für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks ab Ronchcamp nach gewissen Stationen der J S, vom 20. November 1877.

Aufhebung.

Die zwei vorstehend genannten Tarife treten auf Ende Januar l'.toi außer Kraft und werden nicht ersetzt.

lient, den 4. Oktober 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

Rückvergütungen.

848.

(41/19oo Transporte von Wein Chiasso transit (Süditalien) -- Ostsschweiz

Nachdem mit der auf den 1. November 1900 erscheinenden Neuausgabe des Teils II, Abteilung A, Heft 1 der schweizerisch-italienischen Gütertarife via Gotthard u. a. auch ermäßigte Taxen für Wein in Wagenladungen aus Süditalien nach der Ostschweiz im Tarifwege zur Einführung gelangen, treten die in diesem Organ Nr. 17, vom 27. April 1892, sub Ziffer 220, und Nr. 34, vom 24. August 1892, sub Ziffer 489, veröffentlichten, gegen Vorlage der Orginalfrachtbriefe im Rückvergütungswege bewilligten ermäßigten Taxen mit diesem Tage außer Kraft.

Luzern, den 6. Oktober 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

378

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

849.

41/19oo

( Rückvergütung für Holztransporte Romanshorn transit (Galizien und Bukowina) -- Delle transit (französische Ostbahn),

Für Schnittholz in Wagenladungen von 10 000 kg. aus Galizien und der Bukowina nach Stationen der französischen Ostbahn und weiter über Romanshorn-Delle werden die über die deutschen Routen sich ergebenden Gesamtfrachten auf dem Rückvergütungsweg mit der Beschränkung eingehalten, daß für die Strecke Romanshorn-Delle transit mindestens eine Taxe von 63 Cts.

pro 100 kg. zu verbleiben hat.

Zürich, den 9. Oktober 1900.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

850. (41/19oo Tarif für den direkten Güterverkehr badische Staatseisenbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb, Nachtrag IX.

Mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1900 wird zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Stationen der großherzoglich badischen Staatseienbahnen einerseits und den Stationen der badischen Nebenbahnen im Privatbetrieb der Nachtrag IX ausgegeben.

Derselbe enthält die Einbeziehung der Stationen Elsenz, Hilsbach und Tiefenbach der Nebenbahn Bruchsal-Hilsbach-Menzingen, sowie Entfernungen und Frachtsätze für den Verkehr zwischen Friedrichsfeld badische Bahn und einigen Stationen der Nebenbahn Mannheim-Weinheim-Heidelberg-Mannheim.

Karlsruhe, den 29. September 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

851.

(41/19oo Heft 2 der württembergisch-südwestdeutschen Gütertarife. Nachtrag IV.

Zu dem Heft Nr. 2 der Tarife für den württembergisch-südwestdeutsche Güterverkehr ist am 1. Oktober 1900 der Nachtrag IV in Kraft getreten.

Stassburg, den 2. Oktober 1900.

Gernealdirektio der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

370

852.

(41/19oo Belgisch-badische Gütertarif lief te 6 a und 6 b.

Belgisch-badischer Kohlenausnahmetarif.

Nachträge.

Am 1. Oktober 1900 tritt zu den belgisch-badischen Gütertarifen, Hefte 6 a, 6 b, und Kohlenausnahmetarif je ein Nachtrag in Kraft. Dadurch werden neben verschiedenen Änderungen direkte Frachtsätze für die badischen Stationen Immendingen, Littenweiler Mannheim Industriehafen und Oos und die belgischen Stationen Binche und Hamendes, sowie ein neuer Ausnahmetarif für Erze im Verkehr mit Littenweiler eingeführt ; ferner werden mit Gültigkeit vom 15. November 1900 die Kohlenfrachtsätze von Charlero (Ville Haute) um Fr. 0,01 und die Sätze des Ausnahmetarifs Nr. 7 a im Heft 6 b für Stearin um Fr. 0,60 für die Tonne erhöht.

Exemplare der Nachträge sind von unsern Dienststellen und dem Gütertarifbureau zu beziehen.

Karlsruhe, den 27. September 1900.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

853.

(41/19oo Teil II, Abteilung B, der deutsch - französischen Verbands guter tarif e (Verkehr über Elsass-Lothringen).

Nachtrag VII.

Am 15. November 1900 tritt der Nachtrag VII zu Teil IIB (französische Schnittsätze) in Kraft. Die Abgabe erfolgt unentgeltlich.

Strassburg, den 1. Oktober 1900.

Die geschäftsführende Verwaltung: Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 5. Oktober 1900 : 580. Entwurf zu neuen Transportvorschriften nebst Abonnementstarif, zu einem Distanzenzeiger und zu einem Personentarif für das Netz der Gesellschaf der Genfer elektrischen Tramways, soweit es auf schweizerischem Gebiet liegt und für den direkten Verkehr des schweizerischen Teiles mit dem französischen Teile des Netzes, mit Vorbehalten.

880

Genehmigt am 6. Oktober 1900: 581.

Entwurf z u 3 0 tägigen Generalabonnements f ü r d i e

582. Bereinigter Entwurf zum Tarif und Transportreglement der elektrischen Straßenbahn Schwyz-Seewen, mit Vorbehalten.

583. Neuausgabe des Gütertarifes für den Verkehr IIW B -- S C B, A S B und Bremgarten, STB, E B und B T B, mit Vorbehalt.

584. Nachtrag VI zum Gütertarif für den Verkehr Ö B B -- N 0 B, V S B (einschließlich TB und WEB) und R H B.

Genehmigt am 8. Oktober 1900 : 685. Nachtrag III zum Gütertarif für den Verkehr J S, B E, RVTNOB 586. Personen- und Gepäcktarif für den Verkehr Schweiz -- Italien via Mont-Cenis, mit Vorbehalt.

Genehmigt am 9. Oktober 1900 : 587. Tarif für die direkte Beförderung von Vieh in Einzelsendungen im Verkehr V S B (einschließlich T B und W R B), N 0 B (einschließlich Bötzbergbahn), T TB und S 0 B -- RhB, mit Vorbehalt.

588. Neuausgabe des Gütertarifes für den Verkehr Regionalbahn PruntrutBonfol -- J N, S C B, A S B und Bremgarten, T S B, S E B, E B, B T B, L H B, H W B und STB 589. Ergänzung des sächsisch-preußisch-südfranzösischen Gütertarifs durch Aufnahme der Artikel Baumwollöl, Olivenöl, Mohnöl und Talgöl in den Ausnahmetarif Nr. 31.

590. Anhang zum Tarif für die Beförderung englischer Exkursionsgesellschaften ab London nach Basel, Delémont, Pontarlier, Genf, Chiasso, Modane, Ventimiglia und zurück, mit Vorbehalt.

591. Nachtrag I zum Gütertarif für den Verkehr Brünigbahn, sowie Brienz Seestation -- Ostschweiz.

592. Nachtrag I zum internen Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif der Bern-Neuenburg-Bahn.

593. Rückvergütung auf Schnittholztransporten aus Galizien nach Stationen der französischen Ostbahn für die Strecke Romanshorn transit · -- Delle transit.

594. Ergänzungen zum Nachtrag II zum Teil II, Heft 3, der bayerischschweizerischenVerbandgütertarife..

595. Nachtrag V zum allgemeinen schweizerischen Tarif für die Beförderung von Gesellschaften und Schulen, unter Vorbehalt.

596. Bereinigter Entwurf zur Taxordnung der Seilbahn des Rigiviertels in Zürich, mit Vorbehalten.

597. Tarif international commun G. V. 201, § 3, für den französischschweizerischen Personen- und Gepäckverkehr, unter Vorbehalt.

381

2. Sonstige Mitteilungen.

Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 1900 betrettend die Ergänzung des § 53 des Transportreglementes der schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen, vom 1. Januar 1894, folgenden Beschluß gefaßt: ,,1. Dem Vorschlage der Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes, am Schlüsse der Ziffer II der litt, a des ersten Absatzes des § 53 des Transportreglements der schweizerischen Ijjisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen (Nachtrag I vom 1. Juni 1899) folgende neue litt, ee einzuschalten : ,,,,ee. Bleiweiss und andere Metallfarben in Teigform, sofern sie in verlöteten metallenen Behältern solid verpackt sind"" wird die Genehmigung erteilt.

2. Die Ergänzung ist auf dem Instruktionsweg auf den 1. November 1900 für sämtliche schweizerischen Eisenbahn- und Dampfschiffunternehmungen einzuführen, und es sind vor diesem Datum dem Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, die erlassenen Weisungen in vorgeschriebener Weise zur Kenntnis zu bringen.

3. Die Präsidialverwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes wird eingeladen, für rechtzeitigen Erlaß der gesetzlich vorgeschriebenen Publikationen und für Aufnahme dieser Ergänzung in den in Ausarbeitung begriffenen Nachtrag II zum Transportreglement Sorge zu tragen."

Betriebseröffnung, Die Eröffnung des Betriebes auf der 0,9 km. langen Teilstrecke ,,Bahnübergang Seestraße (Zürich - Enge) -- Utobrücke" der städtischen Strasseribahnen in Zwrich ist auf den 6. Oktober 1900 bewilligt worden. Die neue Teilstrecke bildet vorläufig eine besondere Taxsektion und dient, wie die übrigen Linien der städtischen Straßenbahnen in Zürich, nur dem Personen- und beschränkten Gepäckverkehr.

Betriebserüffnung. Die Eröffnung des Betriebes auf der elektrischen Straßenbahn von Schwyz nach Seewen ist auf den 6. Oktober 1900 bewilligt worden.

An der 1,7 km. langen Strecke befinden sich die folgenden obligatorischen Haltestellen : Schwyz, Ütenbachbrücke, Seewen (Station G B). Die neue Linie dient dem Personen- und beschränkten Gepäckverkehr. Neben den Billeten für einfache Fahrt gelangen ßetourbillete und Inhaberabonnementsbillete und persönliche Abonnementsbillete, sowie Schülerabonnementsbillete zur Ausgabe.

Gesellschafts- und Schulfahrten genießen besonderen Rabatt. Gepäckstücke im Einzelgewicht von mehr als 50 kg. werden nicht zum Transporte zugelassen. Für das Gepäck ist die Personentaxe zu entrichten.

382

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