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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über das Postulat betreffend Herabsetzung der Einheitspreise.

(Vom 27. November 1900.)

Tit.

Anläßlich der Beratung des Budgets pro 1900 haben Sie folgendes Postulat aufgestellt: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, zu untersuchen und zu berichten, ob nicht ohne Beeinträchtigung der zu erreichenden Unterrichtsziele die Einheitspreise pro Tag und pro Mann in den Rekrutenschulen, Wiederholungskursen, Nachdienstkursen und Cadreskursen herabgesetzt werden könnten."

Unser Militärdepartement hat nicht ermangelt, die verschiedenen kompetenten Verwaltungsabteilungen zur Abgabe von Gutachten zu veranlassen und so das Material zu einer sachgemäßen Behandlung der vorliegenden Angelegenheit zu liefern. Bevor wir indes auf die Frage der Möglichkeit einer Herabsetzung der Einheitspreise näher eintreten, sei es uns gestattet, vorerst einige Erläuterungen vorauszuschicken.

Unter ,,Einheitspreis" versteht man den Kostenbetrag, auf welchen die Instruktion eines Wehrmannes durchschnittlich in einem Tage zu stehen kommt. Diese Zahl wird dadurch ermittelt, daß die Totalausgaben eines Kurses oder einer Schule durch die Anzahl Diensttage der Mannschaft dividiert wird. Bei den Wiederholungskursen wird der Durchschnittspreis per Mann und per Tag unter Einbeziehung der Cadres und ihrer Diensttage berechnet;

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bei den Rekrutenschulen und Specialkursen werden die Gesamtausgaben nur auf die Anzahl der Rekruten beziehungsweise Schüler verteilt, woraus die Durchschnittskosten per Rekrut und per Tag, resp. per Schüler und per Tag resultieren. Dagegen fallen hier die Diensttage der Cadres außer Betracht; die Ausgaben für dieselben werden KU den G-esamtkosten geschlagen und damit bei der Ausmittelung des Einheitspreises der betreffenden Schule oder des betreffenden Kurses mit berücksichtigt.

Die Einheitspreise jedes einzelnen Dienstes können nun nicht ohne weiteres als Grundlage für die Aufstellung des Budgets dienen. Wie nämlich jedes Jahr von neuem beobachtet wird, differieren die Einheitspreise gleichartiger Schulen oder Kurse oft erheblich untereinander ; so betrug z. B. bei den Infanterierekrutenschulen des Jahres 1899 der niedrigste Einheitspreis (Rekrutenschule Liestal) nur Fr. 2 96, der höchste (Rekrutenschule II, Chur) Fr. 4.11, der Durchschnittspreis sämtlicher Schulen Fr. 3:39.

Angesichts dieser Verschiedenheit der.Resultate müssen daher die Einheitspreise alljährlich nach stattgefundenem Rechnungsabschlüsse noch nach den im Budget ausgeschiedenen Abteilungen zusammengestellt werden. Hierauf wird für jede einzelne Abteilung der Einheitspreis berechnet, oder, mit andern Worten ausgedrückt, wir erhalten alsdann den durchschnittlichen Einheitspreis sämtlicher Rekrutenschulen der Infanterie, der Kavallerie, der Feldartillerie, der Positionsartillerie, der Festungsartillerie etc. etc., ferner der Wiederholungskurse und der Specialkurse jeder Truppengattung, beziehungsweise jeder Unterabteilung derselben. Von diesert Rechnungsergebnissen werden die Waffen- und Abteilungschefs joweilen in Kenntnis gesetzt, da diese Amtsstellen bei der Aufstellung des Budgets über die Einheitspreise ihrer Abteilungen genau orientiert sein müssen.

Schließlich ist zu bemerken, daß die wirklichen oder rechnungsmäßigen Einheitspreise von denjenigen des Voranschlages wohl zu unterscheiden sind. Diese letztern können der Natur der Sache nach schon deshalb nur mutmaßliche sein, weil während dos Knlwerfens eines Budgets jedesmal bloß die Resultate früherer Jahre; mit Ausschluß derjenigen des laufenden Rechnungsjahres, vorliegen.

Nach dieser Erklärung über die Berechnung der Einheitspreise gehen wir über zu der Betrachtung des
Verhaltens der Einheitspreise im allgemeinen, wobei wir für Detailfragen, auf die wir hier der bessern Übersicht halber nicht eintreten können, auf eine bei den A.kten liegende statistische Arbeit des Oberkriegskomtniswariates verweisen.

, · ;

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Durch Vergleichung des Einheitspreises der nämlichen Abteilung im Zeiträume mehrerer Jahre werden die Schwankungen konstatiert; dieselben stellen sich, um ein Beispiel anzuführen, bei den Infanterie-Rekrutenschulen der letzten Zeit wie folgt dar : ..,, . . .

Rechnungsjahr.

1896 1897 1898 1899

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.

Rechnungsgemässer Einheitspreis:

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.

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.

. .

. .

. .

. .

3. 19 3.09 3.26 3.3!)

Budgetierter Einheitspreis:

3. 20 3. 20 3.20 3. 20

Was die Einflüsse anbelangt, welche die Schwankungen in den Einheitspreisen herbeiführen, so sind dieselben mannigfaltig und zum Teil je nach der Art der Unterrichtskurse und der Waffengattungen verschieden; in der Regel aber kann die Steigerung der Einheitspreise folgenden Ursachen zugeschrieben werden : 1. Geringere Rekruten- beziehungsweise Schülerzahl bei gleich bleibenden Cadresbeständen.

2. Größere Pferdeabschatzungen und Kurmietgelder 3. Höhere Vertragspreise für Lebensmittel und Fourage.

4. Höhere Kasernementsentschädigungen ; schwächere Benützung derjenigen Waffenplätze, auf welchen Jahresmietzinse zu bezahlen sind.

5. Größere Ausgaben für Reiseentschädigungen, Bahntransporte oder andere Fuhrleistungen.

fi. Größere Vergütungen für verursachten Landschaden 7. Größere Ausgaben für Instruktionsbedürfnisse.

y. Stärkere Munitionsdotation ; Steigen der Munitionspreise infolge Aufschlages der Rohmaterialien ; Ersatz des billigeren Schwarzpulvers durch das teurere Weißpulver, der wohlfeileren Granaten durch die kostspieligeren Shrapnels 9. Erhöhung der Haushaltungszulage von 10 auf 22 Rappen ; Abgabe von teuern Fleischkonserven.

10. Größere Rückvergütungen für abgelieferte Patronenhülsen.

11. Steigen der Pferdemitgelder.

12. Größere Anzahl Erkrankungen.

Diese Angaben bedürfen näherer Erläuterung: Ad 1. Wie wir bereits weiter oben dargethan haben, werden bei der Ermittelung der Einheitspreise der Rekrutenschulen und

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Specialkurse die Gesamtkosten nur auf die Rekruten-Diensttage beziehungsweise auf die Schüler-Diensttage unter Ausschluß der Cadres verteilt. Die Zahl der Rekruten, beziehungsweise Schüler, in den einzelnen Schulen und Kursen wechselt nun aber im Laufe der Jahre, währenddem die Zahl der Cadres, infolgedessen auch die Kosten für die letztern, sozusagen konstant bleiben. Da überdies eine Menge anderer Auslagen, abgesehen davon, ob mehr oder weniger Rekruten beziehungsweise Schüler eingerückt sind, ungefähr gleich groß zu sein pflegen, so ergiebt sieh, daß in der Regel die Einheitspreise der Rekrutenschulen und Specialkurse bei einer stärkeren Schülerzahl niedriger, bei einer kleineren Schülerzahl aber höher werden müssen, indem im ersteren Falle die Ausgaben auf mehr Diensttage verteilt werden können als im letztem.

Im Jahre J 897 betrug der Einheitspreis der Abteiluug ,,KavallerieRekrutensehulen" Fr. B. 78, im Jahre 1898 Fr. 7. 86. Als allgemeiner Grund dieser Steigerung muß angesehen werden, daß die Zahl der Rekruten im Jahre 1898 bedeutend geringer war als im Vorjahre, während der Bestand der Cadres in beiden Jahren ungefähr derselbe war. Die Zahl der Rekruten betrug im Jahre 1897 647, im Jahre 1898 aber nur noch 560.

Ad 2. Daß der Einheitspreis bei vermehrten Ausgaben für Pferdeabschätzungen und Kurmieten steigt, bedarf keiner weitern Begründung. Die Pferdeabschätzungen und Kurmietgelder erreichen je nach der Art des Dienstes, der Jahreszeit, den Terrainverhältnissen u. s. w. eine verschiedene Höhe und belasten die Kursrechnungen sehr ungleich. Das im Jahre 1899 zur Manöverdivision detachierte Artillerieregiment hatte z. B. rund Fr. 10,000 mehr Abschätzungen als dasjenige Regiment, welchen 1898 der kombinierten Division zugeteilt war.

Ad 3. Von dem größten Einfluß auf den Stand der Einheitapreise sind die Kosten der Verpflegung der Truppen, welche je nach den Lebensmittel- und Fouragepreisen, dem Waffenplatz, der Jahreszeit, den Transportverhältnissen etc. bald größer, bald geringer sind. Diese Verschiedenheit in der Lage des Marktes, der zu begegnen nicht in der Macht der Militärverwaltung liegt, zeigt am besten, daß Schwankungen in dun Einheitspreisen nicht zu vermeiden sind und stets wieder auftreten werden. Wir führen bloß ein Beispiel an, um zu zeigen, welche Differenzen auf ein und demselben Waffenplatze die durch Vertrag bestimmten Preise für Brot, Fleisch und Fourage innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren aufweisen :

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Waffenplatz Âarau.

Brot

Fleisch

per Ration per Ration Rp.

Rp.

1896 1897 1898 1899

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

12,5 16,75 20,5 17

39,5 35 45 47

Hâter

Heu

Stroh

Fr.

per 100 kg.

Fr.

Fr.

19 19 19 19

8.50 9. 80 8.80 9.50

6.75 8.25 7.75 7.50

Ad 4. In den Verträgen, welche die Eidgenossenschaft mit den Besitzern der Waffenplätze abgeschlossen hat, sind für die Benützung der Kasernen, Exerzier- und Schießplätze Mietpreise von ungleicher Höhe stipuliert worden, woraus eine verschiedene Beeinflussung der Einheitspreise entsteht. Dabei sind namentlich zwei Fälle zu unterscheiden: entweder ist vom Bunde für jeden einzelnen an dem betreffenden Orte stattfindenden Kurs eine besondere Entschädigung zu leisten, die gewöhnlich nach der Zeitdauer und der Teilnehmerzahl des fraglichen Dienstes berechnet wird, oder aber es ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Schulen für das ganze Jahr eine Pauschalsumme zu bezahlen.

Findet letzteres statt, so wird nun der Einheitspreis speciell noch im Sinne einer Zu- oder Abnahme beeinflußt, je nachdem auf dem betreffenden Waffenplatze nur wenige oder viele Schulen und Kurse abgehalten werden, indem die .Jahresmiete auf die verschiedenen Kursrechnungen zu verteilen ist. Für den Platin Bière ist z. B. eine jährliche Pauschalsumme von Fr. 26,500 für Lokalmiete und Wasserversorgung zu bezahlen. Im Jahre 1896 fanden an dem genannten Orte nebst 2 Feldartillerie- und l Armeetrainrekrutenschule nur 2 kleinere Artillerie-Wiederholungskurse statt, weshalb das Betreffnis für Kasernement der Rekrutenschulen 61 Rp. per Rekrutendiensttag betrug. Im Jahre 1897 betrug dieses Betreffnis nur 43 Rp., weil neben den Rekrutenschulen der Artillerie noch mehrere größere Artillerie- und Infanterie-Wiederholungskurse in Bière abgehalten worden waren.

Ad 5. Hinsichtlich der Kosten für Reiseentschädigungen, Bahntransporte und andere Fuhrleistungen, welche erheblich auf den Stand der Einheitspreise einzuwirken vermögen, ist jeweüen die Festsetzung des Waffenplatzes sowie des Entlassungsortes ausschlaggebend. Je centraler diese Orte für die Truppe, beziehungsweise die Schüler eines Kurses liegen, desto geringer sind die Auslagen für die Hin- und Rückreise sowie die Transporte, und um so kleiner deren Einfluß auf den Einheitspreis. Sind dagegen

741 Waffenplatz oder Entlassungsort von dein Gebiete, in welchem die Mannschaft ansässig ist, weit entfernt, HO werden die Rubriken .,Keiseentschädigungena und ,,Fuhrleistungen11 stark belastet. Das letztere ist z. B. regelmäßig der Fall bei den Wiederholungskurson der Bundesbatterien, die sich in verschiedenen Kantonen rekrutieren, sowie bei den Centralschuleri, deren Teilnehmer allen Landesteilen angehören. In Berggegenden werden die Iteiseenlschädigungen außerdem noch durch die laut Verwaltungsreglemenl zu bezahlenden Gebirgszulagen erhöht: diesem Umstände ist es zum Teil zuzuschreiben, daß der Einheitspreis der Schulen dos VIII. Divisionskreises immer bedeutend über dem Durchschnitt steht.

Vermehrte Transportkosten sind namentlich auch eine allgemeine Ursache des Steigens der rechnungsmäßigen Einheitspreise der Wiederholungskurse der Feldartillerie. Durch die Bildung der Manöverdivision entsteht zur Zeit der Herbstübungen ein größerer Pferdebedarf, der jeweilen nur durch Bezug von Pferden aus Landesteilen, die von den Mobilisierungsplätzen weit entfernt sind, gedeckt werden kann.

Ad 6. Die Vergütungen für Landschaden bilden ebenfalls einen Faktor, der auf den Einheitspreis von wesentlichem Einfluß ist. Der durch die Ausführung militärischer Übungen verursachte Kulturschaden ist natürlich nicht allerorts gleich, sondern j« nach der Jahreszeit, der Gegend, in welcher Felddienstübungen abgehalten werden, sowie nach dem Umfange dieser letztern sehr verschieden. So weisen die in großem Verbände abgehaltenen Wiederholungskurse der Kavallerie weit größeren Landschaden auf als die schwadrons- beziehungsweise cornpagnieweisen Wiederholungskurse, für deren formelle Übungen wenigstens die bestehenden .Exerzierplätze in der Regel genügen.

Ad 7. Eine nicht unmerkliche Steigerung der Einheitspreise bewirken alljährlich die zu Instruktionszwecken gemachten Auslagen, namentlich für Anschaffung von Scheibenmaterial und Material für den technischen Dienst. Dabei werden diese Kosten meistens zu Lasten eines einzigen Schulcontos gebucht, wiewohl die betreffenden Anschaffungen oft noch andern Kursen dienlich sind und sogar auch in spätem Jahren wieder Verwendung- linden können. Größere Ausgaben für Instruktionsmaterial weisen in letzter Zeit namentlich die Schulen und Kurse der Verwaltungstruppen auf; aber auch
beim Genie sind die Einheitspreise zum Teü infolge stärkerer Belastung der Rubrik ,,Instruktionsbedürfnisse"1 erhöht worden. So verursachte im Jahre 1899 anläßlich Bundesblatt. . 52. Jahrg.

Bd. IV.

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der Übungen des I. Armeeeorps die Erstellung von Flußübergängen außergewöhnliche Auslagen für Materialanschaffungen, mit welchen die Komptabilitäten der Geniehalbbataillone Nr. l und 2 belastet wurden.

Ad 8. Bekanntlich ist der Preis der Munition, sowohl für die Handfeuerwaffen als auch für die Geschützarten, ein erheblicher, und es bilden daher für viele Schulen und Kurse die aus dorn Munitionsverbrauche resultierenden Kosten eine Hauptausgabe.

Diejenigen Unterrichtskurse, während welchen keine Munition verwendet wird, wie z. B. bei der Sanität, haben dagegen einen verhältnismäßig niedrigen Einheitspreis ; so betrug im Jahre 1899 der rechnungsmäßige Einheitspreis der Abteilung ,,Sanitätsrekrutenschulena Fr. 2. 87, derjenige der Infanterierekrutenschulen aber Fr. 3. 39. Einen ferneren Grund der Schwankungen in den Einheitspreisen bilden die Preisdifferenzen der Munition, welche im Verlaui'e der Jahre durch Auf- oder Abschlag der Rohmaterialien, namentlich der Metalle, entstanden sind.

Schließlich erwähnen wir noch, daß die Einheitspreise der Artillerie infolge Ersatzes des billigeren Schwarzpulvers durch das teurere Weißpulver, und der wohlfeileren Granaten durch die kostspieligeren Shrapnels im Sinne einer Steigerung eibeeinflußt worden sind.

Ad 9. Seit dem Jahre 1897 beträgt infolge Bundesbeschlusses bei allen Schulen und Kursen die Salz- und Gemüsezulage 22 Ru.

per Mann und per Tag, wodurch die Einheitspreise sämtlicher Waffengattungen erhöht wurden, da diese Zulage früher in den Rekrutenschulen 20 und in den Wiederholungskursen nur 10 Rp.

betragen hatte. Die gleiche Wirkung hatte die vermehrte Abgabe der teurem Fleischkonserven, welche durch die notwendige stetige Auffrischung der Konservenvorräte bedingt wird.

Ad 10. In den Schulen und Kursen, in welchen Munition verschossen wird, werden die leeren Patronenhülsen eingesammelt und der eidgenössischen Munitionsfabrik übersandt, wofür zu Lasten der betreffenden Kurskomptabilitäten den Haushaltungskassen im Verhältnis zum Gewicht der abgelieferten Hülsen stehende Prämien gutgeschrieben werden. Dies gilt sowohl bezüglich der Gewehrmunition als auch derjenigen gewißer Geschützarten der Festungsartillerie und der Maschinengewehrschützenkurse Je nachdem nun während eines Dienstes mehr oder weniger Hülsen abgeliefert, beziehungsweise ,, Ablieferungsprämien" gewährt werden, vermehrt oder vermindert sich auch der Einheitspreis.

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Ad 11. Die Mietpreise für Dienstpferde sind infolge der alljährlichen starken Nachfrage stets im Steigen hegriffen ; auch der Preis für die Miete von Regiepferden ist durch ßundesratsbeschluß vom 8. Juni 1899 von Fr. 3. 50 auf Fr. 4 erhöht worden. Dadurch werden natürlich die Einheitspreise im Sinne einer Steigerung beeinflußt, mit Ausnahme derjenigen der Artillerie, bei welcher
Ad 12. Bei einer verhältnismäßig großen Anzahl Erkrankungen von Wehrmännern kann der Einheitspreis ebenfalls fühlbar erhöht werden, indem diesfalls die Rubrik ,,Gesundheitspflege-stärker belastet wird.

Außer den verschiedenen Faktoren, welche von allgemeinem Einflüsse auf die Einheitspreise sind, giebt es noch eine Menge solcher, die entweder regelmäßig auf die Einheitspreise bestimmter Schulen oder Kurse dieser oder jener Truppengattung einzuwirken pflegen, oder deren Hinzutreten rein vom Zufalle abhängt.

So ist bei den Kavallerie- und Artillerie-Rekrutenschulen eine .Erhöhung des Einheitspreises speciell deshalb eingetreten, weil \vir es als notwendig erachtet haben, um die Pferde in guter Kondition zu erhalten, denselben die starke Ration zu verabfolgen.

Ferner hat sich der Einheitspreis der Feldartillerie-Wiederholungskurse dadurch erhöht, daß den zu den Corpsmanövern herbeigezogenen Regimentern eine größere Zahl von Pferden zugeteilt wurde.

Sodann wird bei den Radfahrer-Schulen und Radfahrer-Wiederliolungskursen der Einheitspreis im Sjnne einer Zu- oder Abnahme lieoinflußt, je nachdem die Mietpreise und Reparaturkosten für die Fahrräder, sowie die Abschätzungen dieser letztern größer oder kleiner sind. Hierher gehört auch die Thatsache, daß bei einzelnen Rekrutenschulen der Kavallerie, welche im Winter abgehalten \verden, sowie bei mehreren Schulen und Kursen der GotthardBesatzungstruppen der Einheitspreis infolge hoher Beleuchtung«- und Heizungskosten gesteigert wird. Als Beispiel, wie der Einheitspreis ·durch Zufall stark beeinflußt werden kann, sei angeführt, daß während des Wiederholungskurses 1897 der Kavalleriebrigade I in einem Mannschafts- und Pferde-Kantonnement Feuer ausgebrocheti war, und daß der Bund in den Fall kam, den Eigentümer des eingeäscherten Gebäudes
entschädigen zu müssen. Die daherige Ausgabe wurde zu Lasten des Wiederholungskurses der genannten Brigade verrechnet. Ebenso wurde im Jahre 1899 der Einheitspreis der Abteilung .,,Feldartillerie-Wiederholungskurse"' außerordentlicher-

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weise dadurch gesteigert, daß die vom Quartiermeister des Regiments Nr. 5 begangene Unterschlagung des Rechnungssaldos von über Fr. 6000 auf Kurskosten genommen werden mußte.

Aus diesen Betrachtungen ergiebt sich, daß Schwankungen in den Einheitspreisen der nämlichen Schulen des gleichen Jahres oder verschiedener Jahre unvermeidlich sind, indem dieselben durch Faktoren hervorgerufen werden, welche nicht immer vorauszusehen sind oder welche zu bestimmen die Militärverwaltung nicht die Macht hat. Gar nicht zu verhüten sind vor allem Differenzen in den Einheitspreisen der Speeialkurse (z. ß. Offizierbildungsschulcn u. dgl.), wo bei der verhältnismäßig geringen Zahl der Teilnehmer eine an und für sich nicht große Mehrausgabe, wie z. B. für Zuziehung von außerordentlichem Instruktionspersonal, genügt, um den Einheitspreis erheblich zu steigern.

Es ist nun noch zu untersuchen, ob eine Reduktion des Einheitspreises möglich wäre, und welche Übelstände und Nachteile für die Ausbildung der Truppen eine solche Herabsetzung mit sich brächte.

Ad 1. Eine Verminderung der Zahl der Kekrutenschulen und eine damit verbundene Erhöhung der Teilnehmerzahl würde eine wesentliche Reduktion des Einheitspreises bedingen. Man hai während einigen Jahren bei der Infanterie, hauptsächlich von dem Gedanken geleitet, kriegsstarke Einheiten für die bessere Ausbildung der Einheitskommandanten au erhalten, in verschiedenen Divisionskreisen nur zwei Rekrutenschulen abgehalten. Mau mußte sich aber bald überzeugen, daß der hauptsächlichste Zweck der Rekrutenschulen, den einzelnen Mann gründlich im Detail auszubilden und denselben namentlich für das Schießen vorzubereiten, bei großen Schulen stark beeinträchtigt wurde, und man ist deshalb wieder dazu gekommen, durchweg drei Rekrutenschulen per Divisionskreis abzuhalten. Die gleichen Übelstände würden sich bei einer Verminderung der Rekrutenschulen und der entsprechenden Vermehrung der Teilnehmerzahl bei den Specialwafï'en zeigen, und wir können deshalb zu einer solchen Maßregel, um die Einheitspreise zu reduzieren, im Interesse der Ausbildung der Armee nicht Hand bieten.

Ad 2. Die Erhöhung des Einheitspreises dureh vermehrte Ausgaben für Pferdeabschatzungen und Kurmieten ist mit der bessern feldgemäßen Ausbildung der Offiziere und der Truppen, speciell der Artillerie, im Zusammenhang, und ist zum Teil auch bedingt durch die Zuziehung größerer Truppenmassen y.u den

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Herbstübungen, indem bei diesen die Pferde ungleich mehr in Anspruch genommen werden als bei Übungen in kleinem! Verbande. Da aber die feldgemäße Ausbildung unserer Truppen dus Endziel unserer ganzen Militärinstruktion bilden muß, könnte hier eine Änderung ohne wesentlichen Schaden für unsere Armee nicht «intreten. Die großen Ausgaben für Pferdeabschatzungen und Kurmieten mögen allerdings zum Teil auch daher rühren, daß oft von Offizieren und Mannschaften der Pferdeschonung und Pferde Wartung zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Unser Militärdepartement hat schon im Jahre 1895 an die Kommandanten der Schulen und Kurse ein Kreisschreiben erlassen, in welchem auf diesen Übelstand aufmerksam gemacht wird und die betreffenden Kommandanten angewiesen werden, das Pferdematerial thunlichst zu schonen, und in welchem mit der Anwendung des Art. 77 des Verwaltungs-Reglements gedroht wird, wonach die Pferdeinhaber für Schaden, der durch Vernachlässigung oder schlechte Behandlung ihrer Pferde entsteht, selber verantwortlich gemacht werden. Dieses Cirkular ist, in diesem Jahre neuerdings in Erinnerung gerufen worden mit der eindringlichen Mahnung, den darin aufgestellten Anforderungen gewissenhaft nachzukommen.

Ad 3. Abgesehen von der Höhe der Lebensmittel- und Fouragepreise, welche, wie wir nachgewiesen haben, großen Schwankungen unterworfen sind, hat auch die Vermehrung der Verpflegung durch Fleischkonserven, die wesentlich teurer zu stehen kommen als frisches Fleisch, zur Erhöhung des Einheitspreises beigetragen. Die Verwendung der Fleischkonserven in der gegenwärtig festgesetzten Zahl ist nicht nur notwendig, um die Truppen an die Konservenverpflegung, die im Kriege eine große Rolle spielen wird, zu gewöhnen, sondern auch um eine Erneuerung der Vorräte zu ermöglichen.

Auch die Bewilligung von Extraverpflegung hat, ausgenommen bei den Truppenzusammenzüge einen Einfluß auf den Einheitspreis. Es ist zwar in den letzten Jahren diese Extraverpflegung nur noch bei ganz außerordentlichen Anstrengungen der Truppen bewilligt worden, und wir prüfen gegenwärtig die Frage, ob nicht mit Rücksicht auf die reichlich bemessene Einlage des Bundes in die Haushaltungskasse, welche es den Einheiten bei sparsamem Haushalt ermöglicht, in außerordentlichen Fällen aus der Haushaltungskasse einen besondern Zuschuß zu der an und für sich schon reichlichen Verpflegung zu verabfolgen, die Extraverpflegun auch für die Truppenzusammenzüg ganz oder doch zum Teil wegfallen durfte.

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Ad 4. Eine Reduktion des Einheitspreises könnte auch dadurch herbeigeführt werden, daß man noch mehr Schulen und Kurse, als es bis jetzt schon geschieht, auf die eidgenössischen Waffenplätze Thun, Frauenfeld, Herisau und Brugg oder auf diejenigen kantonalen Waffenplätze, für welche der Bund Pauschalsummen bezahlt, zu verlegen suchen würde. Auch könnte man diejenige» Waffenplätze weniger berücksichtigen, auf welchen den Lieferanten höhere Preise für die Lebensrnittel und die Fourage entrichtet werden müssen. Es stehen aber einem solchen Verfahren gewichtige Bedenken entgegen. Mit den kantonalen Waffenplatzinhahern sind Verträge abgeschlossen worden und sind durch diese eine Anzahl Schulen und Kurse festgelegt. Wenn nun auch diese Verträge gekiindet werden können, wodurch man nach und nach freie Hand für die Verlegung der Schulen und Kurse bekommen würde, so wäre es eine Unbilligkeit den Waffenplatzinhabern gegenüber, die zum Teil mit erheblichen Kosten ihre Plätze den Anforderungen der Instruktion entsprechend eingerichtet haben in der bestimmten Hoffnung, daß ihnen die im ersten Vertrage zugesicherten Schulen und Kurse für immer bleiben werden, wenn nun plötzlich weniger Truppen auf den betreffenden Waff'enplatz verlegt würden. Es liegt nun aber auch im Interesse der Ausbildung unserer Führer und der Truppen, wenn dieselben ihre Ausbildung auf verschiedenen Waffenplätzen erhalten, so daß möglichst viel Abwechslung in dein für die Felddienstübungen zu benutzenden Terrain geboten werden kann. Endlich würde es gewiß manchen Orts sehr ungern gesehen "werden, wenn in einer bestimmten Gegend längere Zeit keine Truppenübungen mehr abgehalten würden.

Ad 5. Es wird bei Aufstellung des Schultableaus und bei Ausstellung der Marschrouten darauf gesehen, daß keine unnötigen Reiseentschädigungen und Transportkosten erwachsen, indem mau.

für einen Kurs oder für eine Schule einen Waffenplatz auswühl t> der möglichst in der Mitte des Rekrutierungskreises der betreffenden Mannschaften gelegen ist. Hingegen-sind bei der Bestimmung des Waffenplatzes, wie unter 4 auseinandergesetzt worden ist, noch andere als nur fiskalische Rücksichten ins Auge zu fassen und müssen vor allem aus die Anforderungen an die Ausbildung- der Truppen in erste Linie gestellt werden.

Ad <>. Auch in Bezug auf die Kosten für die Kulturbeselmdigungen
ist die Militärverwaltung bestrebt, bei Anlage des Schultableaus, soweit andere Rücksichten dies gestatten, die Schulen und Kurse in Jahreszeiten zu verlegen, in welchen die Truppen diis Terrain benutzen können, ohne großen Sehaden zu verursachen.

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Mit den Rekrutenschulen beginnt man möglichst trilli /u Anfang des Jahres, die Wiederholungskurse in größeren Verbänden werden auf das Spätjahr verlegt, wo die Feldfrüchte zum größten Teil eingeheimst sind. Unteroffiziersschuleri und Offizierbildungsscluüeu dauern bis in den Winter hinein. Weiter wird man in dieser Richtung kaum gehen können, indem im Winter die Tage HU kurz wären, um die nötige Zeit für die praktischen Übungen zu gewinnen. Diese würden übrigens auch, durch die Kälte beeinträchtigt werden. Es würde aber mit einer weiteren Verlegung der Schulen in die kalte Jahreszeit kaum eine Ersparnis erzielt, denn wenn sieh im Winter auch die Ausgaben für Laridschaden reduzieren würden, so müßten anderseits sich die Beleuchtung«- und Beheizungskosten wesentlich steigern. Einen bedeutenden Einfluß auf die Höhe der Kulturentschädigungen übt ferner die Auswahl des Waffenplatzes aus. Auch diesem Umstand wird bei der Aufstellung des Schul tabi eaus, soweit es die unter 4 aufgeführten Rücksichten gestatten, möglichst Rechnung getragen. Die Forderungen für Kulturbeschädiguugen sind namentlich in der Nähe der ständigen Waffenplätze sehr hohe, zum Teil, weil die Kulturen dort meistens einen hohen Wert haben, und zum Teil deshalb., weil der Landwirt, dessen Besitzungen öfters von den Truppen beschädigt werden, in der Regel geneigt ist, höhere Forderungen zu stellen als derjenige, dessen Land nur ausnahmsweise von den Truppenübungen berührt wird. Doch diese ständigen Waffenplätze müssen aus andern, oben angeführten Gründen von den Truppen benutzt werden.

Es ist selbstverständlich, daß der Kiüturschaden ein unverhältnismäßig größerer wird bei Übungen in größeren Truppen verbänden mit kombinierten Waffen. Doch nul diese Übungiin können wir im Interesse der Ausbildung der höher« Führer und der gesamten Armee unmöglich verzichten. Allerdings werden wir versuchen, die Übungen in den großem Kavallerieverbänden, welche namentlich bedeutende Kulturbeschädiguugen zur Folge hatten, etwas zu reduzieren und dafür abwechslungsweise die kleineren Verbände zu Detailübungen einzuberufen, welche weniger Landschilden verursachen werden.

Es bleibt noch die Frage zu erörtern, ob nicht die Übungen öi'tcrs auf den Exerzierplatz anstatt ins Terrain verlegt worden könnten und ob nicht bei besserer Aufsicht der leitenden Offiziere
das Betreten von wertvollem Kulturland zu vermeiden wäre. Was den ersten Punkt anbelangt, so würden wir, wenn demselben Folge gegeben werden müßte, einen bedeutenden Rückschritt in der feldgemäßen Ausbildung unserer Truppen inachen. Nur dem Um-

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stände, daß man jetzt öfters die Detailausbildung und die Übungen im kleineren Verbände in das Gelände verlegt, ist es zu danken, das man auch die Übungen der größeren Truppenkörper kriegsgemäß anlegen kann und daß sie auch annähernd kriegsgemäss durchgeführt werden. Wenn übrigens die Truppenführer schon fu den kleinern Übungen an die richtige Benützung des Terrains gewöhnt und vom Betreten wertvoller Kulturen abgehalten werden, bringen sie diese gute Gewohnheit in die Truppenzusammenzüge mit und kann hier durch zweckmäßige Schonung der Kulturen erspart werden, was man an Kulturentschädigungen bei den kleineren Übungen ausgiebt. Was die bessere Beaufsichtigung durch die leitenden Offiziere anbelangt, so hat das Militärdepartement zu verschiedenen Malen strenge Weisungen an die Waffen- und Abteilungschefs erlassen, die Schul- und Kurskommandanten zu verhalten, durch zweckmäßige Anlage und Durchführung der Übungen großem Kulturschaden zu vermeiden und eventuell die Schuldigen für den verursachten Schaden selbst verantwortlich zu machen. Es wird in allgemeinen diesen Weisungen auch nachgelebt und Untersuchungen, die in einzelnen Fällen nachträglich angestellt worden sind, haben ergehen, daß der Kulturschaden nicht wohl zu vermeiden war.

Ad 7. Es könnten die Einheitspreise dadurch etwas entlastet werden, daß man für außerordentliche Ausgaben, auf welche man hei Aufstellung des Budgets hei Festsetzung des Einheitspreises keine Rücksicht nehmen kann und welche dann die Einheitspreise von einzelnen Schulen und Kursen unverhältnismäßig in die Höht» treiben, besondere Budgetposten aufnehmen würde. Doch es würde .schwer halten, für solche meist unvorhergesehene Ausgaben eine bestimmte Summe ins Budget aufzunehmen. Im einen Jahre würde dieselbe überschritten, im andern Jahr dagegen nicht aufgehraucht, während bei der Einstellung ins Unterrichtsbudget sich auch bedeutende Mehrausgaben der einen Schule oder des einen Kurses durch Ersparnisse bei andern Schulen und Kursen ausgleichen.

Ad 8. Der Einheitspreis ist nicht, nur durch die wesentliche Verteuerung der Munition infolge Einfahrens des Weißpulvers Bestiegen, sondern es hat die feldgemäßere Ausbildung der Trappen auch eine successive Vermehrung der Munitionsdotation für Schulen und Kurse bedingt. Das jetzige Gefecht verlangt vor allem aus eine gründliche
Ausbildung im Schießen des einzelnen Mannes und eine gute Feuerleitung und gute Feuerdisciplin und wenn nun durchweg in unserer Armee in dieser Richtung große Fortschritte konstatiert werden können, so ist dies in hohem Grade der bessern

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Dotierung mit Munition zu verdanken. Es kann deshalb ohne Schädigung der Ausbildung unserer Truppen auf dem wichtigsten Gebiete des Unterrichts in dieser Richtung nicht weiter gegangen werden, als es schon durch die Reduktion der Infanterie- und Artilleriemunition für den Truppenzusammenzug geschehen ist.

Ad 9. Die Gründe, die uns veranlassen, nicht jetât schon wieder eine Herabsetzung der Salz- und Gemüsezulage zu beau-tragen, haben wir schon bei Abschnitt 3, Verpflegung, auseinandergesetzt.

Ad 10. Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob nicht die Prämie für Ablieferung der leeren Hülsen in den Schulen und Kursen reduziert werden könnte. Es werden. gegenwärtig per Kilo abgelieferte Hülsen 50 Rp. vergütet unter Abzug von 750 g. per Ge wehrtragenden in den Rekrutenschulen, Schießschulen und Unteroffiziersschulen. Die Haushaltungskassen derjenigen Schulen und Kurse, in denen viel geschossen wird, stellen sich auf diese Weise günstiger als namentlich diejenigen einer Anzahl Schulen und Kurse der Specialwaffen, bei denen keine oder nur wenige Schießübungen stattfinden. "Wir glauben nichtsdestoweniger von einer Änderung absehen zu sollen, weil bei einer Verminderung der Prämie zu fürchten ist, daß die Hülsen weniger sorgfältig gesammelt würden und der Bund infolgedessen leicht eher zu Schaden kommen könnte, statt aus der Reduktion der Prämie einen Gewinn zu erzielen.

Ad 11. Was die Steigerung der Mietpreise für die Dienstpferde anbelangt, so ist dieselbe namentlich beim Truppenzusammenzug empfindlich geworden, weil für denselben zu gleicher Zeit eine große Menge Pferde gestellt werden muß und die Herbstübungen in eine Zeit fallen, in welcher die Landwirte ihre Pferde; noch sehr intensiv gebrauchen, so daß dieselben nur gegen hohe Mietpreise erhältlich sind. Diesem Übelstand könnte nur durch eine gründliche Änderung des Pferdestellungssystem abgeholfen werden, die indessen keine leichte Sache ist und wohl überleg), sein will. Zur Zeit glauben wir hierauf nicht näher eintreten zu sollen.

Ad 12. Bezüglich des Einflusses der Kosten für Behandlung und Verpflegung der Kranken auf don Einheitspreis weisen wir darauf hin, daß durch die Annahme des Militärversicherungsgesetzes eine finanzielle Entlastung der Schulen und Kurse eintritt, indem dann die Militärversicherung sämtliche Kosten für die Spitalgänger übernimmt.

750 Aus den vorstehenden Erörterungen, welche das Resultat einer gründlichen Prüfung der einschlägigen Verhältnisse bilden, geht mit aller Deutlichkeit hervor, daß auf eine Reduktion des Einheitspreises in den verschiedenen Schulen und Kursen nicht gerechnet werden kann, wenn darunter nicht die Ausbildung unserer Truppen und die Feldtüchtigkeit unserer Armee leiden soll. Hingegen werden wir unausgesetzt unser Augenmerk darauf richten, daß die budgetierteu Ansätze nicht ohne dringende Not überschritten und daß alle Auslagen vermieden werden, welche die Einheitspreise in die Höhe treiben und welche im Interesse der feldgemäßen Ausbildung unserer Truppen nicht unbedingt notwendig sind.

Wir beantragen Ihnen, es sei das eingangs erwähnte Postulat durch die gegenwärtige Berichterstattung als erledigt zu erklären und benützen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 27. November 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrales, Der Bundespräsident:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Kingier.

-Swvc-

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über das Postulat betreffend Herabsetzung der Einheitspreise. (Vom 27. November 1900.)

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Jahr

1900

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.11.1900

Date Data Seite

736-750

Page Pagina Ref. No

10 019 415

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