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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Bern für die Verbauung und Korrektion der Gürbe.

(Vom 8. Mai 1900.)

Tit.

Wie in der Botschaft vom 20. April 1900 für die Verbauung des Fallbaches erwähnt worden ist, hat die Regierung des Kantons Bern mit Schreiben vom 12. Dezember v. J. den Wunsch ausgesprochen, es möchten in der damaligen Session der eidgenössischen Räte die national- und ständerätlichen Kommissionen auch für die Vorberatung der noch einzureichenden Projektvorlage für den Ausbau der Grürbekorrektion ernannt werden, damit die Subventionierung im Laufe dieses Jahres erfolgen könne und die Arbeiten keinen Unterbruch erleiden.

Nachdem diesem Begehren entsprochen worden ist, hat genannte Regierung mit Schreiben vom 19. April abhin die angekündigte Projektvorlage eingereicht, wobei sie aber von dem ursprünglich vorgesehenen Gesamtprojekt, das die Korrektion des ganzen Laufes bis zur Aare und die Verbauung der Seitenbäche umfaßte, abgekommen ist und vorläufig nur den Ausbau der Strecke vom Quellgebiete bis Belp, mit Ausschluß der Zuflüsse in Vorschlag bringt.

Erwähntem Schreiben ist zu entnehmen, daß die durch Bundesbeschluß vom 7. Dezember 1892 bewilligten Kredite nunmehr vollständig aufgebraucht, beziehungsweise überschritten sind.

Der neue Gesamtkostenvoranschlag, in welchem die zu Fr. 86,856. O'J. angegebenen Mehrkosten der Baujahre 1893/98 inbegriffen sind, umfaßt folgende Arbeiten : A. Korrektionsstrecke vom Jahr 1892: 1. Korrektionen im Thal: a. von Lohnstorf--Kaufdorfbrücke Fr. 243,000 b. von Wattenwil--Pfandersmatt ., 145,000 '

Fr.

388,000

858

Übertrag Fr.

2. Ablagerungsplatz ,, 3. Bauten im Gebirge: ». vonBlumensteinbrücke--Hohli Fr. 63,000 b. von Hohli aufwärts . . . . ,, 32,000 ,,

388,000 25,000

Fr.

508,000

1.

2.

3.

4.

95,000

B. Neue Korrektionen und Verbauungen : Verbauuiigen im Gebirge oberhalb der Vereinigung der Grürbe und des Meierisligrabens, einerseits die tiefe Schlucht bis zum Tschingel hinauf, anderseits den Meierisligraben b i s z u m Bruch . . . . F r . 168,000 Korrektion von Pfandersinatt bis Lohnstorfbrücke ,, 73,000 Korrektion von Help bis Aare . ,, 357,000 Verbau une der Seitenbäche . . ,, 110,000 706,000

Total

Fr. 1,214,000

Von dieser Zusammenstellung fallen nun aus finanziellen Gründen folgende weniger dringliche Bauten vorläufig weg: B. 3. Korrektion von Belp bis Aare . . . . Fr. 357,000 4. Verbauung der Seitenbäche ,, 110,000 so daß das Projekt um Fr. 467,000 reduziert wird.

Laut Vorschlag der Regierung bleiben dann noch: 1. Bauten im Gebirge: A. 3. a. Blumonsteinbriicke--Hohli Fr. 63,000 b. Hohli -- Meierisligraben . ,, 32,000 B. 1.

oberhalb Meierisligraben . ,, 166,000 Fr. 261,000 2. Korrektion im Thal : A A. a. Lohnstorf--Kaufdorfbrücke Fr. 243,000 b, Wattenwil -- Pfandersmatt ,, 145,000 B. 2. Pfandersmatt -- Lohnstorf. ,, 73,000 ,, 461,000 Übertrag

Fr. 722,000

859 Übertrag Ferner ein Posten für die mit dem ganzen Korrektionswerk im engsten Zusammenhang stehende Erwerbung der Oberwirtneralp und vom Terrain der angrenzenden Alpbesitzungen

Fr. 722,000

Total

Fr. 772,000

,,

50,000

Dieser letzte Posten von Fr. 50,000 kann nicht berücksichtigt werden, weil im bestehenden eidgenössischen Forstgesetz vom 24. März 1876 die Subventionierung von Landerwerbungen für Aufforstungszwecke nicht vorgesehen ist. Im Entwurf für das neue Forstgesetz sind allerdings diesbezügliche Bestimmungen enthalten; so lange aber das abgeänderte Gesetz nicht angenommen und in Kraft erklärt oder für Einführung dieser Neuerung nicht ein specieller Biindesbeschluß erlassen worden ist, kann ein solcher Bundesbeitrag nicht bewilligt werden.

Das eidgenössische Oberbauinspektorat hat die Vorlage geprüft and in erster Linie den Voranschlag, im Anschluß an die früheren Abrechnungen und im Einverständnis mit den zuständigen kantonalen Baubehörden, endgültig festgesetzt.

Obiger Voranschlago muß um den Posten A 2 des Generalo Projektes, d. h. um Fr. 25,000 für Arbeiten auf dem Ablagerungsplatz vermehrt werden, welche Summe beim Übertrag vergessen worden ist. Ferner ist ein, in runder Summe Fr. 5500 betragender Ausgabeposten vom Jahr 1892 nachzutragen.

Der neue Kostenvoranschlag setzt sich somit wie folgt zusammen : 1. Bauten im Gebirge: «. Quellgebiet-Meierisligraben . Fr. 166,000 b. Meierisligraben-Hohli . . . ,, 32,000 c. Hohli-Blumensteinbrücke . ,, 68,500 d . Ablagerungsplatz . . . . ,, 25,000 Fr. 293,500 2. Korrektion im Thal: a. Wattemvil-Pfandersmatt . . Fr. 145,000 b. Pfandersrnatt-Lohnstorf . . ,, 73,000 c. Lohnstorf-Kaufdorfbrücke . ,, , 243,000 ,, 461,000 Total

Fr. 752,500

00 03

o

In dieser Summe sind die Kostenüberschreitungen auf Ende 1898 Inbegriffen, wie sie in nachstehender Zusammenstellung verzeichnet sind : Kosten auf Ende 1898.

Voranschlag vom Dezember 1892.

Mehrauslagen.

Minderauslagcn.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

. 169,175. 29

212, 000. --

--

42,824. 71

92,625. 87

22,000. --

70,625. 87

--

82,827. 80

107, 000. --

--

24,172. 20

. 189,301. 73 300 ,337.

^ · . 07 b . Pfandersmatt-Belp . . . .

165, 000. --

24,301. 73

--

242,)000. --

58,337. 07

--

588. 25

--

Baustreckcii.

1.

Bauten im Gebirge: a. Vom Hohli aufwärts .

b. Hohli-Blumensteinbrücke .

.

2. Ablagerungsplatz 3. Korrektion im Thal :

«. Forstsäge-Pfandersmatt

588. 25

4. Bauaufsicht

Total Somit Mehrkosten

834,856. 01

748,000. --

86,856. 01

153,852. 92

66,996. 91

861

In der Voranschlagssumme von Fr. 752,500 sind für die auf Ende 1898 noch nicht begonnenen Arbeiten Fr. 239,000 (Posten 1 a, 2 &) enthalten ; der Rest bezieht sich auf die infolge von Hochwasserschaden ergangenen Mehrausgaben, auf die für Verstärkung und Ergänzung der Bauten zu verwendenden Beträge und auf die Kosten der schon erstellten, oder noch in Ausführung begriffenen Korrektion im Thaïe.

Die Hochwasser der Jahre 1896 und 1897 haben an den damals in Angriff genommenen, sowie an den schon ausgeführten Thalsperreri großen Schaden angerichtet. Einzelne dieser Querbauten wurden gänzlich zerstört, andere stark beschädigt. Die vom Bacii mitgeführten Holztrümmer haben in das Mauerwerk der weiter unten befindlichen Schutzbauten zahlreiche Breschen geschlagen und sind schließlich auf dem Ablagerungsplatz liegen geblieben, wo sie den ruhigen Abfluß des Wassers in empfindlicher Weise gestört haben.

Im unteren Lauf waren die Arbeiten beim Eintreten der Hochwasser ebenfalls in voller Ausführung begriffen, und es verursachte daher der Anprall der Fluten auf die frischen, teilweise ungedeckten Böschungen schweren Schaden, dei' trotz der getroffenen Verteidigungsmaßnahmen und aller Bemühungen nicht zu vermeiden war.

Diese Ereignisse haben gelehrt, daß mit dem in der Gürbe vorkommenden, verhältnismäßig kleinen Steinmaterial genügend widerstandsfähige Bauten aus Trockenmauerwerk nicht erstellt werden können und man gezwungen ist, wenigstens in den dem Angriff des Wassers am meisten ausgesetzten Lagen, Blörtelmauerwerk oder Béton anzuwenden.

Es betrifft dies nicht nur die Sperren im oberen Lauf, sondern auch die Abstürze, die Überfälle und den unteren Teil der Uferversicherurlgen im Korrektionsprolil unterhalb des Ablagerungsplatzes.

Natürlich ziehen diese Neuerungen, die alle dahin zielen die Bauten möglichst zu verstärken, große Kosten nach sich und dementsprechend werden auch die einzelnen Posten im Voranschlagweit höher bemessen, als dies früher der Fall war, wo man die bei solch außergewöhnlichen Hochwassern geinachten Erfahrungen nicht im gleichen Maße wie jetzt verwerten konnte.

Die Sachlage erfordert es, im Interesse des ganzen Unternehmens und im Hinblick auf die hierfür bereits verwendeten großen Kosten, die zerstörten Bauten schleunigst wieder herzustellen

862 «nd durch eine gesteigerte BautluUigkeit eine Wiederholung der Hochwasserkatastrophe nach Kräften zu verhindern. Eine, wenn auch nur zeitweise angeordnete Einstellung der Arbeiten hätte unberechenbaren Schaden herbeiführen können, und es war deshalb geboten, ohne Rücksicht auf formelle Bedenken, mit aller Energie vorzugehen.

Was die im Voranschläge beibehaltenen, auf Ende 1898 noch nicht ausgeführten Bauten anbetrifft, so müssen wir darauf hinweisen, daß die Fortsetzung der Verbauung im oberen Lauf der G ürbe und im Meierisligraben für die Sicherung der schon erstellten Schutzbauten unbedingt notwendig ist. Die Aufforstung des Quellgebietes, über welche der dem Projekt beigegebene Bericht des eidg. Oberforstinspektorates näheren Aufschluß giebt, wird später die Wirkung dieser Bauten noch verstärken.

Die Korrektionsstrecke Pfandersmatt- Lohnstorf brücke, ein.

Zwischenstück, das im Projekt vom Jahre 1892 ausgelassen worden war, soll nun ebenfalls ausgebaut werden, weil das jetzige Profil zu eng ist und die Sohle zur Ausgleichung des Gefälls vertieft werden muß. Das Hochwasser von 1896 hat gezeigt, daß die im Projekt von 1892 bestimmten Protildimensioneu durchaus richtig bemessen waren und noch ein Überschuß von Sicherheit vorhanden ist. Infolgedessen war der Umbau der ganzen, früher ohne Bundeshülfe korrigierten und erwiesenermaßen zu engen Strecke Watte nwil-Kaufdorfbrücke nicht zu vermeiden.

Es ist aller Anerkennung wert, daß die Regierung von Bern es mit Rücksicht auf die schwierige Finanzlage von Bund und Kanton verstanden liât, aus dem technisch ganz richtig aufgestellten, allgemeinen Projekte die weniger dringlichen Bauten auszuscheiden und einstweilen nur diejenigen in Vorschlag zu bringen, deren Notwendigkeit eine unbestrittene ist.

Entsprechend den Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 7. Dezember 1892 wäre es, unserer Ansicht nach, angezeigt, das frühere Beitrags Verhältnis von 50 °/o für den oberen Lauf, von der Forstsäge aufwärts, und von 40 % für die Korrektion im Thaïe beizubehalten, da sich die im Jahr 1892 angenommenen Grundsätze in keiner Weise verschoben haben und die damals vorgebrachte Begründung einer solchen Verteilung des Beitrages auch jetzt noch als gültig angesehen werden kann.

Auch wären die schon sehr schwer belasteten Perimetergemeinden nicht im stände, ohne ausgiebige Beteiligung von Bund und Kanton, die Bauten in dem vorgesehenen Maße auf sich zu nehmen und die Korrektion zu einem gedeihlichen Ende zu führen.

863 Der zu bewilligende Bundesbeitrag würde sich demnach im Maximum wie folgt berechnen: a. für die Verbauung im Gebirge, von der Forstsäge aufwärts, 50 % von Fr. 291,500 = Fr. 145,750; b. für die Korrektion im Thal, von der Forstsäge bis nach Belp, 40 % von Fr. 461,000 = Fr. 184,400.

Das Jahresmaximum wäre, wie früher, zu Fr. 50,000 festzusetzen, wobei die erste Anzahlung auf das Jahr 1901 fiele, da im laufenden Jahre der Restbetrag des mit Bundesbeschluß vom 7. Dezember 1892 bewilligten Kredites zur Auszahlung gelangt ist.

Somit erlauben wir uns, den hohen eidgenössischen Räten den nachfolgenden Beschlußentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Wir benutzen auch diesen Anlaß, um Sie, Tit., unserer vollu kommenen Hochachtung; ö zu versichern.

B e r n , den 8. Mai 1900.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Hanser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Eingier.

864 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Bern für die Verbauung und Korrektion der GUrbe.

D i e B u n d e s v e r s u in. m l u n g d e r s c h w e i z e r i s c h o n E i d g e n o s s c n s e li a l' t, nach Einsicht eines Schreibons der Regierung des Kantons Bern vom 19, April 1900 ; des Bundesbeschlusses vom 7. Dezember 1892 betreffend die Verbauung und Korrektion der Gürbe ; einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Mai 1900 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge, vom 22. Juni 1877, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Berti wird für die Verbauung und Korrektion der Gürbe vom Quellgebiet bis Belp eine Nachsubvention zugesichert.

Der diesbezügliche Beitrag wird wie folgt festgesetzt: a. für die Verbauimg des Baches, vom Quellgebiet bis zur Forstsäge, 50 % der wirklichen Kosten bis zum

865

Maximum von Fr. 145,750, als 50 °/o der Voransohlagssumme von Fr. 291,500; i>. für die Korrektion des unteren Laufes, von der Forstsäge bis nach Belp, 40 % der wirklichen Kosten bis zum Maximum von Fr. 184,400, als 40 % der Voranschlagssumme von Fr. 461,000.

Art. 2. Der Kanton Bern verpflichtet sich, durch Annahme dieses Beschlusses, die Verbauung und Korrektion der Grürbe auf den im Voranschlag bezeichneten Strecken vollständig zu beendigen. Für die Ausführung der Arbeiten sind 7 Jahre, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung an gerechnet, in Aussicht genommen.

Art. 3. Die Beitragszahlungen erfolgen im Verhältnis des Fortschreitens der Bauausführung, jedoch wird das jährliche Maximum auf Fr. 50,000 und die erste Anzahlung auf das Jahr 1901 angesetzt.

Art. 4. Die übrigen Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 7. Dezember 1892 bleiben in Kraft, namentlich was den späteren Unterhalt der Arbeiten anbetrifft.

Art. 5. Dieser Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 6. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben -beauftragt.

=-<3S>--

.Bundesblatt. 52. Jahrg. Bd. II.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung einer Nachsubvention an den Kanton Bern für die Verbauung und Korrektion der Gürbe. (Vom 8. Mai 1900.)

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1900

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.05.1900

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