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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung von Postlehrlingsstellen.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf einer Anzahl neuer Postlehrlinge.

Schweizerbürger können ihre Anmeldung bis spätestens den 1. Februar 1900 einer der Kreispostdirektionen in Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellenz einreichen.

Die Bewerber müssen wenigstens 16 und dürfen höchstens 25 Jahre alt sein. Sie haben ihre Anmeldung schriftlich einer der obgenannten Kreispostdirektionen einzureichen. Der Anmeldung, welche eine kurze Lebensbeschreibung des Bewerbers enthalten soll, sind beizulegen: a. der Geburts- oder Heimatschein; b. ein Sittenzeugnis; c. Zeugnisse über den bisherigen Bildungsgang.

Die Kandidaten haben in ihrer Anmeldung anzugeben, bei welchem Arzte sie sich in Bezug auf ihre gesundheitlichen Verhältnisse zu untersuchen lassen wünschen, worauf die Kreispostdirektion jenem Arzte das postamtliche Formular für das Arztzeugnis übermitteln wird.

Ferner haben sich die Bewerber später bei einer Amtsstelle, welche ihnen von der Kreispostdirektion bezeichnet wird, persönlich vorzustellen.

Verlangt wird unter anderem die Kenntnis wenigstens zweier Nationalsprachen.

Mit Rücksicht auf die bestehenden dienstlichen Verhältnisse können weibliche Bewerber diesmal nicht berücksichtigt werden.

Betreffend den Ort der Verwendung, sowie den Zeitpunkt des Dienstantrittes der neuen Lehrlinge behält sich die Postverwaltung vollkommen freie Hand vor.

Weitere Auskunft erteilen sämtliche Kreispostdirektionen.

B e r n , den 3. Januar 1900.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Bundesblatt.

52. Jahrg. Bd. I.

58

Ausschreibung.

Für die Militärschulen und -kurse werden hiermit pro 1900 folgende Lieferungen ausgeschrieben: Auf den Waffenplätzen : a. Lausanne, Colombier, Luzern, Liestal, Basel, Brugg, St. Gallen, Wallenstadt, Herisau, Chur und Bellinzona: Brot, Fleisch, Hafer, Heu und Stroh.

b. Bière, Frauenfeld und Andermatt: Brot und Fleisch.

Das zum Backen von Militärbrot zu verwendende Mehl darf bezüglich Qualität (namentlich Schmackhaftigkeit, Triebfähigkeit und Weiße) demjenigen Muster nicht nachstehen, welches auf dem Oberkriegskommissariat deponiert ist und von welchem jedem Interessenten auf Verlangen Dütenmuster zugesandt werden.

In der Offerte sind die Preise für Ochsenfleisch und für Kuhfleisch besonders anzugeben.

Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift : ,,Angebot für Brot, Fleisch oder Fourage" bis zum 18. Januar 1900 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 3. Januar 1900.

Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiermit Konkurrenz für die Lieferung von Metall- und sonstigen Garnituren, erstere (Schnallen, Ringe, Haken, Knöpfe, Nieten etc.) aus Ia l" Neusilber, für die Offiziersausrüstuug, Mod. 1899.

Angebotformulare, welche nähere Angaben enthalten, können von der unterzeichneten Amtsstelle bezogen werden ; ebenso stehen Zeichnungen und die Vorschrift über Material und Ausarbeit der Gegenstände, sowie auch Qualitätsmuster zu Diensten.

Tüchtige Lieferanten, welche sich um die Lieferung dieser Garniturstücke bewerben wollen, werden ersucht, ihre Offerten mit der Aufschrift ,,Angebot auf Garnituren für die Offiziersausrüstung " franko bis zum 10. Februar nächsthin einzureichen.

B e r n , den 16. Januar 1900.

Eidg. Kriegsmaterialverwaltung.

Technische Abteilung.

Stellen-Ausschreibung.

Infolge Ablaufs der ordentlichen Amtsdauer mit dem 31. März 1900 werden hiermit sämtliche Stellen, ilei- schweizerischen Bundesverwaltung zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Die jetzigen Inhaber werden ohne weiteres als angemeldet betrachtet.

Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen unter genauer Bezeichnung der Stelle, um welche sie sich bewerben, schriftlich und in Begleit anfälliger Zeugnisse den betreffenden Departementen oder Verwaltungsabteilungen einzureichen.

Anmeldungstermin für sämtliche Stellen: 20. Januar 1900.

Bern, den 3. Januar 1900.

Im Auftrage des Schweiz. Bundesrates: Schweiz. Bundeskanzler

Gebäudeabbruch.

Die unterzeichnete Verwaltung nimmt Offerten entgegen für den Abbruch der Gebäude Nr. 19, 21, 23 und 25 an der Amthausgasse, Nr. 35 am Bärenplatz und Nr. 26 an der Inselgasse, mit welchen anfangs Mai laufenden Jahres begonnen werden soll. Bedingungen sind aufgelegt im Zimmer Nr. 103, Bundeshaus Westbau.

Offerten sind zu richten an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 13. Januar 1900.

Ausschreibung von Bauarbeiten, Die Arbeiten für die Gas- und Wasserinstallation im Postgebäude In Lausanne werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Bedingungen und Angebotforraulare sind bei den Herren Architekten Jost, Bezencenet & Girardet in Lausanne zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Postgebäude Lausanne" bis und mit dem 26. Januar nächsthin franko einzureichen an die

Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 13. Januar 1900.

60 Die Lieferung der Walzeisen und Gusssäulen, sowie die Bauschmicdearbeiten filr das Hengstondepot in Avenches werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung in Bern (Bundeshaus Ostbau, Zimmer Nr. 105) zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen unter der Aufschrift : ,,Angebot für Arbeiten in Avenches" bis und mit dem 26. Jaunar nächsthin franko einzureichen an die

Direktion der eids. Bauten.

B e r n , den 13. Januar 1900.

Stellen-Ausschreibungen.

Politisches Departement.

Vakante Stelle:

Kanzler der schweizerischen Gesandtschaft in Washington.

Kenntnis des Deutschen, des Französischen und Erfordernisse: des Englischen.

Fr. 5000 bis 6000.

Besoldung : Anmeldungstermin 25. Januar 1900.

Politisches Departement.

Anmeldung an: Es sollen die Studienzeugnisse und ein franBemerkungen : zösisch und deutsch verfaßtes curriculum vitee eingereicht werden.

Departement des Innern.

Eidgenössische polytechnische Schule in Zürich.

Vakante Stelle:

Professur für Architektur, im besondern Kompositionsübungen , Ornamentik und Ornamentenzeichnen.

Erfordernisse : \ Auskunft über Erfordernisse, Gehalt etc. erteilt Besoldung : / die nachbezeichnete Anmeldungsstelle.

Anmeldungstermin: 31. Januar 1900.

Anmeldung an : Den Präsidenten des Schulrates des eidgenössischen Polytechnikums H. Bleuler in Zürich.

61 Militärdepartement.

Vakante Stellen:

Zwei ßevisionsgehülfen des Oberkriegskommissariats.

Erfordernisse : Kenntnis der deutschen und französischen Sprache und des militärischen Rechnungswesens.

Besoldung : Fr. 3000 bis 4000.

Anmeldungstermin 20. Januar 1900.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Vakante Stelle: Erfordernisse :

Gohiilfe der Bekleidungskontrollo.

Ausreichende Kenntnis der Militärschnoidorei.

Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Besoldung: Fr. 1500 bis 3500.

Anmeldungstermin 31. Januar 1900.

Anmeldung an: Militärdopartement.

Vakante Stellen : Erfordernisse:

4 Instruktoren II. Klasse der Artillerie.

Die gesetzlichen.

Besoldung: Fr. 3000 bis 5000.

Anmeldungstermin: Ende Januar 1900.

Anmeldung an: Militärdepartement.

Vakante Stellen:

2 Hülfsinstruktorcn der Artillerie, wovon ein Trompeterinstruktor.

Erfordernisse : Die gesetzlichen.

Besoldung : Fr. 2000 bis 3200.

Anmeldungstermin: Ende Januar 1900.

Anmeldung an: Militärdepartement.

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Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung'.

Die im Bundesgesetz betreffend die Besoldungen der eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 2. Juli 1897 vorgesehenen Kassa- und Kontrollgehülfenstellen, welche bei Inkrafttreten jenes Gesetzes bloß provisorisch besetzt worden waren, sollen nach Maßgabe von Art. 5, litt, b, der Übergangsbestimmungen des Bundesratsbeschlusscs betreffend die Vollziehung des obigen Gesetzes, vom 11. März 1898, anläßlich der Brneuerungswahlen definitiv besetzt werden.

Es werden daher zur definitiven Besetzung ausgeschrieben : a: Die bisher provisorisch besetzten Kassagehülfenstellen bei den Hauptzollämtern : Basel, Centralbahnhof, P. V.; Basel, Badische Bahn ; Romanshorn; St. Gallen ; Genf, Entrepôt Rive ; Genf, Bahnhof, P. V. ; ferner eine neu kreierte Kassagehülfenstelle beim Hauptzollamt Schaffhausen, Bahnhof.

b. Die provisorisch besetzten Kontrollgehülfenstellen bei den Hauptzollämtern : Pruntrut (2 Stellen) ; Basel, Centralbahnhof, P. V. (2 Stellen) ; Basel, Centralbahnhof, G. V.; Basel, Badische Bahn (2Stollen, wovon nur l provisorisch besetzt) ; Basel, Badischc Bahn, Post (2 Stellen, wovon nur l provisorisch besetzt); Romanshorn (3 Stellen); Buchs, Bahnhof; Chiasso, Bahnhof P. V.; Chiasso, Bahnhof, G. V.; Luino; Genf, Bahnhof, P. V.

(2 Stellen) ; Genf, Bahnhof, G. V. (2 Stellen) ; Moillesulaz.

ferner eine neu kreierte Kontrollgehülfenstclle beim Hauptzollamt Basel, Centralbahnhof, Wolf.

Besoldung Fr. 3500--4000.

Gemäß Art. 3 des citierten Bundesratsbeschlusses können nur Zollgehülfen I. Klasse berücksichtigt werden.

Die Anmeldungen sind bis und mit 20. Januar 1900 an die betreffenden Gebietsdirektionen einzureichen.

Vakante Stellen :

2 Kanzlisten H. Klasse der III. Abteilung der Oberzolldirektion (Handelsstatistik).

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Erfordernisse :

Sicheres und rasches Rechnen ; Kenntnis der deutschen und franzosischen Sprache ; schone Handschrift.

Besoldung: Fr. 2000 bis 3500.

Anmeldungstermin: 27. Januar 1900.

Anmeldung an: Oberzolldirektion.

Bemerkungen :

Dem einen Kanzlisten wird der Ausläuferdienst übertragen werden.

Post-, Telegraphen- und Zollstellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und portof r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Briefträger in Morges.

Anmeldung bis zum 30. Januar 1900 bei der Kreispostdirektion 2) Landbriefträger in Montbovon in Lausanne.

(Freiburg).

Anmeldung bis zum 30. Januar 3) Postcommis in Huttwil.

1900 bei der Kreispostdirektion 4) Posthalter in Zollikofen (Bern).

in Bern.

5) Postcommis in Luzern. Anmeldung bis zum 30. Januar 1900 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

C) Posthalter in Oberegg (Appenzell I.-Eh.). Anmeldung bis zum 30. Januar 1900 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Dieustchef auf dem Telegrapbenbureau Winterthur. Anmeldung bis zum 30. Januar 1900 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

8) Telegraphist in Oberegg (Appenzell I.-ßh.). Jahresgehalt Fr. 200 nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 30. Januar 1900 bei der Telegrapheninspektion in St. Gallen.

1) Einnehmer beim Nebenzollamt Tägerweilen. Anmeldung bis zum 20. Januar 1900 bei der Zolldirektion in Schaffhausen.

2) Zwei Revisionsgehillfen bei der Oberpostdirektion (Oberpostkontrolle).

Anmeldung bis zum 23. Januar 1900 bei der Oberpostdirektion in Bern.

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3) Bureauchef beim Hauptpostbureau \ Anmeldung bis zum 23. Januar "entV 1900 bei der Kreispostdirektion 4) Briefträger in Genf.

J in Genf, 5) Posthalter und Bote in La Ferrière (Bern). Anmeldung bis zum 23. Januar 1900 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau in Basel. Anmeldung bis zum 23. Januar 1900 bei der Kreispostdirektion in Basel.

7) Zwei Postcommis in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 23. Januar 8) Postdienstchef in Buchs-Bahnhof 1900 bei der Kreispostdirektion (St. Gallen).

m St Gallen 9) Postcommis in Buchs-Bahnhof (St. Gallen).

10) Telegraphist und Telephonist in Wattcnwil (Bern). Jahresgehalt Fr. 240 nebst Depeschenprovision und Telephonentschädigung. Anmeldung bis zum 23. Januar 1900 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist seinerzeit erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in deutscher oder f r a n z ö sischer Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsheamten.

Herausgegeben vom Schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 5.

Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartomeut.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV» 3.

Bern, den 17. Januar 1900.

II, Beglemente und Tarifvorschriften.

C. Transitverkehr.

23.

Ca/190°)

Teil I der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898. Nachtrag II.

Am 1. Februar 1900 tritt zum Teil I, Abteilung A (Keglementarische Bestimmungen) und Abteilung B (Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation) des obigen Tarifs ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen. Der Nachtrag kann bei der Drucksachenkontrolle der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 15. Januar 1900.

Direktion der Gottbardbahn.

13

III, Personen- und Gepäckverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

24. (3/i9oo) Regulativ betreffend die Gewährung ausserordentlicher Taxbegünstigungen 8nm Besuch sclnveiserischer Feste und Versammlungen, sowie von Pferderennen, vom 1. September 1896. Nenausgabe.

Mit 1. Februar 1900 tritt eine Neuausgabe des oben bezeichneten Regulativs in Kraft.

St. Gallen, den 16. Januar 1900.

Direktion der Vereinigten Schwei/erbahneu, als Präsidialverwalfung des Schweiz. TSisenbdhnverltandes pro 1899.

25. (B/i9oo) Personentarif der elektrischen Onrtenbahn.

Ansnahmetaxen für Schlittenfahr er.

Für Schlittenfahrer am Gurten wird während der Dauer des Schlittweges folgende Taxe eingeführt: Für Erwachsene Fr. l, für Schüler und Kinder bis und mit 15 Jahren 50 Cts. per Person und gültig für alle hergwärts fahrenden Nachmittagszüge. In diesen Taxen ist der Transport eines Handschlittens Inbegriffen.

Bern, den 12. Januar 1900.

Verwaltung der elektrischen Gurtenbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

8

26. ( /i9oo) Norddeutsch-rheinisch-schweiserischer Personen- und Gepäcktarif, vom 1. Mai 1899. Ergänzung.

Am 1. Februar 1900 treten nachstehende Taxen in Kraft: Hin- und RUckfahrt fUr alle ZUge

Benutzbare Bahnwege Trier nach

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Chiasso . . . .

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Klasse M.

Gepäckfracht ; für 100 kg. für die Strecken et b SP ohne mit H .SP Freigepäck :2

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Fr.

101. 30 70.80 50. 10 15

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M.

1

M.

Fr.

--

Chiasso nach Trier . . . . 9 37.85 4.40 10 II Basel, den 16. Januar 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

14

"27. (3/i9oo) Personenverkehr zwischen der Schweiz und Frankreich.

Ausgabe direkter Bittete Genf -- Paris, via Pontarlier, während der Unterbrechimg der Linie Genf -- Bettegarde.

Wir bringen dem Publikum zur Kenntnis, daß bis auf weiteres zwischen Genf und Paris, via Pontarlier, gewöhnliche Billete einfacher Fahrt und für Hin- und Rückfahrt zu den folgenden Preisen ausgegeben werden: Einfache Fahrt I.K1. II.Kl. III.Kl.

Fr.

Fr.

Fr.

Hin- und Rückfahrt I.K1. n.Kl. III.K1.

Fr.

Fr.

Fr.

Genf-Paris-Bercy od. umgekehrt 63. 50 43.15 28. 55 96. 30 69. 05 45. 70 Die Gültigkeitsdauer der Billete einfacher Fahrt beträgt 3 Tage und diejenige der Hin- und Riickfahrtsbillete 6 Tage.

Die Abfertigung des Gepäcks in diesen Relationen erfolgt direkt auf Grund der auf den Seiten 64 und 65 des Tarifs P L M -- Schweiz, vom 1. August 1894, enthaltenen Taxen.

Bern, den 16. Januar 1900.

Direktion der Jnra-Siinplon-Balin.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

8

28. ( /i9oo) Badisch-bayerischer Personen-, Gepäck- und Expressgnttarif. Nachtrag I.

Auf 15. Januar 1900 gelangt Nachtrag I zum badisch-bayerischen Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif zur Ausgabe.

Die in den Nachtrag aufgenommenen besonderen Bestimmungen zur Eisenbahn-Verkehrsordnung sind gemäß den Vorschriften unter I(3) genehmigt worden.

Karlsruhe, den 8. Januar 1900.

Generaldirektion der grossherzogJich badischeu Staatseisenbaluieu.

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

8

29. ( /i 900) Holsaiisnaìunetarif N 0 B etc. -- Central- und Westschweiz, vom 1. Januar 1900. Berichtigung.

Im Titelblatt des obgenannten Ausnahmetarit's ist die Pont-Brassus-Bahn -zu streichen.

Zürich, den 13. Januar 1900.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

15

30. (8/i9oo) Zusammenstellung der Factage- und Camionnagetarife der J'S, vom 1. Juni 1893. Nachtrag VI, enthaltend Taxänderungen für Frettmrg.

Im Nachgang zu der im Publikationsorgan Nr. 49, vom 6. Dezember 1899, erschienenen Bekanntmachung teilen wir mit, daß am 1. April 1900 zu der obgenannten Zusammenstellung ein Nachtrag VI in Kraft treten wird. Derselbe enthält neue Tarife für Freiburg (Eil- und Frachtgut), wodurch diejenigen auf Seite 9 des Haupttarifes aufgehoben und ersetzt werden.

Bern, den 12. Januar 1900.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahu.

Rückvergütungen.

8

31. ( /i9oo) Rückvergütung für Eisentransporte ab Basel S G B nach Lasern.

Für den Transport von Eisen zu Konstruktionszwecken in Ladungen von mindestens 10 000 kg. pro zweiachsigen Wagen bewilligen wir auf der Strecke von Basel S C B nach Luzern die ermäßigte Taxe von 58 Cts. pro 100 kg.

auf dem Wege der Rückerstattung gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe nach Luzern und gegen den Nachweis des Versandes des entsprechenden Quantums der erstellten Konstruktionen ab Luzern.

Diese Ermäßigung wird nur für ein Gesamtquantum von höchstens 170 Tonnen gewährt.

Basel, den 16. Januar 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

32.

B. Verkehr mit dem Auslande.

( /iooo) Ansnahmetarif für Zucker Böhmen und MährenSchweis, vom 1. November 1896. Neuausgabe.

8

Mit 1. Februar 1900 tritt für die Beförderung von Zucker aller Art in Wagenladungen von 10 000 kg. aus Böhmen und Mähren nach der Schweiz ein neuer Ausnahmetarif in Kraft.

Zürich, den 15. Januar 1900.

Namens der Verbamdsverwaltimcien: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

33.

(3/i9oo)

Ansnahmetarif für Zucker Ungarn-Schweiz, vom 1. August 1895. Neiiausgabe.

Mit 1. Februar 1900 tritt für die Beförderung von Zucker aller Art in Wagenladungen von 10 000 kg. aus Ungarn nach der Schweiz ein neuer Ausnahmetarif in Kraft.

Zürich, den 15. Januar 1900.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

16

34. (3/i9oo) Teil II, Heft I B, der sttdivestdentsch-schweiserischen Verbandsgütertarife, vom 1. Juli 1896. Taxberichtigung.

Mit sofortiger Gültigkeit wird im Ausnahmetarif Nr. 8 auf Seite 26 des Nachtrages HI zum ungenannten Tarif heft der Frachtsatz Thun-Athus P. H.

und Rodingen, französische Grenze, in Abteilung I, von 233 in 333 Cts. per 100 kg. berichtigt.

Basel, den 15. Januar 1900.

Direktorium der Schwel/. Centralbahn.

35. (3/i9oo) Gütertarif Basel SCB -- badische Bahnen, Bodenseeuferstationen und Station Friedrichsfeld der Main-NecJcarBahn, vom 15. August 1895. Nachtrag V.

Unter Bezugnahme auf unsere Publikation unter Nr. 810, in Nr. 45 des Publikationsorgans vom 8. November 1899, bringen wir zur Kenntnis, daß obgenannter Nachtrag V am 1. Februar 1900 in Kraft tritt.

Soweit durch denselben Taxerhöhungen eintreten, oder Taxen ohne Ersatz aufgehoben werden, bleiben die bisherigen Taxen noch bis 10. Mai 1900 in Kraft.

Basel, den 15. Januar 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahii.

36. (3/i9ooJ Gütertarif Basel SC B -- badische Bahnen, Bodenseenferstationen und Station Friedrichsfeld der Main-NeckarBahn, vom 15. August 1895. Aufhebung von Taxen.

Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachungen unter Pos. 438 in Nr. 23/99, und Pos. 644 in Nr. 33/99 des Publikationsorgans, bringen wir zur Kenntnis, daß die im obenbezeichneten Gütertarif und in dessen Nachtrag IV enthaltenen, sowie die im Verf'iigungswege eingeführten Taxen Basel S C B -- Bregenz (Bodenseeuferstation), mit 31. Dezember 1899 außer Kraft getreten sind. Die an deren Stelle tretenden Taxen sind im neuen Teil II, Heft l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Januar 1900, enthalten. Soweit Frachterhöhungen eintreten oder Taxen ohne Ersatz aufgehoben werden, finden die bisherigen Sätze noch bis 15. April 1900 Anwendung.

Basel, den 10. Januar 1900.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

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37. (3/i9oo) Teil II, Abteilung A, Hefte l und 2, der italienischschweizerischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898.

Teil II, Abteilung B, der italienisch-schweizerischen Gütertarife, vom 1. Mai 1899. Ansnahmetaxen für Holz.

Am 1. Februar 1900 treten im direkten italienisch-schweizerischen Güterverkehr folgende Taxen, bezw. Tarife in Kraft: 1. Im Tarifteil IIB werden die Taxen des Ausnahmctarifs Nr. 23* (Pitch-Pine-Holz etc.) für Genua etc. durch die nachstehenden ersetzt: Fr. für 100 kg.

Genova Principe-Pino 0,99 Genova P. C. Calate ^-Pmo 0,98 Genova P. C. locale-Pino 1,00 S. Benigno Calate ^-Pino 0,98 ^_ S. Limbania {
2. Im Tarifteil II A, Heft l, wird die Abteilung e des Ausnahmetarifs Nr. 3, gültig für Pitch-Pine-Holz etc., durch einen neuen ermäßigten Tarif ersetzt.

3. Im Tarifteil II A, Heft 2, wird der Ausnahmetarif Nr. 3 für Holz etc.

durch einen neuen, zum Teil ermüßigten Tarif ersetzt.

Die Tarife unter 2 und 3 können bei unserm kommerziellen Bureau gratis bezogen werden.

Luzern, den 16. Januar 1900.

Direktion der Gotthardbahu.

38. (8/i9oo) Tarif commun spécial d'exportation (P. V.) Nr. 485 für Eisen und Stahl ab Pompeg nach schweizerischen Stationen. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der obgenannte Tarif, welcher mit Publikationsorgan Nr. 50, Ziffer 883, vom 13. Dezember 1899, auf 31. Januar 1900 gekündet wurde, bleibt noch bis 28. Februar 1900 in Kraft.

Bern, den 8. Januar 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

(3/i9oo) Tarif spécial commun d'exportation (P. V.) Nr. 314 für Eisen und Stahl etc. ab Villerupt - Michem'lle und MontSt. Martin nach schweizerischen Stationen. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der obgenannte Tarif, welcher mit Pnblikationsorgan Nr. 50, Ziffer 885, vom 13. Dezember 1899, auf 31. Januar 1900 gekündet wurde, bleibt nocli bis 28. Februar 1900 in Kraft.

Bern, den 8. Januar 1900.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

39.

18

40. (3/i9oo) Tarif spécial commun d'exportation (P. V.) Nr. 314K*für Eisen und Stahl etc. ab Villerapt - Micfieville, Mont8t. Martin und Pont-à-Mousson nach Chiasso nnd Pino transit. Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Der obgenannte Tarif, welcher mit Publikationsorgan Nr. 50, Ziffer 882,.

vom 13. Dezember 1899, auf 31. Januar 1900 gekündet wurde, bleibt noch bis 28. Februar 1900 in Kraft.

Bern, den 8. Januar 1900.

Direktion der Jnra-Simplon-Bahn.

41. (3/i9o<0 Ausnahmetarif für Fleisch etc. Schweiz -- Paris, vom 1. April 1892. Kündnng.

Der Eilfrachttarif für Butter, Fische, Fleisch, totes Gefliiyel und Wildpret ab schweizerischen Stationen nach Paris via Petit-Croix und Delle, vom 1. April 1892, wird hiermit auf den 30. April 1900 gekündet.

Über die Einführung eines neuen Tarifes wird seiner Zeit besondere Publikation erfolgen.

Bern, den 12. Januar 1900.

Direktion der Jnra-Siniplon-Bnhn.

C. Transitverkehr.

3

e2. ( /i9oo) Teil II, Abteilung A, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898. Nachtrag III.

Teil II, Abteilung B, der deutsch-italienischen Gütertarife, vom 1. Februar 1898. Nachtrag II.

Ani 1. Februar 1900 treten zu oben bezeichneten Tarifteilen neue Nachträge in Kraft und zwar ein Nachtrag III zur Abteilung A (Tariftabellen findie außeritalienischen Bahnstrecken) und ein Nachtrag II zur Abteilung Ji (Tariftabellen für die italienischen Bahnstrecken).

Die Nachträge enthalten eine größere Anzahl von Änderungen und Ergänzungen und können bei der Drucksachenkontrolle der Eisenbahnen in Elsaß-Lothriiigen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 15. Januar 1900.

Direktion der Gotthardbalin.

43.

(3/i9oo) Ausnahmetarif Nr. l für metallurgische Produlde ans Deutschland nach Italien, vom 1. Desember 1898.

Nachtrag I.

Am 1. Februar 1900 tritt zum oben bezeichneten Tarif ein Nachtrag I in Kraft, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen. Der Nachtrag kann hei der Drucksachenkontrblle der Eisenhahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 15. Januar 1900.

Direktion der öotthardbahn.

19

44.

(8/i9oo) Ausnahmetarif Nr. 2 für Wein etc. aus Italien nach Deutschland, vom 1. Februar 1898.

Nachtrag H.

Am 1. Februar 1900 tritt zum vorstehend benannten Tarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend einige Änderungen und Ergänzungen.

Der Nachtrag kann bei der Druckaachenkontrolle der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 15. Januar 1900.

Direktton der Ootthardbahn.

(3/i9oo) Ansnahmetarif für Steinkohlen etc. ans Deutschland nach Italien, vom 1. Februar 1898.

Nachtrag ·//.

Am 1. Februar 1900 tritt zum oben bezeichneten Tarif ein Nachtrag II in Kraft, enthaltend einige Änderungen und Ergänzungen. Der Nachtrag kann bei der Drucksachenkontrolle der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 15. Januar 1900.

Direktion der üotthardbahn.

45.

(B/i9oo) Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in Wagenladungen ans Italien nach Deutschland, vom 1. Desember 1898.

Nachtrag I.

Auf 1. Februar 1900 wird zum vorstehend bezeichneten Tarif ein Nachtrag I ausgegeben, der einige Änderungen und Ergänzungen enthält. Der Nachtrag kann bei der Drucksachenkontrolle der Eisenbahneu in ElsaßLothringen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 15. Januar 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

46.

(3/i9oo) Ansnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von Lebensmitteln in Wagenladungen ans Italien nach England, vom 1. -Dezember 1898.

Nachtrag I.

Auf 1. Februar 1900 wird zum obgenannten Tarif ein Nachtrag I ausgegeben, der einige Änderungen und Ergänzungen enthält. Der Nachtrag kann bei der Drucksachenkontrolle der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Luzern, den 15. Januar 1900.

Direktion der Gotthardbahn.

47.

20

48.

(8/i9oo) Ausnahmetarif für die beschleunigte Beförderung von'Lebensmitteln in Wagenladungen von Italien nach Belgien und den Niederlanden, vom 1. Dezember 1898.

Nachtrag I.

Auf 1. Februar 1900 wird zum oben bezeichneten Tarif ein Nachtrag I ausgegeben, enthaltend einige Änderungen und Ergänzungen. Der Nachtrag kann bei der Drucksachenkontrolle der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen in Straßburg, sowie bei der Güterexpedition dieser Bahnen in Basel bezogen werden.

Lttzern, den 15. Januar 1900.

Direktion der Grotthardbahu.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

3

49. ( /i9oo) Outer tarif badische Staatseisenbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb.

Am 2. Januar 1900 wurde die weitere Teilstrecke Ittersbach -- Brötzingen.

Nebenbahn der schmalspurigen Nebenbahn Ettlingen -- Pforzheim, in Betrieb genommen. Von diesem Zeitpunkt ab treten die in dem Gütertarif badische Staatseisenbahnen -- badische Nebenbahnen im Privatbetrieb im Nachtrag V enthaltenen Entfernungen 'in Kraft.

Karlsruhe, den 10. Januar 1900.

' Generaldirektiou der grossherxoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Gütertarif Russland -- Vorarlberg, einscliliesslich der Bodenseeuferstationen Bregenz, Lindau, Romanshorn und Rorschacli, vom t. Jan.
Vom 1. Januar 1900 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1900, "wird auf Sendungen von Eisen und Stahl, Eisen- und Stahlwaren, welche unter Zollverschluß ab Bregenz, Buchs, Lindau, St. Margrethen, Romanshorn und Rorschach nach Brody (Bhf.) transit, Nowosielitza (Bhf.) transit, Podwoloczyska (Bhf.) transit, Granica transit, bezw. Szczakowa transit, abgefertigt werden, hinsichtlich des Durchlaufs auf den österreichisch-bayerischen Strecken die tarifmäßige Deckenmietc nicht erhoben.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 148, v. 30. Dez. 9».

Gütertarif für den südöstei'r.-ungar.-schweizerischen GrenzverJcehr, vom 1. Jan. 93. Vom 1. Januar 1900 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1900, werden für den Transport von roher Baumwolle in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Triest nach Bregenz transit, Buchs transit und St. Margrethen transit mit Bestimmung nach gewissen schweizerischen Stationen Taxen eingeführt. Dieselben sind im österr. Verordnungsbl. f. Eisenb.

u. Schiffahrt Nr. 2, v. 6. Jan. 1900, publiziert.

21

Huekvergûtuny auf Zuckertransporten. Vom 1. bis 31. Januar 1900 werden auf Sendungen von Zucker aller Art, mit Ausnahme der Artikel: Rohzucker, Traubenzucker (Glykose), Milchzucker und Stärkezucker, in Wagenladungen von wenigstens 10 000 kg. ab gewissen öterreichischen Stationen nach Steinen und den südlich davon gelegenen Gotthardbahnstationen im Rückvergütungswege Ermäßigungen gewährt. Die Beträge und näheren Bedingungen sind im österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt Nr. 148, v. 30. Dez. 99, publiziert. Auf Sendungen ab den ungarischen Stationen Biikk, Hatvan, Nagy Czenk, Nagy Surany, Szerencs, Vulka - Pordâny und Sarvar nach den genannten schweizerischen Stationen beträgt die Rückvergütung 21 Centimes per 100 kg.

Ausnalunetaxen für den Transport von Nüssen. Vom 1. Januar 1900 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1900, werden für den Transport von Nüssen mit Herkunft von Périgueux, Station der Orleausbahn, folgende Taxen im Kartierungswege gewährt: Wagenladungen von 5000 kg.

Fr. pro 1000 kg.

Bregenz transit -- Wien I K E B (Westbahnhof) .

Buchs transit -- Wien IK B B (Westbahnhof) .

Lindau transit -- Wien I K E B (Westbahnhof) .

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt,

.

33. 60 .

33. 60 .

33. 60 Nr. l, v. 4. Jan. 1900.

Ausnahmetaxen für Ölkuchen und Ölkuchenmehl. Vom 1. Januar 1900 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1900, werden für die Beförderung von Ölkuchen und Ölkuchenmehl (zerkleinerte Ölkuchen) aller Art in Wagenladungen von 10 000 kg. mit Bestimmung nach Bern folgende Frachtsätze gewährt: Öls. per 100 kg.

Triest -- Bregenz transit 193 Triest -- Buchs transit 189 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. l, v. 4. Jan. 1900.

Gütertarif für den siidösterreichiscli-ungarisch-schweizerischen (rrenzcerkehr, vom 1. Jan. 93. Vom 1. Januar 1900 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1900, kommen auf Transporten von Petroleumnaphta (Henziu aus Petroleum destilliert) in Wagenladungen von 10 000 kg. ab Triest und Fiume nach Bregenz transit, Buchs und St. Margrethen loco und transit die Frachtsätze des Ausnahmetarifs 3 des obgenannten Tarifs zur Anwendung.

Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 2, v. G. Jan. 1900.

22

Frachtsätze für den Transport von Sahsäure, Salpetersäure (Svlteidewasser), Schwefelsäure (Nordhäuseröl, Oleum, Vitrioliil). Vom 1. Januar 1900 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1900, werden für den Transport von Salzsäure, Salpetersäure (Scheidewasser), Schwefelsäure (Nordhäuseröl, Oleum, Vitriolöl) in Wagenladungen von 10 000 kg. folgende Taxen zugestanden : Heller pro 100 kg.

Aussig A T E -- Bregenz 220 ,, -- Buchs 248 ,, -- St. Margrethen 226 Kralup B E B -- Bregenz 245 ,, -- Buchs 245 ,, -- St. Margrethen 251 Österr. Verordnungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 2, v. 6. Jan. 1900.

Rückvergütung auf Petroleumtransporten. Vom 1. Januar 1900 bis auf Widerruf, längstens bis 31. Dezember 1900, werden für den Transport von Petroleum in Wagenladungen von wenigstens 10000 kg. folgende Taxen im Rückvergiitungswege gewährt : Cts. per 100 kg.

1. Sendungen mit Bestimmung nach Stationen der Linie Linthal - Ziegelbrücke - Rapperswil -Wald - Rüti- Grüze -Etz·weilen und nach Stationen westlich dieser Linie (Basel und Schaft'hausen ausgenommen) : Triest -- Bregenz 174 2. Sendungen, welche nach Mörschwil bestimmt, daselbst eingelagert und innerhalb sechs Monaten nach schweizerischen Stationen (die Stationen der Strecken Egnach-RorschachSt. Margrethen - Trübbach und Rorschach - St. Fiden, ferner die Stationen Basel, Konstanz, Schatf'hausen und Singen ausgenommen) reexpediert werden: Triest -- Bregenz 211 Fiume -- ,, 253 Österr. Verorduungsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 2, v. 6. Jan. 1900.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 12. Januar 1900: 20. Entwurf II eines Nachtrages V zum Gütertarif für den Verkehr Basel S C B -- bad. Bahn, Bodenseeuferstationen und Friedrichsfeld M N B.

Genehmigt am 15. Januar 1900: 21. Entwurf zur Neuausgabe des Réglementes betreffend die Gewährung von außerordentlichen Taxbegünstigungen zum Besuch von schweizerischen Festen und Versammlungen, sowie von Pferderennen, mit Vorbehalt.

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Genehmigt ani 16. Januar 1900: 22. Direkte Taxen für Hin- und Rückfahrt, sowie für Gepäck fiir die Relation Trier -- Chiasso.

23. Nachtrag I zur Zusammenstellung der Frachtbegünstigungen für den Transport der für die Weltausstellung in Paris 1900 bestimmten Objekte aus Österreich-Ungarn und weiter etc. nach Paris.

24. Ausnahmetaxen für Ölkuchen und Ölkuchenmehl von italienischen Stationen nach westschweizerischen Stationen.

25. Änderungen und Ergänzungen des schweizerisch-italienischen Gütertarifs, Teil II, Abteilung B.

26. Nachtrag I zum Personentarif für den Verkehr J S (exklusive Brilnig) und B R -- G ß.

27. Direkte Personentaxen für die Relation Genf -- Paris-Bercy und umgekehrt via Pontarlier.

28. Taxermäßigung für den Transport von Eisen zu Konstruktionszwecken in Ladungen von 10 000 kg. ab Basel S G B nach Luzern.

29. Aufnahme des Artikels ,,Moorhirsebesen" in die Warenklassifikation des italienisch-belgischen Gütertarifs.

24

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