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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. Mai 1917.)

Die vom Politischen Departement unternommenen Schritte zur Mitbeteiligung der Schweiz am Hülfskomitee für die Verproviantierung Belgiens und Nordfrankreichs werden vom Bundesrat gutgeheissen.

Als schweizerische Vertreter bei diesem Komitee werden bezeichnet : Herr Eduard Chapuisat, Grossrat, in Genf, und ., 0. von Meyenburg, Zürcher Bureau für Aufsuchung Vermisster, in Zürich.

"Wahlen.

(Vom 24. Mai 1917.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Kontrolleur beim Hauptzollamt Basel-Lisbüchel : Bieber, Alexander y von Stüsslingen, bisher Kontrollgehülfe in Basel-St. Johann.

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Bekanntmachungen von

Departementen und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Im Herbst 1917 (September-Oktober) finden praktische Prüfungen nach dem Reglement vom 14. Juni 1913 statt.

Anmeldungen zu diesen Prüfungen sind mit der Anmeldungsgebühr von Fr. 5 bis spätestens den 20. Juni 1917 an das Schweizerische Grundbuchamt in Bern zu richten.

272 Als Ausweise sind beizulegen : Neues Leumundszeugnis und Ausweis über den Besitz der bürgerlichen Ehren und Rechte, Zeugnisse über die praktische Tätigkeit und, sofern die theoretische Prüfung nicht vor der eidgenössischen Geomelerprüfungskommission abgelegt worden ist, auch der Heimatschein.

Ort und Zeitpunkt der Prüfungen werden später bekanntgegeben.

Z o l l i k o n , den 9. Mai 1917.

(3...J Der Präsident der Kommission für eidgenössische Geometerprüfungen :

F. Bäsehlin.

Neue allgemeine Vorschriften für den Aufenthalt der Ausländer in Frankreich gemäss Dekret vom 2. April 1917.

Jeder Ausländer männlichen oder weiblichen Geschlechts und gleichgültig, ob alleinstehend oder zu einer Familie gehörend, sofern er das 15. Altersjahr überschritten hat und sich mehr als zwei Wochen in Frankreich aufhalten will, ist verpflichtet, sich als Ausweis für die Aufenthaltsbewilligung innerhalb eines Monats mit einer Identitätskarte (carte d'identité) zu versehen. Diese Vorschrift gilt sowohl für die Fremden, welche sich jetzt nach Frankreich begeben, als auch für die, welche bereits dort sich aufhalten und niedergelassen sind, und es haben die letzteren derselben bis zum 15. Juni 1917 nachzukommen.

Wegen Erlangung einer Identitätskarte hat sich der Ausländer an das Polizeikommissariat oder, wo ein solches nicht besteht, an den Gemeindevorstand (Maire) des Ortes, in dem er sich aufhalten will, zu wenden. Dabei hat der Betreffende über seine Personalien, seine Familienverhältnisse und seine Staatsangehörigkeit jegliche Auskunft zu erteilen, sowie allfällige Referenzen in Frankreich oder im Ausland anzugeben. Über diese Angaben wird ein Protokoll aufgenommen, das der Fremde zu unterzeichnen hat. Gleichzeitig hat jede Person drei unaufgezogene Photographien aus neuester Zeit in Format 4 zu 4 cm beizubringeri, welche sie von vorn und ohne Hut darstellen. Über die abgegebene Erklärung erhält jede Person eine Bescheinigung ausgehändigt, die ihr als Ausweis dient, bis ihr die Identitätskarte, welche von der Präfektur des Departements ausgefertigt wird, zugestellt werden kann.

273 Um seine Erklärungen belegen zu können, wird der Bewerber um eine Aufenthaltsbewilligung im Besitze eines ordentlichen Passes, der nötigen Zivilstandsakte und der sonstigen geeigneten Papiere sein müssen.

Wechselt der Ausländer seinen Wohnort in Prankreich, so hat er vor dem Weggang und sodann nach Ankunft am neuen Orte auf dem Polizeikommissariate, bzw. der Mairie, die Identitätskarte visieren zu lassen.

(2..J Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement.

Eidgenössische Geometerprüfungen.

Gestützt auf die im April 1917 mit Erfolg bestandene praktische Geometerprüfung sind als Grundbuchgeometer patentiert worden : Beckert, Hans, von Zürich.

Buess, Armin, von Oltingen (Baselland).

Charles, Pierre, von Bofflens (Waadt).

Chenuz, Georges, von Montricher (Waadt).

Colliat, Jean, von Chevenez (Bern).

Fraenkel, Max, von Zürich.

Heim, Job. Georg, von Rheineck.

Hohloeh, Wilhelm, von Töss.

Karrer, Jakob, von Gross-Andelfingen.

Kühn, Fritz, von Wildhaus.

Maderni, Walter, von Melano (Tessin).

Moser, Fritz, von Diessbach b. B.

Schulthess, Karl, von Zürich.

Vogel, Ludwig, von Zürich.

B e r n , 23. April 1917.

(1.)

Schweiz. Grundbuchamt.

Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. III.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1917

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3

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22

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30.05.1917

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271-273

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