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Bekanntmachungen von
Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
Öffentlicher Erbenaufruf.
Am 11. Januar 1917 starb in Cham kinderlos Frau Barbara Bächtiger, geboren den 9. November 1829, Tochter des Iten; Jakob, und der Eathrina Barbara, geb. Eberhard, Witwe des Josef Bächtiger, von Hochdorf, wohnhaft gewesen in Cham.
Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission Cham, unter Hinweis auf Art. 555 des schweizerischen Zivilgesetzbuches und die bezüglichen Einführungsbestimmungen werden anmit alle diejenigen Drittpersonen, welche auf die Erbschaft der obgenannten Erblasserin Anspruch erheben zu können glauben, gerichtlich aufgefordert, unter Beilage eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises sich, bis und mit Dienstag, den 30. April 1918, bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher und mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange anzumelden, und zwar unter Androhung, dass erst später gemachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.
Z u g , den 24. März 1917.
(3..).
Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.
Öffentlicher Erbenaufruf.
Am 9. Februar 1917 starb in Walchwil Josef Hürlimann, geboren 18. Juni 1851, lediger Sohn des Josef Anton Hürlimann, geboren 1. Januar 1821, und der Maria Katharina Lienert, von Einsiedeln, geboren den 14. Februar 1816. Letztere besass seit 1845 einen ausserehelichen Sohn Alois Lienert, der sich im Jahre 1874 mit einer Läuble oder Laiple, Johanna, des Ludwig und der Josefa geb. Keller, von Waiblingen, verehelichte. Dieser Ehe, welche im Jahre 1891 vom Bezirksgericht Einsiedeln geschieden wurde, entstammt eine Tochter Johanna Maria, geboren 1876, welche sich im Jahre 1900 mit einem Maier, Franz, von Eschach,
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Württemberg, verehelichte. Adresse und Aufenthaltsort der Genannten sind unbekannt.
Auf Verlangen der tit. Erbteilungskommission Walchwil, unter Hinweis auf Art. 555 des schweizerischen Zivilgesetzbuches und die bezüglichen Einführungsbestimmungen, werden anmit alle diejenigen Drittpersonen, welche auf die Erbschaft des obgenannten Erblassers Josef Hürlimann Anspruch erheben zu können glauben, gerichtlich aufgefordert, unter Beilage eines zivilstandsamtlichen Erbenausweises, sich bis und mit Dienstag, den 30. April 1918, bei der Gerichtskanzlei Zug mittels schriftlicher und mit Stempel versehener Eingabe zum Erbgange anzumelden, und zwar unter Androhung, dass erst später gemachte Erbansprüche als verspätet zurückgewiesen und nicht mehr berücksichtigt würden.
Z u g , den 24. März 1917.
(3..).
Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.
Druckschriften zuhanden der Bundesversammlung.
Für Druckschriften, welche zur Verteilung an die Mitglieder der Bundesversammlung an das Drucksachenbureau der Bundeskanzlei adressiert werden, ist eine Auflage von mindestens 300 Exemplaren (für Pläne und Karten mindestens 350 Exemplare) erforderlich (wo der deutsche und französische Text vorhanden, 300 deutsche und 150 französische). Bei direkter Versendung unter Privatadresse und ohne Vermittlung unseres Drucksachenbureaus ist an letzteres für den Bedarf des Archivs und für Nachforschungen stets ein kleiner Vorrat einzusenden.
B e r n , im Februar 1904/Juni 1916.
Schweiz. Bundeskanzlei.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1917
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
25
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
20.06.1917
Date Data Seite
518-519
Page Pagina Ref. No
10 026 420
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
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