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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Abbruch der alten Maschinenhalle und die Erstellung eines neuen Maschinensaalgebäudes für die eidgenössische Konstruktionswerkstätte in Thun.

(Vom 19. März 1917.)

Die Maschinenhallo der eidgenössischen KonstruktionswerkStätte in Thun ist anfangs der 60er Jahre des verflossenen Jahrhunderts erstellt worden. Während seines 50jährigen Bestehens ist dieses Gebäude zu wiederholten Malen im Innern entsprechend der Entwicklung der Werkstätte umgebaut worden, während die Umfassungsmauern und der Dachstuhl noch die gleichen geblieben sind.

Auf die bedenklichen Zustände der Maschinenhalle, die sich mit der Zeit und den eingetretenen Veränderungen entwickelt haben, ist bereits im Voranschlag der Direktion der eidgenössischen Bauten für das Jahr 1915 hingewiesen worden, es wurde jedoch damals nur der Kredit für ein neues Gebäude verlangt und bewilligt, in welchem sich jetzt die Schmiede befindet, die früher in besagtem Maschinengebäude der Konstruktionswerkstätte untergebracht war. Die Erstellung eines neuen Baues für die Maschinen wurde dagegen auf später verschoben (Botschaft betreffend den Voranschlag pro 1915, Seite 77/78).

Das Militärdepartement kann nun die Verantwortung für eine weitere Verschiebung angesichts des baufälligen Zustandes des Dreherei- und Maschinengebäudes und der damit verbundenen Gefahren nicht übernehmen, sondern muss darauf dringen, dass an Stelle der jetzigen Maschinenhalle ein neues Gebäude erstellt wird.

Die von unserer Baudirektion ausgearbeiteten Pläne sehen einen grossen, ringsum mit Gallerien versehenen Maschinensaal

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von 34,5 m Länge, 17,5 m Breite and 8 m Höhe vor. Längs der Sildfassade ist ein 5,5 m breiter Gebäudestreifen unterkellert und als Garderobe und Waschraum für die Arbeiter vorgesehen, welche im Schmiedegebäudo, im Maschinensaal, in der Schlosserei und Dreherei beschäftigt sind. Der Dachraum über dem mittleren Teil des Maschinensaales soll zur Aufnahme ^verschiedener Modelle verwendet werden.

Die äussere Gestaltung dieses Gebäudes ist den beidseitig bestehenden Gebäuden angepasst.

Der detailliert ausgearbeitete Kostenvoranschlag ergibt eine Kostensumme von Fr. 190,000.

Gestützt auf diese Darlegungen ersuchen wir Sie um Genehmigung des nachfolgenden Bundesbeschlussentwurfes.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. März 1917.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schulthess.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreifend

die Erstellung eines Maschinensaalgebäudes für die eidgenössische Konstruktionswerkstätte in Thun.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 19. März 1917, beschliesst: Art. 1. Dem Bundesrate wird die Ermächtigung erteilt, am Platze des jetzigen Dreherei- und Maschinengebäudes, ein neues Maschinensaalgebäude für die eidgenössische Konstruktionswerkstätte in Thun erstellen zu lassen.

Art. 2. Dem Bundesrate wird auf Rechnung des Jahres 1917 hierfür ein Kredit von Fr. 190,000 eröffnet.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Abbruch der alten Maschinenhalle und die Erstellung eines neuen Maschinensaalgebäudes für die eidgenössische Konstruktionswerkstätte in Thun. (Vom 19. März 1917.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1917

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

749

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.03.1917

Date Data Seite

416-418

Page Pagina Ref. No

10 026 320

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