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814 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1917 (II. Serie).

(Vom 8. Dezember 1917.)

Wir haben die Ehre, Ihnen folgende Nachtragskreditbegehren für das laufende Jahr (II. Serie) zu unterbreiten. Eine Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren ist insofern eingetreten, als wir im Einverständnis mit Ihren Finanzkommissionen mit Besehiuss vom 2. März 1917 auf Zusehen hin angeordnet haben, dass Nachtragskreditbegehren zuhanden der Bundesversammlung nur einzureichen sind, wenn: a. der einer Verwaltungsabteilung bewilligte Gesamtkredit des Voranschlages voraussichtlich überschritten wird; 6. bei Verkehrszunahme usw. und daherigen Mehrausgaben und Mehreinnahmen die Ausgaben grösser sind, derart, dass der Gesamtkredit einer Verwaltungsabteilung nicht ausreicht.

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung, I. Eidgenössische Anleihen B. Verzinsung

Fr. 4,905,873 Fr. 3,849,873

«. Konsolidierte Anleihen: 12. VII. Mobilisatiousanleihen von 1917: Teilzins von Fr. 100,000,000 zu 4 1/2 %, rund Fr. 2,049,873 Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. IV.

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790

Die Obligationen dieses Anleihens tragen Halbjahrescoupons per 30. Juni und 31. Dezember; die Verzinsung beginnt am 1. Juli 1917.

Halbjahreszins Fr. 2,250,000 wovon abzuziehen sind rund ,, 200,127 Marchzins infolge verspäteter Liberierung, Teilzins Fr, 2,049,873 wofür wir um den entsprechenden Kredit nachsuchen.

ö. Schwebende Schulden, Schatzanweisungen Fr. 1,800,000 Zur Befriedigung der anhaltenden ausserordentlichen Geldbedürfnisse mussten wir uns dio nötigen Zahlungsmittel durch die Ausgabe von weitem SchatzanWeisungen beschaffen, was bei Aufstellung des Voranschlages nicht in diesem Masse vorausgesehen werden konnte. Wir schätzen das bezugliche Diskontobetr effnis auf rund Fr. 1,800,000, wofür wir um den entsprechenden Kredit nachsuchen. Diesen Mehrausgaben stehen zum Teil erhöhte Zinseingànge aus unsern Bevorschussungen gegenüber.

D. Emissionskosten der Anleihen

Fr. 1,056,000 1/2

7. Emissionskosten des VII. 4 % Mobilisali onsanleihens von 1917 (Fr, 100,000,000) 1. Quote Fr. 1,056,000 Die Emissionskosten für das VII. Mobilisationsanleihen werden sich auf ungefähr Fr. 5,256,000 belaufen, welche Summe wir auf eine fünfjährige Zeitperiode zu verteilen beabsichtigen.

Für das laufende Jahr sehen wir eine 1. Quote von Fr. 1,056,000 vor und suchen um den entsprechenden Kredit nach.

II. Verzinsung von Passivkapitalien . . Fr. 1,800,000 Die Verzinsung der von der Postverwaltung und der Telegraphenverwaltung vorübergehend beim eidg. Finanzdepartement angelegten Gelder, sowie der zeitweise nicht in Wertschriften angelegton Gelder der 8pezialfonds, soweit hier eine Verzinsung in Frage kommt, erfordert eine weit grössere Summe als bei Festsetzung des Voranschlages vorauszusehen war. Wir schätzen den daherigen Mehrertrag auf rund Fr. 1,800,000 und ersuchen um Genehmigung des entsprechenden Kredites.

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Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, A. Nationalrat 1, Taggelder und Reiseentschädigungen für die Sitzungen des Rates

Fr. 56,ooo Fr. 50,000

Die drei bisherigen Sessionen haben bereits Fr. 213,873 verschlungen, so dass für die Wintersession nur noch ein Kredit von Fr. 26,127 zur Verfügung ateht. Für eine Wintcrsession von gleicher Dauer wie die letztjährige, die Fr. % 72,742 aufzehrte, ist ein Nachkredit im obigen Betrage erforderlich.

2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen

Fr. 3,000

Der Kredit von Fr. 55,000 ist bereits um rund Fr. 2500 überschritten. Die mutmasslichen Auslagen für den Monat Dezember werden sich auf ungefähr Fr. 500 belaufen.

4«. Bedienung

Fr. 3,000

Die Wintersession wird Ausgaben im Betrage von ungefähr Fr. 2000 verursachen. Dazu kommt die bereits eingetretene Kreditüberschreitung im Betrage von Fr. 979.

B. Ständerat . . . ' 1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder von Kommissionen

Fr. 6,500 Fr.

5,500

Zur Kreditüberschreitung im Betrag von Fr. 4680 kommt der mutmassliche Bedarf für den Monat Dezember von rund Fr. 800.

3. Bedienung

Fr.

1,000

Dem verfügbaren Kredit von Fr. 164 stehen Ausgaben gegenüber, die sich im Monat Dezember auf ungefähr Fr. 1200 belaufen dürften.

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D. Bundeskanzlei

Fr. 47,900

1. Personal

Fr. 2,600

d. Weibelstellvertretung . . . . Fr. 2,100 Vermehrte Ausgaben wegen des Militärdienstes und für die Bedienung der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft.

e. Extraübersetzungen Fr.

500 Höhere Ausgaben für italienische Übersetzungen.

2. Material

Fr. 45,300

a. Druckkosten und Lithographien . Fr. 25,000 Preiserhöhung und ausserordentliche Vermehrung der Drucksachen.

b, Buchbinderrechnungen . . . . F r . 3,000 Gleiche Begründung wie unter a.

0. Porti und Télégraphie . . . . Fr. 1,500 Erhöhung der Ausgaben für Material- und SchreibmaschinenSendungen, sowie für Frachtbriefe.

/'. Dienstkleidung Preiserhöhung.

Fr.

500

g. Stenographisches Bulletin . . . Fr. 15-,000 Auslagen infolge der vierten Session. Teuerungszulage und Preiserhöhung für die Drucksachen.

1. Verschiedenes Fr.

300 Vermehrte Auslagen für den Dienst der Bundesversammlung ; Miete von Schreibmaschinen.

E. Bundesgericht I. Gerichtshof

Fr. 13,700 Fr. 1,000

b. Taggelder und Reiseentschädigungen an Ersatzmänner Fr. 1,000 Die häufigere Zuziehung von Gerichtssuppleanten, verursacht namentlich durch die umfassende Betätigung der Mitglieder des Bundesstrafgerichts, hat den fast vollständigen Verbrauch des Budgetkredits bis Ende Oktober zur Folge gehabt. Die Bedürf-

793 misse bis Ende des Jahres berechnen wir auf die Höhe des Nachtragskreditbegehrens.

III. Allgemeine Ausgaben.

d. Ausgaben für das Gebäude Fr. 11,700 1. Instandhaltung, Putzrnaterial . . Fr. 700 Dieser sowieso knappe Budgetposten ist wegen der eingetretenen grossen Preissteigerung des Putematerials unzureichend geworden.

2. Heizung und Beleuchtung . . Fr. 2,500 Dieser Nachtragskredit entspricht dem Anschaffungspreise für die Kohlenmenge, die bis Ende des Jahres noch erhältlich sein dürfte. Da die andere Hälfte des für die ganze Wintersaison nötigen Heizmaterials wohl erst nach Neujahr bezogen werden kann, so bleibt nichts anders übrig, als sie aus dein nächstjährigen Kredite zu bezahlen.

e. Reiseauslagen der Richter und Kanzleibeamten Fr. 7,000 Der ordentliche Budgetposten wurde bis Ende Oktober schon überschritten. Die Reiseauslagen des Bundesstrafgerichts allein machen Fr. 9600 aus. Bis Ende des Jahres sind noch mehrere Bundesstrafgerichtssitzungen in allen G-egenden der Schweiz vorgesehen. Hierfür, sowie für die Bedürfnisse der Zivilgerichtsbarkeit werden noch weitere Fr. 7000 nötig sein.

g. Honorierung der Anwälte und sonstige Auslagen in Armenrechtsprozessen . Fr. 1,500 Die Zahl der Armenrechtsprozesse wechselt von Jahr zu Jahr. Dieses Jahr sind sie besonders zahlreich gewesen und haben den ordentlichen Budgetposten schon mehr als aufgezehrt. Bis Ende des Jahres sind noch einige zu erwarten, die über den ordentlichen Kredit hinaus eine voraussichtliche Ausgabe von Fr. 1500 verursachen werden.

, IV. Kosten der Bundesstrafrechtspflege . . . . Fr. 1,000 Auch hier ist der angesetzte Budgetbetrag bis Ende Oktober schon übersehritten worden. In vielen dieser zahlreichen Spionagestraffällen ist es eben nicht möglich, die Kan^leiauslagen für Porti, Zeugengelder, amtliche Verteidigung, usw. wieder einzubringen.

Bis Ende des Jahres wird ein Nachtragskredit von mindestens O Fr. 1000 nötig sein.

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Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

1. Abteilung für Auswärtiges 2. Besoldung des Gesandten in Paris.

Fr. 124,470 ...

Fr,. 17,500

Wir haben beschlossen, dem zurücktretenden Gesandten, Herrn Lardy, seine bisherige Besoldung bis Ende des Jahres auszubezahlen. Da aber der ordentliche Kredit seit dem 1. Oktober für die Besoldung des neuen Gesandten verwendet werden muss, so bedürfen wir zu jenem Zwecke der Summe von Fr. 12,500 Ausserdem ist die Ersetzung der Kosten für die Übersiedelung des Herrn Lardy in die Heimat zu gewärtigen ; für diesen Zweck sehen wir schätzungsweise vor . . Fr. 5,000 5. Besoldung des Gesandten in Berlin

. . . Fr.

9,370

Wir haben dem nach 47jähriger, zum Wohle des Landes entfalteter segensreicher Tätigkeit zurückgetretenen Gesandten, Herrn von Claparède, einen Ruhegehalt von Fr. 10,000 ausgesetzt, wozu bis Ende des Jahres Fr. 8860 notwendig sind. Der Rest bildet die Umzugskosten des Herrn Minister Haab.

6. Besoldung des Gesandten in Washington

. Fr. 13,000

Die verlangte Summe bildet den mutmasslichen Betrag der Herrn Minister Sulzer zu bezahlenden Übersiedlungskosten.

14bis. Besoldung des Gesandten im Haag . . . Fr. 35,000 Wir haben uns im Laufe des Jahres veranlasst gesehen, vorläufig für die Dauer des Krieges eine selbständige Gesandtschaft in den Niederlanden zu errichten, auf welchen Posten wir Herrn Minister Rittor in Washington berufen haben. Das Nachkreditbegehren schliesst die Besoldung des Gesandten bis Ende des Jahres und die Kosten für die Übersiedlung in sich.

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15, Entschädigungen für Miete, Beleuchtung und Heizung der Gesandtschaftskanzleien usw. .

Fr.

1,500

Der begehrte Kredit soll für die Bestreitung der Kosten der neuen Gesandtschaftskanzlei im Haag verwendet werden.

16. Besoldungen des Kanzleipersonals der Gesandtschaften Fr. 3,500 k. in Madrid Fr. 2,000 Wir haben beschlossen, unserm Gesandtschaftspersonal in Madrid, das infolge des niedrigen Standes der schweizerischen gegenüber der spanischen Valuta empfindliche" Einbussen auf seiner Besoldung erleidet, kleine Entschädigungen zu gewähren ; diese dürften ungefähr obigen Betrag ausmachen.

p. im Haag . . . . . . . . Fr. 1,500 Dieser Betrag soll für die Besoldung des der neuen Gesandtschaft im Haag zugeteilten Kanzleisekretärs verwendet werden, 19. Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse u. dgl.

für die Gesandtschaften und Konsulate . .

Fr. 15,000

Der ordentliche Kredit von Fr. 100,000 hat sich nicht als genügend erwiesen. Der telegraphische Verkehr unserer GesandtSchäften und die Preise für alle Materialien haben sieh derart gesteigert, dass wir bis zum Jahresschlüsse mit einer Ausgabe von ungefähr Fr. 115,000 rechnen müssen.

21. Eidgenössische Repräsentanten und Kommissarien

Fr. 10,000

Im Laufe des Jahres mussten in Paris und Bern eine Anzahl Handelskonferenzen abgehalten werden, die grosse Kosten verursacht haben. Da die Ausgaben bereits Fr. 27,000 betragen und für die Bedürfnisse bis Ende des Jahres noch etwa Fr. 3000 in Aussicht genommen werden müssen, so erweist sich der ordentliche Kredit von Fr. 20,000 um obige Summe zu gering.

24. Bureaukosten Fr. 19,600 a. Druckkosten und Lithographien Fr. 1,500 Da wir einzig für die Erstellung von Passformularen wieder Fr. 4800 ausgeben mussten, erweist sich der Kredit von Fr. 6000 als ungenügend. Indem wir eine Jahresausgabe von Fr. 7,500 vorsehen, bedürfen wir eines Nachkredites von Fr. 1500.

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b. Buchbinderechnungen . . . Fr.

600 Die Buchbinderarbeiten für ein neues Chiffriersystem haben uns grosse unvorhergesehene Kosten auferlegt, weshalb wir Sie um Gewährung eines Nachkredites im angegebenen Betrage ersuchen.

c. Schreibmaterialien

Fr. 2,500

Die Kosten für Schreibmaterialien und Schreibmaschinenmiete werden bis Ende des Jahres rund Fr. 5500 ausmachen, so dass wir, über den ordentlichen Kredit von Fr. 3000 hinaus, noch des obigen Nachkredites bedürfen werden.

d. Porti, Telegramme und Telephon Fr. 15,OüO Die fortgesetzten Hemmungen des internationalen Verkehrs und die im Laufe des Jahres eingetretenen Ereignisse haben wieder eine mächtige Steigerung unseres telegraphischen Verkehrs gur Folge gehabt, der es uns nicht ermöglicht, mit dem ordentlichen Kredit von Fr. 30,000 auszukommen. Da die Ausgaben bis Ende Oktober bereits ungefähr Fr. 38,000 betragen haben, so werden sie. bis Ende des Jahres schätzungsweise auf zirka Fr. 45,000 steigen.

III. Handelsabteilung 4. Handelsamtsblatt

Fr. 20,000 Fr. 20,000

a. Druck und Spedition des Blattes, der Semesterrepertorien und der Sammlung der Konsularberichte Fr. 9,000 Der Nachtragskredit ist notwendig infolge der Erhöhung der Druckpreise, die am 1. Januar 1917 um 10 und am 1. Juli um 20 % gesteigert worden sind.

b. Papier für das Blatt, die Semesterrepertorien und die Konsularberichte . . . Fr. 11,000 Arn l, April 1917 ist eine vierte Erhöhung des Papierpreises um 80 % gegenüber dem Normalpreis eingetreten, so dass auch hier, eine Erhöhung des Kredites nötig wird.

Die Mehreinnahmen, die sich hauptsächlich aus den im Jahre 1917 erhöhten Abonnements- und Insertionspreisen ergeben, werden den Gesamtnachtragskredit von Fr. 20,000 indessen mehr als aufwiegen.

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B. Departement des Innern.

II. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und · Kunst Fr. 7,500 E. Materialprüfungsanstalt an der eidg. technischen Hochschule Fr. 5,000 Die Einnahmen der Anstalt an Gebühren und Verschiedenem, die im Jahre 1916 Fr. 47,151 betragen haben, wurden für 1917 auf Fr. 60,000 veranschlagt. Mehreinnahmen bis zu diesem Betrage, die man auf Grund des neuen Gebührentarife zu erzielen hoffte, werden aber voraussichtlich nicht erreicht werden, weil einerseits die Aufträge eher zurückgegangen sind, und anderseits die neuen Beatimmungen betreuend die Gebühren erst im Mai in Kraft traten. Wir sind deshalb genötigt, um diesen Nachtragskredit einzukommen. Dio als Bundeszuschuss. vorgesehene Summe beträgt demnach Fr. 39,743, statt Fr. 34,703.

N. Verschiedenes.

25. Professor Dr. Franz Steffens, ,,Nuntiaturberichte aus der Schweiz" Fr. 2,500 Die Unterstützung dieses auf drei Bände berechneten Werkes wurde schon 1907 (vgl. Bundesblatt 1907, Bd. II, S. 154, und Bd. III, S. 137) von Ihnen beschlossen. Sie sollte in dem Ankaufe von je 50 Exemplaren eines jeden Bandes bestehen. Zu dem Zwecke wurden in jenem Jahre Fr. 1300 als Nachkredit bewilligt und Fr. 3100 als ordentlicher Kredit (unter Rubrik B.

IX. 20) in den Voranschlag für 1912 eingestellt. Von diesen Summen wurden die erstere und Fr. 600 von der letztern zur Deckung der Ausgabe für den Einleitungsband und den I. Band verwendet. Es blieben somit noch Fr. 2500 verfügbar zum Ankauf von 50 Exemplaren des II., bzw. III. Bandes. Dieser gelangte jedoch im Jahre 1912 nicht mehr zur Veröffentlichung, er ist erst unlängst herausgekommen. Die verfügbaren Fr, 2500 vom Voranschlag des Jahres 1912 fielen, daher damals unbenutzt dahin. Um die im laufenden Jahre von unserem Departement des Innern bezogenen 50 Exemplare des II., bzw. III. Bandes bezahlen zu können, sind wir genötigt, um die neue Bewilligung des seinerzeit nicht benutzten Kredites einzukommen.

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III. Oberbauinspektorat X. Beitrag an den Bau einer fahrbaren Strasse von Vira nach Indemini (Kanton Tessin).

(Bundesbeschluss vom 14. Juni 1917.) A. S.

n. F., Bd. XXXIII, S. 385.

I. Jahresrate

Fr. 300,000

Fr. aOO,000

Mit Botschaft vom 11. Dezember 1916 haben wir den eidg.

Räten nähere Angaben über den Stand dieser Angelegenheit gemacht und ihnen neue Vorschläge unterbreitet.

Mit ihrem Einverständnis wurden die Arbeiten schon im Winter 1916/17 begonnen und sie sind in diesem Jahre in befriedigender Weise fortgesetzt worden. Der Strassenbau wird im Jahre 1918 beendigt sein.

Die Subventionsfrage wurde mit dem Bundesbesehlusse vom 14. Juni 1917 erledigt. Der Artikel 3 desselben bestimmt, dass die zum Bau erforderlichen Summen jährlich in den Voranschlag aufgenommen werden sollen. Für das Jahr 1917 konnte dies, weil noch keine gesetzliche Grundlage vorhanden war, nicht geschehen, so dass wir uns genötigt sehen, den zur Deckung der diesjährigen Ausgaben erforderlichen Kredit auf diesem Wege zu verlangen.

Die Bauausgaben wurden bis anhin durch Vorschüsse des Schweiz. Finanzdepartements an das den Bau ausführende Feetungsbaubureau des Militärdepartements bestritten. Diese Vorschüsse beliefen sieb am 30. September 1917 auf Fr. 300,000. Wir ersuchen Sie, die 1. Rate in diesem Betrage nachträglich bewilligen zu wollen.

Der Restbetrag der bewilligten Subvention, im Betrage von Fr. 60,000, ist in den Voranschlag für das Jahr 1918 eingestellt worden. Der Beitrag des Kantons Tessin, von Fr. 90,000, wird in awei Raten zur Auszahlung gelangen, und zwar je Fr. 45,000 im Dezember 1917 und Ende 1918.

IT. Baudirektion I. Personal

Fr. 402,391 Fr. 3,800

1. Besoldungen der Beamten . . Fr. 3,800 Wir haben der Witwe eines am 20. Mai 1917 verstorbenen Hauswarts eine Jahresbesoldung im Betrage von Fr. 3800 als Nachgenussä bewilligt.

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II. Bureaukosten

Fr.

3,000

Der Kredit von Fr. 9000 für die Budgetrubrik Bureaukosten reicht auch im laufenden Jahre nicht aus. Die zahlreichen BauAusführungen für die Militärverwaltung bedingten einen bedeutend höhern Bedarf an Bureaumaterial, besonders an Drucksachen und Heliographiepapier. Dazu kamen noch die allgemeinen Preissteigerungen für Papiere und Druckarbeiten, sowie für Zeiehnungsmaterialien überhaupt. Wir sind daher genötigt, um einen Nachtragskredit von Fr. 3000 einzukommen.

III. Reisekosten und Expertisen

Fr.

4,500

Der diesjährige Budgetansatz von Fr. 15,000 war schon anfangs September beinahe erschöpft. Infolge der vielen BauAusführungen für die Militärverwaltung und der erhöhten Eisenbahnfahrtaxen werden eich die Ausgaben dieser Rubrik bis zum Jahresschluss auf mindestens Fr. 19,500 belaufen (Ausgaben 1916 : Fr. 18,028.95). Erforderlicher Nachtragskredit für 1917 : Fr. 4500.

IV. Hochbauten a. Ordentlicher Unterhalt der eidg. Gebäude

Fr. 267,841 .

.

Fr,

40,000

Dieser auf Fr. 260,000 veranschlagte Verwaltungskredit wird trotz aller Sparsamkeit wesentlich überschritten werden. Wir bedürfen pro 1917 eines Nachtragskredites von ungefähr Fr. 40,000, wofür die nämlichen Gründe Geltung haben, die in der Botschaft »um nächstjährigen Voranschlag -- Erhöhung des jährlichen Kredites für den ordentlichen Gebäudeunterhalt um Fr. 40,000 -- erscheinen werden.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten . . . . Fr. 192,400 1. Parlamentsgebäude Fr. 1,900 Im dritten Stock des Parlamentsgebäudes musste vor Eintritt des Winters ein bisher nicht heizbarer Baum als Bureau hergerichtet werden. Dieser Umstand bedingte die Ergänzung der Heizanlage im III. Stock, bei welchem Anlass auch im zweiten Stock einige notwendige Änderungen au der Heizung vorgenommen wurden.

2. Landestopographiegebäude auf dem Kirchenfeld in Bern Fr. 14,700

800 Für die Erstellung eines Anbaue an das Gebäude für Landestopographie und für grossere Umbauarbeiten in letztem wurde der Betrag von Fr. 73,000 in den Voranschlag für das Jahr 1916 eingestellt.

Der Anbau konnte im April 1916 in Angriff genommen und auf Anfang Dezember gleichen Jahres bezogen werden.

Die Umbauarbeiten im Hauptgebäude mussten dagegen verschoben werden, da eine Unterbrechung des Druckereibetriebs damals, da besonders grosse Anforderungen an die Landestopographie gestellt werden mussten, nicht stattlinden durfte.

Die Arbeiten im Hauptgebäude gelangten aus diesem Grunde erst im Sommer 1917 zur Ausführung.

Infolge der allgemeinen Verteuerung der Baumaterialien und der wesentlich höheren Arbeitslöhne muesten auf den bereits im Frühjahr 1916 abgeschlossenen Übernahmsofferten Teuerungszuschläge bewilligt werden ; zudem wurden im Laufe der Bauausführung verschiedene notwendige Abänderungen und Mehrarbeiten gegenüber dem ursprünglichen Projekt verlangt, so dass Mehrkosten im Betrage von Fr. 14,700 entstanden sind.

3. Zollgebäude an der Bundesgassc in Bern Fr. 4,200 Die allgemeinen Einschränkungen im Gasverbrauch nötigten uns, unter anderm auch im Verwaltungsgebäude der Oberzolldirektion die elektrische Beleuchtung einrichten zu lassen. Die bezüglichen Kosten belaufen sich auf rund Fr. 4200.

4. Kaserne Frauenfeld; Waschbaus Fr. 4,500 Anfangs Oktober stürzte die Decke und ein Teil des DachStocks des alten baufälligen Waschhauses bei der Kaserne in Frauenfeld ein. Das Dachgebälk war grösstenteils verfault, die Mauer an der Bergseite teilweise eingedrückt und das Kamin dem Einsturz nahe. Da die Kaserne bei dem starken Betrieb nicht ohne Wascheinrichtung bleiben durfte, musste die sofortige Wiederherstellung des Waschhauses angeordnet werden.

5. Kasernen Frauenfeld und Herisau ; Einrichtung der elektrischen Beleuchtung . Fr. 46,000 Der stark eingeschränkte Gaskonsum und die erheblich erhöhten Gaspreise haben uns veranlasst, in den Kasernen in Frauenfeld und Herisau dio elektrische Beleuchtung einrichten

801 zu lassen. Nach den Berechnungen der Baudirektioii verteileu sich die Kosten auf die zwei Kasernen wie folgt: «. Kaserne Frauenfeld , . Fr. 35,000 b.

,, Herisau . , . ,, 11,000 Gesamteinrichtungskosten , Fr. 46,000 6. Kavallerie - Remontendepot Bern; sog. Luftstallnng für die Pferdekuranstalt Fr. 1,400 Gestützt auf einen einlässlichen Bericht unseres Militärdepartements haben wir zum Zwecke leichterer Behandlung von dämpfig gewordenen Pferden (Lungonemphysem) versuchsweise eine sog. Luftstallung einrichten lassen. Dies konnte durch bauliche Veränderungen in einem Stallgebäude der Pferdekuranstalt Bern bewerkstelligt werden.

7. Armeemagazine Ostermundigen ; Erstellung eines Vordaches Fr, 2,600 Die für die Armeeinagazine in Ostermundigen eintreffenden offenen Heu- und Strohlieferungen müssen zur Pressung im Zwischenbau zwischen den Fourageschuppen Nrn. l und 2, wo sich die grosse Maaohinenpresse befindet, abgeladen werden.

Damit das zeitraubende Ab- und Aufladen der Fourage bei jeder Witterung ohne Nachteil für Personal und Material erfolgen kann, musste das nur 1,70 m breite Vordach dieser Zwischenbaute auf der G-oleiseseite zweckentsprechend verbreitert werden.

Die bezüglichen Kosten betragen Fr. 3600 und können teilweise aus dem Rest des Kredits für den Zwischenbau bestritten werden. ZM decken bleiben demnach Fr. 2600.

8. Zollgebäude in Fahy . . . . Fr. 3,400 Im diesjährigen Voranschlag ist für den Abbruch und die Neueretellung des baufälligen. Anbaue des Zollgebäudes der Betrag von Fr. 2600 vorgesehen. Es wurde angenommen, dass zum Wiederaufbau ein Teil des alten Baumaterials verwendet werden könne. Die Abbruchmaterialieu eigneten sich indessen nicht für den Wiederaufbau. Zudem mussten auch die Fassadenteile des Gebäudes auf der Anbauseite erneuert werden, so dass dessen Kosten nebst der Instandstellung des Fassadenverputzes und der Ausbesserung sämtlicher Fenster und Jalousieläden auf zirka Fr. 4900 zu stehen kommen.

Anlässlich dieser Arbeiten wurden durch den Sturm weggerissene Blechverkleidungen am Dach und an der Marquise des

802 Grenzwächtergebäudes wieder hergestellt, die Blitzableitung ergänzt und im Innern wurden verschiedene notwendige Instandstellungen am Täfer und in den Küchen vorgenommen, was eine Auegabe von Fr. 1100 verursachte, so dass die Gesamtkosten den Betrag von Fr. 6000 erreichen. Nach Abzug der in den Voranschlag eingesetzten Fr. 2600 kommen die Mehrkosten,daher auf Fr. 3400 /u stehen, um deren Bewilligung wir Sie ersuchen müssen.

9. Landwirtschaftliche Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern ; elektrische Beleuchtimg Fr. 9,000 Die Gebäulichkeiten der landwirtschaftlichen Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern waren bis jetzt mit einigen wenigen Ausnahmen mit Gasbeleuchtung versehen. Zur Erzielung der geforderten Ersparnisse im Gasverbrauch und zur Sicherung eines ununterbrochenen Betriebs waren wir genötigt, den elektrischen Strom zu Beleuchtungä- und zum Teil zu Laboratoriumszwecken in diese Anslaltsgebäude einfuhren und die nötigen Einrichtungen troffen zu lassen.

10. Telephongebäude Genf; Heizung Fr. 18,000 Das Telephongebäude an der Ruo du Stand m Genf, in welchem das Haupttelographenbureau, die Telephonzentrale und die Bureaux der Telephonverwaltung, sowie eine Postfiliale untergebracht sind, ist mit Dampfheizung, deren Betrieb per Jahr zirka 150 Tonnen Kohle erfordert, versehen.

Infolge der miaslichen Verhältnisse in der HeizmaterialboSchaffung musste danach getrachtet werden, den Kohlenbodarf nach Möglichkeit herabzusetzen. Dies konnte dadurch geschehen, dass der vorhandenen Dampfheizung eine Warmwasserheizung angefügt, und dass die Räume für den Tag- und Nachtdienst an die letztere angeschlossen wurden. Dadurch war es möglich, zu vermeiden, dass die Dampfheizung die ganze Nacht unter Druck gehalten werden muss, was eine erhebliehe Kohlenersparnis bedingen wird. Die übrigen Räume sind, je nach ihrer Lage, für die Heizung in zwei unabhängige Gruppen eingeteilt worden, um die nordseitigen Räume unabhängig von den südwärts gelegenen heizen zu können. Dies ist namentlich zur Übergangszeit im Herbst und Frühjahr von Bedeutimg und es wird dies zweifellos eine Verminderung des Kohlenverbraucbes bewirken. Din Küsten dieser Änderungen sind auf Fr. 18,000 veranschlagt.

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11. Postgebäude Lausanne ; bauliche Änderungen Fr. 12,200 Im Postgebäude in Lausanne sind bei den zwei Eingängen zu den Treppenhäusern im Erdgeschoss keine Windfange vorhanden. Auch sind die Gänge des I. und II. Stockes gegen die Treppenhäuser hin nicht durch Türen abgeschlossen.

Dieses Fehlen von Abschlüssen hat einen Wärmeverlust zur Folge. Um dem letztern zu begegnen und damit den Heizmaterialverbrauch zu vermindern, empfiehlt es sich, die genannten Abschlüsse zu erstellen, obschon deren Kosten auf Fr. 9800 veranschlagt werden.

Weitere Heizmaterialersparnisse können durch Erstellung von zwei Windfangen bei den Brief- und Paketbureaux im Erdgeschoss, gegen den Hof hin, durch Abänderung der Regulierhahnen der Radiotoren in den Treppenhäusern, Hausgängen und in der Schalterhalle, sowie durch Isolieren verschiedener Heizröhren und anderer Teile der Zentralheizungsanlage erzielt werden. Diese baulichen Änderungen erfordern einen Kredit im oben angegebenen Betrage.

12. Telephongebäude Bern;Heizanlage Fr. 5,500 Im Telephongebäude in Bern mussten die im Erdgeschoss untergebrachten Postbetriebsbureaux und die Telephonzentrale im II, Stock, in denen ununterbrochen gearbeitet wird, Tag und Nacht geheizt werden; die im I, Stock und in einem Teil des II. Stockes vorhandenen Verwaltungsbureaux bedurften dagegen nur tagsüber der Heizung. Alle Stockwerke waren bisher an gemeinsame Heizleitungen angeschlossen. Um eine Verminderung des Heizmaterialverbrauches zu erreichen, wurde zur Abtrennung der Heizleitungen gesehritten. Dies ermöglicht, die Verwaltungsbureaux über Nacht und an Sonntagen, wo sie nicht geheizt werden müssen, von der Heizung auszuschalten. Durch Ersparnis an Heizmaterial können die Kosteu dieser Umänderung, irn Betrage von Fr. 5500, in wenigen Jahren eingebracht werden.

13. Postgebäude Neuenburg; bauliche Änderungen Fr. 2,300 Nach Prüfung der Frage, auf welche Art durch bauliche Änderung beim Postgebäude Neuenburg fine Ersparnis an Heizmaterial zu erzielen wäre, empfiehlt die Direktion der eidgenössischen Bauten die Erstellung eines Windfangs im Erdgeschoss beim Zugang zum westlichen Treppenhaus. Dieser Windfang würde Fr. 2300 kosten. Die verhältnismässig hohe Ausgabe veranlasste die Oberpostdirektion, die Kreispostdirektion Neuenburg anzufragen, ob nicht darauf verzichtet werden könne. Die Ant-

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wort lautete dahin, dass sich, die Erstellung jenes Windfangs nicht nur mit Rücksicht auf eine Heizmaterialersparnis rechtfertige, sondern auch, um die lästige Zugluft im Treppenhaus abzuhalten, da der Hauptzugang zu den Stockwerken dem Westwind stark ausgesetzt sei.

14. Hanptpostgebäude m Zürich ; Umänderung der Rohrpostanlage Fr. 2,000 Die Rohrpostanlage im Hauptpostgebäude in Zürich, die das im Erdgeschoss gelegene Postanweisungsbureau mit der Checkkontostelle im I. Stock verbindet, wies in letzter Zeit öfters Störungen auf.

Diese waren hauptsächlich aut die ausgelaufenen Büchsen zurückzuführen, so dass der Luftdruck nicht mthr genügend Kraft hatte.

Infolgedessen blieben Buchsen in der Leitung stecken, was zu Verspätungen in der Visierung und Auszahlung von Postchecks führte. Eine fachmännische Untersuchung ergab die Notwendigkeit einer Umänderung der Rohrpostanlage, die denn auch auf Wunsch der Postverwaltung und mit Rücksicht auf den starken Verkehr ausgeführt worden ist.

* 15. Postgebäude in Freiburg, Bern (Hauptpost), Winterthur, Frauenfeld, Schaffhausen, Herisau und Zug ; elektrische Beleuchtung Fr, 61,100 Angesichts der überall erfolgten Einschränkungen des Gasverbrauchs haben wir, auf Antrag der Postverwaltung, unsere Baudirektion ermächtigt, auch in den nachstehend bezeichneten Postgebäuden die elektrische Beleuchtung einzuführen. Die Kosten für diese Einrichtungen sind veranschlagt: a. für das Postgebäude Freiburg . . . . auf Fr. 6,600 b. für das Hauptpostgebäude Bern . . .

n r, 24,000 G. für das Postgebâude Winterthur . . . . , , ,,' 13,600 d. für das Postgebâude Franenfeld . . .

,, ,, 3,900 e. für das Postgebäude Schaff hausen . . . ,, ,, 7,500 f. für das Postgebâude Herisau ,, ,, 3,900 g. für das Postgebäude Zug ,, ,, 1,600 zusammen auf Fr. 61,100 16. Postgebäude in Genf und Glarus; bauliche Änderungen . . .

. . . F r . 3,600 Auf Antrag des Postdepartements haben wir die Baudirektion mit der Vornahme folgender baulicher Änderungen, die eine Einschränkung des Heizmaterialverbrauchs zur Folge haben sollen, beauftragt :

805

a. im Nebengebäude des Hauptpostgebäudes in Genf: Anbringen von Winterfenstern und von Schilfbrettdecken in zwei Bureauräumen Fr. 2,300 b. im Postgebäude in Glarus: Erstellung eines Windfanges in der an die Bureauräume im Erdgeschoss ansteigenden Postkarrenremise, zur Vermeidung des starken Luftzuges beim häufigen Öffnen der Türe gegen das Postbureau ,, '1,300 Gesamtkosten Fr. 3,600 c. Neubauten Fr. 35,441 1. Zeughaus Nr. III in Langnau . Fr. 24,000 Beim Ausgraben der Fundamente ergaben sich unvorhergesehene Schwierigkeiten. Die Fundamente mussten teilweise bis auf 4 m Tiefe angesetzt werden, da man auf zerfallene alte Schwellen der Ilfis stiess. Die Trockenanlage im InfanterieZeughaus, die in der Kostenberechnung für das Zeughaus III Inbegriffen ist, war auf Fr. 6500 veranschlagt, kostete jedoch, der ausserordentlich erhöhten Metallpreise wegen, Fr. 9100. Zudem wurde nachträglich die Erstellung eines grossen gepflasterten Platzes zum Waschen der Fuhrwerke und einer Umzäunung verlangt. Auch mussten die innern Einrichtungen wesentlich vermehrt werden. Die seit der Aufstellung des Kostenanschlags bedeutend gestiegenen Arbeitslöhne und Materialpreise haben ebenfalls zur Überschreitung des bewilligten Kredites von Fr. 100,000 um Fr. 24,000 beigetragen.

2. Zeughaus i n Kloten . . . . F r . 4,041 Für die Erstellung eines Zeughauses in Kloten folgende Kredite bewilligt: 1. Voranschlagskredit 1916 Fr.

2. Nachtragskredit 1917 (I. Serie) ,, Total Fr.

Die Schlussabrechnung stellt sich jedoch auf ,, so dass wir gezwungen sind, um Bewilligung eines weitern Nachtragskredites einzukommen im Betrage von Fr.

wurden 95,000 19,540 114,540 118,581 4,041

3. Werkstattgebäude beim Zeughaus in Kloten Fr. 3,000 Die Baukosten für diesen Neubau, für den im diesjährigen Voranschlag ein Kredit von Fr. 20,000 vorgesehen ist, kommen.

Bundesblatt. G9. Jahrg. Bd. IV.

58

806

infolge der Preissteigerung für Baumaterialien und der erhöhten Arbeitslöhne auf Fr. 23,000 zu stehen, so dass wir genötigt sind, das Gesuch um Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 3000 zu stellen.

4. Munitionsmagazin in Bülach . . Fr.

900 Der Voranschlagsansatz von Fr. 20,000 für den Bau eine» Munitionsmagazins in Bülach wird aus den hiervor erwähnten Gründen um Fr. 900 überschritten.

5. Zollgebäude inBeggingen (Schaffhausen) Fr.

600

Unter den in der loteten Junitagung bewilligten Nachtragskrediten befindet sich ein neuer Kredit von Fr. 14,000 für den Ankauf eines Hauses in Beggingen zu Zollzwecken. Diese Summe umfasste den Kaufpreis von Fr. 8000 und einen Betrag von Fr. 6000 für Umbauten und Instandstellungsarbeiten. Die Umbaukosten kamen jedoch infolge von Teuerungszuschlägen auf Fr. 6600 zu stehen, so dass der erforderliche Nachtragskredit Fr. 600 beträgt.

6. Zollgebäude in (Schaffhausen)

Ramsen - Dorf Fr. 1,000

Bei diesem Zollneubau, für dessen Erstellung einschliesslich des Landerwerbs ein, Kredit von Fr. 27,000 bewilligt wurde (Nachtragskredite 1917, I. Serie), ergaben sich wegen erhöhten Materialpreisen für die Hafnerarbeiten und die Wasserleitung Mehrausgaben im Betrage von Fr. 1000.

7. Zollamt Oberriet ; Revisionsschuppen Fr. 1,900 Für die Erstellung eines Revisionsraumes mit Rampe und Vordach in Verbindung mit einem Holzschopf und einer Waschküche beim Zollgebäude in Oberriet ist im diesjährigen Voranschlag ein Kredit von Fr. 11,500 vorgesehen.

Seit der Aufstellung des Kostenanschlages im Sommer 1916 sind allo Materialpreise um 25--30 % gestiegen, so dass die Baukosten für diesen Bau laut Abrechnung rund Fr. 13,400 betragen. Wir müssen daher um einen Nachtragskredit von Fr. 1900 einkommen.

807

V. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 14,000

a. Strassenbauten

Fr. 10,000

1. Ordentlicher Strassenunterhalt . Fr. 4,500 Für den ordentlichen Strassenunterhalt ist im Voranschlag eine Ausgabe von Fr. 24,500 vorgesehen. Dieser Ansatz reicht wegen allgemeiner Steigerung der Taglöhne, Materialpreise, Fuhrlöhne usw. nicht aus; es muss bis Ende des Jahres mit einer Ausgabe von mindestens Fr. 29,000 gerechnet werden, so dass sich der erforderliche Nachtragskredit auf Fr. 4500 belaufen wird, 2. Getreide- und Futtermagazin der Armeemagazine in Thun; Makadamisierung der Vorbindungsgeleise Fr. 2,500 Im diesjährigen Voranschlag (Seite 82 der Botschaft) ist ein Kreditposten von Fr. 7500 enthalten für die Erstellung eines Teer-Makadam Belages zwischen den Verbindungsgeleisen vor dem Getreide- und Futtermagazin an der Kasernenstrasse in Thun. Die Preise für Äberli-Makadambelage haben in letzter Zeit eine solche Erhöhung erfahren, dass die Teerarbeiten allein eine grössere Summe als den gesamten bewilligten Kredit erfordern.

Außerdem wurden noch Mehrarbeiten, wie Pflasterungen bei den Anschlussgeleisen, ausgeführt, so dass die Abrechnung eine Ausgabensumme von Fr. 10,000 verzeigt und somit den in den Voranschlag eingesetzten Betrag um Fr. 2500 übersteigt.

3. Beitrag an die Gemeinde Thun für Instandstellung der Allmendstrasse . . Fr. 3,000 Mittels Zuschrift vom 27. April 1917 richtete der Gemeinderat von Thun an unsere Baudirektion das Gesuch um einen Beitrag an die auf Fr. 10,000 veranschlagten Kosten der Instandstellung der Staatsstrasse (Allmendstrasse) vom Militärspital bis zum sogenannten Zollhaus, Der Gemeinderat begründet sein Gesuch damit, dass dieses Strassenstück von den Lastautos der Munitionsfabrik, der eidgenössischen Konstruktionswerkstätte und von sonstigen Militärfuhrwerken sehr stark in Anspruch genommen werde. Vor nicht langer Zeit habe der Staat Bern, unter Mithülfe der Einwohnergemeinde Thun, diese Strecke der Staatsstrasse durch Halbwalzung instandstellen lassen. Allein durch die schwer beladencn und rasch fahrenden Autos und die Fuhrwerke von Unternehmern der vielen in den letzten Jahren ausgeführten und noch in Ausführung begriffenen eidgenössischen Bauten sei die Strasse wieder in einen

808

schlechten Zustand geraten. Abhülfe könne nicht aus dem Kredit für den gewöhnlichen Unterhalt geschaffen werden.

Um dem genannten Übelstande abzuhelfen, beabsichtige die kantonale Baubehörde die Ausführung einer neuen Kiesauffüllung mit Ganzwalzung der Strasse unter der Bedingung, dass die Gemeinde Thun einen Beitrag von Fr. 5000 an die auf rund Fr. 10,000 veranschlagten Kosten leiste.

Der Gemeinderat von Thun ersucht nun um Übernahme des von der kantonalen Baudirektion verlangten. Betrags von Fr. 5000 durch die eidgenössische Verwaltung. Zur Begründung macht er geltend, dass der Gemeinde infolge aussergewöhnlicher Beanspruchung durch Notstandsfürsorge, Militärrequisitionsausgaben und unaufschiebbare Schwellenbauten usw. keine Mittel übrig bleiben, um eine namhafte Summe an die Kosten der in Frage kommenden Strassenarbeit beisteuern zu können.

Obwohl die Gemeinde Thun keinen Rechtsanspruch auf einen Beitrag an die Kosten des Unterhalts der Allmendstrasse hat, haben wir dem Gemeinderat von Thun aus Billigkeitsrücksichten einen einmaligen Beitrag von Fr. 3000 an die Kosten einer neuen Kiesauffüllung mit Ganzwalzung der Allmendstrasse zwischen Militärspital und Zollhaus zugesprochen, b. Wasserbauten Fr.

4,000 Beitrag an die Gemeinde Thun für die öffentlicheKanalisationimKasernenareal Fr. 4,000 Der Gemeinderat von Thun stellte, unter Hinweis auf das dortige Baureglement, das Gesuch um Zusicherung eines Beitrags von Fr. 7893 24 (3 °/oo der Grundsteuerschätzung) an die öffentliche Kanalisation des Kasernenareals in Thun.

Die Eidgenossenschaft besitzt für ihre Liegenschaften in Thun ausreichende Kanalisationseinrichtungen mit unmittelbarer Ausmündung in die Aare und könnte daher beanspruchen, jeder Anschlusspflicht enthoben zu werden.

Zufolge gütlicher Verständigung haben wir uns dennoch bereit erklärt, aus freien Stücken und ohne Anerkennung irgendwelcher Verpflichtung, statt der geforderten Fr. 7893.24 die Summe von Fr. 4000 zu bezahlen unter der Bedingung, dass damit die Eidgenossenschaft von jeder weitern Auflage für die Kanalisationseinrichtung befreit werde, Der Gemeinderat von Thun erklärt?

sich nach langen Unterhandlungen mit dieser Abfindungssumme einverstanden und wir ersuchen Sie, durch Bewilligung des not-

809 wendigen Kredites, das Übereinkommen, durch das ein Prozess vor Bundesgericht vermieden werden kopnte, gutzuheissen.

VII. Mobiliar-Anschaffung und -Unterhalt für die Zentralverwaltung und Versicherung des Mobiliars Fr. 53,000 a. Mobiliaranschaffung Fr. 53,000 Der Bedarf an Bureaumobiliar war im laufenden Jahr Wiederum ein aussergewöhnlich starker, so dass zur Deckung der Ausgaben für Neuanschaffungen ein grösserer Nachtragskredit erforderlich ist. Eine Reihe neu eingerichteter Bureaux der Handelsabteilung und der Militärverwaltung mussten mit Mobiliargegenständen vorsehen werden. Eine bedeutende Ausgabe verursachte auch die Anschaffung von besondern Schränken für die Kriegssteuerverwaltung. Laut approximativer Zusammenstellung werden aich die Gesamtausgaben für Mobiliaranschaffungen bis Ende des Jahres auf zirka Fr. 90,000 beziffern. Nach Abzug des ordentlichen Voranschlagskredites von Fr. 37,000 ergibt sich somit ein ungedeckter Betrag von Fr. 53,000, um dessen Bewilligung wir ersuchen.

VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in Gebäuden der Zentralverwaltung Fr. 45,000 1. Hausdienst . . . . . . . Fr. 45,000 Diese Rubrik verzeigt eine Kreditübersehreitung von zirka Kr. 45,000 gegenüber Fr. 31,000 im Vorjahre. Abgesehen von der stets wachsenden Verteuerung aller Materialien für die Reinigung der Räumlichkeiten rühren die bedeutenden Mehrausgaben von grössern Materialanschaffungen und höhern Löhnungen her, da das zunehmende Mieten neuer Bureauräume die Anstellung von weiterm Abwartpersonal bedingt.

IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes

Fr.

11,250

A. Mietzinse Fr. 10,450 1. Bureaux an der Bundesgasse Nr. 36, II, Stock (Oberkriegskommissariat) . . . Fr.

250 Wegen Platzmangel mussten zu den bereits gemieteten 7 Bureaux im IV. Stock des Hauses Nr. 36 an der Bundesgasse auf 1. Mai noch 2 weitere Räume daselbst beschafft werden.

810

Der am 1.. November fällig gewesene Halbjahres-Mietzins betragt Fr. 250.

2. Bureaux im ehemaligen Hotel Monbijou, Effingerstrasse Nr. 2 (Statistisches Bureau und Abteilung für Industrie und Gewerbe) Fr. 10,000 Mietzinsbetreffnis für 3 Monate (1. August bis t. November).

Begründung auf Seite 90 der Botschaft zum Voranschlag für 1918.

3. Bureaux an der Wabernstrasse Nr. 38 (Oberkriegskommissariat) . . . . Fr. 200 Mietzins vom 1. August bis 1. November für 2 Bureauräume, Eine Sektion des bisher an der Effingerstrasse Nr. 1 untergebracht gewesenen Zweigbureaus des Oberkriegskommissariates musste wegen Platzmangel auf 1. August an die Wabernstrasse verlegt werden.

ß. Verschiedenes Fr.

" SOO Der im diesjährigen Voranschlag "der Baudirektion unter Rubrik IX, B. Verschiedenes, vorgesehene Kredit wird infolge notwendig gewordener Vermehrung der Telephonapparate und der zunehmenden Telephongespräche, sowohl beim Zentralbureau der Baudirektion als bei den Bauinspektionen, überschritten. Die Mehrausgaben worden auf rund Fr. 800 geschätzt.

V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei Fr. 35,500 1. Forstwesen

Fr.

23,000

2. Reisekosten Fr.

1,000 Die erhöhten Fahrtaxen und die Reisen des auf Anfang November neu in den Dienst getretenen 5. Forstinspektors bewirken eine Überschreitung des vorhandenen Kredites um diesen Ertrag.

6. Bundesbeiträge an die Besoldungen und Tuegelder des Forstpersonals .

Fr. 20,000 Die bezüglichen Auggaben erreichten im Vorjahre 1916 bereits die Summe von Fr. 439,542.12 und stehen somit um rund Fr 10.000 über dem Voranschlagskredit pro 1917. Die seit 1918 erfolgte Schaffung neuer subventionsberechrigterBeamtenstellenn

811 und die Erhöhung der Besoldungen von solchen in einzelnen Kantonen werden eine weitere Belastung dieses Kredits für 1917 bewirken, 16. Forststatistik Fr.

2,000 Der Witwe des im Februar verstorbenen Angestellten für die Forststatistik haben wir den Kaebgenuss einer halben Jahresbesoldung mit Fr. 2000 gewährt. Dieser Betrag muss durch Nachtragskredit gedeckt werden.

II. Jagd und Vogelschutz

Fr.

2,500

1. Beitrag an die Kosten der Wildhut in den Jagd bannbezirken . . . .

F r . 1,000 Die Ausgäben für Beitrage an die Wildhutkosten beliefeu sich für 1916 auf Fr. 24,687. 20. Mit der Erhöhung der bezüglichen Voranschlagssumme für 1917 von Fr. 24,000 auf Fr. 25,000 wird jedenfalls nur knapp auszukommen sein.

4. Ornithologische Veröffentlichungen Fr.

1,500 Von den Herstellungskosten des 1916 herausgegebenen Verzeichnisses schweizerischer Vögel und ihrer Verbreitungsgebiete sind nach Verwendung des Jahreskredites für 1917 noch rund Fr. 1500 zu decken. Um im Jahre 1918 die Fortsetzung des Katalogs der schweizerischen Vögel wieder aufnehmen zu können, sollte dieser Betrag noch im laufenden Jahre bezahlt werden können.

111. Fischerei

Fr. 10,000

2. Beiträge an Fischereiaufsicht, Fischereikurse usw Fr. 5,000 Wenn die Ausgaben für 1916 nur Fr. 53,312. 89 betrugen, gegenüber Fr. 55,052, 32 im Jahre 1915, so lag der Grund darin, dass die Abrechnung des Kantons Genf für seine Auslagen betreffend die Fischereiaufsicht für 1916 nicht mehr rechtzeitig genug eintraf, um berücksichtigt werden zu können. Für das laufende Jahr wird dies kaum wieder der Fall sein. Wir bedürfen obgenannter Krediterhöhung um sämtlichen Anforderungen entsprechen zu können.

3. Beiträge an Fisohzuohtanstalten, an dio Kosten von Fischstegen, Refugien usw. Fr. 5,000

812 Während sich der Kredit für diese Beitrage im Jahre 1914 auf Fr. 38,000 belief, wurde er für 1915 und die folgenden Jahre auf Fr. 35,000 herabgesetzt. Da die Zahl der ausgesetzten künstlich erbrüteten Fischchen stetig zunimmt -- von 109 Millionen Stück im Jahre 1914 ist sie auf rund 150 Millionen im Jahre 1917 angewachsen -- ergibt sich daraus eine entsprechende Verkürzung der Bundcssubvention. Um dies mögliehst zu vermeiden und um zu verhüten, dass die künstliche Fischzucht, die einen erfreulichen Aulschwung genommen hat, nachteilig beeinflusst würde, sahen wir uns veranlasst, die für die Subvention bestimmte Summe um Fr. 5000 zu erhöhen und dafür um einen Nachkredit nachzusuchen.

VI. Abteilung für Wasserwirtschaft . . . . Fr. 3,000 IX. Wasserwirtschaftskommission

Fr. 3,000

Der Art. 73 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, vom 22, Dezember 1916, sieht die Ernennungeiner Kommission durch den Bundesrat zur Vorbereitung und Begutachtung von Fragen und Geschäften aus dem Gebiete der Wasserwirtschaft vor. Da das Gesetz auf 1. Januar 1918 m Kraft treten wird, haben wir unterm 14. September abhin die Wasserwirtschaftskommission gewählt und sie auf 1. Dezember 1917 zur ersten Sitzung einberufen. Die Kosten dafür veranschlagen wir auf Fr. 3000.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justizabteilung Fr. 25,0003. Redaktion, Druck und Übersetzung gesetzgeberischer Arbeiten, Expertenkommission, Gutachten , . Fr. 25,000 Für die Beratung einer Reihe gesetzgeberischer Vorlagen sind im Laufe dieses Jahres elf Expertenkommissionssitzungen, /um Teil von längerer Dauer, abgehalten worden. Zur Behandlung gelangten ; das Militärstrafgesetzbuch, das bürgerliche Strafgesetzbuch, das revidierte Obligationenrecht, die Gesetzesentwürfe über das Lotteriewesen, liber die Verwaltungs- und Disziplinargerichtsbarkeit und über die Zwangsenteignung, die Verordnungen über die Behandlung der Pfandschulden und über dio Viohverpfändung.

813 Die Kommissionssitzungen, deren Zahl und Zeitaufwand bei der Aufstellung des Voranschlages für 1917 nicht vorausgesehen werden konnten, hahen erhebliche Ausgaben für Druckarbeiten und für Honorare an die Experten verursacht. Der ordentliche Kredit von Fr. 50,000 hat sich als ungenügend erwiesen, weshalb der Justizabteilung unterm 9. Oktober abhin ein Sonderkredit von Fr. 25,000 zur Verfügung gestellt werden musate.

Wir ersuchen Sie um Bewilligung des nötigen Nachtragskredites.

|III. Polizeiabteilung

Fr. 7,000

6.| Zentralpolizeibureau.

e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers

Fr. 7,000

Gemäss Beschluss der schweizerischen Buchdruckereien ist seit dem 1. Juli 1917 eine unvorhergesehene Erhöhung der Satzund Druckpreise um 15--20 °/o eingetreten. Ausserdem haben die von den Behörden veranlassten Veröffentlichungen beträchtlich zugenommen. Zur Deckung der ausserordentlichen Mehrausgaben bedürfen wir eines Nachtragskredites im Betrage von ^Fr. 7000.

D. Militärdepartement.

A. Verwaltungspersonal

Fr. 139,650

l, Kanzlei des Departements: e. Bureaukosten

Fr.

--

Der Kredit für Bureaukosten wird infolge der stetigen Zunahme der Geschäfte und der Verteuerung der Materialien um ungefähr Fr. 3500 überschritten werden.

Ein Nachtragskredit wird hier nicht eingestellt, weil die Restbeträge von andern Krediten der Rubrik l diese Mehrausgaben decken werden, 3. Abteilung für c. Bureaukosten

Infanterie: Fr.

2,000

Mehrausgaben für die Anlegung von Korpskontrollen für die neu aufgestellten Mitrailleurkompaguieu, sowie wegen vermehrten Geschäftsbetriebs und der Preiserhöhung des Materials.

814 4, Abteilung für Kavallerie c. Bureaukosten

Fr.

Fr.

1,550

1,400

Die erhöhten Materialpreise und die Einführung des Kartonsystems für die Pferdekontrollen der Abteilung, sowie einige unvermeidliche Anschaffungen für das Archiv erfordern Mehrausgaben im obigen Betrag.

d. Reisekosten Fr.

150 Im laufenden Jahre wurden durch die Abteilung für Kavallerie auch Korpskontrollen für die Dragonerschwadronen, die bisher nur von den Kantonen geführt wurden, angelegt. Diese Massnahme hat sich als notwendig erwiesen ; sie hatte vermehrte Reisen zur Folge, weshalb hier ein Nachtragskredit eingestellt wird.

">. Abteilung für Artillerie: c. Bureaukosten d. Reisekosten

Fr.

,,

--

Ad 5, c. Der Kredit muss um zirka Fr. 700 überschritten werden. Der Mehrbedarf ist dem Geschäftszuwachs und der Verteuerung der Materialien zuzuschreiben.

Ad 5, d. Zahlreiche Waffenplatzangelegenheiten (Ankäufe, Servituten, Neu- und Umbauten) verursachten Reisen, die bei der Aufstellung des Voranschlags nicht vorausgesehen werden konnten.

Mehrausgabe zirka Fr. 300.

Wir nehmen davon Umgang, bezügliche Kreditposten hier einzustellen, weil auf den Besoldungskrediten Reste verbleiben und daher der Gesatntkredit der Rubrik "5. Abteilung für Artillerie" nicht überschritten wird.

6. Abteilung fm Genie: a Bureau der Abteilung.

3. Bureaukosten

Fr.

--

Die Erstellung neuer Korpskontrollen für die DivisionsBrückentrains l---6 und die Verteuerung der Materialien werden eine Mehrausgabe von zirka Fr. 1400 zur Folge haben ; sie wird indessen durch verfügbare Reste von andern Abteilungskrediten ausgeglichen werden.

815

für Sanität a. Bureau der Abteilung.

3. Bureaukosten

Fr. 76,200 Fr.

--

Die andauernde Arbeitsvermehrung und die erhöhten Materialpreise werden eine Kreditüberschreitung von zirka Fr. 1000 zur Folge haben. Der Kredituberschreitung stehen indessen Kreditreste gegenüber, so dass auf die Einstellung eines besondern Betrages für Bureaukosten verzichtet werden kann.

b. Bureau der Militärversicherung.

4 . Reisekosten ' . . . . .

6. Kompetenzen der Pensionskommission. .

Fr.

--- --

Infolge Zunahme .der Pensionsfälle wird der Reisekostenkredit um zirka Fr. 500 und der far die Pensionskommission um zirka Fr. 3000 überschritten werden müssen. Auch hier wird auf die Einstellung bezüglicher Posten verzichtet, weil die Mehrausgaben durch Reste von andern Verwaltungskrediten der Militärversicherung gedeckt werden.

c. Sanitätsmagazin, 3. Im Taglohn verwendetes Personal . . .

5. Ergänzung und Erneuerung des KorpsSanitätsmaterials

Fr.

4,600

T

71,600

Fr.

76,20(1

Ad c, 3. Oie Beiziehung von Aushelfern für die durch die Mobilmachung bedingten Mehrarbeiten erfordert einen Nachtragskredit von Fr. 4600.

Ad c, J. Infolge der vermehrten Inanspruchnahme des Korpssanitätsmalerials durch den Aktivdienst entstehen Mehrkosten, die durch einen Nachtragskredit beglichen werden müssen.

Wir verweisen im übrigen auf die Akten.

8. Abteilung für Veterinärwesen: d. Reisekosten

Fr.

--

Die überaus zahlreichen Pferdeabscuatzungsbeschwerden für die im Laufe dieses Jahres aus dem Dienst getretenen Pferde mussten in Ermangelung von Experten vielfach durch die technischen Beamten der Abteilung erledigt werden. Der Kredit wird daher um zirka Fr. 500 überschritten werden müssen. Wir

816 stellen jedoch den Betrag nicht ein, weil zur Deckung Reste von andern Verwaltungskrediten hinreichen.

10, Kriegstechnische Abteilung: h. Bureau der Abteilung.

2. Bureaukosten

Fr. 10,000

Die stetige Erweiterung der Abteilung, der Abteilung für Munition und der Sektionen, sowie die erhöhten Materialpreise erfordern einen Nachtragskredit in diesem Betrage.

d. Sektion für Munition.

2. Ständige Angestellte

Fr.

--

Infolge Mutationen wird dieser Kredit um Fr. 133 überschritten werden müssen. Diese Mehrausgabe wird indessen durch den Kreditrest von Ziffer l, Besoldung der Beamten, mehr als ausgeglichen.

b.

ß.

d.

A.

11. Kriegsmaterialverwaltung Bureau der Abteilung.

3. Reisekosten Munitionsdepot.

4. Bureaukosten Eidgenössische Zeughäuser.

1. Besoldungen.

b. Ständige Angestellte . . Fr.

500 2. Verwaltung von kleinern Zeughäusern und Entschädigung an kantonale Zeughausverwalter ,, 2,400 Waffenkontrolle.

2. Taggelder und Reisekosten

Fr.

9,900

Fr.

1,500

,,

2,000

,,

2,900

,, Fr.

3,500 9,900

Ad 11, b. 3. Die starke Inanspruchnahme des Kredites ist den vermehrten Inspektionen und Revisionen der erhöhten Materialbestände, namentlich auch der grossen Schuhvorräte, sowie der Überwachung der Kassen und des Vorschusswesens in den Zeughäusern zuzuschreiben.

Ad 11, c, 4. Nicht nur der bedeutende Preisaufschlag für Drucksachen und Bureaumaterialien, sondern auch der Druck von besondern Formularen für das Schiesswesen und endlich unvor-

817

hergesehene Unkosten infolge Einführung verschiedener Neuerungen in der Buchführung sind die Ursachen der Mehrausgaben.

Ad 11, d, l, b. Infolge Mutationen stellt sich die Ausgabe höher als im Voranschlag vorgesehen war.

Ad 11, d, 2. Hier wird eine Mehrausgabe von zirka Fr. 2400 entstehen, weil an zwei Kantone höhere Entschädigungen für die Verwaltung von Material eidgenössischer Truppenkörper ausbezahlt werden mussten. Sodann wurde einem Verwalter bei seinem Dienstaustritt im Hinblick auf die langjährigen Dienste ein Besoldungsnachgenuss von Fr. 1700 zuerkannt.

Ad 11, e, 3. Die Durchführung der gemeindeweisen Inspektionen des Landsturms, sowie die zu wiederholten Malen erfolgte Erhöhung der Eisenbahnfahrtaxen konnten bei der Aufstellung des ordentlichen Voranschlags noch nicht berücksichtigt werden. Die Mehrkosten werden hier eingestellt.

14. Inspektionen: b. Materialinspektionen

Fr.

--

Der Kredit wird um rund Fr. 2500 überschritten werden müssen, weil nun nach jeder Demobilmachung Materialiinspektionen stattlinden. Die Mehrausgabe wird jedoch durch die von den andern Inspektionskrediten verbleibenden Summen gedeckt, 15. Pferdekompetenzen Offiziere

an rationsberecktigte Fr.

40,000

Als Ursachen der Erhöhung der Auslagen kommen die Verminderung der effektiven Dienstleistung der rationsberechtigten Offiziere, sowie die Erhöhung der Rationsvergütung von Fr. 2.60 im Jahre 1916 auf Fr. 3.30 im Jahre 1917 in Betracht.

B, Instruktionspersonal

Fr.

--

Es ist möglich, dass einzelne Kredite des Abschnittes B, Instruktionspersonal, überschritten werden müssen, und zwar die für Pferdekompetenzen infolge Verteuerung des Futters, Reiseund Versetzungsentschädigungen, sowie Equipementsentschädi gungen infolge Abhaltung eines Teiles der 1918er Rekrutenschulen im Jahre 1917. Anderseits werden sich infolge der durch den Aktivdienät geschaffenen Verhältnisse Reste ergeben bei den Besoldungskrediten und bei den Krediten für Instruktionsaushilfe.

818 Wir hoffen, dass diese Summen die Überschreitungen ausgleichen werden. Sollte dies in einzelnen Fällen nicht zutreffen, so werden wir im Berichte zur Staatsrechnung die nachträgliche Bewilligung für die Überschreitungen einholen.

C. Unterricht

Fr. 1,033,774

2. Rekrutenschulen

Fr.

6 . Kavallerie . . .

c. Artillerie d. Genietruppen . .

e. Festungstruppen .

f . Sanitätstruppen . .

g. Verpflegungstruppen

.

.

.

.

.

815,514

F r . 80,40« ,, 268,860 .. 200,941 ., 202,034 ,, 57,998 ..

5.273 Fr. 815,514

Das Begehren wird in besonderen Akten begründe!,.

4. Kaderschulen b. Infanterie: 2, Offiziersschulen . -

Fr. 218,260 Fr.

--

"Wir haben uns veranlasst gesehen, die Zahl der Offiziersschüler von 360 auf 600 Mann zu erhöhen. Wir würden ein entsprechendes Nachtragskreditbegehren stellen, wenn die Offiziersschulen nicht im Rahmen der Armee abgehalten würden. So aber werden die Kosten im Konto Kriegsmobilmachung verrechnet.

c. Kavallerie Fr. 26,847 2. Offiziersschule.

30 Mann X Fr. 13 X 9 Tage Fr, 3,510 abzüglich 1 Mann X Fr. 13 X 91 Tage ,, 1,183 "Fr. 2,327 Bei der Ausbildung zum Kavallerie-Offizier ist der Spezialunterricht im Mitrailleurdienst zur Notwendigkeit geworden. Wir haben deshalb in die Verlängerung der Schule um 9 Tage .eingewilligt. Der Nachtragskredit kann indessen von Fr. 3510 auf Fr. 2327 herabgesetzt werden, weil statt der im Voranschlag angegebenen 00 Mann nur 29 Manu eingerückt sind.

819 4. Spezial-Schiessschule für Kavallerie-Offiziere

Fr.

24,520

48 Oberlieutenants und Hauptleute à Fr. 12 X 20 Tage Fr. 11,520 Munition ,, 13,000 Fr. 24,520 Schon im November 1916 machte der Chef des Generalstabes der Armee die Anregung, es sollten zu den Schiessschulen auch Kavallerie-Offiziere einberufen werden. Die Erfahrungen des Krieges haben gezeigt, dass Karabiner und Maschinengewehr für die Kavallerie eine erhöhte Bedeutung erhalten haben und dass der Kavallerie-Offizier in der Feuerleitung ausgebildet sein musa.

Wir haben uns infolgedessen entschlossen, eine besondere Schiessschule für die Kavallerie-Offiziere abhalten zu lassen. In dieser Spezial-Schiesssohule ist die spezielle Feuertaktik der Kavallerie ganz besonders berücksichtigt und eine solide Basis für den Schiessbetrieb und die fernere Ausbildung der Kavallerie im Feuergefeoht geschaffen worden.

Als Übungstruppe sind von der Armee in der 2. Hälfte der Schule Dragoner-Schwadronen zur Verfügung gestellt worden.

Die daherigeu Kosten, die wir auf Fr. 24,520 veranschlagen, stellen wir unter besonderer Ziffer hier ein.

e. Genietruppen 1. Unteroffiziersschule 2. Offiziersschule

Fr. 41,715 Fr. 18,315 ,, 23,400 Fr. 41,715

Ad e, 1. Ein Teil der Unteroffiziersschüler pro 1918 musate schon dieses Jahr ausgebildet werden. Wir berechnen : 110 Mann X Vr. 4. 50 X 3? Tage . Fr. 18,315 Ad e, 2. Um dem Mangel an Genieoffizieren zu begegnen, wurde eine ausserordentliche Offiziersschule abgehalten, zu der Genie-Unteroffiziere einberufen wurden, deren zivile Stellung und deren allgemeine und technische Bildung es erlaubte, das Lehrziel in etwas kürzerer Zeit als sonst üblich zu erreichen.

Es rückten 30 Unteroffiziere ein.

30 Mann X *>· 13 X 60 Tage . Fr. 23,400

820 f. Festungsbesatzungen Fr. 65,976 1. Unteroffiziersschulen Fr. 22,104 Ein Teil der Unteroffiziersschüler des Jahres 1918 musste schon 1917 ausgebildet werden. Es betrifft die Unteroffiziersschüler der Festungspioniere, der Festungs-Scheinwerfer-Pioniere, der Festungs-Sappeure und der Säumer der Garnison St. Maurice.

Wir berechnen : 23 Mann X 37 Tage à Fr. 24. 80 . Fr. 21,104 Kosten der Saumtiere ,, 1,000 Fr. 22,104 4. Schiesskurse Fr. 43,872 Das Kreditbegehren ist in besonderen Akten begründet.

g. Sanitätstruppen

. . . . F r . 83,722

1. Gefreitenschulen : 150 Mann à Fr. 4. 50 X 30 Tage Fr. 20,250 2. Unteroffizi ersschul en : 200 Mann à Fr. 4 X 22 Tage . ,, 17,600 3. Offiziersschulen : 40 Mann à Fr. 16 X 47 Tage Fr. 30,080 21 Mann (Zahnarzte) à Fr. 16 X 47 Tage ,, 15,792 ,, 45,872 Fr. 83,722 Ad l und 2. Die Erhöhung der Zahl der Gefreiten und Unteroffiziere ist. die Folge der provisorischen Änderungen in der Organisation des Heeres (Truppenordnung) vom 27. Oktober 1916. Der grössern Zahl der Einheiten werden mehr SanitätsGefreite und Unteroffiziere zugeteilt als bisher, wasnaturgemässs eine vermehrte Ausbildung vonSanitäts-Kadernn sur Folge haben muss.

Ad 3. Die Erhöhung der Zahl der Offiziersschüler um 40 Mann musste vorgenommen werden, um dem bestehenden Mangel an Ärzten entgegenzutreten und um möglichst rasch die Lücken ausfüllen zu können.

Die Ausbildung von Militärzahnärzten ist auf den Bundesratsbeschluss vom 24. April 1917 betreffend die Rekrutierung und Ausbildung der Militärzahnärzte und deren Zuteilung zu den Sanitätsoffizieren zurückzuführen.

821

Infolge der Verteuerung der Lebensmittel und Materialien aller Art werden noch weitere Überschreitungen auf den Rubriken des Kredites ,,Unterricht" vorkommen. Es ist aber zurzeit nicht möglich, genaue Berechnungen darüber anzustellen, weil viele Abrechnungen von Unterrichtskursen noch ausstehen, da eine grosse Zahl von Schulen und Kursen noch nicht beendigt sind oder erst beginnen. Anderseits werden sich aber namentlich deshalb auch Kreditreste ergeben, weil Unterrichtskurse im Rahmen der Armee abgehalten und die zutreffenden Kosten im Konto ,, Kriegsmobilmachung" verrechnet wurden.

Wie gewohnt, werden wir die Angelegenheit beim Rechnungsabschluss näher prüfen und Überschreitungen sowohl als auch verbleibende Reste im Berichte zur Staatsrechnung begründen,

D. Bekleidung

Fr. 1,123,979

I. Entschädigungen für Rekrutenausrüstung , . Fr. 1,118,447 2. Kavallerie Fr. 22,720 3. Artillerie ,, 154,472 4. Genietruppen . . . . ,, 177,611 5. Festungstruppen. . . . ,, 60,201 6. Sanitätstruppen . . . . ,, 78,391 7. Verpflegungstruppen . . ,, 6,579 8. Allgemeine Ausgaben . . ,, 618,473 Fr. 1,118,447 Die Ausgabe wird in besonderen Akten begründet.

VIII. Feit- und Putzmittel

Fr. 5,532

Mehransgabe infolge Preissteigerungen bei Öl und Fetten.

E. Bewaffnung und Ausrüstung III. Ausrüstungsgegenstände

Fr. 50,000 Fr. 50,000

Hehrausgabe infolge erhöhter Lederpreise und Arbeitslöhne.

F. Offiziersausrüstung

Fr. 88,800

Die Zahl der Infanterie-Offiziersschüler wurde gegenüber dem Voranschlage erhöht, 240 unberittene Offiziere à Fr. 370 = Fr. 88,800, Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. IV.

59

822

G. Kavalleriepferde

Fr. 120,500

1. Ankauf

Fr.

--

Bei dem Kredit Pferdeankauf wird eine bedeutende Kreditüberschreitung eintreten, weil der Durchschnittspreis der in Amerika und Spanien angekauften Pferde viel höher zu stehen kommt als im Voranschlag vorgesehen war. Ein zahlenmässiger Ausweis der Kreditüberschreitung kann zurzeit nicht gegeben werden, weil die Abrechnung über die in Amerika stattgefundenen Ankäufe noch nicht eingetroffen ist und die Abrechnung über die Ankäufe in Spanien noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Wir werden infolgedessen die Angelegenheit im Berichte zur Staatsrechnung behandeln und dort die Kreditüberschreitung eingehend erörtern.

2. Kavallerie-Remontendepot ö. Pferdekompetenzen . . . .

d. Hilfspersonal : 2. Im Taglohn verwendetes Personal /'. Futter h. Medikamente u. andere Veterinärkosten i. Unterhalt und Ergänzung des Inventars l Verschiedenes

Fr, 120,500 Fr.

500

,, ,,

40,000 70,000

,,

5,000

,, 3,000 ,, 2,000 Fr". 120,500

Ad ,3, b. Die Verteuerung des Futters ist die Ursache des Kreditbegehrens.

Ad 2, d, 2. "Wie aus den Akten hervorgeht, haben die Pferdewärter das Gesuch gestellt, es möchte ihr Lohnmaximum und die Versetzungsentschädigung um je 50 Rappen erhöht werden.

Wir haben dem Gesuch entsprochen und die neuen Ansätze rückwirkend auf 1. Juli d. J. zur Auszahlung gelangen lassen. Wir stellen die Mehrausgabe als Nachtragskredit ein.

Ad ä, f. Im Hinblick auf die ausserordentliche Verteuerung der Futtermittel ist trotz Verminderung der Pferdetage eine Kreditüberschreitung nicht zu vermeiden. Der Fouragetag kam bis Ende September durchschnittlich auf Fr. 2. 93 zu stehen, oder um 93 Rappen höher als im Voranschlag vorgesehen war. Im letzten Quartal sind noch 72,000 Pferdetage zu erwarten, somit

823 72,000 X Fr. 2, 93 = Fr. 210,960. Für das vierte Quartal verbleiben aber nur noch ein Kreditrest von Fr. 140,759, so dass Fr. 70,201 oder rund Fr. 70,000 durch Nachtragskredit z u , decken sind.

Ad 2, h. Die Mehrausgaben sind auf den Aktivdienst zurückzuführen und sie betreffen die Kommandierung von VeterinärOffizieren, die Verteuerung der Medikamente und die Beschaffung neuer Einrichtungen für die Kuranstalt.

Ad 3, i. Die ausserordentliche Umänderung der Anlage für Häckselmaschinen für elektrischen Betrieb, sowie erhöhte Materialpreise erfordern Mehrausgaben im Betrage von Fr. 3000.

Ad 2, l. Die Mehrausgabe ist der beträchtlichen Steigerung der Preise für Kohlen, Briketts, Bureaumaterial usw. zuzuschreiben.

H. Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine 1. Beiträge an freiwillige Vereine: b. Pontonierfahrvereine

Fr.

3,000

Fr.

3,000

Die Zunahme der Mitglieder der Pontonierfahrvereine bedingt Mehrausgaben, die nicht zu umgehen sind.

I. Kriegsmaterial 1. Unterhalt

Fr. 219,920 Fr. 212,920

a. Bekleidungsvorräte : 1. Entschädigung an die Kantone Fr. 201,320 18 % auf Fr. 1,118,447. Letztgenannter Betrag ist eingestellt bei C. Unterricht, 2. Rekrutenschulen.

d. Lokalmieten Fr. 11,600 Die Mehrbelastung dieser Rubrik in obenstehendem Betrage konnte bei der Aufstellung des Voranschlages nicht voraus berechnet werden. Sie findet ihre Begründung in der unvermeidlichen Miete einer weiteren Reihe von Räumlichkeiten zur Unterbringung .des ausserordentlichen Materialzuwachses. In Betracht fällt namentlich auch die Terrainmiete zur Erstellung von Notschuppen für die Magazinierung von Munition.

824

' Verschiedene Zeughausneubauten sind noch nicht soweit gefördert, dass sie, wie in Aussicht genommen war, im laufenden Jahre noch bezogen werden können. Eine Entlastung in dieser Hinsicht steht somit für 1917 nicht zu erwarten.

6. Kasernenmaterial

Fr.

7,000

Wie aus den Akten hervorgeht, musste dem Festungsbureau Andermatt für Beschaffung von Kasernenmaterial ein besonderer Kredit von Fr. 7000 gewährt werden.

K. Militäranstalten und Festungswerke .

I. Militäranstalten.

Fr.

7,000

a. Schusslinien Thun und Frauenfeld. . . . Fr. 7,000 Durch die auf dem Waffenplatz Thun stattfindenden Artillerieschiessen, besonders die der Versuchsstation, ist das Grundstück des G. Konitzer in Übeschi sehr gefährdet, da schon öfters Geschosssplitter in dieses Grundstück eingesehlagen haben. Da eine Vergrösserung des darauf stehenden Schreinereigeschäfts bevorstund, haben wir uns entschlossen, gegen eine Entschädigung von Fr. 7000 das Haus auf Abbruch zu kaufen und das ganze Grundstück mit einem Bauverbot und einer Schiessservitut dinglich zu belasten.

L. Befestigungen

Fr. 77,740

a. St. Gotthard

Fr. "32,740

II, Bewachung.

a. Besoldung der Fortwächter &. Beitrag an die Verpflegung

Fr.

2,040 ,, 200 Fr. 2,240 Durch die im Herbst 1917 erfolgte Zuteilung der Festungswerke in Gondo an die Verwaltung der St. Gotthardbefestigung ist für die Bewachung und den Unterhalt dieser Werke eine Vermehrung des Fortwachtpersonals notwendig geworden.

Die Mehrkosten für das Jahr 1917 werden berechnet wie folgt : 2 Unteroffiziere à Fr. 5 Taglohn X 60 Tage , . Fr.

600 6 Soldaten à Fr. 4 Taglohn X 60 Tage . . . ,, 1,440 Fr. 2,040 Diesem Betrag sind noch Fr. 200 als Mehrkosten für den Verpflegungsbeitrag zuzurechnen.

825 ///. Unterhalt.

a. Feuerversicherung

Fr.

4,000

Infolge der Vermehrung von Material und Lebensmitteln, sowie Neuerstellung und Neuzuteilung von Gebäuden aller Art muss hier eine Nachforderung von Fr. 4000 eingestellt werden.

7. Bauliche Installationen Wir verweisen auf die Akten.

Fr. 26,500

b. St Maurice

Fr. 25,000

II. Bewachung.

a. Besoldung der Fortwächter

Fr. 25,000

Trotzdem der Bestand der Fortwachen auf das äusserst Notwendige beschränkt wird, reicht der Kredit nicht aus. Dazu kommen die alljährlichen Lohnaufbesserungen, die bei den geringen Mutationen ebenfalls ein stetiges Anwachsen der Ausgabe zur Folge haben, Nach den vorgenommenen Berechnungen werden wir bis Ende des Jahres noch zirka Fr. 25,000 nötig haben ; wir stellen den Betrag in die Nachtragskredite ein.

c. Schiesskartenbureau

Fr. 20,000

2. Erstellung von Schiess- und Beobachtungskarten usw

Fr. 20,000

Um die Arbeiten zu beschleunigen, musste mehr Personal angestellt werden ; für die daherige Mehrausgabe stellen wir eine Summe von Fr. 20,000 ein.

M. Landestopographie 4. Druck, Montage und Abgabe der Karten ,

Fr.

4,000

. Fr.

4,000

Es war nur durch Überzeitarbeit möglich, die erforderliche viel grössere Zahl von Karten zu drucken. Die Preise für Druckmaterial und für das Aufziehen der Karten sind im Durchschnitt um 52 % gestiegen.

826

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Fmanzverwaltnng.

A. Finanzbureau Fr. 8,209 a. Departementskanzlei : 1. Besoldungen

Fr.

867

Infolge vermehrter Arbeit wurde die Anstellung eines Kanzleisekretärs nötig. Obiger Betrag stellt die Besoldung für die Monate November und Dezember dar.

b, Liegenschaftsverwaltung I. Waffenplatz in Thun 1. Verwalter

Fr. 7,342 Fr. 4,709 Fr. 3,500

Entschädigung an den wegen Umänderung der 8telle zurückgetretenen frühern Verwalter gemäss Art. 6 des Bundesgesetzes betreffend die Besoldungen der eidg. Beamten und Angestellten, vom 2. Juli 1897.

6. Verschiedenes . . . . . .

Fr. 1,209

Infolge der wesentlich höhern Arbeitslöhne usw. stehen bis Ende des Jahres Mehrausgaben im Betrage von Fr. 859 in Aussicht. Ausserdem war für das laufende Jahr noch eine Entschädigung von Fr. 650 an den AHmendhirten in Aussicht genommen, während ihm, gemäss Vertrag vom Februar 1917, eine jährliche Entschädigung von Fr. 1000 bezahlt werden muss. Der Unterschied von Fr. 350 ergibt mit dem schon erwähnten Betrag von Fr. 859 die Summe von Fr. 1209, die durch Nachtragskredit zu decken bleibt.

VI. Waffenplatz iii Kloteii-Billach 8. Kosten der nachträglichen Servitutenbe·reinigung Fr. 2,500

Fr.

2,500

Mit der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlungbetreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1916 (U. Serie) ist zu dem im Titel angegebenen Zweck ein Kredit von Fr. 3000 verlangt worden, der von Ihnen bewilligt wurde. Von diesem Betrage wurden bis heute verausgabt:

827 An die Notariatskanzlei Bassersdorf . . . . Fr. 1,241. 65 An Geometer Stamm in Bülach ,, 473. 20 An Kanzlist Keller ,, 65.10 Fr. 1,779. 95 Von den bewilligten ,, 3,000.-- verbleiben somit Fr. 1,220. 05 Gemäss Ausweis der Notariatskanzlei Bassersdorf hat das dortige Grundbuchamt noch zu fordern Fr. 1,929. 25 so dass noch zu decken wären Fr. 709. 20 Hierzu kommen, nach Schätzung des Grundbuchamtes Baseersdorf, noch Kosten für Eintragung der Servitutenverträge bei den verschiedenen Grundbuchämtern, Anfertigung des Neubeschriebes usw. im ungefähren Betrage von Fr. 1,600. -- zuzüglich zirka 10 % für Unvorhergesehenes . . ,, 190. 80 oder insgesamt Fr. 2,500. -- für die ein Nachtragskredit erforderlich ist, da die Servitutenbereinigung für den Waffenplatz Kloten-Bülach Mehrarbeiten erforderte, die bei der Aufstellung des Voranschlags nicht vorausgesehen werden konnten.

XI, Ausserordentliche Arbeiten usw.

Fr.

133 Mehrauslagen infolge Verteuerung des Materials und Erhöhung der Arbeitslöhne.

III.

Abteilung für Mass und Gewicht

. . . Fr. 2,000

12. Ausrüstung der kantonalen Eichstätten . .

. Fr. 2,000

Bei der Aufstellung des Jahresvoranschlags ist es unmöglich, voraussehen zu können, was die Kantonsregierungen für die Ausrüstung der kantonalen Eichstätten zu bestellen gedenken. Für die Beschaffung von Eichstättenwagen musste ein grösserer Betrag verausgabt werden, und da infolge des günstigen Weinjahrs eine starke Nachfrage nach Eichnägeln herrschte, hat sich der für 1917 bewilligte Kredit von Fr. 6000 als ungenügend erwiesen.

Die Ausgaben auf dieser Rubrik sind nur scheinbare, indem sie von den Bestellern zurückbezahlt und in der Einnahmenrubrik E, III, l (Erlös aus Ausrüstungsmaterialien der Eichstatten) verrechnet werden.

Wir ersuchen Sie um Bewilligung des nötigen Nachtragskredites von Fr. 2000.

826

IV. Amt für Gold- und Silberwaren . . . . Fr. 500 3. Druckarbeiten

Fr. 500

Das Inkrafttreten des Bundesratsbeschlusses vom 16, Juni 1917 betreffend die Kontrollierung der zur Einfuhr gelangenden Gold-, Silber- und Platinwaren hat den Druck einer grossen Zahl ron Formularen für Zollamter, die die eintreffenden Edelmetallwaren den zuständigen Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren zuzuleiten haben, notwendig gemacht. Diese Druckarbeiten haben Ausgaben in der Höhe des nachgesuchten Kreditbetrags verursacht.

V. Zollverwaltung

Fr. 58,000!

I. Besoldungen d. Besoldungsnachgenüsse . .

Fr. 5,000 .

Fr. 5,000

Tra Voranschlag für 1917 ist ein Betrag von t'r. 65,000 vorgesehen. Die wirklichen Ausgaben erreichten bis 30. September infolge zahlreicher Todesfälle jedoch bereits den Betrag von Fr. 58,500. Der Kreditrest wird daher für das IV. Quartal nicht genügen, zumal die bezüglichen Ausgaben im Oktober bereits den vorgesehenen Kredit überschritten haben, Da in den Monaten November und Dezember weitere Ausgaben zu erwarten sind, sehen wir uns genötigt, um einen Nachtragskredit von Fr. 5000 einzukommen.

III. Bureaukosten

Fr. 22,000

1. Lokalmiete für die Direktions- und Zollbureaux usw. : b. Gemietete Räume . . . .

F r . 5,000 Die vermehrten Ausgaben sind die Folge von Mietpreisaufschlägen und unvorhergesehenen notwendigen Erweiterungen von gemieteten Wohnungen und Zollräumen.

2. Heizung, Beleuchtung und Besorgung der Bureaux Fr. 17,000 Der im Voranschlag von 1917 vorgesehene Kredit erweist sich infolge unvorhergesehener Preisaufschläge für Heizmaterial und Mehrkosten für Beleuchtung als ungenügend.

V. Grenzwachtkorps

Fr. 11,000

2. Mietzinse und Wohnungsentschädigungen Fr. 4,000 Die voraussichtliche Kreditüberschreitung ist eine Folge der gegenwärtigen außerordentlichen Verhältnisse, die uns gezwungen haben, verschiedene Versetzungen anzuordnen, sowie das Grenzwachtpersonal zu vermehren. Dazu kommen höhere Auslagen für Unterkunft und für Wohnungsentschädiguugen an verheiratete Grenzwächter, die ausserhalb von Grenzwachtposten wohnen müssen. Ein Nachtragskredit von Fr. 4000 ist daher erforderlich.

3. Aushülfsleistungen Fr. 2,000 Die notwendig gewordene schärfere Bewachung der Grenzstrassen zur Verhinderung des Ausfuhrschmuggels erfordert einen Nachtragskredit in diesem Betrage.

4. Bureaubedürfnisse, Reisekosten, Versetzungen usw Fr. 5,000 Mit Rücksicht auf die Rechnungsergebnisse von 1916 hatten wir geglaubt, den Kreditposten im Voranschlag für 1917 auf Fr. 70,000 herabsetzen zu können.

Mittlerweile hat aber der bereits erwähnte schärfere Grenzwachtdienst vermehrte Reiseauslagen für Kontrollgänge und sonstige Versetzungen zur Folge gehabt, so dass der Kredit nicht für das ganze Jahr ausreicht.

VI. Verschiedenes

Fr. 20,000

2. Entschädigungen und Diverses: a. Entschädigungen für Aushülfe, Stellvertretung und Dienst ausserhalb der Zollstunden . . Fr. 20,000 Die ganz erhebliche Überschreitung des bewilligten Kredite ist darauf zurückzuführen, dass zur körperlichen Untersuchung von Frauenspersonen weibliches Aushülfspersonal herangezogen werden musate, um dem Ausfuhrschmuggel im Personenverkehr wirksam zu begegnen. Die daherigen Entschädigungen haben bis Ende September den Betrag von Fr. 18,340 erreicht. Ferner musate an verschiedenen Grenzpunkten ein ununterbrochener Nachtdienst eingerichtet werden, was ebenfalls vermehrten Auslagen gerufen hat.

890

F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Abteilung für Industrie and Gewerbe Fr. 245,000 3. Beiträge an Vereinigungen : k. Schweizer Woche l. Schweizerische kunstgewerbliche nachtsausstellung in Zürich

Fr. 10,000 WeihFr. 10,000

Die von der Geschäftsleitung mit Eingabe vom 30. Juli 1917 nachgesuchte Subventionierung der ersten ,,Schweizer Woche" (&), 27. Oktober bis 4. November 1917, empfiehlt sich, weil diese den Absatz einheimischer Produkte zu fördern bestrebt war und dadurch eine Massnahme zum Schutze des schweizerischen Wirtschaftslebens bedeutet.

Ebenso befürworten wir die Gewährung eines Bundesbeitrages an die im Herbst 1917 in Zürich abgehaltene schweizerische kunstgewerbliche Weihnachtsausstellung (?), denn sie setzte sich als Ziel, das schweizerische Kunstgewerbe wirksam zu heben (Subventionsgesuch der schweizerischen Zentralstelle für das Ausstellungswesen, in Zürich, vom 9./23. August 1917}.

Beiden Unternehmen kommt unter den gegenwärtigen Verhältnissen besondere Bedeutung zu. Als Leistung des Bundes nehmen wir eine Höchstsumme von je Fr. 10,000 in Aussicht, in der Meinung, dass sie bei gunstigen finanziellen Abschlüssen der Veranstaltungen vermindert werden könne.

5. b. Subventionierung von Einrichtungen für Arbeitslosenversicherung

Fr. 225,000

Dieses Kreditbegehren ist veranlagst durch das vom Nationalrate am 27. September 1917 angenommene Postulat betreffend Subventionierung der Einrichtungen für Arbeitslosenversicherung am Orte für die Jahre 1915 und 1916. Wir halten dafür, dass der erforderliche Betrag auf dem Wege des Nachtragskreditbegehrens nachzusuchen, der Fonds für Arbeitslosenfürsorge (Bundesratsbeschluss vom 24. Märe 1917) also nicht zu belasten sei, weil ©r für künftige Hilfeleistung bestimmt ist. Die aufzuwendende Summe wird von fachmännischer Seite auf Fr. 225,000 berechnet und entspricht einer Rückerstattung von 25 % der von den Kassen in den Jahren 1915 und 1916 ausbezahlten Arbeitslosenunterstützungen. Diese Quote von 25 % wird zur Grundlage gewählt in der Meinung., dass die den Kassen zugekommenen anderweitigen Subventionsbeträge von der Anrechnung nicht aus-

831 auschliessen seien. Ein solcher Ausschluss, sei er gänzlich oder teilweise, empfiehlt sich aus verschiedenen Gründen, deren Erörterung hier zu weit führen würde, nicht, abgesehen davon, dass eine Abstufung der Subventionsquote komplizierte Berechnungen nach sich ziehen würde. Wird darauf verzichtet, die Bundessubvention nur auf Grund der eigenen Leistungen der Kassen zu berechnen, so darf die Quote 25% ö der ausgerichteten Orteunterstützung nicht überschreiten, damit ein Überwiegen der Leistungen aus öffentlichen Mitteln über die eigenen Leistungen der Kassen vermieden werde. Bei Annahme eines Satzes von 25%o wird übrigens die Leistung des Bundes ungefähr gleich hoch sein wie bei einer Subvention von 50%o der eigenen Leistungen der Kassen.

Als. Bedingungen der bezeichneten Subventionierung durch den Bund nehmen wir folgende in Aussicht, die von den Kassen zu erfüllen wären : Ausscheidung besonderer Arbeitslosenkassen aus den allgemeinen Kassen ; Aufrechterhaltung des Betriebes der Kassen wenigstens während des Krieges; Nicht Verminderung der statutarischen Leistungen zufolge des Bundesbeitrages ; Verwendung des Bundesbeitrages im Sinne des Postulates, d, h. ausschließlich zur Anlage oder Äufnung des Reservefonds der Arbeitslosenkassen.

III. Gesundheitsamt .

Fr. 34,751 1. Besoldungen Fr. 2,500 a. Beamte Fr. 2,500 Den Hinterlassenen zweier im Laufe dieses Jahres verstorbenen Beamten des Gesundheitsamtes ist ein Besoldungsnachgenuss im Betrage eines Jahresgehaltes (Fr. 9800) ausgerichtet worden. Nach Abzug eines auf dem Besoldungskredit verfügbaren Restes beläuft - sich der erforderliche Nachkredit auf Fr. 2500.

5. Medizinal- und Lebensmittelchemiker-Prüfungen Fr. 15,000 Der vorhandene Kredit reicht auch dieses Jahr nicht aus, um die in diese Rubrik fallenden Ausgaben zu decken. Die Mehreinnahmen aus den Prüfungsgebühren -- es sind bis Ende Oktober statt der vorgesehenen Fr. 70,000 Fr. 89,500 eingegangen -- wiegen die erhöhten Ausgaben reichlich auf.

832 7. Lebensmittelkontrolle

Fr. 17,251

I. Betriebskosten des Laboratoriums, Instruktionskurse für die eidgenössischen Lebensmittelexperten und Zollbeamten usw. Fr. 1,500 Aus dieser Rubrik mussten die Druckkosten der revidierten deutschen Ausgabe des schweizerischen Lebensmittelbuches bezahlt werden, so dass der vorgesehene gewöhnliche Kredit zur Deckung sämtlicher Ausgaben nicht mehr ausreicht. Diesen Mehrkosten steht aber eine entsprechende Mehreinnahme aus dem Verkauf des Lebensmittelbuches gegenüber.

III. Beiträge an die Kantone: a für die Betriebskosten der kantonalen und stadtischen Untersuchungsanstalten, die Besoldungen ihres Personals und der Lebonsmittelinspektoren usw Fr. 15,751 Der bis jetzt bewilligte Kredit von Fr. 235,000 erwies sich schon in früheren Jahren als unzureichend, um die durch das Lebensmittelgesetz dem Bunde auferlegte Subvention von 50 °/o an die Betriebskosten der kantonalen Laboratorien auszurichten.

Wir haben dem diesjährigen Kredit bereits Fr. 15,750.25 entnehmen müssen, um Beiträge, die noch auf das Jahr 1916 fallen, ausrichten zu können. Dieser Nachkredit konnte für das Jahr 1916 nicht rechtzeitig verlangt werden, weil bei Abschluss der Staatsrechnung die Subventionsgesuche noch nicht alle erledigt waren.

Vierter Abschnitt Verschiedenes.

C. UnTorhergesehenes

Fr. 1,200

Vom bewilligten Kredit von Fr. 32,436 stehen nur noch SV. 7291 zur Verfügung, während bis zum Jahresende noch Zahlungen im Betrage von ungefähr Fr. 8500 zu machen sind.

833

E. Kriegsbeihilfen an das eidgenössische Dienstpersonal,einschliesslichh nössischen Militärdepartement unterstellten Arbeiter Fr. 12,000,000 Durch Bundesbeschluss vom 27. Juni 1917 ist uns bekanntlich der nötige Kredit für die Ausrichtung von außerordentlichen Kriegsbeihilfen an das eidgenössische Dienstpersonal einschliesslieh Kriegskonjunkturzulagen an die Arbeiter der Militärverwaltung gewährt worden. Wenn sich somit materiell die Stellung eines eigentlichen Nachtragskreditbegehrens erübrigen würde, so ziehen wir doch vor, den ungefähren Betrag, der bis zum Jahresende verausgabt sein wird, hier einzustellen, damit Sie einen vollständigen Überblick über die den Voranschlag für 1917 übersteigenden, notwendigen außerordentlichen Kredite haben.

Regiebetrieb des Bandes.

I. Pulververwaltung

. .

Fr.

--

Die Kredite D, 4, Reparaturen und Unterhalt der Maschinen, und D, 10, o Verschiedenes, werden um zirka Fr. 5000 bzw. um zirka Fr. 500 überschritten werden müssen. Wir verzichten auf die Formulierung von Nachtragskreditbegehren, weil bei anderen Krediten der Rubrik D Fabrikationskosten, Restanzen verbleiben, durch die die obenerwähnten Überschreitungen gedeckt werden.

II. Fferderegieanstalt Thun

Fr. 62,000

1. Verwaltungskosten.

e. Hilfspersonal.

2. Im Taglohn verwendetes Personal . . . Fr. -- Wie bereits bei Gr. 2 hiervor erwähnt, wurde dem Gesuche des Personals (Pferdewärter) um Lohnerhöhung entsprochen.

Trotzdem wird hier auf die Stellung eines Nachtragskreditbegehrens verzichtet, weil wir voraussichtlich mit dem ordentlichen Kredit auskommen können, infolge günstiger Verwendung der- Pferde im Dienste.

K r

834

2. Futter Fr. 60,000 Im Hinblick auf die erhebliche Verteuerung der Fourage sind wir genötigt, einen Nachtragskredit von Fr. 60,000 zu verlangen. Bei 159,215 Pferdetagen zu Fr. 1. 40 (Budget Fr. 2. 25, wirkliche Ausgabe Fr. 3. 65) würde die Nachforderung Fr. 222,901 betragen; sie kann auf Fr. 60,000 reduziert werden, weil die Pferde im Dienste günstiger verwendet werden konnten, als im Voranschläge vorgesehen war.

8. Verschiedenes Fr. 2,000 In der alten Regie am Graben in Thun fehlte eine Hydrantenanlage. In Anbetracht der häufigen, auf Brandstiftung zurückzuführenden Brandfälle in Thun, mussten alle Vorkehren getroffen werden, die im Interesse der Löschbereitschaft liegen. Die sofortige Erstellung einer Hydrantenanlage war daher unumgänglich.

Die. betreffenden Kosten kommen auf zirka Fr. 2000 zu stehen.

VIII. Münzverwaltung Fr. 16,000 2. Münzfabrikation und Nebenarbeiten.

c. Metallbeschaffung für Prägung von 1,000,000 Stück Fünfrappen zu 2 Gramm = . . . 2000 kg 200,000 ,, Zehnrappen ,, 3 ,, = . . . 600 ,, Zusammen Kupfernickel 2600 kg = 650 kg Reinnickel zu Fr. 8 = . Fr. 5,200 1950 ,, Kupfer ,, ,, 4 = . ,, 7,800 Fabrikationsabgang 3 % ,, 400 -- Fr. 1 3,400 5. Reparaturen Fr. 2,600 Zu 2, c. Der empfindliche Mangel an Nickelmünzen veranlasste diese im ordentlichen Voranschlag für 1917 nicht vorgesehenen Prägungen, die unter Aufarbeitung der letzten in der Münzstätte vorhandenen Metallvorräte ausgeführt werden konnten.

Zu 5. Die Ausführung von Arbeiten für die Munitionsfabrik in Thun erforderte verschiedene Umänderungen und Neueinrichtungen in den Werkstatten der Münzstätte, Der für Reparaturen vorgesehene Kredit reichte hierzu um so weniger aus, als auch die ordentlichen Reparaturen infolge der unvorhergesehenen Malerlalpreise und Löhne die Berechnungen bei weitem überstiegen haben.

S35

IX. Eidgenössische landwirtschaftliche Tersuchs- und Untersuchungsanstalten . . Fr.

2,800

2. Bureaukosten und Drucksachen Fr.

800 a. Agrikulturchemische Anstalt Örlikon Fr. 500 Schon im Jahre 1916 hat der dieser Anstalt auf Rubrik Bureaukosten und Drucksachen bewilligte Kredit von Fr. 1000 sich als unzureichend erwiesen. Für 1917 wurde die gleiche Summe bewilligt. Infolge der erhöhten Preise für unentbehrlichesBureaumaterial und Drucksachen und infolge des Umstandes, dass die Anstalt seit ihrer Übersiedelung nach Örlikon über ein eigenes Telephon verfügen muss, bedarf sie eines Nachtragskredites im genannten Betrage.

b. Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne Fr. 300 Infolge der Mitarbeit bei der Durchführung kriegswirtschaftlicher Massnahmen hat die Anstalt vermehrte Auslagen für Drucksachen, so dass sie einen Nachtragskredit von Fr. 300 benötigt.

4. Betriebskosten. Samenuntersuchungs-und Versuchsanstalt Lausanne Fr. 2,000 Die im Zusammenhange mit den Massnahmen zur Förderung der landwirtschaftlichen Produktion ausgedehnte Versuchstätigkeit erforderte vermehrtes Hilfspersonal, was in Verbindung mit der Preiserhöhung für Heizmittel und andere Betriebsmaterialien die Anstalt veranlasst, einen Nachtragskredit von Fr. 2000 nachzusuchen. Der Mehrausgabe steht eine voraussichtliche Mehreinnahme an Untersuchungsgebühren und Verschiedenem im Betrage von rund Fr. 1000 gegenüber.

Kapitalrechnung.

Eidgenössische Kriegssteuerverwaltung I.

II.

III.

IV.

V.

Vin.

Besoldungen Bureaukosten Druckarbeiten Porti Reisekosten Verschiedenes.

. . . . Fr. 65,000

Fr.

,, ,, ,, ,, . . . . . . ,, Fr.

30,000 6,000 8,000 5,000 8,000 3,000 66,000

836

Wenn der Ertrag der eidgenössischen Kriegsgewinnsteuer unsere Erwartungen bei weitem Übertrifft und beute bereits für die Jahre 1915 und 1916 mit einer Netto-Einnahme von 80 Millionen Franken für den Bund gerechnet werden kann, von denen, einschliesslich einiger Vorauszahlungen, 60 Millionen bereits eingezahlt sind, so hat anderseits auch die Arbeit, die mit der Veranlagung und dem Bezug dieser Steuer verbunden ist, einen viel grössern Umfang angenommen, als wir uns vorgestellt hatten.

Dies hat zur Folge, dass das Personal der Kriegssteuerverwaltung im laufenden Jahre stark hat vermehrt werden müssen, so zwar, dass diese Abteilung heute bereits mit 52 Beamten und Angestellten, die jedoch meistens nur provisorisch angestellt sind, arbeitet. Dadurch stellen sich die Ausgaben für Besoldungen bedeutend höher, als wir bei Aufstellung des Voranschlags für 1917 angenommen hatten, und entsprechend höher sind die Ausgaben für Biireaumaterial und namentlich auch für Dienstreisen. Drei Einschätzungsbeamte sind beständig unterwegs zur Prüfung der Steuererklärungen und zum Vergleich der eingereichten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Geschäftsbüchern.

Ein besonderer Bücherexperte nimmt daneben noch eigentliche Bücheruntersuchungen vor, und es wird ihm bald noch ein zweiter beigesellt werden müssen. Dazu kommt, dass die Abteilung in kürzester Frist die Vorarbeiten für die Durchführung des Bundesgesetzes betreffend die Stempelabgaben vorzunehmen hat, die ebenfalls eine Personalvermehrung notwendig machen und Ausgaben für Material, besonders auch für Drucksachen, zur Folge haben werden. Die statistische Verarbeitung der Ergebnisse der Kriegssteuer, für die allein 400,000 Zählkarten auszuschreiben sind und welche auch die Anschaffung einer Additionsmaschine notwendig machte, verursacht ebenfalls Kosten, mit denen nicht gerechnet worden war.

Dies alles bringt es mit sich, dass der Kredit von Fr, 160,000, welcher der eidgenössischen Kriegssteuerverwaltung durch den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1917 betreffend die Nachtragskredite jereter. Serie für 1917 (Bundesblatt 1917, Band III, S. 534) für 1917 bewilligt worden ist, bei weitem nicht genügt. Wir sehen uns deshalb genötigt, Sie um Bewilligung eines Naehtragehredits im Betrage von Fr. 65,000 zu ersuchen.

837

Die für den Haupt Voranschlag geforderte Summe beläuft «oh auf Fr. 22,972,857 Davon entfällt auf die Kriegsheihilfen an das eidgenössische Dienstpersonal, einschliesslich Konjunkturzulagen an die Arbeiter der Militärverwaltung, die Summe TOD ,, 12,000,000 die nur der Vollständigkeit balber hier eingestellt ist, da uns der unbezifferte Kredit hierfür bereits mit Bundesbeschluss vom 27. Juni 1917 ein-- geräumt wurde, sodass verbleiben Fr. 10,972,857 Die Annahme, dass sich dieser stattliche Betrag aus Nachtragskrediten im eigentliohen Sinne des Wortes zusammensetze, wäre jedoch irrig. Der weitaus grösste Teil der verlangten Kredite wurde durch besondere Bundesbeschlüsse veranlasst und findet seine Erklärung fast durchwegs in den Einwirkungen des Krieges auf unser gesamtes Wirtschaftswesen, denen sich auch die Bundesverwaltung nicht entziehen konnte. Das Andauern des Krieges und die sich daraus für unser Land ergebenden Verhältnisse erforderten oft Massnahmen, die bei der Aufstellung des Voranschlags unmöglich vorausgesehen werden konnten.

Wir gestatten uns, in diesem Zusammenhang nur folgende Beträge hervorzuheben : Beim Abschnitt Amortisation und Verzinsung Fr. «,705,873 Seim Departement des Innern: III. Oberbauinspektorat, X. Beitrag an den Bau einer fahrbaren Strasse von Vira nach Indemini (Kanton Tessin) . ,, 300,000 Seim Volkswirtschaftsdepartement: l. Abteilung für Industrie und Gewerbe, 5 b, Subventionierung von Einrichtungen für Arbeitslosenversicherung . . ,, 225,000 ,, 7,230,873 Somit verbleiben eigentliche Nachtragskredite Fr. 3,741,984 Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. IV.

60

838

Aber auch diese Summe wurde in der Hauptsache mittelbar oder unmittelbar durch den Krieg bedingt. Wir verweisen auf den Betrag von Fr. 2,868,363, der einzig auf das Militärdepartement entfällt und auf die von der eidgenössischen Baudirektion benötigten Fr. 402,391, die nicht nur auf die allgemeine Materialpreis- und Arbeitslohnerhöhung, sondern auch auf bauliche Veränderungen in Bundesgebäuden infolge der Brennstoffnot zurückzuführen sind.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 8. Dezember 1917.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Scholthess.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft i Schatzmann.

839

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Bewilligung von Nachtragskrediten an den Bundesrat für das Jahr 1917 (II. Serie).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 8. Dezember 1917, beschliesst: Es werden dem Bundesrate für das Jahr 1917 folgende Nachtragskredite bewilligt :

Erster Abschnitt.

Amortisation und Verzinsung.

I. Eidgenössische B. Verzinsung: a. Konsolidierte Anleihen .

b. Schwebende Schulden .

D. Emissionskosten der Anleihen : 7, Emissionskosten des VII.

4 1/2 %igenen Mobilisationsanleihens von 1917 (Fr.

100,000,000), I. Quote

Anleihen.

Fr2,049,873 1,800,000

Fr,

Fr.

1,056,000

4,905,873 II. Verzinsung von Passivkapitalien . . 1,800,000 -- 6,705,873 Übertrag 6,705,873

840

Fr.

Übertrag 6,705,873

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat.

1. Taggelder und Eeiseentschädigungen für die Fr.

Sitzungen des Rates 50,000 2. Taggelder und Reiseentschädigungen an die drei Mitglieder der Kommissionen . . . 3,000 4 a. Bedienung 3,000 --

56,000

B. Ständerat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder v o n Kommissionen . . . .

3. Bedienung

5,500 1,000 6,500

D. Bundeskanzlei.

1. Personal.

d. Stellvertretung der Weibel und Ausläufer e. Extraübersetzungen

Fr.

2,100 500 2,600

2. Material. Fr.

a. Druckkosten und Lithographien b . Buchbinderrechnungen . . .

e . Porti u n d Télégraphie . . .

f. Dienstkleidung g. Stenographisches Bulletin . .

f. Verschiedenes

. 25,000 . 3,000 . 1,500 500 , 15,000 300 45,300 --

47,900

E. Bundesgericht.

I. Gerichtshof.

b. Taggelder und Reiseentschädigungen Ersatzmänner

an

Übertrag

1,000 1,000 6,816,273

«41 Übertrag

Fr.

1,000

Fr.

6,816,273

III, Allgemeine Ausgaben.

à. Auslagen für Gebäude : Fr, Fr.

1. Instandhaltung und Putzmaterial 700 2. Heizung und Beleuchtung 2,500 3,200 «. Reiseauslagen der Richter . . . 7,000 g. Honorierung der Anwälte und sonstige Auslagen im ArmenrechtsProgramm 1,500 IV. Kosten der Bundesstrafrechtspflege

.

.

11,700 1,000 13,700

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement I. Abteilung für Auswärtiges.

Fr 2, Besoldung des Gesandten inParis 17,500 5. Besoldung des Gesandten in Berlin 9,370 6. Besoldung des Gesandten in Washington 13,000 14bis. Besoldung des Gesandten im Haag 35,000 15. Entschädigung für Miete, Beleuchtung und Heizung der Gesandtschaftskanzleien usw. . .

1,500 16. Besoldungen des Kanzleipersonais der Gesandtschaften: Fr.

Ä. Madrid 2,000 p , i m Haag . . . . 1,500 -- 3,500 19. Porti, Telegramme, Bureaubedürfnisse u. dgl. für die Gesandt- * Schäften und Konsulate . . . 15,000 Übertrag 94,870

6,829,973

842 Fr.

Übertrag 94,870

Fr.

Fr.

6,829,973

21. Eidgenössische Repräsentanten u n d Kommissarien . . . . 10,000 24. Bureaukosten : o. Druckkosten u. LithoFrgrapbien . . . . 1,500 b. Buchbinderrechnungen 600 e. Schreibmaterialien . 2,500 d, Porti, Telegramme, Telephon . . . . 15,000 -- 19,600 ---- 124,470

III. Handelsabteilung.

4. Handelsamtsblatt : Fr.

a. Druck und Spedition des Blattes, der Semesterrepertorien und der Sammlung der Konsularberichte 9,000 b. Papier für das Blatt, die Semesterrepertorien und die Konsularberichte 11,000 --

20,000 144,470

B. Departement des Innern.

U. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

E. Materialprüfungsanstalt an der eidg. technischen Hochschule , .

Fr.

5,000

N. Verschiedenes.

25. Professor Dr. Franz Steffens ,,Nuntiaturberichte aus der Schweiz"

2,500 --

Fr.

7,500

III. Oberbauinspektorat.

X. Beitrag an den Bau einer fahrbaren Strasse von Vira nach Indemini (Kt.Tessin) 300,000 Übertrag 307,500 6,974,443

813

Fr.

Fr.

Übertrag 307,500 6,974,443 IV. Baudirektion.

I. Personal:

Fr.

1. Besoldungen der Beamten II. Bureaukosten III. Reisekosten und Expertisen

3,800 3,000

.

4,500

IV. Hochbauten.

«. Ordentlicher Unterhalt Frder eidg. Gebäude . 40,000 b. Umbau und Erweiterungsarbeiten : 1. Parlamentsgebäude . 1,900 2. Landestopographiegebäude auf dem Kirchenfeld in Bern . . 14,700 3. Zollgebäude an der Bundesgasse in Bern . 4,200 4. Kaserne Frauenfeld ; Waschhaus . . . . 4,500 5. Kasernen Frauenfeld u.

Herisau ; Einrichtung der elektr. Beleuchtung 46,000 6. Kavallerie-Remontendepot Bern; sog. Luftstallung für die Pferdekuranstalt . . . . 1,400 7. Armeemagazine Ostermundigen ; Erstellung

eines Vordaches . . 2,600 8. Zollgebäude in Fahy . 3,400 9. Landwirtschaftliche Versuchsanstalt auf dem Liebefeld bei Bern ; elektrische Beleuchtung 9,000 10. Telephongebäude Genf; Heizung 18,000 Übertrag 105,700 11,300 307,500 6,974,443

844 Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Übertrag 105,700 11,300 307,500 6,974,443 11. Postgebäude Lausanne ; bauliche Änderungen . 12,200 12. Telephongebäude Bern; Heizanlage . . . . 5,500 13. Postgebäude Neuenburg; bauliche Änderungen . 2,300 14. Hauptpostgebàude Zürich ; Umänderung der Rohrpostanlage . 2,000 15. Postgebäude in Freiburg, Bern (Hauptpost), Winterthur, Frauenfeld, Schaffhausen, Herisau und Zug ; elektrische Beleuchtung . . . . 61,100 16. Postgebäude in Genf und Glarus ; bauliche Änderungen . . . . 3,600 192,400 c. Neubauten: 1. Zeughaus Nr. III in Langnau

2. Zeughaus in Kloten .

3. Werkstattgebäude beim Zeughaus in Kloten .

4. Munitionsmagazin in Bülach 5. Zollgebäude in Beggingen (Schaffhausen) . . .

6. Zollgebäude in RamsenDorf (Schaffhausen) .

7. Zollamt Oberriet; Revisionsschuppen . . .

24,000

4,041 3,000 900 600 1,000 1,900 35,441 267,841 Übertrag 279,141 307,500 6,974,443

845 Ft.

Fr.

Fr.

Übertrag 279,141 307,500 6,974,443 T. Strossen- und Wasserbauten, a. Strassenbauten : Fr.

1. Ordentlicher Strassenunterhalt 4,500 2. Getreide- und Futtermagazin der Armeemagazine in Thun ; Makadamisierung der Verbindungsgeleise 2,500 3. Beitrag an die Gemeinde Thun für Instandstellung der Allmendstrasse . . 3,000

10,000 &. Wasserbauten . .

.

4,000

14,000 721. Mobiliaranschaftung und -unterhaU für die Zentralverwaltung und Versicherung des Mobiliars.

«. Mobiliaranschaffung . . . . 03,000 VIII. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung m den Gebäuden der Zentralverwaltung.

1. Hausdienst 45,000 IX. Mietzinse für die Zentralverwaltung und Verschiedenes.

A. Mietzinse: Fr.

1. Bureaux an der Bundesgasse Nr. 36, II, Stock (Oberkriegskommissariat) 250 2. Bureaus: im ehemaligen Hotel Monbijou,Effingeretrasse 2 10,000 3. Bureaux an der Wabernstrasse Nr. 38 (Oberkriegskommissariat). .

200 10,450 B. Verschiedenes

.

.

800 11,250 ---- 402,391 Übertrag 709,891 6,974,445

846 Fr,

Fr.

Übertrag 709,891 6,974,443 V. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

I. Forstwesen. Fr.

Fr.

2. Reisekosten . . . . 1,000 6. Bundesbeiträge an die Besoldungen und TaggelderdesForstpersonals 20,000 16. Forststatistik . . . 2,000 ---- 23,000 U. Jagd und Vogelschutz.

1. Beitrag an die Kosten Fr.

der Wildhut in den Jagdbannbezirken . . . . 1,000 4. OrnithologischeVeröffentlichungen 1,500 -- 2,500 III. Fischerei.

2. Beiträge an FischereiaufFr.

sieht, Fischereikurse usw. 5,000 3. Beiträge an Fischzuchtanstalten, an die Kosten von Fischstegen, Refugien usw 5,000 10,000 35,800 VI. Abteilung für Wasserwirtschaft.

I X . Wasserwirtschaftskommission . . . . 3,000 748,391

C. Justiz- und Polizeidepartement.

I. Justizabteilung.

3. Redaktion, Druck und Übersetzung gesetzgeberischer Arbeiten, Expertenkommissionen, Gutachten

Fr.

25,000

III. Polizeiabteilung.

6. Zentralpolizeibureau : e. Herausgabe des schweizerischen Polizeianzeigers , .

7,000 32,000 Übertrag 7,754,834

847 Fr.

Übertrag 7,754,834 D. Militärdepartement.

1.

3.

4.

5.

A. Verwaltungspersonal.

Kanzlei des Departements: Fr.

c. Bureaukosten . . . .

-- Abteilung für Infanterie: c . Bureaukosten . . . .

2,000 Abteilung für Kavallerie: Fr.

e. Bureaukosten . 1,400 d. Reisekosten, 150 1,550 Abteilung für Artillerie: Fr.

c. Bureaukosten .

d. Reisekosten .

-- --

6. Abteilung für Genie: a. Bureau der Abteilung: 3 . Bureaukosten . . .

7. Abteilung für Sanität: ». Bureau der Abteilung: Fr.

3. Bureaukosten -- b. Bureau der Militärversicherung -, 4. Reisekosten . -- 6. Kompetenzen der Pensionskommission . -- c. Sanitätsmagazin : 3. Im Taglohn verwendetes Personal. . 4,600 5. Ergänzung und Erneuerung des Korpssanitätsmateriale. . 71,600 -- Übertrag

76,200 79,750

7,754,834

848

Übertrag

Fr.

79,750

Fr.

Fr.

7,754,834

8. Veterinärwesen : d. Reisekosten . . . .

10. Kriegstechnische Abteilung : b. Bureau der Abteilung: Fr, 2. Bureaukosten 10,000 d, Sektion für Munition : 2. Ständige Angestellte . . -- 10,000 11. Kri egsmaterialv erwaltung : b. Bureau der Abteilung : Fr.

3. Reisekosten . 1,500 G. Munitionsdepot: 4. Bureaukosten 2,000 3,500 ti. Eidgenössische Zeughäuser : 1. Besoldungen : b. Ständige Angestellte 500 2. Verwaltung von kleineren Zeughäusern und Entschädigung an kantonale Zeughausverwalter 2,400 2,900 «. Waffenkontrolle: 2. Taggelderund Reisekosten . 3,500 9,900 14, Inspektionen: 6. Materialinspektionen 15. Pferdekompetenzen an rationsberechtigte Offiziere .

40,000 Übertrag

139,650 139,650 7,754,834

849 Übertrag S. Instruktionspersonal

Fr.

Fr.

139,650 7,754,834 --

w

C. Unterricht.

2. Rekrutenschulen : b . Kavallerie . . .

c. Artillerie d. Genietruppen . .

e. Festungstruppen. .

f. Sanitätstruppen . .

g. Verpflegungstruppen

Fr

.

.

.

.

.

80,408 268,860 200,941 202,034 57,998 5,273 815,514

4. Kaderschulen: 6. Infanterie . .

c. Kavallerie . .

e. Genietruppen.

f. Festungsbesatzungen .

g. Sanitätstruppen

Fr.

-- 26,847 41,715 65,976 83,722 218,260 1,033,774

D. Bekleidung.

Ï, Entschädigungen für Rekrutenausrastung : 2. Kavallerie 22,720 3. Artillerie 154,472 4. Genietruppen 177,011 5 . Festungstruppen . . . .

60,201 6 . Sanitätstruppen . . . .

78,391 7. Verpflegungstruppen . .

6,579 8. Allgemeine Ausgaben . . 618,473 1,118,447 5,532 -- 1,123,979 E. Bewaffnung und Ausrüstung.

III.Ausrüstungsgegenständee 50,000 VIII. Fett- und Putzmittel .

F. Offiziersausrüstung

.

88,800 Übertrag 2,436,203 7,754,834

850 Fr.

Fr.

Übertrag 2,436,203 7,754,834 G, Kavalleriepferde.

1. Ankauf 2. Kavallerie-Remontendepot : b, PferdekompeFr.

tenzen . .

500 d. Hilfspersonal : 2. Im Taglohn verwendetes Personal . 40,000 f. Futter . . . 70,000 h. Medikamente und and. Veterinärkosten .

5,000 i. Unterhalt und Ergänzung des Inventars . . 3,000 Ì. Verschiedenes 2,000

Fr.

--

,

120,500

120,500 S, Unterstützung freiwilliger Schiess- und Militärvereine.

1. Beiträge an freiwillige Vereine: ö. Pontonierfahrvereine J. Kriegsmaterial.

1. Unterhalt: a. Bekleidungsvorräte.

1. Entschädigung an die Kantone . . . .

d. Lokalmieten . . . .

201,320 11,600

6. Kasernenmaterial

212,920 7,000

.

.

.

3,000

Fr.

219,920 K. Militäranstalten und Festungswerke.

I. Militäranstalten : a. Schusslinien Thun und .Frauenfeld .

7,000

Übertrag 2,786,623 7,754,834

851 Fr.

Fr.

Übertrag 2,786,623 7,754,834

L. Befestigungen.

o. St. Gotthard : U . Bewachung . . . .

HL Unterhalt V. Bauliche Installationen .

b. St. Maurice : I I . Bewachung . . . .

c. Schiesskartenbureau ; 2. Erstellung von Schiess- und Beobachtungskarten usw. .

Fr.

2,240 4,000 26,500 32,740 25,000

20,000 77,740

M. Landestopographie.

4. Druck, Montage und Abgabe der Karten

4,000 --- 2,868,363

E. Finanz- and Zolldepartement, l. Finanzverwaltung, A. Finanzbureau.

m. Departementskanzlei: 1. Besoldungen b. Liegenschaftsverwaltung : I. Waffenplatz in Thun: Fr.

1. Verwalter . . . 3,500 6. Verschiedenes . . 1,209

Fr, 867

Fr.

4,709 VI. Waffenplatz in KlotenBülach : Fr.

8. Kosten der nachträglichen Servitutenbereinigung . . . . 2,500 XI. Ausserordentliche Arbeiten usw 133 7,342 8,209 Übertrag

8,209 10,623,197

852 Fr.

Übertrag

Fr.

8,20910,623,197

III. Abteilung für Mass und Gewicht.

12. Auerüstung der kantonalen Eichstätten

2,000

IV. Amt für Gold- und Silberwaren.

3. Druckarbeiten

500 V. Zollverwaltung.

I. Besoldungen: d. Besoldungsnachgenüsse

.

.

Fr.

5,000

III. Bureaukosten: 1. Lokalmieten für die FrDirektions- und Zollbureaux usw.

. . 5,000 2. Heizung, Beleuchtung und Besorgung der Bureaux . . . . 17,000 22,000 V. Grenzwachtkorps : Fr.

2. Mietzinse und Wohnungsentschädigungen 4,000 3. Aushilfeleistungen . 2,000 4. Bureaubedürfnisse, Reisekosten, Versetzungen usw. , . 5,000 11,000 VI. Verschiedenes: 2. Entschädigungen und Diverses: a. Entschädigungen für Aushülfe, Stellvertretung und Dienst ausserhalb der Zollstunden 20,000 -- 58,000

----

68,709

Übertrag 10,691,906

853 Fr.

Übertrag 10,691,906 F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Abteilung für Industrie und Gewerbe.

3. Beiträge an Vereinigungen : Ffk. Schweizer Woche . 10,000 l. Schweizerischekunstgewerbliche Weihnachtsausstellung in Zürich . . . . 10,000

Fr-

20,000 5b. Subventionierung von Einrichtungen für Arbeitslosenversicherung .

. . . . 225,000 245,000

III. Gesundheitsamt.

1. Besoldungen:

FT.

a. Beamte . ."

2,500 5, Medizinal- und Lebensmittelchemikerprüfungen . . .

15,000 7. Lebensmittelkontrolle : Fr.

I. Betriebskosten des Laboratoriums, Instruktionskurse für die eidg. Lebensmittelexperten und Zollbeamten usw. . 1,500 III. Beiträge an die Kantone: «. für die Betriebskosten der kantonalen und städtischen Untersuchungsanstalten, die Besoldungen ihres Personals und der Lebensmittelinspektoren 15,731 -- 17,251 --

34,751 279,751 Übertrag 10,971,657

Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. IV.

61

854 Fr Übertrag 10,971,657

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

C. Unvorhergesehenes . .

1,200 E. Kriegsbeihilfen an das eidgenössische Dienstpersonal, einschliesslich Kriegskonjunkturzulagen an die dem eidgenössischen Militärdepartement unterstellten Arbeiter . . . 12,000,000 Verwaltungsrechnung 22,972,857

Regiebetriebe des Bundes, I. Pulververwaltung.

D. Fabrikationskosten

Fr --

II. Pferderegieanstalt.

1. Verwaltungskosten : Fr e. Hilfspersonal : 2. Im Taglohn verwendetes Personal . -- 2. Futter 60,000 8. Verschiedenes 2,000 62,000 VIII. Münzverwaltung.

2. Münzfabrikation und Nebenarbeiten : Fr c. Metallbeschaffung 13,400 5 . Reparaturen . . . 2,600 16,000 IX. Eidg. Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

2. Bureaukosten und Drucksachen : Fr Fi a. Agrikulturchemische Anstalt Örlikon 500 b. Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne .

. . .300 800 4. Betriebskosten: Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt Lausanne . . .

2,000 2,800 Regiebetriebe

80,800

855

Kapitalrechnung.

Vollzug der Kriegssteuer : I. Besoldungen II. Bureaukosten III. Druckarbeiten IV. Porti V. Reisekosten VIII. Verschiedenes

Fr.

35,000 6,000 8,000 5,000 8,000 3,000

Fr.

65,000 Kapitalrechnung

65,000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1917 (II. Serie). (Vom 8. Dezember 1917.)

In

Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1917

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

814

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.12.1917

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789-855

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