422 wendigkeit staatlicher Unterstützung der Bestrebungen zur Hebung und Förderung der angewandten (gewerblichen und industriellen) Kunst überzeugt haben werden, ersuchen wir Sie, uns für diese Zwecke vorläufig für das Jahr 1917 nachtragsweise einen Spezialkredit von Fr. 15,000 bewilligen zu wollen, in der Meinung, das» ein gleich hoher Kreditposten auch in die Voranschläge der nächsten Jahre Aufnahme finde.
B e r n , den 9. Juni 1917.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schulthess.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.
# S T #
7 6 9
Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde für das Jahr 1918 den Kantonen für die Ausrüstung der Rekruten, sowie für die Reserven zu leistenden Vergütungen.
(Vom 9. Juni 1917.)
Wir beehren uns, Ihnen nachstehend unsern Bericht über den Entschädigungstarif für 1918 zu unterbreiten und bemerken, dass dieser Tarif, wie in den letzten Jahren, infolge der schwanken-
o
Tabelle I.
Provisorischer Tarif für 1918 für die persönliche AI .srüstung der Rekruten, Fahrer der Fahrer Feld-, Kanoniere Gulden, Gebirgsder HaubltzKanoniere der artilleristen Dragoner fahrenden und der und Feldartillerie und MitrailleurFussartillerie FUSSKompagnien Kavallerieund Säumer und artillerie aller Truppen und Mitrailleure Haubitzen Trompeter, Trompeter beritten
FUsiliere und Schützen
Mitrailleure und FUhrer der MitrailleurKompagnien und GebirgsMitrailleurKompagnien
Mitrailleure der fahrenden MitrailleurKompagnien
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
16.50
16.50
16.50
16.50
Fr.
3.55
3.55
3.55
3.55
26.-- 3.55
46.-- 52.10
46.-- 52.10
46.-- 52.10
46.--
46.--
70.55 58.20
70.55
58.20
--.60
--.60
25.10 6.95 3.30 8.-- 1.75 1.05
25.10 6.95 3.30 7.20 1.75 1.15
--.60
--.60
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
16.50
16.50
16.50
16.50
3.55
3.55
46.-- 52.10
46.-- 52.10
46.-- 52.10
--.60
58.20
46.--
--.60
58.20
--.60
75.55 --.60 25.50
25.50
7.20 1.75 1.15 46.90 3.60
3.55
70.55
58. 20 75.55 --.60
3.55.
7.20 1.75 1.15 46.90 3.60
7.20 1.75 1.15
8. -- 1.75 1.05
7.20 1.75 1.15
7.20 1.75 1.15
45.40 2.90
45.40 2.90
45.40 2.90
45.40 2.90
2.70 --.40 3.85 4.20
3.85 4.20
3.85 4.20
3.85 4.20
3.85
3.85
4.90 1.-- 5. -- --.70
1.-- 5. -- --.70
--.70
2. --
2. --
2.--
181.65
180.95
254.30
1.-- O« TM
·t
s! --
--.70 3. 954 2.50 302.70
1.-- i --.70 1.30 2.50 239.60
3.85
3.85 4.20
3.85
4.90 2.45 1.-- 5.-- --.70
1.-- 5. -4 --.70
2.--
2.--
250.35
253,50
2
2.45 1.-- 5. -- --.70 2.60 2.50
252.10
314.75
7.90
1. -- 5 --.70
G^eg-enstand
·*· Käppi 88/98 mit Garnitur + Käppi 83/98 mit Garnitur, für Kavallerie Quartiermütze 14 ·}· Feldmütze 98 mit Kokarde für Kadfahrer Waffenrock mit Achselnummern Fusstruppenhosen 1 4 ( 2 Paar) . . . .
+ Fahrhosen 17 für Radfahrer (2 Paar) . .
Reithosen 14 (1 Paar mit und 1 Paar ohne B esatz) 5 Kaput mit Achselntimmern (·}· Pelerine für Rad Fahrer) Reitermantel mit Achselnummern .
Krawatte ' ·i- Wadenbinden . . . .
. . . . . . .
·l- Ledergamaschen (Stulpen für Radfahrer) Tornister 14/17 Stoff Gurten und Garnituren L . .
Brotsack 17 Stoff Gurten und Garnituren Tornister 98 Garnituren dazu Tornister 75/98 ' ' Garnituren dazu ·}· Tornister für Festungstruppen . . . .
Brotbeutel für Kavallerie Garnituren dazu · « ·{· Rahmentasche Feldflasche 98 6 . .
Kochgeschirr aus Aluminium, Modell 14 .
Kochgeschirr aus Stahlblech, Modell 82 .
· · Gamelle, Modell 75 Essbesteck Putzzeug für den Mann 14 Anstreichbürste m i t Futteral .
. . .
·{· Sporen 3 Entschädigung für Unkosten 8 . . . .
::
Trainsoldaten, Hufschmiede und Trompeter
Soldaten des Motorwagendienstes
OffiziersOrdonnanzen
Genieund FliegerSoldaten
Festungssoldaten
Sanitätssoldaten
Verpflegungssoldaten
Radfahrer
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
16.50
16.50
16.50
16.50
16.50
16.50
16.50
3.55
3.55
3.55
3.55
3.55
3.55
3.55
46.--
46.-- 52.10
46.--
46.-- 52.10
46.-- 52.10
46.-- 52.10
46.-- 52.10
58.20 75.55 --.60
--.60 6.--
--.60
8.-- 1.75 1.05 46.90 3.60
7.20 1.75 1.15
25.10 6.95 3.30 8. -- 1.75 1.05
(35. 40)
--.60
--.60
--.60
7.20 1.75 1.15
25.10 6.95 3.30 8.-- 1.75 1.05
25.10 6.95 3.30 8. -- 1.75 1.05
25.50
25.50
7.20 1.75 1.15
58.20
75.55 --.60
4.-- 1
6.40
6.90
7.90
6.40
6.40
6.40
Zuschlag für die Wollbeschaffung
8.-- 1.75 1.05 45.40 2.90
41.--
3.85
3.85 4.20
3.85 4.90
4.90
2
·t 5. --.70 2.65 2.50
317.20
261.--
317.25
7.90
6.40
1.-- 5.-- -- .70 2. 60 2 2.50
j 5.-- --.70
JL ·
3.85 4.20
3.85 4.20
3.85 4.20
3.85 4.20
35.-- 3.85 4.20
1.-- 5. -- --.70
1. -- 5.-- -.70
iJ-- 5.-- --.70
·^ 5. -- --.70
j 5. -- --.70
2.--
2.--
2.-- 2Ì[181. 65 j 181.65
278. 85
181.65 j 244.80
t 4.--
--.60 (20. -)
45.40 2.90
45.40 2.90
5.85 46.-- 58.60
70.55
70. 55
3.55
7.90
4.--
' 6.40
Die mit 4 bezeichneten Gegenstände werden durch die K. T. A. beschafft.
1 Guiden und Dragoner erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve. !
3 Trainsoldaten vom Bock fahrend erhalten keine Sporen.
3 Berittene Ordonnanzen ein Paar Anschnallsporen, übrige Rekruten 2 Paar lackierte Anschraulbsporen, Unteroffiziere 2 Paar blanke Sporen (Fr. 1. 60 per Paar) gegen Rückgabe der lackierten (Kavallerie nur 1 Paar), * 1 Paar Anschnallsporen und 1 Paar Anschraubsporen.
) 5 Hose ohne Besatz Fr. 29. 35, mit Besatz Fr. 41. 20. Die am Ende der Kavallerie-Rekrutenscb ulen verabfolgten Ersatz-Stiefelhosen sind gesondert zu verrechne n.
6 Feldflasche 14 soll nicht mehr beschafft werden.
7 Wird durch die K. M. V. beschafft.
3 Für das Einkleiden der Rekruten, Bezeichnen, wiederholte Transporte und Reinigung der AuBrüstung.
4.
4
6.10
Tabelle II.
Persönliche Ausrüstung für die Rekruten, sowie für die leuernannten Unteroffiziere des Jahres 1918.
Füsiliere und Schützen
Mitrailleure Fahrer und FUhrer der Mitrailleure der fahrenden Mitrailleur- der fahrenden MitrailleurKompagnien MitrailleurKompagnien undGebirgs- Kompagnien und MitrailleurTrompeter Kompagnien
Fahrer der Guiden, Dragoner
Kanoniere der
und
Kanonlere der
Gebirgsartilleristen
Feldartillerie und Kavallerieund Fussartillerie Säumer aller Truppen Mitrailleure Haubitzen
Feld-,
Train-
Haubitzund Fussartillerie
soldaten.
Hufschmiede und Trompeter
Gì- egenst and
und
Trompeter, beritten
Soldaten des Motorwagen-
Ordonnanzen
Genleund Flieger
Festungssoldaten
Sanitätssoldaten
Soldaten
dienstcs
Ver-
pflegungssoldaten
Radfahrer
A. Bekleidung.
+
+ T + T T + T T T KMV + +
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
1
l
l 2
l 2
l 2
l 2
l
l 2
1
2
2
l
l
l l
l
l
l l
l l l
Käppi 88/98 mit Garnitur l Käppi 83/98 mit Garnitur für Kavallerie Quartiermütze 14 Feldmütze 9 8 m i t Kokarde f ü r 'Radfahrer . . . .
Waffenrock 14 mit Achselnummern Fusstruppenhosen 14 Fahrhosen 17 für Radfahrer Reithosen 14 (l Paar mit und l Paar ohne Besatz) .
Kaput mit Achselnummern (·!· Pelerine für Radfahrer) Reitermantel mit Achselnummern Krawatte !
Ledergamaschen (Lederstulpen) (Paar Wadenbinden j
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l 2
l
l 2
l 2
l 2
2
.
2 l l l
l
m
l
i [i]
l
B. Gepäck.
T T T * T T + T T T T T T T
l
l
l l
(1) l
l
l
l
l l l l
l l l
l l l l 1 2
Tornister 14/17 Tornister 98 Tornister 75/98 Tornister für Festungstruppen Brotsack 17 für Fusstruppen Brotsack 17 für Artillerie, Train etc. (Kavallerie-Brotbeutel) Rahmentasche Feldflasche 98 Kochgeschirr 14 aus Aluminium Kochgeschirr 82 aus Stahlblech . .
Gamelle 75 Essbesteck Mannsputzzeug 14 *) Ansireichbürste Sporen
l l
l
l
l
l
l
l l l 2
l l l
l l* l l
l l l
') Guiden und Dragoner erhalten das Putzzeug 98 aus der Reserve.
Enthält: l Kleiderbürste, l Schuhbürste, 50 g Seife, l Nadelbüchschen mit zweierlei Faden und 3 Nadeln, 2 grosse und 2 kleine Dniformknöpfe, 6 Hosenknöpfe, l Sämischleder, l Baumwollappen, l Flanellapiien, 2 m Schnur. Sämtliche Rekruten erhalten l Büchse Schuhfett, l Stück Riemenwachs. Rekruten mit Ledergamaschen l Büchse schwarze Lederwichse. Diese Fettmittel werden von der Kriegsmaterialverwaltung gratis an die kantonalen Ausrüstungsverwaltungen abgegeben und sind in die Putzzeuge der Rekruten einzufüllen.
i
* Die Ordonnanzen erhalten überdies ein zur Korpsausrüstung gehörendes besonders zusammengestelltes Putzzeug.
NB. Der Bund beschafft die Waffen mit zugehörigem JLederzeug. Leibwäsche hat der Rekrut auf eigene Kosten anzuschaffen.
werden vom Bunde einheitlich beschafft.
'
l l l
Die Tornistergurten und Garnituren für die Tornister und Brotsäcke, sowie die mit 4- bezeichneten Gegenstände
'!
Tabelle III.
Ausrüstung für die Rekruten und die neuernaniten Unteroffiziere des Jahres 1918.
Mitrailleure der fahrenden Mitr.-Komp., IHitr. der Mitr.-Komp.
und GebirgsMitr.-Komp.
FUsiliere
und Schützen
Fahrer und Guiden, FUhrer der Dragoner fahrenden u.
Infanterieund Mitrailleure Kavallerie(Trompeter Inbegriffen) Mitrallleure
Kanoniere der
Kanoniere der
Feldartillerie Fussartillerie und Feld-
(15 cm
haubitzen
Haubitzen)
Kanoniere und FUhrer der Gebirgs-
Säumer aller Truppen
artillerie.
Fahrer der Feld-, Haubitz- und Fussartillerie,
Train-
Soldaten des
soldaten, Hufschmiede
berittene
und
Trompeter
Trompeter
Greg-enstsind.
Motorwagen dienstes
Ordonnanzen
Sappeure
übrige
und
Geniesoldaten
Pontoniere
(Verkehrs
(Bautruppen)
truppen)
FliegerPioniere
Festungssoldaten (Mitrailleure, Sappeure und Pioniere Inbegriffen)
Sanitätssoldaten
Ver-
pflegungs-
Radfahrer
soldaten
C. Waffen und Zubehör.
1
l )
2
l1) 2
l1)
l1) 2
Unber, Büchsen
l
l l
Unber. Büchser
l
i
3
l ) ohne Tr.-Fcldw.
l
l3) i
l
l
l
l
l
l l«)
l l l
l
l2)
l2)
l2)
l
l
l l4)
l l4)
l2.)
l2)
12)
l2)
(Mitr.-Sattler)
l
--
Unber, Büchser
Unber, Tromp,
Trompeter
Unberitteni Mitr.-Trompeter
l
l 3
3
l )
l )
Feldw.fahr.Mitr
l ') 2
l1)
2
10 2
l1)
2
l
l1) 2 l l l
l1)
l
3
l )
3
l )
3
l )
3
1 )
3
l )
Revolver mit Futteral und Patronjsntäschchen Pistole mit Futteral Dolchbajonett mit Scheidetasche . ! .
Stichbajonett und Tasche .
Sägebajonett 14 (schweres Modell) mit Scheidetasche.
Sägebajonett 96 (leichtes Modell) mit Scheidetasche Sägebajonett 81 mit Scheidetasche .
2
l1) l
Sappeure
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l4)
Ber.Trompeter
l")
(Hufsch. inbegi)
Spiel
Gewehr 11 oder 96/11 mit Riemen und Putzzeug Karabiner 11 mit Riemen und Pitzzeug Patrontaschen 98, zweiteilige Ladersäcklein 75 (Reserve) Leibgurt 98 ' Gabeltragriemen 01 Gabeltragriemen 11 Putzzeugtäschchen 89, leer Patronenbandelier 98 Soldatenmesser 08 Säbel 96/02 für Kavallerie, mit Koppel und Schlagband
3
l )
i8)
l
.1
3
l )
8
l )
l3)
3
3
l )
l )
l .
Faschinenmesser 15 mit Scheidetasche Unteroffizierssäbel 83 mit Quaste rar höhere Unteroffiziere Offizierssäbel mit Feldgurt, Gabeltragriemen und Quaste für höhere Unteroffiziere Feldpostpacker: Faschinenmesser l nd Revolver 7 mm Feldpostordonnanzen : ,, ,) ' Feldpostsekretär mit Korporal- und Wachtmeistergrad : Faschinenmesser und Pistole
l Tambouren
Tambouren
l3)
l3)
Trompeter
Tambouren
l
l3)
l3)
l8)
l3)
l8)
l8)
') Wachtmeister, Korporale, Soldaten und Büchsenmacher; Korporale, Mitrailleure, Büchsenmacher, Sattler der fahrenden Mitrailleure; Wachtmeistej, Korporale, Mitrailleure, Büchsenmacher, Sattler der Infanterie-Mitrailleure.
) Feldweibel, Pouriere und Trompeter der Kavallerie; berittene Unteroffiziere, Trompeter der Artillerie und des Trains; Wachtmeister, Fahrer, Tijompeter der fahrenden Mitrailleure; Führer der Infanterie-Mitrailleure; sämtliche Unteroffiziere, Trompeter, Arbeiter der Gebirgsartillerie, sowie sämtliche Säumer-Unteroffiziere una Hufschmiede.
3 ) Adjutant-Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere.
4 ) Wachtmeister, Fahrerkorporal und Trompeter der fahrenden Infanterie-Mitrailleure; berittene Wachtmeister, Fahrerkorporale, berittene Trompeter'der Artillerie; Trainwachtmeister und Trainkorporale; Sanitätsgefreiter der Kavallerie-Einheiten.
2
423
den Preise der Rohmaterialien nur provisorisch aufgestellt werden kann. Dem Tarif sind die gegenwärtigen Rohmaterialpreise zugrunde gelegt ; da aber diese Preise immer noch sehr stark variieren, so muss dem Militärdepartement freie Hand betreffend Abänderung der Tarifansätze gelassen werden.
A. Ausrüstung der Rekruten.
Die Rekruten des Jahres 1918 sollen in Feldgrau nach der Ordonnanz 1914 eingekleidet werden. Dabei wird vorbehalten, die noch vorhandenen Reserven an Kleidern und Ausrüstungsgegenständen alter Ordonnanz in zweckmässiger Weise ebenfalls an Rekruten abzugeben.
Da die Erstellung der zweiteiligen Gepäckausrüstung mit der dazu gehörenden Zeltdecke wegen Mangel an Rohmaterialien nur langsam fortschreitet, so müssen, wie letztes Jahr, neben diesen Tornistern auch Tornister 98 erstellt werden. An Rekruten deren Einheit die Gepäckausrüstung 14 noch nicht erhalten haben, ist ein Tornister 98 aus der Reserve abzugeben.
Der Bund wird den Kantonen die Beschaffung der Militärtücher dadurch erleichtern, dass er den Tuchfabrikanten die nötige Wolle zur Verfügung stellt. Die Kriegstechnische Abteilung gibt den Tuchfabrikanten die Wolle zu gleichem Preise ab wie im Jahre 1916; die Wolle kostet aber heute mehr, so dass die Tuchpreise, welche in der letzten Kolonne der nachstehenden Tabelle angegeben sind, um zirka l Fr. pro Meter höher zu stehen kommen.
Tnchsorte
Grundtarif 1907 der Meter
Preise vor der Mobilmachung
Preise pro 1917
10.85 11.10 15.95 Waffenrocktuch Hosentuch .
10.30 10.60 16.35 Reithosentuch 11. 70 13.40 17.55 9.30 15.45 Zeltdecken- und Kaputtuch .
9. -- 14.95 Manteldeckentuch Aufschlafftuch 10. -- 11.-- 13.50 Die Preise sämtlicher Metallgegenstände mussten infolge der stetsfort steigenden Rohmaterialpreise erhöht werden.
Die Rekruten der verschiedenen Truppengattungen sind gemäss den beigehefteten Tabellen I, H und HI auszurüsten.
424
B. Kriegsvorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen.
Da der Bund den von den Kantonen bereitgehaltenen Kriegsvorrat pro 1917 übernommen und bezahlt hat, so fällt die im Jahre 1918 zu entrichtende Zinsvergütung dahin. Die Kantone haben auf Mitte April 1918 einen Jahresbedarf an Rekrutenausrüstung als Kriegsvorrat bereit zu halten.
C. Unterhalt der gebrauchten persönlichen Ausrüstung in Händen der Mannschaft und in den Magazinen.
Es wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betreffend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungs- und Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesen.
Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.
B e r n , den 9. Juni 1917.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:
Schulthess.
Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.
425
(Entwurf.)
Bundesbeschluss betreffend
die vom Bunde für das Jahr 1918 den Kantonen für die persönliche Ausrüstung zu leistenden Vergütungen.
D i e B u n d"e~s~v"e f~sa m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme der Botschaft des Bundesrates vom 9. Juni
1917, beschliesst: 1. Die vom Bunde an die Kantone für 1918 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle l festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.
2. Für den Kriegs Vorrat an neuen Ausrüstungsgegenständen wird im Jahr 1918 keine Geldzinsvergütung ausgerichtet.
3. Für den Unterhalt der gebrauchten Ausrüstung wird auf den Bundesratsbeschluss vom 23. April 1915 betreffend Entschädigung an die Kantone für den Unterhalt der Ausrüstungsund Bekleidungsreserven während des aktiven Dienstes verwiesen.
Der Bundesrat wird mit der Vollziehung dieses Bundesbeschlusses beauftragt.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die vom Bunde für das Jahr 1918 den Kantonen für die Ausrüstung der Rekruten, sowie für die Reserven zu leistenden Vergütungen. (Vom 9. Juni 1917.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1917
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
24
Cahier Numero Geschäftsnummer
769
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
13.06.1917
Date Data Seite
422-425
Page Pagina Ref. No
10 026 405
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