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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Freiburg für die Korrektion der Saane im Bezirk Greyerz.

(Vom 2. März 1917.)

Mit Schreiben vom 1. Dezember 1916 hat uns die Regierung des Kantons Freiburg ein Gesuch um Bewilligung eines Bundesbeitrages an die Korrektion der Saane im Bezirk Greyerz eingereicht.

Aus diesem Gesuch, das eine eingehende Beschreibung des Projektes und der Abflussverhältnisse der Saane enthält, entnehmen wir folgendes: I. Allgemeines.

,,Die Saane entspringt am Zanfleurongletscher, zwischen dem Sanetschhorn, dem Oldenhorn und der Tour St. Martin. Sie berührt mit ihrem etwa 120 km langen, gewundenen Laufe das Gebiet der Kantone Bern, Waadt und Freiburg und mündet bei Wileroltigen, 9 km unterhalb Laupen, in die Aare.

Das Einzugsgebiet der Saane beschlägt eine Fläche von 1892 km 2 . Die mittlere, jährliche Niederschlagsmenge beträgt ungefähr l ,195 m3 per m2, was für das ganze Gebiet einer Wassermenge von 2828 Millionen Kubikmeter entspricht. Nach Abzug einer Verdunstungsmenge von 20 °/o verbleibt bei der Einmündung in die Aare eine mittlere Abflussmenge von 71,3 m 3 per Sekunde.

Die Saane kann mehr oder weniger als Wildwasser betrachtet werden; ihre Abflussmenge ist einem grossen, raschen und unregelmässigen Wechsel unterworfen, ohne alle Gesetzmässigkeit. Das Ergebnis zahlreicher Beobachtungen zeigt, dass

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gewöhnlich zu Anfang des Winters eine Niederwasserperiode eintritt, und zwar nach dem ersten Froste; dagegen schwillt der Fluss in den Monaten März, April, Mai und Juni infolge der Schneeschmelze an. Aber auch während diesen Zeitabschnitten wechselt der Zustand sehr oft.

Auf dem Gebiet des Kantons Freiburg hat der Lauf eine Länge von zirka 78 km und hält, abgesehen von vielen Krümmungen, im allgemeinen die Richtung von Süden nach Norden ein. Das Gefäll bewegt sich zwischen 10 und 2,5 °/oo- Die hauptsächlichsten Zuflüsse sind: rechts die Taounaz bei Grandvillard, die Jogne bei Broc, die Serbache bei Tusy und die Gérine bei Marly-le-Petit, links der Hongrin, die Marivue, die. Neirivue, die Trême, die Sionge, die Glane und die Sonnaz. In verschiedenen dieser Gewässer, wie in der Gérine, der Marivue, der Sionge und der Glane, sind mehr oder weniger wichtige Verbauungsarbeiten ausgeführt worden, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind.

Die Saane bewegt sich innerhalb des Kantons Freiburg in drei scharf ausgeprägten geologischen Schichten, d. h. im Kalkstein zwischen Montbovon und Gruyères, im Flysch und Sandstein bei Tusy und in der Molasse im ganzen unteren Lauf.

Der Fluss ist teilweise tief eingeschnitten und hie und da zwischen steilen, widerstandsfähigen Felsen eingeengt; im übrigen durchfliesst er fruchtbares Gelände, das sich aus Ablagerungen gebildet hat und das in einzelne, durch felsige Schluchten getrennte Abteilungen zerlegt werden kann, wie die Strecke bei Albeuve, zwischen den Brücken von Lessoc und Grandvillard, das daran ansohliessende Becken von Enney, bis zum. Pont-quibranle, das Becken von Morlon, der Jogne bei der Brücke von Corbières und dasjenige von Tusy.

An diesen Stellen schaden die Hochwasser der Saane am meisten; das Profil jst flach und die Ufer sind nicht imstande, den Angriffen der Strömung den nötigen Widerstand zu leisten.

II. Aufstellung von Entwürfen.

Seit mehr als 80 Jahren wird von der Eindämmung der Saane geredet.

Schon im Jahr 1864, in seinem Bericht an den Bundesrat über die Wildbäche der Schweiz, machte Professor Culmann auf die Notwendigkeit der Saanekorrektion aufmerksam, besondere im Bezirk Greyerz bei Albeuve, Broc und Morlon, und daran an-

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schliessend auf die Verbauung der hauptsächlichsten Zuflüsse, der Marivue und der Trême. Herr Culmann findet, dass die Dringlichkeit von Schutzbauten durch die Wuhrungen begründet wird, die vom Staat und von den Gemeinden zur Sicherung der Ufer, der Strassen und Brücken bereits erstellt worden sind, und spricht sich über das Becken von Albeuve wie folgt aus: ,,Es hat von Lessoc bis Grandvillard eine Länge von etwa 3 km und ein Maximum der Breite von 400 bis 500 m bei Albeuve selbst. Jn diesem Becken wäre eine Korrektion der Saane in doppelter Beziehung dringend notwendig, um erstens die Felder und Wiesen in diesem weiten Grund und zweitens das rechtseitige Hochufer, gegen das die Saane beständig durch die Geschiebsablagerungen der Marivue hingedrängt wird, zu schützen." Ganz dieselben Gründe gebieten auch die Korrektion in den Becken von Grandvillard-Estavannens, von Broc und von Morlon.

Seit jener Zeit hat der Zustand der Saane sich in genannten Abschnitten erheblich verschlechtert, obgleich von Privaten und auch von einzelnen Gemeinden und Wuhrgenossenschaften Massnahmen zur Abwehr getroffen worden sind. Es geschah dies besonders in den Gemeinden Lessoc, Grandvillard, Estavannens, Broc, Albeuve, Neirivue, Enney, Gruyères, Morlon und Echarlens.

Die meisten dieser Arbeiten sind auf Grund besonderer, vom Staatsrat genehmigter Projekte mit kantonalem Beitrag ausgeführt worden; sie sind auf den Plänen beiliegender Vorlage in Schwarz eingetragen. Mit ganz wenig Ausnahmen bilden sie für das in Aussicht genommene Korrektionsprojekt kein Hindernis; einzelne Bauten gliedern sich letzterem ohne weiteres an.

Bei zehn der am meisten beteiligten Gemeinden hat man versucht, festzustellen, welche Ausgaben ihnen in den letzten dreissig Jahren durch die Ausführung von Wuhrbauten erwachsen sind, und hat dabei die Summe von Fr. 552,000 gefunden, in welcher die Staatsbeitrage, die ungefähr Fr. 50,000 betragen, nicht Inbegriffen sind. Die Gemeinde Enney hat für sich allein Fr. 117,000 ausgelegt, die von Broc Fr. 90,000 und Estavannens Fr. 70,000, Trotz dieser nicht unbeträchtlichen Opfer für die dringendsten Arbeiten ist das Zerstörungswerk des Flusses weitergegangen und hat viel kultivierbaren Boden gekostet.

Die einzeln und ohne Zusammenhang ausgeführten Bauten bieten keinen genügenden Schütz und widerstehen
auf die Länge der Einwirkung der Strömung nicht in gewünschter Weise. Ihre Erstellung ist verhältnismässig teuer, ebenso der mühevolle Unterhalt, und ihre Dauer ist meistens sehr beschränkt.

204 Die Korrektion des Flusses auf Grund eines einheitliehen Projektes ist unter allen Umständen vorzuziehen und wird die Gemeinden, mit der finanziellen Hülfe der Eidgenossenschaft und des Kantons, instand setzen, in wasserbaulicher Beziehung bessere Resultate zu erzielen.

Im Jahr 1912 haben 15 Gemeinden des Bezirkes Greyerz ein Gesuch an den Grossen Rat gerichtet, worin sie die Aufstellung eines allgemeinen Korrektionsprojektes für die Saane, zwischen der Kantonsgrenze bei Montbovon und der Brücke von Tusy, also auf einer Länge von 29,7 km, verlangen.

Die bezüglichen Studien sind im Jahr 1915 gemacht worden und führten zu dem jetzt eingereichten Entwurf.

Von der Kantonsgrenze gegen Waadt bis ,,En Rautoz"1 bei Villarvolard, 8,5 km unterhalb der Einmündung der Jogne, ist eine genaue topographische Aufnahme des Flussgebietes gemacht worden. Von hier abwärts ist diese Arbeit vorläufig unterbrochen worden, weil das Ergebnis von Studien abgewartet werden soll, die von dem freiburgischen Elektrizitätsunternehmen für die Schaffung eines Stausees bei Tusy angeordnet worden sind.

Das hier vorliegende Korrektionsprojekt bezieht sich auf eine Flussstrecke von 22,4oe km Länge und zerfällt in folgende Abschnitte : 1. Von der Kantonsgrenze bis zur Brücke von Lessoc 4,600 m 2. Von der Brücke von Lessoc bis zu derjenigen von Grandvillard 4,646 ,, 3. Von Grandvillard bis zum Pont-qui-branle . .

4,953,5 ,, 4. Vom Pont-qui-branle bis Villarvolard . . .

8,208,9 ,, Zusammen 22,408,4m Um die Verteilung der Arbeiten zu erleichtern, sind die Abschnitte l und 4 in je drei Unterabteilungen zerlegt worden.

1. Abschnitt: K a n t o n s g r e n z e bis zur B r ü c k e von Lessoc. Hier ist das Flussbett zum grösst'en Teil im Felsen eingeschnitten. In dem unterhalb der Tineschlucht gelegenen Becken haben einige Uferangriffe stattgefunden. Von dem Kraftwerk bei Montbovon bis etwa 500 m unterhalb der Einmündung des Hongrin sind verschiedene Schutzbauten nötig; immerhin hat die Korrektion dieser Strecke keinen dringlichen Charakter, und zudem wird nur gearbeitet, wo .die Sohle nicht im Felsen liegt.

Die Kosten belaufen sich auf zirka Fr. 200,000.

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2 . A b s c h n i t t : B r ü c k e v o n L e s s o c b i s z u r Brücke von G r a n d v i l l a r d . Diese Strecke umfasst die Gebiete der Gemeinden Albeuve, Neirivue und Villars-sous-Mont und bildet, wie schon erwähnt, das erste grosse Becken der Saane auf freiburgischem Gebiet.

Das Bett der Saane und ihrer Ufer nimmt eine Fläche von ungefähr 36 ha ein.

Der hauptsächlichste Zufluss ist die Marivue, die seit ihrer Verbauung weniger Geschiebe mehr führt, was die Korrektionsarbeiten an der Saane erleichtert.

Der Voranschlag für den 2. Abschnitt erreicht die Summe von Fr. 500,000.

3. Abschnitt: Brücke von G r a n d v i l l a r d bis zum P o n t - q u i - b r a n l e . Auch hier ist die Sohle teilweise felsig, wie z. B. unterhalb der Brücke von Grandvillard, bei derjenigen von Estavannens und beim Pont-qui-branle. In der Mitte dieses Abschnittes durchfliesst die Saane guten Alluvialboden und greift bei jeder grösseren Anschwellung die Ufer stark an. Deshalb ist es nötig, diese Strecke möglich rasch einzudämmen, wozu bedeutende Arbeiten erforderlich sind. Zahlreiche Bauten sind schon von den Gemeinden Grandvillard, Estavannens, Enney und Gruyères, sowie von Privaten erstellt worden. Sie können als eine Annäherung an das vorliegende endgültige Projekt betrachtet werden.

Der Voranschlag des 3. Abschnittes beziffert sich auf Fr. 570,000.

4. A b s c h n i t t : Vom P o n t - q u i - b r a n l e bis V i 11 a r v o l a r d. Die Saane windet sich auf dieser Strecke in grossen Krümmungen durch guten Pflanzboden, den sie, besonders in der Gemeinde Morlon, in zunehmendem Masse angreift. Auch hier sind viele von den Gemeinden Broc, Gruyères, Morlon und Echarlens erstellte Schutzbauten vorhanden. Die wichtigsten davon befinden sich auf Gebiet von Broc, gegenüber der Einmündung der Trême.

Die Korrektion wird, ausser der Sicherung der Ufer, dazu dienen die Geschiebe der Trome leichter wegzuführen, welcher Zufluss als einer der gefürchtetsten Wildbäche des Kantons gilt.

Der 4. Abschnitt ist in drei Unterabteilungen getrennt worden, von denen die erste, A, sich vom Pont-qui-branle bis zur. Brücke von Broc erstreckt, die zweite, B, geht von der Brücke von Broc bis zur Einmündung der Jogne und die dritte, C, von letzterem Punkt bis nach ,,Rautoz", unterhalb Villarvolard.

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Die Voranschläge sind wie folgt berechnet: für A und B zusammen Fr. 440,000; für C Fr. 480,000, somit für die ganze 4. Sektion zu Fr. 920,000.

Wenn der Stausee der Elektrizitätswerke zustande kommt, so würde der Abschnitt C eingestaut, und in diesem Falle könnten die für denselben vorgesehenen Wuhrbauten unterbleiben.

III. Bauten.

Die Korrektionsarbeiten bestehen in Längs- und Querdämmen und in Sporen. Für deren Ausführung soll in erster Linie das an Ort und Stelle erhältliche Material Verwendung finden, d. h.

Weiden- und Erlenholz, sowie Flusskiesel zur Bedeckung und Beschwerung des Strauchwerkes. Diese Bauweise ist mit Erfolg an der Sense erprobt worden ; auch ist sie wohlfeiler als Bauten aus schweren Hölzern und Steinen, die aus der Sprengung von Findlingen oder aus Steinbrüchen gewonnen werden. Die Dauer der Packwerkbauten kann dadurch verlängert werden, dass ausschlagfähige Ruten in der richtigen Jahreszeit verwendet werden.

Auch für die Auflandung des Ufergeländes ist diese Bauweise zu empfehlen, weil die Leitwerke schichten weise erstellt und der Erhöhung des Bodens angepasst werden können. Dieser Zweck wird sich am besten da erreichen lassen, wo noch alte Schutzbauten vorhanden und starke Uferangriffe weniger zu befürchten sind.

Für die bessere Gestaltung des Flusslaufes und der Abflussverhältnisse werden einige Durchstiche in Aussicht genommen.

Auch die Erstellung von Kiessammlern zur Rückhaltung des Gerölles ist vorgesehen worden; diese Anlagen können für den Unterhalt der Wege und Strassen benützt werden.

Es sind folgende Sohlenbreiten gewählt worden: , 1. Von der Kantonsgrenze bis zum H o n g r i n . . . . 25 ra 2. Zwischen dem Hongrin und der Treme . . . . 30 ,, 3. Von der Trême bis zur Jogne . . . ° . . . . 32 ,, 4. Unterhalb der Jogne 35 ,, .Die Oberkante der Leitwerke befindet sich ungefähr 2,so m über der Sohle und l,so m über dem Niederwasserstand.

Für die Bemessung der Abflussprofile wurden, entsprechend obiger Einteilung, Wassermengen von 250 m 3 für die ersten drei Abschnitte, Hongrin-Jogne, und von 320 m3 von der Jogne abwärts angenommen, was ungefähr mit den Hochwasserbeobachtungen am Pegel von Tusy übereinstimmt.

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Es ist unzweifelhaft, dass eine methodisch und sorgfältig durchgeführte Saanenkorrektion im Bezirk Greyerz grosse Vorteile mit sich bringen wird. Die Ufer werden gegen den Angriff der Strömung geschützt, und ausserdem können gegen 144 ha gewonnen werden, die sich zur Aufforstung oder zur Bebauung eignen dürften. Die Erstellung vereinzelter Wuhrbauten, die sich wenig oder nicht bewährt haben, wird dadurch in Zukunft vermieden.

Der jetzige Zustand des Flusses ist besorgniserregend ; eine zusammenhängende, zielbewusste Eindämmung ist das einzige Mittel, um aus dieser schlimmen Lage herauszukommen.a Diesem Bericht der Regierung des Kantons Freiburg ist nichts beizufügen. Unser Oberbauinspektorat, das die Aufstellung des Projektes verfolgt und dieses einlässlich geprüft hat, erklärt sich mit demselben einverstanden. Das gewählte Profil ist das nämliche, wie es seit Jahren für die Saanekorrektion im Kanton Bern, unterhalb Laupen, angewendet worden ist und wo es bis jetzt durchaus befriedigt hat.

Was die Verbauung der Zuflüsse anbelangt, so ist noch zu bemerken, dass, ausser den im .kantonalen Bericht erwähnten Seitenbächen, besonders an der Trême und an deren Zufluss, der Albeuve, gegenwärtig Bauten im Grange sind, die den Zweck haben, den Geschiebsabtrieb bedeutend zu vermindern. Bei der Ausführung der Bauten wird auch noch darauf gesehen werden müssen, dass möglichst viel Geschiebe hinter den überflutbaren Wuhren zur Ablagerung gelangen und dass nachher im Interesse der Bodengewinnung der feineren Anschlämmung alle Aufmerksamkeit geschenkt werde.

Es ist selbstverständlich, dass wenn die freiburgischen Elektrizitätswerke den künstlichen Stausee bei Tusy ausführen, an die auf der Strecke C, 4. Abschnitt, ausgeführten Korrektionsarbeiten vorn Bunde kein Beitrag geleistet würde.

Die schweizerische Forstinspektion, der das Projekt zur Vernehmlassung übermittelt worden ist, hat mit Schreiben vom 28. Dezember 1916 erklärt, dass gerade im Bezirk Greyerz seit einigen Jahren grosse Flächeu aufgeforstet worden sind, in Verbindung mit Lawinenschutebauten, Bachverbauungen und Entwässerungen.

a Die seit 1890 aufgeforstete Waldfläche umfasst ein Gebiet von 828 ha, so dass mit Berücksichtigung der noch auszuführenden Projekte die Zunahme des Forstgebietes zu 900 ha angenommen werden kann.

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Infolgedessen wird auf die Aufstellung besonderer forstlicher Bedingungen verzichtet, die an einen allfälligen Subventionsbeschluss für die Saanekorrektion im Bezirk Greyerz zu knüpfen wären. Es ist. anzunehmen, dass die kantonale Forstverwaltung, wie bisher, das Nötige vorkehren wird, um die im Gebiet der Saane und deren Zuflüsse in Aussicht genommenen Aufforstungen und Lawinenverbauungen nach Erfordernis fortzusetzen.

IV. Voranschlag und Kostenverteilung.

Die Gesamtkosten berechnen sich zu Fr. 2,200,000. Wenn die Korrektion an der Einmündung der Jogne, wegen der Schaffung eines Stausees durch die freiburgischen Elektrizitätswerke, abgebrochen werden sollte, so würde der Voranschlag um die für die 4. Sektion, Abschnitt C, in Aussicht genommene (Summe von Fr. 480,000 verringert werden.

Mit Rücksicht auf die Finanzlage der beteiligten Gemeinden und die von diesen bisher gebrachten Opfer für die Bewuhrung der Saane ersucht die Regierung des Kantons Freiburg um Gewährung eines Bundesbeitrages von 40 %· Der Grosse Rat des Kantons hat in seiner Session vom 24. November 1916 dem vorliegenden Projekt seine Genehmigung erteilt und hieran einen kantonalen Beitrag von 40 °/o zugesichert.

Im Hinweis auf die Wichtigkeit des vorgeschlagenen Werkes und die von der freiburgischen Regierung vorgebrachte Begründung beantragen wir ebenfalls an die wirklichen Kosten einen Beitrag von 40 °/o zu bewilligen.

Für die Ausführung der Bauten wird eine Bauzeit von 20 Jahren vorgesehen. Entsprechend der Dringlichkeit einzelner Korrektionsstrecken, wird es angezeigt sein im Anfang die Bauten zu beschleunigen und die Kostenverteilung wie folgt festzusetzen : a. Während der ersten fünf Jahre: jährliche Ausgabe von Fr. 125,000, an welche der Bund 40 °/0 oder Fr. 50,000 der Kanton 40 °/0 oder ,, 50,000 und die Beteiligten 20 % oder ,, 25,000 zusammen Fr. 125,000 beitragen würden.

,, b. Während der folgenden 15 Jahre betrügen die jährlichen Kosten Fr. 105,000, was mit gleicher Verteilungsart auf den Bund und den Kanton je Fr. 42,000 und auf die übrigen Interessenten Fr. 21,000 per Jahr ausmacht.

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e. Die Gesamtkosten würden sich daher wie folgt zusammenstellen lassen: erste, 5jährige Periode 5 X 125,000=Fr. 625,000 zweite, 15 ,, ,, 15 X 105,000= ,, 1,575,000 Total

Fr. 2,200,000

Somit erlauben wir uns, Ihnen den folgenden Beschlussesentwurf zu unterbreiten und zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 2. März 1917.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schnlthess.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

(Entwurf.)

ßundesbeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Freiburg für die Korrektion der Saane im Bezirk Greyerz.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht des Schreibens der Regierung des Kantons Freiburg vom 1. Dezember 1916;

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einer Botschaft des Buadesrates vom 2. März 1917 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei vom 22. Juni 1877, b eschliesst: Art. 1. Dem Kanton Freiburg wird für die Korrektion der Saane im Bezirk Greyerz ein Bundesbeitrag von 40 °/o der wirklichen Kosten zugesichert, bis höchstens Fr. 880,000, als 40 °/o der Voranschlagssumme von Fr. 2,200,000.

Art. 2. Für die Ausführung dieser Arbeiten werden zwanzig Jahre eingeräumt, vom Inkrafttreten der Beitragszusicherung(Art. 8) an gerechnet.

Art. 3. Die Ausbezahlung dieses Bundesbeitrages erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten, gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom schweizerischen Oberbauinspektorate geprüften Kostenausweisen; der jährliche Höchstbetrag wird für die ersten fünf Jahre zu Fr. 50,000 und für die übrigen fünfzehn Jahre zu Fr. 42,000 festgesetzt. Die erste Anzahlung findet im Jahre 1918 statt.

Art. 4. Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich die Enteignungen und die unmittelbare Bauaufsicht, sowie die Kosten der Perimeteraufnahmen. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgendwelche andere Vorverhandlungen, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut Art. 7 a des Wasserbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten für die Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Dem schweizerischen Oberbauinspektorate sind jährliche Bauprogramme zur Genehmigung einzureichen.

Art. 6. Wenn die frei burgisch en Elektrizitätswerke den künstlichen Stausee bei Tusy erstellen, so wird an die auf der Strecke C, IV. Abschnitt, ausgeführten Korrektionsarbeiten vom Bunde kein Beitrag geleistet.

Art. 7. Die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise werden vom schweizerischen Oberbauinspektorate kontrolliert. Die Kantonsregierung wird zu diesem Zwecke den Beamten genannter Amtsstelle die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

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Art. 8. Es wird dem Kanton Freiburg eine Frist von einem Jahre gewährt, um sich darüber zu erklären, ob er den vorstehenden Bundesbeschluss annimmt.

Der Bundesbeitrag fällt dahin, wenn die Annahmserklärung nicht rechtzeitig geleistet wird.

Durch die Annahmserklärung verpflichtet sich der Kanton Freiburg zur Durchführung des ganzen Projektes innert der vorgesehenen Frist von 20 Jahren.

Art. 9. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetze vom Kanton Freiburg zu besorgen und vom schweizerischen Oberbauinspektorate zu überwachen.

Art. 10. Dieser Bescbluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 11. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Schweizerische Bundesversammlung.

Der Bundesrat hat für die am 19. März 1917, nachmittags 3 Uhr, beginnende Fortsetzung der ordentlichen Wintersession der schweizerischen Bundesversammlung (10. Tagung der XXIII. Amtsdauer) folgende Verhandlungsgegenstände festgestellt: NB. Die Zahlen ia Klammern = fortlaufende Kontrollnummern der Drucksachen, n = Erstbehandlung beim Nationalrate, s = Erstbehandlung beim Ständerate.

1. ( :-- ) - Wahlaktenprüfung.

2. ( -- ) -- Finanzkommission des Nationalrates. Ersatzwahl.

3. (719) s Abschaffung der Militärjustiz. Volksbegehren.

4. (513) n Verhältniswahl für die Nationalratswahlen. Volksbegehren.

5. (536) n Unterstellung von Staatsverträgen unter das Referendum. Volksbegehren.

6. (541) s Schweizerisch-französische Erklärung betreffend Marokko.

Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. I.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Freiburg für die Korrektion der Saane im Bezirk Greyerz.

(Vom 2. März 1917.)

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Foglio federale

Jahr

1917

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

746

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.03.1917

Date Data Seite

201-211

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10 026 305

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