1016 Glück und Unglück unzertrennlich verbundene Eidgenossen tuo sollten. Und er hat sich bei jeder Gelegenheit bemüht, widerstreitende Anschauungen vermittelnd auszugleichen ; er war von der Überzeugung durchdrungen, dass nur Missverständnisse un& vorübergehend entzweien konnten, und er machte es sich, zur Aufgabe, diese Missverständnisse zu zerstreuen.

Unser Kollege Suter mochte als Einsamer gelten, trotzdem er einer der geselligsten Menschen war. Bei dem Gedanken, dass wir sein herzensgutes und treues Antlitz nicht mehr sehen, seine so treuherzig gereichte Hand nicht mehr drücken, seine Ermahnungen zur Eintracht und Einigkeit nicht mehr hören werden, beschleicht uns tiefe Wehmut. Der Tod hat einen unserer Besten hinweggerafft.

Ich lade Sie ein, meine Herren, sich zur Ehrung des Andenkens unseres teuren verstorbenen Kollegen Rudulf Suter von Ihren Sitzen zu erheben.

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AILS den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 22. Dezember 1917.)

Dem Kanton Tessin wird an die Kosten der Wiederherstellung der Kapelle von San Rocco in Bissone ein ßundesbeitrag von 20 °/o des auf Fr. 11,000 angesetzten Voranschlages, im Maximum Fr, 2200, zugesichert.

Dem Kanton Tessin wird an die zu Fr. 49,000 veranschlagten Kosten der Lawitienverbauungen und Aufforstung TremorgioSgonfio-Faura di Fiosso, Gemeinde Proto (Rodi-Fiosso), ein Bundesbeitrag von 70 °/o, höchstens Fr. 34,300, zugesichert.

Die Abänderung der §§ 15, 18 und 19 der Verordnung betreffend das Zivilstandswesen des Kantons Basel-Landschaft vom 13. November 1911 wird vom Bundesrate genehmigt.

1017 Dem Vollziehungsgesetz des Kantons Schwyz zum Bundesgesetz über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 wird die Genehmigung erteilt.

Der Bundesratsbeschluss betreffend vorübergehende Taxmassnahmen der schweizerischen Bahn- und Schiffsunternehmungen vom 4. Oktober 1917, Abschnitt F, Ziffer 2, Alinea 2, wird abgeändert wie folgt: ,,Militärpersonen, die mit halben Billetten oder Viertelsbilletten reisen, haben keine Schnellzugszuschläge zu zahlen. An Sonnund Feiertagen wird indessen die Benützung von zuschlagspflichtigen Schnellzügen durch Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten nur gegen Vorweis einer von der zuständigen Militärstelle ausgestellten schriftlichen Ermächtigung gestattet. " Herr Dr. E. Gräub, Leiter der Pferdekuranstalt im Remontendepot und Dozent an der Veterinär-medizinischen Fakultät in Bern, wird als wissenschaftlicher Mitarbeiter des schweizerischen Veterinäramtes ernannt.

(Vom 26. Dezember 1917.)

Der Mieterschutzverordnung des Gemeinderates von Lengnau (Bern) vom 7, Dezember 1917 wird, mit Ausnahme ihrer Ziffer 3 (Rückwirkungsklausel), die Genehmigung erteilt.

Der allgemeinen geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz wird an die Kosten der Veröffentlichung des I. Bandes der von Herrn Professor Dr. A. Buchi in Freiburg zur Herausgabe vorbereiteten Korrespondenz des Kardinals Matthäus Schinner, die in den ,,Quellen zur Schweizergeschichte, neue Serie" stattfinden soll, ein Bundesbeitrag von Fr. 5000 zugesichert.

Dem Gesuche des Herrn Albert von Morlot, schweizerischen Oberbauinspektors in Bern, um Entlassung aus seiner Stelle auf 31. März 1918 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.

Dem Kanton St. Gallen wird an die zu Fr. 80,000 veranschlagten Kosten für die Verbauung der Steinach in der Gemeinde

1018 Tablât ein Bundesbeitrag von 40 °/o, im Höchstbetrage von Fr. 32,000, zugesichert.

Der Bundesrat hat folgenden zum Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vorn 22. Dezember 1916 erlassenen kantonalen Vollziehuügsverordnungen die Genehmigung erteilt : 1. der Vollziehungsverordnung des Kantons Aargau Tom 29. November 1917 ; 2. der Vollziehungsverordnung des Kantons Graubünden vom 27. November 1917; 3. der Vollziehungsverordnung des Kantons Freiburg vom 12. Oktober 1917.

Die vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 24. September und 12. Dezember 1917 beschlossenen Abänderungen der §§ 11, 21, 22 und 30 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 9. Dezember 1911 werden genehmigt.

Dem Kanton Tessin wird an die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten der Zusammenlegung und Neueinteilung einer Fläche von 48,6 ha mit Erstellung einer Bewässerungsanlage in Fiotta, unter der Voraussetzung einer kantonalen Leistung von Fr. 20,973 und «ines Beitrages des Patruiates von Fiotta von Fr. 7200 ein Bundesbeitrag von 30%, im Maximum Fr. 21,000, bewilligt.

Als Mitglied der ärztlichen Fachprüfungskommission, an Stelle des Herrn Professor Dr. J. Jadassohn, wird gewählt: Herr ,,Dr. Oskar Nägeli, Professor für Dermatologie und Venerologie, in Bern.

1019

Wahlen (Vom 22 Dezember 1917.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Zollgehülfe II. Klasse: Calanchini, Pietro, von Lugano, bisher provisorischer Zollgehülfe.

(Vom

26. Dezember 1917.)

Militärdepartement.

KriegstechnischeAbteilung..

Kanzlist I. Klasse : Schneeberger, Rudolf, von Langenthal, zurzeit provisorischer Angestellter genannter Dienstabteilung.

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Wettbewerb- und Stellen-Ausschreibungen, sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakant« Stelle

Erfordernisse

MilitärKauzlist L Klasse Offizier, Vertrautheit département, der Schweiz.

im Verwaltungsdienst Direktion der Pferderegieschweiz Pferderegleanstatt in Thun

AnBemeldung» soldung termln

3200 bis 4300

15- Jan.

1918

anstalt (3,.).

Für den Fall einer Beförderung wird gleichzeitig die Stelle eines Kanzlisten II. Klasse zur Besetzung ausgeschrieben. Erfordernisse: Offizier oder Unteroffizier, Erfahrung in den Bureauarbeiten, Befähigung zur Korrespondenzführuug in französischer Sprache. Besoldung: Fr. 2200 bis 3800.

Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. IV.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

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Jahr

1917

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4

Volume Volume Heft

54

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1917

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1016-1019

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10 026 604

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