382 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 23. Oktober 1917.)

Dem Kanton Unterwaiden ob dem Wald wird zuhanden der Bürgergemeinde Kerns und der Corporation Kerns-Dorf an die zu Fr. 66,500 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Neueinteiluüg einer Fläche von 26,47 ha im Grossried-Kerns mit Anlage neuer Wege von 2100 m Länge und 3,5 m Breite ein Bundesbeitrag von 15 0/0 im Maximum Fr. 9975, zugesichert.

Der Vollziehungsverordnung des Kantons Luzern vom 6. Oktober 1917 zum Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte wird die Genehmigung erteilt.

Der Vollziehungsveerordnung des Kantons Wallis vom 10. Oktober 1917 zum Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte wird die Genehmigung erteilt.

Im Nachgange zum Beschlüsse des Bundesrates über die Bureauzeit der Bundesverwaltung wird zur Erläuterung folgendes festgestellt : 1. Die Bureauzeit, die vom 22. Oktober an auf die Zeit von 8 bis 12 und von 11/2 bis 5'/2 Uhr festgesetzt wurde, dauert Samstag nachmittags v o n 1 1/2a bi4 1/2
2. Beamte und Angestellte der Bundesverwaltung denen es infolge ungünstiger Zugsverbindungen oder erheblicher Entfernung des Wohnorts vom Bureau nicht möglich ist, die Arbeit nachmittags nach der Mittagspause zur vorgeschriebenen Zeit aufzunehmen, werden von ihren Dienstchefs für ihr Versäumnis als entschuldigt betrachtet.

3. Die vom Bundesrat getroffene Verfügung über die Bureauzeit hat als eine vorläufige zu gelten.

(Vom 26. Oktober 1917.)

Dem zum Vizekonsul beim Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in Zürich ernannten Herrn L. Raphaël G eis l er wird das Exequatur erteilt.

383

(Vom 27. Oktober 1917.)

Dem Beschluss des Gemeinderates von La Chaux-de-Fonds vom 17. Oktober 1917 betreffend Erhöhung der Mietzinse und Kündigung von Mietverträgen wird, mit Ausnahme von Art. 7, die Genehmigung erteilt.

Dem Kanton F r e i b u r g wird au die zu Fr. 32,000 veranschlagt Kosten der Entwässerung einer Fläche von 79 ha Moosland in Les Courtes, Gemeinde Bas-Vuilly, ein Bundesbeitrag von 20 0/0, im Maximum Fr. 6400, zugesichert.

Dem Kanton T e ss i n werden an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten der Lawinen- und Terrainverbauungen, sowie für Aufforstungen in Frageira, Grobb, Isra und Monda, Generalpatriziat Quinto, folgende Bundesbeiträge zugesichert: a. an die Kosten für Lawinenverbauungen und Aufforstungen von Fr. 33,165, 70 % oder Fr. 23,215. 50 b. an die Kosten für Terrainverbau, Versicherung und Unvorhergesehenes von Fr. 16,835, 50% oder ,, 8,417.50 zusammen Fr. 31,633. --

"Wahlen.

(Vom 23. Oktober 1917.)

Volkswirtschaftsdepartement.

Veterinäramt.

Kanzlist I. Klasse : Arn, Wilhelm, von Büetigen bei Buren, bisher Kanzlist II. Klasse des schweizerischen Veterinäramtes.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1917

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.10.1917

Date Data Seite

382-383

Page Pagina Ref. No

10 026 530

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.