213 48. (687) - Motion Nationalrat Bertoni (Ergänzung TOD Art. 37 des Forstgesetzes).

49. (700) - Motion Nationalrat Willemin (Errichtung von Berufskonsulaten).

50. (707) - Motion Nationalrat Abt (Verschuldung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes).

51. (709) - Motion Nationalrat Willemin (Einschränkung der ausserordentlichen Vollmachten des Bundesrates).

52. (714) - Motion Nationalrat Schär (Massnahmen zur Verhinderung der Entvölkerung von Berg- und Landgemeinden).

53. (741) - Interpellation Nationalrat Graber (Beschäftigung fremder Deserteure und Refraktäre).

54. (757) - Motion Nationalrat Ed. Scherrer (Verbot des Ablesens von Reden).

55. (758) - Motion Nationalrat Micheli (Abstimmungsfrage).

Allfällig weiter hinzukommende Geschäfte.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 11. Mai 1917.)

Herrn Georg A. Streiff wird die nachgesuchte Entlassung als schweizerischer Konsul in Auckland (Neuseeland) unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Zu seinem Nachfolger wird gewählt: Herr Walter John P u g h , Direktor der Nestlé & Anglo Swiss Condensed Milk Co.

in Auckland.

(Vom 16. Mai 1917.)

Herr Minister Dr. Paul R i t t e r , zurzeit Gesandter in Washington, wird interimistisch zum Gesandten bei der Königlich Niederländischen Regierung ernannt.

214 (Vom 18. Mai 1917.)

Der Bundesrat hat es abgelehnt, auf eine Petition der Neuen Helvetischen Gesellschaft einzutreten, welche dahinzielte, es möchte die Behandlung der Naturalisationsgesuche von Ausländern, die nicht in der Schweiz geboren sind, bis zur künftigen gesetzlichen Neuregelung dieser Materie aufgeschoben werden, oder es möchte wenigstens während der Dauer des Krieges an Ausländer, die erst nach dem 1. August 1914 in der Schweiz Wohnsitz genommen haben, die bundesrätliche Einbürgerungsbewilligung nicht erteilt werden.

Eine vom politischen Departement aus diesem Anlass aufgenommene Statistik der vom I.August 1916 bis 30. April 1917 erteilten Einbürgerungsbewilligungen hat folgendes Resultat ergeben : Gesamtzahl der während der genannten Periode erteilten Einbürgerungsbewilligungen . . . . 3,352 Fälle.

Davon waren: 1. Petenten, in der Schweiz geboren 1,202 Fälle = 35,s °/o 2. Petenten, mehr als zehn Jahre ununterbrochen vor Kriegsausbruch in der Schweiz wohnhaft . . . . 1,314 ,, = 39,3 % 3. Petenten, weniger als zehn Jahre vor Kriegsausbruch in der Schweiz wohnhaft 735 ,, .-- 21,»% 4. Petenten, erst nach Kriegsausbruch (seit wenigstens zwei Jahren) in der Schweiz niedergelassen . .

101 ,, = 3°/o 3,352 Fälle In den b e i d e n e r s t e n K a t e g o r i e n weist der Einbürgerungskandidat vielfach einen Wohnsitz in der Schweiz von 20 und mehr Jahren auf; Ausländer, die eine Schweizerin geehelicht haben oder deren Mutter eine Schweizerin war, und andererseits ledige oder verwitwete Frauenspersonen bilden einen bedeutenden Bruchteil. In der ersten Kategorie sind die Minderjährigen stark vertreten.

Von den 735 Kandidaten der d r i t t e n K a t e g o r i e war ein starker Bruchteil wenigstens 5 Jahre vor Kriegsausbruch ununterbrochen in der Schweiz niedergelassen; ein grosser Teil war bereits vorher mit Unterbruch in der Schweiz wohnhaft gewesen. 198 Bewerber haben Schweizerinnen geheiratet.

215

In der v i e r t e n K a t e g o r i e rangieren bloss 101 Fälle, wobei zu betonen ist, dass vor dem 1. August 1916 überhaupt keinem Ausländer, der seit Kriegsbeginn in die Schweiz einwanderte, die Einbürgerungsbewilligung erteilt werden konnte, weil die gesetzliche Domizilbedingungnichterfülltwar. Der Bruchteil, den diese Kategorie bildet (3 %), ist so gering, dass es sich nicht rechtfertigen würde, besondere Ausnahmebestimmungen für diese Klasse von Bewerbern eintreten zu lassen. Unter den 101 Kandidaten befinden sich nur 69 volljährige Männer und von diesen sind 13 mit Schweizerinnen verheiratet.

Es besteht somit kein Grund, welcher Veranlassung bieten würde, die normale Vermehrung unserer Staatsbürger im Wege der gesetzlich vorgesehenen Naturalisation zu sistieren oder einzuschränken.

Herr Theodor Felber, Professor der Forstwissenschaften und Vorsteher der Forstschule an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, wird gemäss seinem Gesuche auf 30. September 1917 in den Ruhestand versetzt, mit dem Ausdruck des Dankes für die geleisteten Dienste.

In Anwendung von Art. 2 des Bundesgesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 wird der Verordnung vom 22. März 1917 des Kreises Münstertal (Graubünden) betreffend Einführung der obligatorischen Krankenversicherung und Errichtung einer Kreiskrankenkasse die Genehmigung erteilt.

Dem zum mexikanischen Generalkonsul in Bern ernannten Herrn Hector D o m i n g u e z wird das Exequatur, erteilt.

216

Wahlen.

(Vom 16. Mai 1917.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Oberleutnant im Grenzwachtkorps des I. Zollkreises in Basel: Beck, Werner, von Schaffhausen, gegenwärtig Zollgehülfe I. Klasse in Basel.

(Vom 18. Mai 1917.)

Departement des Innern.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Direktor der eidgenössischen Prüfungsanstalt für Brennstoffe : Dr.

Paul Schläpfer, von Rehetobel (Appenzell A.-Rh.), zurzeit Adjunkt an dieser Anstalt.

# S T #

Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes Deklaration der Warenwerte bei der Ausfuhr.

Da auf den zollamtlichen Ausfuhrdeklarationen zu Warensendungen nach dem Auslande häufig unrichtige Werte angegeben werden, so sehen wir uns veranlasst, in Erinnerung zu bringen, dass der Wert der einzelnen Waren vom Versender jeweilen genau anzugeben ist, und zwar ist der zu deklarierende Wert in der Weise zu berechnen, dass zum Fakturapreise am Versandorte noch die Transportkosten bis zur Schweizergrenze zu schlagen sind. Auf diese Vorschrift werden namentlich die Versender von Bauholz und Schnittwaren aufmerksam gemacht, da deren Ausfuhrdeklarationen häufig unzuverlässige Wertangaben enthalten.

Unrichtige Wertdeklarationen können gemäss Art. 58 des Zollgesetzes mit Ordnungsbussen bis auf Fr. 30 bestraft werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1917

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.05.1917

Date Data Seite

213-216

Page Pagina Ref. No

10 026 383

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.