723 Geschlecht gefunden und dass ein starkes, opfermutiges Volk sein Heil durch Einigkeit, Kraft und Vaterlandsliebe verdient habe.

In dieser Hoffnung legen wir alle dem Vaterland das ernste Gelöbnis unverbrüchlicher Treue ab.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Tom 18. April 1917.)

Es werden folgende Bundesbeiträge zugesichert: 1. Dem Kauton Unterwaiden ob dem Wald an die zu Fr. 59,000 veranschlagten Kosten des Aufforstungs- und Verbauprojektes Faulendossen-Maiengrätli, im Kleinen Schlierental, der Burgergemeinde Alpnach, von höchstens Fr. 41,472; 2. dem Kanton Glarus an die zu Fr. 24,000 veranschlagten Kosten der Verbauung, Entwässerung und Aufforstung Hinteregg durch die Gemeinde Matt, von höchstens Fr. 13,823; 3. dem Kanton Freiburg : a. an die zu Fr. 70,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung und Aufforstung der Weiden Villard und Joux de Morlon, höchstens Fr. 43,192. 80 ; b. an die zu Fr. 50,000 veranschlagten Kosten der Lawinenverbauung und Aufforstung Petites Ciernes und sous Mossoz durch die Gemeinde Broc, höchstens Fr. 29,140 ; 4. dem Kanton Tessin : a, an die Kosten der Aufforstung Sopra il paese di Claro, des Patriziates Claro, Voranschlag Fr. 22,000, höchstens Fr. 14,250 ; b. an die zu Fr. 24,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Aufforstung Valle Malora II, Gemeinde S. Antonio, höchstens Fr. 17,560; 5. dem Kanton Waadt an die Kosten für Lawinenverbauungenund Aufforstungen im Folliaux und Ayerne, Gebiet der Gemeinde Villeneuve, Voranschlag Fr. 27,500, höchstens Fr. 18,400; 6. dem Kanton Wallis an die zu Fr. 86,000 veranschlagten Kosten der Verbauung und Aufforstung verschiedener Lawinenzüge ob dem Dorfe Grächen, höchstens Fr. 60,200.

7-24 Dem Kanton Bern wird an die zu Fr. 43,000 veranschlagten Kosten der Ergänzungsarbeiten an der Rutschung unter der Pletschenalp ob Lauterbrunnen ein Bundesbeitrag von 40 % = Fr. 17,200 bewilligt.

° Die türkische Gesandtschaft in Bern teilt mit, dass die Abgrenzung der türkischen Konsularkreise in der Schweiz sich inskünftig gestaltet wie folgt: Das türkische Generalkonsulat in G e n f umfasst die Kantone : Bern, Obwalden, Nidwaiden, Freiburg, Solothurn, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf.

Das türkische Konsulat in Z ü r i c h umfasst die Kantone : Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Baselstadt, Basellandschaft, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh. und I.-Rh., St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau und Tessin.

Am 15. Dezember 1916 ging in Prugiasco (Bleniotal) eine Lawine nieder, die von ausserordentlich verheerender Wirkung war. Eine grosse Anzahl von Hütten und Ställen wurde verschüttet und zertrümmert, das darin befindliche Vieh getötet, und es wurden allerlei Vorräte zerstört. Durch das Unglück, das sich für die genannte Ortschaft zu einer wahren Katastrophe gestaltete, wurden 24 Familien mehr oder weniger hart betroffen.

Der Regierung des Kantons Tessin wird als Beitrag an die von der Munizipalität von Prugiasco zugunsten der Opfer des Lawinenunglückes von Prugiasco veranstaltete Sammlung eine Liebesgabe von Fr. 2000 aus dem Notstandsfonds für Hülfsbedürftige überwiesen.

Herrn Jacques Théodore Gétaz, schweizerischer Konsul in Marseille, wird die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Mit der Leitung des frei gewordenen Konsulates in Marseille wird zeitweilig Herr Paul Leuba, schweizerischer Konsul in Besançon, betraut.

Dem Jahresbericht und der Jahrosrechnung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt in Luzern für das Jahr 1916 wird die in Art. 50, Absatz 2, des Bundesgesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 vorbehaltene Genehmigung erteilt.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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25.04.1917

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723-724

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