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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1916 und 1917.

1917

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Fr.

Januar .

Februar März .

April .

.

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3,971,061. 53 4,342,470. 33 5,398,192. 51 4,756,425. 63 M a i . . . . 5,415,547. 03 Juni . . . . 4,510,930. 13 Juli . . . . 4,237,990. 33 August . . . 4,115,002. 93 September . . 4,677,341. 29 Oktober . . 5,031,711. 35 November . . 5,053,862. 22 Dezember . . 8,586,458. 10

Fr.

4,342,498. -- 3,909,074. 20 4,825,150. 96 5,279,784. 39 5,725,159. 63

Total 60,096,993. 38 Auf Ende Mai 23,883,697. 03 24,081,667. 18

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

371,436. 47

--

-- --

433,396. 13 573,041. 55

523,358. 76 309,612. 60

197,970. 15

-- --

--

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

1917

Mai

285 43

Januar bis Ende Mai.

328

Januar bis Ende April

1916 401

Zu- oder Abnahme

148

-- 116 -- 105

549

-- 221

B e r n , den 8. Juni 1917.

(B.-B. 1917, III, 74.)

Schweiz. Auswanderungsamt.

453

VerschollenSiestsruf.

Im Spätsommer 18G7 sind die Gebrüder Beat Wussbaumer, gob. 25. Januar 1838 und Alois Ptesbaumer, geb. 17. November 1846, Söhne des Säckelmeister Johann Georg Nussbaumer sei. und der Anna Maria geb. Stocker sei., Bürger von Oberägeri, kurz nacheinander nach Amerika verreist. Mit Schreiben vom 13. Januar 1880 hat Beat Nussbaumer aus Connty Kansas, NordAmerika, zum letzten Male von seinem Befinden Kenntnis gegeben. Seither sind über die beiden Gebrüder Nussbaumer keinerlei Nachrichten mehr eingegangen.

Ferner ist seit 1908 Georg Anton Nussbaumer, geb. 11. September 1869, Sohn des Josef Anton Nussbaumer, Weber und der Kathrina geb: Müller, Bürger von Oberägeri, unbekannt abwesend. Georg Anton Nussbaumer hat sich seit Anfang 1890 bis 1908 viel im Kanton Zürich, und zwar in den Gemeinden Wädenswil und Schönenberg und im Bezirk Affoltern a. A. aufgehalten. Zeitweise arbeitete er auch in Chain und Hünenberg.

Seit 1908 sind über ihn keinerlei Nachrichten mehr eingegangen.

Auf Verlangen des Herrn Rechtsagenten Alois Hotz. Zug, als Testamentsvollstrecker des Herrn Regierungsrat NussbaumerSchell sei. und. namens der Erben der vorgenannten Beat, Alois und Georg Anton Nussbaumer werden anmit diese letztern, sowie jedermann, der Nachrichten über die Abwesenden geben kann, gerichtlich aufgefordert, bis und mit Montag, den 1. Juli 1918 bei der Gerichtskanzlei Zug mündlich oder schriftlich sich zu melden. Sollte während dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, werden die Gebrüder Beat und Alois Nussbaumer, sowie Georg Anton Nussbaumer als verschollen erklärt und es können alsdann die aus ihrem Tode abzuleitenden Rechte geltend gemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB).

Z u g , den 1. Juni 1917.

(3.)..

Auftrags des Kantonsgerichtes : Die Gerichtskanzlei.

Zollbezug auf Postsendungen.

Ungeachtet wiederholter amtlicher Bekanntmachung, den Zollbezug auf P o s t s e n d u n g e n betreffend, wird die ZollBuudesblutt. 69. Jahrg. Bd. III.

31

454 Verwaltung fortwährend wegen vermeintlich unrichtiger Zollbehandlung der Fahrpoststücke mit Reklamationen überhäuft, welche auf ungenaue, nicht tarifgemässe Deklarationen seitens der Absender zurückzuführen sind.

Unter Hinweis auf die Art. 11 und 12 des Zolltarifgesetzes von 1902, welche folgendermassen lauten : ,,Art. 11. Güter mit zweideutiger Inhaltsbezeichnung unterliegen der höchsten Gebühr, die ihnen nach Massgabe ihrer Art auferlegt werden kann.

,,Art. 12. Wenn Waren verschiedener Art, welche verschiedene Gebühren zu bezahlen hätten, in einem und demselben Frachtstück verpackt sind, und es erfolgt nicht eine genügende Angabe über die Menge jeder einzelnen Ware, so ist der Zoll für das Gesamtgewicht nach demjenigen Ansätze zu beziehen, welchen der mit der höchsten Gebühr belastete Teil der Ware zu bezahlen hätte."

machen wir neuerdings, wie schon früher, darauf aufmerksam, dass Reklamationen betreffend Zollabfertigung von Postsendungen, für welche eine genaue und tarifgemässe Deklaration bei der Einfuhr nicht vorgelegen hat, unnachsichtlich abgewiesen werden müssen.

Wer daher Waren per Post aus dem Ausland bezieht, handelt in seinem selbsteigenen Interesso, wenn er dafür besorgt ist, dass die Sendung mit einer dem Inhalt entsprechenden und tarifgemäss lautenden Deklaration versehen wird. Zu diesem Behufe wird er am zweckmässigsten den Absender über den genau an den Zolltarif angepassten Wortlaut der mitzugebenden Deklaration instruieren oder ihm wörtlich die bezügliche Inhaltserklärung vorschreiben.

B e r n , den 6. Oktober 1911.

Schweiz. Oberzolldirektion.

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Jahr

1917

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.06.1917

Date Data Seite

452-454

Page Pagina Ref. No

10 026 411

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