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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 3. Februar 1917.)

Das Exequatur wird erteilt: Dem zum niederländischen Konsul in Bern beförderten Herrn J. H. G r o e n e w e g und Herrn Jaime Picon F è b r e s , Honorar-Generalkonsul von Venezuela in Genf.

(Vom 6. Februar 1917.)

Es werden neuerdings aufgeboten : 1. Von den Heereseinheiten: a. Von der 1. Division: Geb.-I.-Kp. III/8 am 19. März, 4 U. A. in Aigle.

Geb.-I.-Kp. 111/11 am 19. März, 9 (J. M. in Sion.

Train- und Sm.-Det.-Bat. 11 am 19. März, 9 U. M. in Sion (nach> persönlichem Aufgebot).

b. Von der 6. Division: Détachement der Tg.-Pi.-Kp. 6 am 26. März, 2 U. A. in St. Gallen(nach persönlichem Aufgebot).

c. Von der Besatzung von 8t. Maurice: Fest.-Pi.-Kp. 6 ] Fest.-Pi.-Kp. 7 [auf das ganze Jahr 1917 verteilt; Fest.-Scheinw.-Pi.-Kp. 3{ Einberufung nach persönlichem Aufgebot.

Fest.-Tr.-Kp. 4 J 2. Von den Armeetruppen: a. Etappen-I.-Kp. 1/102 am 26. März, 2 U. A. in Lyss.

11/102 am 26. März, 2 U. A. in Lyss.

1/103 am 26. März, 2 U. A. in Bern.

11/103 am 26. März, 2 U. A. in Bern.

b. 15 cm Hb.-Abt. 4, Stab, am 19. Februar, 9 U. M. in Winterthur..

15 cm Hb.-Bttr. 7, 8 am 19. Februar, 9 U. M. in Winterthur, 15 cm Hb.-Mun.-Kol. 7, 8 am 19. März, 9 U. M. in Winterthur..

15 cm Hb.-Lastw.-Kol. 4 am 26. März, 9 ü. M. in Winterthur.

c. Fuss-Art.-Kp. 12 und 13 Lw., Schiesskurs für Kader, am 26. Februar (nach persönlichem Aufgebot).

Fuss-Art.-Kp. 12 Lw. am 12. März, 2 U. A. in Aarau.

84 Fuss-Art.-Kp. 13 Lw. am 2. April, 2 . A. in Aarau.

Traindet. Hauenstein l am 12. März, 2 U. A, in Aarau.

Traindet. Hauenstein 2 am 2. April, 2 U. A. in Aarau.

d. Fuss-Art.-Kp. 21, 22, 23 Lw., Schiesskurs für Kader, am S.März, ·4 U. A. in Thun (nach persönlichem Aufgebot).

Fuss-Art.-Kp. 21 am 19. März,. 2 U. A. in Aarau.

Fuss-Art.-Kp. 22 am 26. März, 2 U. A. in Aarau.

Fuss-Art.-Kp. 23 am 2. April, 2 U. A. in Aarau.

Traindet. 21 am 19. März, 2 U. A. in Aarau.

Traindet. 22 am 26. März, 2 U. A. in Aarau.

Traindet. 23 am 2. April, 2 U. A. in Aarau.

Herrn Dr. Tancredo S o a r e s d e S o u z a wird das Exequatur als Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Brasilien in St. Gallen, für den Kanton St. Gallen, erteilt.

Herr Albert K r am er, von Colombier, wird, entsprechend seinem Ansuchen, auf 15. Februar 1917 von seiner Stelle eines Kanzleisekretärs I. Klasse des Oberkriegskommissariates, unter Verdankung der geleisteten Dienste, entlassen.

(Vom 9. Februar 1917.)

Eine Schenkung des schweizerischen Bauernverbandes zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten an der landwirtschaftlichen Abteilung der Eidg. Technischen Hochschule im Betrage von Fr. 10,000 wird verdankt.

Dem Kanton T h u r g a u wird an die zu Fr. 100,000 veranschlagten Kosten der Verbauung der Sitter ein Bundesbeitrag von 33l/8 % oder höchstens Fr. 33,333 zugesichert.

Dem Kanton Z ü r i c h wird an die Kaufsumme von Fr. 150,000 für die Erwerbung des Schlosses Kyburg ein Bundesbeitrag von 30 °/o oder höchstens Fr. 45,000 zugesichert.

Der Bundesrat hat nachstehende Note an die k. Deutsche Regierung gerichtet:

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Mit Note vom 31. Januar dieses Jahres haben Eure Excellenz im Auftrage der Kaiserlichen Regierung in einlässlicher Weise
Es konnte der Kaiserlichen Regierung nicht entgehen, dass durch diese in der Denkschrift aufgeführten Massnahmen ein schwerer Eingriff in das der Schweiz als neutralem Staate nach den Grundsätzen des Völkerrechts zustehende Recht des friedlichen Handels begangen wird. In der Tat bedeutet die Blockade fast aller für die Benutzung durch die Schweiz in Betracht fallenden Häfen eine ernste Gefährdung unserer Lebensmittel- und Rohstoffversorgung und unseres überseeischen Exportes. Auch ·wenn durch freundschaftliche Verständigung mit der französischen Regierung die Benützung des Hafens von Cette, der ausserhalb der blockierten Zone liegt, ermöglicht wird, sind die Seetransporte in einer Weise eingeschränkt, dass unserer Volkswirtschaft ·die empfindlichsten Schädigungen zugefügt werden.

Die von der deutschen Reichsregierung verhängte Seesperre folgt auf eine ganze Reihe von Massnahmen, durch die im Laufe des Krieges von beiden kriegführenden Teilen in Widerspruch zu völkerrechtlichen und vertraglichen Normen unsere wirtschaftliche Bewegungsfreiheit bereits eingeengt worden ist und gegen "welche wir vergebens unsere
Stimme erhoben haben. Die Sperre ist unter diesen Umständen nur um so drückender und folgenschwerer.

Der Bundesrat sieht sich daher gezwungen, gegen die von der Kaiserlichen Regierung angekündigte Blockade und deren

86 Durchführung, soweit dadurch nach den gemeingültigen Grundsätzen des Völkerrechts Rechte der Neutralen verletzt werden, nachdrücklich Protest und Rechtsver wahrung einzulegen und vorab für den Fall, dass die tatsächliche Durchführung der Sperre sich als unvollständig erweisen sollte, alle Rechte vorzubehalten, wenn durch die von Deutschland und seinen Verbündeten angewandten Mittel schweizerische Staatsangehörige und schweizerische Ladung der Vernichtung preisgegeben werden sollten.

Der Bundesrat zweifelt im übrigen nicht daran, dass die deutsche Reiehsregierung alles tun 'wird, um den für die Sicherheit der schweizerischen Staatsangehörigen und für das wirtschaftliche Leben der Schweiz aus der Blockade sich ergebenden schwierigen Folgen nach Möglichkeit vorzubeugen.

Eine gleichlautende Note ist der K. und K. österreichischungarischen Regierung zugestellt worden.

In einer vom amerikanischen Minister am 4. d. M. überreichten Note hatte Präsident Wilson den Bundesrat von dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Deutschland und von seiner Absicht unterrichtet, für den von ihm nicht erwarteten Fall, dass die Kaiserlich - Deutsche Regierung die in ihrer Blockadeerklärung auseinandergesetzten Absichten verwirklichen sollte, vom Kongress die Ermächtigung zur Verwendung der nationalen Macht behufs Schutzes der auf dem Meere in friedlicher und legitimer Tätigkeit sich befindenden amerikanischen Bürger zu verlangen. Hieran knüpft die Note die Bemerkung, dass dieses Vorgehen nach der Auffassung des Präsidenten in völliger Uebereinstimmung mit den von ihm in der Botschaft an den Senat vom 12. Januar entwickelten Grundsätzen stehe und dass er daher glaube, es würde die Sache des Weltfriedens fördern, wenn die übrigen neutralen Staaten eine dem Vorgehen der amerikanischen Regierung ähnliche Aktion vorzunehmen für möglich erachten würden.

Da der Bundesrat vorgängig seiner definitiven Stellungnahmezur deutschen Blockadeerklärung mit ändern neutralen Staaten Fühlung nehmen wollte, beschränkte er sich darauf, am 5. d. M.

Präsident Wilson hiervon zu verständigen, unterliess es aber nicht, ihn schon damals auf die besondere Lage zu verweisen, welche für die schweizerische Regierung aus der durch Verfassung, Jahr-

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hunderte lange Tradition und den Willen des Volkes vorgeschriebenen Staatsmaxime einer vollkommenen Neutralität geschaffen wird.

Am 9. d. M. hat der Bundesrat der amerikanischen Regierung seine definitive Stellungnahme gegenüber der deutschen Blockadeankündigung in einer Note zur Kenntnis gebracht, in 'welcher er, nach Rekapitulation des Inhaltes der vorausgegangenen Note, folgendes ausführt: Der Bundesrat kann auch heute nur auf die am 4. August 1914 abgegebene und den Staatsregierungen zur Kenntnis gebrachte Neutralitäts-Erklärung verweisen.

Bundesversammlung und Bundesrat haben damals den festen Willen bekundet, in keiner Weise von den Grundsätzen der Neutralität abzuweichen, die dem Schweizervolk so teuer sind und so sehr seinen Bestrebungen, seiner innern Einrichtung, seinej- Stellung gegenüber den ändern Staaten entsprechen und die die Vertragsmächte vom Jahre 1815 ausdrücklich anerkannt haben. Bundesrat und Bundesversammlung haben deshalb ausdrücklich erklärt, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft während des ausgebrochenen Krieges mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln ihre Neutralität und die Unverletzbarkeit ihres Gebietes aufrechterhalten und wahren werden.

Die Ereignisse während des gegenwärtigen Krieges haben den Bundesrat in seiner Überzeugung von der Notwendigkeit .der Einhaltung einer strikten und loyalen Neutralität bestärkt und den Beweis geleistet, dass heute wie im Jahre 1815 die Unverletzlichkeit und Unabhängigkeit der Schweiz im wahren Interesse der Politik Europas liegen. Die Schweiz wird an dieser Neutralität festhalten, solange nicht die Unabhängigkeit, die Integrität des Landes, die Lebensinteressen, oder die Ehre des Staates verletzt werden.

Der Bundesrat darf auch die Aufmerksamkeit von Präsident Wilson auf die einzigartige geographische Lage der Schweiz lenken, die von allen Seiten von kriegführenden Staateu ein-, .geschlossen ist und mit Sicherheit zum allgemeinen Kriegsschauplatz" werden müsste, sobald sie aus ihrer Neutralität heraustreten würde.

So drückend sich daher auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schweiz zufolge der angekündigten Blockade gestalten, und so sehr je nach deren Durchführung völkerrechtliche Prinzipien verletzt werden, so kann sich der Bundesrat doch nicht entschliessen, Präsident Wilson in den auf Grund einer anders

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gestalteten Sachlage von ihm gegenüber der deutschen Reichsregierung unternommenen Schritten zu folgen. Der Bundesrat hat sich deshalb darauf beschränkt, gegen die von der Kaiserlichen Regierung angekündigte Blockade und deren Durchführung,.

soweit dadurch nach den gemeingültigen Grundsätzen des Völkerrechts Rechte der Neutralen verletzt werden, Protest und Rechtsverwahrung einzulegen und insbesondere für den Fall, dass die tatsächliche Durchführung der Sperre sich als unvollständig erweisen sollte, alle Rechte vorzubehalten, wenn durch die von Deutschland und seinen Verbündeten angewandten Mittel schweizerische Staatsangehörige oder schweizerische Ladung der Vernichtung preisgegeben werden sollten.

"Wahlen.

(Vom 6. Februar 1917.)

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Zollamtsvorstand beim Hauptzollamt Chiasso P. V. : Bellotti, Max, von Taverne, bisher Kontrolleur bei diesem Zollamt.

(Vom 9. Februar 1916.)

Departement des Innern.

Eid g. T e c h n i s c h e H o c h s c h u l e .

Professor für Hochbau (in Stein, Holz, Eisen und Eisenbeton) an den Abteilungen I, II und III, sowie für Baumechanik und Baustatik an der Abteilung I: Potterat, Louis, Ingenieur, von Chavannes-le-Chene (Waadt), in Zürich.

Volkswirtschaftsdepartement.

Abteilung Landwirtschaft.

Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau, Wädenswil.

Assistent II. Klasse: Schuppli, Dr. Otto, von Neuhausen bei Frauenfeld.

Obergärtner : Schmid, Hans, bisher Gärtner der genannten Anstalt..

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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14.02.1917

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