268 1. Die durch Bundesbeschlüsse vom 12. Dezember 1885, 29. April 1887, 23. Dezember 1887 und 26. September i 907 (E. A. S. VIII, 316, IX, 281 und 416, XXIII, 288) erteilte und abgeänderte Konzession einer Strassenbahn von Lugano nach Paradiso und einer Drahtseilbahn von Paradiso nach dem Gipfel des San Salvatore wird neuerdings dahin abgeändert, dass die in lit. b, Ziffer l des Art. 15 festgesetzten Maximaltaxen für die Personenbeförderung auf Fr. 3 für die Bergfahrt und auf Fr. 2 für die Talfahrt erhöht werden.

2. Der Bundesrat ist mit dem Vollzug dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1917 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession eines elektrischen schmalspurigen Tramways von Chiasso über Capolago nach Riva San Vitale.

(Vom 22. Mai 1917.)

Die S. A. Tram Elettrici Mendrisiensi (Chiasso-Capolago-Riva San Vitale) bedarf dringend vermehrter Einnahmen. Infolge ihrer schwierigen finanziellen Lage bat sie bereits in Aussicht genommen, ihr Aktienkapital auf die Hälfte abzuschreiben und ein Anleihen aufzunehmen. Im fernem strebt sie eine Vermehrung ihrer Betriebseinnahmen an. In einer Eingabe vom 16. April abhin an den Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung stellt sie das Gesuch, es möchte ihre Konzession dahin abgeändert werden, dass ihr gestattet werde, im Personenverkehr für jeden Reisenden und Kilometer eine Taxe von 10 Rappen zu erheben. Gegenwärtig beträgt die Taxe gemäss Art. 16 der Konzession 10 Rappen

269 für den ersten und 5 Rappen für jeden weitern Kilometer. Zur Begründung ihres Gesuches führt die Bahngesellschaft im wesentlichen aus, die Betriebseinnahmen seien erheblich zurückgegangen.

Der Transitverkehr sei vollständig lahmgelegt, seitdem die Grenze gesperrt sei. Auch hätten die Löhne des Personals infolge der zunehmenden Teuerung um 20 % erhöht werden müssen. Zudem seien sämtliche Materialien und Verbrauchsgegenstände im Preise erheblich gestiegen, so dass der Bahngesellschaft auch in dieser Beziehung erhöhte Ausgaben entstünden. Die Rechnungen der Jahre 1915 und 1916 hätten ergeben, dass die Betriebseinnahmen nicht mehr genügen, um die Betriebskosten und die Zinsen des Obligationenkapitals zu decken.

Der Regierungsrat des Kantons Tessin erklärt sich in seiner Vernehmlassung vom 23. April mit der gewünschten Taxerhöhung einverstanden. Auch wir können der Änderung der Konzession im oben erwänten Sinne zustimmen. Wir empfehlen Ihnen daher, den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme und benützen auch diesen Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 22. Mai 1917.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der ßundespräsident:

Schulthess.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schatzmann.

270

(Entwurf.)

Bundesfoesehluss betreffend

Aenderung der Konzession eines elektrischen schmalspurigen Tramways von Chiasso über Capolago nach Riva San Vitale.

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Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Direktion der Tram Elettrici Mcndrisiensi (Chiasso-Capolago-Riva San Vitale) vom 16. April 1917 ; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 1917, beschliesst: I. Die durch Bundesbeschluss vom 26. September 1907 (E. A. S. XXni, 246) erteilte und durch Bundesbeschluss vom 23. Juni 1910 (E. A. S. XXVI, 137) abgeänderte Konzession eines elektrischen schmalspurigen Tramways von Chiasso über Capolago nach Riva San Vitale wird neuerdings dahin abgeändert, dass die Bestimmung in Art. 16, Absatz l, folgende Fassung erhält: ,,Für die Beförderung von Personen darf die Gesellschaft eine Taxe von 10 Rappen für den Kilometer der Bahnlänge beziehen."1 II. Der Bundesrat ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses, der am 1. Juli 1917 in Kraft tritt, beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Aenderung der Konzession eines elektrischen schmalspurigen Tramways von Chiasso über Capolago nach Riva San Vitale. (Vom 22. Mai 1917.)

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Jahr

1917

Année Anno Band

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22

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772

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.05.1917

Date Data Seite

268-270

Page Pagina Ref. No

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