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Kreisschreiben der

Schweizerischen Bundeskanzlei an sämmtliche Staatskanzleien und Polizeidirektionen, betreffend das Visiren der Passe nach Frankreichs

(Vom 6. August 1872.)

Hochgeachtete Herren l Jn neuerer Zeit sind wieder eine Reihe von Schweizern an der franzosisehen Grenze zurükgewiesen worden, weil ste es versäumt hatten, ihre Bässe durch eine sranzosische Agentschaft visiren zu lassen.

Um unsern Landsleuten derartige, oft sehr naehtheilige Jnkonvenienzen zu ersparen , ersuchen wir Sie, die nach Frankreich reisenden Bersonen jeweilen ausdrüklieh aufmerksam zu machen , dass ihre Reisefehristen mit dem Visa entweder der sranzosisehen Gesandtschaft oder eines der in Basel, Reuenburg und Gens ausgestellten französischen .Konsulate durchaus versehen sein müssen , welches Visa übrigens nach unserer Verofsentliehnng im Bnndesblatte vom 28. Juni abhin ^) un-

entgeltlieh verabfolgt wird.

Genehmigen Sie bei diesem Anlass die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 6. August 1872.

Jm Rämen der sehweizerischen Bundeskanzlei, Der .Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

^) Stehe Bundesblatt ^. J. 1872, Band II, Seue 702.

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Kreisschreiben der Schweizerischen Bundeskanzlei an sämmtliche Staatskanzleien und Polizeidirektionen, betreffend das Visiren der Pässe nach Frankreichs (Vom 6. August 1872.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1872

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.08.1872

Date Data Seite

46-46

Page Pagina Ref. No

10 007 380

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