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Kreisschreiben der
Schweizerischen Bundeskanzlei an sämmtliche Staatskanzleien und Polizeidirektionen, betreffend das Visiren der Passe nach Frankreichs
(Vom 6. August 1872.)
Hochgeachtete Herren l Jn neuerer Zeit sind wieder eine Reihe von Schweizern an der franzosisehen Grenze zurükgewiesen worden, weil ste es versäumt hatten, ihre Bässe durch eine sranzosische Agentschaft visiren zu lassen.
Um unsern Landsleuten derartige, oft sehr naehtheilige Jnkonvenienzen zu ersparen , ersuchen wir Sie, die nach Frankreich reisenden Bersonen jeweilen ausdrüklieh aufmerksam zu machen , dass ihre Reisefehristen mit dem Visa entweder der sranzosisehen Gesandtschaft oder eines der in Basel, Reuenburg und Gens ausgestellten französischen .Konsulate durchaus versehen sein müssen , welches Visa übrigens nach unserer Verofsentliehnng im Bnndesblatte vom 28. Juni abhin ^) un-
entgeltlieh verabfolgt wird.
Genehmigen Sie bei diesem Anlass die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.
B e r n , den 6. August 1872.
Jm Rämen der sehweizerischen Bundeskanzlei, Der .Kanzler der Eidgenossenschaft:
Schieß.
^) Stehe Bundesblatt ^. J. 1872, Band II, Seue 702.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kreisschreiben der Schweizerischen Bundeskanzlei an sämmtliche Staatskanzleien und Polizeidirektionen, betreffend das Visiren der Pässe nach Frankreichs (Vom 6. August 1872.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1872
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
36
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
10.08.1872
Date Data Seite
46-46
Page Pagina Ref. No
10 007 380
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