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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 24. Januar 1872.)

Mit Rote vom 21. dies hat die k. grossbritannische Gesandtschaft bei der schweiz. Eidgenossenschaft im Ramen ihrer Regierung das Ansuchen an den Bundesrath gestellt , derselbe mochte je eine Rummer aller in der Schweiz erscheinenden periodischen Zeitschristen an einem gewissen Tage des lausenden oder des nächsten Monats sammeln und der gedachten Gesandtschast zuhanden des Eomites der jährliehen Jndustrieausstellungen in London übermittein.

Diesem Besuche zu entsprechen , beschloß der Bundesrath , an sämmtliche eidgenössische Stände folgendes Kreisschreiben zu erlassen :

,,Tit.)

,,Laut Mittheilung der grossbritannisehen Gesandtschaft wünschen Jhrer Majestät Kommissäre für die jährlichen internationalen Ans-

Stellungen in London die Buehdrukkunst in möglichster Reichhaltigkeit auf der diesjährigen Ausstellung vertreten zu sehen und zu diesem Ende u. A. ein Exemplar jeglicher Zeitungen oder Zeitschristen zu erhalten, welche auf einen bestimmten Tag in der ganzen schweizerischen Eidgenossenschast ausgegeben werden.

.,Um diesem von der königliehen Regierung besürworteten Wunsche, so viel an uns, zu genügen, richten wir an die Regierungen der hohen

eidg. Stände die hösliche Einladung , uns zu weiterer Vermittlung je ein Exemplar aller am 17. künstigen Monats oder am nächstgelegenen Tage aus Jhrem Gebiete erscheinenden Tages-, Wochen- oder MonatsBlätter einzusehiken.

.,Gefälliger Entsprechung gewärtig, benuzen wir übrigens gerne den Anlass , Sie , getreue , liebe Eidgenossen , nebst uns in den Sehuz des

Allmächtigen zu empfehlen."

Mit Rüksieht ans die stattgesundene Vereinigung von Elsa ss und .Lothringen mit dem Deutschen Reiche, und zur Ordnung des Heimatrechtes der gegenwärtig in der Schweiz wohnenden Angehörigen des von

173 .^

Frankreich abgetretenen Gebiets , hat der Bundesrath das nachstehende .^reisschreiben an sämmtliche ..^ntonsregierungen gerichtet:

.,Tit^.

,,Jn Folge der Vereinigung von Elsa ss und L o t h r i n g e n mit dem Deutschen Reiche sind verschiedene Zweifel aufgetaucht bezüglich des Heimatrechtes der Angehörigen des von F r a n k r e i c h abgetretenen Ge-

bietes, welche in der Schweiz wobnen und bezüglich der allsällig nothigen Aenderung ihrer Legitimationspapiexe.

,,Der hiesür massgebende Art. 2 des definitiven F r i e d e n s V e r t r a g e s vom 10. Mai 1871 lautet nämlich: ,,.,Den aus den abgetretenen Gebieten herstammenden , ^gegenwärtig in diesem Gebiete wohnhaften sranzofisehen Unter.,thanen , welche beabsichtigen . die sranzosisehe Nationalität zu ^behalten, steht bis zum 1. Oktober 1872 und vermoge einer ..vorgängigen Erklärung an die zuständige Behorde die Be..fngniss zu, ihren Wohnsiz nach F r a n k r e i c h zu verlegen und ^sieh dort niederzulassen , ohne dass dieser Befugniss durch die ,,Geseze über den Militärdienst Eintrag geschehen konnte , in ,,welchem Falle ihnen die Eigenschaft als sranzosische Bürger ^erhalten bleiben wird. Es steht ihnen frei , ihren aus den ..mit Deutschland vereinigten Gebieten belesenen Grundbesiz zu ..behalten.

..,,Kei.. Bewohner der abgetretenen Gebiete dars in seiner ,,Verson oder seinem Vermogen wegen seiner politischen oder ^militärischen Handlungen während des Krieges verfolgt , ge,,stort oder zur Untersuchung gezogen werden.^ ^ ,,Rach dem Wortlaut dieses Artikels hatten nur die aus dem abgetretenen Gebiete herstammenden und bei Abschluss des Vertrages i n d i e s e m G e b i e t e w o h n h a s t e u französischen Unterthanen da^Reeht, für Frankreich zu optiren , woraus zu folgen schien, dass alle^ Ange..^ horigen jenes Gebietes , w e l c h e in a n d e r n S t a a t e n w o h n e n , Deutsche geworden seien und bleiben müssen.

,,Die diesfalls möglichen Zweifel wurden jedoch gehoben bei Anlass einer Zusazkonvention ^u dem erwähnten ^riedensvertrage , welche am 11. Dezember 1871 zu F r a n k f u r t a. M. zwischen dem deutschen Reiche und Frankreich vereinbart und nach beidseitiger Ratifikation am 11. Januar 1872 zu V e r s a i l l e s ausgewechselt worden ist.

,,Der

Art. 1 dieser Zusazkonvention lautet nämli.h : ^,Für diejenigen Personen, welche aus den abgetretenen ..Gebietstheilen herstammeu und sich ausserhalb Europa auf,,halten, wird die durch den Artikel 2 des ^riedeusvertrages

174 .,sür die Wahl zwischen der deutschen und der französischen Ra,,tionalität sesta.esezte Frist bis zum .l. Oktober 1873 verlängert.

,,,,Die Entscheidung sür die französische Nationalität seitens ,,der aus den abgetretenen Gebieten herstammenden Bersonen, ^welche sich außerhalb Deutsehlands ausmalten, erfolgt durch eine, ,.sei es vor der Mairie des Wohnortes in Frankreich, sei ,,es vor einer französischen Gesan.^tschafts- oder Konsnl....tskan^lei ^abgegebenen Erklärung oder dureh Jmmatriknlation bei einer ,,solchen Kanzlei.

,,,,Die französische Regieruug wird der deutschen vierteljähr,,lich auf diplomatischem Wege namentliche Verzeichnisse über ,,diese Erklärungen mittheilen. ^

,,Rach Vorschrift dieses Artikels in Verbindung mit dem aus .^lrt. 2 des^Friedensvertrages beibehaltenen Termine haben nun alle in der Schweiz wohnenden Angehörigen des von Frankreich an Deutschland abgetretenen Gebietes bis zum 1. Oktober 18^2 auf der Kanzlei der französischen Gesandtschast , oder aus einer französischen Konsulatskanzlei sich zu erklären , dass sie Franzosen bleiben wollen . o^er diese ihre Absicht durch Erneneruug der Jmmatrikulation und mittelst eines neuen Basses oder Visums zu konstatiren.

,,Wer dieses unterläßt , ist mit Ablauf des erwähnten Termins Angehöriger des deutschen Reiches geworden und hat dannzumal Legitimationspapiere von Seite der Gesandtschast des deutschen Reiches beizubringen.

.,Wir wollen nicht unterlassen , sämmtiichen Ka.^tonsregierungen von der definitiven Regulirung dieses Verhältnisses Kenntniss zu geben, ihnen überlassend, die angemessen scheinenden Verfügungen von sieh aus zu tressen.^

(Vom

^9. Januar 1872.)

Jnfolge der von Hrn. Eharles Philippe Me re i er von Lausanne, derzeit interimistischer Geschäststräger in St. Petersburg , eingegebenen Demission von seiner srühern Stelle als sehweiz. Vizekonsnl in Hamburg, hat der Bundesrath für ledern Posten gewählt : .^rn. Karl Eduard G ö t t i n g, von Hamburg, Handelsmann daselbst.

17.5 .^

(Vom 2. Februar 1872.)

Der Bundesrath hat im Personal der Scharsschü^enbataillon..^....^ .Befoxde..ungen vorgenommen, und desshalb gewählt: als Hauptleute: ^H... Louis ^oign.^, in Vivis, .^uartiermeister im Bataillon Rr. 5; ,. Andrea Ghis l e t t i , in Stalla i Graubüuden) , Aidemajor im

Bataillon Rr. 10;

,, ,,

Adrien T h e li n , in La Sarraz (Waadt) , Aidemajor im Bataillon Rr. 14, Louis D e l u ^ , in Romane.. (Waadt), .^...uartiermeister im Bataillon Rr. 14,

als Oberlieutenant.

Hr. Vlaeidus .^ählin, in Einsiedeln (Schw^), .....^uartiexmeister im Bataillon Rr. l..).

Der Bundesrath hat gewählt : (am 24. Januar 1872) al.^ .Kopist auf der Bundeskanzlei : Hrn. .^lle^is M a r i d o r , patentate...

Lehramtskandidat , von Fenin (Reuenburg) .^ (am 29. Januar 1872) als Oberinstruktor der Cavallerie: .^rn. Stabsmajor Ehristian Müller, von Rappersweil (St. Gallen), derzeit Adjunkt der Bserderegieanstalt in Thun ; ^, Bostkommis in Brieg: Hrn. Balthasar J n A l b o n , von Widers,

in Brieg (Wal.lis),

,,

,,

,, Zürich^

,,

..

,,

,.

J.^ ^ua ^ ü e ^ ^ ^ --n ^^ (Zür^ Bostaspirantin, in Zi.rich, ,, Rosa S a u r e n m a n n , von Maur (Zürich), Bostaspirantin , in Zürich.

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03.02.1872

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