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Bundesrathsbeschluß in

Sachen des Rekurses des Pierre Fasson von Chapary, Hochsavoien (Frankreich), betreffend Wegweisung aus dem .Danton Genf.

(Vom 24. April 1872.)

De... schweizerische ..Bundesrath hat in Sachen des B i e r r e M a s s o n von Ehapar...., Hochsavoien (Frankreich), betreffend Wegweisung aus dem Kanton Genf; nach angehortem Berichte des Justiz- nnd Bolizeidepartements und nach Einsicht der vom Staatsrathe von Gens zur Begründung seines.

Ausweisungsbesehlusses gegen Bierre Masson vorgelegten Aktenstüke, Jn Erwägung:

1. Art. 2 des im Jahre 1864 zwischen der Schweiz und Frankreich abgeschlossenen Riederlassungspertrages bestimmt, dass die Franzosen, um in der Schweiz Wohnsiz zu nehmen oder sich dort niederzulassen, mit einem ihre Staatsangehörigkeit bezeugenden Jmmatrikulationsschein versehen sein müssen, der ihnen auf Vorweis von Zeugnissen über sittliehe Aufführung und andern erforderlichen Ausweisen von der franko-

fischen Gesandtschaft ausgestellt wird.

Eine solche Ausweissehrist hat Masson nie. vorgewiesen.

^ 2. Raeh vorliegenden Berichten sind Bierre Masson sowie sein Sohn bereits polizeilieh bestrast worden. Jn seinem Hause duldet Rekurrent ein Konkubinatsverhältniss seiner Toehter. überhaupt ergibt sich ..us den vorhandenen Thatsachen und Beschwerden, dass Masson zu so vielen und begründeten plagen Anlass gibt, dass seine Wegweisung nach bestehenden Vorschristen begründet erseheint.

beschlossen: 1. Es sei der Ausweisungsbeschluss des Staatsrathes ....on Genf gegen Bierre Mafson hierorts bestätigt.

2. Dieser Bes.hluss sei dem Staatsrathe des Kantons Genf, sowie dem Rekurrenten Bierre Masson in Eoulouvren^re, Gemeinde

Blainpalais (Gens,., unter Rükschluss der Akten mitzutheilen.

3.

Kenntnissgabe an die sran^stsehe Gesandtschaft.

Bern, den 24. April 1872.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundesprästdent :

^elti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

St.hi^.

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Bundesrathsbeschluß in Sachen des Rekurses des Pierre Masson von Chapary, Hochsavoien (Frankreich), betreffend Wegweisung aus dem Kanton Genf. (Vom 24. April 1872.)

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Jahr

1872

Année Anno Band

2

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27

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.06.1872

Date Data Seite

557-558

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