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Schweizerisches Bundesblatt.

XXIV.Jahrgang. II.

Nr. 29.

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29. Juni 1872.

Bericht der

.kommission des Ständerathes über die Geschastsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahr 1871, sowie über die Staatsrechnung desselben Jahres..

(Vom 24. Juni 1872.)

Tit. .

Die Kommission , welche Sie mit der Brüsüng der Geschästsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahx 1871, sowie der Staatsrechnung vom gleichen Jahre beauftragt haben, beehrt sieh, Jhnen darüber nachstehenden Bericht zu erstatten.

A. Geschastsführung des Bundesraths.

I. Geschäftskreis des nolitileh.en Departements.

a. A b g e s c h l o s s e n e und r a t i s i z i r t e V e r t r ä g e .

Die im Jahr 1871 abgeschlossenen und ratifizirten Verträge beziehen sich aus Eisenbahnverhältnisse und aus die Rheinkorrektion von

Bundesblatt. Jahrg. XXIV. Bd. II.

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Bessern bis zum Bodensee und einer derselben aus die rechtliche Stel.lung der Aktiengesellschaften in Deutschland und der Schweiz. Da diese^ .^ Verträge den Räthen schon zur Ratifikation vorgelegen haben und also hinlänglich bekannt find, so ist auf den Jnhalt derselben ^ nicht näher einzutreten.

.

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h. B r o j e k t i r t . . . V e r t r ä g e .

Die Kommission hat mit Vergnügen vernommen , dass endlich gehofft werden darf, einen Handels- und Riederlassnu^svertrag mit der Türkei zu erhalten, ohne dass es nothwendig sein wird, einen Gesandtschastsposteu in Konstantinopel zu errichten.

Sie hat die Ueberzeu..

gung gewonnen, dass der Bundesrath dieser Angelegenheit diejenige . Aufmerksamkeit schenkt, welche fie mit Rücksicht ans ihre Wichtigkeit für unser Land verdient, und dars daher wohl hoffen, dass das gewünschte Ziel endlich erreicht werde.

Jn Bezug auf die übrigen pxojektirten Staatsverträge verweisen wir einfach ans den Bericht des Bundesrathes, und erklären uns mit den bezüglichen Schritten desselben einverstanden.

... S p e z i a l s ä l l e . ^ Einige der vom Bundesrathe in seinem Berichte behandelten Spe..

zialsälle betreffend den Verkehr mit dem Auslande haben der Kommission Veranlassung zu Bemerkungen geboten.

1) .^lrt. 3 des Bariservertrages vom 20. November 1815, die Schleifung der Festung Hüningen betreffend , legt Frankreich die Verpsliehtung ans, innert eines Radons von 3 Stunden von Basel keine Festungswerke ausführen. Dureh die Einverleibung des Elsasses in das deutsche Reich fand sieh die Regierung von Basel veranlaßt, die Ansmerksamkeit des Bundesrathes auf die erwähnte Vertragsbestimmung hinzulenken. Der Bundesrath erklärt in seinem Geschäftsberichte, ex

^habe die Frage stndirt und sei zu dem Schlusse gelangt, dass diese.

staatsrechtliche Servitut auch gegenüber dem deutsehen Reiche fortzubestehen habe. Da jedoch deutscherseits nichts geschehen sei, was als eine Nichtanerkennung desselben gedeutet werden könne, so habe er keine Veranlassung gehabt, Schritte zur Anerkennung des betreffenden Rechtes zu thnn.

Jhre Kommission ist damit einverstanden, dass der Bundesrath b^is je^t keine ^ehritte gethan hat, um das deutsehe Reich zu einer bezügliehen Erklärung ^u veranlassen. Allein mit Rüksieht aus die hohe Wichtigkeit, welche diese Angelegenheit sür Basel und die Schweiz hat, hält es die Kommission für angezeigt, den Bundesrath einzuladen, die-

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selbe stets im Auge zu behalten und einzuschreiten, sobald sie für die ^Schweiz von praktischer Bedeutung zu werden droht.

2) Mehrere im Elsass wohnende Schweizer wurden durch den legten Krieg beschädigt. Zwei derselben wünschten zu dem Zwecke, von

der deutschen Regierung gleich den übrigen Elsässern Entschädigung zu erhalten, eine Erklärung des Bundesrathes

dahin gehend, dass wenn

Angehörige des deutscheu Reiches in der Schweiz jemals dnrch Krieg geschädigt werden sollten, die Schweiz dieselben ebenfalls entschädigen

werde. Der Bundesrath entsprach in dem Sinne, dass ex erklärte, in einem solchen Falle die Angehörigen des deutschen Reiches den Sehweizern gleich zu ^halten. Einer der beiden Schweizer schickte diese Erkläruug wieder zurück, weil sie ungenügend sei, da die deutsche Regierung im Elsass nicht bloss verlange,^ dass vorkommenden Falles die Deutschen den Schweizern gleich gehalten werden, sondern dass ste gleich gehalten werben, wie die Schwerer im Elsass. Der Bundesrath lehnte eine so weit gehende Erklärung ab, und die. Kommission ist ganz hiemit einverstanden, denn die Schweiz kann sich nicht ver. pflichten, unter Umständen Fremde ^besser zu entschädigen, als die eigenen Angehörigen. Dagegen glaubt die Kommission, es könnte in der Folge von Werth sein, zu wissen, ob die beiden Reklamanten gar nicht entschädigt worden seien, oder wie die Sache überhaupt weiter verlief. Sie ladet daher den Bundesrath ein, darüber Rachsrage zu

halten, wie es in Bezug auf die Entschädigung mit den beiden Schwei-

zern schliesslich gehalten worden sei.

^

3) Eine grosse Thätigkeit entfaltete der Bundesrath und die schweizerische Gesandtschast in Paris bei ^.lnlass der in ^olge des Pariser Auslandes verhasteten 203 Schweizer, und bei Vextheilung der Rationalsubskription zu Gunsten der in Frankreich durch den Krieg beschädigten Schweizer. Die Kommission spricht desshalb sowohl dem Bundesrathe als der schweizerischen Gesandtschaft in Baris den wohlverdienten Dank aus.

d.

D i p l o m a t i s c h e und K o n s u l a r v e r t r e t u n g .....er S c h w e i z

im Auslande.

Der bezügliche Bericht des Bundesrathes gibt der Kommission zu folgendem Bostulate Veranlassung : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die Frage zu unter"suchen und darüber Bericht zu erstatten, ob es nicht möglich ,,sei, Mittel der Ueberwachung aufzufinden, welche geeignet sein ,,dürsten, bei den schweizerischen Konsulaten im Auslande ahn"lichen Vorkommnissen vorzubeugen, wie den beim schweizerischen ^Generalkonsulat in St. Betersburg stattgefundenen.^

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Die Kommission will die bedauernswerthen Verhältnisse, in welchen sich die Konsulatsgeschäste in St. Petersburg beim Tode des Hrn.

Generalkonsul Giinz befanden, nicht näher berühren. da sie hinlänglich bekannt sind. Aber darauf glaubt sie aufmerksam machen zu müssen, dass der Fall in Betersburg leider nicht vereinzelt dasteht. Es kann .wohl keiner Frage unterliegen, dass durch derartige Vorkommnisse die Ehre der Schweiz leidet, und dass es daher schon hierwegen geboten erscheint, Wiederholungen wo moglich vorzubeugen. Wenn sie auch zugibt, dass es schwer oder unmoglich sein werde, derartigen Uebelständen ganz vorzubeugen, so gibt sie doch die Hofsnung nicht auf, dass es mo^lich sein dürste, Mittel zu finden, um sie zu vermindern, und jedenfalls ist die Frage ernst genug, um eine nähere Untersuchung zu veranlassen.

Die übrigen Mitheilungen des Bundesrathes unter dem Titel ,,Diplomatische und Konsnlarvertretung^ veranlassen die Kommission zu keinen Bemerkungen.

e. S t e l l u n g der N e u t r a l e n .

Am 20. Juli 1871 hat der Ständerath, veranlasse durch eine Motion des Herrn Dr. Vogt in Genf, folgenden Beschluss ^efasst: ,,Dex Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen, ob es nieht ,,moglich sei , die Bfliehten und Rechte der Neutralen volkerrechtlich ^festzustellen und über das Resultat dieser Untersuchung Bericht und ,,Antrag einzubringen.^

Aus dem Geschästsberichte des Bundesrathes ist nicht zu entnehmen, ob im Sinne dieses Beschlusses schon irgend welche Schritte gethan worden find. Die Kommission sieht sich desshalb veranlasst, fragliches Bostulät dem Bundesrath in Erinnerung zu bringen.

......... ^ esch a fts k re i s des Departements des Innern.

Organisation der ^ehorden.

Unter dieser Ausschrist erwähnt der Bundesrath seines Kreisschrei.^ bens an die Kantone betreffend die etwaige Vermehrung oder Abänderung der Wahlkreise für den Nationalrath, uud die ^eftse^ung des Repxäsentationsverhältnisses auf der Basis der Zahl der Ortsanwesenden

625 oder der eigentlichen Wohnbevolkerung. Da die Neuwahlen bereits im Oktober stattfinden, so wird sich die Bundesversammlung schon in dieser

Julis.^ung mit dem bezüglichen Gesetzentwurf zu beschäftigen haben.

Einstweilen sei also nur erwähnt, dass els und ein halber Stand sich für die Wohnbevölkerung , drei dagegen für die ^rlsanwesenden als Grundlage, und sieben und ein halbe.. Stand sich ausdrücklich jeder Aeusserung besonderer Wünsche enthalten haben.

Kanzlei, ^rchi^ und ^l.l^ll.et.

Die Führung der Kanzleigeschäste war auch in diesem Jahr, wie immer, eine ausgezeichnete, Vrotokollirung, Eollation und Registratur sehr ^eissig und genau. Zur Zeit unseres Besuches aus der Kanzlei.

erzeigten sich in. dem ordnungsgemäßen fortschreiten der Kanzlei^eschäste momentane Hindernisse, die nicht den Kanzlisten z n... Schuld zu rechnen und nur durch ein zufälliges Zusammentressen mehrerer hochst ungünstiger Verhältnisse hervorgerusen sind. Mit Rücksicht aus die Ze.tepoche kann aber der uähere Rachweis darüber erst Gegenstand der nächsten Berichterstattung sein.

Jn Folge der Verhandlungen der Versassungsrevision war das Bureau der Drucksacheu dieses Jahr mit. bedeutender Mehrarbeit überhäust , es ist mit voller .Anerkennung zu erwähnen , dass dasselbe seine

Ausübe in treulichster W^se erfüllt hat.

Hiusiehtlich der Verosfeutlichu..g der Buudesrevisio.....verhandlungen in der Form eines substantielle.. Bulletins finden wir im Berichte die

Bemerkuug, dass dieser Versuch allseitig wenig befriedigt habe.

Wir

theileu diese Ausicht vollständig und glauben, es werde in dieser Erfahrung nur eine sehr geringe Ermuthigung liegen , denselben sobald zu wiederholen.

^..luch da... Archiv befindet sich, wie wir uns durch gekommene Einsicht überzeugt haben , in musterhafter Ordnung , und ebenso ist die

Bibliothek trefflich ^usammeugestellt uud geordn.^. Uebrigeus hat der

Raummangel im Buudespalais aus dieselbe bereits seinen Einflnss ansgeübt, denn sie wnrde durch denselben gezwungeu, ihr srüheres Zimmer an das statistische Bureau zu überlassen und sich in Schränke, die auf dem Gange angebracht stnd, zurückzugehen.

Unterricht^nstalten im ^n.. und .^lu^laude.

Bei dieser Rubrik konnte vielleicht eiuigermasseu ausfallen, dass der Bundesrath mit keinem Worte des Auftrages erwähnt, den er betreffend die Errichtung einer oder mehrerer hoherer Lehranstalten in der romanischen Schweig im Dezember 186.) erhalten hat. Wir erklären uns^

^26 jedoch dieses Stillschweigen hinreichend aus dem Umstand.., dass die po- ^ litischen Tagessragen diesen Gegenstand zurückgedrängt haben, und wir find dabei überzeugt, dass ihn der Bundesrath desshalb nicht aus dem Auge verloren hat.

^

Pferdezucht.

Rach dem bundesräthlichen Berichte wurden in diesem Rechnung^jahre auf den Ankauf von 17 englischen Zuchtstuten Fr. 24,88..). 77 verwendet, wobei noch im Total an Umkosten Fr. 7l 41. 23 erlaufen sind. Ferners ersehen wir aus den kantonalen Berichten, dass beson^ers wegen der nicht seltenen Unfruchtbarkeit bishin namentlich die importirten Stuten zu der Verbesserung unserer Raee durchaus nicht in dem erwarteten Masse beigetragen haben. Wir halten diese Thatsache bereits für in genügender Weise dargethan, nm geftü^t ans die gemaehten Erfahrungen eine Verhaltnngsregel für die Znknnst ..Aufzustellen.

Zu dem Ende beantragen wir das Bostulat: .,Der Bundesrath ist eingeladen, die ihm zum Zwecke der ^Verbesserung der Vserdezueht bewilligten Kredite in Z..k..nst ,,jeweilen nur aus den Ankauf von Zuchthengsten zu ver.,wenden..^ Als fernern Grund, wesshalb die Hebung der inländischen Vserdezueht tro^ der beträchtlichen gebrachten Opfer noch keineswegs in der wünschbaren Weise fortgeschritten ist, führt uns der Berieht die Wahrnehmnng an , dass in mehrern Gegenden der Schweiz die besterzielten jungen Abstämmlinge der fremden Zuchtthiere rasch wieder nach dem .

Auslande perkanst werden, ein Verfahren, das dem Zwecke der angestrebten Raeeverbessernug allerdings in direktester Weise entgegensteht.

Der Bundesrath glaubt, in der Anssührung einiger Vorschläge der Vserdezuehtkommission ein Mittel zn besten, diesen und andern Miss-

ständen entgegen zu wirken. Mit Rücksicht ans die Wichtigkeit der Saehe geben wir uns gerne der Erwartung hin, der Bundesrath werde ihr seine volle Sorgfalt um so aufmerksamer zuwenden, weil die mehrfach vorgekommenen Enttänsehnngen die Hoffnung auf ein lohnendes Gelingen dieser Bemühungen bei Manchen. nicht unerheblich abgeschwächt haben.

Konkordate .und internationale tlebereinkunfte.

Durch die Jnitiative österreichischer und italienischer Abgeordneter ist in Florenz ein internationaler Vertrag zum Sehu^e der iusektenfressenden Vogel ^u Stande gekommen, und es herrseht die Absicht, aueh die übrigen angrenzenden .Staaten znm Beitritte ei^^ula.^ n. Der Bundesrath hat seinerseits auf gemachte Mitteilung hin die volle

627 ^ Geneigtheit ausgesprochen, stch an diesen Verhandlungen zu beteiligen, .womit wix hinwieder unserseits vollkommen einverstanden sind.

.polytechnische Schule.

^ . Fortwährend steht diese wichtige Anstalt in hohem Flor und grösserm Ansehen. Aus dem sehr einlässlichen Berichte des schweizerischen Schulxathes entnehmen wir, dass die Frequenz wieder um 16 Schüler und

46 Auditoren gestiegen ist, und im Schuljahr .l 870 ein Total von 867 Stndirenden erreicht hat. Die Schweiz, bei Vertretung aller Kantone, zählt 232 regelmässige Schüler, das Ausland, wobei neben allen Ländern Enropas auch Asien, Afrika und Amerika repräsentirt

sind, liefert 4l4 derselben. Da die Anstalt ursprüglich auf nur zirka

400 Zoglinge berechnet war, so ist der Mangel an Räumlichkeiten zur höchst dringenden Frage geworden, indem das physikalische Laboratorium, die Jngenienrschnle, die naturwissenschaftlichen Sammlungen wie die chemischen Laboratorien, besonders bei Ausdehnung des chemischen Unter^riehts aus eine dreijährige Studienzeit, absolut mehr Vla^ ersordern.

,,Die nächste Zeit^, sagt der Schulrath, ,,wird an die Anstalt in dieser Richtung bauliche Ansordernngen stellen, die entschieden nur zu verweigern sein werden, wenn man die Schule von ihrem jetzigen Rang will hernntersinken lassen.^ Die nähern im Verkehr mit dem Bundesrath gemachten Nachweise des Schulrathes, die wir eingesehen, erortern auch die Voraussetzungen, bei deren Eintreten der Bund sür^Renbauten in Mitleidenschast gezogen werden kann. Uebrigens sind bei diesen Fragen, schon um der wichtigen Konsequenzen willen, die Bestimmungen des Gründnngsgese^es für das Vol^te.hn.kum zu beachten, welches die Räthe im Jahre 1854 erlassen haben. Anch der Fall eines vertragsmässigen Loskaufs der züreherschen Bau- und Unterhaltsservitut mit Uebertragung aus den Bund wird

im sch^lräthlichen Berichte zur Sprache gebracht. Sollte der Bundes-

rath in^ der einen oder andern Richtung später zu einer Vorlage an die Räthe sich veranlasst glauben, so ^weiseln wir nicht daran, dass es nur auf Grund der reiflichsten Prüfungen geschehen wird.

Bauwesen.

.Betreffend den Brückenbau über^ die Maggia hat der Grosse Rath von Tessin auch in diesem Berichtsjahre noch keinen Entscheid gefasst, eine Verzögerung, die wir mit dem Bundesrathe bedauern. Jndessen mogen die nun beigelegten innern Konflikte dieses Kautons zu einem guten Theil die Ri.hterledigung dieses Geschäftes verschuldet haben, und es dars gegenwärtig um so eher gehofft werden, dass diese laua.

628 pendente Frage von Seite der tessinisehen Behörden in der nächsten^ Zukunft ihren wünschbaren Absehluss erhalten wird.

forstliche ^n^ele^enheiten.

Der Bericht des Bundesrathes weiss von keinen in diesem Jahre^ ausgeführten Aufsorstnngsaxbeiten, da der schweizerische Forstverein ihm darüber keinerlei Mittheilung eingesandt hat. Unserseits äussern wir nur die bestimmte Erwartung, dass bei Bewilligung von Bundessubsidien für Ausforstungen im Hochgebirg der Bundesrath genau nach Anleitung

von Art. 3 des bezüglichen Bundesbeschlusses vom 21. Juli 1871 verfahren wird.

Eisenbahnen.

Mit Hinblick ans die fortschreitende Ausbildung unseres Eisen1871 nicht weniger als 26 Eisenbahnkonzessto..en znr Genehmigung^

bahnne^es verdient es an dieser Stelle Erwähnung, dass im Jahre

durch den Bund eingereicht worden^ sind. Davon betreffen je 7 die Kantone Zürich und Aargau, drei Baselland, je zwei die Stände Bern, .Luzern, Freiburg und Waadt, und ein Gesuch betrifft den Kanton St. Gallen.

finanzielle....

Wie gewohnlich, so zeigt auch dieses Jahr das Rechnungsergebniss.

des Departements des Jnnern eine starke Minderausgabe sür das Bauwesen, und zwar im Betrage von Fr. 307,195. 08. Die Hauptposten entfalten aus die ^lusskorrektionen, und speziell anf die Rhein-

korrektion Fr. 137,466. 2...., auf die Rhonekorrektion Fr. 43,900,

und endlich auf die Juragewässerkorrektion Fr. 113,000. Der vorzügliehste Grund dieser Erscheinung besteht darin, dass die Kantone die vollen Zweidrittheile , wozu sie selbst verpflichtet sind, nieht zur Verwenduug gebracht haben, wodurch selbstverständlich aueh der Drittheil, den der Buud beischiesst, nicht ^ur Ausgabe gelangt ist.

629

....... ^ e sch aft ^ kre i^ de^ ^ustiz.^und ^olizeide^rtement^.

I. .^ertra.^e mit au^arti.^en Staaten.

Nachdem der Bundesrath seiner Zeit erhebliche Ermässigung der von verschiedenen Kantonen bezogenen hohen Aufeuthaltsgebül..ren erwirkt hatte, hob Frankreich gegenüber der Schweig im Juli 1866 die Bassund Visagebühren auf und schaffte einen Monat später Bässe und Visa selbst ab, wodurch die Schweiz in dieser Beziehung Engiaud und Belgien gleichgestellt wurde. Rach Beginn des Krieges mit Deutschland führte aber die französische Regierung nicht nur die Bässe allgemein und gegenüber allen Rationen wieder ein, sondern es verfügte der Ehes dex Voll^ehuugsgewalt Frankreichs im April 1871 des Weitern, dass^ gegen-

über allen Ausländern ohue Unterschied für die .Ausstellung und sür. das

Visum der Bässe die im Tarif für die französischen Kanzleien vorgeschriebenen hohen Ta^en wieder eingeführt werden.

Es ist sehr ^u bedauern, dass Frankreich zu dieser überaus lästigen Massregel gegriffen , und mit Befriedigung entnehmen wir dem Geschästsberichte , dass der Bundesrath der Angelegenheit seine volle Aufmerksamkeit schenkte uud nichts versäumte, um bei der französischen Regierung sur die Schweiz auf Aufhebung der Massregel ^u dringen.

Wenn seine Schritte bisher leider noch nicht den gewünschten Erfolg hatten, so hegen wir dennoch die Hoffnung, dass es den unausgese^teu^ Bemühungen des Bundesrathes in nicht ferner Zukunft gelingen werde, bei der sranzosischen Regierung die Abschaffung der Bässe und Visa selbst oder wenigstens des Bezugs der daherigen Gebühren auszuwirken.

^

^ ..^iz.

Aus den statistischen Rotizeu des Geschäftsberichts ergibt sich, dass von 150 beim Bundesrathe anhängig gemachten Rekursen nur I7 begründet erklärt wurden, in 7..) fällen ....urde aus die Beschwerde nicht eingetreten, 2.... Rekurse wurden abgewiesen, 9 zurückgezogen und 1..)

blieben pendent. Wir heben diese Thatsache hervor, weil wir darin einen Beweis dafür erblicken, dass die kantoualen Behorden im Grossen und Ganzen mit Unparteilichkeit und in richtiger Würdigung der recht-

lichen und thatsächlichen Verhältnisse ihre Entscheide zu fassen bestrebt sind.

Steuerrecht.

We..n wir im Allgemeinen die Anffassnng theilen, von welcher der Bundesrath bei Beurtheiluug der im Berichte hervorgehobenen Re-

630 .kursfälle ausging, so sehen wir uns dagegen hinsichtlich des Entscheides^ in der Stenerrekurssache des Jnlins W^le.r von Ober-Endingen (Kl^.

Aargan), wohnhast in Lnzern, zu einer Bemerkung veranlaßt.

Der Bundesrath, welcher W...lers Beschwerde gegen ein bezügliches

Urtheil des lnzernischen Obergeriehts vom Juni 1870 abwies, führt

zur Begründung seines Beschlusses unter Anderm an, Relarrent werde nicht durch die Steuergesetze zweier Kantone in Mitleidenschast geigen, da die Forderung der Vorsteherschast von Ober-Endingen aus eine Exklärung si.h gründe, welche er znr Zeit ausgestellt habe ; nun könne Jedermann znr Bezahlnng einer Richtschnld sich verpflichten, a l s o auch z u B e i t r a g s l e i st u n g e n a n S t e u e r n , d i e e r s o n st n i ch t z u bezahlen brauch te.

Jhre Kommission vermag lettere Auffassung nicht zn theilen.

Allerdings kann Jemand zur Bezahlung einer Riehtsehnld sich verpflichten, wenn es stch um eine^ p r i v a t r e c h t l i c h e Ansprache handelt. Allein Stenersragen sind dem Brivatrechte entzogen. sie gehören dem o f f e n tliehen Rechte a^. Stenerverträge sind daher unstatthaft.

Wie ein Vertrag, wodurch Jemand ganze oder theilweise Befreiung von der leserlichen Stenerpflicht sieh ansbedingen würde, wohl nnzweiselhast nngültig wäre, so ist, wie uns scheint, auch der Vertrag nicht rechtsverbindlich, wodurch Jemand sür alle Zukunft Steuern zu bezahlen ver-

spricht, zu deren Entrichtung er gesetzlieh nicht verpflichtet wäre.

III. ^olizei.

B u n d e s - und k a n t o n a l e s S t r a f r echt.

Der Strasprozess, welcher hinsichtli.h^ des Eisenbahnunglückes in Eolombier eingeleitet worden war, veranlage einen Anstand ^wischen dem Bundesrathe und dem Staatsratl^e von ^enenbnrg, hinsichtlich der Feststellung der vo.n Buude zn tragenden Kosten. Die drei .Angeklagten, welche zur Beurtheilung den neneuburgischen Behorden zugewiesen worden waren, .vurden sreigespro^heu, und es verlangte der .^taatsrath von Rene..l..nrg Vergütung der erlaufenen Kosten im Betrage von ^r. 20l9. 5l) Rp^ Der Bundesrath verweigerte vorab die Bezahlung eiuer ..^..zahl Ansähe im Ges...nmtbetrage von ^r. 177. 75, weil diese Kosten, wenn ein .^..es..^ des Kantons ..^euenbnrg übertreten worden wäre, von der kantonalen Staatskasse nicht bezahlt werden müssten, der Bund aber in ^..lle.i, wo die Uebertretnng eines eidgenossisehen ^trasges^e^es den kantonalen Gerichten zur Benrtheilung überwiesen, der Angeklagte aber sreigesprochen wird, oder im ^alle der Vernrtheilnng die Kosten nicht bezahlen kann, an die Stelle des kantonalen Fiskns trete und die Kosten nur in dem Umsange vergute, wie sie unter gleichen Voraussetzungen der betreffende kantonale Fiskus

631 ^vergüten müsste, wenn ein kantonale^ ..^esetz übertreten worden wäre.

Dex Bundesrath glaubte aber auch die Entschädigung an .die G...schwornen von ^r. 483. 60 Rp. streichen zu sollen, und ging dabei von folgender Anschauung aus : Die Gerichtsbarkeit für diejenigen Fälle, welche nach Art. 74 des Bundesstrafgesetzes den Kantonen znr Beur^ theilun^ zugewiesen werden, sei für die Kantone nicht bloss ein Recht, sondern eine Bricht, die nicht abgelehnt werden konne, die Kantone haben daher in sollen Fällen die Bflicht, ihren Organismus zur Handhabung der Strasrechtspflege dem Bnnde zur Verfügung zu stellen, und wie nun den Kantonen mit stehenden , fix^ besoldeten Gerichten konse.^uent jede Staatsgebühr, die als ein Aeauivalent für den Aufwand des Staates im Jnteresse der Rechtspflege erscheine, abgelehnt werde, so ko..ne auch gegenüber den Kantonen mit Ges.hwornen, welche Taggel.der aus der Staatskasse beziehen, keine Vergütung dieser Taggelder stattfinden. Der Staatsrath von Reuenburg theilte diese Auffassung nicht , mit Rüksicht auf die Unbedeutendheit des Streitgegenstandes abstrahirte er aber von einem Rekurse an die Bundesversammlung.

Wenn auch dex konkrete Fall seine Erledigung gefunden, so glaubt Jhre Kommission dennoch, es sei wünschenswert, dass über die streitige Frage ein prinzipieller Entscheid der Bundesversammlung herbeigeführt werde, damit für die Zukunft ähnlichen Konflikten vorgebeugt werde.

Wt^ theilen vollständig die Ansicht^des Bundesrathes, d.^.ss in den Fällen, welche derselbe nach Art. 74 des Bundesstrasgesetzes zur Beuxtheilung an die kantonalen Gerichte überweist, der Bund, wenn der Beurteilte die Kosten nicht befahlen kann oder muss, diese in so weit, aber aueh.nnr in so weit dem betreffenden Kantone ^u vergüten habe, als sie auch von der kantonalen ...Staatskasse getragen werden müssten, wenn ein kantonales Ge.setz übertreten worden wäre. Uns scheint, dass

die Richtigkeit dieser Ansicht durch Art. 15, Absatz 2 des ^Bundes-

gesetzes über die Kosten der Strasreehtspflege u. s. w. ansser allen Zweifel gestellt sei, laut welchem bei denjenigen Strafprozessen, die wegen Verletzung des B^udesstrasgesetzes nach Art. 74 desselben eingeleitet werden, ..im ^alle der Zahluugsnufähigkeit oder Freisprechung des Angeklagten, die Bundeskasse, nach M a s s g a b e der G e s e t z e des be t r e s s e n de n Ka u t o u s, die Vro^esskosten ^u tragen^ hat

(Off. .^. Bd. V, S. 408). Jn der Botschaft des Bundesrathes ^ fraglichem Gesetze wird diese stelle ausdrücklich dahin interpretirt, es

habe .,in diesen fällen die Bnndeskasse in so weit für die Kosten einzustehen, als dieselben dem kantonalen Fiskus zufallen würdeu, wenn die Verfolgung einer Uebertretnng kantonaler Strafgesetze stattgesunden

^ hätte^ (Bundesblatt 1856, Bd. I, S. 254).

Mit

Recht hat daher unseres Erachteus der Bundesrath im ^rage-

falle die Bezahlung der Fr. 177. 75 Rp. verweigert, welche laut Zn-

632 geständniss der neuenburgischen Jnstizdirektion Staatskasse nicht bezahlt werden müssten.

von

der

kantonalen^

Anders scheint sich uns die Sache zu gestalten hinsichtlieh der Entsehädigung an die Geschwornen, da im erwähnten. Falle eine Speziai Jur^ einberufen wurde, deren Taggelder von der Staatskasse des Kantons Reuenburg getragen werden .mussten. Rach uuserm Dasürhalten hat der Bund dem Kantone jede ausserordentliehe Auslage zu .

vergüten, welche ihm durch die Ueberweisung eines Strasfalles verursacht wurde.

Wir erlauben uns daher, folgendes Vostulat zu beantragen : .,Der Bundesrath wird eingeladen, in den Fällen, in ,,welchen er nach Art. 74 des Bnndesgesel^es über das Stras,,recht der schweizerischen Eidgenossenschaft Verbrechen oder Ver..

^gehen, die in ..jenem Geseze vorgesehen sind, zur Beurteilung .,an die kantonalen Gerichte weist, die Kosteufrage in dem ,,Sinne zu regeln, dass durch diese Ueberweisung für den Fiskus ..des betreffenden Kautons keine ausserordentliche Auslage eut-

,,steht.^

A u s w ä r t i g e .. M i l i t ä r d i e n ft.

Mit Befriedigung vernehmen ^ wir aus dem Geschästsberichte des Bundesraths, dass endlich auch die Werbungen nach Holland, resp.

nach holländisch Jndieu aufgehort habe, da schon untern. l^. September 1870 die holländische Regierung ihrem Generalkonsulate in Bern die

Mitteilung machte, dass für das Kolonialheer bis aus weiteres keine

Fremden mehr, welcher Ration sie auch augehören, angenommen werden sollen.

....^

^ e sch .i ft s k r e i s de^ ^lili.^rde.^rtements.

Wi... das vorhergehende, so hat auch das Jahr 18^1 sich durch

Ereignisse markirt, welche den grossten Theil der Tätigkeit dieses

Departements in Anspruch nahmen. Da jedoch die dur^ di.^ ^reignisse notwendig geu.aehten Massnal.^men den Gegenstand eines Spezialberichtes bilden, und die Rechnungen über die Gren^ese^ung von den eidg. Ratten an besondere Kommissionen gewiesen worden sind, so glaubten wir uns damit nicht beschäftigen zu sollen. und beschränken

^ .

633

uns demnach daraus, diejenigen Bemerkungen anzubringen, zu denen ^us die ordentliche Verwaltung des eidgenossischen Militärdepartements veranlasse.

I.

^efe^e, Ordonnanzen und .Clemente.

Am 12. Juli 1871 fasste die Bundesversammlung einen Beschlnss, welcher das Bnndesgese^ vom 27. August 1851 über die von den Kantonen und vom Bunde ^u leistenden Beiträge an Mannschaft, ^serden und Kriegsmaterial ausrecht erhält und zugleich den Bundesrath einladet, ihm später Anträge über Beibehaltung, Aufhebung oder Revision der Mannschaft^ und Geldkontingeute vorzulegen.

Der Bundesrath kam dieser ^Einladung nach , indem ex in .^ seinem Entwurse einer Bundesverfassungsrevisiou sachbezügliche Vorschläge formularle.

^ ^ ...

Dagegen hat nun die Volksabstimmung vom 12. Mai 1872, welche die Grundlagen verwarf, aus denen die Bundesversammlung die .Lösung dieser ^.rage angebahnt hatte, eine neue Situation geschaffen, angesichts welcher man auf einen Ausweg bedacht sein muss.

Der Beschluss vom 12. Juli 1871 konnte nur eine vorübergeheude Bedeutung haben, keineswegs aber dahin gehen, die Vollziehung einer ^ Verfass..ngsbestimmnng für unbestimmte Zeit zu suspendiren. Daher wird es an dem seiu, neuerdings die Frage der Revision und allsälligen Aufhebung der Kontingentsseala zu prüfen, und es spricht ^die Kommission, ohne ein formliches Vostnlat auszustellen, die Ansicht aus, dass der Bundesrath mogliehst be.sorderlieh der Bundesversammlung einen sachbe^ügliehen Bericht nebst Anträgen vorzulegen haben wird.

II. Unterabteilungen und Beamte der .^ilitarverwaltnn.^.

Die Kommission hat mit Vergnügen konstatirt, dass die eidgenössische Militärverwaltung dem schon lange geäusserten Wunsche Folge gegeben hat, dass die Spezialkassen des Eentralkriegskommissariats und der Verwaltung des Materiellen mit der Eentralkasse vereinigt werden. Diese ist nun also mit der Auszahlung aller Militärausgaben, sowie mit Einkasfirnng aller Einnahmen der verschiedenen Zweige der Militärverwaltuug beauftragt. Daraus ergibt sich uatürlieh für die ^eutralkasse eiue Mehrarbeit, dagegen erzielte man hiedurch eine Regelmässigkeit und eine

Befähigung zur Kontrolirung, wie ste das früher übliche System nicht

dargeboten hat.

III.

..lrtillerie^u^trukti^n.

Der Bericht des Bundesrathes hebt hervor , dass die Dauer der Dienstzeit der Reserveartillerie nicht mehr im Verhältnisse zu den An-

^4 ford^run^n d..r Instruktion ft^ht und nicht gestattet, di^n w.cht.^en Bestandtheil unserer Armee aus der bisherigen Hohe des Ruses guter ^ Feldtüehtigkeit zn erhalten. Die kommission hält hier dafür, es sei der Augenblick ^kommen, die Mittel zu prüfen, um die Lücken auszufüllen, welche unsere eidgenossische Militärorganisation darbietet, und sie ä..^ert die Hoffnung , der Bundesrath werde nächstens den Räthen Anträge unterbreiten, welche geeignet sind, nicht n.^r den hier gerügten Uebeistand, sondern auch noch eine gute Anzahl anderer zu beseitigen, welche im Berichte ebenfalls namhast gemacht sind und denen unges....mt^abgeholfen werden muss, wenn man nicht will, dass die von der Ration für die Landesvertheidignng gebrachten Opsex ganz ^illusorisch werden.

IV. Scharffchu^n^u^ruktion.

. ^Das Militärdepartement hat zu jeder der Rekrutenschulen, die im Jahr 1871 stattfanden, einen Bataillonsstab berufen und deu Verwalk tnngsdienst dem ....^uartiermeister und den Gesundheitsdienst dem Arzte der Scharsschüzenkorps anvertraut, anstatt Ossifere des eidgenössischen Stabes damit zn beauftragen.

Die Kommission kann diese Neuerung nnr gutheissen , welche ein Mittel darbietet, den .^uartiermeistern und den Korp.särzten eine praktische Jnstrnktion zu ertheilen, welche ihnen bisher häufig abging. Dagegen kann sie sieh nicht verhehlen, dass, was insbesondere den Gesundheitsdienst betrifft, diese Verbesserung in fühlbarer Weise einen Ueb^.lstand vergrossert. welcher unsere gegenwätige Organisation darbietet.

Man hat schon oft daraus hingewiesen , dass die meisten Kantone

nicht ..une hinlängliche Anzahl Militärärzte für ihre Kontingente besten.

nun vermindert man noch diese Anzahl, indem man aus dem Gesundheitspersonal der Kautone die für die .^charssehü^en erforderlichen Aerzte nimmt. Wir werden aus diesen Gegenstand beim Kapitel ,,Gesundheitspersonal^ zurückkommen.

Bei Anlass der Einübung der Seharsschüzenlandwehr bemerkt der

Bericht des Bundesraths, .dass nur 13 Kantone die Militärpflichtigst

bis zum Alter von 44 Jahren erstrecken , während andere den Dienst nur bis zum 43., 40. oder selbst 37. Jahre verlangen. Wir haben einige Gründe zu der Aunahme, dass diese Behauptuug mehr aus ...^chlüsfen als ans ..^hatsachen beruht. Rach den uns diesfalls ertheilten Erklärnngen hätte der Beamte der eidgenosfischen Militärverwaltung , der diesen Umstand dem Departement denunzirte, denselben davon hergeleitet^ dass während die ^andwehr^die im Jahr 1827 geborene Mannschast einbegreisen sollte, die Korps gewisser Kantone keinen Vertreter dieses Jahres, noch selbst mehrerer späterer Jahre zählten. Eine so wichtige Frage machte aus die Kommission d e n Eindruck, es sollte das eidge-

^

.

.

.

.

^

nossische Militärdeparteme.^t so unbestimmte und auf einer so gebrechlichen Grundlage beruhende Angaben nicht als richtig annehmen , sondern e.^ wäre in seiner ^flieht gelegen, die betreffende Tatsache gehorig zu untersnchen, den Sachverhalt in zuverlässiger Weise zn konstatiren, und wenn seine Erkundigungen die in seinem Berichte reproduite Behauptung bestätigt hätten, sofort dem Bundesrathe die erforderlichen Massnahmen vorzuschlagen, um einer solchen Gese^esverlel^.ng ein Ende zu ma- ^

chen. Der Art. 10 des Bundesgese^es über die Militärorganisation der

schweizerischen Eidgenossenschast vom 8. Mai 1850 schreibt nämlich ausdrüklich vor: ,,Die Wehrpflichtigen dienen in der Landwehr bis zum vollendeten 44. Altersjahre.^ Unter diesem Eindrucke beantragt Jhnen die Kommission folgendes Bostulat: ...

^ ,,Der Bundesrath ist eingeladen, darüber zu wachen, dass .,die eidgenössische Militärorganisation in den Kantonen genau.

.,voll^og.^u werde, insbesondere was die Dienstdauer in der ,,Landwehr betrifft.^ Wenn die Kommission bei Anlass eines Spezialfalles ihrem Bostulate eine so allgemeine Tragweite gegeben hat, so geschah es, weil es notorisch ist, namentlich nach den Revisionsberathungen im Schosse der eidg. .^äthe, dass viele Kantone die Vorschriften der Militäxorganisation .nicht beobachten, nicht bloss in Bezug aus ihre Leistungen, sondern auch

in Bezug .ans die Anwendung ^des Grundsatzes, dass jeder Wehrsähige dienstpflichtig ist und den Dienst oder

den Ersal^ dafür nur in dem

Kantone schuldig ist, wo er niedergelassen ist. Es ist wichtig, dass

wenn ähnliche Unregelmässigkeiten oder Missbräuche signalisirt werden, denselben sosort abgeholfen werde, damit man sich nicht daran gewohne, die Bundesgese^e als. .einen todten Buchstaben anzusehen, und es spricht

die Kommission diessalls die Ansicht aus, der Bundesrath habe nicht

nur die Bflieht , den zu seiner Kenntniss gebrachten Gese.^esverlet^ungen ein Ende zu machen, sondern auch, sich stetsfort genau von der Art und Weise unterrichtet zu halten, wie das Militärgeset^ in den Kantonen ^ angewendet wird.

V. ^ufauterie^f^ier^^ und .^ffizier^a^ir^uten..^^^

Das Buudesgese^ vom 30. Juni 1860 über die ans Bundesposten stattfindende Jnstruktion von. neuernaunten ^ssizieren fi.^irt aus ^r. 2^ per Tag nebst Unterhalt .den .Sold der Ossifere, die zu diesen Schulen berufen werden, welche sechs Wochen dauern. Der Bundesrath bemerkt, der Ansa.^ dieses Soldes habe zahlreiche Erhohungsbegehren veranlasst, welche jedoch angesichts des formellen Wortlautes des Gesezes.

nicht berücksichtigt werden konnten. Anderseits spricht er die Ansicht ans,

^36

dass zur Bildung säh.ger Offiziere diese Schulen mindestens um das doppelte verlängert werden sollten.

^

Die Kommission hält diese beiden Fragen siir wichtig genug , um Gegenstand eines speziellen Studiums auszumachen. Jn Bezu^ ans die erstere ist zu prüfen, ob wirkliche gründe dasür sprechen, sich an das

gegenwärtige System zu halten, welches darin besteht, den Unterhalt in

.^eld zu bezahlen, anstatt ihn in natura ^u liesern. Aus diese Weise vermeidet man allerdings vielleicht administrative Verwicklungen und Zeitverlust, allein vom Gesichtspunkte einer guten militärischen Erziehung und der Abhärtung unserer juugen Ostiere aus betrachtet, fragt es sich, ob es nicht besser wäre, sie während dieser langen Schule ihr Ordinäre selbst bereiten zn lassen und sie an Frugalität zu ge.^ wohnen. Kann diese lettere Frage nicht bejaht werden, so steht die Kommission . nicht a^ , zu erklären, dass sie den Sold von Fr. 3 per

Tag, mit Jnbegrifs des Unterhalts, für viel zu niedrig hält, besonders

wenn dann noch eine Verlängerung der Dauer dieser Schulen angeuommen wird. Was den lederen Bunkt betrifft, so hält die Kommisston,

wenn sie auch grundsätzlich die Ansicht des Bundesrathes theilt , doch dafür, dass sorgfältig zu prüsen ist, innert welchen Grenzen eine solche Massnahme getroffen werden konnte , ohne unsern Offizieren zu grosse .Lasten aufzuerlegen. Jn diesem Sinne beantragt sie Jhuen sollendes postulat : ,,Der Bundesrath wird eingeladen , Berieht und Einträge ,,über die ^rage vorzulegen, ob nicht das Bundesgese^ vom ,,30. Januar 1860 über die Jnstruktion neu ernannter Ossiziere ,,im Sinne einer Verlängerung der Dauer der Jnsanterieossi.,ziersschulen und einer Erhohung des Soldes der zu denselben ,,bernsenen Ostiere oder Ossiziersaspiranten zu xevidiren sei."

VI. .Beitrage au freiwillig Schut^n^ereine.

Die Kommission hat mit Besriedigung Vormerkung davon genommen, dass diese Beiträge genau nach dem Verkaufspreise der Munition berechnet worden sind.

VII. ^efundheit^ien^.

Der

Bestand

der dem eidg. Heere zugetheilten Aerzte war

31. Dezember 1871 folgender: Eidgenossischer ^tab Kantonale Kontingente .

.

.

.

auf

. . . 110 Auszug 279 Reserve 108 --- 387 Total 497

637 Rach Gese^ und bestehenden Reglementen sollte dieser Effektiv .^folgender sein : Eidgenossische.. Stab .

.

.

.

146 Kantonale Kontingente .

.

.

Auszug 326 Reserve. 155

Def^t 130.

.---Total

4^1 627

Die Totalzahl der Aerzte in der Schweiz ist 1425, wovon 648 durch ihr Alter dem Militärdienst unterworfen sind.

Der für unsere Armee sich ergebende Uebelftand. nieht mit einem ausreichenden ärztlichen personal versehen zu sein, wird noch durch den Umstand vergrossert, dass unsere Aerate in der uuregelmässigften und ^ ^normalsten Weise in die Korps eingetheilt werden, so dass iu gewissen Kautonen vollständiger Maugel und in andern Ueberfluss ist. Und doch anerkennt heute Jeder, dass der Gesundheitsdienst eiuer der wichtigsten Verwaltungswege einer Armee ist, und dass man auf dessen Organisation gar nicht zu viel Sorgfalt verwenden kann. Die Kommission glaubt, das einige Mittel, dem Uebelstande abzuhelfen, auf welehen sie soeben aufmerksam gemacht hat, und der in dem nämlichen, wenn nicht in noch hoherm Grade, in allen Zweigen dieser Verwaltung besteht (Veterinärs, ^rater und Krankenwärter), liege darin, diesen Dienst in den Händen des Bundes vollständig zu eentralisiren, wesshalb sie folgendes postulai beantragt : ,,Der Büudesrath ist eingeladeu,

,,a. ^u prüfen, ob nieht der Gesundheitsdienst sür die eidge-

,,b.

..nossisehen Truppen vollständig zu eentralisiren sei^ der Bundesversammlung hierüber Bericht nebst allsälligem ,,Gese^esentwnrf vorzulegend

VIlI. ^ilitaraustalteu de.^ ^unde^.

Die Kommission hat die meisten dieser Anstalten besucht und kann.

nur ihre Befriedigung aussprechen über die Ordnung.^ und Tätigkeit, die daselbst herrschen, und über die Art und Weise, wie sie gehalten und geleitet sind.

Was das eidgenössische Laboratorium betrisft, so hält sie darauf, zu bemerken, dass man iu der Fabrikation der Jnsanteriemunition neue Vervollkommnungen angebracht hat und dass eine stete Verbesserung der.

Qualität seiner Brodul^te gehosst .werden kann. Jndessen darf sie nicht verschweigen, dass nach ihr zugekommenen Angaben erst kürzlich noch Zahlreiche Klagen, ganz besonders in einem Kantone, laut geworden siud iu Betreff der Metallpatro..en, welche den Vulververkäufern geliefert worden. Räch den uns ertheilten Erklärungen ^ glanbt man,

^ndesbIa^. .^..h^.XXIv. Bd.Il.

46

^ die schlechte Qualität dieser Munition dem Umstande zuschreiben zu können, dass sie mit einem Reste pon schlecht kon.^itionirtem Tomback fabrizirt wurden, welcher vor einigen Jahren von der Fabrik in Koniz angekauft ^worden war. Wie dem nun auch sei, das eidgenössische Militärdepartement hat eine aus Fachmännern zusammengesetzte Kommission beantragt, die Sache zu untersuchen und ihm Bericht zu erstatten sowohl über die Qualität des ^ulvers als über diejenige der Hülsen. Wir konnen diese Massnahme nur gntheissen und das Departement veranlassen, Allem, was sich aus diese wichtige Frage begeht, eine besondere Aufmerksamkeit zn widmen. Es schiene uns unter Anderm zweckmässig, häufige Proben vorzunehmen, um zu sehen, wie sich die Vorräthe an Artillerie^ und Jusa..terie^Mnuitiou in Bezug auf Qualität konservirt haben, und sorgsältig die Mittel zu studiren. um durch eiu inländisches Produkt den zur Hülsensabrikation erforderlichen Tomback zu ersetzen , sür den wir an eine auswärtige ^abrik gewiesen sind. Jnzwischen und um jeder Eventualität die Spitze bieten zu können, sollte nach dem Dasürhalten der Kommission der regelmassige

Vorrath an Tomback, der gegenwärtig durchschnittlieh 400-500 Zentner beträgt, auf mindestens 1000 Rentner (repräsentirend 61/2 Millionen Hülsen) erhöht werden.

Der Stand der Jnsanteriemnnition war ans Ende Mai ..872 folgender.

Jn den kantonalen Zeughäusern, Ende März,

Grosses Kaliber Kleines Kaliber

.

.

.

.

.

.

5,953,5.).)

16,608,658

Lieferungen des .Laboratoriums :

Jm April und Mai .

.

.

1,160,000 Auf Lager in Thun .

.

.

1,766,850 Total des kleinen Kalibers 19,535,508 I^.. ^ewehrf^rikatiou.

Beiliegende Tabelle gibt eine Uebersicht des Standes dieser ^abrikation auf Ende Mai abhin. .

Der Bundesrath hat im Laufe des Jahres 1871 die Erstellung eines geräumigen Etablissements sür Kontrolirung und Fabrikation der Repetirgewehre auf dem W.^lerseld bei Bern autorisirt. Die .Leitung desselben wnrde dem Hrn. Major Schmidt anvertraut. .Das Etablis-

sement, welches gegenwärtig 60 Arbeiter belästigt und das uns auf's beste organisirt zu sein seheint, dient hauptsächlich zur Vollendung und Zusammenfügung der rohen Stüke, welche von andern Fabriken geliefert werden. Die Kommission billigt diese Jnstitntion sehr, welche unter

639 Anderm gestattet, die Kontrol.irung der Wasfeusabrikatiou ^u vervoll^ommnen, glaubt jedoch anderseits, der Bundesrath habe unrecht ge-^ than, von sich aus die Erstellung dieser Fabrik ^u beschließen , und es hätte derselbe bei den eidgenossisehen Behörden die Ermächtigung hiesür einholen sollen^. Der Umstand, dass die Kosten dieser .Anstalt dur..^ den für Gewehrsabrikation votirten Kredit gedeckt worden sind , scheint uns nicht den Bundesrath rechtfertigen zu können. Wir könnten in der That nicht zugeben, dass die Voll^iehuugsgewalt, selbst dann, wenn sie die Kosten durch regelmässig votirte Kredite zu decken im Falle ist, kompetent sei, von si.h aus die Erstellung permanenter Etablissements von so grosser Wichtigkeit zu beschließen.

postulate der ^nnd^bersammlun.^.

Der Bundesrath ^eigt an, er werde möglichst bald den ihm abverlangten Gese^entwurs über die schweizerischen Militärpensionen vorlegen. Er theilt ferner mit, dass er nächstens im Falle sein werde, über die Verbesserung des Kommissariatsdienstes Vorschläge einzubringen.

Die Kommission glaubt darauf dringen zu sollen, dass die vollständige Revision der Organisation dieses so wichtigen Zweiges der Militärverwaltung nicht mehr länger auf sieh warten lasse , und beantragt daher folgendes Bostulat: ,,Der

Bundesrath ist eingeladen ,

dem postulate vom

,,21. Jnli 1871 ^.olge zn geben, welches ihn beantragte, die "Verbesserung des Kommissariatsdienstes möglichst zu fördern.^

Ein drittes Bostulat bezog sich ans den verkauf und die Reduktion des Breises der Jusauteriemunitiou. Es wurde demselben vollständig entsprochen, und es haben die patentsten Bulververkäuser Muuitionsvorräthe erhalten, die sie ^um Breise von 5 Rappen per Batrone dem Bablikum zur Versügung zu halten haben.

Unterm 2l. Juli 18.1, bei Anlass eines Raehtragskreditbegehrens.

hat die Bundesversammlung den Bundesrath ingeladen, die Entschädigungen einer Revision zu unterwerfen , welche solchen Militärs gewährt wuxdeu, die während oder in Folge der Grenzbese^ung oder des Dienstes sür Bewachung der internirlen ^ranzosen erkrankten , und welche nicht aus das Bundesgese^ vom 7. Augu^ 1852 über Bersonen basirt waren.

Dieses Boftulat, welches nicht in der Gesetzessammlung , sondern nur im Bundesblatte Aufnahme sand, wurde vom Militärdepartement aus dem Auge verloren , so dass ihm keine ^olge gegeben wurde.

Die Kommission denkt, die Einweisung aus diese Auslassung dürste genügen, den Bundesrath zu baldigem Raehholen des Versäumten ^u veranlassen

640 ^. ^eschaf^kreis de^ ^in^nzde.^rtemente^.

^ll.^emeiue^.

Das Rechnuugsjahr l87t ist sür das Finanzdepartement in zweierlei Richtungen ein aussergewoh..liches gewesen. Jn materieller Beziehnng wurden die l^eschäste infolge der ..^renzbesetznug, der Jnternirung der Bourbak^ Armee und der Emission des Anlehens von Fr. 15,^00,000 nahezu verdoppelt und in sommelier durch das insolge der Eggimann^schen Uebertretungen beziehungsweise dessen Entlassung entstandene Brovisorium und die dadurch nothwen^ig gewordene Reorganisation des Finanzbüreau und der Staatskasse bedeutend erschwert und gehindert.

Die Kommission glaubt nun, dass diesen Umständen bei Beurteilung von Lücken und Mängeln, welche bei einzelnen Operationen des Rechnungsjahres, insonderheit bei der Emission und Konversion des ^.ln..

leheus von Fr. 15,600,000 im Ansang des Jahres zu Tage getreten

sind, gebührend Rechnung getragen werden solle. Es kann dies um so eher geschehen, als einerseits im Sommer 187l über die meisten dieser Vorkommnisse im Sehoosse der eidgenossischen Räthe bereits eiulässliche Diskussion gewaltet hat, und wir uns andererseits überzeugt haben, dass

bei der jetzigen Organisation Aehnliches sür die Ankunft nicht mehr zu befürchten steht.

..'^erwaltun^rechnuug .

Die Verwaltungsrechnung sür das Jahx 1871 schließt mit einem Ueberschuss der Einnahmen über die Ausgaben von Fr. 2,73l,337. 70, während im Vüdget ein Defizit von Fr. 134,200 vorgesehen worden war.

Aus dem Rachweis zum Einnahmenübersehuss aus P...^. 23 der .^idgenossisehen Staatsrechnung ist zu ersehen. dass unter den Einnahmen

hauptsächlich zwei Bosten in Betracht sallen. Es sind dies 1) der Er-

.trag der Zolle, welcher die ^umme von ^r. 7,258,420 erreicht und uni Fr. 1,910,52^ den Büdgetansa^ überstiegen hat und 2) die Rubrik ..Rückerstattung von Grenzbese^ungsausgaben u. dgl.^ im Betrage von

^r. l ,178,352. 42, welche im Budget gar nieht vorgesehen war.

Es ist hier zu bemerken, dass in diesem Betrage eine Summe von Fr. 500,000 inbegrissen ist, welche auf Rechnung der Jnteruirungs^ kosten gehort. Es ist diese letztere Summe zusammengesetzt aus einem Theile der ausgelausenen Zinsen und aus demjenigen Theile der bei

Emittirung des 15 Miltionen-Anlehens bezahlten Kursdifferenz, welcher

^ ..^ pro rata aus die für die internirte franzostsche Summe von Fr. 11,872,302 entfallen ist.

^ Armee

641 verwendete

Die sogenannten Rückerstattungen von Grenzbese^ungsausgaben bestehen im Uebrigen in dem Erlös aus überflüssig gewordenen und verkausten Vorräthen. Bei den Ausgaben sind es ebenfalls nur 2 Vosten, welche ins Gewicht fallen, und zwar: 1) Die Minderausgabe vou Fr. 270,000 bei der Rubrik ,,De-

partementalausgaben^, welche ihre Begründung in nicht vollständig benu^ten Krediten des Departements des Jnnern findet.

2) Die Mehrausgabe von nahezu Fr. 550,000 in der Rubrik Capital- und Zinszahlung^, von den Emissionskosten des Anlegens herrührend, welche den obigen bei der Mehreinnahme, beziehungsweise ^ Minderausgabe, als wesentlich bezeichneten 3 Bosten beinahe allein gegenüber steht ; als eigentliche Mehreinnahme, welche auch sür die Zukunft ^ in Betracht fallen kann . ist nur als der Mehrertrag der Zölle anZusehen. Die übrigen Bosten bestehen aus zurückerstatteten, oder eompensirten oder zurückgeschobenen Ausgaben.

Aber diese einige Bost wirklicher Mehreinnahme hat dafür etwas sehr beruhigendes. Ein Mehrertrag der Zolle von nahezu 2 Millionen im Jahre 1871 ^engt von einem grossen Aufschwung von .^andel und Verkehr im Schweizerland, welcher aueh für die Folge seine Wirkung^ nieht verfehlen und uns über mancherlei finanzielle Schwierigkeiten hin. weg helfen wird.

Staat.^rechnun^.

Die eidgenössische Staatsrechnung sehliesst mit einer VermögensVerminderung von ^r. 1^8,248. 68. Dieser Rückschlag wird bedingt durch die 2 Posten: 1) Jnventarabseh.^ung .

. ^r.

602,000 und 2) Ausserordentliche Ausgaben sür Hinterladungsgewehre und Ar-

tillerie

. ., 2,364,832 zusammen Fr. 2,966,832

welche den Vorschlag der Verwaltungsrechnung plns dem obigen Betrag völlig eompensiren. Die Aktiven der Eidgenossensehast belaufen sieh am 31. Dezember auf Fr. 28,611,490. 66, die passiven auf

Fr. 30,349,502. 01, dasBassivvermogen demnach ans ^r. 1,738,011.35 Wir stehen nicht an, dieses Resultat als ein günstiges zu bezeichnen.

Es darf zwar bei Beurtheilung desselben nicht ausser Aeht gelassen werden, dass die sämmtliehen Kosten der beiden Ausgebe zur Grenzbese^ung, also aueh desjenigen von 1871, der Rechnung von 1870 belastet worden sind^ dass serner einzelne bedeutende Einnahmeposten ausser-

642 ordentlicher Ratur waren und in Zukunft wegsallen werden. Allein wenn wir auch allem diesem Rechnung tragen, so bleibt das Faetum doch bestehen, dass wir im Rechnungsjahre im Stande gewesen sind, aus den ordentlichen Einnahmen neben den gewohnlichen Ausgaben noch den grossten Theil der ausserordentlichen Ausgaben für Hinterladungsgewehre und Artilleriematerial, welche aus das Rechnungsjahr entsallen sind, zu bestreiten.

^inanzl.ureau und Staatskasse.

Die Reorganisation dieser beiden Abtheilungen des Finanzdepartementes ist im Laufe des Berichtsjahres ^in befriedigender Weise durehgesührt worden. Die^Beziehnngen zwischen den beiden Abtheilungen, die Feststellung und Begrenzung der Amtstätigkeit und der Kompetenz, ^ die Art und Weise der Kontrollirung sind durch neue Regulative fest^ gestellt und in einer Weise geordnet, dass menschlichem Ermessen nach Unregelmässigkeiten, wie die im Berichtsjahre zu Tage getretenen, kaum mehr vorkommen konneu. Zugleich ist das Personal in genügender Weise vermehrt, das .Lokal der Staatskasse vergrosserl. und alles so eingerichtet ....orden, dass der Dienst der Staatskasse auch bei vermehrten Ansprüchen in Ordnung vor sich gehen kann. Die erweiterten

^Arbeiten der Staatskasse rühren hauptsächlich daher, dass sämmtliche Separatkassen der Departement ausgehoben und die bezüglichen Eassamanipulationen dem Staatskassier überbunden worden sind. Wir erachten diese Einrichtung als eine zweekmässige und stehen überhaupt nieht an, unsere Besriedigung mit der jetzigen Gesehästsführung der verschiedenen Abtheilungen des ^inanzdepartementes anzusprechen.

Wir wollen damit nicht sagen, es bleibe nichts mel,r zu verbessern, allein wir versehen uns zu dem Eiser und der Pflichttreue der Beamten und zu der Einsieht der jeweiligen Departementsehess, dass sie zu nothigen Ergänzungen und Vervollkommnungen eine krustige und wirksame Jnitiative ergreifen werdeu.

^luleheu und ^..u.^u^zahlun^.

Bei der Emission des Anlehens von 1871 ist in mehrfacher Weise sowohl materiell als formell gefehlt worden. Jn materieller Richtung sind der Kredit der Eidgenossenschaft und die Aufnahmsfähigkeit des Landes unterschätzt und in formeller Beziehung ist die Leistungsfähigkeit der damaligen Organisation der ^inanzverwaltung übersehätzt worden.

Bei einer richtigen Beurtheilung der materiellen Sachlage hätte man das Anlehen zu einem et^as hohern Kurse emittiren und bei einer voll^ ständigern und bessern Organisation die technischen Schwierigkeiten in einer kürzeren Zeit bewältigen und einige andere vorgekommene Verstosse

643 vermeiden konnen. Man wird auch hier das Vorgefallene sich zur Lehre ..ll- nehmen und sich damit trosten müssen, dass der Kredit , welchen das eidgenössische Bapier im Lande geniesst , dabei in einer glänzenden Weise zu Tage getreten ist.

Es wird nun Aufgabe der Finanzverwaltnng sein , diesen Kredit sorgsam zu wahren und zu hüten und alles zu vermeiden, was denselben untergraben konnte. Wir sehen uns in dieser Beziehung zu einer Bemerkung veranlasst. Die eidg. Finan^verwaltung hat den Satz aus^ gestellt, dass sie nieht verpflichtet sei, e.ne Kontrole über die Eonpons ab den ausgelösten, aber nicht ^ur Rückzahlung prasentirten Staatsobligationen zu führen, dass sie im Gegentheil berechtiget sei, solche Eoupons zu bezahlen und dann die bezahlten Beträge einsaeh von dem Betrage der Obligation bei der Rückzahlung der letztern abzuziehen. So wurden bei-

^ spielsweise aus der Ende 1868 ausgeloosten Obligation Rr. 846 von Fr. 2000 sieben volle Semesterzinse mit je Fr. 45, zusammen Fr. 315, unbeanstandet bezahlt und dieser lettere Betrag dann bei der im Februar l. J. erfolgten Rückzahlung einfach in Al.^ng gebracht. Der Jnhaber.der Obligation Rr. 846 erhielt statt Fr. 2000 nur Fr. 1685.

Es liegt ans der Haud , wie viele Uebelstände ein solches Vervon eidg. Obligationen mit sieh bringen^ und wie sehr dasselbe die Eirkulationssähigkeit und damit den fahren für die Käufer und Jnhaber

Verkaufswerth dieses Bapieres in nachtheiliger Weise beeinflussen muss.

Es ist dies so sehr in die Augen springend , dass wir nicht glauben, uns weiter darüber auslassen zu sollen. Es wird sonst überall angenommen , dass eine ausgelooste Obligation keinen Zins mehr trage, dass desshalb der Zinseoupon ab einer verfallenen Obligation als werthlos zurückgewiesen werden müsse , und dass , falls der Betrag dennoeh ausbezahlt werde, der Zahlende falsch bezahlt habe und den Schaden an sieh haben müsse. An andern ^rten ist diese Kontrole ein - und durchgeführt, und was an andern Orten moglich ist , soll in der eidg.

Verwaltung nicht unmöglich sein.

Wir stellen desshalb folgendes Vostulat : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, mit Beförderung auf ,,eine wirksame Eontrollirung der ausgeloosten eidg. Obliga,^tionen, beziehungsweise deren Zinseoupons besorgt zu sein und ,.die ^rage zu prüfen , inwiefern es mit dem Kredite , welchen ,,diese Werthpapiere bisher genossen haben, vereinbar sei, wenn ,,eine Uebnng beibehalten wird, wonach der Betrag irrthümlich ^bezahlter Eoupons bei der Rückzahlung der verfallenen Obliga,,tion einfach vom Rominalbetrage der letztern abgezogen wird.^

644 ^lnla^e der flussi^en Felder.

Bei Bemessung des Anlehens von 1871 hat man die Summ^ etwas zu hoch gegriffen. Es^ift dies an sieh selbst kein Unglück, aber

die Folge davon wird sein , dass nach vollständiger Rückzahlung der.

Jnternirungskosten ab Seite Frankreichs, also bis August 1872, die Geldplethora im eidg. Staalsscha^e einen hohen Grad erreichen muss.

Eine Vergleichung der massgebenden Rubriken von 1870 und 1871 gibt folgendes Resultat : 1. Angelegte Kapitalien .

.

2. Verschiedene Vorschüsse .

.

3. Kasse .

zusammen

1^0.

1^1.

Fr. 2,073,183. Fr. 6,148,904 ,, 888,932. ^ ,, 4,817,541 . 2,768,988. " 4,104,577 Fr. 5,731,103 Fr. 15,071,022

Die eidg. Staatskasse ist also Ende 187.1 gegenüber 1870 um nahezu 10 Millionen reicher, und die ^ außerordentlichen Ansprüche an dieselbe , w.egen weicher das Anlehen grosstentheils kontrahirt wurde, sind um den ganzen Betrag der im Jahre 1871 gemachten Auslagen

für Hinterladnngsgewehre und Artilleriematerial, also um Fr. 2,364,832 niedriger und belaufen sich nur noch aus Fr. 4,685,729 als Rest des

außerordentlichen Gewehrkredites. Die Greuzbese^ungsreehnung , deren genauere Brüsung wir der eigens dafür ausgestellten Kommission über-

lassen haben, kommt nicht mehr in Betracht. Es ist dieselbe l^uidirt bis.

aus die ^umme von Fr. 19,533. 29, welche im Lause von 1872 der eidg. Staatskasse noeh restituât werden sollen. Anch bei der nicht wahrscheinlichen Annahme^, dass in den nachkommenden Rechnungsjahren die ordentlichen Einnahmen durch die gewohnlichen Ausgaben ausgezehrt und die Auslagen sur Gewehre allein aus den Anlehenssonds bestritten werden, ist ein disponibles Kapital von 15 Millionen zu hoch,.

und es wird Abhilse gesucht werden müssen. Behufs besserer Zinsbarmachung der liquiden Fonds hat der Bundesrath u. A. angeordnet, das.. sowohl Obligationen solider schweizerischer Eisenbahnen und Kantone, als auch eidg. Obligationen gekaust werden sollen, und es ist dies bis zu dem Betrage von 1 1/2 Million bereits geschehen.

Wir sind vollkommen damit einverstanden und glauben, dass hauptsächlich der Rückkauf von eigenen Obligationen, beziehungsweise die antizipirte Rückzahlung derselben geeignet sein dürste , die richtige Abhilfe zu

bringen. Bei Berathung des nächsten Budget wird übrigens erst der

geeignete Ort sein, diese Materie einlässlich zu besprechen.

^) ..^n der .^nbrik 2 stnd die noch rückständigen eire... .....^ Millionen ^nter..

mrnng^osten inbegrifsen.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

Jm Weitern ist hier noch zn bemerken, dass der Bundesrath einen .^ Experten berufen hat, um die hypothekarischen Anlagen des Staatsvermögens und der Spezialfonds zu prüfen, was wir nur billigen konnen.

S^ezial^rwaltun^n.

Ueber die verschiedenen vom Bunde betriebenen Unternehmungen haben wir nur Weniges zu bemerken. ^,er Bericht des Bundesrath.^ gibt klar und einlässlieh die Begründung des positiven beziehungsweise negativen Ergebnisses eines ieden einzelnen Etablissementes , und wir glauben uns einer Wiederholung enthalten zu sollen. Einzig in Bezug auf das Jahresresultat des eidg. Laboratoriums , das sich mit

Fr. 38,495. 65 Eiunahmeübersehuss iu dem bundesräthlichen Berichte befindet, haben wir daraus aufmerksam zu machen, dass ^diese Rechnung nachträglich noch mit solgendeu 2 Dosten : Fr. 47,647. --- für Reubauten und ,, 26,769. 32 Jnventaranschafsungen,

also zusammen mit ^r. 74,416. 32 belastet worden ist, so dass sich statt eines Ueberschnsses ein .Verlust von Fr. 35,921. 67 ergibt, welcher auch in der Staatsrechnung Fol. 23 eonform ausgezeichnet steht. Wir wollen es unerortert lassen, in wiesern Reubauten und Anschaffungen von so bedeutendem Betrage als einfache Ausgabe aus die Betriebsrechnung, oder in wiefern sie vielmehr als Vermogensvermehrung auf die Jnventarrechnung gehoren , nur glauben wir in Erinnerung bringen zu sollen, dass die Kautone berechtiget sind, die Munition ^um Kostpreise zu beziehen und dass bei einer Buchung, wie die vorliegende, der Kostpreis sieh unter Umständen unnatürlich hoch stellen konnte. Es ist schon in einem .srühern postulate betont worden, wie ^weckmässig es wäre, wenn die gleichen Grundsä^e und die gleiche Methode der Eomptabilität bei sämmtliehen von der Eidgenossenschast betriebenen industriel.len Unternehmungen durchgesührt würden. Es ist dies auch in Ausficht gestellt worden, aber nicht geschehen. Wir sind nun der entschied denen Ansicht, dass die Rechnung de.. Vulperverwaltung der Form nach

die vorzüglichste sei, uud dass desshalb die sämmtlieheu übrigen Rech-

nungen derselben nachgebildet werden sollten. Wir haben dabei hauptsächlich ^ die Rechnungen des eidgenossischen .Laboratoriums und der Eonstruktionswerkstätte im Auge, welche den von der Finanzverwaltung ausgestellten formen noch nicht angepasst worden sind. Wir stellen desshalb folgendes Postulat : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, im Sinne des bereits

,,im Juli 1870 gestellten Bostulates dasür besorgt zu sein, dass.

,,die^ Rechnungsstellung der verschiedenen vom Bunde betriebenen ^industriellen Unternehmungen eine gleiehsormige, und zwar mit ^derjenigen der Bulvervexwaltung übereinstimmende werde .^

^ .

^

^.. ^andel^- und ^olldepartement.

Der Geschäftsbericht enthält wie gewohnlich eine allgemeine Klebersieht der kommerziellen und industriellen Bewegung der Schweiz. Diese Uebersicht kann jedoch keine vollständige sein. weil das Departement nicht alle hiezu ersorderliehen Materialien besitzt. Die zum diessäiligen Zwecke gewöhnlich abverlangten Berichte der kantonalen Regierungen oder der Jndustrie- und laudwirthsehastlichen Gesellsehasten gehen oft zu spät ein, als dass sie noch benu^t werden konnten. Die Kommisston hält dafür, es wäre unter solchen Umständen vorzuziehen, sich^ allgemeiner Bemerkungen zu enthalten, welche doch nur von mittelmässigem Jnteresse oder von sehr bestreitbarer Genauigkeit sind, und sich daraus zu beschränken, im Berichte die wichtigeren und genau sestgestellten ......i^atsaehen auszuführen, begleitet mit Ziffern oder basirt ans Dokumente, welche zuver-

lässig und vollständig sind.

Zu den Detailbemerknngen übergehend, hat Jhre Kommission l.onstatirt, dass der hohe Vreis des Bauholzes eine von den Ursachen der bedauerlichen Entwaldung der Alpengegenden gewesen ist. Die Gese^ gebung ist ohnmächtig gegen den diesfälligen Unfug und, was noch ernster ist, die besten Forstgeset^e werden pon denjenigen verworfen, welche am meisten Jnteresse hätten, sie in Kraft zu se^en. Es ist daher sehr zeitgemäss, die strenge Anwendung der Lokalreglemeute zu begünstigen und die Forstkommissionen nicht zu entmuthigen, welche, wie diejenige von Davos, sich anstrengen, Übertretungen der Forstgese^e oder Reglemente

zu ahnden, da dies gegenwärtig das einzige Mittel ist, dem erwähnten Uebelftand Einhalt zu thun.

Der allgemeine Handel .h...t nach Unterzeichnung des Friedensver^rags zwischen Frankreich und Deutschland eine bedeutende Ausdehnung gewonnen. Gegen 1870 zeigt sieh eine Vermehrnng von 1,865,855 Zentner importirter Waaren, 484,907 ,, . ex^portirter Waare.r, 2,291,330 ..

transitirender Waaren.

Die nämliche Zunahme zeigte sieh bei den landwirthschastlichen Produkten und beim Vieh. Zu bemerken ist, dass das importirte Vieh

25^,851 Stüke

sich bedeutend hoher b^ifse^t

als das ex^portirte

127,490

.,

Ueberschuss t 29,361 ^tüke.

647 ^.

Der Bericht^ bemerkt , Frankreich habe sich vor Kurzem mit dex

Frage besehästigt, durch welches Mittel seiner Jndnstrie die Freiheit in Bezug auf die Titel von Gold- und Silbersachen verschafst werden konne. Wir halte... auch dafür, die Gese^ebung habe sieh darauf zu beschränken, bei der Si.empelung nur gewisse Titel ^zulassen und das Bublikum gegen Betrügereien durch falsche Angaben ^u sehü^en.

Da dieser Gegenstand für einen Theil des schweizerischen .^andelsstandes von hohem Jnteresse ist, so würden wir es gerne sehen, wenn dex Bundesrath die Jnitiative ergriffe zu einem Konkordate zwischen den betheiligten Kantonen.

Die Kommission hat von der Zusammenstellung des projektixten neuen Zolltarifs Kenntniss genommen . sie anerkennt, dass derselbe durch seine

Eintheilung klarer und praktischer als der alte ist, und hofft , derselbe

werde mit Anfang 1873 in Kraft treten konnen. Die betreffenden Studien geschahen ebensalls in Voraussicht einer Tax^erhohung. diese wird aber nicht notwendig sein, so lange wir unter der gegenwärtigen Verfassung

leben.

Wir haben nämlich mit Besriedigung kouftatirt , dass die

Vermehrung der Eiunahmen der eidg. Zolle im Jahre 1871 um Fr. 2,267,809. 2..) hoher war als im Jahr 1870, und um

Fr. 1,877,608. .^3 .hoher ^als im Jahr 1869. Die beigefügte vergleichende Uebersicht stellt im Weitern feft, dass die steigende Bewegung

sieh auch noch im Jahr 1872 geigte, indem die fünf ersten Monate dieses Jahres eine Vermehrung von Fr. 1,128,121, im Vergleiche zu den ersten Monaten von 1871, ausweisen.

^olleiui^meu n. deu ^^ ^ n^ 1^

^ 1^71.

Monate.

1^.

1^.

l ^ .

Mehrertrag.

^.

533,764 0^ ^928,388 679,217 53 957,481 776,201 09 1,076,672 817,542 59 1,016,441 1,050,843 77 1,006,696 956,748 63 953,711 28 958,783 03 t,001,720 43 1,112,359^ 57 1,047,752 47 944,146 66 ^.

Januar .

Februar . .

März

.

.

.

April . . .

M a i .

Juni

Juli

.

.

August

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

September . ^ Oktober . . . .

November Dezember . .

10,832,791 Total aus Ende Mai

^ ^

^.

^.

13 22 49 90 29

^

394,624 278,263 300,471 198,899

Minderertrag.

.).p.

08 69 40 31

^

10

3,857,569 03

4,985,680

03

1,I28,111

-

^

44,147

^.

48

^ ^

Beziehungen zum ^lu^lande.

Es gereicht uns^zur grossen Befriedigung, konstatiren zu können, dass sich die Besorgnisse in Betreff der französischen Moratorien nicht verwirklicht haben, und unser Handel den drohenden Verlusten glücklich entgaugen ist. Die Handelspraxis hat das Urtheil des Oberhandelsgerichts des Norddeutschen Bundes beiseite gelassen. Zufolge eines unlängst von der Bank von Frankreich veröffentlichten Verzeichnisses , die alle jene Häuser, welche von diesem Urtheil Gebrauch gemacht und ^ ihre Untersehrist nicht respektirt haben , auf den Jndex^ gese^t hat , ^ belauft stch ihre Zahl anf nicht mehr als zwanzig , worunter kein einziges schweizerisches Haus ist. Wie dem nun auch sein möge, so dankt die .kommission dem Bundesrathe für die Ausmerksamkeit , womit er dieser Angelegenheit gefolgt, und ebenso auch für die Konsultationen^ die er von Seite der Herreu Riggeler und Munzinger eingezogen hat.

Die .Bereinigung von Elsass-Lothriugeu mit dem deutschen Zollverein fand mit dem 1. Januar 1872 statt , so dass der provisorische, ...m 30. Dezember 1871 dnrch den Kommissär der indirekten Steuern und des Mauthamtes für diese ..Provinzen notifizirte Zustand nunmehr

geregelt ist.

Eine weit wichtigere .^rage ist diejenige des Handelsvertrags mit Frankreich, welche bereits vor einem Jahre der Prüfungskommission Sorge machte.

Wir haben das Departement über alle Bhasen unserer Handelsbeziehungen mit diesem Staate befragt. Am 10. Juli 1871 beauftragte das Departement unsern Minister in Baris, die Absichten der frauzosisehen Regierung in Bezng anf die Tarisänderungen zu sondiren. Herr Kern hatte mehrere Besprechungen mit den Herren von Remusat und Bou^er^uertier. Aus den Schreiben unseres Mini^

sters vom 25. Juli und 16. August 1871 ergibt sich , dass die Art.

6 und 30 des Handelsvertrags mit Frankreich von der sranzosischen Regierung in^ gleicher Weise wie vom Bundesrathe ausgelegt werden ; dass demnach die Zolle vor dem 24. Rovember 1876 nicht abgeändert werden dürfen, und dass der Vertrag beiderseits strikte beobachtet werden^ wird. Jedoch war der Bundesrath im ^alle , am 29. Januar 1872 eine mündliche Brotestation unseres Ministers gegen eine Erklärung zu genehmigen, welche einige Tage vorher aus der Tribüne von Hrn. Thiers dahin abgegeben worden: ,,dass die Mächte, welche Verträge haben, sich da^u versteheu würden, sie zu modifièrent Es l^amen zwar im Jahr 1871 einige Tarismodisikationen vor, als : Erhohung der Zolle ans Ehoeolade, Zucker und Eichorien , ein neuer ^oll auf Bü.her , auf gepresstem Hol^sasernstoss sür Bapierfabrikation, und Einführung der sogenannten. .statistischen Gebühr, welche Modifika-

650 tionen zum Austausche von Erklärungen zwischen unserm Minister in Baris und der franzosischen Regierung führten. Es zeigte sich dabei, das. zwar

das Gese^ vom 8. Juli 1871 gewisse Zolle aus Artikeln erhöhte,

welche die Schweiz nur in miltelmässigen .Quantum e^.portirt, dass dagegen die Erhöhung der Aeeisegebühren auf der inneru Broduktion reichlich die Erhöhung auf den Eingangsgebühren auswog. --- Der Zoll von gedruckten ..Büchern entspricht den Vorschriften des .Art. 6 des Ver-

trags. Was die statistische Gebühr betrifst , so wurde dieselbe zum

Gegenstande besonderer Reklamationen gemacht, die noch schwebend sind.

Sie beruht aus einem Geseze, das von der .Nationalversammlung erlassen und bisher von den andern Staaten aeeeptirt wurde, welche ...^erträge mit Frankreich haben, ohne dass dieselben sieh geneigt zeigen.. gegen die Anwendung dieser Gebühr zu reklamiren. Unser Miuister hat sedoch nach und naeh Genugthuuug erlaugt in Bezng auf die Mehrzahl der zu onerosen Anwendungen des Gesezes. besonders was Gegenstände des lokalen Grenzhandels betrisft.

Nachdem Spanien unsere Käse auf der Jnsel Euba mit viel höhern Zöllen belastete als diejenigen, welche in unserm Vertrag mit dieser Monarchie verzeichnet sind , erwarten wir die Losung der von unserm Generalkonsul in Madrid erhobenen Reklamationen. Die spanische Regierung behauptet , die Eolonieu seien nicht im Handelsvertrag inbegriffen . diese Auslegung können wir aber nicht zugeben.

^ ^

.^oll^rnmltnn.^.

Bei Besichtigung der Büreaur^ . Register und Kontrollen des Deparlements geigte sich viel Ordnung und Regelmäßigkeit in der Verwaltung . jedoch wünschen wir, dass der Bundesrath durch ein besonderes Reglement die .Obliegenheiten des Handelssekretärs bestimme,^ dem man z. B. die Brüsung der fragen betretend Niederlassung und anderer Materien übertragen könnte , welche von grossem Jnteresse für Handel und Judustrie im Jnnern des Landes sind. Wir stellen diessalls ein Bostulat aus.

Die Kommission verdankt dem Bundesrath die Senkung eines besondern Kommissärs nach Gens während der Ueberfüllung des dortigen Bahnhoses in ^olge der Kriegsereignisse. Sie hofft, dass ein neues Eisenbahngese^, wie solches gegenwärtig bei den eidgenössischen Räthen

anhängig ist, gestatten wird, künstig eine wirksamere Uel..e..wachnng des Bassagierdienftes und Verkehrs zwischen den verschiedenen EisenbahnGesellschaften einzuführen , und im Weitern auch die Sonntagsruhe einer grossen Anzahl von Beamten und Angestellten zu siehern, wie dies

bereits in Bezug ans die Zollabfertigung geschehen ist.

651

Die Kommission spricht am Schlösse dieses Kapitels die Hoffnung ..^...us, die österreichische Regierung werde nicht zogern, uns in Bezug auf die bei St. Margrethen vorgesallene Gren^verle^nng eine befriedigende Antwort zu geben.

Unser Postulat lautet wie folgt : ^

,,Der Bundesrath ist eingeladen , durch ein Reglement ,,oder durch besondere J..ftruklioneu die Obliegenheiten und ..Verrichtungen des Handelssekretärs näher zu bestimmen.^

^.....^ ^eschaftskrei.^ de^ .^osldep^rtement....

.^ostber^altun.^.

Der Krieg zwischen Deutschland und Frankreich, welcher in fühlbarem Masse dem regelmäßigen und normalen Gange des Dienstes der Bostverwaltung während der zweiten Halste des Jahres 1870 schadete, hat seinen misslichen Eiusluss auch noeh während der ersten Monate des Berichtsjahres ausgeübt. Sobald aber der Friedenss.hluss gesichert schien, änderte sieh die Saehe bald wieder, und es gab sich in diesem Zweige ^unserer Verwaltung eine bedeutende Thätigkeit kund, so dass das Jahr

1871 mit ausnehmend günstigen finanziellen Ergebnissen abschloss.

Der Reinertrag pon 1871 belauft sich aus Fr. 1,747,184. 31, d. h. .^r. 260,623. 3..) mehr als die den Kantonen zu bezahlende jährliche Entschädigung.

Jm

Jahr

1870

war der^ Reinertrag Fr. 1,121^325, d. h.

Fr. 275,235. 92 weniger als die den Kantonen zutressende Entschädigung.

Dieses Ergebniss verdankt

man

zum .^heil dem Umstande, dass

nach Einstellung der Feindseligkeiten die Baketsendungen zwischen Deutschland und Frankreich durch die Schweiz iuftradirt werden mussten, mit Rücksicht aus die Unterbrechung des direkten Transportverkehrs, welche noeh eine Zeitlang andauerte.

Die Verkeilung des Reinertrags geschah in folgender Weise .

1) den Kantonen wurde die jährliche Entschädigung bezahlt mit Fr. 1,486,560. 92,

652 2) dem Ueberschusse entnahm man eine Summe von Fr. 52,048. 75 zur Verkeilung unter die Beamten der Generalpostdirektion und der Kreispostdirektionen, und die Wagenmeister, die das Bostdepartement diessalls, gemäss Art. 3 des B.mdesl^chlusses vont 19. Juli 1869, bezeichnete. Dieser Art. 3 besagt: ^ ,,Den Beamten der Generalpostdirektion und der Kreispostdirektionen wird ein Gewinnsantheil von 20^/e des jäh..^ lichen Nettoertrages der Bostverwaltung, nach Ausrichtung des vollen Jahresbetressnisses der Kantone, zugesichert, welcher unter die sämmtlichen Beamten dieser Kategorie im Verhältniss ihrer fii.en Besoldungen ^u vertheilen ist,^ mit der Beschränkung, dass derselbe 2^o dieser si^en Besoldungen nicht übersteigen dars..^ Dnrch eine Verordnung vom 8. September 1869 wird dann noch der bei dieser Verkeilung zu beobachtende Modus näher geregelt.

3) Der Ueberschuss, d. h. eine Summe von Fr. 208,574. 64, wurde den Kantonen aus Rechnung ihres rückständigen Guthabens

ausbezahlt. Jn ^olge dieser Zahlung reduzirte sich der Rük-

stand, der auf 1. Januar 1871 sich auf Fr. 2,109,825. 58

stellte, aus den 1. Januar ^1872 auf Fr. 1,901,250. 94.

Das personal der ..^ostverwaltung hat im Jahr 1871 nur unbedeutende Aenderungen erfahren, wiewohl eine Vermehrung von 21 Bostbüreau^. , 20 Ablagen und 3 Agenturen im Auslande eintrat.

Der bundesräthliche Geschäftsbericht erklärt dies ^amit, dass viele früher

durch definitiv gewählte Eom^uis besorgte Funktionen durch patentirte Aspiranten versehen wnrden, deren Zahl bedeutend zugenommen hat.

Aus dem gleichen Berichte ist auch ersichtlich, dass das .^l.stem der

Lehrliuge sich immer mehr konsolidirt, und dass mau Ursache hat, mit ihm zusrieden zu sein. Wir erinnern hier daran, dass diese Institution in das Jahr 1869 zurückreicht. Am 22. April jenes Jahres beschioss der Bundesrath, es sollen Aspiranten beiderlei Geschlechts zu einer einjährigen Lehre zugelassen werden, mit Entschädigung sür das zweite Vierteljahr, und dass ihnen aus eine befriedigend befundene Brüsuug hin ein Batent zu ertheilen sei. Durch dieses Mittel ist die Bostverwaltung mehr oder weuiger sicher, stets eiue gewisse Anzahl fähiger und zutraueuswürdiger Vostaugestellten zu ihrer Verfügung zu habe... Jm .Laufe des Berichtsjahres haben 72 Bersonen die Vrüfung bestanden,

. welche sollendes Ergebniss lieserte :

12 Versonen, wovon 4 Frauenzimmer das Vateut t . Klasse erhielten, ^ ^ ^ 3 ,, ,, ,, -.. ,, ,, .^^ .^1

^

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4 Aspiranten zeigten nieht hinlängliche Kenntnisse zur Erlangung eines Patents.

653 ..^

Tro^ dieser ^ekrutirung der Schwierigkeiten, falls prüfen, wie

als gelungen zu bezeichnenden Neuerung stosst die nothigen Anzahl guter Angestellten noeh aus einige und es bemerkt der Bundesrath, ex werde nothigendiese Schwierigkeiten gehoben werden können.

Der Bundesrath zeigt ebenfalls an , dass ex den Dienst der Jn Sektionen in den Bostbüreau^ und Ablagen xeorganistrt und vexpollständigt und hierdurch erwirkt habe , dass in den meisten Kreisen die Rechnungsbeamten oder wenigstens die mit dem Mandatendienst Beauftragten einer sorgfältigen Kassa- und allgemeinen Jnspektion unter.worsen werden. Wir können einer solchen Reorganisation nux unsern Beisall zollen. Eine strenge und genaue Kontrolle ist das beste Mittel, den guten Gang der Verwaltung zu siehern , Missbräuchen vorzubeugen und

.Nachlässigkeiten zu verhindern , die sich nur zu leicht in öffentliche

Dienste erschleichen. Diese Kontrolle liegt übrigens eben so sehr im wohlverstandenen Jnteresse der Angestellten als in demjenigen der Vexwaltnng.

Jn Bezug auf die Vosttax^en erinnert der Bundesrath^ daran, dass

ein Bostnlat vom 18. Juli 1870 ihn beauftragte, zu prüfen, ob nicht

das Bosttax^engesez vom 6. Februar 1862 im Sinne der Zwangsfrankatux dex Korrespondenzen und der Einführung einer süx die ganze Schweiz einheitlichen Briestax^e abzuändern sei.. dass ex hieraus, von dex Ansicht ausgehend, die Einführung der Zwangsfxankatur würde in diesem Augenblicke auf zahlreiche Schwierigkeiten stossen, der Bundesversammlung einen Antrag unterbreitet habe^über Abänderuugen auderer Bestimmungen des Gesezes vom 6. Februar 1862, und dass sein Entwurf am 16. Juli 1871 angenommen worden sei. Die hauptsächlichsten dieser Modistkationen gehen dähin : Erholung des Maximalgewichts des einfachen Briefs von 10 aus 15 Gramm, Beschwerung der nicht frankirten Korrespondenzen im Jnnern durch eine sir.e Znschlagstax^e von 5 Eent., und Erhöhung der niedrigeren Gewichtsgrenze sür Drucksachen und Leitungen.

Die Kommission hält es mit dem Bundesrathe sür zweckmässig, die Frage der Zwaugsfrankat..... zu verschieben , über welche die ofsentliche Meinung sich in unserm Lande noch nicht in einer Weise ausgesprochen hat, dass man im Falle wäre, mit voller Sachkenntniss über die Aufnahme sich auszusprechen, welche eine solche .Neuerung zu gewärtigen

hätte.

Jm Berichtsjahre sind neue Tax^en eingesührt worden im Mandatenperkehr zwischen der Schweiz und Grossbritannien. Diese neuen Tax^en sind beinahe dreimal so hoch ais die fxühern. Wie der bundesräthliche

Bericht erklärt, hat sich die englische Verwaltung hiebei darauf gestüzt, dass die Schweiz das erste Land sei , dem sie den

Bundesb..^. ^a^.XXI^. Bd. II.

internationalen

47

654 Mandatenaustausch einräumte. daß sie anfänglieh diesen Austausch nur als einen Versuch ansah und hiebei zuerst bloss die internen Tar.en in Anwendung brachte; dass sie nunmehr diesen Austausch auch gegenüber von andern Ländern eingeführt und zur Deckung der daherigen Kosten sich genothigt gesehen habe , für alle internationalen Mandate eine

gleiehmässige Ta^e einzuführen. Wir haben uns übrigens überzeugt, dass

der Bundesrath alles, was in seiner Macht stand, gethan hat, um minder hohe Tax^en zu erlangen, dass aber seine Bemühungen erfolglos waren. Judem wir anerkennen , dass unter vorliegenden Umständen es nicht moglieh war, zu einem bessern Ergebnisse zn gelangen und dass die Vereiubarung mit Grossbritannien einfach zu den pon ihm aufgestellten Bedingungen zu aeeeptiren o^er abzulehnen war, glauben wir doch, die Hoffnung aussprechen zu sollen, es werde der Bundesrath keinen Anlass versäumen , eine Ermässigung der betreffenden Ta^en zu erwirken .

Unter der Rubrik ,,V o s t r e g a ^ erinnert der^bnndesräthliche Berieht daran, dass die Frage der Aushebung der Bortosreiheit für amtliche Korrespondenzen vor den Räthen noch sehwebend ist. Jnfolge eines Postulates vom 21. Juli 1871 hat der Bundesrath denselben wirklieh einen Gese^entwurs unterbreitet, der diese Aufhebung grnndsä^iieh aussprach. Der Ständerath hat beschlossen, anf diesen Entwurf nicht einZutreten, sondern die Frage zur Ausarbeitung eines neuen Entwurfes zurückzuweisen, unter Beschränkung der Vortosreiheit aus die Korrespon.^ denzen der im Dienste befindliehen Militärs und die offene Korrespon^ denz der öffentlichen Behörden. Der Nationalrath .seinerseits hat dem stän...erätl,licheu Beschlusse nicht beigestimmt, sondern einfach die Berathung dieses Gegenstandes bis^ zur Lösung der Frage der Bundesrevifion verschoben. Bei dieser Sachlage glanben wir uns jeder Bemerknug^über diese Angelegenheit enthalten zu sollen, über welche die Räthe sieh in Bäl^e werden anzusprechen haben.

Der buudesräthliehe Bericht konstatirt, wie in den vorherigen Jahren , beim Kursdienste ein ziemlich bedeutendes Defizit au^ den Transportkosten, verglichen mit den Einnahmen von Reisenden. er be-

merkt jedoch mit Recht, dass dieser ^lussall nicht als ein wirklicher Ver-

luft angesehen werden könne , indem die betreffenden Kosten auch zur Ex^peditiou der Briefe und Bakete gedient haben, die einen beträehtli.^hen Ertrag ergaben. Es ift also bei der Einsührn^g neuer Bostknrse weniger der Transport von Reisenden als derjenige von Boftgegenftänden in Berücksichtigung zu ziehen. Sodann ist nicht zu vergessen, dass bei der .Organisation des Bostdienstes der fiskalische Gesichtspunkt nicht der vorherrschende sein soll, sondern dass mehr im Auge zu behalten ist die Forderung des allgemeinen Wohlstandes des Landes, welcher in innigem Znsammenhange steht mit dem Vorhandensein bequemer und vervielfäl-

.

.

^

^

655

...tigter Verkehrsmittel. Es ist wichtig, dass die Gegenden, die des Vortheils der Eisenbahnen entbehren, mogliehst ihrer Vereinsamung entrissen und durch gut organisirte Bostkurse diesen neuen Eommunikationen nahe gebracht werden. Wir konstatiren übrigens mit Vergnügen , dass die Vostverwaltung ihre Aufgabe wirklich so zu verstehen scheint, so dass wir sie nur veranlassen konnen , auf ihrem diesfalls bisher eingeschlagenen Wege zu beharren.

Jm buudesräthlichen Berichte wird eine ^rage ganz mit .^tillschweigen überlangen, über welche die Kommission glaubte, sieh erkundigen zu sollen . es ist dies die Einführung eines zweiten formats von Fraueoeouverts. Wir erinnern, dass die Bundesversammlung am 16. Juli 1866 ein Gesez angenommen hat, dessen erster und einziger Artikel dahin lautet .

,,Die Bostver.^altung hat ausser den im Art. 7 des Vosttax^engese^es vom 6. Horuung 1862 vorgeseheneu Brieffrankomarken zur Frankirung von Briefen auch U m s e h l a g e in zwei verschiedenen Formaten, mit ^rankozeichen versehen, welehe der Tax^e der Ortsbriese von 5 Wappen und derjenigen weiterer schweizerischer Distanzen von 10 Rappen entsprechen, einzuführen und ^um Rennwerthe zu verkaufen.^

Der gleiche Artikel fügt bei : ,,Der Bundesrath ist überdies ermächtigt, Briefumschläge von mehr

als 10 Rappen, sei es für die Korrespondenz innerhalb der Schweiz oder für diejenige mit dem Auslande anfertigen und zum Rennwerthe verkaufen zu lassen.^ ^ Wie man weiss, ist die eben eitirte Bestimmung bis jel^t nur theilweise in Vollzug gese^t worden, indem nämlieh nur ein Eouvertsormat von 5 und von 10 Centimes für die interne schweizerische Korrespondenz eingeführt wurde. Jndem die Verwaltung sich hieraus beschränkte, hatte sie ohne Zweifel im Auge, einen Versuch zu machen, welcher gestatten

würde , sich mit Sa^hkenntniss über die Zweckmässigkeit der Einführung

eines zweiten formats anzusprechen. .Allein uebstdem, dass dieser Versuch ganz gelungen erscheint, hält die Kommission dafür, es konne angesichts des bestimmten und gebietenden Wortlautes des Gesezes vom 16.

J..li 1866 die Eiusührung eines zweiten Formats nieht länger hinausgeschoben werden. Wir erinnern noch daran , dass anlasslieh der Brü-

su..g der Geschäftsführung von 186..) ein Bostulat aufgestellt wurde, enthaltend die Einladuug an den Bundesrath, das Gefet^ vom 11. Juli 1866, betreffend die Einführung eines zweiten formats von Fxaneoeouve^ts in Vollziehung zu se^en. Wir wären demnach geneigt gewesen, im nämlichen Sinne ein neues und dringendes Vostulat zu stellen , wenn uns nicht die Versicherung gegeben worden wäre , dass die Einsührung ienes neuen Formats eine beschlossene Sache , dass bereits ein dies-

^56 ^alliger^Vertra^.. mit Unternehmern abgeschlossen werden sei und dass d^ Massre^el .n^dem 1. Januar 1873 ^in ^ st ^treten werde.^ Was ^ie Trosse des neuen Formats betrifft , so^wird ^dieselbe geringer als ^d^Wenige des gegenwärtigen formats sein, ^entsprechend .der Dimension dex gewohnlichen kleinen Umschläge, deren man sieh ziemlich allgemein be^ der ^Bri^atkorrespondenz bedient. Jn ..dieser Beziehung glauben wir,

dass dle^ Verwaltung in ihrer Auswahl nicht glücklieh. gewesen sei u.nd dass ein grosseres Format als das gegenwärtig üblicherem Bublikum

^rossere Dienst^ geleistet hätte. Da jedo.^beretlsdie^sälllge Vertrage abgeschlossen^ worden und e^ leichter sein wird , sich .überwiese Fra^e ...uszuspreeheü, ^wenn das neue Format ^eine ^eitlang im gebrauche und die osfentliehe ^Meinung im Falle gewesen sein ^ wird, sich .kund zu geben, ^o stellen wir^ keinen sachbezüglichen Antrag . um^so^weüiger , al^ die

Verwaltung zn beabsichtigen seheint, später die Zweckmäßigkeit der Ein-

Rührung eines dritten,. die. bei^en^ andern ^an^Grosse ^übertreffenden Formats in Prüsung zu ziehen. .

^ ^.^ .

. ....^ ^ Eine andere Frage, welche uu^ beschäftigte,^ ist Diejenige der Reduktion der Arbeit der Angestellten der ^ostverwaltnng am Sonntage.

^Man .weiss, dass seit einigen Jahren die öffentliche^ Meinung etwas ^ex.regt wurde durch die Stellung^, ^welche einzelnen ^lasse^ von Versoneu, die bei offentliehen Diensten, wie Dosten, ^Eisenbahnen ...e. angestellt sind, zugeschieden ist. ^Die Bflicht,. .aueh am^.^onntage wie an den andern^agen zu arbeiten, bringt in den Augen Mancher ernstliehe Uebelstände mit sieh in Bezug ans die intellektnellen, moralischen und selbst okonomisehen Jnteressen der^Be^refseuden, ^abgesehen von der reliaiosen Seite der Frage. Es wurden Schritte gethan ^ sowohl ^ei den kompetenten Behorden als bei den Eisenb^huperwaltuugeu, .um wo moglieh,^ zwar nieht zu vollständigem Wegfall^der^ Sonutagsarbeit, aber ^oeh zur Reduzirung derselben aus das dringend ^Roth^ige^ und zu einer Organisation des Dienstes zu gelangen,. welche^gestattet, ^diesen Angestellten den freie.n Genuss des^onütage^ ganz oder theilweise ein^u räumen. Die Einrichtung besteht bereits in einigen unserer ..l^stl.urse, und ^s erhellt aus den Erkundigungen, welche wix ^ hierüber einzugehen im ^alle ^waren , dass man sieh im Allgemeinen wohl dabei befindet.

Das Vublikum leidet nnr sehr wenig dürch diese Massnahme , welche

^ hauptsächlich darin besteht, daf^ die Bürean^. während eines theiles des Sonntags geschlossen sind. Die Angestellten geniessen^ hiedureh eine Freiheit, weiche sür sie in jeder Beziehung werthvoll. ist und die, wenn sie einen guten Gebrauch davon zu machen wissen , ans ste nur einen glücklichen Einsluss haben kann. Was^ nun in einem Theile unserer ..^ostkreise besteht, das sollte, wie wir glauben, ol.ne Schwierigkeit auch ^aus die meisten, wenn uieht aus alle andern sich anwenden lassen, und .wir halten dasür, es sollte der Bundesrath sich bemühen, diese Verfügnng zu verallgemeinern und selbst sie zu vervollstäudigen , inner den

657 grenzen des Möglichen, durch Ausdehnung derselben auf .klaffen von Angestellten, welche^hente sich derselben noch nicht erfreuen. ^ Wir ex^ wähnen unter andern^ die Landbriesträger und die Kondukteure , deren Verrichtungen mühevoll und niederdrückend sind, und die bisher so ziemlich vollständig jeder Freiheit des Sonntags wie der Wochentage entbehrten.

Es wäre vielleicht möglich, etwas zn ihren Gunsten zu thun, z. B. dadurch, dass man dte erstern ermächtigen würde, steh an einem Tage in der Woche oder in 14 Tagen durch eine Vertrauensperson vertreten zn lassen, für welche sie verantwortlich wären und die von der Verwaltung zu genehmigen wäre. Was die Kondukteure betrisst, so liesse sieh der Zweck vielleicht erreichen durch Kreirung. einer Anzahl von Ueberzähligen oder Suppleanten, welche jene von Zeit zu Zeit vertreten würden und die die Verwaltung wohl im Falle sein dürste, in der Zwischenzeit anderweitig zu beschäftigen.

Wir maehen^ nicht Anspruch daraus , der Verwaltung Weisungen über die diesfalls anzuwendenden Mittel zu ertheilen. Wir wollen durch diese Beispiele lediglieh andeuten , wie wir die Sache verstehen, und fassen unsere Gedanken in folgendes Bostulat zusammen : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, in der Organisation de.^ .,Bostdienftes die ihm erforderlich scheinenden .Abänderungen zu fressen, damit etne möglichst grosse Anzahl von Angestellten den.

^Sonntag ganz oder theilweise srei habe.^

...^...le^r^heu^erwaltun^.

Das schweizerische Telegraphennez ist in erfreulicher Fortentwicklung begriffen, Dank dem immer volkstümlicheren Eharakter, den diese Jnstitution in unserm .Lande vvn Tag zu Tag annimmt, und Dank den löblichen Anstrengungen der Verwaltung, die Errichtung neuer Bureau^ zu erleichtern. Jm Laufe des Berichtsjahres wurden deren 77 eröffnet; im Jahr 1870 waren es 89, also 12 mehr.

Der bundesräthliche Bericht ist von mehreren interessanten statistisehen Tabellen begleitet, die aber zu keiuer Bemerkung veranlassen. Der Berieht konstatirt, dass der Verwaltung im Jahr 1871 vier Beschwerden über Verlegung des Depesehengeheimuisses zugekommen sind. Jn einem der verzeigten Fälle fand die Verwaltung die Besehwerde begründet und überwies die Sache der Gerichtsbehörde. Am Jahressehlnsse war da.^

Urtheil noch nicht ersolgt , uud zur Zeit der Absassung gegenwärtigen Berichts ist noch kein amtlicher Bericht über das Resultat der Untersuehung an die Verwaltung eingelangt.

Die drei andern Beschwerden fand die Verwaltung unbegründet, welche daher besehloss, denselben keine Folge zu geben, es den Bethei-

658 ligten überlassend, direkt von ihnen aus sich an die Gerichtsbehörde zu .^ wenden, was nicht der Fall gewesen zu sein scheint.

Hiebei glauben wir, der Verwaltung empfehlen zu sollen., alle ihre Sorgfalt der gewissenhaftesten Beobachtung des Depeschengeheimnisses . ^u widmen , ohne welches ledere die Telegraphen-Jnstitution bald in

den grössten Misskredit käme.

Die l.el^tjährige Brüfnngskommission hob hervor, da^ im Telegraphen-

dienste zahlreiche Unregelmässigkeiten signalisirt seien, Unregelmässigl^iten, welche der Bundesrath einer ungenügenden Ueberwaehnng der Linien

in Bezng ans ihren Unterhaltungszustand Anschrieb. Es wnrde bei.^ gefügt, dass zur Beseitigung dieses Uebelstandes die Verwaltung be..

absiehtige, Jnspektoren oder Aufseher der Linien des gesammten ^e^es

aufzustellen ; dass seit 186..) die Ueberwaehung und Unterhaltung einiger .Linien versuchsweise und a lor^.l. geübten Arbeitern übertragen worden, und dass das Ergebniss besriedigend befunden wurde. Seither seheint diese Angelegenheit nicht viel weiter gefordert ^ worden zu sein ^ man hat sich auf die Weisung beschränkt, diese Massregel auch aus andere Linien anzuwenden, allein es wurde keiue allemeine Organisation über das gesammte Rel^ angenommen. Wir begreisen, dass die Verwaltung jede Uebereilung vermeiden will. allein es seheint denn doch, die im Jahre 186.) begonnenen Versuche sollten es gestatten, sieh eine Meinung über dieses neue Ueb..rwachungsversahren zu bilden, und es sollte am heutigen Tage entschieden weroen tonnen, ob es^konvenirt, dasselbe aus das gesammte Re^ anzuwenden, oder ob es ausgegeben werden solle, um ein anderes Miitel zu suchen, die verzeigten Unregelmässig-

keiten zu beseitigen. Wir glauben, die Ausmerksamkeit des Bundes-

rath^ aus diesen Punkt hinlenken zu sollen.

Bei aller Anerkennung der guten Organisation unseres Telegraphenne^e^ und de.. in diesem eidgenosfisehen Verwaltungszweige erzielten zahlreichen Fortsehritte müssen wir doch aus die ziemlieh allgemeinen klagen hinweisen, welehe ü^er die verhältnissmässig viel ^u lange Zeit laut werden, deren gewisse Depeschen bedürfen, um an ihren Bestimmungsort zu gelangen. Die Langsamkeit geht bisweilen so weit, dass es beinahe vorteilhaft wäre, fieh der Post zu bedienen. Es ist dies ein sehr erheblicher Uebelstand, indem der einzige wahrhafte Vorzug des Telegraphen vor den andern Kommnnikationsmitteln die Schnelligkeit der Uebermittluug ist, welehe gewissermaßen eine augen^lickliche sein sollte. Geht dieser Vortl^eil verloren ooer vermindert er sich in etwas stärkerem Grade, so hort die Bedeutung des .Telegraphen anf. Es ist demnach wichtig, dieser Sachlage abzuhelfen und auf die

möglichste Beschleunigung hinzuwirken.

Schon der Berieht der Prüsungskommission sur 186.) bemerkte .dies, mit dem Beisügen,^ ans den Erklärungen des Telegraphen.^irellors

659 ..^ gehe hervor, dass man eine Statistik .begonnen habe, um dl... für d^ Depesehenübermittlung erforderliche .mittlere Zeit fest^use^en.

Der Geschäftsbericht des Bundesraths für 1871 widmet dieser ^rage einige Zeilen. Man findet daselbst ein hochst gedrängtes Resumé der für die Uebermittluug interner Depeschen erforderlichen mittlern Zeit. Dieses Resüme bietet. zwar einiges Jnteresse, allein dasselbe ist durchaus ungenügend, um in den Stand zu se^en, sich über den wirklichen Stand der Dinge Rechenschaft zu geben, indem durch dies.^ Durchschnittszahl aller Bureau^ des eidgenosstschen Re^es eine .^usgleichung eintritt zwischen Bureaux^, .^o der Dienst gnt besorgt wird, und solchen, gegen welche man. einschreiten sollte. Was mau wissen sollte, das find die äussersten Grenzen der in den verschiedenen Bureau^.

für die Depeschenübermittlung aufgewendeten .Zeit.

Ohne über die diessal.ls zu wählenden Mittel Weisungen zu ertheilen, beantragen wir immerhin folgendes postulat : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, darüber zu. wachen, dass ,,im Telegraphendienste die geeigneten .Verbesserungen eiugeführt ^ ^werden. um eine möglichste Beschleuuigung der Uebermittlung ,,der Depeschen und ihrer Uebergabe an die Bestimmung zu erDielen. ^

Was das fiuanzielle Ergebniss des Jahren 1871 betrifft, so beliefen sieh die Einnahmen a u f .

,, ausgaben ,,

.

.

.

.

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^r. 1,481,890. 93

.

. . ,, 1,370,141. 03 Reinerträgniss .^r. 111,749. 90 Jm Jahr 1870 war das Reinerträgniss .^r. 361,166. 63.

Diese relativ beträchtliche Differenz erklärt sich durch eineDepeschen-

Vermehrung pon^r. 176,993. 57 auf der Rechnung vom Jahr 1870.

Es ist jedoch zu bemerkeu, dass in der ^iffer der Ausgaben ^ie Kosten der Erstellung neuer Linien inbegrifsen sind, während in der Beriode

vom Jahr 1867 bis 1870 diese Kosten dem speziellen Baukredit ent-

hoben wurden.

Die Kommission beschäftigte^ ^ aneh mit der ^rage, ^ob nicht eine neue Ermässiguug der Tax^e für interne Depeschen beschlossen werden sollte. Da jedoch den uus ertheilten Erkläruugen zu entnehmen ist, dass bei^ gegenwärtiger Sachlage die einfache interne Depesche der Verwaltuug mehr kostet als der Betrag der von ihr bezogenen Tar,e, so dass sie aus jeder Depesche dieser .Kategorie einen reinen Verlust erleidet, welcher Verlust glücklicherweise ausgewogen wird durch die auf den internationalen und Transitdepeschen zu erzielenden Gewinnsten,^

^0 fo glaubt die kommission im gegenwärtigen Augenblick... keinen sach-..

bezüglichen Antrag stellen zu Rollen.

Dieses ^nd die Bemerkungen, zn welchen Jhre kommission durch die ..l^.üsun^ der Gesch.^tsführuu^ des Bostdepartement... veranlag worden ist.

^

^eschaf^s.i^rung .d^ Bun.de^gerichtes.

Der Geschäftsbericht de.^ Bundesgerichtes bietet zu keinen besondern Bemerkungen Anlass. Wir beantragen Genehmigung desselben.

....... e r n, den 24. Juni 1872.

Die Mitglieder der .^ommis^n.

^h^ ^lin.

.^enri S..h^ller.

^u^.ne Borel.

^lloi^ .^o^.

^haxle^ ^sto^e^.

..^f.^h t^. .^ettlin^en.

Heinrich Stamm.

^6t

^s^n^^^ ^der ^^ Antrage der Kommission.

A. ^cha^fuhruu.^ de... Bund^rnthe.^.

politischem ^ei.^rtem^nt.

..^..^...t..

Der Bundesrath^ wird ^ngela.^n, die Frage zu untersuchen

und darüber Bericht ^u erstatten,^ ....l.^es^üicht ^noglieh sei, Mittel der Ueberwachung anzufinden, welche geeignet sein dürsten, bei den sehweizerischen Konsulaten im ^luslande^h^lichen ^Vorkommnissen vorzubeugen, wie den beim schweizerischen Generalkonsulat in St. Petersburg stattgefundenen.

^.^rtemrnt de^ ^nnern.

2. Der Bundesrath ist eingeladen,^ die ihm zum Zwecke der VerBesserung der Pferdezucht bewilligten Kredite in Zukunft jeweilen nur auf den Ankauf von Zuchthengsten zu verwenden.

Justiz- und ^oti^idep..^...^^.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, in den Fällen, in welchen er nach Art. 74 des Bundesgese^es über das Strasreeht der schwererischen Eidgenossenschast Verbrechen oder Vergehen, die in jenem Geseze vorgesehen find, zur Beurteilung an die kantonalen Gerichte weist, die Kostenfrage in dem Sinne ^u regeln, dass dureh diese Ueberweisung für den Fiskus de.:. betreffenden Kantons keine ausserordentliehe Auslage entsteht.

^nit..^^^...^^.

4. Der Bundesrath ist eingeladen , darüber zu wachen , dass die.

eidgenossisehe Militärorganisation in den Kantonen genau vollzogen ^erde, insbesondere was die Dienstdauer in der .Landwehr betrifft.

662 5. Der Bundesrath wird eingeladen, Bericht und Anträge übe.^ die Frage vorzulegen, ob nicht das Bundesgesetz vom 30. Januar 1860 über die Jnstrnktion neu ernannter Offiziere im Sinne einer Verlangerung der Dauer der Jnsanterieosfiziersschulen und einer Erhöhung des Soldes der zu denselben berusenen Ostiere oder Offiziersaspiranten zu xevidiren sei.

6. Der Bundesrath ist eingeladen, . a. zu prüfen , ob nicht der Gesundheitsdienst sür die eidgenössischen Truppen vollständig zu centralisiren sei .

b. der Bundesversammlung hierüber Bericht nebst allfälligem Gesetzesentwurf vorzulegen.

7. Der Bundesrath ist eingeladen, de.u Postulate vom 21. Juli 1871 Folge zu geben , welches ihn beauftragte, die Verbesserung des Kommissariatsdieustes möglichst zu fordern.

^in^nzde^rtement.

8. Der Bundesrath wird eingeladen, mit Beförderung auf eine wirksame Eontrollirnng der ausgeloosten eidg. Obligationen, beziehungsweise deren Zinseoupons besorgt zu sein und die Frage zn prüfen, inwiesern es mit dem Kredite, welchen diese Wertpapiere bisher genossen haben, vereinbar sei, wenn eine Uebung beibehalten wird, wonach der

Betrag irrthümlich bezahlter Eoupons bei der Rückzahlung der ver-

fallenen Obligation einfach vom Romina.betrage der letztern abgezogen wird.

9.

Der Bundesrath wird eingeladen, im Sinne des bereitem

Juli 1870 gestellten^ Postulates dafnr besorgt zu sein, dass die Rechnuugsstelluug der versehiedeuen von.. Bunde betriebenen industriellen Unternehmungen eine gleichförmige, und zwar mit derjenigen der ^nlverVerwaltung übereiustimmeude werde.

^...nd...^- und ^olldepartement.

10. Der Bundesrath ist eingeladen, durch ein Reglement oder durch besondere Jnstruktionen die Obliegenheiten und Verrichtungen des Handelssekretärs näher zu bestimmen.

^o^ep..rtement.

11. Der Bundesrath ist eingeladen, in der Organisation des Boftdienftes die ihm erforderlich scheinenden Abänderungen zu treffen, damit eine möglichst grosse Anzahl von Angestellten den Sonntag ganz oder theilweise frei habe.

663 ...

12.

Der Bundesrath .st eingeladen, darüber zu wachen, dass im Telegraphendienste die geeigneten Verbesserungen eingeführt werden, nm eine möglichste Beschleunigung dex Uebermittlung der Depeschen und ihrer Uebergabe an die Bestimmung zu erzielen.

13. Jm Uebrigen wird der Geschäftsführung des Bundesrathes und der Staatsrechnung vom Jahr 1871 die Genehmigung ertheilt.

^. ^...fchaft^fuhruu^ de... .^uud.^ericht^.

14. Die Geschäftsführung des Bundesgerichts vom Jahr 1871 wird genehmigt.

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Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts im Jahr 1871, sowie über die Staatsrechnung desselben Jahres.

(Vom 24. Juni 1872.)

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Bundesblatt

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Jahr

1872

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.06.1872

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621-663

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