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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes..

(Vom 31. Mai 1872.)

Behufs Ausarbeitung eines eidgeuossis.hen Wahlgesezes hat der Bundesrath beschlossen, sammtliche Kautonsregiernugen einzuladen, ihre.

einschlägigen Geseze und Verordnungen dem eidgenossischen Repartement des Jnnexn besorderlich einzusenden.

Das erwähnte Kreissehreiben lautet also :

.,Tit. l ,,Die Vorgänge aus Anlass der jüngsten eidg. Abstimmung haben die Nothwendigkeit, solche Operationen ei n h e i t l i ch zu regeln, klar herausgestellt , und wir haben daher unser Departement des Jnnern beanftragt, den Entwurf zu einem eidg. Wahlgesez auszuarbeiten, welchen wir der Bundesversammlung in der nächsten Julisession vorzulegen gedenken.

,,Aensserst wünschenswerth ist es nun, die diessällige Gesezgebung in den Kantonen nähere zu kennen, und wir ersuchen Sie deshalb, Jhre bezüglich Wahlen bestehenden Geseze und Verordnungen mit gefälliger Beförderung unsexm Departement des Jnuern einsenden lassen zu wollen."

Mit Rüksicht aus die von den Angehörigen der an Deutsehland übergegangenen Länder E l s a ss und L o t h r i n g e n zu treffende Wahl ihres künstigen Staatsbnrgerrechts, hat der Bundesrath das nachstehende Kreisschreiben an die eidgenössischen Stände zu erlassen beschlossen.

,,Tit. l ,,Jn unserm Kreisschreiben vom 24. Januar l. J., aus welches wir Sie hiemit ausdrüklieh hinzuweisen uns erlauben^), hatten wir die ^) Siehe Bundesblatt v. I. 1872, Band 1, Seite 173.

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t^.hre, Jhnen die Zeit und .die Bedingungen näher darzulegen , unter denen die Angehörigen von Elsass-Lothringeu, welche Franken bleiben .

wollen, nach dem Friedensoertrag zwischen Dentschlaud und Frankreich vom 10. Mai 1871 und der nachträglichen Uebereinknnst vom 11. De^ember v. J. für die franzosische Nationalität sich entscheiden konnen.

^Eine gleiche Erossnung, wie damals von der Deutschen Gesandtschast, ist nun seither au^h von der franzosischen Negation uns zugeBangen, und wir beehren uns, die mitgetheilt^. Jnstrnktionspunkte, soweit sie auf die S^h.vei^ Bezng haben konnen, in Abschrift hier anzuschlössen. Sie wollen daraus lediglich entnehmen, dass diese Jnstrnktionen mit dem genau übereinstimmen , was wir Jhnen ^.hon am 24. Januar anseinanderzusezen im Falle waren. Die Option ist also bis zum 1. Oktober 1872 statthaft und kann entweder durch eine vor der französischen Gesa..dtschasts- oder vor einer französischen Konsulatskanzlei abgegebene Erklärung, oder durch Jmmatriku^ation in einer der eben genannten Kanzleien geschehen.

^Gleichzeitig theilen wir Jhnen auch das Formular mit, nach welchem Frankreich die Option ausgestellt zu erhalten wünscht, und verbinden damit das Gesuch, den im dortigen Kanton sich aushaltenden Franzosen jener Kategorie, s o f e r n sie d a r u m e i n k o m m e u , namentlich solchen, welche vom Si^ der sran^osisehen Gesa^dtschast oder eines Konsulates etwas entfernt sind, Gelegenheit zu gewähren, ihre Option vor einer dortigen Orl.sbehorde un... nach beiliegendem formular aus.^ stellen ^u konnen. Die also gefertigte Erklärung h.^tte der Betreffende dann direkt entweder au die Gesandtschaft oder an eines der französischen Konsulate in Basel, Reuenburg oder Gens zu befordern.^

^ahl .^er Nationalist der im Auslage auf^altliche^ ^lsaß-Lothriu^er.

.^ptionssrist.

Die Jndividuen , welche aus den au Deutschland abgetretenen Gebietstheileu gebürtig, aber außerhalb derselben aufhältlieh find, zerfallen in Bezng aus die ^rist, in welcher sie für die sranzosisehe Rationalität optireu kouuen, in ^wei Klassen : 1) Diejenigen, welche innerhalb der Grenzen des kontinentalen Frankreich oder sonst in Europa sich aufhalten.

2) Diejenigen, welche sich ausserhalb Europa's ...ushalteu.

Für die erstern erlischt .die ^rist am 1. Oktober 1872, für die zweiten wird diese Frist erstreb bis zum 1. Oktober 1873.

460 B e r s o n e n , w e l c h e zu o p t i r e n he.ben.

Als gebürtig gelten diejenigen, welche in den abgetretenen Territorien geboren sind, ohne Unterschied des Alters und Geschlechts. Diejenigen , welche in den vorgeschriebenen Fristen keine Optionserklarung abgeben, werden als Deutsche angesehen.

Dagegen haben alle diejenigen, welche nicht in diesen Territorien geboren sind , keine Erklärung abzugeben und sind pon Rechtswegen Franzosen.

Die M i n d e r j ä h r i g e n .

Was die Minderjährigen betrisst, so ist ausgemacht worden, dass

ihre Optionserklärung gültig sein soll, wenn sie abgegeben wird mit dem Beistand ihrer gesezlichen Vertreter, d. h. der Vormünder für die nicht emanzipirten Minderjährigen und der Kuratoren für die emanzipirten

Minderjährigen.

V e r h e i r a t e t e F r a u e n s p e r s o n e n oder W i t w e n .

Was die in Elsass^Lothringen geborneu perheirateten Frauenspersone.. betrifst, so haben diejenigen, welche ihre Rationalität^vor jeder weitern Beanstandung sieher stellen wollen , mit dem Beistand ihres Ehemaunes eine Optionserklärung abzugeben.

Die Witwen haben ein noeh evidenteres Jnteresse, ihre Wahl zu erklären.

Deklaxationssormen.

.Laut dem .Artikel der Zusa^Uebereinkunft von ^ranksurt,^ vom 11. Dezember 1871, resultirt die Wahl zu Gunsten der frauzosischen Nationalität für die im Auslande äufhältliehen Judividuen aus einer Erklärung vor einer französischen diplomatischen oder Konsular^Kanzlei, oder aus ihrer Jmmatriknlation in einer dieser Kanzleien.

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est comparu ^)

ne .^ ^) Ie ^ ^ lequel, conformément au^ articles 2 du traite du 1..) .^lai et. premier de la Convention additionnelle du 11 Décembre 1871, a declaré opter pour la nationalité krancaise, qu'il entend conserver, et vouloir en conséquence transférer en France son domicile légal à ^

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.^g^t^ ^.I^l ^l...c^.

I^a^cs d.^ ^nr el^ du n^.^is.

1ndicati^n de I^^^ri^e qui re.^it I^acte.^ ^^^. e.^ p^n..^^ du c.^^araut.

1udicati^u du lien de n^sance.

1^e de Ia ^.^issan^e .^u au ^eius indication de I^a^e du d^claran^.

^cuter peur les ^niueu.^, quand Ieur décIaratien sera faite separ.^nent. .

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^) ^ndicatien du Iieu cl^ei^i en France ncur ce n^u^eau dcxniciIe.

..) ^euter quand la déclaration sera ^aite c.^lccti^nent par 1e pere et .^es entaut^ n^.ineur^^ ,,1^a dite déclaration faite tant au nc^n per^ ,,s.^nneI, du .^ieur . . . . . que cenuue représentant IégaI dc ses enfants ...^nineur^ ^..^. indiquer Ies ne^ns, Iieu^ et dates de Ia naissance de chacun des enfants.

^) ^u attestation par Ie ^1aire qu'iI ne sait pas signer.

^) ^u autre autorité locale.

462 .......er Bundesrath hat die .^...artiermeisterstellen bei den Scha^schüze..l..ataillo..en Rr. 1 und 2l neu besezt und gewählt mit Oberlienteuautsraug : .

Für das Bataillon Rr.

1:

Hrn. Adolf Robert K a r r e r , von Teufeuthal, bisher ^..^artiermeister

.^r. 21 : ^

Hrn. Tl.eophil G e .. st e .. , Ober^.

lieutenant, von ...^elterkinden.

des J..fauteriebataillo..s Rr. 17 ; ,,

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Der Bundesrath hat Herrn V a u eh e r - E r é m i e u ^ in Gens zum schweizerischen Delegirten an den in .L o n d o n stattfindenden internationalen Kongress fnr Verbesserung des Gesängnisswesens ernannt.

(Vom 5. Juni 1872.)

Ans ein vom ^taatsrathe des Kantons Waadt mit Schreiben vom 31. Mai abhin befürwortetes Gesuch des Komitees der pneumatischen Eisenbahn O u eh ...,.. ^ a u s a u u e hat der Vnndesratl^ die von ihm für den Beginn der Erdarbeiten und die Leistung des Finanzansweises unterm 2l). Dezember v. J. bis znm 2l). ^uli d. ^. erstrebe Frist

bis zum 20. Januar 1873 verlängert.

Der Bundesrath hat beschlossen , es solle ein ossentliehes Telegraphenbüreau auf der Eisenbahnstation S eh ä n i s (..^t. Gallen) und eines in Goschenen (Uri) errichtet werden.

463 ^ Vom Bundesrathe sind gewahlt worden :

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(am 3. Juui 1872)

als Zolleinnehmer in Cerneux-Péquignot : Hr. Louis T u r e l , von Ormonts..dessus (Waadt), derzeit Visiteur der HauptZollstätte Verr.eres (Neuen-.

burg) .

,, Telegraphistiu in Eaux-Vives : Frau Louise K r a u s s , von St. Galleu, Bosthalterin in Eaux-Vives

(Genf),

(am 5. Juui 1872) als Telegraphistin in Grono :

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Jgfr. Rosalia T o g u o l a , Posthaltexin, von und in Grono (Graubüuden).

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Ediktalzitation.

vor dem schwelgerischen Bundesgericht lm Bundesrathhaus ln Bern zu erscheinen.

um auf die von seiner Ehefrau Barbara, geb. Huber. gegen ihn angehobene EheScheidungsklage .Rede und Antwort zu geben, und zwar mit der Androhung, daß, falls ex nlch. erschiene, dessen ungeachl.e.. in Sache erkannt würde was Rechtens.

C h n x , den 2. Juni 1872.

.Die Bn ndesgerichtskanzlei.

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1872

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.06.1872

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458-463

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10 007 285

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