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Bundesrathes betreffend die Zollabfertigung in Moillefulaz.

(Vom 22. April 1872.)

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t h ,

nachdem durch amtliche Berichte unzweifelhaft festgestellt ist, 1) daß zol.lpfliehtige Güter in Moillesulaz von franzosischem Gebiet über den Grenzfluß Foron in die auf schweizerischem Gebiet liegenden Gebäude sortgesezt unverzollt eingeführt werden ; 2) daß zu diesem Zweke bereits ohne Bewilligung kompetenter. . Behorde mehrere Privatbrüsen über den Grenzfluß Foron erstellt worden stn..., welche direkt in diese Gebäude einmünden ; 3) daß von diesen Gebäuden aus die betreffenden Waaren in da...

Jnnere des Landes geführt werden und deren Zol.lpflicht ....e-

stritten wird ;

4) dass dieser Zustand mit den bestehenden Gesezesvorschriften im Widerspruch steht, die Juteressen der Zollverwaltung erheblich beeinträchtigt und gegenüber dem redlieh verzollenden Hausmann eine Ungerechtigkeit ist ; 5) dass demnaeh die Anwendung aussexordentlicher Maßnahmen geboten erseheint;

in Anwendung der Artikel 1..), 35 und 49 des Gesezes übex d......

Zollwesen und der Art. 3, 9, 20--22 der dazu gehörenden Vollziehungsperordnung,

beschließt:

1. Die Ein- und Aussuhr zollpfliehtigex Güter über den Foron bei Moillesulaz (Gens) ist verboten.

Einzig die dortige, unmittelbar

36 zur Hauptzollstätte daselbst führende öffentliche Strasse , beziehungswe.^

Brüke ist für den Verkehr mit Gütern gestattet.

2. Alle aus diesen längs dem Foron auf Schweizergebiet liegenden Gebäuden nach dem Jnnern gesüßten Kaufmannsgüter sind als

zollpflichtig zu behandeln.

3. Das Handels- und Zolldepartement ist mit der Vollziehung dieses Dekretes beauftragt. Dasselbe tritt sofort in Kraft.

.Bern, den 22. April 1872.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

.^elti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

Schieb

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Dekret des Bundesrathes betreffend die Zollabfertigung in Moillefulaz. (Vom 22. April 1872.)

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Bundesblatt

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Jahr

1872

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.04.1872

Date Data Seite

35-36

Page Pagina Ref. No

10 007 248

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