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Vertrag zwischen

der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kreis Maienfeld.

(Vom 25. Mai 1872.)

1. Der Kreis Maieuseld verpflichtet sich, eine fantine nach den beigelegten Blänen und Baubeschrieb aus dem südwestlichen Theil des Forts in St. Lnziensteig zu erbauen.

2. Derselbe hat alle Kosten der Baute zu tragen und ist für die gute und solide Aussührung der Arbeiten verantwortlich . die Art der

Ausführung, ob im Akkord oder in der Regie, steht ihm frei.

3. Das Gebäude soll bis am 1. Mai 1873 vollständig aus-

gebaut sein, so dass man dasselbe zu diesem Zeitpunkte beziehen kann.

4. Während den Arbeiten darf der Kreis Maienfeld, respektive dessen Unternehmer, nur über diejenigen Banpläze und Lokalitäten im Jnnern des Forts verfügen, welche ihm von der Festungsdirektion angewiesen werden . diese leztere hat die Oberaufsicht über die Arbeiten, und es find die Weisungen derselben genau zu besolden.

5. Raeh Beendigung der Arbeiten wird das Gebäude von Seite der Eidgenossenschaft kollaudirt und, wenn vertragsmäßig ausgeführt, übernommen.

6. Leztere tritt nun sofort in das Eigenthum und alleiuigen Besiz des Gebäudes und übernimmt dessen Unterhaltung , der Kreis Maieuseld leistet jedoch sür die Solidität der Arbeit aus drei Jahre Garantie.

7. Die schweizerische Eidgenossenschaft verpflichtet sich ihrerseits, dem Kreis Maienfeld während 20 Jahren, I... h. vom Jahr 1873 an bis und mit dem Jahr 1892, jährlich als Zins und Amortisations-

Bundesbatt. Jahrg. XXIV Bd.II.

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summe Fr. 3100 (drei tausend und ein hundert Franken) zu bezahlen, und zwar jeweilen auf den 1. Mai.

...... Die Eidgenossenschaft behält sich vor, beliebigenfal.ls grosses Amortisationszahlungen zu leisten, und ihre Verpflichtungen gege^ den ^reis Maienseid erloschen, sobald die Zahlungen das Kapital von

.^.r. 40,000 mit Zins und Zinseszins à 41/2 ^ erreicht haben.

Zürich , den 25. Mai 1^72.

Der eidg. Gen^Jnspekt...r : ^.

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Oberft.

De.: ^eis Maienfeld, für denselben : ^L.

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Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kreis Maienfeld. (Vom 25. Mai 1872.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1872

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.07.1872

Date Data Seite

837-838

Page Pagina Ref. No

10 007 333

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