199

^

#ST#

B

e

r

i ch t

de...

Bundesrathes an die gesezgebenden Rathe der Eidgenossenschaft über die Revision des Art. 28, betreffend die Entschädigung der Kantone mit Alpenstrassen.

(Vom 31. Januar 1872.)

Tit. l Der Einladung der nationalräthlichen Revisionskommission vom 18. dies entsprechend, beehren wir uns, Jhnen diejenigen Aufschlüsse

mittheilen . die zur Begutachtung des dritten Alinea im Art. 28

des Verfassungsent....urses, betreffend die ausnahmsweise Entschädigung der Kantone, denen der Unterhalt internationaler Alpenstrassen obliegt, nothig sein konnen.

I .

Wir müssen hier gleich im Eingange bemerken, dass bei den eidgenossischen Subsidien sür die Furka- die Axen- und Oberalpstrasse und das biindnerisehe Strassennez in den bezüglichen Bundesbeschlüssen der Strassenunterhalt ausdrüklich den betreffenden Kantouen überbunden wurde, so dass bei gegenwärtiger Frage die berührten Strassen uieht in Betracht konnneu konnen. Ju B...rüksichtig..ug sallen nur die Strassen über den Simplon, den Gotthard, den Splügen, den Bernhaxdin und den Julien sammt Maloja.

20^

^ ..^err Rat^alr.^^^^^ . . z e u b a^h will die Bestimmung über die Ex^raentschädigu^ .an^ie^^antone , ^....ie. Granbündeu und Hessin, in .deu.^rt. ...... 6 .verse^n u....d d^ .u a l^. r e B e st i m m . . n g desserrages de .^unde^gesezgebung .a.^he im stellen. Wir^ gehen aber von der.Ansicht aus, dass das .erste und zweite .Alinea. d^s Art. 2.8 vom Nationalrath bereits ..ug.eno.mme^ ist. W^.nn nun ^im. ^iten. Lem.ua .gesagt ist ,^da^ .^en Kantonen ^ie bisher b^ahlten . ^tsch^^n..^.. ^egfalle.^ , so. .erscheint es als konsequent, dass die ^lnsnahme sogleich naehsol.ge ^ und nicht in.

den Art. 3l^ versezt werde, wo die ^Oberaufsicht über die Strassen und ..^.üken, a^ d..ren .^...haltun.^ . die Eidgenossenschaft. .ein Interesse hat, den^Hanptgesichlspuukt bildet n^d keiner Ausnahme bedarf. Die l^traents^hä^ig^ng au die .^llpenkautone wird mit Rüksicht aus die denselben

bisher zugestandenen ^olleuls.h.^igungen geleistet und befindet sich daher im Art. .28 am richtigen Orte. . .Jedenfalls. darf die. Ansmittlun^

der Entschädigungssumme, nach der unzweideutig ausgesprochenen An^ ficht des Nationalrathes , uieht mehr an die Bundesgese^gebuug verwiesen werden., und auch das. .....emma 2, das .die Entschädigungen im Allgemeinen als wegfallend ^rklart, dars nicht aestrichen^^erd.e^ ,.. weil sonst die^ Zollauslösungsverträge noch nirgend.^ als aufgehoben ^-

klärt siud.

.

. ^ ^ Soll nun die E^lraenlschädigung der 4 Alpeukantone im Art. 28

selbst näher schlage vor.

festgestellt werben ,

so liegen

hiesür

verschiedene

Vor-

1 . .^ie K o m m i s s i o n ^ e s R a t i o n a l r a t h .e s theilt die Unterhaltungskosten der .^llpenstrassen mit, wie sie ans den Slaatsrech^ nuug...u erhoben werden konnten, stellt aber der Bnndesgesezgebu^.g die nähere ^eslsezung anheim.

Demnach würden erhalten :

Uri .

.

.

. F r . 3.),l00 Graubünden . . . . , , 16l,300 Tessin . . . . , , 10l^,300 Wallis . ,, ^,200 .

.

^r. 37^)00^

Zur ...Berichtigung dieser Ans^e , nach gleicher Gruudlage, sollte.

...nsgen.ittelt. werde.. , welche ^trass^n als internationale .^llp..nstrassen oder Eommereialstrassen anzuerkennen sin^. Die Unterhaltskosten dieser Strasse^ wären von den allgemeinen Strasse.^osten auszuscheiden. Di.^ ..^taatsrechnun^en der 4 Alpenkantone, vom st a t i st i sche n ^ ü r e a u erhoben , werden ^war beigefügt . allein die gewünschte Ausscheidung ist nach dem Jnhalt einer einzigen Jahresreehnung und bei der knrz anberaumten Zeit nicht moglich , und grundsäzlieh erscheint es ^ als un....illig, dass nnr der Unterhalt und nicht anch .^ie ..^er^insung des ^au-

201 k.^itals und die Amortisation. für welche doch die Tags.^ung hanptfächlich die Zolle bewilligt hat , in Betracht geigen werden sollten.

Eine einsamere Losung der Ausgabe und auf sichere... .Grundlage Bestünde darin, dass man den Alpenkantonen nach der Wegstunde ihrer internationalen ^Alpenstrassen eine Summe für Unterhalt, Amortisation und Verzinsung berechnete, die per Stunde zu Fr. 4000 angenommen werden dürste. Es würden demnach erhalten:

Uri für 11 Stunden, à Fr. 4000 Graubünden ,, 48 ,, ,, ,, ,, Tesstn ,, 29 ,, ,, ,, ,,

.

.

.

. Fr. 44,000 . ,, 192,000 . ,, 116,000

.Wallis

.

.

,,

16

,,

,,

,,

,,

,,

64,000

zusammen Fr. 416,000 wozu noch für den Schneebruch an Uri und Tesstn ie Fr. 20,000 beizufügen wären.

D a s H a n d e l s - u n d Z o l l d e p a r t e m e n t h a t daher eine andere Lösung der gestellten Ausgabe versucht. Dasselbe geht von der Ansicht aus, die Tagsazung habe bei der Bundesxevision von 1848 allen Kantonen den Ertrag ihrer Zolle, Weg- und Brükengeldex u. s. w.

sichern wollen (Art. 24). Durch die hieraus erfolgten Zollauslösungspexträge ist dann aber eine Seala entstanden, welche die auffallendsten Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten erzeigt. Es erscheinen dabei Kan-

tone, die ein liberales, volkswirthschastliches Brinzip , dasjenige der

Handelsfreiheit , befolgt haben , und desswegen so geringe Einnahmen .bezogen haben , dass sie mit einem Minimum pon 4 Bazen per Kopf einigermassen schadlos gehalten werden mnssten. Eine zweite Klasse von Kantonen ist mit mehr oder weniger hohen Entschädigungen bedacht worden, weil sie mehr fiskale Grundsäze besolgt hatten und ihre Lage benuzten, um den Handel und Verkehr im Jnteresse ihres Fiskus ausAnbeuten, meistens ohne dem Bublikum eine entsprechende Gegenleistung darzubieten.

Diese Ungerechtigkeit will nun der neue Versaffungsentwurf nicht für eine neue Versassungsdauer garantiren, und erklärt daher im zweiten .Lemma des Art. 28 die bisher bezahlten Entschädigungen grundsäzlich als ausgehoben. Es hat sieh aber gezeigt, dass ans der Seala der Zollentschädigungen noch eine dritte Klasse von Kantonen erscheint, die auch hohe Summen vom Bunde ....ezogen haben , die aber durch die exzeptionelle Stellung derselben gereehtsertigt sind, nach welcher diese Kantone ausserordentliche Opfer für den Bau und Unterhalt der ^llpenstrassen gebracht haben, die vorzugsweise dem Handel und Verkehr zwischen der Schweiz und Jtalien und dem Transit zu gut kommen, die also als Gegenleistung erscheinen, und meistens grosser sind als

Bund^bIa..... ^ahrg.XXI^. Bd.I.

16

202 die Gebühren, die dem Vublikum auserlegt wurden. Die Tagsazun^ hat diesem Verhältniss Rechnung getragen und für den Bau und Unter-

halt der internationale^ Alpenstrassen Zölle und Weggelder bewilligt, ^die alsdann durch die Verträge von 1849 und 1864 in bestimmten Summen als .Entschädigung der betheiligten Kantone ausgemittelt worden find.

^

Auf diese Weise ist die Seala der ^ollentschädigungen gebildet werden. Es waltet nun aber nicht die Absicht vor, den Alpenkantonen einfach den Fortbezug der Sealasummen zu sichern. Die andern Kantone konnten das gleiche Recht in Anspruch nehmen. Die Alpenkantone sollen vielmehr grundsäzlich den andern gleich behandelt wurden. Diese 18 Kantone haben nach der Seala eine Vergütung von Fr. 1,658,308 bezogen, welche nun nach Lemma 2 des Art. 28 wegfallen soll. Aus 2,344,699 Seelen beträgt dieser Wegsall im Durchschnitt per Kops 70,73 Rappen.

Rach gleichem Durchschnitt müssen sich daher die 4 Alpenkantone mit 324,396^ Seelen einen Ab^ug von Fr. 229,445 gesellen lassen, nämlich :

der Kanton^ Uri .

,,

,,

,,

.

Graubünden

,, Tessin ,, Wallis

.

.

. F r . 11,393 .

,,64,917

. ,, 84,607 . ,, 68,528

Jn diesen Beträgen ist die Vergütung für alle Gebühren, die von den 4 Kantonen, ausser denjenigen für Alpenstrassen, bezogen worden find, namentlich auch die Entschädigung für Gemeinden und privaten, inbegrifsen. Die übrigen Summen bis aus den Betrag der Seal.. sür Zollentschädigungen :

Uri . . . . .

Graubünden Tessin . . . . , Wallis . . . . .

Fr.

,, , ,

72,500 260,000 284,200 108,402

erscheinen demnach als .Ausgabe für die internationalen Alpenstrassen, namlich sür Unterhalt, Amortisation und Verzinsung des Baukapitals, wofür den Alpenkantonen , nach Aazng obiger, auf die Bevölkerung und aus die Durchschnittssummen der übrigen Kantone berechneten Beträge, eine^ besondere Entschädigung gebührt, nämlich :

für Uri . . . .

,, Graubünden .

,, Tesstn . . . . , ,, Wallis .

Fr.

,, , ^, Fr.

61,107 195,083 199,593 39,874 495,657

203 ^ach dem Vorschlage des Handels- und Zolldepartements müsste

das. dritte Lemma des Art. 28 sestgesezt werden wie folgt: .

Ausnahmsweise erhalten die Kantone Uri, Graubünden, Tessin ,,und Wallis, mit Rüksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen , eine ^jährliche Entschädigung, die naeh der Summe zu berechnen ist, welch...

,,jeder ^er 4 Kantone nach der Zollseala bezogen hat, nach Abzug derWenigen Beträge, die nach dem Massstab der von den übrigen Kantonen ,,bezogenen Zollauslosungssummen zu berechnen sind. ^ Mit diesem Vorsehlag stimmt der Antrag des . Herrn Nationalrath^ H.ohl im Wesentlichen überem, indem derselbe sagt: ,,Diefe Entsehädigung ist nach der Summe zu bemessen, welche jeder der 4 Kantone bisher jährlieh ans dem Zollertrage, über das Betresfniss von 4 Bazen per Kops hinaus , bezogen hat. Demnach würde die Entschädigung betreffen : . .

.

für Uri .

,, Graubünden .- ^efsin .

,, ^Wal.Iis .

. . Fr.

.

. ,, . . . . . . ,, . .^.^.^ Fr.

63,296. --207,553. 15 215,^45. 70 . 53,038. ..-539,732. 85

.

Der Unterschied .zwischen beiden Vorschlägen besteht nur darin, dass^ nach. dem .. Vorschlage^ ^.es. .Handels- und ^olldepartements den Alpenkantonen der ^urchschnittsbetrag der von andern Kantonen gezogenen ^ollauslosungssummen, naeh dem Antrage H v h l das Mtnimalbetresfuiss vvn.4.Bazen alter Wahrung in Abzug gebracht wird.

Der erste Vorschlag erseheint aber als richtiger.

. . ^ ^. Herr Nationalrath W^ r t h^ S a n d berechnet die E^traentschädigung an die Alpenkantoüe nach ^dem Massstab der Bevolkerung und einer^.^a^ation per Kops, nämlich :. ^ ^ . ^........

für Uri ^ mit ^1^,107 Seelen .a^Fr. 3.

^^raubünden ^ ,, 91 782^ ,, ,, ,,^2.

,, Tessin ^,,^119^20^^, ^, ,^. t.

,. Wallis ^ ,,^ 96,887 .,,.^..,, ^,, ---.

-^ Fx.^ 48,321. -.25 ,, 206,50..... 50 50 , ^ 179,430. 75 ,, 72,665.25

Zusammen

Fr. 506,925. 7.5

Jm Resultat ist der Vorschlag von den beiden vorhergehenden .nicht sehr verschieden ; allein in den Motiven konnen wir nicht billigen, dass die Zahl der Bevölkerung zum Massstab der Berechnung genommen werde. Die Grosse des Kantons steht mit den Kosten einer .^llpenstrasse in gar keiner Verbindung, und vergebens suchen wir einen rechtliehen Grund, einen Kops in Uri zu ^r. 3, einen solchen in Wallis zu 75 Rappen zu tax^ren.

^ Die Antrabender .Herren .^e^ra.zz i n i und R o t e n erscheinen ^t.^.^nen^nent... zu dem^Vorschl^e ^ i r t h und eben so wenig anueh^^r. ^err ^edrazzini berechnet für den Canton Hessin eine Be-

^erung .^on t t 9,620 Seel^ ^ Fr. 1. ^ per.^ops, wa^ die Ent^d^n^uf Fr. 209,335 er^

Dessgleichen erhöht Herr R o t e n

d.^ ^t^ an Wallis mit 96,887 Seelen zu .^r. 1 per Kopf auf Fr. 96,^7.

... ^ ^Der Antrag ^^er.^^ationalr...th F r e ^ H e r o f e e bezieht

^ch ^.uf den durch di^ ^ll^sl^ungsverträg... mit Uri und Tesstn vom ^nnd^iibernommenen Schneebrueh aus dem Gotth.:rd^ als Theil der an diese ^ant.^ne zu leistenden Entschädigungen. Der Eintrag lautet: ,,^^^^b^ am^^...^^tthard wird 20 Jahre lang noch vom ^B^ ^es^, nachher geht ^r ^aus die Cantone Uri und Tessin über.^

Der^u^^befindet stch hinstch^lch dieser Leistung in durchaus schiefer

^te^un^. ^ S^e ist unhaltbar gegenüber andern Kantonen, und bei der mangelnden Konkur.^nz ist er^ nicht in der .Lage, wohlseil zu bauen, ..vas den Kantonen gegenüber ihren Angehörigen viel leichter ist. Wenn nun die Kanton^ für ^ie.^ebernahme entschädigt werden, so können die .^^t.^.. ^.. o h l ... l s^ der Bund durch Aushebung^ dieses abnormalen Verh^tnisses nur gewinnen. Ue^.igens wird die .Last des Sehneebruches durch E...st.^un^de^Eisenbahn ^in ein ganz anderes Verhältniss .tretet de.in alsdann wird die Vermittlung des internationalen Verkel^^eht^hr aus der Bergstrasse, sondern aus^der Eisenbahn statt-

finden^ Eine ...^ara^xün^ des bisherigen Verhältnisses lässt sich daher

anf eine Daue^.o.^ 20^ Jahren nicht rechtfertigen. Den Kantonen .U^^nd^ Tefstn gebührt aber für die Uebernahme eine nach den bis.herben Kosten berechnete Entschädigung, die für jeden derselben auf

^r. 20,000 festzusezen ist. ^lm ..^chlusse des ^lrt. 28 müsste daher

die Bestimmung .beigefügt werden : ,,Für Besorgung des ^ehneebruehes ..,eius d.^m ^t. Gotthard erhält jeder der Kantone Uri und Tessin eine ^...hrliche^Entsehädigun^ von Fr. 20,000 sür so lange, al.^ die Strasse ^,.des Bergpasses nieht .dureh eine. Eisenbahn ersezt sein wird.^

Um die Billigkeit der verschiedenen Vorsehläge richtig zu beurtheilen, m^ es von Jntexesse sein , bei jedem der vier Alpenkantone zu untersuehe^, welchen Verlust er dureh di... Bundesrevision im Allgemeinen zu gewärtigen hat.

2^ Uri bezog an Zollent^digun^en n^ ^etn^^^^ ^ ^ ^ trage

von

1^64

.

.

.

^..

.^..

^^.

an Bostentschad^un^ (Seala) . ^ . ^ ^. .^....

an .Militärsteuer (Bericht 18^ ^eit.... 50) ^ ^.. .

.

^

..^

^

^

^^

^

.

^

^

.

.

^ .

^

.

^

^.

7^0^

^.^ ^

.^71 1,520

^ .

1 0 .

.

.

.

, ^ .

.

.

erleidet also eine Mindereinnahme von Fr. 103,79t.

^ ^.^ Dagegen gewinnt es du.^.h Wegs..ll Deiner ^s.^xigen . ^ Milita^usgaben (Staatsrechnun^ 1868. ^eite^54) . ,, .^0,94^ ^^s^mit^einen Verlust von^ ^. ^ ^^^.^..^.^^ . . . ^ ^^ ^2,^ . Die Regierung von Uri., in ihrem^ Schreiben an^ die BundesVersammlung vom 13. Jannar .1872 , ^berechnet ihre Militar...u^....ben nur aus Fr. 15,000. ^u bemerken ist. auch, dass nach dem Re^e.n-

^chastsbericht von 1868-1 869, Se .te 15, die ^om .^au der ..^ttha.^ strasse ^^herrührende Schuld noch Fr. .245,92..^ betragt.

.

^

^

.^

.

.

. ^

^^^^^^

.......

^

...

.

.^..^

.

^

^raubündenvariiert...n ^ollentsehädi^un^ nach

dem Vertrag von 1864^ ^

.

.

^. ^ .

^

^

^

^.

D

^.

^

^ . ^

^

^

^

^

^^

^

.^

^

.

.

..^^..^

^

.

i^

.^

Ganzen

Dagegen e. spart er .seine bisherigen Militärau^ gaben (Protokoll ^eite. 55)^ ^ .

^.

.

..

. Fr. 260,000

...n B o st e n t s eh ä d i g u n g , n...ch^d er Seala . . .

an ^ Miiitärsteuern , nach der Staatsreehnung von 1869, Einnahmen

...^

.

.,

^r.

,,

33,550

40,^^

.^34,^.^^

. .

.

.

,, 166,500

.Der Au^ ^betra^ ^ah.er ^.. ..^. .

.

. ^r. 167,836

Die Regierung, in .ihrem Schreiben an den Bundesrath vom 13.

Jann^.1^72, berechnet den ^Ausfall ^ auf .Fr. 200,000, hat ...ber die Zollentschadigungen an die Gemeinden mit Fr. 24,632 zweimal .....^ Verlust in Rechnung gebracht. Das Baukapital für die ^ommereiat-

strafen betrug ^r. 4,725,353^ davon müssen Fr. 2,200.000 jezt noch verzinst werden^ ^(Bericht del^ Oberingenieurs von 1869.)^ ^ ^ ^ ^..^ ^^ ^ ^^ ^ ^ ^^ ^. ^ ^ H e s s i n verliert an Zollentschädigung

und Staatsrechnun^ ^ ^ . ^ .

.

^r. 284,200

..n Vostentschädigung, Seala . . . . . , , 14,..)09 an Militärsteuern 1868, Brotokoll Seite 54 . .. 12,106 im Ganzen Fr. 311,215 erspart auf den Militärausgaben . . . . , , 128,500 und hat daher einen Ausfall von

.

.

.

.

Fr. 182,71^

206 Die Baukosten d^x ..^otthaxdstrasse vom ^otthard bis Biasea be-

^u^n . . .

m i t Reparaturen

. . .^ .

. . . . , zusammen ^Die Totalschnld des Kantons Fr. 7,000,000.

.

Fr . 1,570,000 , 563,000 Fr. 2,133,000 betrat gegenwärtig ungefähr

W a l l i s bezog eine ^ollentschädigung nach der ^eala von ^ . . . . .

. . Fr. 108,402 eine Bostauslösung, laut Seala von .

.

.

,, 26,488 an Militärsteuer, laut Rechnung von 1869

.

.

.

^ erleidet eine Mindereinnahme von gewinnt dagegen an Militärausgaben .

.^ .

Der Ausfall beträgt daher

.

.

.

,,

26,783

Fr. 161,673 ,, 152.000

. F r . 9,773

Der Kanton Wal.lis hat ebenfalls noch eine Staatsschuld von

noch unerledigt (Bank) .

annähernd von . .

Fr. 4,080,000 . ,, 420,000 . Fr. 3,500,000

.

Der Bau der Simplonstrasse ist bezahlt.

.lI.

Jn rationellster Weise , wie bei Berathung der .^aehe in unserm Schosse geäußert wurde, würde man vielleicht versahre.., wenn man die ^Entschädigung an die Kantone nach dem Massstabe derjenigen ...^ubsidien bemessen würde, welche der Bund seit dem Jahre 1848 für ^trassenbauten , die im Jnteresse eines grossern Theils der Eidgenossens.^aft liegen , angewendet hat und voraussichtlieh anch weiterhin anwenden wird. Es wäre damit dann für die Zukunft, in welche dieses Ver-

hältniss ja wirken soll, eine wirkliehe Gleichheit gegeben und die Errichtung einer neuen ewigen .Last ausgewichen.

.........ch diesem M assst a b e käme. man ungesähr aus folgende grnndsäz^ liche Resultate: . 1. Der Bund hätte aller Wahrseheinkichkeit nach ^ der Baukosten dieser Strassen übernommen , wie solches auch für die Brünig-, .^urka- und Oberalpstrasse geschehen ist.

2. Der Bund hätte ausnahmsweise bei diesen grossen Eommereialftrassen, welchen freilich Julier- und Malojastrasse eigentlich nur in be-

207 s^.hränkterer Weise beizählen sind, auch ^...ei Drittel des regelmäßigen Strassenunterhalts übernommen, obgleich dieses sonst bet keiner der neu subventionirten Strasse^ geschehen ist.

^ .Demgemäß würde die künftige E^.traentschädigung zu bestehen haben .

.

.

. . .

^ ^ 1. Aus dem noch nicht amortiflrten Reste der 1/2 der ursprünglich dem Kanton ausgefallenen Baukosten (nach . Abzug der fremden Subsidien) . immerhin mit dem Vorbehalt^, dass der ursprünglich festgeseze Modus der Amortisation regelrecht eingehalten worden sei. Für diesen n oeh nicht amortisirten Rest wäre der Zins und eine Amoxtisa^ tions^üote für so lange zu fairen, bis die Amortisation durchgeführt ist.

Es hätte dies den Vortheil, dass nach ein...r, wenn auch längerer Zeit die Rechtsgleichheit unter den Kantonen wieder hergestellt würde. .

2. Aus einer Summe, welche zwei Drittel der jährlichen Unterhaltungskosten der fraglichen Strassen repräsentiren würde , und wel.he so lange sortznbezahlen wäre, bis in Folge von Eisenbahnbauten die allgemeine Bedeutung .dieser. Strassen dahins.il.lt.

Demgemäss würden^ wir .die bezügliche Bestimmung der Bundes^ Verfassung folgendermassen sormuliren : .,Die Kantone Uri,. Gxaubünden, Wallis und Hessin erhalten jedoch, ^nit Rükstcht aus die ihnen obliegenden Lasten für den Bau und Unterhalt der Strassen über den Gotthard , Splügen , Bernhardin, Julier, nebst Maloja und .^..implon, eine Weitere Entschädigung, welche nach folgenden Grundsäzen durch einen Bundesbeschluß näher festzustellen sein wird .

1. Der Bund vergütet jährlich eine Summe, welche dem Zins und einer .^lmortisations^uote .von 1/2 des.^ ursprünglich dem Kanton zur Last gefallenen Baukapitals entspricht, und zwar für fo lange , bis die Amortisation durchgeführt ist. Dabei sallen jedoeh diejenigen Zahlungen in Abzug, welche der Kanton aus den bisherigen Solleinnahmen an die Bausehuld ^u machen verpflichtet waren.

2. Der Bund vergütet ferner jedem Kanton jährlich eine Summe, welche zwei Dritteln der Unterhaltungskosten sur die fraglichen Strassen entspricht, und ^....ar sür so lange, als nicht durch Erstellung von Eisenbahnbauten aus diesen Linien jene ^trassen die Eigenschaft von ofsentliehen Werken verlieren , welche nach ^.lrt. 21 vom Bunde unterstüzt werden konnen.

Rach sorgsältiger Vrüsung aller Verhältnisse scheint uns der Vor-

sehlag des Handels- und Zolldepartements nach Beitage Rx. 4 ...m meisten gerechtfertigt. Das dritte .Lemma des Art. 28 würde demnach lauten wie folgt : ^

.

^

^u^nahms....^^... galten die ùntone Uri, .^...aubünden, Tesstn und Wallis mit .^üksicht auf ihre internationalen Alpenstrassen eine jährliche Entschädigung, die nach der Summe zu berechnen ist, welche jeder der vier Kantone nach der bisherigen ^ollseala bezogen hat, nach Abzug der Beträge, die nach dem durchschnitt der von den übrigen Kantonen bezogenen Auslösungssummen zu berechnen find.^ Beizufügen wäre alsdann als viertes Lemma die Bestimmung über den Sehneebruch auf dem St. Gotthard : ,,Fitx Besorgung des Sehneebruehes auf dem St. Gotthard erhalt jeder der Cantone Uri und Tessin etne jährliche Entschädigung von Fr. 20.000 für so lange, als die Strasse über den Bergpass nicht durch eine Eisenbahn ersezt sein wird.^ Wir benuzen diesen Anlass , Sie , Tit. , unserer vollkommensten Hochachtung zu vexstchern.

B e r n , den 31. Januar 1^72.

Jm .^amen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

^elti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft :

S^i^.

Rach Seite 208.

A.

^ ^ g

..

.

.

^

^ u ^

^ ^ed^lternng

^

u u ^

^^llau.^l.isnn^^ snmme.

^r.

^7^.

3

^

^ .^

.

. ^

.

ur^

Bern

^ .^

. ... ^ ^..

.

.

.

Lnzern .

Sehw.^

.

.^

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

.^

.

.

.

^^b^r.^

.

.

.

.

.

.

.

Obwalden

.^ua

.

.^ .

Ridwalden Glarns

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Solothnrn

. . . . . . .

B...sel-Stadt

^

.

Basel-Landschaft

.

.

.

.

. . .

.

Sehafshausen . . . . . . .

Appenzell A Rh. . .

Appen^ell ^. Rl.

St.

......

.

.

.

.

Aargau

Gallen .

.

.

.

.

.

.

.

.

..^hurgau

.

.

.

.

.

.

.

.

Obige 18 Cantone

284,786 506.455 132,338 47,705 14,415 1l ,70l 35,151 20^3 110,832 74,7l3 47,760 54,127 37,721 48,726 11,909 19l,0l5 198,873 93,300 2,344,699

.......

^ ^ ^ u ^ .

135,2 l 3 275,000 ^72 ,.705 23,735 7,221 5,957 17,136 8,946 68,598 45,7l4 148,571 64,857 65,7 l 4 23,986 5,720 166,722 155,557 64,286 1,658,308 Trifft aus den Kopi 70,73 Rpn.

Nachdem gleichen

dieser Bevölkerung

Es gebührt ihnen

Massstab zu 70,73 daher die Vergü^ per Kops berechnet, tung der Differenz würden ste nur bezogen haben.

Folgende 4 Kantone mit Alpenstrassen haben bisher bezogen : U r i

.

.

.

. . . . . .

16,107 91,782 119,620 96,887

72,500 260,000 284,200 108,402

^ 11,393 64,917 84,607 68,528

Obige 4 Kantone

324,396

725,102

229,445

Obige 18 Kantone

2,344,699 324,396

1,658,308 725,102

2,669,095

2,383,410

.

.

.

.

.

.

Graubünden

. . . . . . .

Hessin

.

Wallis

.

.

.

.

.

.

.

.^ ^

.

von:

^

.^otal

Die Vergütung fiir d^ ^inthko^el tions^Unteruehm ung

ist hier nl^^t in Betracht genon.unen.

^r.

6l,l07 195,083 199,593 39,874 495,657

.

.

^

^traent^a.^una^n.

die den Alpenkantonen^ nach Art. 28 zufallen sollen.

.^...tmm^n.

^ant.^n.

Uri

.

.

.. ^ .

Graubünden

Fr.

.,

Dessin . . . ,, .^

^ande^ ^t^^enftrelen nnd ^.^1t^ep^tement.

beregnet.

.

.

^

^err ^^t^nalrath .

.

.

^ .

.

.

t l ^ a n d .

^err ..^rr .

^rr Nationalrath Nationalrath ^anonalrath ^..^ra^ini.

R^ten.

.^.

.39,100. -- 44,000. - 61,107. ^ 48,32l.- 48,321. - 48,321.-^ 63,296...-161,300.- 192,000.- 195,083. - 206,^09. 50 206,509. 50 206,509.50 207,553..1.^ 106,300. - 1l 6,000.- 199,593.-^ 179,430. -- 209,335.- 179,430. - 215,845.70

Wallis . . ^ 65,200.- 64,000. - 39,874. - 72,665. 25 72,665. 25 96,887. - 53,038. ^r.

37 l ,900.- 416,000.- 4.^,657.- 506,925. 75 536,830. 75 531,147.50 539,732.^85

^

(^.

Berechnung der Einnahmenverminderung nachbenannter 4 .^a^toue mit Alpenstrassen, in Folge Wegfalls der Zoll- und Bo^tentschädigungen und der Militärsteuer, gegen Uebernahme der Ausgaben fürs Militär durch den Bund.

.^i^eri^ ^i^erige ^i^eri^ ^ltent^ Estent..

^iidigim.^n. s.^ad^an^n. ..^ilitarftener.

.^r.

.^r.

^tal der .^ntlastna^ lu.^l.er^en der ^inna^en. Militaristen.

.^^it ^^en

,rlt^r.

^r.

^r.

.^r.

103^79 l

20,900 l 66, 500 128,500 ^ 152,000.

82,89l 165,829 182 715 7228

467,900

438,663.^

^ .

^.

Uri

.

.

Graubünden

.

Hessin

.

.

.

.

.^

.

.. .

.

.

.

.

72,500 29,771 260,000 . ^3,550 284,200 ^ 14,..)09 108,402^ ^ 26,488 ^.

Wal.lis

.

.

.

.

.

.

Total

725,102

..

.

l ,520 38,779

332,329

12,10^

3l1,215

24,338

159,2^8

^.^

104,718

^^76,743 . 906,563

A.

. . .ach Seite 208.

^r^^ ^ ^u^ uu^ ^^^u^.

^^.^llernn^

.^llan..^snn.^

l^.

^.....^i^

Bern

.

.

.

.

.

.

.

.^uzern .

Sebwr,.^

.

Obwalden

.

.

.^

.

Giarus

.

.

.

.

.

.

Ridwalden

.^ua

.

.

.

.

.

.

. . .

.

Freiburg

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Sol^thurn

.

.

Schaffhausen

. . . . . . .

Basel-Stadt . . . . . . .

Basel-Landsehast . . . . .

Appenzell A Rh. . .

. .

Appen.^ell ^. Rb S t . Gallen

Aargau Thurgau

.

.

Waadt

.

.

.

.

.

.

.

Reuenburg Genf

.

.

.

.

.

.

. . . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. . . . . . .

.

.

Obige 18 Kantone . ^

.

^

^.

s n m .

n .

.

.

^r.

284,786 506.455 132,338 47,705 14,415 1l ,70.

35,^51 20,..)93 110,832 74,7l3 47,760 54,127 37,721 48,726 1l ,909 19l,0l5 198,873 93,300 231,700 97,284 93,195

135,2l3 275,000 72,70.5 23,735 7,221 5,957 17,136 8,946 68,598 45,7l4 148,571 64,857 65,7l4 23,986 5,720 166,722 155,557 64,286 224,987 34,225 43,458

2,344,699

1,658,308

Trifft auf den Kop dieser Bevölkerung

70,73 Rpn.

,^. . ^ ^ . . . . .

Rach dem gleichen ^

Massstab zu 70,73 folgende 4 Kantone mit Alpenstrassen haben bisher bezogen: ^

^

^

.

.

^

per Kopf berechnet, würden sie nur bezogen haben.

Es gebührt ihnen daher die Vergütung der Differenz von :

.^r.

.

Uri

16,107 91,782 119,620 96,887

^ 72,500 260,000 284,200 108,402

11,393 64,917 84,607 68,528

Obige 4 Kantine

324,396

725,102

229,445

Obige 18 Kantone.

2,344,699 324,396

1,658,308 725,102

2,669,095

2,383,410

.

.

.

Graubünden

. . . .

.^esfin

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^alIis

.

..

,,

^

.

.

,,

Total

Die Vergütung für. die. .^inthkorrektion.^Unternehnt.ung

ist hier nieht in Betracht gen ontmen.

^r.

61,t07 195,083 199,593 39,874 495,657

^.

^traent^chadigungen, die .den Alpenkantouen nach Art. 28 znsallen sollen.

^ ^

^lmt^nm. ......tra^nstr^n ^

^mtiut.

^ , .

^ .

, .

^ .

^

^r.^net.

^

.^andel^

nttd .^ollDepartement.

^err ^err ^err ^err ^ati^..al..ath Nationalrath Nationalrath Nationalrath .^^ten.

^..irt^^and. ^edra^inl.

^l.

39,100. ^ 44,000. - 6l,107. ..- 48,32l.--- 48,321. -^..raubünden ,, 161,300.- 192,000.- 195,083. - 206,^09. 50 ^50^ Hessin . . . ,, 106,300. - 116,000.- l 99,5^.-^ 179,430. -- 209,^.^5. Wallis . . ., 65,200.- .^000^ -^ 39,^4.^ ^^65.^ ^ ^^ ^^ ^ ^ ^ 37 l ,900..--. 416,000.- 495,657. - 506,925. 75 536,830. 75 ^ Uri

.

.

.

48,321.- 63,296. ^--

.^r.

206,509. 50 207,553.15 179,430.- 215,845.70 9^,88^- ^^8..^

^ ^ .

^

^..^^^

^ .

^ .

^ ^ .

.

^ ^

^^

^ ^ ^ ^ .

^

531,147.50 5^2. ^5 .

^ .

^^

.

(^.

Berechnung der Einnahmenverminderung nachbenauuter 4 ^. tone mit Alpenftrassen,^ in Folge Wegfalls der Zoll- und Vostentschädigungen und der Militärsteuer, gegen Uebernahme der Ausgaben fürs Militär durch den Bund.

.^eri.i.e ^.^tlent^ ^

^l^erl^ ^-st^t^ . ^ilitarften^^ .

.

.

^ .

.

.

l ^ i .

^

scha^u..^e... s^^ig^en.

^i.tal der bi^heri^u ^nntahn........

^ntlastun^ der

^tlita^st^.

...^lt

.^e.^en sriiher.

^-^

.^

^r.

U r i

.

.

.

.

.^r.

332,329

12,106

311,215

166,500 128,500

26,488

24,338

l59,228

152,000

7,228

104,718

76,743

906,563

467,900

438,663

33,550 14,909

. . . .

108.402

Total

725,102

.

^r.

20,900

260,000 284 200

.

^r.

103,79l

29,771

.

.^r.

l ,520 38,779

72,500

.

Hessin

Wal.lis

.^r.

82,89l 165,829 182,715

209

#ST#

Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die Strafuntersuchung gegen Paul Eggmann und Konsorten, in Basel.

(Vom 2. Februar 1872.)

Tit.!

Jm Anfange des Jahres 1871 wurde m Basel gegen mehren verheiratete und unverheiratete Manner eine Untersuchung erofsnet wegen gesehleehtliehen Mißbrauchet von fünf 13 und 14 Jahre alten

Mädchen.

Das Resultat war , dass mit Beschluß der Ueberweisungsbehorde vom 24. April 1871 sieben Angeklagte wegen Schändung Mmderjähriger und Unzucht mit hindern dem Kriminalgericht und 31

andere Angeklagte wegen Schändung und grober Unsittlichkeit mit den

gleichen Mädehen dem korrektionellen G e r i c h t e , ferner zwei dieser Mädehen wegen Diebstahls und em Knabe wegen Fälschung von Vrivaturkunden ebenfalls dem korrektionellen Gerichte uberwiesen wurden.

Beide erstinstanzlichen Gerichte fällten ihre Urtheile am 22. August 1871 und erklärten die grosse Mehrzahl der Angeklagten schuldig.

Drei der von dem Kriminalgerichte, und 18 der von dem korrek-

tionellen Gerichte Verurtheilten erklärten die Appellation, und als die

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft über die Revision des Art. 28, betreffend die Entschädigung der Kantone mit Alpenstrassen. (Vom 31. Januar 1872.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1872

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.02.1872

Date Data Seite

199-209

Page Pagina Ref. No

10 007 163

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.