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Schweizerisches Bundesblatt

XXIV. Jahrgang.

II.

Nr.

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19.

4. Mai

1872.

ericht des

Schweizerischen Bundesrathes an die h Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1871

Geschäftskreis des politischen Departements.

Der Krieg zwischen Deutschland und Frankreich, welchen das Jahr 1870 hatte entstehen sehen, war zu Ansang des Jahres 1871, wenn .auch im Grunde sehon entschieden, doch noch nicht beendigt. Es beweiteten sich damals in Frankreich die lezten Anstrengungen vor, um den eisernen Gürtel, mit dem Deutschlands Heer die Hauptstadt nm.klammerte, zu durchbrechen und gleichzeitig von Süden ans mit einer starken Armee sich in den Rüken des Feindes zu werfen. Die leztere Operation uothigte in ihrem Verlaufe die Schweiz zu neuer Besezung ihrer Grenze und schloss mit dem Uebertritt der Bourbakisehen Armee auf schweizerischen Voden. Der in jenen Tagen bereits vereinbarte Waffenstillstand erhielt nach kurzer Frist die Bestätigung Seitens der inzwischen vom sranzosisehen Volke gewählten Nationalversammlung, sowie des deutschen Herrsehers, und es begannen hieraus sofort die Friedensunterhandlungen, welche mit dem Friedensvertrag von Frankfurt ihren endlichen ...lbschluss fanden. Wir haben bereits Gelegenheit gehabt, über die während dieser Zeit zur Ansrechterhaltnng unserer neutralen Stellung und zur Wahrung der schweizerischen Jnteressen.

Bundesblatl. Jahrg. XXIV. Bd. II.

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58 überhaupt getroffenen Massregeln der Bundesversammlung mit Bericht pom 28. Juni 187l Reehenschast abzulegen und erlauben uns demgemäss, unter Hinweis aus die genannte Vorlage und deren Behandlung in den eidg. Räthen, in dem Rachfolgenden aus diejenigen Vorfälle und Verhandlungen uns zn beschränken, welche wesentlich der zweiten Hälfte des Jahres angehoren oder zu deren Besprechung in de...

ersten Berichte noch nicht Anlass geboten war.

Diese zweite Hälfte verlief übrigens ohne Ereignisse von besonderer Bedeutung. Wir nahmen die hängigen Fragen wieder auf, konnten aber, soweit sie Verhältnisse mit auswärtigen Staaten betrasen, dieselben nicht immer in gewünschten.. Masse fordern, da bei diesen Staaten oft Angelegenheiten dringenderer Ratur die Thätigkeit der Regierungen in Anspruch nahmen. Ebenso mussten wir uns bezüglich einiger innerer Fragen nach Kenntnisnahme der Verhandlungen der nationalräthlichen .kommission über die Revision der Bnndesversassnng überzeugen, daß es gerathener sei, erst die Erledigung dieser Angelegenheit, welche ie nach ihrem Ansgang eine andere Behandlung der sragliehen .^nnkte bedingen müsste, abzuwarten.

Beim Rükblik aus das gesammte verflossene Jahr und dessen ge-

waltige Umwälzungen läge wohl die Aufforderung nahe, sich darüber Reehenschast zu geben, welche folgen dieselben sür die politische Situation

der Schweiz theils bereits gehabt haben, theils in Zuknnst noch mit

sich bringen werden. Allein wir würden es sür versrüht halten, jezt schon eine Beantwortung dieser Frage wagen zu wollen. Der Ungewissheiten sind nach allen Seiten hin, sowohl was die schliessliehen Gestaltungen in einzelnen der uns umgebenden Grossstaaten, als was die begonnene Bewegung in unserm Lande selbst betrifst, zu viele, als das..

sieh jezt sehon ein bestimmtes politisches ^aeit ziehen liesse.

Es sei uns desshalb gestattet, ohne Weiteres aus die BerichtErstattung über die in das Geschäftsjahr fallenden Verhandlnngen de.^ politischen Departements überzugehen.

L

Beziehungen zum ^lu^laude.

A.

^rojel.tirte ^erlr^e.

Dnreh Beschluss vom 21. Juli hat die Bundesversammlung den Bundesrath eingeladen, die begonnenen Unterhandlungen sür den Ab^.

schluss eines V e r t r a g s mit R u s s l a n d über Niederlassung, Handel und Konsülarverhältnisse, zu fordern. Wie wir in unsexm GesehästsBericht über das Jahr 1870 erwähnten, haben wir der russischen Gesandtschast einen Vertragsentwurf behufs Anbringung von Bemerkungen mitgetheilt. Am 8. August 1871 haben wir sodann, da wir noeh

59 im.^er ohne Antwort auf diese von uns in verschiedenen mündlichen Unterredungen in Erinnerung gebrachte Rote waren, bei der Gesandtsehaft rechargirt, mit dem Gesuche, uns die von der kaiserlichen Regierung in dieser Angelegenheit gehegten Dispositionen und Ansichten mitzutheilen. Jm Weitern haben wir, die Anwesenheit des Herrn Me r ei er, unseres interimistischen Geschäftsträgers, in St. ..Petersburg benuzend, denselben beauftragt, bei sich darbietendem Aulasse sich über die Ursache des Stillschweigens der russischen Regierung zu erkundigen, und.. uns über das Ergebniss seiner Erkundigungen Bericht zu erstatten.

Herr Mereier antwortete uns unterm 13^25. Dezember, der Entwurs des Bundesrathes sei den verschiedenen Ministerien zur Berichterstattuug Angewiesen worden, und es we^de wahrscheinlich in Folge

dieses Studiums ein Gegenprojekt ausgearbeitet. Unser Geschästs-

träger spricht die Besorgniss ans, diese Arbeit werde noch einige Zeit aus stch warten lassen, und glaubt, das beste Mittel zur Forderung der Unterhandlungen wäre, dieselben in St. Betersburg selbst zu eroffnen.

Jn dem Stadium, in welchem sich die Angelegenheit besand.

konnte auf diese Anregung nicht eingetreten werden. Es war zunächst die Autwort der russischen Regierung ans unsere Vorschläge, beziehnugsweise aus unsere Rote vom 8. Angnst an die k. Gesandtschast abzuwarten. Es ging jedoch das^ Jahr zu Ende, ohne dass eine Rükänsserung eingetroffen wäre, welche Verzögerung wir uns um so weniger erklären konnen, als der Absehluss eines Niederlassung.^- und Handels.^ vertrags von der russischen Regierung in Anregung gebracht worden ist.

Jm Weitern haben wir gehorige Vormerkuug genommen von der Einladung der Bundesversammlung vom 2l. J..li ^), zu prüfen, ob nicht die Abordnung eines unserer diplomatischen Vertreter zum Z....eke des A b s c h l u s s e s von R i e d e r l . a s s u n g s - und H a n d e l s v e r t r ä g e n mit der t ü r k i s e h e n R e g i e r u n g , namentlich in Bezug aus Grunderwerb, im Jnteresse der schweizerischen Niedergelassenen in der Türkei geboten erscheine. Rachdem wir hierüber mit uusern Ministern in Wien und i.n Baris und ^ureh ihre Vermittlung mit den in diesen beiden Städten residirenden türkischen Botsehaftern Berathung gepflogen, erhielten wir am 26. Januar 1872 von Hrn. v. Tschudi die Mit^) Das betreffende postulat findet sich auf Seile 521 der Gesezsammlung Bd. X und lautet wie folgt. ,,Der Bundesrath wird eingeladen, dle .zum ^wek des Abschlusses eines Handelsvertrages mlt .Rußland begonnenen ^eg.^lationen angelegentlich zu fordern, sowie im Webern die ^rage zu prüfen, ^b nicht die Abordnung elnes^ unserer diplomatischen Vertreter zum Zweke des Abschlusses von ^lederlassungs. und Handelsverträgen mit der türkischen Regierung, namentlich in Bezug auf Grunderwerb, im Interesse der schweizerischen Niedergelassenen in der Türkei geboten erscheine, und hierüber Bericht zu erstallen. ^

60 theilung, es habe der Vertreter der Hohen Bsorte in Wien, ^ha^t Bascha, im Ramen seiner Regierung ihn angefragt, ob der Bundesrath nicht geneigt wäre, einen Handelsvertrag mit der Türkei abznsehliessen.

Wir beauftragten sosort den Hrn. v. Tschudi, der türkischen Regierung ihr Anerbieten zu verdanken und ihr zu erwidern, die Schweiz sei sehr geneigt, Unterhandlungen zn eröffnen. Aueh übersandten .vir ihm Vollmachten, mit der Einladung, zunächst zu sehen, ob die Frage des Vertrags der Frage der diplomatischen und Konsnlarvertretnng untergeordnet werde, und ie nach dem erlangten Ergebnisse die eigentIiehen Unterhandlungen an der Hand der ihm später zn ertheilenden Instruktionen sortzusezen.

Wir haben Grund zu der Hofsnnng, dass wir zu einer Lösung dieser schwierigen^ Frage gelangen werden, auf die wir übrigens in unserm nächsten Jahresbericht zurükznkommen Aniass haben werden.

Der Herr Minister Kern gab uns Kenntniss von einer Unterredung mit Hrn. v. Moltl.e, dänischem Minister in Baris, in welcher dieser leztere ihn ansrng, ob der Bundesrath nicht geneigt sei, die im Jahre 1865 unterbrochenen Unterhandlungen zum Absolusse eines HandelsV e r t r a g s mit D ä n e m a r . wieder auszunehmen und dieselben aueh aus den ...lbsehluss eines Niederlassung^ und Auslieserungsvertrags, sowie aus einzugehende Uebereinkünste betreffend das künstlerische und

schriftstellerische Eigenthnm, die Vollziehung von Urtheilen ..e., auszudehnen.

Wir antworteten am 6. Rovember dem Herrn Kern, die Schweiz sei ^zum Absolusse eines . Handels - und Riederlassungsvertrags geneigt, dagegen erscheine der Abschluß anderer Uebereinkünste für einst.^ weilen nieht nothwendig. Wir begleiteten diese Antwort mit den zn sosortiger Erossnung der Unterhandlungen ersorderliehen Vollmachten und Jnstxnktionen.

Der weitere Versolg dieser Angelegenheit fällt in das Geschästssahr 1872 und wird daraus im nächsten Jahresbericht zurül.zukommen sein.

Herr Minister Hammer brachte unterm 23. und 30. Rovember ^u unserer Kenntniss, Herr Minister Dellbrück habe ihm in Aussieht

gestellt, das Deutsehe Reich sei g e n e i g t , mit der Schweiz

e i n e n H a n d e l s - , R i e d e r l a s s u n g s - und A u s l i e f e r u n g s v e r t r a g abzusehliessen, und die zwischen der Schweiz und den verschiedenen deutschen Staaten über spezielle Bunkte abgesehlossenen Uebereinkünste aus das gesammte Reich auszudehnen. Die Frage ist einstweilen noch im Stadium der Brüsung und wird daher h.ier nur vor-

61 i^knngsweise erwähnt, mit dem Vorbehalte, im nächsten Berichte einlässlieher auf sie ^..rükzukommen.

Am 11. August legte das portugiesische Ministerium der Kammer einen Gesezentwurs vor, durch welchen der .Konventionaltarif der Zolle auf Boden- und Gewerbserzeugnissen des sranzosisch-portugiesischen V e r t r a g s vom 11. Juli 1866 a u s g e d e h n t wurde auf alle.

Nationen. welche ihrerseits die portugiesischen Erzeugnisse gleich denjenigen der m e i s t b e g ü n s t i g t e n R a t i ou zulassen. Wir ermächtigten sofort unsern Konsul in Lissabon, dem portugiesischen Ministerium zu erklären, wir seien bereit, die portugiesischen Erzeugnisse bei ihrem

Eintritt in die Schweiz der gleichen Behandlung theilhastig zu machen,

wie diejenigen der meistbegünstigten Ration, sosern den schweizerisehen Erzengnissen die Vortheile des vorerwähnten Gesezentwurses zugesichert werden.

Diese Erklärung wurde durch unsern .Konsul unterm 19.

September abgegeben.

Bis jezt haben wir von unserm ..Konsul noch keine Antwort auf unser Sehreiben vom 6. September erhalten, so dass wir später auf diesen Punkt werden zurükkommen müssen.

Unterm 12. September besehwerte ^ch die tessinisehe Regierung beim Bundesrath über eine G r e n z v e r l e z n n g von Seite ^weier italienischer Zollwäehter in M i g l i e ^ l i a , und äusserte bei diesem Anlasse den Wunsch, es mochten Sehritte gethan werden zum Zweke des Abschlusses der im 4. Alinea des Art. 13 des Vertrages mit Jtalien vom 22. Juli 1868 vorgesehenen Uebereinkunst zur Regelung von Erleichterungen im Grenzverkehr in Bezug aus Versonen und Waaren, welche aus ihrem Wege zu einem benachbarten theile des eigenen Gebietes eine ...^treke weit über Gebiet des andern Staates gehen. Wir haben nicht ermangelt, unsere Ausmerlsamkeit dieser ^rage zu widmen, in Bezug ans welche wir uns bereits mit unserm Minister in Rom in^s Vernehmen gesezt haben.

Unterm 14.^16. Rovember erhielten wir vom Staatsrath des Kantons Waadt den Entwurf einer zwischen dem Bundesrath, Ramens des .^anton^ Waadt, und der g r o s s b r i t a n n i s e h e n R e g i e r u n g auszutauschenden Erklärung betreffend die gegenseitige Behandlung der E r b s c h a f t e n von grossbritannischen Bürgern, die im genannten Danton sterben, und von waadtländisehen Bürgern, die in England sterben. Dieser Entwurf einer Erklärung wurde nach vorgenommener Brüsung an die grossbritannisehe Gesandtschaft in Bern übermittelt, welche am 9. Januar abhin uns eine gleichlautende Gegenerklärung zusandte, mit der Anzeige, sie sei von ihrer Regierung ermächtigt wor-^ den, zum Austausche der Ratisikationsinstrumente zu schreiten. Hievon gaben wir der waadtländischen Regierung, welche die Ratifikation des

62 Entwurfs durch den .Trossen Rath vorbehalten hatte, mit der E^ladung Kenntnis,, diese Ratifikation einzuholen, damit zum definitiven Austausche geschritten werden könne.

R e v i s i o n des V e r t r a g s v o m 6. F e b r u a r 1864 z w i s c h e n der S c h w e i z u n d J a p a n . Unterm 22. Juli übermittelte uns der eidgenössische Generalkonsul in Yokohama eine Rote des iapanesischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, worin dessen Wunsch ausgesprochen war, den am 6. Februar 1864 zwischen Japan und der Schweiz abgeschlossenen Handelsvertrag einer Revision zu unterwerfen, sobald der in Art. 17 des besagten Vertrages vorgesehene Termin, nämlich der 1. Juli ^72, abgelaufen sei. Wir haben von dieser Mittheilung Kenntniss ..genommen und das Handelsund Zolldepartement beaustragt, die für diese prosektirte Revision erforderlichen Studien und Raehsorschungen vorzunehmen. Für das Rähere verweisen wir aus den Geschäftsbericht dieses Departements.

B.

.^m ^hre 18^1. geschlossene oder r^tisizirte ..^rtr...^.

Uebereinkunft zur Vollziehung der Bestimmungen des 5. Alineas

des Art. 11 des Vertrags vom 10. Dezember 1870 betreffend den A n s c h l u ß der Linie R o m a n s h o r n ^ K r e u z l i n g e n an d i e b a d i s eh e E i s e n b a h n b e i K o n st a n z. Diese zwischen den schweizerischen und den badisehen Abgeordneten am 28. Jnni abgeschlossene Uebereinknnft wurde ratisizirt von der Schweiz unterm 2t. Jnli l871 zu Bern, und vom grossherzoglich badisehen Ministerium am 3. August .l 871 zu Karlsruhe. Die Ratifikationen wurden auf dem Korrespondenzwege ausgewechselt (Gesezsamml. Bd. .^, ^. 435).

(Räheres hierüber findet sieh unter der ..^...theilung : Handels- und^ Zolldepartement).

Bräliminar-Uebereinkommen z w i s c h e n d e r Schweiz und Oesterreieh, b e t r e f f e n d die R h e i n k o r r e k t i o n v o n K r i esse r n b i s z u m B o d e n se e. Dieses Uebereini.ommen, welehes sieh sowohl aus den obern Durchstich bei Widnau, als aus den untern Durchstich bei ^nssaeh bezieht, wurde a^n 19. September in Wien abgeschlossen. Dasselbe wnrde von uns ratisizirt an.. 27. September^iu Bern, und vom österreichischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten am 3. .Oktober 187l zu Wien. ^ (Gesezsamml. Bd. ^, S. 548.--.^54.) (Vide Geschäftsbericht des Departements des Jnnern.)

B e i t r i t t des G r o s s h e r z o g t h u m s B a d e n zu der unterm 13. Mai 1869 abgeschlossenen Übereinkunft zwischen der schweizerischen Eidgenossenschast und dem^ R o r d d e u t s c h e n B u n d e , betreffend die rechtliche ...Stellung der A k t i e n g e s e l l scha f t e n oder

63 . ^ n o n ^ m e n G e s e l l s c h a f t e n . Mit Rote vom 18. September ...nsserte die badische Gesandtschaft in Bern im Ramen ihrer Regierung den Wunsch, der vorgenannten Uebereinkunst beizutreten; diese Erkläxung wurde von uns angenommen, und es fand der Beitritt dann wirklich statt mittelst Rote vom 1. Oktober .l 871. (Gesezsammlung

^d. .^, S. 604.)

Uebereinknnst vom 28. Oktober 187l zwischen der Schweiz,

Deutschland und Jtalien, betreffend den B e i t r i t t d e s D e u t s c h e n R e i c h s zu dem zwischen der Schweig und Jtalien am 15. Oktober 1869 abgeschlossenen Vertrage über den Bau einer G o t t hard bahn.

Jn Folge der unterm 22. Jnli 1870, 14. Dezember 1870 und .8. Juli 1871 von der h. Bundesversammlung dem Bundesrathe ertheilten Vollmachten ist der Termin für den ...lnstauseh der RatisiNationen der am 20. Jnni 1870 zn ^arzin und Berlin abgeschlossenen Uebereinkunst, betreffend den Beitritt des Norddeutschen Bundes zu dem unterm 15.^ Oktober 1869 zwischen Jtalien und der Schweiz abgeschlossenen Vertrage über den Bau einer die deutschen und italienisehen Linien^ verbindenden Gotthardbahn, aus den 31. Oktober 1871 festgesezt worden, und nachdem das Deutsche Reich beschlossen. den im Art. 16 des Vertrags vom 15. Oktober 186..) festgesezten Totalsubventionsbetrag zu vervollständigen, indem dasselbe zugleich in die Verpflichtungen eintrat, welche der Rorddeutsche Bund krast der vorerwähnten Uebereinknnst vom 20. Jnni^ 1870 übernommen, .wurden die genannten Ratifikationen a m ^ 3 l . Oktober 1871, zwischen den

.Bevollmächtigten des ^Deutschen Reichs, des Königreichs Jtalien und

der schweizerischen Eidgenossenschast , in Bern ausgetauscht.

Geschäftsbericht des Departements^ des Jnuern.)

(Sieh...

C. ^^.nf....^.

Jn unserer Botsehast vom 28. Juni 1872 über Wahrung der schweizerischen Neutralität bemerkten wir, es sei von uns mit Vergnügen vom sranzosisehen Herrn Minister in Bern vernommen worden, dass seine Regierung ihn aus sein Verlangen zu der Erklärung ermächtigt habe, sie halte e i n e d e r n e u g e s ch a s f e n e n S a ch l a g e e n t -

sprechende Umgestaltung der Reutralitätsverhält-

n i s s e v o n ^S a v o .. e n als beiden Staaten günstig, und sie sei bereit, nicht nur so besorderlich als moglich mit der ^ehweiz in saehbezügliche Unterhandlungen einzutreten, sondern auch zu einer Vereinbaxung Hand zn bieten.

Die Richtigkeit dieses Eitats aus einer Unterredung des BundesPräsidenten mit dem Herrn Minister Ehateaurenard vom ..... März 1871.

^4 wurde vom leztern in einer Rote an den Bundesrath vom 4. Julr beanstandet, w.orin es heisst : ,,Die offizielle Erklärung, die mir in.

dieser Stelle zugeschrieben wird , stimmt nicht ganz mit derjenigen.

überein, welche ich beauftragt war, Jhnen abzugeben; um jede diesfällige Verwechslung zu vermeiden, halte ich es für angemessen, di.^ Mittheiiung der französischen Regierung hier schriftlich wiederzugeben..

Herr Jules F a v r e hat mir die Weisung ertheilt, Jhnen zu erklären:^ ,.er sei bereit, mit der eidgenössischen Regierung in Unterhandlungen einzutreten über die Situation der nentralisirten Bezirke Savo^ens,.

und hege de^ aufrichtigen Wunsch, zn einer .für beide Staaten be-.

fried^igenden Vereinbarung Hand zu bieten.^ Wir glaubten, uns bei dieser Frage einer blossen Redaktion nichts aufhalten zu sollen, welche übrigens vor ihrer Ausnahme in unsere Bericht vom 28. Juni dem französischen Gesandten vorgelegt und.

damals von ihm nicht beanstandet worden war, und haben daher von der Erklärung des Hrn. Marquis v. Eh.iteaurenard^ einfach Vormerkung.

genommen. Zu weitern Verhandlungen kam es damals nicht. Eine bezügliche konsidentielle Anfrage wurde dahin erwidert, dass es de^ französischen Regierung dermalen unmöglich sei, sich mit der Frag^ ernstlich zu besassen.

Am 27. Mai hat die Regierung von Basel unsere Aufmerksamkeit ans den eventuellen Einflnss hingelenkt, welchen die Einverleibung des Elsasses.

in das Deutsche Reich aus die Bestimmung des Art. 3 des Variser Verträges vom 20. Rovember 1815, betreffend die S c h l e i f u n g der F e s t u n g H ü n i n g e n , und die Bestimmung, dass inner eines.

Radons von drei .Stunden von Basel keine Festungswerke ausgeführt werden sollen, haben könnte. Wir versänmten nicht, diese ^rage sorgsältig zn studiren, und fanden uns dabei in der Ansieht bestärkt, daß die durch den vorerwähnte... Artikel zu Gunsten der Schweiz ausgestellte staatsrechtliche Servitut fortzubestehen habe, ungeachtet der eingetretenen ^le.ndernng in der politischen .Stellung des ehemaligen Departement^

Oberrhein. Da deutscherseits nichts geschah, was als eine Richt-

anerkennend der sragliehen Verpflichtung hätte gedeutet werden können, so war auch uns keine Veranlassung gegeben, zur Wahrung des betreffenden Rechtes weitere Schritte zu thnn.

Jn unsern Geschästsberiehten für 1869 und 1870 haben wir darauf hingewiesen, dass die Z u s a .^ a r t i k e l z u r G e n f e r K o n v e n t i o n sür Verbesserung des Looses der im Kriege verwundeten Militärs, vom 22. August 1864, welche Artikel in der Genser Konferenz von 1868 angenommen worden, von den hohen vertragsehliessenden Staaten noch nicht ratisizirt worden seien. Während des Jahres .1871 glaubten wir ebensalls uns enthalten zu sollen, diese Frage

65 ^der aufzunehmen, und zwar aus den Gründen, welche wir bereits in unsere.^ Botschaft vom 28. Juni 1^71 über Wahrung der Neutralität auseinandergesezt haben. Eine Revision der Uebereinkunft mit Berüksichtigung der int legten Kriege gemachten Ersahrungen scheint allerdings im allgemeinen Wunsche zu liegen. Schon beschäftigt sich das Zentral-

komite des Vereins sür Unterstüzung verwundeter Militärs mit dieser

^ Frage ., die deutschen und französischen Vereine haben sich ihrerseits in gegenseitigen Verkehr gesezt, nm ^sich über die einznsührenden Reformen zu verständigen, und nm die Fragen zu studiren, weiche in der internationalen Konferenz der .^omites zu diskutiren sein werden, die im August 1872 in Wien zusammentrete soll.^ Die Studien dieser Vereine werden von erheblichem Ruzen sein für die ossiziellen Arbeiten, welche der Konferenz der Signatar^Staaten in der Folge ^zusallen, so dass nieht daran zu denken sein wird, dieselbe vor dem Bekanntwerden der Ergebnisse jener Vorber^itungsarbeiten zu veranstalten.

Der Bürgerkrieg, welcher in Frankreich in ^olge der Vorfälle auf dem Montmartre vom 18. und 1..). März ausbrach, die Herrsehast der B a r i s e x E o m m u n e während der Monate März, April nnd Mai, der Sieg der Regierungstreuen^ über die Jnsurgenten, die Jnbrand-

seznng von Baris und schließlich die Verhaftung von 30,000 Ge-

fangeneu als Urheber oder Mitschuldige der Jnsurrektion, worunter 203 der Betreffenden Vergehen verdächtige Schweizerbürger, beschädigten zum grossen Theile die Thätigkeit unserer Gesandtschaft in Baris im verflossenen Jahre und nehmen sie noch jezt in Anspruch. Es ist hier nicht der ^.rt, die Ereignisse in Erinnerung zu ^ bringen,^ welche die Herrschast des Eentralkomites der Rationalgarde und der Eommune von Baris kennzeichneten, noch auch ein Urtheil über diese Thatsaehen zu fallen, welche allzusehr bekannt und .diskutirt. worden stnd, als dass solches^ von Jnteresse oder Rnzen sein konnte. Wenn wir hier diese Angelegenheit erwähnen, so geschieht es, um kurz anzuführen, was von uns im Jnteresse u n s e r e r m e h r o d e ^ r w e n i g e r bei der Jn^ s u r r e k t i o n k o m p r o m i t t i r t e n . ^ a n d s l e u t e gethan woxden ist.

Gleich im Ansang sezte unsere Gesandtschaft sieh in den ....^tand, ein Ramensverzeichniss der verhasteten Schweizer auszustellen , was jedoch seine Schwierigkeiten hatte mit Rüksicht aus die bedeutende Zahl Gefangener und die unvermeidliche Uebersüllung aller Bureau^ der Mititärjustizverwaltung. Jndessen gelang es unserm Minister, die annähernde Zahl unserer in Haft gehaltenen Mitbürger in Ersahrnug zu bringen : die erste Liste wies 80 Ramen aus, welche. Zahl dann aber, wie vorhin bemerkt, bis auf 203 anwuchs.

Dieses Ramensver^eichuiss, so viel als moglich vervollständigt durch die Jnsormationen, welche die Gesandtschaft einzuziehen im Falle war

^ über die Stellung der Angeklagten, ihre frühexe Aufführung, ^ politischen Tendenzen und .......ethätignngen und ihre sozialen Verhältnisse, wurde dem Büreau der Militärverwaltung übermittelt zur Benuznng bei der von diesem eingeleiteten Untersuchung. Gleichzeitig wurden zahlreiche Schritte direkte beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten gethan, damit die Untersuchung gefördert und die Unschuldigen freigelassen werden. Verschiedene Male wurde uns die Versicherung ertheilt, es werde Alles ins Werk gesezt, um das Loos der Ange^ klagten zu erleichtern, oder um die Dauer ihrer Bräventivhaft zu verkürzen. Später, als es zn den Aburteilungen kam, haben wir unser Möglichstes gethan, um zu erwirken, dass die ..^esängnissstrafe oder die Einsperrung . in eine befestigte Räumlichkeit umgewandelt werde in die Strafe der Fortweisung.

Um die porstehenden Angaben zu pervollständigen, lassen wir noch .

einige Ziffern folgen, aus denen die genaue Zahl der gesangen gehal.enen Schweizer, ihre Vertheilnng ans die Kantone, sowie die Zahl der Verurteilungen und Freisprechungen bis zum 15. Dezember 1872 ersichtlich ist. Diese Ziffern sind den Berichten unserer Gesandtschaft in Baris entnommen.

Z a h l d e r g e f a n g e n g e h a l t e n e n S c h w e i z e r 203.

Gefangene, deren schweizerische Nationalität zweifelhaft mit der Gesandtschast nicht in Beziehung getreten Tessiner Waadtländer Berner Genfer Granhnnd..er ^euenbnrger Züreher ^reibnrger Walliser .

St. Galler Glarner Aarganer .

.Thnrganer

Basler (^asel^Stadt) ,, (Basel^andschaft^

Schaffhauser Urner Unterwaldner

st, u nd die

nd

37 53 42 22 ^8 ^ ^5 5 4 3 2 2 1 1 .

1

1 1 Total 203

^ Bis 15. Dezember 1871 freigelassene .

Vernrtheilungen .

.

.

.

.

Während des .Dampfes verschwundene Schweizer Tessiner .

Zürcher .

Genfer Waadtländer ^reibnrger Graubündner .

Appender (J. Rh.)

Berner Glarner .

Luzerner .

10 2 2 2 2 2 2 1 1 1 Total 25

67 82 2 25

Seit Ende des Jahres haben wir von unserer Gesandtschaft noch Mittheilung erhalten von 58 Freisprechungen, 11 Verurteilungen und^ 3 Todesfällen. Die Verurteilungen lauten gewohnlich aus Verbannung oder Gesängnissstrase. Da uns so zu sagen alltäglich neue Freisprechungen angezeigt werden, so dürfen wir hoffen, dass in Bälde über das Loos aller unserer gesangenen Landsleute entschieden sein wird. Wir haben die Freisprechungen den betretenden Kantonsregiexungen zuhanden der dabei interessirten Familien mitgetheilt.

Die a r a b i s c h e J n s u r r e k t i o n , welche im Anfange des Jahres 1871 die südlichen Gegenden Algeriens mit Feuer u.^d Sehwert verheerte, brachte auch den dortselbst zahlreich niedergelassenen schweizerischen .Kolonisten beträchtliche Verluste bei. Die ..Kolonien ^)neb Deheb und ^etis wurden so zu sagen verwüstet, in Valestro wurden eils tessiuische Kolonisten von den Jnsurgenten niedergeme^elt. Bereits am 4. Mai ging eine Petition der Kolonisten von Setis ein, welche unsere Da^wisehenkunst bei der französischen Regierung in Anspruch nahm , damit ihnen militärischer ^chnz gewährt werde gegen die Kolonnen Araber, welche unter ......iederbrenuuug der Dorser und Todtnng der Bewohner das Land durchzogen. Diese Petition wurde dem Herrn Minister Kern übermittelt, mit der Einladung, bei der französischen Regierung die erforderlichen Schritte zur Unterftüzung derselben zn thun.

Aehnliehe Petitionen gingen dem Bundesrathe anch ^u von Seite der Regierung ^von Waadt und des schweizerischen Konsulats in Algier , die Genfer Gesellsehast der schweizerischen Kolonien von ^etis, welche sich ihrerseits direkte an die sranzosische Regierung gewendet hatte, erhielt .von ihr die Versichernng, sie werde ihre ..^fliehten gegen die Kolonisten ersüllen und denselben ihre Verluste vergüten.

,

^ Die genfer Gesellschast, die sich um diese Frage por Allem mit

Ruksicht ans die finanzielle Zukunft der Gesellschaft interessile, ersuchte uns um unsere Dazwischenkunst, um von der französischen Regiernn^ die offizielle Erklärung zu erwirken, dass Frankreich, in Vollziehung der

durch kaiserliches Dekret, resp. Konzessionsakt vom 26. April 1853

erteilten Garantien, den Kolonisten, der Gesellschaft und ihren Bächtern alle durch die Jnsurrektion veranlassten Verluste vollständig vergüte und den Familien der treu gebliebenen Europäer und Araber, die pon den Jnsurgenten getodet worden, reichliche Entschädigung gewähre. Die Gesellsehast ersuchte uns serner, diese Erklärung amtlieh zu veroffentliehen, um die Kolonisten nnd alle diejenigen zu^ beruhigen, welehe Verwandte und Kapitalien in der Kolonie engagirt wissen. Diese Petition wurde dem Herrn Minister Kern in Baris nebst einer andern, ähnlichen von Seite der Gesellsehast (^ued^Dehel.. übermittelt.

Unterm 30. Juni erstattete uns Herr Minister Kern Bericht über die von ihm zu Gunsten der vorerwähnten Betitionen gethanen Schritte.

Die sranzosis he Regierung anerkannte, dass sie steh durch den Akt der Konzession der Kolonien verpflichtet hatte, ^alle Massregeln zu treffen, die geeignet sind, die Sicherheit in der .Lokalität aufrecht zu erhalten^ allein sie hielt dafür, es sei diess in dem Sinne geschehen, dass sie sich daranf beschränken wollte, ihre Absicht kundzugeben, die Kolonisten von Setis in gleicher Weise wie alle andern der allgemeinen Bolizeimittel theilhast zu machen, über welche die Regierung im Jnteresse der Ordnung und össentliehen Sicherheit und sur die Landesverteidigung ver^ fügt. Run entsprechen aber die getroffenen Massregeln vollständig der eingegangenen Verpflichtung, wie der Bericht des Herrn Generalgouverneurs von Algerien besagt. Wenn aber auch demgemäß dafürgehalten werde, es konnen die Kolonisten von ..^etif auf keine ausnahmsweise Behandlung Anspruch machen, so anerkenne die sranzofisehe Regierung doeh den Grundsaz der Vermutung. sie erklärte daher, es solle die Entschädigung ans Steuern, die den Rebellen auserlegt werden, geschöpft und ans alle Berechtigten vertheilt werden., zu welcher Vertheil.ung die schweizerischen Gesellschaften nach E^pertensprueh und auf dem nämlichen Fusse wie die andern Entschädigungsbereehtigten zugelassen werden.

Diese den Betenten übermittelte Antwort befriedigte die SetisGesellschast nicht.. dieselbe ersuchte uns mit Schreiben vom 19. Jnli, zu ihren Gunsten weiter zu intervenire^ Bei ihrem Broteste gegen die von der sranzosischen Regierung dem Konzessionsakte von 1854 gegebene Auslegung ging d.e Geseltschast davon ans, dass indem die
franzosisehe Regierung in einem bilateralen Vertrage eine Garantie für den Sehnz ertheilte, sie damit ein spezielles Recht gewähren wollte, denn es wäre überflüssig gewesen, eine derartige Garantie anzusprechen,

69 w.^n diese doch nur unter das gemeine Recht fallen sollte, sur welches eine besondere Stipulation niemals erforderlich sei. Der Staatsrath des Kantons^ Gens unterste diese Anschauungsweise mit Schreiben vom 26. Juli.

Wir verstanden uns dazu, aneh diese Betition dem Hrn. Minister Kern zu übermitteln, mit der Einladung, die sranzosisehe Regierung zu.

veranlassen, die Auffassung der Genfer Gesellschaft und die Jnteressen der Kolonisten in Berütsiehtigung zu ziehen.

Allein die franzosische Regierung, wenn sie auch die Versicherung ihrer wohlwollenden Gesinnungen für die schweizerischen Kolonisten exnenerte, bestand gleichwohl ans ihrer ersten Anschauungsweise und wollte nieht zugeben, dass ihnen ein besonderer Sehnz und besondere Vortheile.

gewährt werden müssen. Für den Fall, dass auf dem geltend gemachten Gesichtspunkte bestanden würde, perwies sie die Gesellsehast ans den einigen gesezlichen Weg, der eine Losung des .^.lnstandes herbeisühren konne, nämlich den Retnrs an den Staatsrath. Diese ...lntn.ort wurde von uns den Betenten mitgetheilt und damit hatte unsere Dazwischenkunst in dieser Angelegenheit ihren Abschlnss erreicht.

Jm Monat Dezember benachrichtigte uns der Herr Konsul Jolr^ in Algier, die Zahlung der Entschädigungen an die Kolonien von .^etis und Vonhin werde in Bälde stattfinden und sür die Kolonisten von Balestro erwarte er nur noch die Todscheine, welche die Regierung von Tessin ihm übersenden müsse. Diese Todscheine wurden uns unterm 22. Dezember vom tessinisehen Staatsrathe übermittelt und dann sosort nach Baris versandt.

Hierauf zeigte der Herr Konsul Jol^ uns unterm 5. März an, .er übersende uns den .Betrag der den ^amilien der Schlaehtopser von Balestro schuldigen Entschädigungen, und ersn.hte uns, sie denselben dnreh Vermittlung der Tessiner Regierung Ankommen ^u laffeu.^ diess geschah, so dass diese Angelegenheit als erledigt angesehen werden kann.

Die Entschädigungen zerfallen in zwei Kategorien : d ............. l ... t -

p r e i s , d. h. Entschädigung an die Deseendenten oder beim Abgang

solcher an die ...lseendenten, als Vergütung sür den Verlust eines Familiengliedes , und die M o b i l i a r - E n t schä d i g u n g , berechnet nach dem Jnventar des Eigenthums des ^.hlachtopsers.

Die

Entschädigungen betrugen ^r. 10,200 bis ^r. 10,700, der Blutpreis

Fr. 10,000. Die meisten der Gefallenen waren Taglohner oder vermogenslose Bächter, welche in Algerien arbeiteten, während ihre Familien im Tessin waren. daher kommt es, dass die Mobiliar-Entsehädigungen nicht^ sehr bedeutend ausgesallen sind. Wie wir oben bemerkten, ist die Zahl der Schlaehtopser eils, darunter mehrere Bersonen ohne Familien.

70 Während des sranzösiseh-deutschen Krieges engagirten sich vi.^le.

junge Schweizer im s r a n ^ ö s i s ch e n F r e m d e n r e g .i m e u t auf die Dauer von fünf Jahren. .^ach beendigtem Kriege sprachen mehrere derselben unsere Dazwisehenknnst an, durch welche von der französischen Regierung die Aufhebung ihres Engagements erwirkt werden sollte.

Wir halten uns perpflichtet, hier der entgegenkommenden Gesinnung unsere Anerkennung zu zollen, mit welcher die Regierung der sranzwischen Republik derartige Begehren entgegennahm, so ost durch einen amtlichen Akt konstatirt war, dass ^ie Heimkehr des betretenden Militärs ein Bedürsniss seiner Familie sei. Kürzlich hat die französische Regierung eine weitere Bedingung an ...ie Berüksichtignng solcher Entlassnngsgesnche geknüpft. Da ....ie .Hinbeförderung solcher besreiten Soldaten nur bis Marseille auf Kosten der Regiernng stattfindet, und da diese Besorgnisse hegt in Bezug auf den Anfenthalt^solcher mittellosen Leute in genannter Stadt, so wünscht sie, dass die Bezahlung der Reisekosten von Marseille bis in die Schweiz dnreh den eidgenössischen Konsul geschehe, an welchen die entlassenen Militärs gewiesen werden. Wir haben sosort entsprechende Maßnahmen getrosfen.

Jn unserer Botschast vom 28. Juni 1871 über die Wahrnng der schweizerischen Neutralität während des sranzosiseh^deutsehen Krieges sprachen wir bereits von der R a t i o n a l s u b s k r i p t i o n f ü r d i e i n B a r i s n n d i n d e n f r a n z ö s i s eh e n D e p a r t e m e n t s n i e d e r g e l a s s e n e n S ch w e i z e r. Wir verweisen ans den sehr umfassenden Berieht des Herrn Minister Kern vom 10. Juli 1871

(Bnndesblatt l87t, Bd.^ll, S. 177), in Bezug auf Alles, was die Vertheilnng der Unterftüzungen in Baris selbst besehläat. Was

das übrige Frankreich und ganz besonders die an die Schweiz angrenzenden Departement betrisst, so haben sich aus unsere Veranlassung zwei Komites, in Montbeliard und in Besancon, gebildet, um die Vextheilung der Liebesgaben zu organisiren und zu leiten. Dieselben wurden alimentirt durch die dem Gesammtsubskriptionsbetrage ent^ nommene .^umme von 25,000 Franken: Montb.^liard erhielt von uns 6500 ^ranken, womit 341 bedürftige Familien nnterstüzt wurden, Besauen 7072 Franken und 79l Franken wurden direkte. vom Departement verausgabt an Unterstüznugen, welehe durch Vermittlung der Konsuln verteilt wurden. Jm Weitern haben wir eine ansserordentliehe ^ubfidie von 2000 Franken den Wvhlthätigkeitsvereinen von Marseille und Bordeaux angewiesen. Der Saldo von Fr. 25,000 wurde der^ schweizerischen Gesandtschaft in Baris übermaeht, mit Ausnahme von .^r. ^ll)00, wel^e zurükbehalteu wurden, um zur Dekn..g

von allsällig später eingehenden Unterstüzu^gsbegehren zu dienen.

Wir können unsere Bemerkungen über diesen Bnnkt nieht schließen, ohne der Bflicht ein Genüge zu leisten, der eifrigen und uneigen-

7t ni^en Hingebung unsere Anerkennung zu zollen, welche sowohl die Komites von Montb^liard und Besancon , als unsere .Konsuln im übrigen Frankreich an den Tag gelegt haben, nm uns bei diesem .Liebeswerke beizustehen und so zur Linderung der Rothstände unserer Lands..eute während des Krieges beizutragen.

bereits in unserer Botschaft vom 28. Juni sprachen wir von E n t s c h ä d i g u n g s a n s p r ü c h e n v o n inFrankreiel^niederg e l a s s e n e n S c h w e i z e r b ü r g e r n , deren bewegliches oder un-

bewegliches Eigenthnm während des lezten Krieges durch .^ie krieg-

führenden Armeen beschädigt wurde. Wie wir damals bemerkten, haben wir ^u Dunsten unserer Angehorigen die nämliche Behandlung wie die den Franzosen gewährte in Anspruch genommen und auch erlangt, d. h. es sind die betreffenden Begehren durch die departementalen, für die Schalung der Beschädigungen ausgestellten Kommissionen geprüft, und wenn man sie begründet sand berüchtigt worden.

Was die an die deutsche Regierung gerichteten Reklamationen betrifft, so wurden alle von derselben den genaueren amtlichen Untersuehungen unterworfen. Eine Anzahl wurde abgewiesen, sei es weil die behaupteten Thatsachen nieht richtig waren, sei es weil die Beweise sür stattgehabte Requisitionen von Seite der deutschen Truppen nicht genügend erschienen. Andern Reklamationen. dagegen wurde entsprochen, so denjenigen von Handelshäusern oder von Schwei^erbürgeru, denen Waaren weggenommen worden und die. den Beweis erbrachten, dass ^ie Lieferung derselben aus ihre Gefahr hin stattfand, gleichviel von welcher Nationalität der Adressat sein mochte.

Die Schweizerbürger, die in den Provinzen niedergelassen sind, welche nach dem Kriege ^u Deutschland gesehlagen wurden, liess man

an den Vergünstigungen des Gesezes vom 14. Juli 1871 über die

Entschädigungen sür Verluste während des Krieges theilnehmen.

Der ^ 4 des Art. 1 dieses Gesezes bestimmt, dass Entschädigungen sür Jmmobiliarbesehädigungen von den Eigentümern der beschädigten Jmmobilien beansprucht werden kennen. ^ Ausländer haben nur dann Ansprneh aus Vergütuugeu für Mobiliarbeschädigungen. wenn sie zur Zeit der Gültigkeit des Gesezes in Deutschland oder in den anne^irten ^ Brovi.^eu wohnhast sind, und wenn ihre Heimatregiernug Gegeureeht zusichert sür ^älle ähnlicher Art.

Zwei Bürger, welche während des Bombardements von ^trassburg und von Kehl Mobiliarbeschädigungen erlitten, haben von uns solche Erklärungen verlangt. Wir stellten ihnen die Er.^lärung^ ans, dass die eidgenossische Regierung in ähnlichen fällen die in der Schweig ansässigen Deutschen gleich den eigenen Angehörigen behandeln würde. Jn dem einen von diesen zwei fällen wurde uns diese Erklärung als ungenügend ^nrükgesandt, indem das

72 ^..esez vollständige Reziprozität verlange, unabhängig von der Art, .^ die Angehörigen behandelt werden. Wir glaubten nicht weiter gehen zu dürfen, als es mit unserer ersten Sehlussnahme geschehen war, indem wir wegen eines einzigem Falles nicht gewillt waren, die Zukunft in so gefährdender Weise, wie es von nns verlangt wurde, zu engagiren.

Von dem andern Falle horten wir nichts weiter, daher wir annehmen dürsen, es ^habe derselbe eine befriedigendere Losung gesnnden.

Jn unserer Botschaft vom 28. Jnni erwähnten wir aueh die Reklamationen von zwei schweizerischen Handelshäusern , deren auf deutsche Schiffe verladene Waaren mit diesen ...Schiffen selbst von sranzosisehen kapern genommen worden. Zwar stipulirt der Frankfurter Vertrag in seinem Art. 13, es sollen die am 2. März 1.^7 l vom Vrisenrath noch nicht ^verurteilten deutschen Schisse ihren Eigenthümern fammt ihrer Ladung zurükgegeben, oder wenn sie nicht mehr ex^stiren, ihr Werth nach dem Verkaufspreise vergütet werden . allein dieser Ar..

tikel ist für die Schweiz eine res mter alio^ acta, und es war uns daher unmöglich, zu verlangen, dass unsern Angehörigen diese Vestimmnng zu Statten komme. Wir sandten uns daher an die sranzosisehe Regierung, unter Anrufung von ^ 3 der Erklärung von 1856, welcher besagt, dass die neutrale Waare unter friedlicher Flagge nicht genommen werden könne, und verlangten Vergütung des Preises der in Verlegung d^s internationalen ^..eereehte^ kaptnrirten und verkauften Waaren.

Unterm ..... Febrnar 1872 hat uns der Herr Minister Kern die Antwort des sranzosischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten übermittelt. Dasselbe hält dasur, der vorgenannte internationale Rechtsgrundsaz könne nicht die Wirknng haben, den Kaper am Nehmen des feindlichen Skiffes zu hindern. Mit dem Schisse selbst nimmt er nun aber auch die Ladung, welche immer als eine feindliche voraus..

gesezt wird, mit dem Vorbehalte, sie später als Verkaussvreis oder in natura, wenn es möglich ist, zurükzugeben. Gewöhnlieh .wird zum Verkaufe nur dann geschritten, wenn diess mit Rüksi.ht aus die Waare selbst erforderlich ist.

Ans dem nämlichen Grunde kann aueh der Eigenthümer den reellen Werth nicht beanspruchen , da er riskiren würde, Alles zu verlieren, n..enu die Waare in dem Hasen preisgegeben würde, ^wohin das kaptnrirte Sehiss geführt wird, ohne dass zum Ver-

kause gesehritten würde. Die Verpfliehtn..g, den Verkaufspreis zn er-

statten, ist also von der französischen Regierung anerkannt, im ^pezialfalle ist aber der deutschen Regierung der Erlös vom Verkaufe aller im Kriege gemaehten ..Brisen zugestellt worden, ihr die Sorge überlassend, die Vertheilnng desselben nach den Grnndsäzen ihres eigenen ^e.^reehts vorzunehmen, ohne dass dabei die französische Regierung der Schweiz garantiren wollte, dass ihre Reklamationen von der ..berliner Regierung berüksichtigt werden. ^

73 .^ Wir haben uns einstweilen darauf beschränkt, diese Antwort der französischen Regierung den Jnteressirten mitzutheilen. Der weitere.

Versolg dieser Angelegenheit sällt in das Geschästsjahr 1872 und behalten wir uns vor, in unserm nächsten Jahresberichte darauf zurükzukommen.

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^ Am 4. Juli richtete die Tessine... Regierung die Ansrage an uns, ob e i n v o m G e s c h ä f t s t r ä g e r d e s heil. S t u h l e s in L u z e r n eiuem katholischen Briefter a u s g e s t e l l t e r Bass von den italienischen Behörden als gültig angesehen würde.

Nachdem unser politisches Departement diesssalls die italienische Gesaudtschast angefragt, namentlich in dem Sinne, ob die schweizerischen .Gemeinden ol^ne ^achtheil und .ohne Gefahr den mit solchen Schriftstül^n versehenen Jtalienern die Niederlassung gewähren könnten , erwiderte uns jene Gesandtschast ^ unterm 26. Juli. ,, Die Behörden des Königreichs seien nicht ^im Falle, einen Bass als gültig anzuerkennen,^ der einem Jtaliener vom Runtius ansgestellt wird, welcher ledere in den klugen Jtaliens ausgehört hat, den Bapst als politische Gewalt ^u vertreten ; die Gesandtschast werde aber fortfahren, die deu ehemaligen päpstlichen Unterthanen^ ^von .den römischen Behorden oder von ^en Vertretern des heil. Stuhles im Auslande nach der Einverleibung des Kirchenstaates in das Kouigreich, in regelrechter Weise ertheilten Bässe umzutauschen gegen italienische Bässe ^oder nach den italienischen Gesezen gleichbedeutende Ausweisschriften.^ Wir theilten diese Antwort der tessinischen Regierung mit, indem wir einerseits bemerkten, dass angesichts dieser Erklärung ein vom Ge-

sehäftsträger des heil. Stuhles ausgestellter Bass keine wirkliche Gewähr

bieten könne im Sinne des Art. 20 des Heimatlosengesezes, - und anderseits besonders au die Artikel 20 und 22 des genannten Gesezes erinnerten, welche die Kantone für Heimatlosenfälle verantwortlich machen, ^welche aus Handlungen entstehen, die von ihren Beamten, kraft ihres Amtes, begangen werden, und die den Verlust des Heimatrechts ^ur ^olge haben oder zu demselben beitragen.

Die tessinische Regierung und der eidgenössische Konsul in Venedig lenkten unsere Aufmerksamkeit auf ein in deu Zeitungen veröffentlichtes U r t h e i l d e s A p p e l l a t i o u s h o s e s z u E a s a l e , durch welches, ^iu Anwendung des Artikels 14 des italienischen Gemeinde^Gese^es von 1859, den in einer Gemeinde des Konigreiehs niedergelassenen .^ssiner Bürgern, welche die im Geseze aufgestellten Bedingungen erfüllen, das ^echt eingeräumt wird, an den Adminiftrativwahlen gleich den italieuischen Bürgern theilzuuehmen. Von der um eiue Erklärung dieses Urtheils angegangenen italienischen Gesandtschaft in Beru erhielten wir .am 20. Juni die Antwort, dass diese Bestimmung, als eine Vergün^ stigung, die den Bewohnern der Gegenden gewährt werde, welche geo.

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^ ah r g .

X XI ^.

Bd. I I .

6

74 graphisch und ethnographisch zur italienischen Halbinsel gehören, niemals als eine Beeinträchtigung der Rechte derjenigen Mächte angesehen werden könne, unter deren Souveränetät sie stehen. -- Wir^ antworteten unterm

8. Juli : wir seien überzeugt, Jtalien habe nicht die Absicht gehabt noch haben können, direkte oder indirekte in irgend welcher Weise^ die Souveränetätsrechte der Schweiz zu beeinträchtigen , da aber die erwähnte .Vergünstigung nur einer gewissen Kategorie pon Schweizerbürgern ge^ währt werde, so könnte möglicherweise in der Folge diese Ungleichheit, die dem Riederlassnngsvertrag vom 22. Juli 1868 nicht ga.:z konform sei, zn einer Quelle von Schwierigkeiten werden, sur welchen Fall wir uns vorbehalten müssen, die zur Beseitigung derselben geeignet eraehteten Massnahmen zu treffen.

Auch dieses Jahr konnte es zu keiner endgültigen .Losnng kommen

in Bezug ans zwei altrülständige Grenz f r a g e n , es ist diess einerseits die Feststellung der Grenze bei B u s c h l a v un.^ B r u s i o und anderseits der Konflikt ^wischen der tessinischen Gemeinde Eampo und den italienischen Gemeinden Erodo und Vontemaglio, betreffend Souveränetäts- und Ruzungsrechte aus der Alp E r a v a i r o l a .

Die erste dieser beiden Fragen ist jedoch seit dem vorigen Jahre um einen Schritt vorwärts gekommen. Mit Rote vom l3. Rovember hat uns die italienische Gesandtschaft in Bern im Ramen der italienischen Regierung vorgeschlagen, es solle eine neue gemischte Kommission ernannt werden, welche die Ausgabe hätte, die Katafter, die Jurisdiktion^ titel und andere Dokumente aufmerksam zu prüfen, welche die Grenzgemeinden vorzuweisen im Falle wären, um ihre territoriale Stellung zur streitigen Grenzlinie darzuthun , mit dem Vorbehalte , dass wenn^ diese Kommission sich nicht sollte einigen können, die beiden Regierungen sieh dahin verständigen würden, die ^rage auf dem Wege des Kompromisses zur Erledigung zu bringen.

Jndem wir der Gesandtschaft diese Mittheilung verdankten , erwiederten wir unterm 2..). Dezember.

wir seien bereit, an Allem theilzunehmen, was geeignet sein könne, die Zweifel zu heben, welche aus Seite der konigl. Regierung noch zu

walten scheinen in Bezug ans die Richtigkeit der Abgrenzung zwischen Brusio und Tirano , --- wir seien aber anderseits zu dem Verlangen

berechtigt, dass die Uebereinkunst vom 27. August 1863 nicht in ^rage

gestellt werden dürse und dass die Expertise keinen andern Zwek haben könne, als zu konstatiren, ob wirklich zwei der in Vollziehung der Uebereinkunft eingesezte Grenzmarken nicht im Einklange stehen mit der zwischen den vertragschliessenden Staaten vereinbarten Linie. Gleichzeitig drükten wir den Wunsch aus, es möchte jede Vartei der neuen Konnnission wenigstens e i n e n der Delegirten beigeben, welche die Übereinkunft von l 863 verhandelten nnd abschlossen. Weiterhin, bemerkten wir, wird man für den Fall, dass die Kommission sich nicht

^ .

sollte einigen konnen, neuen Verhandlungen es überlassen müssen, die Frage in anderer Weise zu erledigen, bei welchem Anlasse vielleicht auch die Frage der Grenze pon Eravairola ^ur Losung gebracht werden konnte.

Was uns erlaubte, um so mehr aus der Jntegrität der Bestimmungen der Uebereinkunft von 1863 zu bestehen, ist der Umstand, daß wir in der ^rage der Grenzseststellnng zwischen den Gemeinden D i s s i m o un^ E o mo l o g u o, die nun endgültig erledigt ist, den Standpunl.t der tessinischen Gemeinde nicht unterstü^t haben, sobald konstant ^war , dass die von derselben angefochtene Grenzlinie wirklich den Be^ stimmungen des Vertrages von i 807 entspricht.

Wir haben von der italienischen Gesandtschaft noch keine Antwort auf unsere Note vom 2.). Dezember erhalten.

Wie beinahe alljährlich, haben wir auch dieses Jahr aus den Grenzka..to..eu und namentlich aus Tessin einige. Beschwerden erhalten in Bezng auf G r e n z v e r l e z u n g e n durch Zollwäehter oder andere ossentliche Agenten der benachbarten Staaten.

Glüklieherweise hatten

die im Jahr 1871 diesfalls vorgekommenen Fälle keinen gewichtigen Eharakter. Wir haben indess jedes Mal, wo uns eine Klage einlief, nicht unterlassen, sie der betreffenden Regierung mit dem Begehren um Ertheilung von Erklärungen und eintretenden Falls von Entschädigungen zu übermitteln. Zur Stunde sind noch einige derartige Anstände bei der italienischen Regierung hängend.

Wir haben dieses Jahr die schon so alten Reklamationen gegen die s p a n i s c h e R e g i e r u n g betreffend Zahlung der den ehemaligen Schweizerregimeutern in spanischen Diensten schuldigen Militärp e n s i o n e n wieder aufgenommen.

Ein im Jahre 186.) . gemachter Versuch, eine Losung dieser Frage herbeizuführen, scheiterte. Die poli^.

tischen Ereignisse, deren Schanplaz Spanien gewesen ist, die tiefergehenden Vräoeeupationen des Jahres 1870 und des Ansangs von^ 1871 gestatteten uns nicht, die Frage früher als am Ende des Jahres wieder auszunehmen.

Rachdem wir mit dem schweizerischen Generalkonsul in Madrid, Hrn. Ehapn^, diesfällige Berathung gepflogen, haben wir Hrn. Oberft Krutter, unter Erneuerung seiner Vollmachten, eingeladen, die An^e..egenheit nochmals an die Hand zu nehmen und sich bezüglich des ein^schlagenden Verfahrens mit dem schweizerischen Generalkonsul in Madrid zu verständigen.

Wix haben die Hoffnung nicht ausgegeben, für die schweizerischen Ansprüche endlich doch noch eine annehmbare .Liquidation zu erwirken.

.Artikel 1 des Washingtoner Vertrages vom 8. Mai 1871 stellt em Schiedsgericht anf für die Entscheidung aller zwischen den Ver-

76 einigten Staaten von Amerika und ^England waltenden sogenannten ...l l a l. ama f r a g e n . Dieses Gericht ist ^nsammengesezt aus fünf Mitgliedern. von ^enen eines, wie der Vertrag sagt, durch den schweiArischen Bnndespräsidenten ernannt werden soll. Unterm 3. August 187l ersuchten die Gesandtschaften von England und Amerika in Bern den Bundespräsidenten, diese Ernennung vorzunehmen. Derselbe hat dann nach ...iesfälliger Z..ratheziehung des Bundesrathes hiezu bezeichnet den Herrn Nationalrath Stämpfli, welchem unterm 2l. September ein entsprechendes Beglaubigungssehreiben ^.gestellt worden ist.

....IL

...^p^m^tische nnd^...nfu^rt.ertretun^ der .^chw.^ im ^...u^nde.

A. G e s a n d t s c h a f t e n .

Jm Personal uuserer diplomatischen Vertretung im ^luslande sind im Jahre t 871 keine eigentlichen .^lenderungen vorgekommen.

^Herr Minister Kern wnrde bei der Vollziehungsgewalt der sranzostsehen Republik und Herr Minister Hammer bei der kaiserlich deutschen Regierung akkreditirt, wie wir diess bereits angeführt haben in unserer Botschaft vom 28. Jnni 1871 über Wahrung der schweizerischen Reutralität während des Krieges zwischen Frankreich und Deutschland, aus welche Botschaft wir bezüglich dieses Bunktes verweisen.

Jn ^olge der Oeeupation Roms durch die italienischen Truppen und die Proklamation dieser Stadt zur Hauptstadt und zum Regierungssi^e des Königreich... Jtalien hat unsere Gesandtschaft von Florenz nach Rom verseht werden müssen. Herr Minister Bioda hat sich mit dem Gesandtschaftsbürean Ende Oktober in Rom installât.

Bei der kaiserlieh russischen Regierung haben wir als interimistischen Geschäftsträger den Herrn Eharles Philippe Mereier, Sekretär der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin, akl.reditirt, den wir nach ...^t.Petersburg sandten , um die Geschäfte des schweizerischen General.konsnlats daselbst, das dnrch den plozlichen Tod des .^imlsinhab..rs vakant geworden, zu bereinigen und um uns Vorschläge sür die Ernennung eines neuen Generalkonsuls einzureichen.

Wegen des Rähern über diese Frage verweisen wir auf das Kapitel: Konsulate.

Durch Beschlnss vom 24. Jnli 1869 (Ges.-Samml. Bd. 1^..

S. 875) hat die Bundesversammlung beschlossen : ,,Der Bundesrath wird eingeladen, der Bundesversammlung Bericht und .Antrag vorzulegen, ob und inwiesern die Organisation der diplomatischen V e r t r e t u n g der Schweiz im A u s l a n d e i.n Wege der^ Gesezgebung zn ordnen sei.^

77 ^ Wie wir in unserm Geschäftsbericht pro 1870 bemerkten, hatten uns verschiedene Grüude da^u bestimmt, während des Jahres 1869 und der ersten Hälfte von 1870 die Vollziehung dieser Sehlussnahme hinauszuschieben. Sodann mussl.en wir auch während des Krieges und

Angefi..hts der grosse.. politischen Ereignisse von 1870 und 1871 daraus verziehten, uns mit dieser ^rage ^n befassen. Weiterhin trat die Bundesrevision in den Vordergrund und wir glauben, das Ergebniss dieses Werkes abwarten ^u sollen, bevor dieser Gegenstand an Hand genommen wird, den w^r übrigens nicht aus dem Auge verlieren und für welchen die Vorarbeiten bereits gemacht sind.

B.

Konsulate.

Von den ^gegenwärtig besehen 59 schweizerischen Konsulaten^ und Vi^ekonsulaten haben uns 44 ihre Jahresberichte übermacht, wovon 35 im Bundesblatt veröffentlicht worden sind. Wir haben nicht ermangelt, diejenigen Konsularbeamteu, die ihren Bericht nicht eingesandt haben, einzuladen, uns denselben dieses Jahr zukommen zu lassen, indem wir aus das Juteresse hinwiesen, welches diese Arbeiten ^dem Vubli^u^.. im Allgemeinen und dem Handels^ und Gewerbstand im Besonderu darbieten, wenn sie, wie es gewol^.lich der Fall ist, sorgsältia gemacht find.

Wir halten uns übrigens für verpflichtet, hier dem uneigennü^igen Eifer und ^.dem Patriotismus unsere Anerkennung ^u zollen, den die Herreu Konsuln im legten Geschäftsjahre in der Ausübung ihres Amtes bekundeten, wobei gau^ besonders hervorzuheben sind die Konsulate in Frankreich, welehe weg...n der politischen Ereignisse ausserordentlich in Anspruch genommen worden sind.

folgende Aenderuugen sind im Bersonal vorgekommen : M ü l h a u s e n . Herr Konsul Dueommuu hat seine Entlassung verlangt und erhalten. ^er Bosten ist nicht wieder beseht worden, da die kaiserlich deutsehe Regierung alle in Elsass-Lothriugen bestehenden auswärtigen Konsulate ausgehoben ^und die Absicht kuudgegeben hat, keine ueuen zuzulassen. Diese Massnahme seheint d.ureh politische Rük^ sichten veranlasst worden zu seiu, über welche wir uus nicht weiter zu verbreiten haben.

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Mailand. Der ^u Ende des Jahres 1870 verstorbene Herr Generalkonsul ^.ehennis wurde durch Hrn. Oskar Vonwi^ler von ^t. Galleu erseht.

A n e o n a . Herr Konsul Jenn^ hat seine Entlassung verlangt und erhalten. ...^eine Ersezung saud erst im Jahr 1872 statt.

R e a p e l. Herr Emil Bodmer von Zürich wurde zum Vi^e-.Konsul ernannt, in Erse^ung des demissionirenden Herrn Eeosse^.

7^ St. B e t e r s b u r g .

Bereits im Monat Mai verlangte He^x ...Generalkonsul Glinz vom Bundesrathe seine Entlassung ans Gesundheitsrüksiehten ; wir luden ihn jedoch ein, seine Stelle beizubehalten, bis ein Nachfolger für ihn gefunden sei. Jn den folgenden Monaten und während wir aus seine Ersezung bedaeht waren, gingen uns verschiedene Geldrekiamationen gegen ihn ein, und da es uns troz zahlreicher Mahnungen unmöglich war, eine besriedigende Antwort zn erhalten, so beschlossen wir unterm 11. Oktober, nachdem wir vorder in St. Betersburg Jnformationen über die Stellung des Hrn. Glinz eingezogen, ihn mit telegraphischer Depesche aufzufordern , ohne Verzug alle rückständigen Forderungen zu bereinigen, widrigenfalls wir uns genöthigt sähen, energischere Massregeln gegen ihn zu treffen.

Herr Glinz antwortete uns, er verreise nach Bern, um mündlieh Rechenschaft über seine Geschästssührung zu geben. Da acht Tage später Herr Glinz noch nicht angelaugt war, so wandten wir uns an Deinen unserer ^lngehörigen in .^t. Betersburg mit dem Gesuche, bei Herrn Glinz nachzusragen, warum er seine Abreise verzogert habe. unterm 25. Oktober wurde uns geantwortet, Herr Glinz sei plozlich gestorben.

..^osort wurde von uns Herr Baftor Erottet in St. Betersburg ermächtigt, provisorisch die Konsulatsgeschäste zu besorgen, als wir unterm 26. ^,ktober einen Bericht erhielten, aus dem wir ersahen, dass Herr Giinz alle seine Geschäfte in gänzlicher Unordnung zurükliess, dass grosse sinanzielle Verluste vorauszusehen seien , und dass die Absendung eines

Spezialkommissärs znr Regelung der Konsulatsgesehäste unerlässlich er-

seheine.

Am 3. Rovember beschlossen wir, Herrn Eharles Mereier, Sekretär der schweizerischen Gesandtschast in Berlin, in der Eigenschaft als interimistischer Geschäftsträger nach St. Betersbnrg abzuordnen,

mit dem Auftrage, die Geschäftsführung des Herrn Glinz zu unter-

suchen, die rükständigen Gesehäste zu erledigen und die Reklamationen zu sammeln, endlich sieh um einen Kandidaten als Nachfolger de.^ verstorbenen Generalkonsuls umzusehen.

Da Herr Mereier im Lause des Jahres l871 seinen bezüglichen Berieht nicht eingesandt hat, und bis dahin keine der sehwebenden .^ragen zur Erledigung kam, so müssen wir wegen Darlegung des Ergebnisses dieser Mission auf den Geschäftsbericht pro 1872 verweisen. Jn^ dess glauben wir einige Auskunst ertheilen zu sollen über die Geschäftslage diese Konsulats und das Verfahren, welches der Bundesrath einzuhalten gedenkt. Beinahe sämmliehe Forderungen werden gestellt von S.hweizerbürgern, welche in ihrer Heimat oder in Russland wohnen, und die, im ..Vertrauen aus die Jntegrität des Hrn. Glinz^ mit ^üksieht aus seine Amtsftellung uud den sehr guten Ruf, den er in St. Betersburg bis zu seinem Tode genoss, ihr Vermogen bei ihm deponirten, mit dem Gesuche, dasselbe für sie zu perwalten. Eine

79 .^sse Zahl dieser Geldanlagen wurde unterschlagen ; die genauere Summe derselben ist schwer zu ermitteln, indem die amtlichen und privaten Bücher des Herrn Glinz, wie die Konsulatsakten, beim Tode desselben sich in gänzlicher Unordnung vorfanden und bedeuteude Lüken aufwiesen.

Die Deponenten verlangen pom Bundesrathe die Rükzahlung ihrer guthaben, indem sie sagen, fie haben diese Geldanlagen bei Herrn Gliuz gemacht, weil er Konsul war, d. h. Vertreter der Eidgenossenschaft und von dieser bezeichnet, um die schweizerischen Jnteressen zu schüfen, und behaupten, der Staat sei ihnen gegenüber verantwortlich für die Geschästssührung seiner ..Beamten. Anderseits haben sie keine Ausficht, zu ihrem Gelde wieder zu gelangen durch einen Rekurs gegen die Masse, die Aktiven derselben werden kaum hinreichen, um die Glaubiger der beiden ersten Klassen schadlos zu halten, und es werden die schweizerischen Einleger meistens nicht einmal. in die dritte Kategorie klassifizirt werden konnen, da ihre Depositions.^uittuugen nicht konsorm sind den Bestimmungen des russischen gesezes, um als solche gelten oder als gerichtlieh produzirbare Titel dienen zu konnen. Der muthmassliche Betrag dieser Forderungen ist ungesähr 35,000 Franken. Jn unserer Korrespondenz mit ^rn. Mereier haben wir stetssort den Grundsaz fest-

gehalten, der Bund sei nicht haftbar für die Schädigung Dritter durch

die Nachlässigkeit der eidgenössischen Beamten in Erfüllung ihrer Amtspflichten oder durch verübte Vergehen derselben, wenn nicht ausnahmsweise Umstände eine Zahlungspflicht mit sich bringen. So ist in der vorliegenden Angelegenheit der ^all anzuführen, dass die russische Re^ gierung Summen beim Konsulat deponirte und dann znrüksorderte, in welchem Falle es evident ist, dass die Eidgenossenschaft bezahlen muss, wäre es auch nur, um nicht die künftige Stellung ihrer Agenten im Zustande zu kompromittiren.

Unter den gegenwärtigen Verhältnissen wird es sur uns sehr schwierig sein, eineu Raehsolger des Hrn. Glin^ zu finden. Das Konsulat in St. Betersburg ist mit Beschäftigungen aller Art überhäuft und tann nur einem solchen Manne anvertraut werden, der eine Vermogeusftellung einnimmt, die ihm gestattet, gewisse Opfer zu bringen, indem die diesem Konsulat zugewiesene jährliche Entschädigung von 5000 Franken kaum hinreicht, um die materiellen Kosten der Kanzlei und der gewohnlichen Geschäftsführung ^n deken. Die schweizerische Kolonie ihrerseits^ wünschte^ lebhast, durch einen diplomatischen Agenten vertreten zu sein,.

welcher als solcher besser im Stande wäre, die Dienste, die man von ihm wünscht, zu leisten . eine derartige Vertretung würde jedoch bedentende Kosten mit sich bringen, da man Jemanden aus der Schweiz senden und ihm einen betrachtlichen Gehalt geben müsste. Da dieser Bunkt bis jezt noch keine Lösung gesunden hat, so werden wir in unserm nächsten Berichte daraus zuzukommen haben.

80 H a v a n n a . Der demissionirende Konsul Scherrer wurde erse^ durch Hrn. Hans Rh.mer von Zürich, früher Vieekonsul.

B a r a . Der in Folge Rüktrittes des Hrn. Brelaz vakant gewordene Konsulatsposten in Bara konnte noch nicht wieder l^esezt werden, da der provisorisch mit der Besorgung der Geschähe dieses Konsulats betraute Herr Gänsly nicht die für eine definitive Ernennung erforderlichen Bedingu..gen aus sich zu vereinigen scheint. Das Konsulararchiv wurde dem Konsulat in Bahia zur Verwahrung übergeben. Wir haben den Herrn Generalkonsul Rasfard in Rio de Janeiro eingeladen, uns Vor-

schlage sür die Wahl eines Rachsolgers des Hr^. Brelaz einzureichen.

B a h i a. Aus Gesuch des Herrn Konsul Kohler ist Herr Charles Ehenand von Genf zum Vieekousul ernannt worden.

B a t a v i a . Rachdem der Herr Generalkonsul seine Entlassung verlangt und erhalten, ist an seine Stelle Herr ^chellenbaum vou Win.^ terthnr ernannt worden.

.

E r^r i eh t u n g n e u e r K o n s u l a t e . Jn Folge einer uns von B e st zugekommenen Betition und nachdem wir Kenntniss genommen von einem Berichte der schweizerischen Gesandtschaft in Wien, haben wir die Errichtung eines schweizerischen Konsulats in ersterer Stadt beschlossen und diesen neuen Boslen dem Hrn. Ulrich Keller von Oberegg (Th..rgau) anvertraut. Die Wichtigkeit der dort eugagirten schwei^eri..

sehen Jnteressen und die grosse Zahl unserer in dieser Stadt uiedergelasseuen Angehörigen schienen uns die Errichtung dieses Bostens in der Hauptstadt Ungarns nothig zu machen.

Es find uns mehrere anderweitige Betitionen um Errichtung schweizerischer Konsulate eingegangen, die wir jedoch nicht berücksichtigen zu.

sollen glaubten. Wir sind hierbei stets von dem Gesichtspunkte ausgegangen, dass die Errichtung von Konsnlarpoften in Wirklichkeit nur da erforderlieh ist, wo die schweizerischen Jnteressen durch ^ie Abwesenheit eines solchen Bostens gefahrdet wären, sei es wegen zu grosser Entsernung eines schweizerischen Vertreters, sei es mit Rüksicht aus die poli.tische und eivile ...Organisation des betretenden Landes.

Häusig gehen übrigens solche Betitionen von diesem oder jenem -.-.

bisweilen sogar fremden - Kausmann aus, welcher sür sich den Titel eines Konsuls wünscht, um seinem Haudelshause mehr Ausehen zu geben, und der nicht einmal die an seinem Wohnorte anwesende Sehwei^erkolonie konsultirt. Wir eitiren unter den diessalls abgelehnten Betitionen diejenigen von München, von St. Juan del Rorte, von Bortland, von Rashville, von Memphis, von Setis ^e.

Ueber die Errichtung eines schweizerischen Konsulats in Setif müssen wir indess noch Einiges bemerken. Diese Frage wurde angeregt theil....

durch Betition der nämlichen penser Gesellschaft, von welcher w... bexe^ ^u sprechen hatten aulässlieh ^er von der sran^osischen Regierung den durch die arabische J..surrektiou ruinirteu Kolonisten gewährten EntSchädigung , theils durch zwei Betitioneu der Regierungen von Waadt uud Gens. Wir glaubten dem Wunsche der Betenlen nicht entsprechen zu sollen, weil eine sorgfaltige Brüsung des Rustaudes der Kolonie Setis uns klar bewiesen hat, dass die ^ahl der sehwei^erischeu Colonisten dortselbst sehr beschränktest und von ..^ahr zu Jahr abnimmt, so dass die Bezeichnung .^ehweizerkolonieu keine Bedeutung mehr hat. Sodann ist, seitdem uns oberwähute Betitioueu zugekommen, ein Viz.^onsulat in Bhilippepille errichtet worden, welches nieht so weit von Setif entfernt wäre, dass es dem .^.erru Konsul Sider unmo^lieh sein würde, seinen Schu^ bis dorthin auszudehnen. ..^ie penser Gesellschaft erblikt... übrigens, wie gesagt, in der Errichtung dieses Konsulats nur eine ..gewähr für die siua.^ielle Ankunft der ^esellschast . Bew^s hiesür ist der Uu..sta..d, dass sie uns als Kandidat für diesen Besten den UnterDirektor der ...Gesellschaft vorschlug, und dass sie gleichzeitig mit ihren Schritten beim Bundesrath die nämlichen au.h bei Oesterreich und einigen andern Mäehteu that, denen sie den gleiche.. Kandidaten vorschlug.

^ius diesen. Gründen und noch anderweitigen, deren Auszählung h^er zu weit führen würde, glaubten wir iu ..^elis ke^. s.^hwei^risches Kon.

sulat errichten zu sollen.

S e h u z d e r Sch w e i t e r i m A u s l a u d e d u r ..h die d e u t sche u u n d a m e r i k a u i sche n K o n s u l a t e .

Schon oster sind uns Betitiouen schweizerischer Bürger oder Handelshäuser eiugekommeu, die iu Ländern niedergelassen sind, wo die Sehwei^ weder diplomatische Agenten noch Konsuln hat, dur.h welche Betitio..en unsere Da^wischenkunst bei dieser oder jeuer auswärtigen Ma.ht angesprochen wurde, um deren Kousularsehu^ ^u Gunsten der Betenten zu erwirken. B^i ^lnlass eines sollen Balles bem^rl^te uns die deutsche Gesandtschaft in Bern, es wäre viel leichter und speditiver, durch eiue allgemeine Maßnahme die bisher d.irch jeden ^p^^iallsall nothig gemalte Korrespondenz zu vermeiden, und sprach sich dafür aus, diese Angelegenheit ein sür alle Mal zu regeln, iudem ue erhärte, die kaiserliche Regierung sei
geneigt, ihre diplomatischen un... Konsularagenten durch allgemeine Versügung zu ermächtigen, an ^rleu, wo keine ossi^ gellen Vertreter der Eidgenossenschaft sind, ihren Sch.^ denjenigen Schwei^erbürgern ^u gewähreu, welche denselben iu .^pruch nehmen souten.

Wir nahmen Akt von diesem Anerbieten der deutschen Regierung und aeeeptixten dasselbe, jedpch mit der Erklärung. dass wir dadurch

nicht Willens seien, die Schweizer im .^luslande zu verpflichten, sieh

82 unter den deutschen Konsularschuz zu stellen. oder auch nur. ihnen d^ selben besonders zu empfehlen.

Aehnliehe Verhandlungen fanden statt zwischen unserm politischen Departement und dem Herrn Minister^Residenten der bereinigten Staaten in Bern, und in Folge derselben gab die amerikanische Regierung ihren diplomatischen und Konsularagenten eine allgemeine Jnstruktion in gleichem Sinne, wie die von der kaiserlich deutschen Regierung ertheilte.

Das bezügliche Kreisschreiben des Kabinets^ von Washington wurde indess von den amerikanischen Beamten nicht ganz richtig ausgesagt, indem diese glaubten, sie seien durch jenes eingeladen, ganz und ausschließlich die schweizerische Ko^sularvertretung ans sich zu nehmen, so dass sie geradezu als Konsuln der Eidgenossenschaft anzusehen wären.

Mehrere unter ihnen kündigten diess der Regierung des Landes, wo sie residirten, an, indem sie ein neues Ex^uator als schweizerischer Konsnlaragent verlangten. Da Derartiges sogar in Ländern vorkam, wo die Schweiz Konsuln hat, so reklamirten diese dagegen beim Bundes-

rath. Gleichzeitig erklärte die kaiserliehe Regierung, sie konne die ^..tellung ni^.ht aeeeptiren, welche ihren Agenten durch das Verfahren ^der ameri^ kanischen Konsuln erwachse, und verlangte vom Bundesrathe, er solle zwischen den beiden Protektionen wählen.

Wir beantworteten diese Erossnnng durch unsere Rote vom 10.

November, in welcher wir unter einlässlicher Aüseina..dersezung unsres

Standpunktes bemerklich machten, dass die signalisirten Uebelstände leicht

zu beseitigende Folgen eines Missverständnisses von Seiten einiger amerikanischer Konsulate seien und wandten uns zur Beseitigung desselben in einer erklärenden Rote an die Regierung der Vereinigten Staaten mit dem Ersuchen, es mosten die ihren Konsulaten gegebenen Jnstruktionen in dem ^iune präzisirt werden, dass deren Protektion nur aus diejenigen schweizerischen Angehörigen sich zu erstreken habe, welche sich ausdrütlieh darum bewerben würden. Die amerikanische Regierung hat diesem Wunsche entsprochen und da auch deutscherseits weitere Einwendungen nicht gemacht wurden, so kann diese .Angelegenheit als geregelt betrachtet werden.

Die Vertheilnng des Kredits von Fr. 50,000 für Beiträge an

schweizerische Kosnlate ^Büdget^Rubrik ..11, A b) geschah ganz gleich, wie im Jahre 1870.

83 ^ Es erhielten: Das Generalkonsulat in Washington . . . . . . Fr.. 16,000 ,, ,, ,, Rio de^ Janeiro . . . . .

,, 9,000

,,

Konsulat

,,

,, ,,

,,

,, Reu^ork ,,

Havre

.

.

. . . . . .

,,

5,000

.

,,

5,000

" .,

3,000 2,000

.

.

.

.

.

Generalkonsulat ,, St. Betersburg . . . . .

Konsulat ,, . Reu^Orleans . . . . . .

,., .

,,

,, Bhiladelphia . . . . . .

,, Marseille . . . . . . .

,, Bnenos A.^res . . . . .

,,

,,

,,

Bremen

.

.

.

.

.

.

.

,,

1,000

,,

Genua.

.

.

.

.

.

.

.

,,

1,000

,,

,, ,,

,, 2,000 ,, 2,000 ,, 2,000

,, Amsterdam . . . . . . ,, 1,000 ,, Antwerpen . . . . . . ,, 1,000 Bewilligter Kredit sur 1871 Fr. ....0.000

IV. ^.u.^n.^sche ^ndtsch^ten und ^onsn^te in der ^chm.^.

A. G e s a n d t s ch a f t e n.

Bauern.

Herr Baron A l f r e d von B i b r a , srühex Geschäfts träger, wurde als Ministe - Resident ak-

kxeditirt.

Belgien.

.

Herr H u b e r t D o l e z wurde als belgischer Ge-

schäststräger akkreditirt.

D e u t s c h e s Reich. Herr Generallieutenant von R o d e r wurde akkreditirt in der Eigenschaft eines aussexordentliehen Gesaudten und bevollmächtigten Ministers des deutsehen Reiches. (Siehe Botschaft vom 28. Juni

187l.)

Franz. R e p u b l i k . Herr Marquis de Eh^teaurenard wurde abberufen und an dessen Stelle von der französischen Regieruug Herr Lansre.^ als ausserordentlicher Gesandt ter und bevollmächtigter Minister der französischen Republik bezeichnet.

B. K o n s u l a t e .

Das eidgenosfische Er^uatnr wurde ertheilt für: Brasilien.

an .Herrn F e r r e i r a - V a l l e als Generalkonsul und O l i v i e r V e n e l als Vieekonsul in Genf, sowie an Herrn A r n o l d E o u r a n t als Viee,konsul in Bern.

84 Deutschland:

an Herrn H u g o B r o d h a g , Württemberg..^..

Konsul in Gens, als Konsul des deutschen Reichs in der nämlichen Stadt, und F. Ma r t als Kon-

sul in Zürichs

V e r e i n i g t e S t a a t e n v o n A m e r i k a : an Herrn G r a n t als Vieekonsul in Genf, und Herrn A u er, Vieekonsul in Zürich.

G r o s s b r i t a n n i eu : an Herrn J o h n A u l d j o , als interimistischer Konsul in Gens.

Jm Berichtsjahre mnssten wir uns auch beschäftigen mit einer Reklamation der französischen Gesandtschaft in Bern gegen eine Sehlussuahme der Regierung von G e n s , ..^.rch welche der K a n z l e r d e s f r a n z o s i s c h e n K o n s u l a t s in dieser Stadt der S t e u e r uuterworfeu wurde. Diese Reklamation stülpte steh ans die konstante Verwaltuugstradition, auf den Grunds..^ der diplomatischen . und KonsularImmunitäten nnd denjenigen der Exterritorialität, - und verlangte zu Gunsten des Konsulatsi.a...,lers Befreiung von direkten und indirekten Steuern. Die betreffende Rote bemerkte im Weitern, das Argument, welches sich daraus stülpe, dass die schweizerischen Ko..sul..tslanzler in Frankreich die Steuer befahlen, kouue nicht geltend gemacht werden, indem die Stellung dieser leztern keine offizielle sei, ...a sie .von den Konsuln und nicht vom Bundesrathe gewählt, die französischen, von der. Regierung ernannten Konsulatskan^ler dagegen sormliehe Beamte seien.

Rach Einholung eines bezüglichen Berichts von der Genfer Regierung antworteten wir unterm 24. März folgendes.

,,Raeh allgemeinen Grundsätzen des Volk^rreehts und nach den in der Schweig .verkannten Grundsäzen, sowie gemäss der duxeh gewisse Verträge geregelten ..^ra^is, gelten di.. Konsularageute.. nicht als Mitglieder des diplomatischen Eorps. .^ie sind daller nicht theilhastig des Gesezes über Exterritorialität, sondern im Gegentheil der Gerichtsbarkeit des Landes unterworfen, wo sie ihre Funktionen ausüben.

Ans diesem Grnudsaze ergibt sieh, ^ass die Konsuln den Steuern des Landes, ^^ sie residiren, unterworfen find, ansser es wäre durch einen ^ertrag oder durch Reeiprozitätszusi.heruugeu eine besondere Stellung oder eine Ausnahme zu ihren Gunsten stipulirt, was in der vorliegenden Frage zwischen der Schweiz und Frankreich nicht der Fall ist. Ebenso verhält es sich mit dem den Konsulaten attachirten personal, gleichviel ob dasselbe übrigens vom Konsul selbst oder von der Regierung ernanut sei.

Die einzige ^rage, welche in Betracht fallen konnte, wäre diejenige, ob die Konsnlatskanzler dnreh den Staat, dem sie angehoren,

85 e..^.s..häd^t werden, o.^er ob sie nur in privaten Ges.hästsbeziehnngen zum Konsul stehen. Der Umstand, dass der Betreffende , wie es scheint,. direkte vom Staat salarirt wird, veranlagt den Bundesrath, dem ^taatsrathe vo.. Gens zu empfehlen, sur den betreffenden Gehalt Stenersreiheit zu gewähren, wie dies a n eh in Bezug anf die Einuahmen der Konsulale, Emolumento ^e. aus Rüksiehteu internationaler

Schiklichkeit so gehalten wird, wobei die Vfli.ht ^..r Steuerzahlung

übrigens wie sür jeden andern Angehorigen des namlichen Landes fortbesteht.^ Die nämliche ^rage wurde später ausgeworfen bei Anlass der Verlassenschast des Hrn. Re^uold, englischer Vieekonsul. in Gens, von welcher die Genfer .Regierung die Haudänderungsgebühr erheben wollte.

Diese ^rage gelangte jedoch zu keiuer Erledigung, da der Verstorbene in Geus kein Vermog...^ hinterließ und seine Familie den Kauton sofort nach dem Ableben ihres ^auptes verliess.

V.

^..n^w^noerun^.

J.... Auswauderungswesen ist im Berichtsjahre nichts Erhebliches vorgekommen.

Jn Vollziehung einer Schlussuahme des .Nationalraths vom 7. ^e^ember 1870, welck..e den Bundesrath einlud, .,zu untersuchen, ob nicht solcheu Versouen, die ohne bestimmtes Ziel^ nach Amerika answaudern, gewisse Anleitaugen gegeben werden konnten, um dieselben den Gefahren und Versühruugeu zu entziehen, welchen sie in den Ausschisfungsplanen ausgesezt stnd^, --^ haben wir am 1.). Dezember gl. J. an die schwei^rischen Konsulate in Amerika ein Kreisschreiben erlassen.

Die Antworten aus dasselbe sind gegenwärtig in unsern Händen; wir glaubten jedoch uicht weitere Massuahmen treffen und weiter vorgehen zu sollen, weil die ^.rage. ob diese gesammte Materie durch die ueue Bundesverfassung in die Kompetenz des Bundes gelegt wer.^e, bei den Kommissionen der Bundesversammlung sehwebend war, deren vorherigen Entscheid wir glaubten abwarten zu sollen. Jmmerhin habeu wir nicht versäumt, so oft sieh hiezu Anlass bot, Ausschlüsse über diese Frage zu sammeln und sür künftige Arbeiten Materialien vorzubereiten.

Als Spezialsall, in welchem unsere Jutervention in Anspruch genommen wurde, haben wir ^u ermähnen eine Bes.^hwerde der Regierung von Aargau gegen Hrn. Erni, Konsul der Vereinigten Staaten in Basel, welcher in den Zeitungen dagegen protestate, dass kantonale Behorden, besonders von Aargau. mittellose, arbeitsunfähige uud bisweilen selbst ^irrsinnige Leute naeh Amerika spedirten. Aus unser Verlangen lud die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten iu Bern Hrn.

Erni ein, sich künstig eines solchen Benehmens ^u enthalten und,

86 wenn er Beschwerden anzubringen habe, hiesür einen geeigneteren ^eg

einzuschlagen. Gleichzeitig theilte sie uns einen Bericht der Ans-

wanderungskommission von Reu^ork mit, in welchem diese sich beschwerte, dass man wirklich esters kränkliche und ganz mittellose Leute nach Amerika spedire.

Wir erhielten hierüber einen sehr nmsassenden Bericht der Regierung von Aargau vom 2. Angust 1871, welcher uns gestattete, alle von ihr getroffenen Massnahmen zur Orgauifirung des Auswandernngswesens und zur Abstellung der Missbräuche zu konstatiren, und der am Schlusse den Wnns..h aussprach, die Auswanderung mochte unter den Schu^ des Bundes gestellt werden. Wir brachten den Jnhalt dieses Berichts .^ur Kenntniss der Gesandtschast der Vereinigten Staaten, und bemerkten ihr, wir müssten es als eine Massnahme von unberechenbarer Tragweite ansehen , wenn irgend eine Massnahme in dem Sinne getroffen würde, von den Einwohnern ansser dem Beweise ihrer Arbeitsfähigkeit aneh noch einen solchen über das Vorhandensein eines gewissen Besizes beizubringen, der ihnen gestatten würde, eine Zeitlang beschäftigungslos zu leben, --- und zwar stüze sieh diese Ausfassung daraus, dass die Auswanderung hauptsächlich ein Rothbehels sur diejenigen ist, welche nichts besizen.

VI. ^t^sellsch...^^ Die Verkeilung des^ zu Gunsten der schweizerischen .^ilssgesell.

Rasten im Auslauge bewilligten Kredites von Fr. 10,000 geschah nach den früher angenommenen Grundsäzen und mit möglichster Be..

rüksichtigung der Anforderungen des Moments, wie wir solehe nach den Rechnungen und Jahresberichten der genannten Gesellschaften konstatiren konnten.

Zum ersten Mal trugen wir aus die .Liste der subventionirten Gesellschasten die Wohlthätigkeitsgesellsehast von E a ir o, welche von den zur Jnauguration des Suezkanals abgesandten schweizerischen Delegirten gegründet worden.

Reue Gesellschaften bildeten sieh in L^on, Eineinnati und Ehieago.

Vor Aufnahme derselben un.ter die mit Unterstüzung bedachten wollten wir abwarten, bis sie definitiv in Thätigkeit getreten und uns ihren ersten Jahresbericht eingesandt hätten.

Die Gesellsehast von Mexiko, von der wir seit zwei Jahren, ungeachtet der an sie gerichteten Ermahnungen, keinen Bericht erhielten, wurde sür dieses Jahr uieht ans die Vertheilungsliste gesezt.

^ Da die Zahl der Wohlthätigkeitsgesellschaften sich stets

vermehrt

und ihr Thätigkeitsseld sich von Jahr zu Jahr erweitert, so dürste

.

.

.

.

.

.

voraussichtlich der Kredit von 10,000 Fr. bald nicht mehr zur ^..ekung d^.r diessälligen Bedürfnisse genügen.

Mit Rüksicht auf die bedeutenden Opfer, welche die Gesellschaften von Bordeaux^ und Marseille während des sranzosisch-deutschen Krieges bringen mussten, bewilligten wir Jhneu einen ausserordentlichen Beitrag von 2000 Fr., welchen wir dem Ergebnisse der Rationals^^ription enthoben, die zu Gunsten der in Frankreich wohnhasten Schweizer aufgenommen worden.

^..ie diessälligen Beiträge vertheilen steh wie solgt :

Fr^ 50 75 Bhilhelvetische Gesellschaft in Brüssel . ^ .

.^0 Schweizerische Hilssgesellsch...ft in München .

100 ,, Hilssl^asse in Hamburg .

200 ,, Wohlthät.^eitsanstalt in Berlin 100 Hilsskasse Grütli in Frankfurt a. M. . ^ .

' 50 Schweizerische ...^sells.hast in Leip^g .

50 ,, Hilfsgesellschast in gingen .

50 ,, ^ Gesellschaft in Stuttgart 50 Helvetische Wohlthätigteitsgesells.haft in Besancon .

200 Schweizerische Wohlthätigkeitsgeseilschast in Bordeaux^ 800 .^oufular-Armenkasse in Marseille 50 1,400 Helvetif.he Wohlthätigkeitsgesellschast in Baris ^00 Gesellschaft für gegenseitig^ Unterstü^uugen in Baris 300 Schweizerische reformirte Kirche in .^oudon 100 Wohlthätigkeitskasse der resormirteu Kirche in Florenz 50 Hilfsgesellschaft Eoneordia in Ancona .

100 Helvetische Wohlthätigkeitsgesellschast in Genua 850 ,, ^, ,, Reapel .

50 ^ ,, ,, Livorno .

200 ^ ,, ,, ,, Rom 50 ,, ,, " Venedig .

100 Hilfskasse für die ...rmen Schweizer in Mailand 100 Schweizerische Hilfsgesellsehaft in .^..urin 75 ,^ Hilfskasse in Amsterdam 50 ..

Hilfsgefellsehast in Best .

75 Helvetische Hofgesellschaft in Priest .

100 Schweizerische Hilssgesellschast in Wien 150 ^, Wohlthätigkeitsanstalt in Lissabon .

100 ,, Moskau .

100 ,, ,, ,, ^.^esf^ .

Uebertr..^ 6,275 Schweizerisch.. Hilfsgesellschast in Augsburg .

Hilsskasse

i n Rizz..

.

.

.

.

.

.

.

88 ^

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1 .

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S..hweizer.s.he Wohlthätigke^a.^lt in St. Betersburg ^^ . 400 .,

...

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^.^

,, Barcelona.

...

^

. ^ 50

., Sau F r a n .i ^ o . . ^ ^ . ^ 500 ^Washington

^.^..

.^

.^ .. ..

...

philantropische Gesellschast in .^ueuos^l^es ^ .

..

200

Hilssgeseilschast in Ren-^ork . ...^.^..^^.^ ..^00 . ^, ,, Philadelphia .. ^ .^ . . . ^ . 200 Wohltbatiakeitsaesellsel..ast in. ^oflon

,,

,,..

.

^

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.

^,

,,

^ R i ...

de

Wohlthatiakeitsaesell chast in .^ahia .

^ J a n e. ir o

^.

.^.

. . 50

^00 50^

^. ^ . 50

,, .

.^ ,, ^.

^ ^, Valparaiso ^. ^ ^ ^ ^00 ,, ^ilfskasse in Alei.and^en . ^ ^ ^. ^ ^ .

^ . ^200 Diakon issen-Spital in Alei.andrien ..

.

^.

..

.. 100

^entsche. Hilssgesellschast in Capanna . ^ .^ ^ .^^ .^ ^ ^. ^ 75 Schweizerische Filmgesellschaft in Eairo

^

. ^

^.^

^.

. ^

100

Bewilligte.^^redit Fr. 10,000

V.l.L ^nnere ^..na.ele^n^iten.

Jm Berichtsjahre hat die Bundesversammlung lauge ^erathnugen gepflogen über die Anträge ihrer .kommissionen betreffend die R e v i s i o n der B u n d e s v e r f a s s u n g von 1 8 4 8 .

W.r halten es ..ieht für nothig, uns hier über die verschiedenen Bhasen zu perbreiten, welche dieses für die Zuknnst unseres Vaterlandes so wichtig^ Werk durchlausen hat , dagegen scheint uns ein kurzes geschichtliches Resü...^ und die Auszeichnung einiger der wichtigsten ^.aten von einigem Jnteresse für später zu seiu.

.^lm 21.^ Dezember 18^..) hat der Ratioualrath, bei Aulass einer Motion des ^ Herrn Nationalrath Ruchonnet, betretend die Bnudesgesezgebung in Ehesachen, und aus Antrag des Herrn Nationalrath Brunner, den Bundesrath eingeladen, ..bis zur nächsten Zession der Buudesversammluug Bericht und .Antrag zu bringen, in welcher Weise die Bundesverfassung zu revidireu sei , um sowohl die Zweke der Motion zu erreichen, als auch ^überhaupt die B..ndesversassuug mit den

Zeitbedürsnissen in ^Einklang zu bringen.^ Dieser Einladung entsprechend ,

legte

der Bundesrath unterm

17. Juni 1870 eine Botschast nebst Anträgen über die Revision der

Bundesverfassung ^or.

Die Frage wurde zunächst Gegenstand einer vorläufigen Diskussion im Sehoosse des Nationalraths, uuterm 7. Juli 1870.

Am 9. gleichen Monats ....urde eine .kommission von 1.^ Mitgliedern ernannt, mit dem Anstrage, im Laufe der Session Berieht zu

89 ersten über den zu befolgenden Revistonsmodus (Zeitpunkt der Anhandnahme der Berathun^en u. s. w.). ^Unterm 19. Juli l.e^te die Kommission ihren Berieht por, .. nebst einer ^Reihe von Anträgen, deren hauptsächlichster dahin ging, es sollen die Berathungen über die Revision der Bundesverfassung in der Dezembersession beginnen und zu diesem Zweke die Priorität in Bezug auf das Budget von 1871 dem Ständerath überlassen werden.

Der Ständerath trat am folgenden Tage dieser Sehlnssnahme bei und ernannte eine Revisionskommission von 11 Mitgliedern.

Die Kommission des Nationalraths sollte sieh am 5. September versammeln, allein die auswärtigen politischen Ereignisse nothigten, den Zusammentritt aus den 17. Oktober zu verschieben.

Es wurden vier Spezialsektionen ausgestellt, allein die Arbeiten konnten noeh nicht begonnen werden.

Am 3. Dezember besehloss die Kommission, dem Nationalrath die Gründe der in den Arbeiten eingetretenen Verzoger.ung .auseinanderzusezen und den Antrag z.u stellen, die Bundesrevision in ^iner ausserordentlichen Session vorzunehmen, deren Beginn vom Bundes^ rathe oder in der nächsten ordentlichen Session sestzusezen sei. Dies^ .besehloss der Nationalrath am 14. und der Ständerath am 23. Dezember.

. Am 27. Februar begann die Kommission des Nationalraths ihre Beratungen; sie sass bis zum 18. Marz ., am 17., 18. und 19. ^pril.

fanden die Schlussberathungen über die dem Nationalrath zu unterbreitenden Vorschläge statt.

Die Kommission des Ständeraths sass vom 10. bis ^um 19. Mai 1871.

Unterm 4. Juli 1871 besehloss der Nationalrath, aus die Revision in einer ausserordentlichen Zession einzutreten, die am .^. Rovembex zu beginnen hätte . der Ständerath seinerseits sprach sieh am 6. Juli für den 18. September aus. Raeh verschiedenen abziehenden Sehluss^ nahmeu trat der Ständerath sehliesslich, unterm 14. Juli, dem vom Nationalrath aus den 6. Ropember^ sestgesezten Zeitpunkte bei.

An dem bestimmten Tage trat die Bundesversammlung wirklieh zusammen und der Nationalrath begann die Revisionsarbeiten schon an diesem ersten Tage . se.ine Beratungen dauerten ununterbrochen .bis zum 23. Dezember.

...tm t 5. Januar 1872 nahm er sie wieder aus und sezte sie bis zum 5. März fort, mit eiuer Unterbrechung vom 9. bis zum 19. Februar. .

Der Ständerath beschädigte sich mit der .^rage vom 15. Januar bis zum 5. März, mit einer Unterbrechung vom 10. bis zum 1.^. ^ebruar.

^lm 5. März votirten die beiden Räthe den neuen Versassungsentwurf und das bezügliche Bundesgesez, woraus die ..Zession geschlossen

BundesbIatt. ^..hrg. XXIV. Bd. II.

7

90 ^vurde.

Der mit Festsezung des Tages für die Volksabstimmung ^-

auftrage Bundesrath bestimmte hiesür den 12. Mai 1872.

Am 24. Dezember 1870 hat die Bundesversammlung, nachdem sie Kenntniss genommen von den diessfälligen Botschaften des Bundesxathes vom 2. und 10. Dezember 1870 betreffend die V e r f a s s u n g . ^ a g i t a t i o n t m K a n t o n T e s s i n, beschlossen^): ,,1. Die Einheit des Kantons Tessin soll unter allen Umständen gewahrt bleiben, und es kann eine Trennung in zwei Halbkautone, als mit den Jnteressen der Eidgenossenschaft und des Kantons selbst unvereinbar, nicht zugegeben werden.

2. Die Bundesversammlung appellirt an den Patriotismus und die eidgenössische Gesinnung der entzweiten Bürger Tessins, und ladet den Bundesrath ein, zum Behnfe einer dauernden .Ratifikation dieses Kantons einen neuen Vermittlungsversuch anzubahnen und übe... dessen Resultat ihr Berieht und Antrag zu hinterbringen.

Jnzwischen bleibt die Entscheidung über die anhängigen Rekurse gegen die Beschlüsse des Grossen Rathes, sowie die Volksabstimmung über den Verfassnngsentwnrs ausgesehoben.^ Dieser Besehlnss wurde von uns unterm 26. Dezember der Tessiner Regierung mitgetheilt, welche denselben sofort im kantonalen Amtsblatte publiziren, in allen Gemeinden des Kantons öffentlich ansehlagen und in je einem Exemplare den Grossratl^sdeputirten zukommen liess.

Am 1. Januar erhielten wir vom Herrn Präsidenten des tessinisehen Grossen Raths eine Depesche, welche uns anzeigte, dass er diese Behörde, krast der unterm 26. November ihm ertheilten Vollmachten, ans den 5. Januar zur Kenntnisnahme des Bundesbeschlusses einberufen habe. Da der tessinisehe Staatsrath von dieser. Einberusung, deren Zwek er nicht kannte, nicht benachrichtigt wurde, und er dieselbe für verfassungswidrig hielt, so wandten wir uns an den Herrn Brasidenten Mordasini, indem wir ihn an den Bundesbesehluss erinnerten und unsern sesten Willen anssprachen, demselben ^Raehaehtung zu perschaffen. Rach Anhörung der Erklärungen des Präsidiums beschlossen wir am 4. Januar, der tessinisehen Regierung zu schreiben: wir wollen die Zusammenkunft des Grossen Rathes nicht verhindern, müssen jedoch den Aussprnch der Bundesversammlung über die Frage der Versassungs-

widrigkeit des früheren Dekrets des Grossen Rathes, demzufolge d..^

Einberusung stattgefunden hatte, vorbehalten. Jndem wir verlangten, von dem Vorfallenden jeweilen in Kenntniss erhalten zu werden, drükten wir die Hoffnung aus, die Zusammenkunst der Deputirten werde

^) Bunde^Iatt von ..^1, Bd. 1, S. 10.

91 der erste Sehritt zu einer ernsten Verständigung zwischen den Bartei.^n sein. ^ Ein Telegramm vom 6. Januar zeigte uns an, der Grosse Rath^ habe, im Einklange mit dem Staatsrathe, beschlossen, eine Broklamation an das Volk zu erlassen, unter Verschiebung der Abstimmung vom 8.

Januar über den .^ersassungse..twurs und Einladung an den ^ottoEeneri, zur Wahl seiner Abgeordneten zu sehreiten. Am 16. gleichen Monats übermachte uns die tessinische Regierung die Sehlussnahmen des Grossen Räths, durch welche dieser sich zur Versohnung geneigt erklärte und den Staatsrath einlud, sosort die ^Wahlen des^ Sotto-Eeueri vornehmen zu lassen, damit die Gewählten au der Versammlung des Grossen Rathes .vom 26., auf welchen Zeitpunkt er sieh vertagte, Theil nehmen konuen. Der Staatsrath fand jedoch, es sei besser, mit den Wahlen bis zur Gesammterneuerung des Grossen Raths vom 15. Februar zuzuwarten. Wir theilten diese Ansieht und brachten dem Staatsrathe in Erinnerung, was wir ihm bereits anlässlich der Zusammenkunft vom 5. Januar geschrieben hatten, mit der Einladung, unsern Ge-

sichtspunkt dem Bräsidium des Grossen Raths mitzutheilen. Die Ver-

sammluug trat indess zusammen, sass jedoch nur zwei Tage lang und trennte sich am 28., nach ausgesprochener Vertagung der Diskussion des Budget sur 1871 und Ermächtigung ihres Brästdenten, sie an den Ort und zu dem Zeitpunkt, wie die Umstände es erheischen mochten, zusammenzurusen.

Unterm 11. ^ebruar beschlossen wir. im Einverständnis.. mit den früheren Kommissären, den Herren Nationalrath Karrer und Oberst Burnand, welchen wir ihre gewünschte Entlassung unter bester Verdankung der geleisteten Dienste ertheilten, den .^.errn Minister Bioda naeh dem Tessin in ofs^ioser Mission abzuordnen, damit er durch seine Gegenwart und seine Thätigkeit zur Baeisikation der Gemüther und zur Ausrechthaltung der Ordnung beitrage.

Herr Bioda nahm diese Mission an und verreiste naeh dem Tesstn, wo er am 22. Februar eintras zur Versammlung des Grossen Rathes.

Dieser ledere, aus den allgemeinen Wahlen des gesammten Kantons hervorgegangen, sand sieh zahlreich ein und sass einige Male vollzählig.

Das Bureau des Grossen Raths verständigte sich mit unserm Abgeordneten über die offiziose Zusammenberusnng der Deputaten des Sopraund des Sotto..Eeneri, damit von jeder Seite eine Kommission von neun Mitgliedern ernannt werde, zum Zweke des Eonserirens und der Forderung der Versohnung. Am 2. März wurden die beiden Kommiß sionen von Hxn. Bioda zusammenberusen, der ihnen den Zwek seinem Mission mittheilte und sie einlud, sich über gegenseitig zu me.ehend...

Konzessionen zu verständigen. Die Kommission des Sotto..E..neri be-

^ann mit Anseinanderseznng ihrer Besehwerden und Formulirung ihrer .Begehren über die streitigen funkte, beziehungsweise den Siz der^Re.^ ^..rung.nnd der verschiedenen ^taatsbe^orden, den Modus der Wahl de.: Gr...ssrathsabge...rdnet^n , des .^taatsraths und des ^antons^e-

nichts ^. ^e.^

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Die Commission des Sopra..Eeneri l^.sehloss folgenden Tags, die ^Anträge der Gegenpartei durch andere, nach ihrem Dafürhalten billigere ^Vorschläge zu ersezen, und bat den eidgenössische.. ^Abgeordneten, seine Verwendung sortsezeü zu wollen, Diese der .kommission des^ottoEeneri mitgetheilt Schlussnahme wurde .von ihr^ls^ eine Ablehnung .angesehen .tnd es liess dieselbe unterm 7. März dem Herrn Bioda neue Vorschläge zukommen.

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Jndess machten am gleichen Tage fünf Abgeordnete der ....eventina dem Grossen Rathe Anträge, die^ im Wesentlichen mit den Ansichten des Sotto teneri im Einklang standen. Eine grosse Agitation ^gab sich im Sehoosse des Grossen Rathes knnd, welcher nach zwei langen .^izungen (10. und 11. März) die gestellten Anträge annahm und unserm Abgeordneten mittheilte. Dieselben gehen im Wesentlichen dahin: Der Trosse Rath und der Staatsrath sizen, vom 3. März 1869 an ^erech...et, von 12 zu ^2 Jahren in Bellinzona und in Lugano^ das Obergerieht hält seine Sangen in Lokarno und in Lugano , die Kriminalkammer snnktionirt ^e nach den Fällen in den verschiedenen Jurisdiktionen , das permanente ^nrean des^antonsgeri^.hts, die Anklagekammer und der Kassationshos stzen in .Loearno.

Die Grossrathsdeputirten werden durch die zur Kreisversammlung einberusenen Bürger jedes Krei-.

ses gewählt, im Verhältnisse von einem Abgeordneten aus je 1000 ..Seelen der Bevolkerung. Der Staatsrath wird dnrch ein einziges Kantonal.Eollegium ernannt. Die...) Mitglieder des Kantonsgeriehts werden je in ihrem Eollegium gewählt .^e.

Die Annahme dieser Anträge veränderte wesentlich die Stellung der Parteien, der ^opra- und der Sotto^Eenere standen sich nicht mehr als zwei feinde gegenüber, und damit war ein grosser Schritt auf dem Wege der Verso^nung gethan. So schloss die Zession, nachdem der Grosse Rath beschlossen hatte, die Berathnng der Versassungsrevision aus^ seine ordentliche ...^eptembersession zu verschieben. Unterm 22. Mai ersuchte uns der ^taatsrath, seinen Rekurs vom 3. Dezember 1870 gegen die .^chlussnahmen des Grossen Raths vom .November 1870 nicht in der Juli.Session der Bundesversammlung vorzulegen, damit nicht etwa die durch den Rekurs hervorzurufenden Diskussionen der Barifikation der Gemüther sehaden mochten.

Unterm 17. Angnst frng der Herr Minister Bioda uns an, ob .....ir es sür nothig halten, dass er anf den genannten Zeitpunkt nach

^ ..^esstn znrükkehre. ^B^or.^vi^^m^ant^xteten, holten .^..ir das^ntachten der Tefs.uer ...^gieruna^ ei..,^ i^m wir .derselben unser. Zutrauen .n .^en ^xossen.^Rat^ ..u...d^^u..fer^ Ueberzeugun^ aufsprachen, .dass man mit einiger Mässigung wohl dahin gelangen werde, das Werk der Baeifikation des Landes zu befestigen, und indem wir sie. einluden,^ den bei d.^.r Bundesversammlung^ pendente^. ^Rekurs zurückziehen.. Die tessiniseh..: R.^ierun^ antwortete uns^ .im 28.^ ^li.gust, die Lage de^ Kantons^habe sieh bedeutend verbesserte der xegelmässige^ und konstitutionelle ^ang der Jnstitutionen ulid Verwaltungen^ sei wieder eing.etreten und daher di^ fernere Anwesenheit eine.s ^eidgeno^s..hen^R^präsentanten im Hessin überflüssig geworden. W.r^ theilten ^se.^l.twort dem Herrn Minister Vioda mit, ihm ^gleich anzeigend, dass wir beschlossen hätten, aus eine z w e i t e - - uns ni.^t mehr nothig scheinendem^-- Mission zu verwehten.

S o ^ ^digte die eid^en^osstsehe .Intervention^ in die ^inn^ern Angelegenheiten Tessin^ welche^ einen An^enblik ^inen io ernsten Ehar.^kter angenommen Ratten, ^dass^ die Zukunft. dieses Kantons gefährdet .^schien.

Glütlicherweise liess^steh^der Sturm beschworen durch ^en Val^lotismus der tefslnischen Behorden und Bürger, unterstüzt durch di.^. feste und energische Haltung der Bundesversammlung. Diese Darlegung schliessend, sprachen. wir die Hoffnung aus, dass^ die^ gefaßten S..hlnssnahmen die Rükkel^. innerer ^erwürsnisse verhindern und dazu beitragen werden, dem Lande friedliche und glükliehe Zustande zu sichern.

. .Jm Weitern zu beschäftigen ^ei^ t e s s i n i sche n von .Vallema.ggia, und . des Kapitels beschluss vom 22.

seher

hatten wir uns. mit . dem.^anton Hessin aueh no.^ Aulass der V e t i t i o n e n e i n e s T h e i l s d e r G.e i st l i^eh k e i t , näml.eh der Briester der Vikariate Vira Gamborogno, Verzasea, .Lavizzara, .Aseona,.

von Loearno, b-^refsend die durch den BundesJuli 185..) ül..e.. . . . . . o s t r e n n u n g s e h w e i z e r i -

Gebietstheile

v o ^ auswärtigen Bisthums-

v e r b ä n d e n . der katholische^ Kirche des Kantons

male Stellung.

verursachte anor-

Gestüzt auf das Reeht der katholischen Tessiner Bürger, wie alle andern ........ehwei^erl.^rge.^ einen geistliehen Ehes zu haben, verlangen diese Betitionen im Ramen der moralischen Jnteressen und der heiligsten Volksrechte, dass ernstliche Verhandlungen mit dem heiligen Stuhle erosfnet werden zum Z.veke der Errichtung eines Bisthums , eiues Vikaxiats ooer einer speziellen apostolischen Verwaltung mit direkten Beziehungen zum heiligen Stuhle.

Wir haben die Tesstner Regierung eingeladen, uns über die Frage Bericht zu erstatten. Jn einer Eingabe vom 23. August zeigt sieh der .^taatsrath ^den Betenten günstig, und es bemerkt derselbe, dass ihre Wünsche, die mit denjenigen der politischen Behorden .übereinstimmen,

94 alle^ Berechtigung verdienen.

Diese Ber.^hmlassnng bedauert, .^ss

die Betitionen nicht so weit gingen, ein praktisches Broient geistlicher Organisation vorzulegen, und erklärt, die .^ierung konne sich über den Modus, den sie vorgehe, nieht aussprech^.n, bevor sie im Klaren fei über die Bedingungen der mit dem heiligen Stuhle abzuschliessenden Uebereinkunst, und die Jntentionen des leztern. Sie spricht fchliesslich den Wunsch ans, es mochte der Bundesrath den Betenten eröffnen, ihr B^.g^ren sei von der tessinischen Regierung unterstüzt worden, und ihnen .die Rothwendigkeit anseinandersezen. dass ^die ersten Vorschläge von der Kirche aasgehen ; und es mochte im Weitern der Bundesrath vom heiligen Stuhle einen Entwurf für die .Losung der schon so lange schwebenden ^rage der tessinischen Bistümer verlangen, unter Erteilung der Znsichernug, dass die politischen Behorden sich sur die Erleichterung eines Einverständnisses bemühen werden.

Wir haben ebenfalls dafürgehalten, dass es nothwendig sei, den Kanto.. Hessin aus der anormalen und gesezlosen Lage heranzubringen, in der er sieh gegenwärtig in Bezug aus seine Episkopalorganinsation befindet. Es ist nämlich Jedermann bekannt, dass die tessinische Geistlichi.eit nnd die Gemeinden des Kantons .immerfort in Beziehungen zu den Bisthümern Eomo und Mailand stehen, u..d .^ass ^er Beschluss von 1859 in einer Weise lgnorirt n.^rd, welche der Achtung vor dem Geseze nichts weniger als sonderlich ist.

Zur Beseitignng dieses Zustandes erliessen wir unteren 16. Ol.tobe..

eine im Sinne der tessi^.isehen Regierung gehaltene Rote an den päpst^ liehen Geschäftsträger, welcher untern. 25. Rovember antwortete, der l.eilige Vater habe mit lebhaster Befriedigung den Jahalt der buudes.

räthlichen Rote vom 16.^ Oktober vernommen und il.... gleichzeitig zu der Erklärung ermächtigt , der heilige .^tnhl sei ..ieht nur sehr geneigt, in Unterhandlungen einzutreten für die definitive Regulirnng der obern geistliehen Ver^altnug im Kanton .Hessin, sondern er wünsche auch lebhast, es moge bald durch ein glükliehes Resultat der vorge^ nannten Unterhandlungen eine ^rage zu angemessener Losung gelangen, welche zum grossen Rachtheile der tessinisehen Katholiken seit mehrern Jahren hängend sei.

Wir teilten diese Rote dem Staatsrathe des Kantons Hessin mit, indem wir beisügteu : nach der Ratur der Frage, welche von der Kirche uuter Vorbehalt staatlicher Genehmigung geregelt werden n^üsse, sei es am heiligen Stuhle. Vorsehläge ^u machen, über welche sieh dann zunächst der Kanton Hessin auszusprechen haben werde. Für den ^all, sagten wir weiter, wo ans den vorzuschlagenden Grundlagen ein Einverständniss moglich scheinen sollte, konnte zu mündlichen Unterhandlungen zwischen Bevollmächtigten geschritten werden, bei welchen selbstverständlich der Kanton Hessin vertreten wäre. Unterm 8. Januar

95 Erwiderte uns die tessinische Regierung, fie sei mit dem von uns vorge.^.hlagenen Vorgehen ganz einverstanden.

Da der ^ weitere Verfolg dieser Angelegenheit in die ^ese.häst^ ^ührun.^ des Jahres 1.^72 fällt, so verweisen wir denselben auf unsern nächsten Bericht.

^ Jn Anwendung von Art. 7 der Bundesverfassung haben wir unterm 10. März 1871 folgenden drei Übereinkünften unsere Genehmigun^ ertheilt : ^ Vertrag zwischen den Ständen St. Gallen und Zür.eh, betreffend die Festseznng. der Staatsgrenze auf dem Züriehsee bei R^ppersweil, vom 28. September und 8. Oktober 1870; Vertrag zwischen den Ständen St. fallen, Zürich und Schw.^, betreffend die ^estsezung des .^otenpunktes, in welchem die Staats^ren^en derselben anf. dem ^ürichsee bei Rappersweii zusammenlausen, vom 16., 17. und 1..). November 1870; Vertrag zwischen den Ständen St. Gallen und Schw^, betreffend die Festsezuug der Staatsgrenze ans^ dem Züriehsee, vom 16. und 17. November 1870.

Diese Uebereinkünfte nebst genehmigendem Bundesxathsbesehlusse

finden sieh in der Gesezsammlung Bd. .^, S. 405 bis 414.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Schweizerischen Bundesrathes an die h. Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahr 1871.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1872

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.05.1872

Date Data Seite

57-95

Page Pagina Ref. No

10 007 253

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