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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 12. April 1872).

Der Bundesrath hat sich veranlasse gesehen, sämmtliche eidgenossische Stände um Angabe ihrer Geseze und Verordnungen über das A r m e n w e s e n zu ersuchen, uud richtete desshalb an fie folgendes Kreisschreiben :

,,Tit.l .,Von drei Seiten um eine Erhebung der .Verhältnisse der schweizerischen Armenpflege angegangen, nämlich von der englischen Regierung, der britischen Gesellschaft für freiwilliges Armenwefen durch Vermittlung ihrer Regierung und der schweizerischen statistischen Gesellsehast, --. und ausser Stande, uns dieser Ausgabe zu entziehen, --- haben wir geglaubt, sowohl im Jnteresse der Sache als der Kantone zu handeln, indem wir veranlagen, dass die betreffenden Fragen in e i n Schema zusammengesasst wurden, um mit einer einzigen Untersuchung beantwortet werden zu konnen.

,,Zum Behuf der ledern sind wir nunmehr genöthigt, Jhre Mitwirkung in Anspruch zu uehmen, und wir wenden uns daher an Die mit der Bitte, uns das solgeude Material zu besorgen : 1) .sämmtliehe Geseze und Verordnungen über das Armenwefen in wenigstens drei Exemplaren 2) die Beantwortung der in der Beilage 1 verzeichneten Fragen durch Jhre Armendirektion , 3) die Beantwortung je eines Frageschemas, Beilagen 2 und 3, die über a. amtliche freiwil ige

Armenpflege durch Jhre Gemeindebehörden.

Wir übersenden Jhnen mit diesem Schreiben eine angemessene Anzahl Exemplare der Frageschemate zur Ermittlung der Verhältnisse der

1) amtlichen und 2) freiwilligen Armenpflege,

und bitten Sie, je ein Exemplar dieser beiden Formulare jeder einzelnen Armenbehörde j e d e r G e m e i n d e Jhres Kantons zustellen und dieselbe um gewissenhafte und vollständige Beantwortung der darin enthaltenen fragen ersuchen zu wollen.

,,Wir theilen Jhnen zugleich mit, dass die kantonalen Sektionen der schweizerischen statistischen Gesellschaft von der Eentralkommission der leztern eingeladen worden sind, den Eentral-Armenbehorden der be-

treffenden Kantone behuss möglichst vollständiger Ausmittlung der Ein-

46 Dichtungen der freiwilligen Armenpflege behülflieh zu sein, und dass a^ Bearbeiter des Materials und Berichterstatter Herr Obergerichtsschreiber Niederer in Trogen gewonnen ist, der durch frühere Arbeiten aus diesem

Gebiete die Gewähr bietet, dass nicht bloss der nächste Zwek ersüllt^

sondern auch ein Werk geliefert wird, welches den Gesezgebern der

Schweiz und des Auslandes mit e i n e m Male alle Ausschlüsse gibt. um

welche sowohl der Bundesrath und die Kantone, als auch das eidg.

statistische Bureau fortwährend durch zeitraubende Anfragen und Gesuche von Regierungen, Behorden und Privatpersonen in Anspruch genommen werden.^

(Vom 24. April 1872.)

Der Herr Bnndespräsident hat dem Bundesrathe eröffnet, dass ihm der königlich bayerische Ministerresident bei der schweiz. Eidgenossensehast, Freiherr von B i b r a , sein vom 28. März d. J. datirtes Abberusungsschreiben übergeben und ihm mitgetheilt habe, dass bis zur

Ernennung seines Amtsnachfolgers der hiesige kaiserlich deutsche Reichs-

gesandte, Herr General von R o d e r , die Gesehäste der k. bayerischen Gesandtschaft besorgen werde.

Der Bundesrath hat sein Militärdepartement zur versuchsweisen Einsührung zweier Reglement... für die Wasfenübungen mit dem Säbel und Anleitung zur Handhabung und Verwendung des K a r a b i n e r s bei der eidg. Reiterei ermächtigt, sowie auch das vorgelegte Modell eines bei der schweizerischen Armee einzuführenden R e v o l v e r s genehmigt.

(Vom 26. April 1872.)

Das Vostdepartement hat dem Bnndesrathe den Entwurf zu einem neuen E ^ t r a p o s t r e g l e m e n t vorgelegt, und es ist demselben die Genehmigung ertheilt worden.

Der .Bundesrath wählte als Bostkommis in Zürich: Hrn. Heln.^,.

Jncker, von Wangen (Zürich.), Postafpirant, h. Ehnr.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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1872

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18

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27.04.1872

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45-46

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