491

#ST#

Ans den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 21. Oktober 1872.)

Der Bundesrath hat den von der Direktion der Gotthardbahn geleisteten Ausweis über den Beginn der Arbeiten an der Gotthardbahn auf den Gebieten der Cantone Uri und Tessin als rechtzeitig anerkannt.

Dex Bundesrath hat sein Bostdepartement ermächtigt, mit den .Regierungen der Kantone Waadt , Zürich und St. Gallen Verträge über Errichtung von Telegraphenbüreaux in Mens, Dullit, Herr... iberg und Uzwyl abschlössen.

(Vom 23. Oktober 1872.)

Der Bundesrath hat die im Bundesbesehluss vom 19. Juli d. J.

für den Beginn der Erdarbeiten an der Eisenbahn von Aesch bis Ruchfeld und die .Leistung des Finanzausweises festgesezte Frist bis zum 1. Mai 1873 verlängert.

Das Bostdepartement ist vom Bundesrath ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Graubündeu einen Vertrag wegen Errichtung emes Telegraphenbüreaus in B a r p a n abzuschliessen.

492 Jn Ausführung von Art. 8 des Bnndesbeschlusses vom 1.). Juli d. J., betreffend die Erleichterung des Besuches der internationalen Ausstellung in Wien im Jahre 1873 durch Handwerker und Arbeiter^,, beschloß der Bundesrath, an sämmtliche Kantonsregiernngen sollendes Kreisschreiben zu erlassen:

,,Tit. l ,,Um Sie behufs der Ausführung des Bundesbesehlusses vom 19. Juli d. J. Art. 8 betreffend die Unterstüzuug von Arbeitern ^um Besuche dex Wiener Weltansstellnng in Stand zu sezen. die erforderlichen Voranschlage bei der Feststellung der kantonalen Büdgets zn machen, erlauben wir uns, Jhnen folgende vorläufige Mittheilungen zu machen.

,,Da^ Generalkommissariat hat im Einverständuiss mit dem eidg.

Departement des Jnnern Schrate gethan, um für die betretenden Arbeiter eine Ermässigung der Fahrpreise und Ersparnisse an den Kosten der Unterkunst zu erzielen. Diese Bemühungen sind zwar noch nieht Vollständig zum Ziele gelangt, allein so viel kann doch schon als sicher angenommen werden , dass die Kosten sür einen Arbeiter (14 Tage Reise und Ausenthalt gerechnet) im Ganzen ^r. 200 nicht übersteigen werden. Da dex Bund von diesen Kosten gemäss dem angeführten Beschluss Fr. 100 tragen wird, so konnten von den ausgesehen Fr. 50,000 ^egen 500 Versonen unterstüzt werden.

,,Aus die einzelnen Kantone würde rund in nachfolgender Weise repartiren :

sich jene Unterstüzungssumm...

Faktische Bevölkerung nach der ^ähIung von 1870.

.^ .

^^^

Zürich . . . . . . . . 284,786 5,400 Bern . . . . . . . . 506,465 9,500 .Luzern . . . . . . . . 132,338 2,400 Uri . . . . . . . . . 16,107 300 Schwr^ . . . . . . . . 47,705 900 Unterwalden ob dem Wald . . 14,415 200 Unterwalden nid dem Wald . . 11,701 200 Glarus . . . . . . . . 35,150 700 Zug . . . . . . . . . 20,993 400 Freiburg . . . . . . . 110,832 2,000 Solothurn . . . . . . . 74,713 1,400 Basel^Stadt . . . . . . 47,760 900 Uebertrag 1,302,965 24,300 ^) Siehe eidg. ^esezsamml.....^. Band X, Selte 905.

^

4.^ faktische Bevölkerung nach der Zahlung von 1870.

Basel^Landschast Schasshausen .

^lppenzell A. Rh.

Appenzell J. Rh.

St. Gallen .

Graubünden .

Aargau . . .

Thurgau . .

Tessin . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

.....euenburg . .

Gens . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Uebertrag 1,302,965 . . . 54,127 . . . 37,721 . . .

48,726^ . . .

11,909 . . . 191 ,0l 5 . . . 9 l ,782 . . . 198,873 . . .

93,300 . . . 119,619 . . . 23 l ,700 . . . 96,887 . . . 97,284 . . .

93,239 Total 2,669,147

Betrag .^r.

24,300 1,000 700 1,000 200 3,700 1,700 3,700 1,700 2,200 4,300 1,800 1,900 ^ 1,800 50,000

per Einwohner eirea Fr. 0.01,87.

,,Jndem wir Sie ersuchen, von den Erleichterungen des Bunde^ .Gebrauch ^u machen und die geeigneten Vorkehrungen dazu treffen zu wollen, empfehlen wir Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Sehuz des Allmächtigen..^

Hinsichtlich der Heimschassung von Schweizern, die in franzosischenr Militärdienste gestanden, erliess der Bundesrath an sämmtliehe Kantons^ regierungen das nachstehende Kreisschreiben : ,,Tit..

,,Mittels Kreisschreibens vom 14. Februar d. J. ^) hatten wir von den Bedingungen Kenntniss gegeben, unter denen schweig. Angehorige, welche bei der franzosischen Fremdenlegion in Algier Dienste genommen, ausnahmsweise in die Heimat entlassen werden konnen. Hiernach sollte u. A. das schweizerische Konsulat in Marseille mit dem nöthigen Kredite.

persehen werden , um die dort ausgeschifften Militärs in ihre Heimat schassen zu konnen. Wir knüpsten hieran die Einladung, dem Konsulat....

jeweilen die entsprechende Summe. beziehungsweise geeignete Dekun^ zukommen zu lassen.

^) Siehe Bunde^latt v. ..^ 1872, Band ..., Seite 344.

Bundesbl.al.... .^..hra.XXIV. Bd. III.

39

^

494

,,Seither hat das Konsulat in Marseille den betreffenden Militärs je Fr. 12 ausbezahlt , um daraus die Reise nach Genf bestreiten zu konnen. Da aber von jener Summe für das Bahngeld Fr. 8. 75 in Wegsall kamen, somit dem Manne nur noch Fr. 3. 25 verblieben, woraus die Heimreise von Gens hinweg hänfig nicht bestritten werden konnte, so mnssten, namentlich für die zwischeüliegenden Kantone, mannigfache Missstände sieh ergeben , welche eine Aenderung des bisherigen Versahrens dringend erheischen.

,,Wir haben desshalb das Konsulat angewiesen, den Jndividuen der

in Frage stehenden Kategorie die Mittel zur Reise^ nicht bloss bis Genf, sondern bis zum Hauptorte des Heimatkantons anzuweisen , so zwar dass, ..nsser den Fahrtkosten, jedem Manne für jeden Reisetag wenigstens noch Fr. 3 eingehändigt würden , um hieraus die Zehrnng und das Nachtlager zu bestreiten. Es versteht sich von selbst, dass dem Konsulat in Marseille nach dem oben bezeichneten Massstabe . Dekung gegeben werden muss, wenn die gewünschte Heimschaffung eines solchen Ex^militärs von Erfolg fein soll.

,,Jndem wir Sie einladen, dafür sorgen ^u wollen, dass bezüglich Jhrer Kautonsangehorigen , deren Rükfehaffung beantragt wird, dieses modifizirte Verfahren fortan bestimmt eingehalten werde , benuzen wir den Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen, nebst uns in den Schuz

des Allmächtigen zu empfehlen.^

(Vom 25. Oktober 1872.)

Der Bundesrath hat wieder vermiedene Angestellte der Eisenbahn Jougue-Eelepens .für die Dauer ihrer Anstellung vom Militärdienste befreit, nämlich : 1) 2) 3) 4) 5) ....)

die Zugführer (cbeks de train) ; .

die Kondukteure (conducteurs de train) .

die Bremser (^rde^rems) ; die Wagenwärter graisseurs), die Aufseher der Stationen (^rd.^st.uions) ; die Ausseher der Einfriedungen (^ard.^..b.irrieres).

Unterm 16. September abhin sind 8 Klassen von Angestellten der Jougne-Eei^pens-Eisenbahn vom Militärdienste besreit worden. (Sieh..

Seite 3t..) hievor.)

495 Der Bundesrath wählte

(am 21. Oktober 1872) als Kontrolleur der Zollette fugano: Hrn. Karl S tudex, von St. fallen,

bisher Gehilfe bei der Haupt^ zoltstätte Badische Bahn in Basel .

(am 23. Oktober 1872) als I. Unterlientenant im eidg.

Kommissariatsstabe : ,, I. Unterlieutenant im eidg.

Kommissariatsstabe :

Hrn. ErnstBaillard,vonSt.Ero^

(Waadt) ;

,,

Adrien F a v r e , von Verne^ (Waadt) ;

,,

Ebristia^ K u m m e r , von Tha^ngen (Schaffhausen) , gegenwärtig Gehilfe bei der Hauptzol.lstätte Romanshorn ;

.., Kontroleur des eidg. Rieder-

lagshauses in St. Gallen.

Vostkommis in Aarburg .

,, Heinrich Wild, von Holder^

Telegraphistin in Bringen:

bauk (Aargau), derzeit Kommis auf dem Hauptpostbüreau in Basel.

Joh. Berli, von Hansen am

Albis (Zürich), derzeit Boft-

kommis in Villeneuve (Waadt); Frau Karolina M e i e r - Wr^ssbrod, Zukerbäkerin, von Villmergen, in Bringen (Aargau). ^

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1872

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.10.1872

Date Data Seite

491-495

Page Pagina Ref. No

10 007 462

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.