^

#ST#

Botschaft des

.Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft über die Besoldung der eidg. .Beamten und Angestellten.

(Vom

11.

November

1.1872.)

Tit. l Die Bundesversammlung hat in der lezten Julisesston den Bundes ...ath eingeladen : ,,Die Besoldungen der Beamten und Angestellten des Bundes ,,einer Revision im Sinne der Erhöhung zu unterwerfen und ,,der Bundesversammlung bis zur nächsten Sizung Vergeht und ,,Antrag vorzulegen.

Die Gründe , welche diesen Beschlnss hervorriefen , sind bekannt; sie liegen in dem Umstande, dass seit einer Reihe von Jahren die zum Leben unentbehrlichsten Aachen, namentlich aber die HauptNahrungsmittel im Preise zu einer kaum geahnten Hohe stiegen, so daß die iezigen Besoldungen in keinem richtigen Verhältnisse mehr zu den Auslagen stehen, welche für den Unterhalt einer Familie erforderlich find. Ein .weiterer Grnnd zur Abänderung der bestehenden Bestimmungen .l.ber das Besoldnngswesen liegt in der Ungleichheit einzelner Ansätze für annähernd gleiche Beamtungen, .-.- Ungleichheit, deren Ursache zum .......heil in der Verschiedenheit der Zeit der Besoldungssestsezung gesneht .werden mnss. Folgende, verschiedene Besoldungsverhältnisse beschlagende

5^4 Geseze und Beschlüsse, besteh... dermalen ganz oder theilweis... noch ...

:^raft : 1. Das Bnndesgesez vom 30. Juli 1858, betreffend die Besoldung

der eidg. Beamten (V.l, 60 u. 65).

2. Das ^achtragsge.ez, Betreffend die eidg. pol^techn^ehe Schule ...om 29. Jänner 1859 (Vl, 152).

3. Das Bundesgesez vom 29. Jänner t863, betretend die Befoldnng der Beamten und Angestellten der Telegraphenverwaltun.^ (Vll, 4^8,.

4. Das Bundesgesez vo..n 1. Augnst 1863, betreffend die Besoldung der Bea.nten des Oberkriegskommissariats, der Zoll- und Postverwaltung und de^ Handelssekretärs (VlI, 603).

5. Das Bnndesgesez vom 29. September 1864, betreffend .^ie Besoldung verschiedener Beamten der Bundeskanzlei und der Departemente (Vlll, 155).

6. Der Art. 4, 2. Alinea des Bundesbeschlußes vom 13. .....ovem^er

1865, stressend die Besoldung des Ehess des Stabsbüreau (VIll, 626).

7. Der Bnndesbeschluss vom 15. Rovember 1865,

betreffend die

Besoldung des Oberzolldirektors (Vlll, 626).

8. Das Bnndesgesez vom 17. Juli 1866, betreffend Errichtung zweier Adjnnktenstellen aus de^ Generalpostdirektion (^lll, 856).

9. Der Bundesrathsbeschluss vom 1. März 1867, betreffend die Besoldung der kleinern Telegraphenbüreau^ (l^, 32).

10. Der Bundesrathsbesehluss vom 23. Ehristmonat 1867, betreffend die den Haupt- und Spe.^ial-Telegraphenbürean^ bewilligte Bro-

vision (l.^, 236).

1.^. Der Bnndesbesehlnss vom 19. Heumonat 1869, ^ehaltserhohnng der Postbeamten (I^, 864).

betreffend di..

12. Verordnung des Bundesrathes vom 8. Herbstmonat 1869, ....isionen (l^, 955).

Stressend die den Postbeamten und Postangestellten bewilligten Pro-

Es bedarf wohl keines weitern Raehweises, dass der oben erwähnte Aufschlag der Lebensmittelpreise allgemein verbreitet ist, in seiner ...ollen Hohe namentlich aber in den grossern Städten besteht, wo am meisten Beamte und Angestellte ihren Aufenthalt ^u nehmen angewiesen find. .^aut den zu Ansang dieses Jahres gemachten Erhebungen beziffert sich de.^ Aussehlag aus durchschnittlich 40^, und wollte man den in leztex Zeit neu eingetretenen, hoffentlich bloss vorübergehenden hinzurechnen, so würde derselbe gar 50^, erreichen. Dergleichen Verhältnisse zagten sieh an.h außerhalb der Sehwei^, so dass verschiedene Staaten sieh veranlag sahen, den Gehalt ihrer Beamten und Angestellten angemessen zu erhohen.

^

Abe.. nicht nur die Lebensm.ttel, sowie verschiedene mit denselben verwandte Sachen find im Breise gestiegen, sondern au^.h die Staate..

und Gemeindeauflagen nehmen immer mehr zu. Und was hier n....^ Besonders in Betracht fällt, ist, dass die Staatsangestellten bei de..: Taxation verhaltnissmassig am meisten betroffen werden, da ihr Einkommen, als ein ossentliehes, den Staats- und Gemeindebehörden bis aus den lezten Franken bekannt ist. Jn der Bundesstadt z. V. beträgt die Staats- und Gemeindesteuer eirea 4^... der Besoldung , an einigen andern Orten der Schweiz annähernd eben so viel. Sodann sind infolge Erhohung der Lebensmittelpreise die Lohnungen, sowie fast alle übrigen Hanshaltungsausgaben in entsprechendem Masse gestiegen. Endlieh stellt die Gegenwart fortwährend erhohte Ansprüche an die Erziehung der Binder. Unter soleh^ drükenden Verhältnissen leben Beamte und Angestellte seit einer .Reihe von Jahren. Während die Hansbesizer.

die Handelsleute, Handwerker und Arbeiter il,re Breise dem Aufschlag angepasst und von demselben gar Rnzen gezogen haben, ist das Einkommen der Beamten das gleiche geblieben . Mancher, dessen Besoldung die vermehrten Ausgaben nicht zu deken vermochte, musste von s.inem Vermögen znsezen oder in Ermanglung von solchem zu Geldaufbrüehen feine Zuflucht nehmen.

Zu dem Vorstehenden aesellt sich der weitere Umstand. dass in unserm Staatswesen das Bensionss^stem für den Eivildienst, wie solehe.^ in den meisten uns umgebenden Ländern besteht, nicht eingesührt ist.

Jn den Monarchien nimmt sieh der Staat in der Regel seines Beamten auch dann noeh an, wenn derselbe arbeitsunfähig, oder seiner Familie, .

wenn sie ihres Ernährers verlustig ^geworden ist, indem dessen Gehalt ^anz oder teilweise sortbezahlt wird. Die eidg. Beamten und Ange-

stellten dagegen, welche, wie dies sehr häufig der Fall ist, nicht mit

Vermogen ausgestattet find, sind aus ihre Selbsthilfe angewiesen . wenn .hre Arbe.t n.eht so bezahlt w.rd, dass e..n ...^parpsenn.g sur schl.mmer...

Tage zurükgelegt werden kann, so ist ihr Loos bei Verlust der Stelle oder das der .^unterlassenen .m ^.odessalte wahrhast.a keni bene.denswerthes. Wir haben denn auch mit Rüksicht hieraus die bestehende Gesezesvorschr.st, betreffend den Besoldunasnachaenuss l Art. 4 des Gesezes vom 30. Juli 1858) aus sechs Monate für die Beamten und ein ^a^r fur .d.e ^..gestellten erweitert.

Die Gehaltsausbesserung ist aber noch aus andern, als den hievo...

angesalzten Gründen geboten. Handel und Jndustrie, sowie die wissenfchastlichen Beruse machen in unserm Lande dem Staatsdienste je länae...

^e mehr .^onknrrenz^ die Stellen, welche dort tüchtigen Leuten ossen stehen, stnd dnrehschnntl^ch gut bezahlt, d..e dnrch lte gebotenen Aussichten sind einladen^ . eine selbstständiae Stelluna ist da verhältnissmässi....

^bald errungen. Will der. Staat intelligente, gebildete, arbeitssäl,^

Bunde^bla^. .^...hra.XXIv. Bd. III.

46

^ .Beamte nnd Angestellte besten, f.... muß er mit den berührten ^meurrenz^ Verhältnissen rechnen und die allgemeine Entwerthung des Geldes, sowi^ die Vertheurung dex Arbeit in angemessenen Anschlag bangen.

^aehdem wir die Notwendigkeit einer allgemeinen Geh..ltsanf.besser^ng nachgewiesen zu haben glauben, heben wir einige bestehende M.ssstände in unserm Besoldungswesen hervor, deren Beseitigung dnrch die gegenwärtige Gesezesvorlage bezwekt wird.

Dureh die ^chlussnahme der Bundesversammlung vom t..). Juli 18^..) (l..^, 864) wurd...

u. A. den Beamten der Generalpostdirektion und der .^reispostdirektionen ein ^ewinnantheil bis aus 25^.. des jährlichen Nettoertrages der Bost^erw.^ltnng zugewandt. Dieselben erhielten in Folge dessen im abgelansenen Jahre eine Zulage v.^n 25 ^/o ihrer ordentlichen Besoldung, -Zulage, welche einer Erhöhung gleichkommt, die wir jezt durchschnittlich für alle Beamtungen beantragen. War diese Ausbesserung damals an sich vollkommen gerechtsertigt, so bestand darin doch eine Unbilligkeit gegenüber den Beamten der andern Verwaltungszweige, indem kein stichhaltiger Grund dazu vorhanden ist, di...se ungünstiger zu stellen als die Bostb..amten. Bei der Revision des Besoldungsgesezes muss demnach entweder jenes Betheiligu..gsverhältniss aufgehoben, oder wenn nicht, bei Festsezung des fi^en Gehaltes der Postbeamten darauf Rüksicht genonn^en werden. Der erstern Alternative müssen wir aus prinzipiellen Gründen den Vorzng geb.^n, einerseits, weil es uns ungewiss erseheint, ob aueh die künstigen Erträgnisse der Bostverwaltnng sieh so gestalten werden, dass daraus den genannten Beamten e.n, e..ner angemessenen . Geh^ltsvermehrung gleichkommender Gewinnantheil verabsolgt werden kann . andererseits, we^l d^e Ersahrnna lehrt, dass e..n solches Besoldunasshste.n Uebelstände mit sieh bringen kann, welche namentlich in eine.: öffentlichen Verwaltung vermieden werden Rollen.

Ein ähnliches Verhältniss besteht bei den übrigen Postbeamten und Angestellten, welche in Folge obern.ähnter ^chlnssnahme der h. BundesVersammlung, statt eines .theiles der Baarbesoldung eine ihrer Stellung angemessene .^uote der durch sie bezogenen postalischen Einnahmen. als Vrov.s.on erhalten. Da .m vorlegenden Entwurse d^e ^en .^lnsäze.

ohne Rüksieht ans diese Rebeneinnahmen bemessen sind, so beantragen

wir nun Aushebung des Bundesbeschlusses vom 1..). Juli .l 8^ (l.^, 864^

.betretend Gehaltserhöhung der Postbeamten, sowie der diesen nämlichen Gegenstand besehlagenden bundesrälhlichen Verordnung vom 8. September 18^ ll.^, ..)55), betretend die den Postbeamten und Angestellten ^beBilligten Provisionen. Ans dem nämliehen Grunde ist denn aueh der .Bes^luss des Bundesrathes vom ......^ Dezember 1..^, dnrch welchen den Haupt- und ^pez.alte^.graphenbureau^ e.ne .^rov.ston ans der D...^ ^esehenzahl zugesichert wird^ anzuheben.

^

567

Beibehalten ..^rd nur die in der Verordnung vom 1. März 1^67 l^l., 32) sestgesezte Brov.sion von l0 Rappen per Depesche an die sogenannten Zwischenbilanz (Bureaux intermediai.^, welche einen fir^.ü Gehalt von Fr. 120 bis hochstens Fr. 240 beziehen, gegen welche Bro...ision ihnen aber die Vertragnng der Telegramme im Gratisrar^.on ob.liegt. Diese Ausnahme ist dnrch den Umstand geboten, dass die ....etresfen.^eu Beamten wegen der Kleinheit ihres Gesehästskreises nicht in den Besoldungsrahmen derjenigen der Haupt^ und andern grossern Bureau^ .eingereiht werden können.

Unstreitig wird der eidgenossische Besoldungsetat viel gleichmässigex und übersichtlicher , sowie das Rechnungswesen einfacher und klarer sieh gestalten, wenn den Beamten und Angestellten eine fix^e Bezahlung zu..

kommt, als wenn sie theilweise auf gewisse Einnahmenbezüge oder BroVisionen, die bald hoch, bald niedrig sein konnen, angewiesen werden.

....'ebstdem kommt in Betracht, dass die Bost^ und Telegraphenbeamten und Angestellten die Einnahmen ihre.... Administrations^weiges so weni^ als andere in nennenswertem Masse zu beeinflussen vermogen, wie dies etwa in Vripatetablissementen seitens der Geschästssührer oder Arbeiter

der Fall sein kann. Die Richtigkeit dieses Argumentes voransgesezt,

fallt das Motiv zur Betheil^ung, sei es an den Brutto^, sei es an ^..ettoeinnahmen, dahin. Wollte man aber dieses System g..undsäzli..h festhalten , so sollte es dann konse^uenterweise auch aus andere Ver^ waltungszweiae, namentlich aus die Vnlver^ und Münzverwaltnng, sowie us die .^abrikationsanstalten und die Bserdehalterei in Thnu ausgeehnt werden.

Das Mass der beantragten Besoldungserhohnng steht zwar bei Weitem nicht im Verhältnisse mit den Mehrauslagen , welche hent zu ^.age zur Bestrebung der notl.^wend^gsten ^ebensbedursn..^e erforderlich nd. Wir glaubten aber gleichwohl sür einmal bei dieser Erhohnng stehen leiben zu sollen, um nicht durch allzustarke Belastung des Büdaets das Gleichgewicht in unserm Staatshaushalte zu storen.

Zu den einzelnen Ansähen übersehend, bemerken wir zunächst, dass ei .^.ststellung derselben nicht ein^g die Erhohnng, sondern, da wo es eboten erschien , auch die Beseitigung ausfallender Ungleichheiten in^s .uge gesasst wurde. Ferner glanb.en wir znr Vermeidung von Ungleiche^ten ni ^er Besoldung und anderer Mutande sur d..e Zuknnst von er Einräumung sogenannter Amtswohnungen, mit Ausnahme derieniaen es Bundesrathhanses, absehen zu sollen. Wenn ^as Jnteresse der Veraltnng es erhe.scht, dass einzelne ^e^mte, w^e ^. B. der M^nzd..rektor, i einem dem Bunde anaehorenden oder von ihm aemietheten Gebäude Wohnung nehmen , so sollen dieselben unter Anrechnung eines ent..rechenden Miethzinses dazu angehalten werden konnen.

^

568

Jm iezigen Besoldungsgesez sind die bestehenden Stellen einel^ Un.^erxegistxator.... bei der Bundeskanzlei und ^ines Reg :ftra...

t o r s und B i b l i o t h e k a r s beim Departement des Jnnern nicht aufgeführt , mit Rüksicht aus ihre Jmportanz aber reihten wir sie im Entwur^e unter die .... eamtnngen ein.

Den Ans^z für den O b e x b a u i n s p e k t o r

erhöhen wir von

Fr. 7000 aus Fr. 8000. Wiewohl die Stelle erst im Jahr 1870 ^e..

schassen und von Ansang an mit einem Gehalt von F.... 7000 bedacht wurde, so erachten wir die beantragte Vermehrung dennoeh sür geboten., wei^diese Beamtung eines tüchtigen Technikers bedarf, der als solcher in anderweitigen Anstellungen wenigstens ebensoviel beziehen würde..

^ebstdem kommt in Betracht , dass für die später kreirte Stelle eines G . ^ t t h a r d b a h n i n s p e k t o r s von der Bundesversammlung Fr. 8000 ausgesezt wurden , welche Stelle ihrem Wesen nach dem Oberbauinspektor eher unter.. als übergeordnet sein soll, so dass ein geringerer.

An^az sür den leztern nicht gerechtfertigt wäre.

Der Gehalt des P r ä s i d e n t e n des S c h u l r a t h e s w.rd , in ^welcher Abweichung vom prozentuellen Erhohnngsmassstabe, von ^.r. 6000.

aus Fr. 8000 gesezt. Die eidg. polytechnische Schule gewinnt von Jahr zu Jahr an Bedeutung , die Leitung einer solchen Lehranstalt ist keine.

leichte, es erfordert hiezu spezielle Besähigung und vor Allem gediegene.^ wissenschaftliche Bildung. Eine mit diesen Eigenschaften ausgerüstete ^e^.sonl..chke^t w.rd stch ^ber .^n der Regel nur dann finden lassen, wen.^ mit der Stelle eine den Verhältnissen angemessene Bezahlung verbun den ist.

Die s.re Besoldung des A d j u n k t e n des M i l i t ä r d e p a r t e m e n t e s sur das personelle .^...herinstrnktor der Jnsanterie) wird von ^r. 4^l)l) auf ^r. ^l)l) erhoht, in der Meinung, dass der Inhaber de Stelle wie bisher und bis ans Weiteres seine besondern Vergütungen fnr den eigentlichen M.l.tard.enst, den er außerhalb Bern verrichtet, sort.^e^ehe. Indessen hat das M.l.tardepartement den Austrag erhalten ei.^en Gesezentwurs vorzulegen, wonach der dem genannten Beamten an^ ^e^.esene Geseha^tskre..s neu bestimmt werden soll.

.^ür d e n K r i e g s k o m m i s s ä r in T h n n wird ein Gehalt von

Fr. 3800 (bishex Fr. 2800) unter dem Vorbehalte ausgesezt, dass be..

fondere Vergütungen von ihm nnr dann bezogen werden dürfen, weni ex als Jnstrnk.^or bei Kommissariatskursen verwendet wird . derselbe ha sonach den Kommissariatsdienst bei den verschiedenen, aus dem Waffen.

plaz ^n Thnn stattfindenden Militärkursen ohne weitere Vergütungen ^..

^erwachen.

Reu im gegenwärtigen Entwurse erseheinen die Oberinstruktoret und ..^nstruttoren I. und II. Klasse ^ur d.e ^pez.alwaffen und den ^a

569 n.tätsdienst, indem wir dafürhalten, daß diese Stellen unter die Beamtnngen einzureihen seien.

Die bezüglichen Ansähe sind in der Meinung festgesezt . dass die Betreffenden das ganze Jahr hindurch zur Versügung der Militärbehörde Stehen und sür al.lsällig ihnen übertragene spezielle Arbeiten keinen An^pruch aus besondere Vergütung haben. Als nicht in die Kategorie der Beamten fallend , sind die Unterinstruktoren weggelassen.

Die Aenderung, betreffend Amtswohnung, beschlägt bekanntlich auch den Münz d i r e k t or. Mit Rüksicht hierauf wird dessen Besoldung ....on Fr. 3500 auf Fr. 4800 bestimmt; diese ganze Summe soll aber nur so lange ausgerichtet werden , als die Münzprägung in vollem Gange ist.

Es liegt uns noch ob, der finanziellen Tragweite der gegenwärtigen Vorlage zu erwähnen. Die zu Grunde genommene durchschnittliche B...^ ^ldungsvermehruug von 25 ^ sür sämmtliehe eidgenössische Beamten,

mit Ausnahme derjenigen der Vostverwaltung, beträgt

Dazu kommt die in der lezten Julisession bereits geschlossene Vermehrung des Gehaltes der Mitglieder d e s . . B u n d e s r a t h e s und des K a n z l e r s der Eidgenossenschaft m i t .

.

.

.

.

.

Fr. 216,000 ,,

27,500

Total Fr. 243,500 Von dieser Summe sind die den Telearaphenbeamten und Anestellten jährlich zukommenden Brovisioneu in Abzug gebracht.

Die Vostverwaltuna fällt in dieser Berechnung aan,.. ausser Betracht, nerseits weil ihr Budget das allgemeine Staatsbudget nicht beeinflußt nd we.l anderer e.ts .nsolae des Gesezes vom 1...... .^ul. 1..^ und der aransfolaenden Vollziehunasverordnung vom 8. September 1869 die Besoldung der Postbeamten und .Angestellten in einem dem vorliegenden ^ntwnrse annähernd entsprechenden Masse erhoht wurde. Da bei Festezung der bezüglichen Büdgetansäze die zur Zeit bestehenden Vorschriften n Grunde gelegt sind , so bedarf es augen^liklich einer weitern ^trenng jener Ansäze nieht. Durch den Wegsall der Provisionen und son..

.gen ^.nnamneuve^nae sollen d.e .nsolae der er.^oI^ten nxen ...lnsa......

ntstehenden Mehransgaben ausgeglichen werden. Einzelne sueressiv.^ ^rhohnngen unterliegen der jeweiligen Büdgetberathun^.

570 Da nach dem porliegenden zweiten Entwurse au.h den übrige..

B und es ..n g e s t e l l t en eine nach dem gleichen Massstabe wie den Beamten bemessene Besoldungsausbesserung , eventuell eine solche pon 30 ^o , zukommen soll, so hat die ....... un des kasse mehr zu verausgaben :

a) bei 25 .^ Erholung . . . . Fr. 141,800 ^ ,, 30 ^ ,, . . . . ,, 186,500 Unterschied Fr. 44,700 Die gesammte, der Bundeskasse zur Last fallende Ausgabenverme^ rnn^ im Fall der Annahme der hierseitigen Anträge beläust steh somit

aus Fr. 357,800 eventuell ans Fr. 402,000.

Bezüglich ans die Deknng dieses Bostens wird perwiesen ans da^ nächstjährige, jedoch znr Zeit der Vorlage des gegenwärtigen Entwurfes pon uns noch nicht vorberathene Budget. Dasselbe weist einen ...lusgabenüberschuss von .

.

.

.

.

. F r . 190,000 aus^ welcher bei einer Gehaltsvermehrung von 25 ^ ,

...der .

.

.

.

.

.

.

.

.

,, 358,000

aus eine Totalsumme von .

.

.

.

.

Fr. 548,00..^ ansteigen würde. Dieser Anssall mag aus den ersten Blik etwas Bedenken erregen, beim Lichte betrachtet, gestaltet sieh jedoeh die Saehe so, dass Befürchtungen we^en Stornng des Gle.chgew.ehtes m nnserm Staats^.

ha^.^halte n^.ht begrundet stnd.

Durchgehen wir den Entwnrs.Voranschlag, wie solcher vom Finan.^ Departement zusammengestellt vorliegt, so stossen wir zunächst a n s d e n Vosten v o n .

.

.

.

^r. 350,0 sur d..e Weltausstellung .n Wien. derselbe kommt, als ein nicht regelmässig wiederkehrender, nur sür das Budgetjahr in Betracht.

Jnfolge der ans 15. Jänner näehfthin angeord..

neten Rü^abluna der Restant des 1857ger Anleihens wenden von 1874 an die Budgets entlastet um .

., 250,00l.

^r. ^00,0..)0 Der Wegfall dieser Vosten allein genügt, um für die Zukunft da^ ^le..chgew.cht zw^chen den l^.nnahmen und .^lnsgabrn w..eoer her^ustehen , sowe.t es durch d..e Besoldungserhohung g^.stort worden ^e..^ ^nnte.

^

^71

Zieht man aber überdies in Betracht, dass die .^olle, welche im Jahr .^71 Fx. 10.800,000 abgeworfen und im Jahr l 87^ vorausfi.^i^ ..irea Fr. 12^.000,000 ergeben werden., im Entwurf sür 1873 nur ^u Fr. 11,000,000 peranschlagt sind, so dürste selbst das infolge der Be-

foldnngserhohnng für das Büdgetiahr in Aussicht stehende Defizit im

..betrage pon Fr. 548,000 nicht nur nicht eintreten, sondern durch einen Einnahmenüberschuss ersezt werden. Uebrigens konnte ein solcher einmaligex Ansgabenübersehuss zn gegründeten finanziellen Bedenken nicht Anlaß geben, nachdem im Jahr ^l871 die ordentlichen Ausgaben po.. den Ein^ nahmen um Fr. 2,700,000 überholt worden find, und für l 872 abermals ein weiterer Vorschlag von beilanfi^ Fr. 1,500,000 mit Sicherheit zu erwarten ist.

.

Genehmigen Sie , ........it. , di.. erneuerte Versicherung unserer aus^eZeichneten Hochachtung.

Bern, den 11. ^.opember 1872.

Jm Ramen des schweizerisehen Bundesrathe.^.

Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

^elti.

Der Kanzler der Eidgenossensehast :

S^i^.

572

(Entwarf)

Bundesgesez betreffend

die Besoldung der eidgenössischen Beamten.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, in Abänderung der gese/lichen Bestimmungen über das Be·soldungswesen der eidgenössischen Beamten nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 11. November 1872, beschliesst: Art 1. Die hienach genannten eidgenössischen Beamten beziehen folgende Jahresbesoldung ; I. Allgemeine Verwaltung.

Bundeskanzlei.

Stellvertreter des Kanzlers .

Fr. 5000 ; bisher Fr. 4000 (nebst freier Wohnung) Kegistrator .

.· Fr. 4000--5000; « 4000 Kanzleisekretär für Druksachen « 4000--5000; « 4ooo Kanzleisekretär (Büreauchef) « 4ooo « 4000--5000 ; Unterregistrator .

« 3300 « 3600--4000; II.

Sekretär

Departemente und Spezialverwaltungen.

Po.litisp.hes Departement.

. Fr. 5000 ; bisher Fr. 4000

Departement des Innern.

Sekretariat.

Sekretär . Fr. 5000 ; bisher Fr. 4000 « 3000 3800; .Registratur und Bibliothekar

573 .

Archivariat.

Fr. 5000; bisher Fr. 4000 .

F r . 3600--4000; « « 3000

Oberbauinspektor .

Sekretär des Bauwesens

Bauwesen.

.

.

. Fr. 8000; bisher Fr. 7000 .

.

. « 5000; « « 4000

Staatsarchivar Unterarchivar

Direktor Sekretär

.

.

.

Statistisches Bureau.

.

.

. Fr. 6000 ; bisher Fr. 5000 « 3500; « « 2800

Polyte chnikuni.

Präsident des Schulrathes .

.

. F r . 8000; bisher Fr. 6000 Justiz- und Polizeidepartemeat.

Sekretär

.

.,,

.

.

.

. F r . 5000; bisher Fr. 4000

Militärdepartement.

Departementskanzlei.

Fr. 5800; bisher Fr. 4600 Erster Sekretär (Büreauchef) Zweiter « .

.

.

4000; 3200 3400: Dritter « .

.

.

2700 Adjunkt für das Personelle .

5000: 4000 Genie.

Oberinstruktor des Genie's . Fr. 4500--5000 ; bisher Fr. 4000 mit einer Pferderation, nebst Pferdewartungsgebühr für ein effektiv gehaltenes Pferd.

Instruktor erster Klasse .

. Fr. 3200--3500; bisher Fr. 3000 zweiter « 2700 2500--3000 ; « Artillerie.

Oberinstrnktor der Artillerie Fr. 5000--6000; bisher Fr. 4500 mit einer jährlichen Pferderation und einer weitem ;; für 200 Tage nebst Pferdewartungsgebühr für effektiv gehaltene Pferde.

Instruktoren erster Klasse . Fr. 4000--4500; * -. 3800 mit einer jährlichen Pferderation und einer ·weitern für 200 Tage nebst Pferdewartungsgebühr für effektiv gehaltene Pferde.

^

^74 I n s t r u i e r e n

Leiter

K l a s s .

.

.

.

F r .

2 8 0 0 4 0 0 0 ;

bisher

F r .

2 3 0 0 3 1 0 0

mit einer Pferderation nebst Pkerde.^artuags^ebubr ^ tur ein effektiv gehaltenes Pferd.

Kavallerie.

^...beriiistruktor der Cavallerie . Fr. 4200-4.^00 . bisher Fr. 4000 .Instruktor erster.. Klasse .

. ^ 3200-3.^00, ^ ^ 3200 .Instruktoren weiter Klasse . ^ 2800-3200, ^ ^ 2......)..)

mit Pkerdera.tionen gleich dem Cberinstruktor der Artillerie.

.^.^

.

^cbarfscht1^en.

Cberinstruktor der ^...harksch^en Fr. .42.......).--4.^l)^ . bisher Fr. 4..)l).^ Instruktoren erster Klasse .

.^ 32..)^---3.^..).^, ^ .^ 3..)..)^ init je einer Pkerderation ..iebst Pkerde^artungs..

gebühr ftir ein e^ektiv gehaltenes Pkerd.

..l.^truktoren ^^eiter Klasse . Fr. 24^-.... ..^ ; ^ .^ 22^.^

.^ ani ta t s ^ es e n.

^beri^truktor des Sanitätsdienstes Fr. 3.^-4..^, bisher Fr. .^.^..).^ Instr.^tor erster Klasse .

.

^ 30.... ..^-3.^^^, ^ ^ 280.)

.^

weiter ^

.

^ 2300-2800,

^

^ 1600

Das Instruktionspersonal erhalt aiisserdein die reglenientarischen ^Logis^ und .^.eisevergatungen.

Cberkriegskommi^sariat.

^berk^ie^skommissai. .

.

.^egist^ator und .^..ellvertreter Chek des ^visioiisb.ireaus .

Buchhalter .

.

.

.

.

. F r . .^000 , bisher Fr. 6000 Fr. 3200 -.^4000, ^ ^ 3000 .. 3200-4000.

^ - 3000

.^ 3200-4000,

Kriegskommissar in Tliuu .

.

.

.Kasernen- und Liegeiiscbaftsver^alter in

^li^n

.

.

.

.

.

^

^ 3000

Fr. 3800.

^

^ 2800

.. 3000,

^

^ 2600

.

V e r w a l t u n g d e s Materiellen.

Verwalter des Kriegsmaterials .

Chef der administrativen Abtlieilung

^^ ^ technisch....^ Pulverkontroleur .

.

^

. Fr. ...^00 ., bisher Fr. 4.^00 . ^ 4000, ^ ^ 3.^00

.

^ 4000^ ^ 4000,

^ -

^ 3000 .. 3300

.^ta.bsbtlreau.

l.^.^.^

. ^.

^

. . .

.

.

.

.

Chef des .^tabsbürean

Fr. 6000.. bisher Fr.. 4...^

575 Laboratorium in ^hnii.

.Direktor .

.

.

Adjunkt und Buchhalter

.

.

.

.

. F r . 4000, bélier Fr. 3300 . ^ .. 3000, ^ .^ 2.^0

K o n s t r u k t i o n s ^ e r k s t a t t e in Thnn.

.Direktor

.

.

.Direktor

.

.

.

.

Adjünkt und Buchhalter

.

.

Fr. 3.^00 , bisher Fr. 3000

.. .2400,

^

^ 182^

^egiepferdeanstalt.

Adjunkt

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

F r . .....l)..)..) , bisher F r . 4^..)^

^ ...600,

..

^ 3l)0^

^ 1 n ^ .

^ .

.

1 ^ ^ ^ m ^ t .

Finan.^bt1reau.

Chek und Departementss...kretar .

. F r . ^80..), bisher Fr. 46l)...)

Adjunkt . . . . . . ^ 4200, ^ ^ 3200 Buchhalter . . . . . . .. 4000, .^ ^ 3200 Revisoren, jeder .

.

.

Fr. 3200-4000; .. .^ 3200 ^taatsks.^....

Kassier Adjunkt

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. F r . 6000, bisher Fr. l^000 . .. 4200, .^ ^ 3200

Pulver ver Haltung.

Cei..tralver^alter . .

Adjunkt und Buchhalter

.

.

. Fr. ^^00., bisher Fr. 4^00 . -. 3800^ .^ ^ 3200

.Die .B.^irksver^alter

^ 3800,

^

.^ 3^00

.^tlii^direktion.

.Direktor .

.

.

Adjunkt und Veritikator .

.

.

.

.

.

^ .

.

.

.

l .

^

.

.

und

.

. Fr. 4800 , bisher Fr. 3.^00 . . . . 3800, ^ .^ 3000 .

.

.

.o.

ll d o p .

^ r t. o m o .

.

.

.

. l .

..

Abtheilnng ^ a n d e l s ^ e ^ e n .

.^andelssekretar .

.

.

.

. F r . ^000 : bisher Fr. 4^00

^ber^olldirektion.

^ber.^olldirektor .

.

.

. . F r . .^800 , bisher Fr. .^000 .0ber^ollrevisor, Stellvertreter der ^ber...

.^olldirektiou .

.

.

.

.

.^ 4800,

.^

^ 4000

576 Erster Sekretär .

Zweiter Sekretär .Revisoren, jeder .

.

-, .

.

.

.

.

. F r . 4400; bisher Fr. 3600 « 3800; « · · < 3000 Fr. 3200--4000 ; « « 3000

; Zollgebietsdirektionen.

Direktorsn .

.

... Fr. 3500--5000 ; bisher Fr. 3000--4500 Sekretära, theilweise Kassaführer, jeder .

. « 3000--4400; « « 2000-3600 Das Maximum von Fr. 4400 darf nur in dem Falle ausgerichtet werden, wenn mit dem Sekretariat die Kassafülirung verbunden ist. Das ;·· Maximum der Besoldung eines Sekretärs beträgt Fr. 3800.

Kevisoren .

.

. Fr. 2800--3600; bisher Fr. 1800--300O Gehilfen, jeder .

. « 2000--3000; « « 800-2600 Zollstätten.

Einnehmer, bis auf .

.

.

Fr. 4400 ; bisher Fr. 3600 Bei cinor fixen Besoldung von mir Fr. 100 bis auf Fr. ,500 erhält der Einnehmer uberdiess noch eine Bezugsprovision von 3--15 0/o der Eoheinnahme.

Kontroleure .

.

. Fr. 2500--3900; bisher Fr. 1000--3200 Gehilfen .

.

. « 1200--2900; « « 800-2400 Chefs dar Grenzwächterkorps . « 2500--3600; « « 1800--3000 An Stellen, wo der Zollbezug Personen übertragen ist, welche andere eidgenössische oder kantonale Beamtungen oder Bedienstungen bekleiden, kann als Gehalt eine Anzahl Prozente der Roheinnahmen bewilligt werden.

Postdepartement.

G-eneraldirektion.

Oberpostsekretär CBüreauchef) .

. Fr. 5800: bisher Fr. 4600 Adjunkt (zugleich Inspektor des Personellen] 3600 4500; Registratur 3300 1200; Erster Sekretär 4000; 3600 Zweiter Sekretär .

.

.

.

3600: 3000 Dritter Sekretär .

. .

Fr. 2600--3000 ; 2600 Oberpostkontroleur Adjunkt Revisoren .

.

Kontrolebüreau.

.

.

. F r . 5000; bisher Fr. 4000 « 4200; .« « 3600 .

Fr.. 3200.-4000; bisher .Fr. 2600 -3000 .

577 Kursinspektor Adjunkt Erster Sekretär Zweiter Sekretär Dritter Sekretär Verwalter .

Erster Sekretär , Zweiter Sekretär

Kursbüreau.

Fr. 5000 : bisher Fr. 4500 3600 4200; 3000 3800; 2800 3500 : 2400 Fr. 2400--3000 ; Materialbüreau.

Fr. 4200: bisher Fr. 3600 3000 Fr. 3000--3600 2500 « 2400-3000

Traininspektion.

Inspektor der Centralsehweiz .

. Fr. 3800; bisher Fr. 3600 Westschweiz 3600; '3000 Ostschweiz 3000 3600; KreisBOstdirektionen.

Direktoren.

ieder . Fr. 3500--5000: bisher Fr. 2600--4500 2800--4000; 2000--3600 Adjnnkte, 2300--3600 Kontroleure, 2800--4000 ; 1620-3300 Kreispostkassiere, 2500--4200; Postbureaux.

Büreauchefs und Postverwalter Fr. 2400--4000 ; bisher Fr. 2000- -3200 (Erste Beamte auf Postbureaux mit mehr als einem ständigen Beamten.)

Die Commis auf den Kreispostbüreaux oder sonstigen grössern Bureaux, und Posthalter auf mittlern, nur mit einem ständigen Beamten besezten Bureaux bis auf Fr. 3300 ; bisher Fr. 2600 Die Posthalter und Commis auf kleinem Bureaux bis auf .

.

. « 3200; « « 2500 Ausser der im Gesez bestimmten Besoldung beziehen die Beamten, welche den Postdienst in den Büreaux ambulants verrichten, so wie die mit dem Verkauf der Frankomarken, Frankocouverts, Korrespondenzkarten und Erapfangscheinen beauftragten Beamten eine Provision, welche vom Bundesrath bestimmt wird.

Centraldirektor Adjunkt

T e l e g r a p h en d i r e k t i on.

Fr. 5800; bisher Er. 4500 3600 « 6000;

578

Erster Sekretär Zweiter Sekretär Kontroleur .

.Revisoren, jeder

Fr. 3800 ; bisher Fr. 3000 3200; 2500 Fr. 3000 4000; 3000 « 2öOO 3500; 2400

Kreisinspektion.

Kreisinspektoren .

. Fr. 3500 - 5000; bisher Fr. 2700--3600 Büreauchefs .

.

. « 2000--3800; « « 1800 3000 Telegraphisten bis auf .

.

.

Fr. 3200 ; bisher Fr. 2400 Die Besoldung der Telegrapliisten auf Zwischenbüreaux (Bureaux intermédiaires) besteht je nach der Frequenz und den lokalen Verhältnissen der Regel nach in einem Gehalte von Fr. 120 bis Fr. 240 per Jahr und in einer Provision von 10 Rappen für jede ein- und ausgehende Depesche, ausgenommen Dienstdepeschen der Post- und Telegraphenvenvaltnng, -wogegen die Vertragung der Depeschen im Gratisrayon ohne weitere Entschädigung vom Büralisten zu besorgen ist.

Art. 2. Die Besoldungen der Angestellten der eidgenössischen Verwaltung, ausser den im vorstellenden Artikel benannten, werden nach Massgabe des jährlichen Voranschlages durch den Bundesrath bestimmt.

Art. 3. Sollten in Zukunft mit Küksicht auf Beamtungen oder deren Besoldung Veränderungen getroffen werden, so sind die dadurch betroffenen Beamten zu keiner Entschädigungskorderung irgead einer Art berechtigt.

Art. 4. Der Bundesrath ist ermächtigt, bei Erledigung -von Stellen durch Todes- oder Krankheitsfälle je nach den Umständen zu entscheiden, ob ein Nacligenuss der Besoldung bis auf weitere sechs Monate 'für den Beamten und bis auf ein Jahr für den Angestellten einzutreten habe.

Art. 5. Durch gegenwärtiges Gesez, welches am 1. Januar 1873 in Kraft tritt, werden folgende Geseze und Beschlüsse ausser Wirksamkeit gesezt: 1) Das Bmidesgesez vom 30. Juli 1858, betreffend die Besoldung der eidgenössischen Beamten (VI, 60 u. 65).

2) Der Art. 3 des Nachtragsgesezes betreffend die eidgenössische polytechnische Schule, vom 29. Januar 1859 (VI, 152).

3) Das Bundesgesez vom 29. Januar 1863, betreffend die Besoldung der Beamten und Angestellten der Telegraphenverwaltung (VII, 418).

57.)

^ .Das Bnndesges.^ vom 1. August 1863, betretend die Beso...dung der Beamten des Cberkriegskommissariates , der .^o1lund ^ostver^altung und des ^laudclssekretars (Vll, 6.^3). . ^ ....) .Das Bundesgese^ vom 29. September 1864, betretend die Besoldung verschiedener Beamten der Bundeskan^lei und der .Dcpartemeute (V.111, 1^).

6) Der Art. 4, weites Alinea des Bundesbeschlusses vom 13. ^ovember 186.^, betretend die Besoldung des Cbefs des ^tabs-.

bureau (^111, 626).

7^ .Der Bundesbeschluß vom 1^. .November 186^, betretend die

Besoldung des Cber^.olldirektors (Vlll, 626).

8^ Das Buudesgese.^ vom 17. .^luli 1866, betretend Errichtung ^^eier Ad^unktenstellen auf der Generalpostdirektion (Vl11, 8.^6).

....^ Der Bundesrathsbescliluss vom 1. .^.ar... 1867, betretend die Besoldung der kleinern Telegraphenbureau^, so ^veit in demselben deren Gehalt kestgese^t ^ird (1^, 32).

1..)) Der Buudesrathsbeschluss vom 23. Christmonat 1867, betretend die den 11aupt- und ^pe.^ialtelegra.phenbureau^ bewilligte ^ro^ vision (l.^., 236).

11^ Der Bundesbeschluß vom 19. .^uli 1869, betretend die Gehaltserhöhung der Postbeamten l^, 8.^4).

12) Verordnung des Bundesrathes vom 8. ^eptenibor 1869, betre^en.^ die den Postbeamten und ^ostangestellten bewilligten Provisionen

(l.^, 9.^.^).

13) Alle übrigen, im gegenwärtigen Gese.^ allenfalls nicht genannten.

jedoch mit demselben im Widerspruch stehenden Bestimmungen.

.^0

( l .

.

.

n t ^ n i ^

.

^ l .

.

^ .

.

^ ^ .

.

^

^etrelIend

^le B.^oldung^rhohung tur ^le nnt^rn Ang.^t^IIt..^.

.Die B u n d e s v e r s a m m l u n g ^ der s c h ^ e i ^ e r i ^ c h e n Eidgenossen...chaft.

beschließt: .Der Bundesrath ist beauftragt, die Besoldungen der Angestellten, deren Feststellung laut dem Besoldungsges....^ innerhalb der ^rei^en des Ehrlichen Voranschlages dem Bundesrathe überlassen lst^ im ^mne der Erhohung einer Revision ^u unterwerfen, die ausgesprochenen Erholungen mit dem 1. Januar 1873 in .^rakt tretend ^u erklären nnd die di.esk^lligen Auszahlungen vorzunehmen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft über die Besoldung der eidg. Beamten und Angestellten. (Vom 11. November 1872.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1872

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.11.1872

Date Data Seite

563-580

Page Pagina Ref. No

10 007 480

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.