1 1 6

#ST#

B

e

r

i

ch

t

des Bundesrathes an. die hohe Bundesversammlung über die zukünftige Gestaltung der Einnahmen .und Aufgaben der Eidgenossenschaft.

(Vom 11. Januar 1872.)

Tit. .

Mit Schreiben vom 3. Dezember v. J. hat die ständeräthliehe Bundesrevisionskommisston das Ansuchen an uns gerichtet, wir mochten bis zum Wlederzusammentxitt der Räthe eine Budgetvorlage ausarbeiten über die zukünftige Gestaltung der Einnahmen und Ausgaben der EidGenossenschaft, infolge der vom Nationalrath in Sachen der Revision der Bundesverfassung gesassten Beschlüsse.

Jndem wir die Ehre haben , Jhnen die gewünschte Vorlage hiemit zu unterbreiten, müssen wir die Bemerkung voraussehiken, dass zur Zeit der Abfassung oberwähnten Sehreibens die Revisionskommission wahrseheinlich von der Voraussezung ausging, dass der Nationalrath die Verfassung werde durehberathen haben, so dass die gegenwärtige Beuchterstattnng sich über das ganze Revisionswerk werde erstreken konnen.

Da nun aber bloss der erste Abschnitt zum Abschluss gekommen ist, und der zweite Abschnitt naeh den .Anträgen der nationalräthliehen Kommission ebenfalls erhebliehe finanzielle Abänderungen in sieh birgt, so erachten wir.es sür angezeigt, aneh diesen Theil jezt schon in Mitberechnung zu

ziehen. es betrifft dies namentlich die Artikel 87 und 107 (Referendum und Bundesgericht).

Zu Jhrer Orientirung machen wir ferner aufmerksam, dass für den iezigen Stand der Dinge das von uns vorberathene und vom Ständerath mit unwesentlichen Abänderungen genehmigte Budget für das laufende Jahr zu Grunde gelegt wird, an dessen Ziffern sich unsere BeRechnungen anlehnen.

Weggelassen wurde lediglich das Budget sur die Goldprägung mit

F.... 5,000,000.

117 ....^

Einnahmen.

..^ach Art. 41, wie solcher aus den Beratungen des Nationalrathes hervorgegangen, werden die. Ausgaben des Bundes bestatten: a. aus dem Ertrag des Bundesvermogens , b.

,, ,, ,, der schweizerischen Grenzzone, c.

., ,, " der Vost^ und. Telegraphenverwaltung, . d.

,, ,, ,, der Bulververwaltung ; .

e.

,, ,, ,, der Militärpflichtersazsteuer , f. aus den Beiträgen der Kantone,. deren ^nähere Regulirnng, vorzugsweise nach Massgabe der Steuerlast der ledern, der Bundesgesezgebung vorbehalten ist.

^ Was den Ertrag des Bundesvermogens anbelangt, so. wird ^ derselbe annähernd sich aus der bisherigen Hohe erhalten.

Wenn auch mit der sneeessiven ^Verweudung^ der von den Anleihen herstammenden Gelder die entsprechende Zinseinnahme aushort, so bleiben doch zinstragend angelegt das, abgesehen von den Anleihen, vorhandene doppelte Geldkontingent mit eirea 2 Millionen, der Einnahmenüberschn^ des Jahres 1871, sowie der Ertrag der Zolle und Bosten ^bis zu deren Verwendung.

Die Zolleinnahmen schäzen wir zu jährlich Fr. 10,500,000. Die^ Vergleiehung mit den Vorjahren erzeigt zwar durchschnittlich nur ein^ Vermehrung von Fr. 120,000. Wir glauben aber im Bereich des Wahrscheinlichen zu bleiben, wenn wir eine Zunahme von ^r. 200,000 annehmen.

Wir rechnen überdies eine jährliche Mehreinnahme von ^r. 300,000 in der Voraussezung, dass das bisher den Eisenbahngesellsehasten gewährte, mit dem Jahr 1874 erloschende Brivilegium ^ollsreier Einsuhr vou .^ehieuen und anderm Bahnmaterial nach ^lblaus des Termines nicht werde erneuert werden. Der durch dieses Vrivilegium eingebüßte Zollertrag betrug in den 10 Jahren 1853-1863 ^r. 2,72.^,316. Ju den 3 ersten .^uartalen des Jahres l 871 wurden zollfrei eingeführt Etr. 255,374, für das ganze Jahr sind demnach anzunehmen Etr. 300,000. Der Verlnst an Zoll ist, wenn für die verschiedenen Kategorien durchschnittlich Fr. 1 per Etr.

gerechnet wird, Fr. 300,000. ^lus die Gründe für Richterneuerun^ des fraglichen Brivilegiums ist hier nieht der Ort, näher einzutreten ; wir bemerken nur, .dass die ftänderäthliehe Kommission für den Gesezentwurf über das Eisenbahnwesen Streichung des .^rt. 8 desselben beantragt, welcher eine Verlängerung in anderer Form vorsieht.

Ueber die Einnahmsa^uellen c u. d ist nur zu bemerken, dass die Aus-

hebung der amtlichen .^ortosreiheit mit Fr. 300,000 beziffert wird.

Der Ertrag aus der Militär...rsazsteuer belief sich im Jahr 1868 in

den Kantonen aus etwas mehr als 1 Million ^ranken. Wenn auch anAnnehmen ist, dass unter einheitlicher Leitung diese Snelle ergiebiger werde,

118 f.... wagen wir dennoch nicht einen hohern Voranschlag als Fr. 1,200,000, weil voraussichtlich die Erhebungskosten mehr als bisher in den Kan..

tonen betragen werden.

Ais weitern Einnahmszweig des Bundes bezeichnet der Art. 4t ,,Beiträge der Kantone, deren nähere Regulirung nach Massgabe der .... te nerkra st der ledern der Bundesgesezgebnng vorbehalten bleibt.^ Wir ...bstrahiren von der Ausnahme eines bezüglichen Ansazes, weii wir dafür halten, dass derartige .Beiträge ^bisher Geldko..tingente) mehr für ansser.^ ordentliche Fälle, als für gewohnliche Zeiten vorbehalten sein sollen.

Wir nehmen im Ganzen nnr eine Erholung an im Betrage von Fr. 800,000, da, wenn anch eine sneeessive Vermehrung aus den verschiedenen Einnahmszweigen mit Sicherheit zu gewärtigen ist, auf der andern Seite nicht angenommen werden darf, dass die allgemeinen Staatsansgaben mit jener ^nnah.ne nicht .wenigstens gleichen Sehritt halten werden.

Gestüzt ans diese ..luseinanderseznngen ergibt sich folgendes Einnahmenbüdget .

.^.

E i n n a h m e n.

^.^^^ ^ .

^ .

.

^ .

^ .

^

^^^^^^^.

^ ^ .

^ .

^ .^^

^ .

^

.^^^.^^^^.^

^ ^ .

^ ^ ^ .

^ .

^ ^ .

Ertrag der Liegenschaften

,,

,, angelegten .^api-

.^

^^^^

^^^.^.

.^r.

Fr.

58,354

Fr.

.

58,354

.

^

257,754 Zinsevon Betriebskapitalien und Vorschüssen . .

.

der ,, ,, ,,.

,,

Einnahmen Zollverwaltung . .

Voftverwaltnng . .

Telegraphenverwaltung Vnlververwaltung Münzverwaltung .

des Vol...teehnik..ms der Regiepserdeanstalt

der Konstrnktionswerkstätte des Laboratoriums und der Vatronenhülsenfabrikation

...

136,860 394,614 10,000,000 11,212,000 1,750,000 . 686,000 37,116 61,000 86,875 165,000 1,303,700

25,304,691

^ .

.

.

.

.

^ ^

136,860 ^3^,6f4 500,000 ^ 300,000 .--^ -^

10,500,000 11,512,000 1,750,000 686,000 37,116 64,000 86,875 165,000

--

1,303,700

800,000 26,104,69t

119

^ .

.

..

^

.

^

^ ^ .

, .

^ ^

.

.

.

^ ^ n .

.

^ .

.

^

..

.

^ .

^ .

.

^ .

.

^ .

.

^

.

^ .

^ .

^ ^ .

.

^ .

der Bundeskan^lei . . .

der Militärverwaltung (inel.

Mi.ltärersazfteuer) . .

Justizeinnahmen . . .

^ ..^

.

^ .

.

^ .

.

.

^

^.

^ .

.

.

.

^ ^ ^ .

.

.

.^ ^ .. ^ . . .

^.

^.

^.

. ^ .. .

^r.

Fr.

5,500

---

43,200 700 49,400

.

^ .

.

.

^ .

^r.

5,500

l ,200,000 1,243,200 -700 1,200,000 ^ l ,249,400

R e s ü m e.

.

^

Ertrag der Liegenschaften n.

Kapitalien

. . . .

Ertrag der Regalien

.^r.

394,614

-

.

^ .

. 394,614

und

Verwaltungen . . . 25,304,691 800,000 26,l04,69t Verschiedenes, inel. Militärersazsteuer . . . .

49,400 1,200,000 l ,249,400 ^ 25,748,705 2,000,000 27,748,705 Zur A^rnndung . . .

^ 1,295 .-1,295 25,750,000 2,000,000 27,750,000 Diese Erhohung fällt also : a. aus bisherige Einnahmsa^uelle^

.

.

.Fr.

800,000

b. auf neue Einnahmsa^.ellen . . . . , , 1,200,000 Fr. 2,000,000 B. A u s g a b e n .

R e u e A u s g a b e n entstehen folgende unter dem Abschnitt :

A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g s k o st e n.

Art. 84. ,,Für Bundesgeseze nnd Bundesbeschluße ist die Zn-

.

. ,,stimmung beider Räthe ersorderlich, für Bundesgeseze im ,,Sinne von Art. 54 überdies die Zustimmung der Mehrheit ,,des Volkes und der Kantone.

,,Dureh Befehluss der beiden Räthe konnen aueh andere ^ ,,Gesezvorfehläge der Abstimmung des Volkes und der Kan,,tone unterstellt werden.

,,Bei diesen Abstimmungen ist in gleicher Weise zu ^.verfahren wie bei .Abstimmungen über Abänderungen in der

^ .,Bundespersassnng (Art. 122).^

.t20 Die Bundeskanzlei berechnet die im Fall der Annahme dle^ Artikels entstehenden kosten für Druk, Material und Vermehrung de^ Personals aus .

.

.

.

.

.

. F r . 120,500 Die ft..nderäthl.iehe kommission bringt zwar einen weniger weit gehenden Antrag; allein immerhin würde auch dessen Annahme erhebliche kosten naeh sich ziehen.

Art. 107 (übereinstimmender Antrag beider Kom^ missionen) :

^Die Mitglieder des

Bundesgerichts

,,wexden aus der Bundeskasse entschädigt.^ Wir berechnen die daherigen jährlichen Ausgaben, einsehliesslieh der Taggelder an Ersazmänner, Bedienung des Gerichtes ..e. :.e. aus Fr. 77,500, wenn die Zahl

der Mitglieder des Gerichtshoses aus sieben, und .

wenn

sie

auf

eilf

sestgesezt

wird.

.

,, 100,000

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

zusammen

Fr. 220,500

Departement de.^ Innern.

1) Art. 22. ,,Der Bund hat das Recht der Oberaufsicht über ,,die Wasserbau- und Forstpolizei im Hochgebirge.^ ,,Er wird die Korrektion und Verbauung der Wildwasser und die ,,Aussorstnng ihrer .^...uellengebiete untersten und die uöthigen schulenden ^Bestimmungen ^..r Erhaltung dieser Werke und der schon vorhandenen ,,Waldungen aufstellen.^ ..Der Bund ist auch befngt, gesezliche Vorsehristen zn erlassen zur ,,Hebuug der Fischerei in den ofsentliehen Gewässern und zum Sehuze ,,des Hochwildes in den Gebirgen sowohl als der für die ^and- und

,,Forst.virthschaft nüzliehen Vogel.^

Bekanntlich hat die Bundesversammlung durch den Besehluss vom 2l. Heumonat 187l aus Grund des bisherigen Art. 2l der Bundes..

verfassnng sehon Fr. ^100,000 für Verbauungen und Ausforstnngen ansgeworfen.

Ebenso ist das bezügliche Jnspektorat sehon durch srühere Schlnssnahme geordnet worden. Dagegen wird, um die Oberaufsicht über die Forstpolizei im .Hochgebirge gehorig auszuüben, jedenfalls mindestens ein ^orftteehniker aufzustellen sein. Die Kosten sur dessen Besoldung, die Reiseauslagen und die bezüglichen Büreaukosten werden Mehrausgaben zur Folge haben im Betrage von eirea Fr^ 12,00^.

2) Art. 23. ,,Die Gesezgebung über den Bau und Betrieb der ,,Eisenbahnen ist Bundessache.^ ^ür die dem Bunde in dieser Richtung zufallenden .Kompetenzen muss nothwendig ein Spezialbüreau errichtet werden mit wenigstens zwei

121 ^pez^lbeamten und einem ^anzlisten. Die diessälligen Ausgaben konnen

mit Jnbegriff der Reiseauslagen auf kaum weniger als Fr. 20,000 .^.e. .-

anschlagt werden.

3) Art. 24. .,Der ......und ist befugt, eine Universität, eine pol^"technische Schule und andere hohere Unterriehtsanstalten zu errichten.^ .,Die Kantone sorgen für obligatorischen und unentgeltlichen Vrima.^ unterricht.

,,Der Bund kann über das Minimum der Anforderung an die ,,Vrimarschule gesezliche Bestimmungen erlassen.^ Die Errichtung einer Universität und anderer hoherer Lehranstalten erheischt nach einer approximativen Berechnung einen Kostenauswand

von Fr. 300,000.

4) Art. 30.^. ,,Den Kantonen bleibt es anheimgesteilt, die Aus-

,,übung der wissenschaftlichen Berussarten von einem Ausweise der Be,,fähigung abhängig zu machen.

.,Anf dem Wege der Bundesgesezgebung ist dafür zu sorgen, dass ,,derartige Ausweise für die ganze Eidgenossenschast gültig erworben ..werden k.onnen.^ Diese Bestimmung macht die Abhaltung jährlicher Examina durch Organe des Bundes notwendig. Ein Tl.^eil der Kosten wird dureh die Examinanden zu bezahlen sein, ein anderer Theil wird indess auf die Bundeskasse fallen. Wir bringen dasür nach angestellten Berechnungen eine ^nmme von zirka ^r. 4000 in Anschlag.

5) .^lrt. 32. ,,Der Bnnd wird über Gewerbbetrieb und Gewerbs.,polizei, einschliesslieh der auf die Verwendung von Arbeitern und ,,Kindern in Fabriken bezüglichen Verhältnisse, einheitliche Vorschriften ,,ausstellen.

,,Der Geschästsbetrieb von .^uswanderungsagenturen und von ,,Vrivatuuternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens unterliegt

,,der Aussieht und Gesezgebung des Bundes.^

Wenn die Bestimmungen über diese Materien ins Leben treten, so muss mit dem Geseze eine regelmäßige Aufsieht verbunden werden.

Diese wird ans verschiedenen Gründen nicht den Kantonalbehorden .übertragen werden konnen, und es wird namentlich im Ansang die ^.abril.inspektion . eine häufige nnd eindringende sein müssen. Für Besoldung des betretenden Personals, dessen Reiseauslagen, Druk der Berichte u. s. s. muss. in Aussieht genommen werden eine Summe von

wenigstens Fr. 20,000.

6) Art. 54. ,,Die Gesezgebung über das Eivilrecht mit Jnbegrisf ,,des Versahrens ist Bnndessache.

,,Der Bund ist überdies befugt, seine Gesezgebnng aneh^aus das ,,^trasrecht und den Brozess auszudehnen."

122

^

.^ostenvoranschlag hiefür, unter der Voraussezung. dass der Bn....^ sich bei Erstellung gemeinschaftlicher Strafanstalten für jugendliehe Verbrecher betheilige, Fr. 80,000.

Die aus den zitirten Artikeln 22, 23, 24, 30, 32 und 54 dem Bunde erwachsenden kosten werden berechnet im Ganzen auf Dieser Summe sind noch beizufügen : 1) Vom Bnndesbeitrag an die Bulle^.Boltigen^ Strasse (Fr. 260,000 vom Ständerath bereits beschlossen^

Fr. 436,000

5 Jahre Ba^eit . . . . . . , , 50,000 ausflnsses am Bodensee ^muthmasslieh Fr. 1 ,000,000) ans 8 Jahre verthellt . . . . . , , 120,000 Total Fr. 606,000 ^ustiz- und .^oli^id^...^...^^.

2) Vom Bundesbeitrag an die Korrektion des Rhein-

Bearbeitung der schweb. Eivil- eventuell Stras-

^esezgebnng während einer gewissen Zeitdauer, jährlich ,, Total sur die Departement Fr.

40,000 646,000

^in^nzdep^rtem^nt.

^ Art. 38. ,,Der Band ist befugt , über das Bankwesen und die Ausgab.. von Banknoten die erforderlichen Vorschriften aufzustellen.^ Jn welcher Tragweite dieser Bestimmung Folge zu ^eben sei, darüber lässt sich vorderhand mit einiger Bestimmtheit nichts anbringen.

Wir gehen indessen von der Voransseznng ans, dass wenn der Bund in dieser Richtung Ausgaben zn machen hätte, wie z. B. zur Anfertigung einer einheitlichen Banknote, er sieh dieselben wieder zurükerstatten lassen würde.

^Ulit..r^rn^ltu^.

Die Vermehrung der Ausgaben sur das Militärwesen infolge der Centralisation desselben wird vom Militärdepartement wie folgt beOffert.

1 . Allgemeine kosten .

.

.

. Fr. 340,000 ^2. Jnsanterie^Jnstruktoren .

3. Bekleidung .

4. Bewaffnung nnd Ausrüstung 5 . Unterricht .

.

.

.

6 . Bserdekosten .

.

.

.

.

7. E.^nipementsentschädigung an Offiziere 8. Artilleriematerial . . . .

..). .^asernirung .

.

.

.

10. Unterstü^ung freiwilliger Sehiessvereine

180,000 2,02l ,004 1,485,4..)..)

1,96..),727 48l ,332 30,000 100,000 300,000 90,000

Total, abgerundet, Fr. 7,000,000

123 ^ Mehr .als ans nur annähernde Richtigkeit. kann die Zusammenstellung der Mehrausgaben für das Militärwesen nicht Anspruch machen, da zur genauen Berechnung aller Kost.m ein blosser Verfassnngsartikel nicht genügt, sondern ein bis in alle Details ausgearbeiteter ..^esezentwurf nothwendig wäre.

Wir machen hier übrigens daraus aufmerksam, dass das Gesammtmilitärbüdget vom Militärdepartement aus Fr. 9,550,000 geschäht wird. (Das ordentliche mit Trnppenzufammenzug Fr. 2,500,000 plus Fr. 7,000,000 Vermehrung.) Da nun aber das Budget von 1872, welches wir zu Grunde legen, für die Militärverwaltung bereits. Fr. 2,789,300 ...ius^t, so reduzirt sich die auszunehmende Vermehrung aus Fr. 6,710,700.

^ner.v.i..tnn^.

Art.

28.

"Der Ertrag der Zolle sällt in die Bundeskasse.

,,Die Kanto.ie Uri, Graubünden, Tesstn und Wallis erhalten jedoch, ,,mit Rüksicht anf den ihnen obliegenden Unterhalt internationaler Alpen,,strassen, eine Zollentschädigung, deren Umfang durch ein Bundesgesez

festgestellt wird.^

Dem Bund erwächst aus dem Wegfallen der bisherigen Zollentschädigung an die Kantone, unter Voraussezung ei^er Entschädigung an die Kantone und internationalen Alpenstrassen im Betrage von Fr. 437,000 (worin die Kosten des Schneebruches am Gotthard inbegrifsen sind) eine

Minderansgabe, welche na^h dem diesjährigen Büdget sieh beziffert mit Fr. 2,012,000.

^

.^o^erm.^ltnn^.

.^lrt. 34. ,,Das ^ost^ und Teleg^aphenwesen im ganzen Umfang^ ^der Eidgenossensehast ist Bundessaeh.e.^ ,,Der Ertrag der Vosteidgenössische Kasse u. f. w.

nn^ Telegraphenverwaltung fällt in die

^lus dem Wegfall der Vostentsehädignng an die Kantone erwächst

der Eidgenossensehast eine im diesjährigen Budget mit Fr. 1,524,000 bezifferte Minderausgabe.

124 IL

....lu .. ^ a ^ e ......

Bundesrather Vermehrung.

Boranschlag 1..^.

^u.^ ^.^^^^....^

.

Kapital^ und Zinszahlung .

Fr^ 1,....83,^

Allgemeine Verwaltungskoften

432,4...^

.Departement^.

politischem .Departement .

Departement de.... Innern .

..Rilitärdepartement .

Finan^departement .

.^andel.^ u. Zolldepartement .^ufti^ und ..^olizeider.art.^ ment .

.

.

.

2l)7^.^ 1,468,1^ 21,6^ ^8,9^l) 9,7^ .

^r^

22^,.^^..)

6^6,^

29,9^ 1,79^,2^

646,^^

Sp^ialverwaltun^en.

Militärverwaltung .

. 2,789,3^

6,71^,7^

4^,.)...)..)

2^12,^ 1,^24,..)^^ 3^36^^ .^^.^.^^u^.^

Zollverwaltung Boft.^erwaltung

.

.

Telegraphenverwaltung Pul.^erverwaltung .

.^ün^erwaltung .

Polytechnikum .

.

Regiepferdeanstalt

.

. 3,^89,^ . 11,212,^ .

.

.

.

.

1,68...),^....^ .^76,^.^^ 37,116 364,^

1^,8..^

Konftruktionswexkstatt.^ .

1....^,^..)

Laboratorium und Batronen^ hülsenfabrikation .

. 1,3^3,7^

^ 1,^83,^7^ 6^2,9^ 2^7,^^ 2^74,1^ 21,6^ ^8,9^^ 9,7^ 69,9^ 2,441,2^ 9 , .

.

^ , .

.

) ^

1,577,..)^ 9,688,...)^ 1,68^..,^^ 576,^0^ 37,116 364,^ 1l).^.8^^ 1,303,7...)^

6,71^,7^^ 3,^36,^.^ 21,821,921^^.3,174,7^^ 24,996,621 8,4..)4 8,4^4 ^ ^ .

.

.

.

.

.

.

.

^ .

^ .

^

.

Büdget.

16.^,^.)..)

^.^^.^^.^..^.

Unvorhergesehene^

^n^nftia.^

12l^

R e s ü m ..

^ .

.

.

^ .

^ .

.

^

Fr.

Kapital^. und Zin.^ahlun^ . 1,^83,^ All.^meine Verwaltung^often 432,4^ .Departement^ .

.

. 1.79.^2^..)

^pezialverwaltungen .

. 21,821,921 U n .

.

.

.

^ .

^ .

.

.

^ ^

.

8,4.^4 2^.641,^

Fr.

1,^ l^,^

.^2..),^ 64.......^

6.^2,9..)^

2,441,2^ 3,174,7^ 24,996,62.t 8,4^ 4,^41,2^ 29,682,2..^

Bilanz betrag der muthmasslichen Zukünftigen Aufgaben ,, Umnahmen ^ ^ ..^

.

bleiben ^u deken

29,682,2^ 27,7^^,^.^ 1,932,2^

Gegenstand der Dekung bildet aber nicht nur dieser muthmassliehe bedeutende Ausgabenübersehuss, sondern es kommen auch die beiden in .den Jahren 1867 und 1871 ausgenommenen Anleihen im Betrage von

Fr. 27,600,000 in Betracht.

Die erwähnten beiden Anleihen s.nd in folgenden Terminen und .Quoten rükzahlbar.

Anleihen von 1867. Anleihen von 1871.

^. ^l2,000,000 ^r. 15,600,000

Total.

^r^ 460,000.

460,000.

^ ^ 1,560,000.

470,000.

2,030,000.

1,560,000.

480,000.

2,040,000.

1,560,000.

500,000.

2,060,000.

53..),000.

1,560,000.

2,090,000.

1,560,000.

^60,000.

2,120,000.

1,560,000.

600,000.

2,160,000.

1,560,000.

640,000.

2,200,000.

680,000.

1,560,000.

2,240,000.

720,000.

1,560,000.

2,280,000.

760,000.

1,560,000.

2,320,000.

820,000.

820,000.

870,000.

870,000.

930,000.

930,000.

980,000.

980,000.

1,000,000.

1,000,000.

1,000,000.

1,000,000.

12,000,000. ^. 15,600,000. Fr. 27,600,000..

^ 10 ^....nd^bIatt Bd.I.

1876 1877 1878 187.^ 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 188^ 1890 1891 1892

.

-

.

.

.

.

.

--.

.

.

.

.

-

.

.

.

.

.

.

.

---

. J .

.

.

^ . XXI..^.

126

Die Eidgenossenschaft hat somit eine Schuldenlast von ^r. 27 ,600 ,000.

oder aus 17 Jahre verteilt per Jahr zirka Fr. 1,700,000^ Rach Mitgabe der Anleihensbedingungen ist sie indessen berechtigt, beide Anleihen aus einmal abzuzahlen. Wenn daher der Bund im Fall sein sollte, . eines oder beide Anleihen seinerzeit zu eonvertiren , so ist er daran nicht verhindert.

Jmmerhin ist znr Klarstellung der Sachlage zu obigem Defizit hinzuzurechnen eine jährliche Durchsehnittssumme zur Abzahlung der Anleihen mit Fr. 1,700,000, woraus als definitives Defizit sich eraibt

Fr. 3,632,200.

Nachdem wir in dem Vorhergehenden die Veränderungen dargelegt haben, welche die Beschlüsse des Nationalraths sür die Einnahmen und Ausgaben der Eidgenossenschaft nach sich ziehen würden , erlauben wir .uns, in einigen allgemeinen Zügen anzudeuten, in welcher Weise die finanzielle Ausgabe behandelt und gelost werden konnte.

Der G e s a m m t z e i t r a n m , den wir ins Auge zu fassen haben, ist von selbst dadurch gegeben, dass die sämmtliehen Anleihen der EidGenossenschaft den bezüglichen Stipulationen gen.äss bis und mit dem ^

Jahre 1892 ^urükbezahlt sein müssen. Es ist dies, vom Jahre 1873 an gerechnet, ein Zeitraum von 20 Jahren. Wir sezeu voraus, dass innerhalb dieses Zeitraums keine neuen Schulden kontrahirt^ werden, oder dass, wenn dies dennoch geschehen sollte, in neuer Weise sowohl für Amortisation als für Verzinsung der neuen Anleihen gesorgt würde.

Dieser Zeitraum von 20 Jahren zerfällt von selbst in z w e i . P e r i o d e n , und zwar in Folge nachstehender g e g e b e n e r Mom e n t e.

t) J.n Jahre .877 beginnt die starke K a p i t a l z a h l ..n g der

b e i d e n l e ^ e n A n l e i h e n von ^r. 12,000,000 und

^r. 15,600,0.0. anfangend mit einer Jahres.^.ote von ^ranken 2,030,000 und sueeessive steigend bis 1886 mit einer Jahre^ .^uote von ^r. 2,320,000 . wobei wir bemerken , dass wir das erste Amortisationsjahr 1876 desswegen nieht dazu rechnen, weil die Amortisations.^uote dieses Jahres nur ^r. 460,000 beträgt, und diese ^umme an und sür sieh auch in eiuem gewo.^nlichen Jahresbüdget untergebracht werden konnte.

2) Jm Jahre ^ 876 a.eht ^er H a n d e l s v e r t r a g m i t .^ r a n kr e i ch ^u Eude, in ^olge dessen die Eidgenossensehast sür die Beriode von l 877 au in Zollsachen v o l l s t ä n d i g s r e i e H a n d erhält und also sür den ^.all, dass sie sieh entschliessen würde, die in dieser Periode eintretenden grossen Mehrausgaben .i.us dem Wege einer Modifikation des Zolltarifs zu deken , an

127 .^

einer entsprechenden Revision desselben in . keiner Weise gehindert .väre.

3^ Jn dieselbe Periode fällt die L i q u i d a t i o n der g r o ß e n S u b v e n t i o n e n der Eidgenossenschaft für die von ihr unterstüzten ossentliehen Werke un... der .Amortisation des Anleihen^ vom Jahre 18...7. Es sallen weg : vom Jahre 1876 an der Beitrag an die Rheinkorrektion

mit jährlich Fr. 220,000,

,,

,,

.,

.,

t 877 an der Beitrag an die Rhonekorrektion mit

mit jährlich Fr. 330,000,

1878 an die Amorti sations.^.ote für das Anleihen von 1 857 im Betrag von Fr. 250,000, ,, ,, 1879 an der Beitrag an die Juragewässerkorrektion von^Fr. 500,000.

4) Jn derselben Veriode werden sodann s u e e e s s i v g r o ss e r e A n f o r d e r u n g e n an die Eidgenossenschast austreten süx die e i d g e n o s s i s eh e U n i v e r s i t ä t und diejenigen hohern Lehranstalten . welche ^er Bunl.. ^u errichten an der Zeit halten wird.

^ 1873

Diese Verhältnisse bestimmen die Theilung des Zeitraumes von bis 1892 in 2 getrennte Perioden, von denen

L die J a h r e l 8 7 3 bis und mit 1876, ll. d i e J a h r e 1 8 7 7 bis und mit 1 8 9 2 begreift.

Die e r st e P e r i o d e bat die ...l u s^g a b e : 1) diejenigen neuen Ausgaben zu deken , welche n o t h w e n d i . ^ und s o f o r t aus den neuen Verfassungsbestimmungen entstehen; 2) diese neuen Ausgaben zu deken, ohne für dermalen weder von dem Rechte d i r e k t e r G e l d b e z ü g e , sei es in Form von .Kontingente.. der Kantone, oder von ^direkter eidg. Einkommenstener, noch zu einer a l l g e m e i n e n Z o l l r e v i s i o n zugreifen, da eine solche in dieser Veriode nieht moglieh ist.

Ad 1.

Zu den neuen Ausgaben, welche nothwendig und sofort aus den Versassungsbestimmungen, wie solche vom ....ationalrathe angenommen worden sind, entstehen und auch sofort zu deken sein werden, rechnen wir folgende .

a. Die M i l i t ä r a u s g a b e n .

Das Departement berechnet dieselben zu .

.

. Fr. 7,000,000 plns die jährliche ordentliche Büdgetsumme von .

,, 2,500,000

Fr. 9,500,000

1^ , ' Wir haben es hier .nur mit der Permehrun^ von 7 Millionen, beziehungsweise der .Fr.^6,7 10,700,. z.u thun.^ . ^ ^ Die Berechnung sezt voraus, dass die Be.^affnnn^ aus den jährlichen Einnahmen geschehe. . Dies wird spater allerdings .de... Fall sein.

Jn den Jahren der ersten Periode^ dagegen. wenden die Dosten für die Bewaffnung ans den Geldern des Anleihens bestritten.

Wir rechnen dasür in den 4 Jahren der ersten Beriode eine MinderBelastung des Budgets um Fr. 1,188,000, bleibt jährliche Mehraus-

^be .

.

.

.

.

.

.

. F r . 5,522,000

b. A u s g a b e n im D e p a r t e m e n t des Jnnern.

^ 1 ) Die Oberaussieht über die Forstpolizei .e.

,, (Fr. 100,000 sür Verbanungen und Anssorstungen sind bereits im Budget.)

2) Die Oberaussieht über die E i s e n b a h n e n . ,, 3) Die Aussühr^n^ von Art. 30.^. ( w i s s e n sehastliehe V e r n s s a r t e n ) .

.

.

. ,.

12,000

20,000 4,000

^4)^ Die Ausführung pon Art. 32 (Fabrikarbeit v o n ^inder^.,

Auswanderungsagen-

tnren, ..e.) ^ ^ . . . ^ .

.

.

. ,,

5) Die Ausführung .^on Art. 24 (Errichtung einer . . ^Universität nn... anderer hoherer Unterrichts..

Anstalten) wird in der 1. Periode vorbereitet und tritt mit den Kosten erst in der 2. Periode aus.

6) Auch mit den Dosten, welche sür den Fall späterer Ausführung des Art. 54, 2tes Alinea, in Form von ^etheiligung des Bundes an die A n s t a l t e n sür S t r a s e ^ e k u t i o n eintreten konnten, hat sieh die erste Periode nieht ^u befassen.

7) Abgesehen von der Bundesrevision wird das ordentliche Vüdget des D e p a r t e m e n t s d e s J n n e r n in den Jahren der 1. Periode sicher um folgende Summe mehr belastet.

20,000

^.

Beitrag an die Strassen Bulle-Boltigen und La Eroix^, jährli.h. . . . F r . 50,000 . Dagegen sällt vom Jähre l 873 an weg der Beitrag sür das bündnerisehe Strassennez mit .

. ^ . ^ . ^ ,, 88,000 Uebertrae^

Fr. 5,578,000

12^ Ueber^ Fr. 5,57.^000 wonach sich ...lso die Minder- gegenüber der Mehr- .

Belastung mehr als ausgleicht.

Das Jahr 1873 soll den V e r t r a g über die .^heindurchstiehe bringen. Bei Bestimmung der Bundessubvention, welche sich während 8 Jahren auf jährliche Fr. 180,000 belaufen dürste, ist der beginn der .Auszahlungen aus die 2. Berwde zu verlegen.

Wann die Frage der S u b ve n ti on der M a. ^ g i ab r u k e wieder vor die Bundesbehorden treten wird, ist ^un^ewiss. .

..... V u n d e s g e r i ch t s k o st e n . Das Depaiement der Justiz und Bolidi schlägt dieselben auf ^irka ^r. 77,500 an. Der Ansaz beruht aus der Voraussezung, dass der Bestand des Bundesgeriehts

auf sieben Mitglieder festgestellt werde. Sollte eine

Mitgliederzahl von eils angenommen werden, so wäre

die Summe aus .

.

.

.

.

.

.

zu erhohen.

Ferner würde im Falle der Annahme von Art. 54 n e u der Bundespersassung nach dem Besehl.usse des ..Nationalrathes sur die Bearbeitung der neuen GesezHebung e i n Ansaz v o n jährlieh . . . . .

in Berechnung zu ziehen sein.

d. Für den ^all der Annahme einer A b -

,

.

,

,

100,000

40,000

. s t i m m n n g d e s V o l k s über B n n d e s g e s e z e

:.e. ^e. entstehen Mehrkosten für die Bundeskanzlei, welche aus jährli..h ^r. 120,500 angesehlagen werden

,,

120,500

^umma der jährlichen Mehrbelastung des Budgets ^

in der I. Beriode, dasjenige pro 1872 als Basis angenommen .

.

.^ .

.

.

.

.^r. 5,838,500

Ad 2.

Zur Dekung dieser jährlichen Mehrausgaben bringen wir in Ansehlag su... d i e s e l b e P e r i o d e : a. Den Betrag der bisherigen Z o l l e n t s e h ä d i g u n ^ , die Summe der Entschädigung an die Kantone, Alpenstrassen abgerechnet, mit .

.

b. Den Betrag der bisherigen Postentsehädigung

mit .

.

.

.

.

.

.^r. 2,012,000

.

. ,, 1,524,000 Uebertr..^ ^r. 3,53^,000

^) Uebertrag Fr. 3,53.^,000 Wir gehen bei dieser Berechnung von der Annahme aus, dass mit der Aushebung der PostEntschädigung auch der Rükstand von beiläufig

2 Millionen Aussall ans den bisherigen Postent-

schädigungen dahinsalle. Rur fü.. den Fall, dass anders entschieden würde, müsste selbstverständlich dieser Ansaz eine entsprechende Aendernng erleiden.

c. Der Ertrag der M i l i t .. rste u e r mit .

,, t ,200,000 d. Aushebung der B o r t o f r e i h e i t mit .

,, 300,000 e. ..^ichterneuerung des Privilegiums der Z o l l b e f r e i u n g fü r E i s e n bah n m a t e r i a l ,, l50,000 Wir haben die Vermehrung der .^olleinnah^ men bei Richternenerung des Brivileginms zu

Fr. 300,000 jährlich angenommen ; da das

Privilegien aber jedenfalls erst mit dem Jahre 1874 dahinsällt, der l. Periode also nur zwei Jahre zu gut kommen, mit zusammen Fr. 600,000, so ist, ans vier Jahre gerechnet, nur der vierte Theil, also Fr. 150,000 in Anschlag zu bringen.

k. Das zu Grund.. gelegte Büdget pro 1872 schliesst mit

einem

Einnahmenüberschnss

von

zirka

Fr. 1 10,000. Dieser E i n n a h m e n ü b e r s .h u ss wird auch sür die Büdgets der 4 Jahre der I. Periode in Anschlag gebracht .

. ,, .^. R e g e l m ä s s i g e V e r m e h r u n g der Z o l l. ^

e .innahmen .

. . . .

.

Die Zolleinnahme ist im Budget pro 1872 auf Fr. 10,000,000 gerechnet. Das Ergebniss des Jahres 1871 ist Fr. 10,832,253. 46. Wir rechnen für die Jahre 1873, 1874,. 1875, 1876 nur Fr. 10,200,000.

b. U n ^ e d e k t .

.

.

.

.

^.

,,

1l0,000 200,000

,, 342,000 ^.^5,838,000

Jn Betreff dieses Postens haben wir Folgendes zn bemerken : 1. Die Verwaltungsrechnung pro 187l wird voraussichtlich absehliessen .^it einem Einnahmenüberschuss von nahezu Fr. 2,000,000. Diese ^umme geht über in das .^apitalvermogen der Eidgenossenschaft und ^..heint in den folgenden Budgets, à 3^.. gerechnet, mit einer Zinsenfumme .^m Fr. 60,000. Sie wird aber anch eventuell dazu dienen .Müssen, .....lfal.lige Defizits der folgenden Jahre zu deken.

. ..^ ..^ 2. Wir haben die Zolleinnahmen für die vier Jahre nur zu Fr. 10,200,000 angesezt, wir haben keine Vermehrung des Ertragnisses weder ^ der Dosten noch der Telegraphen über das Budget von 1872 hinaus angenommen.

Diese Umstände in Betracht gezogen und angenommen, dass fowol die Vortosreiheit als die Zollsreiheit von Eisenbahnmaterial fallen gelassen wird, kommen wir zum Schlnss, dass in der L Bertone die Mittel der Eidgenossenschaft vollkommen ausreichen werden, um die in diefe Periode fallenden Ausgaben ^u deken und nebstdem auch noch an eine billige V e r b e s s e r u n g der B e s o l d u n g e n der eidg. Beamten und Angestellten denken zn tonnen. Gestüzt aus vorstehende Ansähe würde sieh das Ausgabenbüdget für die nächsten Jahre gestalten wie folgt:

I. K a p i t a l - und Z i n s z a h l u n g

. Fr. 1,583,075

H. A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g s k o st e n

.,

652,900

,,

1,891,100

lll. D e p a r t e m e n t ^ .

politisches Departement Departement des Jnnern Militärdepartement Finanzdepartement Handels- ^ Zolldepartement

^r^ ^ ^

207,000 1,524,000 2.l,600 58,900

^

Justiz .^ Bolizeideparte-

9,700 69,900

^

me.. t ^

lV. S p e z i a l v e r w a l t u n g Militärverwaltung ^r^ Zollverwaltung .

,, Vostverwaltung .

,, Telegraphenverwaltung ,, Bnlververwaltung ,, Münzverwaltung .

,, Vol^teehniknm ,^ e

Regiepserdeanstalt

Konstruktionswerkstätte .

Laboratorium und Vatronenhnlsen^fabrikation .Unvorhergesehenes

n .

,, ,,

,, .

8,3 l 1,000 1,5^7,000 9,688,000 1,680,000 576,000 37,116 364,000 105,805 165,000 1,303,700

,, 23,807,621 7,304 T.^tal ^r. 27,942,00.^ .

1 3 2

ausgaben .

. Annahmen .

.

.

Bilans . .^ .

. . . .

^ ^ .

. . ^r. 27, ....42 ,000 . . ,, 27,600,000 ^ Fr. 342,000

Wir haben hier für die nächsten Jahre die ^oll^ermehrün^ nur ^u Fr. .350,000, statt wie hievox zu Fr. .500,000 angenommen.

.

Jm Jahre 1876 wird der Finanz ha u s h a l t d e r f o l g e n d e n P e r i o d e vorzubereiten sein.

Diese Beriode wird im Wesentlichen folgende n e u e j ä h r l i c h e t a s t e n zu tragen habend ^ a p i t a l a b z a h l u n g der Anleihen, jährlieh durch-

sehnittlieh

.

.

.

.

.

. Fr. 1,800,000

M i l i t ä r a u s g . a b e n , mehr als in der 1. Periode Unterrichtswesen(Universitätundandere^lnstalten)

,, ,.

1,200,000 600,000

^r. 3,600,000 Von dem B u d g e t f ä l l t w e g in dieser Beriode: die Zinszahlung, welche sieh mit fortschreitender Amortisation vermindert, die ^apitalzahlung des ersten Anleihens und die grossen Subventionen an Rl..ein^. Rhone- und Juragewässerkorrektion Fr. 1,300,000 wobei zu bemerken ist, dass das Budget immer

jährlich noch Fr. 2 --300,000 für ähnliche Werke zur Verfügung haben wird.

Eine massige. Erhohung des Z o l l t a r i f s , zu welcher alsdann die Eidgenossenschaft sreie Hand haben wird, brächte .

,, 2,000,000 Fr. 3.300,000

Jn Räheres über diese Beriode einzutreten, deren Bedürfnisse sowol, wie deren Dekuugsmittel (dannzumalige... Stand der Zolle, Posten, .Telegraphen, Pulver^ erst vor Anbruch derselben sieh einigermassen werden erkennen lassen, scheint uns nicht geboten.

Jndem wir uns beehren, Jhnen, hochgeachtete Herren, gegenwärtigen Berieht zu unterbreiten, se^en wir als selbstverständlich voraus.

dass der Ratur der Sache naeh, namentlich bei dem Umstande, dass ein .^rosserer Zeitraum in Betracht gezogen werden muss, der Bericht, ...e^iehnngsweise die darin aufgeführten Summen nicht auf die nämliche Zuverlässigkeit Anspruch machen konnen, wie sie von einem, nur. den Zeitraum eines nächsten Jahres umfassenden Budget, welchem zudem

.

.

^

^anz bestimmt gegebene Verhältnisse zu Grunde gelegt werden, ..^lan^t werden darf.

Schließlich benu^en wir den Anlass, ....^ie unserer .^chachtung zu versichern.

vollkommenen

Bern, den 11. Januar 1.^72.

Jm ...^amen des schweiz. Bundesrathe^, Der Bundespräsident:

.^elti.

Der Kanzler der Eid.^enofsensehaft :

S^.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die zukünftige Gestaltung der Einnahmen und Aufgaben der Eidgenossenschaft. (Vom 11. Januar 1872.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1872

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.01.1872

Date Data Seite

116-133

Page Pagina Ref. No

10 007 150

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.