531

#ST#

Ans den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom

4. .November 1872.)

Behufs Einführung d e s R e p e t i r g e w e h r e s bei der Jnfanteri...

.beschloss der Bundesrath, an sämmtliche eidgenossische Stände folgende....

Kreisschreiben zu erlassen:

,,Titl ,,Anschliessend an das Kreisschreiben vom 26. Juli 1871 und unter Bezugnahme aus die dort niedergelegten Gründe und Erläuterungen für die Einführung des Repetirgewehres bei der Jnfanterie ), wird angeordnet : ..1.

Die sämmtlichen Bataillone, Halbbataillone und Einzelkom-

pagnien des Auszuges sind, so weit dieselben der Wiederholungskur....

betrifft, im Jahr 1873 mit dem Repetirgewehr zu persehen, der Rest .aber jedenfalls im Jahre 1874, so dass Ende dieses leztgenannten Jahre.s der

ganze

Auszug

m i t

.

, .. .

bewaffnet

ist.

,,2.

Dem normalen Wiederholungskurs voraänaia sind diejenigen Leute, welche mit dem Repetirgewehr neu bewaffnet werden, und zwar K o m p a g n i e n w e i s e , d. i. höchstens 100 Gewehrtragende zumal, zu Deinem ........chiesskurse von der Dauer von 6 Tagen, der Einrükungstag nieht gerechnet, einzuberufen, und es sollen dabe. per Gewehrtragenden .wenigstens 50 Patronen naeh der Scheibe verwendet werden. Selbstverständlich konnen demnach diejenigen .Leute, welche dieses Gewehr als Rekruten erhalten, oder bereits einen besondern sechstägigen Sehiesskurs m.t demselben bestanden haben, von. d.esem Vorkurs, bez.ehungsweise Schiesskurs dispensirt werden , dagegen sind zu demselben diejenigen GeBeitragenden einzuberufen, welche solchen Bataillonen angehoren, die im Jahre 1872 schon die Repetirgewehre erhalten haben, aber aus irgend einem Grunde .oon dem Sehiesskurse ausgeblieben sind. Jn gleicher.

Weise ist im Jahre 1874 mit solchen zn verfahren, welche diese Uebung im Jahr 1873 versäumt haben.

,,3.

auf

6

Tage

Sind des weitern diejenigen Txuppenkorps zum S..hiesskurs einzuberufen

welche

1872

den

W i d e r h o l u n g s k u r s

entgegen

der Anordnung vom 26. Juli 1871, ohne vorherigen Schiesskurs bestanden.

^ haben.

) Siehe Bundesblat.. vom Jahr. 1871 Band III. Selte 29

^32

,,4. ^ ^ie sämmtliehen Bataillone, Halbbataillone und Einzelkompagnien der Reserve sind spätestens im Jahre 1874 mit Repetirgew ehren.

zu bewaffnen und haben zu diesem Behnfe, ebenfalls kompagnienweise, aussex dem ordentlichen Wiederholungskurse, einen besondern Schiesskurs ...on 6 Ta^en zu bestehen, wovon diejenigen .Leute dispensât werden kennet., welche bereits im Auszuge einen sechstägigen Schiesskurs mit.

dem .....epetirgewehr gemacht haben.

,^Es wird gestattet, schon von jezt an diejenigen Leute, welche im ^Auszuge das Repetirgewehr erhalten haben, mit demselben in die Resex...e übertreten zu lassen.

,,5. Sosern einzelne Kantone schon im Jahre 1873 einzelne Resexvebataillone mit dem Repetirgewehr bewaffnen wollen, so kann die.^ .unter den in Ziffer 4 hievor genannten Bedingungen geschehen.

,,Alle diejenigen Reservate.., welche aus irgend einem Grunde den.

Spezialknrs sur Einführung des Repetirgewehxes versäumt haben, sind

ln gleicher Weise, wie dies in Ziffer 2 für den Auszug vorgeschrieben ist,^ zu einem Rachkurse einzuberufen.

^6. Endlich sind im Jahre 1873 sämmtliehe Landwehrbataillone,.

^elch.^, entgegen dem bundesräthlichen .^reisschreiben vom 30. Rovember 1870^), noch nicht mit Hh.terladungsgewehren versehen find, unfehlbar tn D.enst zu nehmen und mn dem H.nterlader zu bewaffnen.

(Vom

6. Rovember 1872.)

Seine Majestät der .^onig von .Portugal hat mit Notifikation von..

1. Oktober abhin dem Präsidenten der sehweiz. Eidgenossenschaft zur .^enntniss gebracht, dass er den Vieomte de S a n t a J s a b e l zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister ^eim schweizerischen Bundesrathe ernannt habe.

^) Sl^e .^....ndesblan .^. .^. 18^o, .^and In, ^elte ^.

^

533

Dex Bundesrath wählte (am 4. R^embex 1872) al.^ Festungsaufsehex und Depotverwalte^ auf .Luziensteig : Hrn. Joh. .Conrad B o c k s b . . x g e r .

von Bürglen (Uri), Zolleinnehmer in Lu^enstelg (Graubunden) ; .. Einnehmer der Zollstätte St. Margrethen : ,, Ulrich .^opp, von Romanshorn (Thu.^au) , bisher Kontroleux der schweizerischen Hauptzollstätte

im badischen Bahnhose Waldshut ;

.,, .^ontroleur der Zollstätte St. Margrethen :

^

,.

Johann Hug, von Wuppenau

(Thurgau), gegenwärtig Gehilse

der Hauptzollstätte Romanshorn ; (am 8. November 1872) ...ls Vosthalter internez:

,, Bostkommi^ in Basel: ^ Tele^raphist .n Basel:

Hrn. Johann R on er, von und in

Schnls (Graubünden) , bisher.

Bost^ und Telegraphengehilfe daselbst;

.,

Wilhelm .^übler, Handlung^ kommis, von und in Basel ., ,, Luigi Jnduni, von Stabil (Tesfln), derzeit Gehilse auf dem Telegraphenbüreau in Ehur.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1872

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.11.1872

Date Data Seite

531-533

Page Pagina Ref. No

10 007 472

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.