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Aus den Verhandlungen der schweiz. Bundesversammlung.

(Vom 2. März 1872.)

Herr Bundesrath I)r. Dubs, welcher von der Bundesversammlung schriftlich ersucht wurde, aus seinem Begehren um Entlassung von seinem Amte nicht zu bestehen, hat der gedachten Behörde erklärt, dass er sein Entlassnngsbegehren unbedingt festhalten müsse, hingegen bis zum nächsten Zusammentritt der eidgenössischen Räthe aus seinem Bosten verbleiben wolle.

Das diessällige Schreiben des Herrn Dubs lautet also: ,,Herr Bräsident l "Hochgeachtete Herren .

,,Durch Jhre Zuschrift vom heutigen Datum werde ich benachrichtigt, dass Sie beschlossen haben, mich zu ersuchen, auf meinem Begehren um Entlassung von meinem Amte nicht zu bestehen, sondern vielmehr meine Funktionen in der Bundesexekutive sür einstweilen wenigstens noch fortseien zu wollen, und Sie knüpfen daran die Erwartung, dass ich bereit sein werde, hierin dem Wunsche der obersten vaterländischen Behorde Folge zu geben.

,,Jch anerkenne und verdanke aus vollem Herren die rükstchtsvolle Schlussnahme der h. Bundesversammlung, und ich bin desshalb bereit, dem von derselben geäußerten Wunsche so weit entgegen zu kommen, als immer meine Grundsäze und meine Ehre es gestatten.

,,Mein Entlassungsbegehren muss ich unbedingt f e s t h a l t e n .

Es gründet sich aus die Richtübereinstimmung mit meiner hohen Wahlbehorde in grossen grundsäzlichen Fragen, und ich würde mich dem Vorwnrse einer Anmassung auszusehen glauben, wenn ich mein Gesuch von irgend einer äussern Eventualität abhängig machen wollte.

"Dagegen habe ich nichts einzuwenden gegen eine Verschiebung der Erledigung meines Begehrens bis z u m nächsten Z u s a m m e n -

tritt der Räthe. Die h. Bundesversammlung erhält damit die

Moglichkeit, die Wahl meines Amtsnachfolgers mit ruhiger Umsicht und

428 voller .^enntniss der neuen politischen Lage vorbereiten zu konnen, und gleichzeitig werden damit befürchtete Storungen im regelmässigen ^an^ der Administration, die mir von Seiten des Bundesrathes ebenfalls zu bedenken gegeben worden find, vermieden.

,,Jch glaub..., durch die^e Erklärung der h. Bundesversammlung den Beweis geleistet zu haben, dass ich mir das möglichste Entgegenkommen gegenüber ihren Wünschen zur Pflicht mache , und benuze ger^.e den Anlass, Jhuen, Tit., die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung zu erneuern.

,,Bern, den 2. März 1872.

,,Dr. ^. .^ul^, Bundesrathe

(Vom 5. März 1872.)

An diesem Tage hat die Bundesversammlung die am 6. ..November .... J. begonnene und nach mehreren Vertagungen am .l 5. Januar 1872 fortgesezte Session geschlossen.

Der Präsident des Nationalrathes, von Bern, hielt folgende Schlussrede :

Herr Grossrath B r e n n e r

,,Meine Herren Kollegen l ,,Raeh langer, mühevoller Arbeit sind wir am Schlusse unserer Be.^athungen angelangt, und das Gesammtresultat derselben liegt uns in dem Versassungsentwurse vor, den .^ie so eben mit überwiegender Mehrheit angenommen haben. Unsere Arbeiten sind damit vollendet, und Sie werden in Gemässheit einer alten Uebnng es Jhrem Präsidenten nicht verdenken, wenn er beim Seheiden noch wenige Worte an Sie

richtet.

,,Schon heute, meine Herren, kann Niemand verkennen, mit welchen Schwierigkeiten eine Bundesrevision von aueh nur einigem Belang zu kämpfen hat. Bei den vielen sieh durchkreuzenden Jnteressen, bei den verschiedenen Anschauungen und Parteien, welche in unserm Vaterlande gleichen Anspruch auf Geltung erheben, lag es in der ^..atur der Sache, dass die Revision der Bundesverfassung in den Räthen nur dureh gegenseiti^e .Konzessionen zu Stande kommen konnte. .^icht weniger als die

Bundesverfassung des Jahres 1848 trägt daher auch das gegenwärtige

Revisionswerk in manchen Richtungen und aus verschiedenen ..gebieten den Stempel des Kompromisses.

429 ^ ,,Wer h i e r a u s einen Grund der Verwerfung herleiten und bloß zu einer s o l c h e n Bundesrevision Hand bieten wollte, aus welcher sein...

eigenen Jdeen u n v e r k ü r z t und un g esch m a g e r t hexvorgehen würden, der müsste sich überhaupt bescheiden, jezt und für alle Zukunft auf j e d e Bundesrevifion zu perziehten. Massgebend für die Beurtheilung unsers Werkes kann daher nicht die Frage sein, ob Alles, was sich dex Ein.^ zelne oder bestimmte Parteien von der Revision versprochen haben, erreicht worden sei, sondern es wird sich dex einzelne Bürger, gleich wie es die Bundesversammlung am Schlösse ihrer Beratungen gethan hat, lediglieh die Frage beantworten müssen, ob im Grossen und G a n z e n der r e v i d i x t e V e r f a s s u n g s e n t w u r f einen wirklichen F o r t s c h r i t t enthalte. Und von diesem Standpunkte ausgehend, meine Herren, dürfen wir nach meiner Ansicht ohne Scheu vor unser Volk hintreten und ihm die neue Verfassung mit gutem Gewissen zur Annahme empfehlen.

.,Die bewahrten Grundlagen unsers Bundesftaates sind nicht in Frage gestellt. es sind nur dem Bunde in den g e m e i n s a m e n AnGelegenheiten der Eidgenossenschaft neue Befugnisse übertragen worden, deren Bedürsniss in den verschiedensten Kreisen unserer Bevölkerung längst gefühlt worden ist.

.,Ein Recht und ein Heer, diese beiden Grundpfeiler eines gesunden und kräftigen Staatswesens, sind der Zukunft gesichert. Die persönlichen Rechte des Bürgers sind in viel umfassenderer Weise garantixt,

als dies gegenwärtig der Fall ist. Die individuelle Glaubens- und

Gewissensfreiheit ist unter den Schu^ des Bundes gestellt . das natürliehe Recht zur Ehe kann nicht mehr durch künstliche Hindernisse für einen Theil der Bevölkerung illusorisch gemacht werden, die Niederlassung ist erleichtert , die Rechte der Niedergelassenen sind vermehrt .^ und wenn schon in diesem Vnnkte nicht Alles, was Viele gewünscht haben, erreicht worden ist, so lässt sieh doch nicht verkennen, dass das Sehweizerbürgerrecht für den Einzelnen an Bedeutung wesentlich gewonnen hat. Auf

dem Gebiete des Unterrichts und der Volkswirtschaft sind erhebliche Verbesserungen in Aussicht genommen, und endlich --- gleichsam als Schlussstein des Ganzen - soll^ künftighin auch das Volk berechtigt sein, gutsindendenfal.ls ein Wort zu den Gesezen und Beschlüssen der Bundesversammlung mitzusprechen.

,,Es sind das Alles Ergebnisse, die nach meiner festen Ueber^ Beugung, mag nun das ^chil.sal dex Revision in diesem oder jenem Sinne sieh entscheiden, einen nicht mehr zu beseitigenden Markstein in der Entwiklung unserer eidgenossischen Geschichte bilden werden.

,,Beim Volke steht jezt die endgültige Entscheidung. Möge dieselbe dem Vaterlande zum Segen gereichen .

430 ,,Meine Herren. Es bleibt mir ...ur noch übrig, Jhnen für di^ Unterstützung und die wohlwollende Nachsieht zu danken, die Sie meiner Brästdialleitung jederzeit entgegengebracht haben. und wenn es mir gestattet ist, zum Schlusse noch einen persönlichen Wunsch auszuspielen, so ist es d e x, dass Sie mir all^ eine eben so freundliche Erinnerung bewahren möchten, wie ich es Jhnen gegenüber^ thun werde.

,,Mit diesen Worten erkläre ich die .^izung als geschlossen, und wünsche Jhnen eine glul.liche Heimkehr.^

Der Bräsideut des Ständerathes, Herr Regierungsrath l)r. A.

Heller von Aarau, sprach folgende Schlussworte: ,,Meiue Herren Ständeräthe l

,,Wir sind am Schlusse der diesjährigen Wintersizung der BundesVersammlung angelangt.

.,Mit den durch die Priorität des Nationalrathes für die Behandlung des Haupttraktandums gebotenen Unterbrechungen hat der Ständexath seit dem 6. Rovember v. J. in 57 Sizungen die ihm z^r Be^ handlung vorgelegten Gegenstände erledigt.

,,Der Rükblik aus die behandelten Geschäfte findet natürlich den Schwerpunkt derselben in der durch die beiden Räthe zum Abschluß gebrachten Durchberathung der Bundesrevision. Jhr waren die Arbeit und Ausdauer von Monaten gewidmet.

.,Das Schweizervolk und die Kantone werden nun über die Ergebnisse der mühevollen Verathungen der beiden Räthe ihren versas^

sungsmässigen Entscheid sprechen.

,,Mag dieser Entscheid wie immer ausfallen, zwei Momente wird die Geschichte bei Erwähnung der diesmaligen Revisionsarbeit nicht verDessen: e i n m a l , dass die wichtige Angelegenheit bei den Räthen nach allen Riehtungen die einlässlichste Erörterung gefunden . und s o d a n n , dass in den grossen Rationalsragen, welehe mau bei der gegenwärtigen Revision in Diskussion gezogen, Fortschritte solcher Art angestrebt wurden, die aus das Rationalgesühl und die politischen Anschauungen unseres Volkes nieht ohne nachhaltigen Eindruk bleiben werden.

..Eines dagegen, meine Herren Kollegen, ist es, was das patriotische Herz beim Rükblik aus die Verhandlungen der Räthe zugleich mit Wehmuth und Besorgniss berühren muss. Dieses Eine ist die bemühende .^.hatsache, dass in verschiedenen Hauptsragen die deutschen und romanisehen Anschauungen, die sonst in allen verhängnissvollen Momenten in e i n e r .Liebe zum gemeinsamen Vaterland zusammentreffen, die wünsch-

431 .^are Verständigung nicht finden konnten. Und doch sind dabei die hochsten und heiligsten Jnteressen des Bundes betheiligt.

,,Mochten die Führer und Vaterlandsfreunde aus beiden Seiten, mochte namentlich die Bresse hüben und drüben zur Stunde hier eine ^ihrer schönsten Aufgaben erkennen und die bisher in Glük und Roth treu vereinten Bruderhände auch zur Durchführung des erneuerten Bundes in einander legen l Es sind ja im Grunde nicht Sachen, sondern mehr Meinungen, die in Misstrauen aus einander gehen l ,,Verehrte Eidgenossen l Abgeordnete der zwei und zwanzig Kantone l ^Wir bedürsen Alle einander. Keiner, ob grösser oder kleiner, dars den ^ebrigen fehlen. ^ehlt ein einiger Ring, so ist die Kette gebrochen und ^hat ihren Halt und ihre Bedeutung verloren. Jeder noeh so stark alleine, ist stärker im Vereine. Jn der ^amilie der Eidgenossen kann es keine .entzweiten Brüder geben, ohne dass dem ganzen Hause sich das Glük

entzieht.

,,Diese Lehre der Geschichte hat das grosse Bern mit der reichen .Waadt und dem s.honen Aargau, troz dem Ruhm von Reuenegg und Grauholz, am heutigen 5. März von 17..)8, und haben die kleinen Kantone, troz dem Ruhme der Schindel.egi, pon Rothenthurm und im Stanzerboden, noch im gleichen Jahre 1798 mit gleicher Schwere erfahren.

,, Eidgenossen l Die Zeichen der Zeit mahnen uns ernst daran, unsern Bund zu stärken. Rur in einem starken, und kraft seiner Stärke geachteten Bunde finden die Kantone im großen ^eben aussex ...nsern Marken ihre Krast.

,,Es ist uns providentiel angezeigt, und in der Geschichte unserer .Bundesrevisionen ist es uns geosfenbart, dass der Kantonalismus irrig rechnet, wenn er, im Widerspruch mit den Forderungen der Zeit, auf steigende Befriedigung seiner Ansprüche hofft.

"Zu dem, was der Kantonalismus im Jahr 1833 abgelehnt, hat er im Jahr 1848 noeh Anderes und Grosseres verloren. Was er im Jahr 1866 nicht gewollt , ist ihm im Jahr 1872 noch viel weniger geworden. Und was er wieder im Jahr 1872 nicht annimmt, wird er schon nach einem Dezennium nicht mehr erlangen können.

,,Die Sage von den f^billinifchen Büchern ist unter uns zur .Cassandra des Kantonalismus geworden.

,,Schon mehr als einmal wurde in der Geschichte der Volker, und vorab in der Geschichte der Republiken, die naeh der .Lehre des römischen Gesehichtschreibers nur in ewig verjüngter Jugend sich ihre Erhaltung sichern, die Unzertrennlichkeit von der Vergangenheit mit der Salzsäule bestrast.

432 "Bliken wir daher, meine Herren Standerathe, anf dem Entwik^ lungsgange unseres eidgenössischen Lebens, mit Vorsieht zwar, aber getrosten Muthes vorwärts, vorwärts nach den providentiellen Zielen der Zukunft, und xükwärts nur dann, um in den Lehren und Warnungen der Vergangenheit die richtigen Wege zu den guten Zielen der Zukunft zufindenl ,,Und welches find diese Zielet Sollen wir die Kanton^ aufgebend Mit nichten. .-Und warum nicht ^ Weil wir es nicht können..-Warum aber können wir es nicht ^ Weil die Kantone mit der Ratux unseres Landes selbst und zugleich mit den Jndividualitäten unseres.

Volkes verwachsen sind ; weil die Kantone unsere Geschichte und unser nationaler Organismus find , endlich , weil jeder Schweizer über Alles seine Heimat liebt und selbst in der Bnndesstadt sein Heimweh hat.

,,Mit dex Vernichtung der Kantone müsste die Schweiz als Schweiz aushören. Allein keine Centralisation Auch die Eentralis...tion, die in unsere will es nieht, und kann es nicht wollen .

.Berge in ein einförmig Flaehlan.... ohne

wird die Kantone vernichten.

Revifionsarbeit niedergelegt ist, denn keine Gewalt wird unsere Marken niederdrüken.

,,Wohl Viele von uns - und ich zähle mich auch zu ihnen -^ glauben, man habe bei der gegenwärtigen Revision in einzelnen Fragen etwas über die Linie. der Bedürfnisse und Anschauungen der Gegenwart hinausgegriffen. Dasür aber darf uns d a s zur Beruhigung dienen, dass im Verlauf der langen Jahre, welche die ^egislatnr des Bundes zur Durchfuhrung jener Grundsäze nöthig hat, anch die Entwiklung dex politischen Bedürsnisse und Anschauungen nicht stille stehen wird. Zudem hat die

zukünstige Gesetzgebung des Bundes ihrerseits in den Jnstituten dex Volksinitiative und des Volksreserendums Korrektive erhalten , welche fortan kaum legislatorische Anachronismen und Frühgeburten besürehten lassen.

,,Und nun, hochgeachtete .^erren Kollegen l Gestatten Sie mir, daß ie^ noch eine Bflicht meines Herzens erfülle, dass ich Jhnen für die grosse Ausdauer und die freundeidgenössisehe Kollegialität, mit denen .^ie.

unsere langwierigen Verhandlungen stets begleiteten, ganz besonders aber für die freundliche .....achfieht und Unterstüzung , mit der Sie mir die .Leitung unserer Verhandlungen. so entgegenkommend erleichterten, meinen tiefgesühlten Dank ausspreche, m.t der Versicherung, dass ...^ie Alle mich damit zum bleibenden Andenken an Jhx Wohlwollen verbunden haben l ,,Wix scheiden, hochgeachtete Herren Kollegen, aus der Bundesstadt, Jeder mit dem Gefühl, nach bestem Wissen und Gewissen seine Bflieht gethan zu haben. Mögen wir dieses Gefühl redlichen Bemühens für das Beste des Vaterlandes uns auch bei dex Belehrung unserer Mit.büxgex über das an ihren Entscheid gelangende Wer^ bewahren l Möge.

433 ^eder darin dem gemeinsamen Vaterlande zu gut, treu und wahr fein bestes th.m.

.,Dann dürfen die zwei und zwanzig Stände auch fortan einander in Wahrheit ,,,,Getreue, Liebe Eidgenossen l^ nennen, dann auch fortan, mit der Zuversicht der Väter, sich gegenseitig dem Maehtschuz,

des Allerhöchsten empfehlen.

,,Gott schüze das Vaterland l ,,Jeh erkläre die Wintersiznng des schweizerischen Ständerathes von 1871 auf 1872 für geschlossen, und wünsche Jhnen eine glükliehe Heimkehr ^

Während den Sesstonsabtheil.ungen vom 6. .November 1871 bis

5. März 1872 find 40 .Geschäfte vollständig erledigt worden, nämlich : 1) Die Wahl des Bundesprästdenten und des Vizepräsidenten des

Bundesrathes für das Jahr 1872.

2) Die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundes.^

geriehts für das Jahr 1872.

3) Die Revision der Bundesverfassung.

4) Das Budget für das Jahr 1872.

5) Verschiedene Ra.^tragskxeditbegehren sür die Jahre 1871 und 1872.

6) Die polizeilichen Massregeln gegen Viehseuchen.

7) Die Subv.^ntioniruug der ^trasse Bnlle-Boltigen und der .La Eroir^Strasse.

8) Die Aufhebung des Bezugs von Gebühren für Vorladungen von Zeugen in Strafsachen.

..)) 12 Konzessionen für die Eisenbahnlinien : a. Solothurn-Burgdors (solothurnisches Gebiet) .

b. Derendingen-Gerlafingen^lttisholz ; c. ^larau-Büren^L.^ss (solothurnisehes Gebiet): d. Herzogenbuchsee^.L^ss oder .^larberg (Bernergebiet); e. .L.^ss^Leuzigen^Oensingen (Bernergebiet) ; k. Winterthur (Andelfingen)^ingen-Kxeuzlingen und E^weilenFeuerthalen (Zürcher- und .^hurgauergebiet)) , ^. Winterthux (Andelfingen)^Singen^Kreuzlingen ( Schafshauser-^

gebiet) ;

h. Uster^Effretikon ;

434 l. Wald-Rüti und Uster^sfikon^Saaland ; k. Winterthur^Büla^Baden^Riederwenigen .

l. Jntexlaken^Gnmmihorn (Seheinige Blatte).

m. Riehtersweil^Reichenburg (Schwr^ergebiet).

10) Fristverlängerung für Eisen....ahnstreken im bernisehen Jura.

11) Kreirung der Stelle eines Inspektors für die Gotthardbauten.

12) Zwols Rekurse, nämlich: a. pon der Regierung des Kantons Aargau, betretend Juris-

diktionsverhältnisse am Rothbache bei Mu...genthal.

h.

vom Staatsrathe des Kantons Wallis, betreffend Berichtsstand für Reseriptionen, c. vom Alt-Rationalrath Joseph T o r r e n t , inMonthex^Wallis), betreffend Versassungsverlezung in Sachen der Reserip^.ionen ; d. von der Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen gegen den

Staatsrath des Kantons Tessin, betreffend Gerichtsstand in

Sachen einer Lukmanierkaution ; e. von Aiois A r n o l d ^ G u e b e ^ . von Attinghausen (Uri), in Genf, betreffend nachträgliche Anerkennung seiner Ehe ; k. von Eandid Villiger, von Klein^.Dietw.^l (Aarga^), betreffend Gerichtsstand für Weehsele^ekntion ; ^. von Arbeitern in der Spinnerei an der Lorze in Baar (Zug), betreffend Zwang zur Niederlassung , h. von Wilhelm Heim, Fabrikant, in Gais (Appenzell A. Rh.),

betreffend Gerichtsstand ;

... von der Beukner .Linthgenossamen, betreffend LinthmehrwerthsVeranlagung , .^. von Dr. H ür lima n n, in Wald (Zürich), betreffend Be..

steurnng , l. von Baul E g g m a n n und Konsorten, in Bafel, betreffend Strafuntersuchung ^ ..n. von Jules Béguin, in Hautefin (Freiburg^, betreffend Besteurung im Kirchen^ und Schulwesen.

Von den vorstehenden Rekursen ist einzig derjenige von den Arbeitern in der Spinnerei an der .Lorze als begründet erklärt worden.

13) Drei Betitionen, nämlich: a. von Elie Ga..., von Sax^on (Wallis), in Genf, betreffend das Spielhans in Sax^on ,

435 ^

b. von Melchior .Liesch, von Alpeneu (Graubünden), betreffend Befreiung von der Voxmundschast , c. pon den e w i g e n E i n w o h n e r n von St. Mauriee und

Bort-Valais (Wallis), betreffend ihre Einbürgerung.

Uebex die Petition unter a wurde zur Tagesordnung geschritten und diejenige ..nter h abgewiesen. Hinsichtlich der Betition der ewigen Einwohner ist beschlossen worden : 1) Diejenigen ewigen Einwohner, welche bestimmten Gemeinden angehoren, konnen ohne ihre Einwilligung nicht andern Gemeinden bürgerrechtlich zugetheilt werden.

2) Der Kanton Wallis wird eingeladen, dafür zu sorgen, das.. dieser Gesezesauslegung auf seinem Gebiete gehorige Folge gegeben werde.

Bezüglich des Einkaufs in den Bürgernuzen wird er aus die ihm durch Axt. 5 desselben Gesezes eingeräumten Attribute hingewiesen.

14) Drei Gesuche um Strasnachlass :

I

internirt gewesene franzosische Militärs, wegen Diebstahl bestraft ; c. von sechs Genfer Soldaten vom 84. Bataillon, bestraft wegen Jusubordination.

Den unter b und c genannten Begnadigungsgesuchen ist entsprochen, hingegen das Gesuch von Fillion abgesehlagen worden.

V e r s c h o b e n wurden folgende Traktanden: 1) Das abgeänderte Eisenbahngesez.

2) Die Aufhebung der Bortosreiheit sur Amtssachen.

3) Der Rekurs des Hrn. Advokat G e n d x e , in Freiburg, betreffend Versassungsverle^uug durch das Schulgesez des Kantons ^reiburg

vom Jahr 1870.

4) Der Rekurs des Hrn. Beter Joseph V onlaufen-Busse^, von Oberkireh (Ludern), betreffend Nichtanerkennung seiner Ehe mit einer ^reiburgerin.

5) Der Rekurs der Forstkommission der Landschaft D a v o s wegen Verlegung ihrer Forstverordnung durch den Grossen Rath von Graubünden.

436 6) Der Rekurs des Kantons Tesfm, betreffend die kosten für Au^ bietung einer Jnfanteriekompa^nie bei Anlass des Einfalls der Rathan'sehen Bande in Jtalien.

7) Der Rekurs des Hrn. I)r. Emil Fre^, in Arlesheim (BaselLandschaft), betreffend Besteuru.^ und Kompetenz fragen.

für Steuer-

Z u r ü k g e z o g e n wurde von Hrn. Nationalrath Z a n g g e r die von ihm gestellte Motion, betreffend das Verfahren bei der Genehmigung des nationalräthlichen

Protokolls ;

ferner der Anstand der Regierung von . ^ a r g a u mit derjenigen von Bern, betreffend Legitimation des lindes Friedrich Samuel der jezigen Eheleute Zaugg^ö.... eli, von Rothenbach (Bern).

Die Beschlüsse über die Rekurse und Betitionen wurden gefasst : .^om Nationalrath.

1) über

den

Rekurs

^m Ständerath.

der

Regierung von Aargau . am 7. Febr. 1872, am 8. Rov. 1871 ; 2) über den Rekurs des Staatsraths von Wallis ,, 7. ,, ,, ,, 17. ,, ,, 3) über den Rekurs von Alt..

Nationalrath Jos. Torrent ,, 4) über den Rekurs von Al.ois

6.

,,

,,

,, 17.

,,

,,

6.

,,

,,

,, 11.

.,

,,

. ,. 7. ^,

,,

,, 17. ,,

,,

.,

,,

,, 15.

,,

Wilhelm Heim .

. ,, 1. ,, 8) über den Rekurs der .^enk-

.,

., 17. ,,

ner Linthgenossamen .

..)) über den Reknrs von .^r.

^,

^.

,,

. ,, ..). ,,

.,

^, 22.Febr. 1872;

Arnold^.Guebe^

5) über

.

.

den Rekurs

von

Eandid Villiger .

6) über den Rekurs von Arbeitern in der Spinnerei an der ^orze .

.

7) über den Rekurs von

Hürlimann

.

,,

,,

,.

2.

9.

,,

4. Dez.

,,

437 .^

.

10) über

.^...m Nationalrath.

..l.^m Ständerath.

den Rekurs von

Baul Eggmann u. .... . am 26. Febr. 1872, am 16. Febr. 1872 ;

11) über den Rekurs von

Jules Béguin . . ,, 26. ,, 12) über die Betition von Elie G.^ . . . ,, 1. ,,

,,

^, 29. ,,

,,

,, 19. Juli 1^71;

,,

.. 29. Febr. 1872^;

,,

,, 4. März ,.

13) über die Betition von

Melchior Liesch . . ,, 26. ,, 14) über die Betition der ewigen Einwohner im Wallis . ,, 2^. ,,

,,

Bundesversammlung .

1 5) über den Rekurs der Bereinigten Schweizerbahnen gegen Tessin .

.

.

. am 8. Februar 1872; 16) über das Begnadigungsgesuch von E. F. Fillion ,, 8.

,, ,, 17)

,,

,,

,,

,, Roomeloh

18)

,,

,.

,, ^

,,6

ben fliehe.. . ,, 8.

,,

,,

,,

,,

Genfer

Soldaten . ,, 8.

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09.03.1872

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427-437

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10 007 195

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