Notifikation (Art. 36 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG)

DHL WORLDWIDE EXPRESS, Hangar 3, Brussels National Airport, B-1930 Zaventem wird hiermit eröffnet: Mit Verfügung vom 4. Januar 2001 erklärte die Zollkreisdirektion Genf die Firma DHL WORLDWIDE EXPRESS für Eingangsabgaben von CHF 506.40. leistungspflichtig. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung auf das Postcheckkonto Nr. 12-271-5 der Zollkreisdirektion Genf oder auf das Konto der Oberzolldirektion Nr. 1530-5-30-2 bei der Schweizerischen Nationalbank, CH-3003 Bern, zu überweisen.

Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung der Notifikation durch eine im Doppel einzureichende Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion, CH-3003 Bern, angefochten werden.

Nach unbenütztem Ablauf der genannten Frist erwächst die Verfügung über die Leistungspflicht in Rechtskraft.

13. Februar 2001

370

Eidgenössische Oberzolldirektion

2001-0179