Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung nach Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) betreffend die Arzttarife im Privatversicherungsbereich des Kantons Genf eröffnet.

Im Jahre 1999 haben die verschiedenen Gruppen von Spezialärzten der Ärztegesellschaft des Kantons Genf Tarifempfehlungen herausgegeben. Die Abklärungen des Sekretariates haben ergeben, dass diese Tarife nicht nur von der Mehrheit der Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons Genf, sondern auch von Nichtmitgliedern befolgt werden. Demnach liegen genügend Indizien vor, die darauf hindeuten, dass diese Tarifempfehlungen eine unzulässige Abrede im Sinne von Artikel 5 KG darstellen könnten.

Das Sekretariat hat daher im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums entschieden, gegen die Mitglieder der Ärztegesellschaft des Kantons Genf eine Untersuchung zu eröffnen. Die Untersuchung bezweckt abzuklären, ob die Preisabreden eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nach Artikel 5 KG darstellen.

Betroffene Dritte, die am Verfahren teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat der Wettbewerbskommission innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit der Publikation dieser Bekanntgabe melden. Die Frist läuft nicht in der Zeit vom 18. Dezember 2001 bis und mit 1. Januar 2002 (Art. 22a lit. c VwVG). Nach Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe a bis c KG können sich melden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Die Anmeldungen sind an das Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40/Fax 031 322 20 53 zu richten.

11. Dezember 2001

Wettbewerbskommission: Sekretariat

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2001-2643