Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 1663/1997 Widersprechende/r H-D Michigan, Inc., 315 W. Huron Street, Suite 400, Ann Arbor, USA ­ Michigan 48103, Schweizer Marke Nr. 450 064 HARLEY-DAVIDSON gegen Widerspruchsgegner/in Sidar Management, S.l.Pol. General Franco, Edificio Charo s/n, Los Cristianos ­ Arona, ES ­ Tenerife, IR - Marke Nr. 659 336 HARLEY Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. Mai 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Auf den Widerspruch Nr. 1663 wird nicht eingetreten.

3.

Die am 18. Juli 1997 gegen die Marke IR 659 336 ,,HARLEY" erlassene provisorische Schutzverweigerung wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

15. Mai 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2001-0835

1697