Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Hans Ulrich Hämmig, geboren 1940, P.O. Box 30001, 0308 Boitekong/Südafrika, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 31.

August 2001 auf seine Eingabe vom 28. Mai 2001 gegen die Zwischenverfügung der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 9. April 2001 folgendes Urteil gefällt hat: I.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Die Akten werden an die Eidgenössische Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen zur Behandlung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege überwiesen.

III. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

IV. Dieses Urteil wird den Parteien, dem Beschwerdeführer auf dem Ediktalweg, der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen und dem Bundesamt für Sozialversicherung zugestellt.

Das für den Beschwerdeführer bestimmte Exemplar wird einstweilen zu den Akten gelegt."

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

18. September 2001

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Die Kanzleidirektorin

4878